Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
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Bisheriger Verlauf
10.02.2012
25.03.2013
09.04.2013
06.09.2013
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Details im PARLIS ST_261_2012Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Details im PARLIS OF_693-6_2013Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Details im PARLIS OM_2108_2013Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Details im PARLIS ST_1361_201310.02.2012
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Details im PARLIS ST_261_201225.03.2013
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Details im PARLIS OF_693-6_201309.04.2013
Anregung Ortsbeirat
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Details im PARLIS OM_2108_201306.09.2013
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Details im PARLIS ST_1361_2013S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108 entstanden aus Vorlage: OF 693/6 vom 25.03.2013
Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Vorgang: ST 261/12 Der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht über 24 Tonnen) mit den Zielen Industriepark Höchst oder Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der A 66 und der B 40a wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle im Bereich Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der Vorlage ST 261 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A 66 behandelt werden. Begründung:
Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie den Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die A 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine verbotene Fahrt fortzusetzen. Wenn er mit einem Gesamtgewicht von 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt des Lachgrabens nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, sodass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1361
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1