Zeilsheim: Lebensmittelversorger in der Pfaffenwiese 103
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der Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, gemeinsam mit den Eigentümern der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 einen geeigneten Lebensmittelnahversorger zu finden, der die Versorgung der Zeilsheimer Bevölkerung in diesem Teil Zeilsheims sicherstellen kann. Sollten alle Bemühungen zur Findung eines Unternehmens scheitern, möge geprüft werden, ob diese Liegenschaft mit ihren ca. 700m2 für die Einrichtung eines Smart-Marktes geeignet ist. Die ST 1050/2012 erwähnt eine Mindestfläche von 300m2 . Begründung: In Zeilsheim bestehen derzeit nur 2 Einkaufsmöglichkeiten, die für die westliche Taunusblicksiedlung, die Siedlung Friedenau, sowie die nördlichen Teil der Annabergstraße lebende Bevölkerung kaum fußläufig erreichbar ist. Dieser Teil von Zeilsheim kann hervorragend in einen Lebensmittelmarkt an zentraler Stelle, Pfaffenwiese 103, einkaufen. Der Wegfall der bisherigen Mieter Tegut und zuvor Tengelmann haben eine große Lücke in der Versorgung der Zeilsheimer entstehen lassen. Die Wirtschaftsförderung ist ein guter Partner, zügig hier ein geeignetes Unternehmen zu finden. Die Einrichtung eines Smart-Marktes sollte nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden, da die Einstiegs-Investionskosten unabhängig lokaler Verhältnisse rund 250.000 Euro (B577/2010) betragen.
Inhalt
Antrag vom 30.10.2012, OF 539/6
Betreff: Zeilsheim: Lebensmittelversorger in der Pfaffenwiese 103
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, gemeinsam mit den Eigentümern der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 einen geeigneten Lebensmittelnahversorger zu finden, der die Versorgung der Zeilsheimer Bevölkerung in diesem Teil Zeilsheims sicherstellen kann. Sollten alle Bemühungen zur Findung eines Unternehmens scheitern, möge geprüft werden, ob diese Liegenschaft mit ihren ca. 700m2 für die Einrichtung eines Smart-Marktes geeignet ist. Die ST 1050/2012 erwähnt eine Mindestfläche von 300m2 .
Begründung: In Zeilsheim bestehen derzeit nur 2 Einkaufsmöglichkeiten, die für die westliche Taunusblicksiedlung, die Siedlung Friedenau, sowie die nördlichen Teil der Annabergstraße lebende Bevölkerung kaum fußläufig erreichbar ist. Dieser Teil von Zeilsheim kann hervorragend in einen Lebensmittelmarkt an zentraler Stelle, Pfaffenwiese 103, einkaufen. Der Wegfall der bisherigen Mieter Tegut und zuvor Tengelmann haben eine große Lücke in der Versorgung der Zeilsheimer entstehen lassen. Die Wirtschaftsförderung ist ein guter Partner, zügig hier ein geeignetes Unternehmen zu finden. Die Einrichtung eines Smart-Marktes sollte nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden, da die Einstiegs-Investionskosten unabhängig lokaler Verhältnisse rund 250.000 Euro (B577/2010) betragen.Hauptvorlage: Antrag vom 23.07.2012, OF 461/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2012 brachte CDU im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. 1. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Behandlung im nichtöffentlichen Teil) bei Enthaltung LINKE. und REP 2. Einstimmige Annahme