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Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern

Vorlagentyp: OFCDU
82 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Begründung

den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht >24t) zum Industriepark Höchst oder dem Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der BAB A66 und B40a bereits wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der ST 261/2012 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Wenn er mit erlaubten 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt vom Lachgraben nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, so dass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte.

Inhalt

Antrag vom 25.03.2013, OF 693/6

Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht >24t) zum Industriepark Höchst oder dem Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der BAB A66 und B40a bereits wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der ST 261/2012 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A66 behandelt werden.

Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Wenn er mit erlaubten 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt vom Lachgraben nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, so dass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Februar 2012STST 261Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere LkwsStellungnahme
  2. 25. März 2013Sie sind hier
    OFOF 693/6Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 9. April 2013OMOM 2108Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindernDirektanregung
  4. 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 82 WochenSTST 1361Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 20 · 09.04.2013
TO I, TOP 27
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2108 2013 Die Vorlage OF 693/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
GrüneFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FREIE WÄHLER

Mitdiskutieren

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