Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
24.02.2013
12.03.2013
06.09.2013
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Details im PARLIS OF_658-6_2013Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Details im PARLIS OM_2027_2013Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Details im PARLIS ST_1357_201324.02.2013
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Details im PARLIS OF_658-6_201312.03.2013
Anregung Ortsbeirat
Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Details im PARLIS OM_2027_201306.09.2013
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Details im PARLIS ST_1357_2013S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2027 entstanden aus Vorlage: OF 658/6 vom 24.02.2013
Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Der Fokus soll dabei auf drei Kontrollpunkte gerichtet sein: 1. Einfahrt nach Zeilsheim über die Hofheimer Straße mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 30 Tonnen; 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim und den Tatbestand der Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder); 3. Östliche Einfahrt nach Zeilsheim im Bereich der Jahrhunderthalle mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 24 Tonnen. Begründung:
Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und den Lachgraben sowie die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Fahrt über die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer Lkw, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine Weiterfahrt verbotenerweise fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet hätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1357
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4