Meine Nachbarschaft: Grauer Stein
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Vorlagen
Fußgängerüberweg sichtbarer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5006 entstanden aus Vorlage: OF 1578/6 vom 20.01.2016 Betreff: Fußgängerüberweg sichtbarer machen Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg im Sossenheimer Weg in Höhe des Lidl-Marktes sichtbarer zu gestalten. Begründung: Der Fußgängerüberweg im Sossenheimer Weg wird durch die gebogene Straßenführung von den Verkehrsteilnehmern erst sehr spät wahrgenommen. Fußgänger werden oft zu spät gesehen. Eine frühere Sichtbarkeit durch Piktogramme oder eine bessere Ausschilderung kann die aktuelle Situation entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 749 Aktenzeichen: 32 1
Gefährliche Ampelschaltung in der Königsteiner Straße korrigieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5005 entstanden aus Vorlage: OF 1577/6 vom 01.02.2016 Betreff: Gefährliche Ampelschaltung in der Königsteiner Straße korrigieren Der Magistrat wird gebeten, die aufeinanderfolgenden Ampelschaltungen an den Kreuzungen Königsteiner Straße/Sossenheimer Weg und Königsteiner Straße/Wasgaustraße dergestalt zu korrigieren, dass die aktuelle Gefahrensituation beseitigt wird. Dies könnte dadurch geschehen, dass entweder die zweite Ampel (Königsteiner Straße/Wasgaustraße) schon vor der ersten Ampel auf Rot schaltet oder aber länger G rün bleibt. Begründung: Die Ampelschaltungen stellen sich für Autofahrer an den genannten Stellen wie folgt dar: Die erste Ampel an der Kreuzung Königsteiner Straße/Sossenheimer Weg wird Gelb, kurz danach die in Sichtweite liegende zweite Ampel (Königsteiner Straße/Wasgaustraße). Dies verleitet sehr oft Autofahrer dazu, an der ersten Ampel während der Gelbphase noch Gas zu geben, um auch noch über die zweite Ampel möglichst bei Gelb zu kommen - die dann aber bei Durchfahrt schon auf Rot umgeschaltet hat. Dies birgt hohe Risiken für Passanten, welche den Fußgängerüberweg an der Wasgaustraße bei Grün überqueren. Sowohl eine Vielzahl von Anwohnerbeschwerden als auch das hohe Gefährdungspotenzial für Passanten an der Ampelanlage Königsteiner Straße/Wasgaustraße erfordern eine Korrektur dieser Ampelschaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 839 Aktenzeichen: 32 1
Gefährliche Ampelschaltung in der Königsteiner Straße korrigieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 1577/6 Betreff: Gefährliche Ampelschaltung in der Königsteiner Straße korrigieren Der Magistrat möge darauf hinwirken, dass die aufeinander folgenden Ampelschaltungen an der Straßenkreuzung Königsteiner Straße / Sossenheimer Weg und Königsteiner Straße / Wasgaustraße dergestalt korrigiert werden, dass die aktuelle Gefahrensituation beseitigt wird. Dies könnte geschehen, indem entweder die zweite Ampel (Königsteiner Straße / Wasgaustraße) vor der ersten Ampel schon auf Rot schaltet oder aber länger grün bleibt. Begründung: Die Ampelphase für Autofahrer stellt sich an der genannten Stelle wie folgt dar: Die erste Ampel an der Straßenkreuzung Königsteiner Straße / Sossenheimer Weg wird gelb, kurz danach die in Sichtweise liegende zweite Ampel (Königsteiner Straße / Wasgaustraße). Dies verleitet sehr oft Autofahrer dazu, an der ersten Ampel bei der Gelbphase noch Gas zu geben, um auch noch über die zweite Ampel möglichst bei gelb zu kommen - die dann aber bei Durchfahrt schon auf Rot umgeschaltet hat. Dies birgt hohe Risiken für Passanten, welche den Fußgängerüberweg an der Wasgaustraße bei Grün überqueren. Sowohl eine Vielzahl von Anwohner-Beschwerden, als auch das hohe Gefährdungspotential für Passanten an der Ampel Königsteiner Straße / Wasgaustraße, erfordern eine Korrektur dieser Ampelschaltung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5005 2016 Die Vorlage OF 1577/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenKreisverkehr in Sossenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2016, OF 1607/6 Betreff: Kreisverkehr in Sossenheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zur Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Dunantring / Sossenheimer Weg / Kurmainzer Straße in einen Kreisverkehrsplatz zu beantworten: 1. Wie ist der Stand der Planungen bzw. sind diese zwischenzeitlich abgeschlossen? 2. Wie hoch werden die Baukosten anhand des Plans beziffert? 3. Wie ist die weitere zeitliche Planung bzw. die weitere Vorgehensweise? Begründung: Die notwendigen Mittel für die Erstellung der Baureifplanung für die Einrichtung des Kreisverkehrs Dunantring / Sossenheimer Weg / Kurmainzer Straße wurden in den Haushalt 2013 bereitgestellt. Seitdem gibt es keine neuen Informationen darüber, wie und wann es mit dem Kreisverkehr weitergeht. Die in den Plänen zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs vorgesehenen Querparkplätze zwischen Dunantring 125 und der Kreuzung sollen demnächst bereits markiert werden; nun ist es interessant zu wissen, wann es mit dem Kreisverkehr weitergeht. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Dunantring / Sossenheimer Weg / Kurmainzer Straße verbessert nicht nur die verkehrliche Leistungsfähigkeit, sondern auch die Radverkehrsführung und die Fußgängerquerung. Außerdem trägt der Kreisverkehr zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei (u.a. durch Verringerung der Geschwindigkeit). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 1607/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1580 2016 Die Vorlage OF 1607/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFußgängerüberweg sichtbarer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2016, OF 1578/6 Betreff: Fußgängerüberweg sichtbarer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrag wird gebeten zu veranlassen, daß der Fußgängerüberweg im Sossenheimer Weg in Höhe des LIDL Marktes sichtbarer gemacht wird. Begründung: Der Fußgängerüberweg im Sossenheimer Weg wird durch die gebogene Straßenführung von den Verkehrsteilnehmern erst sehr spät wahrgenommen und Fußgänger oft zu spät gesehen. Eine frühere Sichtbarkeit durch Piktogramme oder besserer Ausschilderung kann die aktuelle Situation entschärfen Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5006 2016 Die Vorlage OF 1578/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: REP
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrollen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4769 entstanden aus Vorlage: OF 1535/6 vom 12.11.2015 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Der Magistrat wird gebeten, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf den Schulwegen zu den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach durchzuführen. Dabei sollten folgende Straßen besonders berücksichtigt werden: - Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee; - Schmalkaldener Straße in Höhe Aldi-Markt; - Sossenheimer Weg in Höhe Teutonenweg; - Kurmainzer Straße in Höhe Friedhof Kurmainzer Straße. Begründung: Eltern berichteten gegenüber dem Ortsbeirat von Autofahrern, die an Fußgängerüberwegen, welche auf Schulwegen liegen, die Geschwindigkeit nicht einhalten bzw. Verkehrsteilnehmer überholen, welche Fußgänger die Straße passieren lassen möchten. Dies führt zu gefährlichen Situationen, welchen durch gezielte Kontrollen entgegengewirkt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 330 Aktenzeichen: 32 4
Geschwindigkeitskontrollen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 1535/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf den Schulwegen zu den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach durchzuführen. Dabei sollten folgende Straßen besonders berücksichtigt werden: > Liederbacher Straße, Höhe Hermann-Waibel-Allee > Schmalkaldener Straße, Höhe Aldi > Sossenheimer Weg, Höhe Teutonenweg > Kurmainzer Straße, Höhe Friedhof Kurmainzer Straße Begründung: Eltern berichteten dem Ortsbeirat von Autofahrer die an Fußgängerüberwegen, welche auf Schulwegen liegen, die Geschwindigkeit nicht einhalten bzw. von Autofahrern die Verkehrsteilnehmer überholen, welche Fußgänger die Straße passieren lassen möchten. Dies führt zu gefährlichen Situationen, welchen durch gezielte Kontrollen entgegengewirkt werden sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4769 2015 Die Vorlage OF 1535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4651 entstanden aus Vorlage: OF 1507/6 vom 13.10.2015 Betreff: Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/ Gotenstraße dort in einen ordentlichen bzw. sicheren Zustand zu bringen, wo er sich in schlechtem Zustand befindet (lose oder fehlende Steine, hohe Niveauunterschiede zwischen Bürgersteig und Kanaldeckeln, starker Unkrautbewuchs an Absperrpfosten). Begründung: Der Bürgersteig im o. g. Kreuzungsbereich befindet sich in einem Zustand, der verbessert werden muss. An mehreren Stellen haben sich Steine gelöst bzw. fehlen ganz, besonders dort, wo die Fußgängerüberwege sind. Neben dem unansehnlichen Erscheinungsbild bedeutet das allerdings auch, dass hier Stolperfallen für die Fußgänger bestehen. Das gilt genauso in der Gotenstraße im Bereich des Lebensmittelgeschäftes an der Ecke der Kreuzung, wo es zum Teil hohe Niveauunterschiede zwischen Bürgersteig und Kanaldeckeln gibt. Und um die Absperrpfosten in der Gotenstraße, die verhindern, dass dort Autos auf dem Radweg bzw. Bürgersteig abgestellt werden, hat sich ein Unkrautbewuchs entwickelt, der ebenso das Erscheinungsbild der Straße an dieser Stelle stark herabsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 50 Aktenzeichen: 66 2
1. Königsteiner Straße und Gotenstraße - neues Verkehrskonzept 2. Radfahren in der Gotenstraße durchgängig in beide Richtungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4654 entstanden aus Vorlage: OF 1510/6 vom 13.10.2015 Betreff: 1. Königsteiner Straße und Gotenstraße - neues Verkehrskonzept 2. Radfahren in der Gotenstraße durchgängig in beide Richtungen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Studie für ein neues Verkehrskonzept für die Königsteiner Straße und die Gotenstraße nunmehr abzuschließen und im Ortsbeirat in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen sowie bei dieser Studie zu berücksichtigen, dass in der Gotenstraße durchgängig das Fahrradfahren in beide Richtungen zugelassen bzw. ermöglicht wird. 2. in der Gotenstraße die Möglichkeit zum durchgängigen Fahrradfahren in beide Fahrtrichtungen unabhängig von der Umsetzung des neuen Verkehrskonzeptes zeitnah einzurichten. Dabei soll geprüft werden, ob eine Lösung wie in der Kasinostraße in Höchst infrage kommen kann (separate Fahrradspur auf der Fahrbahn gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße) oder ob - wie in vielen anderen Straßen inzwischen schon Praxis - auf der Fahrbahn ein Fahrradschutzstreifen für Radfahrer, die in der Fahrtrichtung der Autos unterwegs sind, aufgebracht und für Radfahrer, die in die Gegenrichtung fahren, der jetzige Fahrradweg auf dem Bürgersteig verwendet werden kann. Begründung: Bereits im Mai 2013 hatte der Magistrat mitgeteilt, er lasse in einer Studie mögliche Lösungsansätze für ein neues Verkehrskonzept für die Königsteiner Straße ausloten, in das auch die Gotenstraße einbezogen werden würde. Da diese Studie bzw. das neue Konzept aber auf sich warten ließ, hatte der Ortsbeirat Ende letzten Jahres schon einmal nachgefragt. Doch auch auf diese Nachfrage ist bis heute keine Antwort erfolgt. Das angekündigte Konzept sollte vor allem auch die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs besser berücksichtigen als bisher. Dies sind alles sehr wichtige und berechtigte Anliegen der Anwohner der vom Autoverkehr sehr stark belasteten Königsteiner Straße und Gotenstraße. Das gilt besonders auch für das Radfahren in der Gotenstraße, in der bisher nur das Fahren auf dem Radweg mit dem Autoverkehr zulässig ist. Was aber an anderer Stelle in Frankfurt bereits möglich ist, muss hier auch möglich sein (siehe o. g. Beispiele). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 448 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1008 Antrag vom 19.09.2016, OF 184/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 614 Aktenzeichen: 32 1
Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2015, OF 1507/6 Betreff: Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße, dort wo er sich in schlechtem Zustand befindet (lose oder fehlende Steine, hohe Niveauunterschiede zwischen Bürgersteig und Kanaldeckeln, starker Unkrautbewuchs an Absperrpfosten), in einen ordentlichen bzw. sicheren Zustand zu bringen. Begründung: Der Bürgersteig im o.g. Kreuzungsbereich befindet sich in einem Zustand, der verbessert werden muss. An mehreren Stellen haben sich Steine gelöst bzw. sie fehlen ganz, besonders dort, wo die Fußgängerüberwege sind. Neben dem unansehnlichen Erscheinungsbild bedeutet das, dass hier Stolperfallen für die Fußgänger bestehen. Das gilt genauso in der Gotenstraße im Bereich des Lebensmittelgeschäftes an der Ecke der Kreuzung, wo es zum Teil hohe Niveauunterschiede zwischen Bürgersteig und Kanaldeckeln gibt. Und um die Absperrpfosten in der Gotenstraße, die verhindern, dass dort Autos auf dem Radweg bzw. Bürgersteig abgestellt werden, hat sich ein Unkrautbewuchs entwickelt, der ebenso das Erscheinungsbild der Straße an dieser Stelle stark herabsetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4651 2015 Die Vorlage OF 1507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesen1. Königsteiner Straße und Gotenstraße - Neues Verkehrskonzept 2. Radfahren in der Gotenstraße durchgängig in beide Richtungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2015, OF 1510/6 Betreff: 1. Königsteiner Straße und Gotenstraße - Neues Verkehrskonzept 2. Radfahren in der Gotenstraße durchgängig in beide Richtungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Studie für ein neues Verkehrskonzept für die Königsteiner Straße und die Gotenstraße nunmehr abzuschließen und im Ortsbeirat in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen und bei dieser Studie zu berücksichtigen, dass in der Gotenstraße durchgängig das Fahrradfahren in beide Richtungen zulässig bzw. möglich gemacht wird. 2. Eine Möglichkeit in der Gotenstraße zum durchgängigen Fahrradfahren in beide Fahrtrichtungen unabhängig von der Umsetzung des neuen Verkehrskonzeptes zeitnah einzurichten. Dabei soll geprüft werden, ob eine Lösung wie in der Kasinostraße in Höchst in Frage kommen kann (separate Fahrradspur auf der Fahrbahn gegen die Fahrtrichtung der Autofahrer) oder - wie in vielen anderen Straßen inzwischen schon Praxis - einen Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn aufzubringen für Radfahrer, die in der Fahrtrichtung der Autos unterwegs sind und für Radfahrer, die in die Gegenrichtung fahren, den jetzigen Farradweg auf dem Bürgersteig zu verwenden. Begründung: Bereits im Mai 2013 hatte der Magistrat mitgeteilt, er lasse in einer Studie mögliche Lösungsansätze für ein neues Verkehrskonzept für die Königsteiner Straße ausloten (in die auch die Gotenstraße einbezogen würde). Da diese Studie bzw. das neue Konzept aber auf sich warten ließ, hatte der Ortsbeirat Ende letzten Jahres schon einmal nachgefragt. Doch auch auf diese Nachfrage ist bis heute keine Antwort erfolgt. Das angekündigte Konzept sollte vor allem auch die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs besser berücksichtigen als bisher. Dies sind alles sehr wichtige und berechtigte Anliegen der Anwohner der vom Autoverkehr sehr stark belasteten Königsteiner- und Gotenstraße. Das gilt besonders auch für das Radfahren in der Gotenstraße, wo bisher nur das Fahren auf dem Radweg in Richtung des Autoverkehrs zulässig ist. Was aber an anderer Stelle in Frankfurt bereits möglich ist, muss hier aber auch möglich sein (siehe die o.g. Beispiele). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird im Antragstenor über den ersten Halbsatz der Ziffer 1. bis zu den Worten "in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen" getrennt von der restlichen Vorlage OF 1510/6 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4654 2015 Die Vorlage OF 1510/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., erster Halbsatz: Einstimmige Annahme Ziffer 1., zweiter Halbsatz und Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU und REP (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenPfosten im Sossenheimer Weg/Ecke Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4574 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 21.09.2015 Betreff: Pfosten im Sossenheimer Weg/Ecke Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Bürgersteig vor dem Kleiderladen der Caritas in der Königsteiner Straße in Unterliederbach für Anlieferer von Kleiderspenden usw. eine Pkw-Abstellmöglichkeit für die Zeit des Entladens eingerichtet wird. Die Zufahrt soll auch vom Sossenheimer Weg möglich sein. Dazu soll der Pfosten, der dort die Zufahrt auf den Bürgersteig versperrt, herausnehmbar sein und in der Verfügungsgewalt der Mitarbeiter des Kleiderladens liegen. Begründung: Der Pfosten ist an dieser Stelle zur Sicherung des Gehwegs vor parkenden Pkws wichtig. Doch in der unmittelbaren Nähe des Kleiderladens der Caritas gibt es fast keine Parkmöglichkeiten. Der Kleiderladen der Caritas ist auf die Spenden der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Glücklicherweise spenden viele Menschen. Es ist aber äußerst beschwerlich, einen mit Kleiderspenden gefüllten Pkw zu entladen, wenn man die Sachen vom Parkplatz seines Autos 100 Meter oder noch weiter bis zum Laden tragen muss. Der genannte Pfosten war übrigens eigentlich immer herausnehmbar gewesen, bis er vor Kurzem auf einmal fest einbetoniert wurde. Über die kurz zum Entladen haltenden Autos gab es eigentlich nie Beschwerden. Das berichten auch die Mitarbeiter des Kleiderladens. Die Autos haben dort auch immer nur kurz zum Entladen gehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 905 Aktenzeichen: 66 2
Pfosten im Sossenheimer Weg/Ecke Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 1469/6 Betreff: Pfosten im Sossenheimer Weg/Ecke Königsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Pfosten an der Ecke Sossenheimer Weg/Königsteiner Straße, der den Zugang zum Gehweg für Autos versperrt, herausnehmbar wird für Bürgerinnen und Bürger, die dem Kleiderladen der Caritas, der sich direkt an dieser Ecke befindet, Kleiderspenden bringen möchten. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die betreffenden Spender mit ihrem Auto kurz zum Ausladen vor dem Laden halten können. Der Pfosten soll z.B. durch ein Schloss gesichert sein, dass nur durch die Mitarbeiter des Ladens geöffnet werden kann. Und nachdem das Auto weggefahren und der Pfosten wieder eingesetzt ist, wird er durch diese auch wieder verschlossen. Begründung: Der Pfosten ist an dieser Stelle zur Sicherung des Gehwegs vor parkenden PKWs wichtig. Doch in der unmittelbaren Nähe des Kleiderladens der Caritas gibt es fast keine Parkmöglichkeiten. Und der Kleiderladen der Caritas ist auf die Spenden der Bürgerinnen und Bürger angewiesen und zum Glück spenden viele Menschen. Es ist aber äußerst beschwerlich einen PKW voll mit Kleiderspenden zu entladen, wenn man die Sachen vom Parkplatz seines Autos 100 Meter oder noch weiter bis zum Laden tragen muss. Der genannte Pfosten war übrigens eigentlich immer herausnehmbar gewesen, bis er vor kurzem auf einmal fest einbetoniert worden ist. Über die kurz zum Entladen haltenden Autos gab es eigentlich nie Beschwerden. Das berichten auch die Mitarbeiter des Kleiderladens. Die Autos haben dort ja auch immer nur kurz zum Entladen gehalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4574 2015 Die Vorlage OF 1469/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Bürgersteig vor dem Kleiderladen der Caritas in der Königsteiner Straße in Unterliederbach für Anlieferer von Kleiderspenden usw. eine Pkw-Abstellmöglichkeit für die Zeit des Entladens eingerichtet wird. Die Zufahrt soll auch vom Sossenheimer Weg möglich sein. Dazu soll der Pfosten, der die Zufahrt auf den Bürgersteig versperrt, herausnehmbar sein und in der Verfügungsgewalt der Mitarbeiter des Kleiderladens liegen." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenKönigsteiner Straße/Pfälzer Straße/Euckenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2015, OF 1402/6 Betreff: Königsteiner Straße/Pfälzer Straße/Euckenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Kreuzungsbereich Königsteiner Straße - Pfälzer Straße - Euckenstraße eine Querungshilfe eingerichtet werden kann. Begründung: Bedingt durch die fortschreitende Bebauung der alten "Lederfabrik" in der Pfälzer Straße und der sich dort angesiedelten Geschäften nehmen die Fußgängerbeziehungen zwischen den Geschäften auf der Königsteiner Straße einerseits und der Geschäfte bzw. Kindertagesstätte in der Pfälzer Straße zu. Hier sollte geprüft werden, ob eine Querungshilfe auf der Königsteiner Straße erforderlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1400 2015 Die Vorlage OF 1402/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDunantring: Einrichtung von Kopfparkplätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2015, OF 1355/6 Betreff: Dunantring: Einrichtung von Kopfparkplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist zwischen der Hausnummer Dunantring 125 und der Ampel zum Sossenheimer Weg/ Kurmainzer Straße, die dort vorhanden Längsparkplätze in Querparkplätze umzuwandeln. Begründung: Die Parksituation in der Henri Dunant Siedlung, ist schlecht. Durch das breite Straßenprofil an dieser Stelle wäre es möglich die Straße so umzugestalten, dass hier mehr Parkraum entstehen könnte. Durch den Wegfall einer Fahrspur könnte der Platz für die Quer oder Schrägparkplätze geschaffen werden. Das hätte hier noch den Effekt, dass dort nicht mehr so schnell gefahren werden kann. Deshalb bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten ob das so möglich wäre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 25 Die Vorlage OF 1355/6 wird zur gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1349 2015 Die Vorlage OF 1355/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die bereits in den Plänen zur Einrichtung eines Kreisverkehrs am Sossenheimer Weg/Kurmainzer Straße vorgesehenen Querparkplätze vor Umsetzung des Kreisverkehrs einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBauvorhaben im Markomannenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4042 entstanden aus Vorlage: OF 1326/6 vom 01.04.2015 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Vorgang: OM 3400/14 OBR 6; ST 1570/14 Der Magistrat wird gebeten, die in der Vorlage OM 3400 formulierte Anregung bzw. die gestellten Fragen zum Bauvorhaben im Markomannenweg nun zu befolgen bzw. zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung im September 2014 einstimmig beschlossen, dass es im Markomannenweg bei der Bebauung mit Reihenhäusern bleiben soll. Bisher wartet der Ortsbeirat vergeblich auf eine abschließende Stellungnahme des Magistrats. In Unterliederbach sind die Bürger über dieses Vorgehen empört, was sich letztens auch in der vergeblichen Neuwahl des Vorstandes des Nachbarschaftsvereins Unterliederbach gezeigt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1142 Aktenzeichen: 61 00
Bauvorhaben im Markomannenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2015, OF 1326/6 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Vorgang: OM 3400/14 OBR 6; ST 1570/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der OM 3400/2014 gestellte Anregung bzw. die Anfragen zum Bauvorhaben Markomannenweg nun zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich in seiner Sitzung im September 2014 einstimmig beschlossen, dass es im Markomannenweg bei der Bebauung mit Reihenhäusern bleiben soll. Bisher wartet der Ortsbeirat vergeblich auf eine abschließende Stellungnahme des Magistrats. In Unterliederbach sind die Bürger über dieses Vorgehen empört, was sich letztens auch in der vergeblichen Neuwahl beim Nachbarschaftsverein Unterliederbach gezeigt hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4042 2015 Die Vorlage OF 1326/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGeschwindigkeitsanzeiger in der Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2015, OF 1242/6 Betreff: Geschwindigkeitsanzeiger in der Königsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bei der Einrichtung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße zwischen A 66 und Burgunderweg einen Geschwindigkeitsanzeiger, wie er z.B. bereits in der Gotenstraße aufgestellt ist, zu installieren, und zwar für beide Fahrtrichtungen. Begründung: Es ist sehr zu begrüßen, dass nun Tempo 30 im o.g. Bereich der Königsteiner Straße eingeführt wird. In der Gotenstraße hat sich der o.g. Geschwindigkeitsanzeiger sehr bewährt, um die Autofahrer dazu zu bringen, das Tempolimit auch zu beachten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1242/6 wird so lange zurückgestellt, bis dem Ortsbeirat der Markierungsplan zur Umgestaltung des Straßenquerschnitts in der Königsteiner Straße vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1242/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAmbronenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3522 entstanden aus Vorlage: OF 1125/6 vom 18.09.2014 Betreff: Ambronenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn und am Ende des Ambronenpfads jeweils ein Drängelgitter aufzustellen. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil motorisierte Zweiradfahrer den Weg, welcher nur für Fußgänger freigegeben ist, als Abkürzung missbrauchen. Mithilfe von Drängelgittern sollte der Weg für diese Verkehrsteilnehmer unattraktiv gemacht werden. Anlage 1 (ca. 230 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 482 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Ambronenpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2014, OF 1125/6 Betreff: Ambronenpfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn und am Ende des Ambronenpfads jeweils ein Drängelgitter aufzustellen. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil motorisierte Zweiradfahrer den Weg, welcher nur für Fußgänger frei gegeben ist, als Abkürzung missbrauchen, hier sollte mit Hilfe von Drängelgittern diesen Verkehrsteilnehmern der Weg unattraktiv gemacht werden. Anlage 1 (ca. 230 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3522 2014 Die Vorlage OF 1125/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenBauvorhaben im Markomannenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 entstanden aus Vorlage: OF 1102/6 vom 25.08.2014 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bebauung am Markomannenweg nicht größer ausfällt, als ursprünglich versprochen, das heißt, 228 Wohnungen und zwölf Reihenhäuser umfasst . Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist eine Mehrgeschossbebauung entgegen den vorher gegebenen Versprechen überhaupt rechtens? 2. Gedenkt der Magistrat, die politischen Gremien irgendwann über die geänderten Planungen zu informieren? Begründung: Auf einer großen Tafel an der Ecke Engelsruhe/Markomannenweg ist heute noch zu lesen, dass hier im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt mit finanzieller Unterstützung des Landes Hessen insgesamt 228 Wohnungen und zwölf Reihenhäuser gebaut werden sollen. Diese Bebauung würde sich auch gut in das Umfeld einfügen. Inzwischen wurde die Hellerhof AG jedoch von der städtischen Gesellschaft ABG Frankfurt Holding übernommen, die hier statt der Reihenhäuser Mehrgeschosswohnungsbau mit drei Stockwerken plus Staffelgeschoss errichten will. Baubeginn soll bereits im Herbst 2014 sein. In einem Gespräch am 15.05.2014 im Bewohnertreff Unterliederbach, das von der Quartiersmanagerin und vom Nachbarschaftsverein initiiert worden war, erklärte ein Vertreter der ABG, dass man den Bau von Reihenhäusern nicht für wirtschaftlich halte und sich deswegen für den Mehrgeschosswohnungsbau entschieden habe. Hierzu gibt es jedoch keinen Beschluss der politischen Gremien. Das Vorhaben stellt einen Wortbruch gegenüber den Menschen im Quartier dar, insbesondere auch gegenüber den Vertretern des Beirats Soziale Stadt, die in vielen Gesprächen die bisherigen Pläne gegenüber der Nachbarschaft kommuniziert hatten. Es gibt Eigenheimbesitzer im Alemannenweg, die sich im Vertrauen auf diese Pläne, die auf der Schautafel zu sehen sind, für einen Kauf entschieden haben und sich nun einer Bebauung direkt an ihren Hausgärten ausgesetzt sehen. Sie gingen von einer Reihenhausbebauung aus und bekommen statt dessen einen Viergeschosser vor den Gartenzaun gesetzt. Alle ehemaligen 21 Mitglieder des Beirats Soziale Stadt finden dies skandalös und fühlen sich hintergangen. Hat man ihnen doch immer von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung erzählt, und nun werden neun Jahre Bewohnerbeteiligung und großes ehrenamtliches Engagement der Beteiligten einfach ignoriert und übergangen. Außerdem wurden die Beiratsmitglieder immer als Multiplikatoren benannt und sehen sich nun im Stadtteil immer mehr Kritik ausgesetzt, weil sie diejenigen waren, die über Jahre die Pläne in die Bewohnerschaft getragen haben. Nun sind die ehrenamtlich Engagierten die Dummen. Es war immer ein Anliegen der Beteiligten, bisher auch in guter Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt, das Quartier Unterliederbach-Ost, das einmal einen schlechten Ruf hatte, aufzuwerten. Dazu ist es aber wichtig, weiter auf eine gute Durchmischung der Bevölkerung zu achten. Es besteht die Gefahr, dass durch die Konzentration in der Mehrgeschossbebauung ein neuer sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Überall in Frankfurt kann man dagegen beobachten, dass Reihenhäuser gerade sehr gut im Trend liegen und gewinnbringend zu verkaufen sind. Offensichtlich möchte die ABG Frankfurt Holding aber zulasten der Einwohner im Stadtteil und unter Bruch gegebener Versprechen noch einen höheren Gewinn machen. Hier wird wertvolles Vertrauen verspielt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Antrag vom 01.04.2015, OF 1326/6 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4042 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1142 Aktenzeichen: 61 00
Bauvorhaben im Markomannenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2014, OF 1102/6 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bebauung am Markomannenweg nicht größer ausfällt, als ursprünglich versprochen, das heißt, 228 Wohnungen und 12 Reihenhäuser. Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist eine Mehrgeschossbebauung entgegen den vorher gegebenen Versprechen überhaupt rechtens? 2. Gedenkt der Magistrat, die politischen Gremien irgendwann über die geänderten Planungen zu informieren? Begründung: Auf einer großen Tafel an der Ecke Engelsruhe/Markomannenweg ist heute noch zu lesen, dass hier im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt mit finanzieller Unterstützung des Landes Hessen insgesamt 228 Wohnungen und 12 Reihenhäuser gebaut werden sollen. Diese Bebauung würde sich auch gut in das Umfeld einfügen.Inzwischen wurde jedoch die Hellerhof AG von der städtischen Gesellschaft ABG Frankfurt Holding übernommen, die hier statt der Reihenhäuser Mehrgeschosswohnungsbau mit drei Stockwerken plus Staffel errichten will. Baubeginn soll bereits im Herbst 2014 sein. In einem Gespräch am 15.5.2014 im Bewohnertreff Unterliederbach, das vom Quartiersmanagerin und vom Nachbarschaftsverein initiiert worden war, erklärte der Vertreter der ABG, Herr Beine, dass man den Bau von Reihenhäusern nicht für wirtschaftlich halte und sich deswegen für den Mehrgeschosswohnungsbau entschieden habe. Hierzu gibt es jedoch keinen Beschluss politischer Gremien. Das Vorhaben stellt einen Wortbruch gegenüber den Menschen im Quartier dar, insbesondere auch gegenüber den Vertretern des Beirats soziale Stadt, die in vielen Gesprächen die bisherigen Pläne gegenüber der Nachbarschaft kommuniziert hatten. Es gibt Eigenheimbesitzer im Alemannenweg, die sich im Vertrauen auf diese Pläne aufgrund der Schautafel für einen Kauf entschieden haben und sich nun einer Bebauung direkt an ihren Hausgärten gegenüber sehen. Sie gingen von einer Reihenhausbebauung aus und bekommen statt dessen einen Viergeschosser vor ihren Gartenzaun! ALLE ehemaligen 21 Mitglieder des Beirat-Sozialen-Stadt finden dies skandalös und fühlen sich hintergangen. Hat man ihnen doch immer von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung erzählt, und nun werden neun Jahre Bewohnerbeteiligung und großes ehrenamtliches Engagement der Beteiligten einfach ignoriert und übergangen. Außerdem wurden die Beiratsmitglieder immer als Multiplikatoren benannt und sehen sich nun im Stadtteil immer mehr Kritik ausgesetzt, weil sie ja diejenigen waren, die über Jahre die Pläne in die Bewohnerschaft getragen haben. Nun sind die ehrenamtlich engagierten die Dummen. Es war immer ein Anliegen der Beteiligten, bisher auch in guter Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt, das Quartier Unterliederbach-Ost, das einmal einen schlechten Ruf hatte, aufzuwerten. Dazu ist es aber wichtig, weiter auf eine gute Durchmischung der Bevölkerung zu achten. Es besteht die Gefahr, dass durch die Konzentration auf Mehrgeschossbebauung ein neuer sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Überall in Frankfurt kann man dagegen beobachten, dass Reihenhäuser gerade sehr gut im Trend liegen und gewinnbringend zu verkaufen sind. Offensichtlich möchte die ABG Frankfurt-Holding aber noch höheren Gewinn machen, zu Lasten der Einwohner im Stadtteil und unter Bruch gegebener Versprechen. Hier wird wertvolles Vertrauen verspielt! Anlage 1 (ca. 46 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 30 Unterbrechung der Beratung auf Wunsch der CDU-Fraktion von 19.40 Uhr bis 19.50 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3400 2014 1. Die Vorlage OF 1102/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, ein Informationsgespräch hinsichtlich der Planungen des Bauvorhabens im Markomannenweg mit Vertreterinnen/Vertretern des Dezernates II - Planen und Bauen -, der ABG Frankfurt Holding und des ehemaligen Bereits Soziale Stadt Unterliederbach zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplätze in Unterliederbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2014, OF 1101/6 Betreff: Spielplätze in Unterliederbach Vorgang: ST 948/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die folgenden Spielplätze in Unterliederbach werden aus dem Ortsbeirats-Budget 6.000€ genommen: Graubner Park: 1 Sandbagger 1.600€ Grauer Stein: 1 Sandspieltisch 600€ Sieringstraße: 2 Sandbagger 2.800€ Begründung: In der ST 948/2014 hat der Magistrat mitgeteilt, welche Spielgeräte nicht ersetzt werden konnten, der Ortsbeirat ist bereit einmalig für die Ersatzbeschaffung Ortsbeiratsmittel zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2014, ST 948 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 266 2014 Die Vorlage OF 1101/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUmleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3096 entstanden aus Vorlage: OF 1020/6 vom 27.04.2014 Betreff: Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und möglichst umzusetzen, dass bei der für die Sommerferien vorgesehenen Erneuerung des Burgunderwegs der Verkehr für die Zeit der dafür erforderlichen Sperrung des Burgunderwegs wie folgt umgeleitet wird: Der Verkehr von Süden in Richtung A 66 wird von der Gotenstraße links in den Sossenheimer Weg geleitet und von dort nach rechts in die Königsteiner Straße. In dieser findet zwischen Sossenheimer Weg und Burgunderweg Zweirichtungsverkehr statt. Der Verkehr von Norden, aus der Siedlung Engelsruhe, wird auf der Gotenstraße ebenfalls bis zum Sossenheimer Weg geführt und von dort auf die Königsteiner Straße. Im Bereich zwischen Burgunderweg und Sossenheimer Weg wird die Gotenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Begründung: Die vom Amt für Straßenbau und Erschließung in der letzten Sitzung des Ortsbeirats vorgestellte Lösung für die Umleitung während der Sanierung des Burgunderwegs würde die Straßen in der Engelsruhe sehr stark mit dem gesamten Verkehr in Richtung A 66 belasten. Auch der 59er-Bus müsste durch den Chattenweg oder die Engelsruhe fahren, die auch sehr eng sind. Sicherlich müssten zudem viele Parkplätze wegfallen, in einem Gebiet, wo es - wie fast überall - schon jetzt zu wenig Parkplätze gibt. Die vorgeschlagene Variante würde die bisher vom Durchgangsverkehr nicht belasteten engen Straßen auch weiterhin unbelastet lassen und es müssten keine Parkplätze wegfallen. Den Verkehr in den genannten Abschnitten der Königsteiner Straße und der Gotenstraße in beide Richtungen zu führen, wäre sicher machbar. Auch die Ampelphasen könnten entsprechend angepasst werden. Es könnte in dieser Zeit im Übrigen getestet werden, wie sich der Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen an dieser Stelle bewährt. Denn es werden ja bereits Überlegungen angestellt, ob evtl. Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen nicht wieder dauerhaft eingeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 1020/6 Betreff: Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten und möglichst umzusetzen, dass bei der für die Sommerferien vorgesehenen Erneuerung des Burgunderwegs der Verkehr für die Zeit der dafür erforderlichen Sperrung des Burgunderwegs wie folgt umgeleitet wird: der Verkehr von Süden in Richtung A 66 wird von der Gotenstraße links in den Sossenheimer Weg geleitet und von dort nach rechts in die Königsteiner Straße. In dieser findet zwischen Sossenheimer Weg und Burgunderweg Zweirichtungsverkehr statt. Der Verkehr von Norden, aus der Siedlung Engelsruhe, wird auf der Gotenstraße ebenfalls bis zum Sossenheimer Weg geführt und von dort auf die Königsteiner Straße. Im Bereich zwischen Burgunderweg und Sossenheimer Weg wird die Gotenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Begründung: Die vom Straßenbauamt in der letzten Sitzung des Ortsbeirats vorgestellte Lösung für die Umleitung während der Sanierung des Burgunderwegs würde die Straßen in der Engelsruhe sehr stark mit dem gesamten Verkehr in Richtung A 66 belasten. Auch der 59er Bus müsste durch den Chattenweg oder die Engelsruhe fahren, die auch sehr eng sind. Sicherlich müssten zudem viele Parkplätze wegfallen, in einem Gebiet, wo es - wie fast überall - schon jetzt zu wenig Parkplätze gibt. Die vorgeschlagene Variante würde die bisher vom Durchgangsverkehr nicht belasteten engen Straßen auch weiter hin unbelastet lassen und es müssten keine Parkplätze wegfallen. Den Verkehr in den genannten Abschnitten der Königsteiner und der Gotenstraße in beide Richtungen zu führen, wäre sicher machbar. Auch die Ampelphasen könnten entsprechend angepasst werden. Es könnte in dieser Zeit im Übrigen getestet werden, wie sich der Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen an dieser Stelle bewährt. Denn es werden ja bereits Überlegungen angestellt, ob evtl. Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen nicht wieder dauerhaft eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3096 2014 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrollen in der Gotenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2883 entstanden aus Vorlage: OF 920/6 vom 29.01.2014 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Gotenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Daten des stationären Geschwindigkeitsanzeigers vor der Karl-Oppermann-Schule in der Gotenstraße auszuwerten und dem Ortsbeirat mitzuteilen. Sollte sich aus den Daten ergeben, dass zu schnell gefahren wird, wird der Magistrat weiterhin gebeten, zwischen dem Höchster Krankenhaus und der Euckenstraße verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: In diesem Abschnitt der Gotenstraße, so beklagen sich Anwohner, halten sich viele Autofahrerinnen und -fahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30. Die Daten des stationären Geschwindigkeitsanzeigers könnten aufzeigen, ob dies tatsächlich so ist. Für den Fall, dass die Beobachtungen zutreffen, hält es der Ortsbeirat für geboten, die Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren, zumal in dem betroffenen Bereich das Höchster Krankenhaus sowie zwei Kindergärten und eine Schule liegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 688 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen in der Gotenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2014, OF 920/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Gotenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Daten des stationären Geschwindigkeitsanzeigers auf der Gotenstraße vor der Karl-Oppermann-Schule auszuwerten und dem Ortsbeirat mitzuteilen. Sollten die Daten ergeben, dass zu schnell gefahren wird, sollen zwischen dem Höchster Krankenhaus und der Euckenstraße verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Begründung: In diesem Abschnitt der Gotenstraße, so beklagen sich Anwohner, halten sich viele Autofahrerinnen und -fahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 und überschreiten diese, die Daten des stationären Geschwindigkeitsanzeigers könnten aufzeigen, ob dies so ist. Für den Fall, dass die Beobachtung zutrifft, hält es der Ortsbeirat für geboten die Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren, zumal in dem betroffenen Bereich das Höchster Krankenhaus, 2 Kindergärten und eine Schule liegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2883 2014 Die Vorlage OF 920/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGotenstraße: Einheitliche Tempo 30-Regelung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2775 entstanden aus Vorlage: OF 888/6 vom 04.01.2014 Betreff: Gotenstraße: Einheitliche Tempo 30-Regelung Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit auf der gesamten Länge der Gotenstraße einheitlich auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Auf der Gotenstraße gilt bis auf ein Teilstück von circa 270 Metern Tempo 30. In dem kurzen Abschnitt leiden die Anwohner aufgrund der Beschleunigungen der Verkehrsteilnehmer unter erhöhten Emissionen sowie erhöhtem Lärm. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, auch das kleine Teilstück der Gotenstraße auf Tempo 30 zu begrenzen und somit die Lücke in der Gotenstraße zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 745 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Gotenstraße: Einheitliche Tempo-30-Regelung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2014, OF 888/6 Betreff: Gotenstraße: Einheitliche Tempo-30-Regelung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: die Geschwindigkeit auf der gesamten Länge der Gotenstraße auf einheitlich Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Auf der Gotenstraße gilt bis auf ein Teilstück von ca. 270 Metern Tempo 30. In dem kurzen Abschnitt leiden die Anwohner aufgrund der Beschleunigungen der Verkehrsteilnehmer unter erhöhten Emissionen sowie erhöhtem Lärm. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat auch das kleine Teilstück der Gotenstraße auf Tempo 30 zu begrenzen und die Lücke auf der Gotenstraße somit zu schließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2775 2014 Die Vorlage OF 888/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und REP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadverkehr in der Gotenstraße hier: Untersuchungen für ein neues Verkehrskonzept Königsteiner Straße und Gotenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2013, OF 748/6 Betreff: Radverkehr in der Gotenstraße hier: Untersuchungen für ein neues Verkehrskonzept Königsteiner Straße und Gotenstraße Vorgang: OM 1851/13 OBR 6; ST 606/13 Laut ST 606 v. 3.5.2013 lässt der Magistrat in einer Studie mögliche Lösungsansätze für ein neues Verkehrskonzept für die Königsteiner Straße ausloten. Der Magistrat prüft dabei auch die Wiedereinführung des Zweirichtungsverkehrs in der Königsteiner Straße und weist darauf hin, dass deswegen auch die Gotenstraße in die Überlegungen zur Neuplanung mit einbezogen wird. Bei der Gotenstraße ist zur Zeit nur Radverkehr in eine Richtung zugelassen. Zur Verbesserung und Förderung des Radverkehrs ist es aber sinnvoll, dass in der Gotenstraße Radfahrer auch im Zweirichtungsverkehr unterwegs sein können. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird beauftragt, bei der Erstellung der o.g. Studie für die Gotenstraße mit zu untersuchen, wie für Radfahrer hier Zweirichtungsverkehr realisiert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1851 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 606 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 748/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenÄnderung des Namens der Euckenschule
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.04.2013, OI 29 entstanden aus Vorlage: OF 679/6 vom 19.03.2013 Betreff: Änderung des Namens der Euckenschule Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, dem Wunsch der Schulkonferenz der Euckenschule zu folgen und die Schule in "Fritz-Redl-Schule" umzubenennen. Die Euckenschule wird zum 1. August 2013 von der Euckenstraße in neue Räumlichkeiten in der Kurmainzer Straße 20 bis 24 umziehen. Somit hätte der derzeitige Name, der einstmals nur aufgrund des Straßennamens angenommen wurde, keinerlei Bezug mehr zur Schule. Deshalb hat sich die Schulkonferenz der Euckenschule am 4. März 2013 dafür entschieden, den Namen des berühmten Pädagogen Fritz Redl für ihre Schule zu beantragen. Fritz Redl war ein allseits anerkannter Fachmann für den Bereich Erziehungshilfe. Nach seiner Promotion arbeitete er als Schulpsychologe in einem österreichischen Landerziehungsheim. 1936 emigrierte er, wie viele andere deutsche und österreichische Psychoanalytiker, aufgrund des aufkommenden Nationalsozialismus in die USA. 1941 erhielt er eine Professur an der Wayne State University in Detroit. Neben seiner Tätigkeit als Wissenschaftler arbeitete er weiterhin mit hoch aggressiven Kindern und Jugendlichen, mit "Kindern, die keiner wollte". Seine praxisorientierten Bücher und Aufsätze, die Ende der Siebzigerjahre in Deutschland erschienen sind, haben noch heute bedeutenden Einfluss auf die Erziehungshilfepädagogik. Auch die Euckenschule arbeitet, wie die Schulleitung dem Ortsbeirat mitgeteilt hat, nach Redl'schen Prinzipien. Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich den Wunsch der Schulkonferenz der Euckenschule, den Namen Fritz Redls anzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 17.04.2013
Lichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe Ambronenpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2013, OF 689/6 Betreff: Lichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe Ambronenpfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Wann ist mit der Errichtung der bereits für 2012 zugesagten Lichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe des Ambronenpfads zu rechnen? Eine Umsetzung der Maßnahme in 2013 wäre aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Begründung: Die Planungen für die Lichtsignalanlage ziehen sich jetzt nunmehr 3 Jahre hin. Es wurde immer wieder auf die geplanten Radwege verwiesen, welche berücksichtigt werden sollten. Der Ortsbeirat hat diese vorgestellte Planung abgelehnt, aber gleichzeitig gefordert die Lichtsignalanlage umzusetzen. Der Magistrat führte dazu im Jahre 2011 aus, dass eine Umsetzung der Maßnahme 2012 geplant sei. Nun ist auch dieser Zeitpunkt verstrichen und eine Umsetzung erfolgte nicht, daher möchte der Ortsbeirat nun einen genauen Zeitrahmen für die Umsetzung wissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 689/6 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 689/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenÄnderung des Namens der Euckenschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2013, OF 679/6 Betreff: Änderung des Namens der Euckenschule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Wunsch der Schulkonferenz der Euckenschule zu folgen und die Schule in Fritz-Redl-Schule umzubenennen. Begründung: Die Euckenschule wird zum 01. August 2013 von der Euckenstraße in neue Räumlichkeiten in die Kurmainzerstraße 20-24 umziehen. Somit hat der Name, der einstmals nur aufgrund des Straßennamens angenommen wurde, keinerlei Bezug mehr zur Schule. Deshalb hat sich die Schulkonferenz der Euckenschule am 04. März 2013 dafür entschieden, den Namen des berühmten Pädagogen Fritz Redl für ihre Schule zu beantragen. Fritz Redl war ein allseits anerkannter Fachmann für den Bereich Erziehungshilfe. Nach seiner Promotion arbeitete er als Schulpsychologe in einem österreichischen Landerziehungsheim. 1936 emigrierte er, wie viele andere deutsche und österreichische Psychoanalytiker, aufgrund des aufkommenden Nationalsozialismus in die USA. 1941 erhielt er eine Professur in der Wayne State University in Detroit. Neben seiner Tätigkeit als Wissenschaftler arbeitete er weiterhin mit hochaggressiven Kindern und Jugendlichen, mit "Kindern, die keiner wollte". Seine praxisorientierten Bücher und Aufsätze, die Ende der siebziger Jahre in Deutschland erschienen sind, haben noch heute bedeutenden Einfluss auf die Erziehungshilfepädagogik. Auch die Euckenschule arbeitet, wie der Schulleiter, Herr Häuslein, dem Ortsbeirat mitgeteilt hat, nach Redl'schen Prinzipien. Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich den Wunsch der Schulkonferenz der Euckenschule, den Namen Fritz Redls anzunehmen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 29 2013 Die Vorlage OF 679/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
Weiter lesenTempo 30 auf der Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 306 entstanden aus Vorlage: OF 596/6 vom 21.12.2012 Betreff: Tempo 30 auf der Königsteiner Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zu ergreifen, damit Tempo 30 auf der Königsteiner Straße im Bereich von der Abfahrt der BAB 66 bis zum Dalbergkreisel eingeführt werden kann. Im Zuge der Aufstellung der Tempo 30-Schilder sind die Ampelphasen auf der gesamten Strecke so anzupassen, dass bei Tempo 30 eine Grüne Welle geschaltet ist. An einer geeigneten Stelle ist ein Geschwindigkeitsanzeiger, wie er schon in der Gotenstraße steht, aufzustellen. Begründung: Im Lärmaktionsplan des Landes Hessen ist der Handlungsbedarf für lärmmindernde Maßnahmen, wie z. B. ein Tempolimit, für Höchst und Unterliederbach ausdrücklich anerkannt. Dabei wird zudem auf die Lärmminderungsplanung der Stadt Frankfurt aus dem Jahr 2004 verwiesen, in der steht, dass die Stadt prüfen soll, ob aus Lärmschutzgründen auf durch Verkehr sehr hoch belasteten Hauptstraßen Tempo 30 eingeführt werden kann. In der Bolongaro- und der Kasinostraße, die jeweils als "hoch belastet" eingestuft sind, ist Tempo 30 inzwischen eingeführt. Die Königsteiner Straße ist sogar als noch stärker belastet eingestuft, nämlich in der Kategorie "extrem hoch belastet", übrigens genauso wie die Emmerich-Josef-Straße zwischen Zuckschwerdtstraße und Andreasplatz, wo Tempo 30 auch bereits besteht. Der Ortsbeirat hatte vor zwei Jahren beschlossen, Tempo 30 für den Abschnitt von der Abfahrt der BAB 66 bis zum Sossenheimer Weg zunächst zumindest versuchsweise einzuführen. Bereits vor einem Jahr hätte dieser Versuch eigentlich umgesetzt werden sollen. Bis heute ist aber noch nichts geschehen. Es ist auch nicht absehbar, dass die zuständigen Stellen des Landes ihre hierfür erforderliche Zustimmung überhaupt noch erteilen wollen. Deshalb sollen nun die erforderlichen Schritte ergriffen werden, um gemäß den Vorgaben und Möglichkeiten der Lärmminderungsplanung und des Lärmaktionsplans durch ein Tempolimit für die vom Autoverkehr geplagten Anwohner der Königsteiner Straße eine Entlastung von Lärm herbeizuführen. Im Übrigen ist durch diese Maßnahme auch eine Verringerung der Luftschadstoffe zu erwarten bzw. eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 270 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 306 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass im Rahmen der OA 1233/10 die Auswirkungen von Tempo 30 getestet werden. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2013, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 306 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass im Rahmen der OA 1233/10 die Auswirkungen von Tempo 30 getestet werden. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und REP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2844, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2013 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf der Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2012, OF 596/6 Betreff: Tempo 30 auf der Königsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zu ergreifen, damit Tempo 30 auf der Königsteiner Straße von der A 66 bis zum Dalbergkreisel eingeführt werden kann. Im Zuge der Aufstellung der Tempo 30-Schilder sind die Ampelphasen auf der gesamten Strecke auf Grüne Welle bei Tempo 30 zu schalten und es ist an einer geeigneten Stelle ein Geschwindigkeitsanzeiger, wie er schon in der Gotenstraße steht, aufzustellen. Begründung: Im Lärmaktionsplan des Landes Hessen ist der Handlungsbedarf für lärmmindernde Maßnahmen, wie z.B. ein Tempolimit, für Höchst und Unterliederbach ausdrücklich anerkannt. Dabei wird zudem auf die Lärmminderungsplanung der Stadt Frankfurt von 2004 verwiesen, wo es heißt, dass die Stadt prüfen soll, ob aus Lärmschutzgründen in vom Verkehr sehr hoch belasteten Hauptstraßen Tempo 30 eingeführt werden kann. In Bolongaro- und Kasinostraße, die jeweils als "hoch belastet" eingestuft sind, ist Tempo 30 inzwischen eingeführt. Die Königsteiner Straße ist sogar als noch stärker belastet eingestuft, nämlich als "extrem hoch belastet", übrigens genauso wie die Emmerich-Josef-Straße zwischen Zuckschwerdtstr. und Andreasplatz, wo Tempo 30 auch bereits besteht. Der Ortsbeirat hatte vor 2 Jahren dann beschlossen, Tempo 30 für den Abschnitt von der A 66 bis zum Sossenheimer Weg zunächst zumindest versuchsweise einzuführen. Bereits vor einem Jahr hätte dieser Versuch eigentlich umgesetzt werden sollen. Bis heute ist aber noch nichts geschehen und es ist auch nicht absehbar, dass die zuständigen Stellen des Landes ihre hierfür erforderliche Zustimmung überhaupt noch erteilen wollen. Deshalb sollen nun die erforderlichen Schritte ergriffen werden, um gemäß den Vorgaben und Möglichkeiten der Lärmminderungsplanung und des Lärmaktionsplans durch ein Tempolimit für die vom Autoverkehr geplagten Anwohner der Königsteiner Straße eine Entlastung von Lärm herbeizuführen. Im übrigen ist durch diese Maßnahme auch eine Verringerung der Luftschadstoffe zu erwarten bzw. eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 306 2013 Die Vorlage OF 596/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
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