Gotenstraße: Einheitliche Tempo-30-Regelung
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Tempo-30-Regelung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: die Geschwindigkeit auf der gesamten Länge der Gotenstraße auf einheitlich Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Auf der Gotenstraße gilt bis auf ein Teilstück von ca. 270 Metern Tempo 30. In dem kurzen Abschnitt leiden die Anwohner aufgrund der Beschleunigungen der Verkehrsteilnehmer unter erhöhten Emissionen sowie erhöhtem Lärm. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat auch das kleine Teilstück der Gotenstraße auf Tempo 30 zu begrenzen und die Lücke auf der Gotenstraße somit zu schließen.