1. Königsteiner Straße und Gotenstraße - Neues Verkehrskonzept 2. Radfahren in der Gotenstraße durchgängig in beide Richtungen
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Gotenstraße - Neues Verkehrskonzept 2. Radfahren in der Gotenstraße durchgängig in beide Richtungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert:
- Die Studie für ein neues Verkehrskonzept für die Königsteiner Straße und die Gotenstraße nunmehr abzuschließen und im Ortsbeirat in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen und bei dieser Studie zu berücksichtigen, dass in der Gotenstraße durchgängig das Fahrradfahren in beide Richtungen zulässig bzw. möglich gemacht wird.
- Eine Möglichkeit in der Gotenstraße zum durchgängigen Fahrradfahren in beide Fahrtrichtungen unabhängig von der Umsetzung des neuen Verkehrskonzeptes zeitnah einzurichten. Dabei soll geprüft werden, ob eine Lösung wie in der Kasinostraße in Höchst in Frage kommen kann (separate Fahrradspur auf der Fahrbahn gegen die Fahrtrichtung der Autofahrer) oder - wie in vielen anderen Straßen inzwischen schon Praxis - einen Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn aufzubringen für Radfahrer, die in der Fahrtrichtung der Autos unterwegs sind und für Radfahrer, die in die Gegenrichtung fahren, den jetzigen Farradweg auf dem Bürgersteig zu verwenden. Begründung: Bereits im Mai 2013 hatte der Magistrat mitgeteilt, er lasse in einer Studie mögliche Lösungsansätze für ein neues Verkehrskonzept für die Königsteiner Straße ausloten (in die auch die Gotenstraße einbezogen würde). Da diese Studie bzw. das neue Konzept aber auf sich warten ließ, hatte der Ortsbeirat Ende letzten Jahres schon einmal nachgefragt. Doch auch auf diese Nachfrage ist bis heute keine Antwort erfolgt. Das angekündigte Konzept sollte vor allem auch die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs besser berücksichtigen als bisher. Dies sind alles sehr wichtige und berechtigte Anliegen der Anwohner der vom Autoverkehr sehr stark belasteten Königsteiner- und Gotenstraße. Das gilt besonders auch für das Radfahren in der Gotenstraße, wo bisher nur das Fahren auf dem Radweg in Richtung des Autoverkehrs zulässig ist. Was aber an anderer Stelle in Frankfurt bereits möglich ist, muss hier aber auch möglich sein (siehe die o.g. Beispiele).