Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße
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Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4651 entstanden aus Vorlage: OF 1507/6 vom 13.10.2015
Betreff: Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/ Gotenstraße dort in einen ordentlichen bzw. sicheren Zustand zu bringen, wo er sich in schlechtem Zustand befindet (lose oder fehlende Steine, hohe Niveauunterschiede zwischen Bürgersteig und Kanaldeckeln, starker Unkrautbewuchs an Absperrpfosten).
Begründung: Der Bürgersteig im o. g. Kreuzungsbereich befindet sich in einem Zustand, der verbessert werden muss. An mehreren Stellen haben sich Steine gelöst bzw. fehlen ganz, besonders dort, wo die Fußgängerüberwege sind. Neben dem unansehnlichen Erscheinungsbild bedeutet das allerdings auch, dass hier Stolperfallen für die Fußgänger bestehen. Das gilt genauso in der Gotenstraße im Bereich des Lebensmittelgeschäftes an der Ecke der Kreuzung, wo es zum Teil hohe Niveauunterschiede zwischen Bürgersteig und Kanaldeckeln gibt. Und um die Absperrpfosten in der Gotenstraße, die verhindern, dass dort Autos auf dem Radweg bzw. Bürgersteig abgestellt werden, hat sich ein Unkrautbewuchs entwickelt, der ebenso das Erscheinungsbild der Straße an dieser Stelle stark herabsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2015OFOF 1507/6Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/GotenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2015Sie sind hierOMOM 4651Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/GotenstraßeDirektanregung
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 50Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/GotenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats