Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs
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Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3096 entstanden aus Vorlage: OF 1020/6 vom 27.04.2014
Betreff: Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und möglichst umzusetzen, dass bei der für die Sommerferien vorgesehenen Erneuerung des Burgunderwegs der Verkehr für die Zeit der dafür erforderlichen Sperrung des Burgunderwegs wie folgt umgeleitet wird: Der Verkehr von Süden in Richtung A 66 wird von der Gotenstraße links in den Sossenheimer Weg geleitet und von dort nach rechts in die Königsteiner Straße. In dieser findet zwischen Sossenheimer Weg und Burgunderweg Zweirichtungsverkehr statt. Der Verkehr von Norden, aus der Siedlung Engelsruhe, wird auf der Gotenstraße ebenfalls bis zum Sossenheimer Weg geführt und von dort auf die Königsteiner Straße. Im Bereich zwischen Burgunderweg und Sossenheimer Weg wird die Gotenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren.
Begründung: Die vom Amt für Straßenbau und Erschließung in der letzten Sitzung des Ortsbeirats vorgestellte Lösung für die Umleitung während der Sanierung des Burgunderwegs würde die Straßen in der Engelsruhe sehr stark mit dem gesamten Verkehr in Richtung A 66 belasten. Auch der 59er-Bus müsste durch den Chattenweg oder die Engelsruhe fahren, die auch sehr eng sind. Sicherlich müssten zudem viele Parkplätze wegfallen, in einem Gebiet, wo es - wie fast überall - schon jetzt zu wenig Parkplätze gibt. Die vorgeschlagene Variante würde die bisher vom Durchgangsverkehr nicht belasteten engen Straßen auch weiterhin unbelastet lassen und es müssten keine Parkplätze wegfallen. Den Verkehr in den genannten Abschnitten der Königsteiner Straße und der Gotenstraße in beide Richtungen zu führen, wäre sicher machbar. Auch die Ampelphasen könnten entsprechend angepasst werden. Es könnte in dieser Zeit im Übrigen getestet werden, wie sich der Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen an dieser Stelle bewährt. Denn es werden ja bereits Überlegungen angestellt, ob evtl. Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen nicht wieder dauerhaft eingeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2014OFOF 1020/6Umleitung während der Grunderneuerung des BurgunderwegsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2014Sie sind hierOMOM 3096Umleitung während der Grunderneuerung des BurgunderwegsDirektanregung
- 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1235Umleitung während der Grunderneuerung des BurgunderwegsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.