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Frankfurt endet nicht am Main - die Sperrung des Mainkais und die Folgen für den Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2023, OF 973/5 Betreff: Frankfurt endet nicht am Main - die Sperrung des Mainkais und die Folgen für den Frankfurter Süden Vorgang: OM 4109/23 OBR 5; ST 2054/23 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor einer Sperrung des Mainkais folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Folgen einer Sperrung dieser Ost-West Verbindung auf der nördlichen Mainseite für die Infrastruktur auf der südlichen Seite sind zu minimieren: Ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas und das international bekannte Museumsufer befinden sich gegenüber dem Mainkai. Fast alle Straßen sind als Schulwege klassifiziert. Sachsenhausen ist der kinderreichste Stadtteil Frankfurts. Die Sicherheit der Schulkinder, wie auch des Fuß- und Radverkehrs muss auch in Sachsenhausen oberste Priorität haben. In der ST 2054 antwortet die Stadt Frankfurt auf die Bitte des Ortsbeirats um ein Verkehrskonzept (OM 4109), dass sich laut einer Studie der Verkehr bei einer Straßensperrung einfach vaporisiert. ("Traffic evaporation"). Das mag in manchen Städten so sein. In einer Stadt mit 500.000 Ein- und Auspendlern täglich löst sich der Verkehr nicht einfach in Luft auf, wenn man eine Straße sperrt. Es wird bezweifelt, dass diese Erklärung belastbar ist. Durch ein valides Verkehrskonzept, Verbesserung des ÖPNV Angebots und P&R Möglichkeiten ist dafür zu sorgen, den motorisierte Pendlerverkehr durch Sachsenhausen in die Innenstadt zu reduzieren. Es muss möglich sein, auch ohne Auto gut und sicher in die Stadt zu kommen. Der Punkt im Koalitionsvertrag :"Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden..." ist zu beachten. Dazu sollen in einem transparenten Verfahren valide Zahlen auf der Basis qualifizierter Verkehrszählungen zu Verkehrsaufkommen und Fahrzeugkategorie erhoben und veröffentlicht werden. Es geht vor allem um die Vergleichswerte in den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags. Der Ortsbeirat ist in den Prozess einzubeziehen. Vor einer erneuten Sperrung des Mainkais ist darzulegen, wie sich der Kfz-Verkehr vor, während und nach der Versuchsphase der Mainkaisperrung im Umfeld und insbesondere in Sachsenhausen verteilt hat. Der diesbezügliche Bericht des Magistrates zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung im Sommer 2022 ist im Hinblick auf die Auswirkungen auf Sachsenhausen unvollständig. Hier interessieren insbesondere entsprechende Verkehrsbelastungen (als DTV-Werte, differenziert nach Fahrzeugkategorien) an neuralgischen Streckenzügen und Knotenpunkten in Sachsenhausen, auch am Schweizer Platz. Begründung: Der Main ist die wichtigste Lebensader der Stadt. Er nimmt eine zentrale Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main ein - auf der nördlichen und auf der südlichen Seite. Die Stadt scheint völlig auf Planungen in der Innenstadt mit kaum 11.000 Einwohnern fixiert zu sein, vor allem darauf, den Mainkai zu sperren. Es stellt sich die Frage: gibt es keine dringenderen Probleme in der Stadt, als dies Paradebeispiel einer gerechten Straßenaufteilung mit breiten Fuß-und Radwegen zu sperren? Warum kümmert sich die Stadt nicht zunächst um die Grundversorgung in der Stadt, um die zahlreichen maroden Straßen und Brücken, um einen funktionierenden ÖPNV und um fehlende Rad- und Fußwege und um Schulwegsicherung? Die mehr als 100.000 Menschen in den südlichen Stadtteilen sind jedenfalls im besonderen Maße Lärm und Schadstoffen aus Pendler- und Flugverkehr ausgesetzt. Die Belastungsgrenze ist bereits erreicht. Das Verkehrschaos durch die Sperrung des Mainkais auf der südlichen Main Seite, wird von den Verantwortlichen in der Stadt ignoriert. In der ST 2054 soll diese verantwortungslose Haltung anscheinend legitimiert werden: "Traffic evaporation" besagt, dass das Verkehrsaufkommen nicht wie Flüssigkeit eins zu eins an anderer Stelle abfließt, sondern sich insgesamt - im Anschluss an die Intervention und Straßenumgestaltung - verringert. Für diesen englischsprachigen Terminus gibt es bisher im Deutschen keinen treffenden Fachbegriff. Jedoch liegen u.a. mit der oben genannten wissenschaftlichen Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) auch Forschungsergebnisse aus deutschen Städten vor, die das Phänomen bestätigen. Das mag in manchen Städten funktionieren. In einer Stadt mit 400.000 Ein- und 100.000 Auspendlern täglich vaporisiert der Verkehr nicht einfach. In der besagten Studie wurden hauptsächlich Straßen in Mittel und Kleinstädten und vor allem keine wichtigen Verkehrsachsen in Städten mit großem Pendleraufkommen gesperrt. Laut "Masterplan Mobilität" nutzen 70 % der Menschen, die von mehr als 10 km außerhalb kommen, das Auto - aber nur ca. 20% der Menschen, die in Frankfurt leben. In Ermangelung von Alternativen ist es Pendlern aufgrund unzureichender Versorgung mit ÖV oft überhaupt nicht möglich, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. Daher sollten substantielle Veränderungen im innerstädtischen Straßennetz wie die Sperrung des Mainkais für den Kfz-Verkehr in ein verkehrliches Gesamtkonzept eingebettet werden. Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen eine neuerliche unverhältnismäßig hohe Belastung durch die Verkehrsverlagerung in die südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4109 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2054 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4745 2023 Die Vorlage OF 973/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
Weiter lesenRückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1047/1 Betreff: Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die vom Ortsbeirat angeregte Sperrung des Linksabbiegers aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt und anderen Veranstaltungen hat sich bereits bewährt und Entlastung für die Anwohnenden in Domstraße Domplatz und Kannengießergasse gebracht. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, anlässlich des Weihnachts-marktes und anderer Sperrungen des Bereiches rund um Römer und Paulskirche die Linksabbiegemöglichkeit aus der Domstraße von der Berliner Straße kommend zeitweise sperren bzw. durch entsprechende Beschilderung aufheben zu lassen. Die Einfahrt aus der Braubachstraße in die Fahrgasse ist abzusperren. Begründung: Ständig werden Fahrzeuge verkehrswidrig in diesem Bereich aus der Braubachstraße kommend in der Fahrgasse gewendet, um in nördliche Richtung zu fahren. Durch diese Wendemanöver entstehen Gefahren für den Radverkehr. Der fließende Verkehr wird massiv behindert, was - verbotenerweise - zu ständigen Hupkonzerten führt. Dem kann zumindest im Zuge von Veranstaltungen durch die vom Ortsbeirat angeregte und bereits umgesetzte Maßnahme sowie durch die hier angeregte Sperrung abgeholfen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4805 2023 Die Vorlage OF 1047/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAutostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1048/1 Betreff: Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich zunächst ein genaues Bild von den Staus durch Autofahrende zum Parkhaus Konstablerwache in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt, Fahrgasse und Töngesgasse zu machen und dem Ortsbeirat zu berichten, wie sich die Situation aus Sicht des Magistrats darstellt. Da die Belastungen für die Anwohnerschaft durch Lärm und Abgase an Samstagen am größten sind, möge der Magistrat insbesondere der samstäglichen Lage ein besonderes Augenmerk schenken. Auf diesen Erkenntnissen fußend möge der Magistrat ein Konzept erarbeiten, wie die für die Anwohnerschaft sehr belastenden Rückstaus vermieden werden können, gegebenenfalls durch Umleitung zu anderen Parkhäusern (Gericht) oder im Zuge der Einrichtung des Superblocks östliche Altstadt. Begründung: Die Fahrgasse, der Weckmarkt und Zum Pfarrturm gehören mit ihrem besonderem Mix aus Galerien, Einzelhandel und Gastronomie, der prägenden Nachkriegsarchitektur und dem geschwungenem Straßenzug im unteren Abschnitt der Fahrgasse zu den wohl schönsten und eigentlich lebenswertesten Straßenräumen in Frankfurt. Leider wird ist dies durch die vielen durch diese Straßen geschleusten Fahrzeuge nicht mehr erlebbar. Obwohl das Parkhaus Konstablerwache als "Besetzt" angezeigt wird, stauen sich die Fahrzeuge bis an den Main hinunter. In diesen Fällen haben Rettungsfahrzeuge keine Chance, da sich insbesondere im Abschnitt Weckmarkt die Fahrzeuge ständig gegenseitig behindern und festfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4806 2023 Die Vorlage OF 1048/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen Die Partei (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZwischenstand Neugestaltung Domplatz - dem Ortsbeirat die Planungen offenlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1046/1 Betreff: Zwischenstand Neugestaltung Domplatz - dem Ortsbeirat die Planungen offenlegen Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat zeitnah mit einem Bericht über den aktuellen Stand der Umplanung und Neugestaltung des Domplatzes zu informieren. Von besonderem Interesse sind die Oberflächen im Lichte des Klimawandels und der stetigen Erwärmung der Stadt, eine Entsiegelung im Sinne einer Schwammstadt, eine signifikante Verkehrsberuhigung, die Wege der Anwohnenden zur Straßenbahn sowie die Ausgestaltung eines Brunnens. Begründung: Der Ortsbeirat möchte sicherstellen, dass bei einer Umgestaltung nicht wieder eine Platzgestaltung entsteht, die weder zukunftssicher noch klimaresilient ist noch von der Bürgerschaft angenommen wird. Daher müssen Bevölkerung und Ortsbeirat dieses Mal und zukünftig frühzeitig eingebunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4804 2023 Die Vorlage OF 1046/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2023, OF 948/5 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Der Magistrat wird gebeten: 1. bei der Erarbeitung der Vorplanung, die der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden soll, folgende Punkte zu berücksichtigen: a. Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) soll als Grundlage für die weitere verkehrliche Planung dienen. b. Die Seitenstraßen, die in den Platz münden, sind in keinem Fall als Sackgassen zu gestalten. c. Die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe auf das benachbarte Straßennetz sind zu überprüfen und darzustellen. Ebenso sind in diesem Zusammenhang die Folgen einer erneuten Sperrung des Mainkais zu überprüfen und darzustellen. d. Eine Veränderung der Verkehrsführung am Platz ist anpassbar zu gestalten (z.B. durch leicht versenk-/montierbare Poller), um Wegebeziehungen ggfls. auch kurzfristig z.B. für den Rettungsverkehr zu öffnen. e. Hinsichtlich der Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich, usw.) sollte den Preisträgern aufgegeben werden, die Elemente unter stärkerer Berücksichtigung des Platzareals, insbesondere der gründerzeitlichen Architektur und ihrer Formensprache zu überarbeiten. f. Den Preisträgern ist überdies aufzugeben, darzustellen, wie die Platzgestaltung aussehen wird, wenn die privaten Flächen im Bereich des Schweizer Platzes nicht zur Verfügung stehen. g. Im Zusammenhang mit den Planungen zur Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes ist unverzüglich mit der Planung von Quartiersgaragen zu beginnen. Für die Baumaßnahmen sind in den nächsten Haushalt Finanzmittel einzustellen. 2. die Beiträge zum Ideenwettbewerb zeitnah online zu veröffentlichen. Begründung: Zu Ziffer 1. a. Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) ist den anderen Wettbewerbsbeiträgen, die vom Preisgericht prämiert worden, insbesondere in Fragen der Verkehrsplanung überlegen und weist entscheidende Vorteile auf. Der Plan geht stärker als die anderen Entwürfe auf die Wegebeziehungen des Platzes zu den Nebenstraßen und die Einbettung des Platzes in das gesamte Viertel ein. Die geradlinige Führung des Fahrradweges entlang der Tramlinie anstatt um den Kreis herum, dürfte eher den Bedürfnissen der Fahrradfahrer entsprechen, die sich auf der Nord-Süd-Achse bewegen wollen. Folgende positive Aspekte des Entwurfs sollten unabhängig von seiner Auswahl durch die Stadtverordnetenversammlung berücksichtigt werden: 1. Die klar strukturierte Verkehrsführung, die einerseits den Radweg hinter der Tramhaltestelle vorbeiführt und andererseits Einfahrten von Seitenstraßen in die Schweizer Straße zulässt. 2. Die klare Raumaufteilung, die Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern vermeidet und verschiedene Nutzungsarten des Platzes deutlich erkennbar voneinander trennt. Zu Ziffer 1. b. und c. Entwurf Nr. 07 hat in der Bevölkerung unter anderem auch deshalb eine hohe Zustimmung erfahren, weil dieser Entwurf die Wegebeziehungen zwischen Schweizer Straße und Seitenstraßen am Schweizer Platz für den Autoverkehr nicht radikal abschneidet. Der Ortsbeirat hatte den Magistrat in der Vergangenheit bereit gebeten, eine dahingehende Alternativplanung vorzulegen. Es ist erfreulich, dass einige Planungsbüros, hierunter auch Schüßler-Plan, entsprechende Alternativen vorgelegt haben. Sollte es zur Unterbrechung bestehender Verkehrsbeziehungen kommen, so erwartet der Ortsbeirat, dass diese Änderung reversibel ausgestaltet wird, sodass sie sich wieder ohne eine erneute Umgestaltung des Platzes verändern lässt und ggfls. auch situationsbedingt anpassen lässt. Es muss insbesondere möglich sein, dass Rettungswagen im Einsatzfall die Schweizer Straße in Ost-West-Richtung ohne Umwege schnell überqueren können. Eine Umwandlung der Seitenstraßen in Sackgassen, wie sie einzelne Entwürfe vorgesehen haben, lehnt der Ortsbeirat strikt ab. Dies dürfte mit einem hohen Verlust an Parkplätzen verbunden sein. Die notwendigen Wendehammer würden ebenfalls wichtigen Platz für andere Nutzungen rauben. Zu Ziffer 1. e. Für die Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tram-Wartebereich, usw.) haben die prämierten Planungsbüros überwiegend sehr moderne Modelle vorgestellt. Es bestehen Zweifel daran, ob sich diese Elemente harmonisch in die Ästhetik des Platzes einfügen. Sofern ein "Stilbruch" beabsichtigt worden ist, haben die Planungsbüros diesen nicht hinreichend erklärt. Es ist nicht erkennbar gewesen, dass das "Platzpanorama", also auch die gründerzeitlichen Fassaden, ihre Ästhetik und Formensprache, die den Platz prägen, mit in die Überlegungen einbezogen worden wären. Ein harmonisches Platzbild dürfte sich ergeben, wenn hierauf Rücksicht genommen wird. Zu Ziffer 1. f. Die Entwurfsplaner sollen Ihre Entwürfe so überarbeiten, dass private Flächen nicht in Anspruch genommen werden. Diese überarbeiteten Entwürfe sind dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft vorzustellen, damit nachvollzogen werden kann, wie die Platzgestaltung ohne Inanspruchnahme der Privatflächen aussieht. Zu Ziffer 1. g. Die Einzelhändler und Gastronomen der Schweizer Straße und der benachbarten Straßen sind auch auf Kunden angewiesen, die die Schweizer Straße nicht fußläufig erreichen können und benötigen daher weiter Parkplätze. Auch die Anwohner verlangen nach ausreichendem Parkraum. Zu Ziffer 2: Die Beiträge zum Ideenwettbewerb sind zeitnah online zu veröffentlichen, um sie für alle Bürger leicht zugänglich zu machen. Die Öffentlichkeit muss alle Ideen kennen, um sich eine Meinung über die anstehende Planung bilden zu können und sich an der Debatte zu beteiligen. Eine Umgestaltung des Platzes wird in der Bevölkerung nur dann die notwendige Zustimmung finden können, wenn der weitere Planungsprozess transparent und partizipativ ist. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.09.2023, OF 929/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 34 Der Antrag OF 948/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und fraktionslos erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4666 2023 1. Die Vorlage OF 929/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 948/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4666 entstanden aus Vorlage: OF 948/5 vom 20.10.2023 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Der Magistrat wird gebeten, 1. bei der Erarbeitung der Vorplanung, die der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden soll, folgende Punkte zu berücksichtigen: a. Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) soll als Grundlage für die weitere verkehrliche Planung dienen. b. Die Seitenstraßen, die in den Platz münden, sind in keinem Fall als Sackgassen zu gestalten. c. Die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe auf das benachbarte Straßennetz sind zu überprüfen und darzustellen. Ebenso sind in diesem Zusammenhang die Folgen einer erneuten Sperrung des Mainkais zu überprüfen und darzustellen. d. Eine Veränderung der Verkehrsführung am Platz ist anpassbar zu gestalten (z. B. durch leicht versenk-/montierbare Poller), um Wegebeziehungen gegebenenfalls auch kurzfristig, z. B. für den Rettungsverkehr, zu öffnen. e. Hinsichtlich der Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich usw.) sollte den Preisträgern aufgegeben werden, die Elemente unter stärkerer Berücksichtigung des Platzareals, insbesondere der gründerzeitlichen Architektur und ihrer Formensprache, zu überarbeiten. f. Den Preisträgern ist überdies aufzugeben, darzustellen, wie die Platzgestaltung aussehen wird, wenn die privaten Flächen im Bereich des Schweizer Platzes nicht zur Verfügung stehen. g. Im Zusammenhang mit den Planungen zur Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes ist unverzüglich mit der Planung von Quartiersgaragen zu beginnen. Für die Baumaßnahmen sind in den nächsten Haushalt Finanzmittel einzustellen. 2. die Beiträge zum Ideenwettbewerb zeitnah online zu veröffentlichen. Begründung: Zu Ziffer 1. a.: Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) ist den anderen Wettbewerbsbeiträgen, die vom Preisgericht prämiert worden, insbesondere in Fragen der Verkehrsplanung überlegen und weist entscheidende Vorteile auf. Der Plan geht stärker als die anderen Entwürfe auf die Wegebeziehungen des Platzes zu den Nebenstraßen und die Einbettung des Platzes in das gesamte Viertel ein. Die geradlinige Führung des Fahrradweges entlang der Tramlinie anstatt um den Kreis herum, dürfte eher den Bedürfnissen der Fahrradfahrer entsprechen, die sich auf der Nord-Süd-Achse bewegen wollen. Folgende positive Aspekte des Entwurfs sollten unabhängig von seiner Auswahl durch die Stadtverordnetenversammlung berücksichtigt werden: 1. Die klar strukturierte Verkehrsführung, die einerseits den Radweg hinter der Tramhaltestelle vorbeiführt und andererseits Einfahrten von Seitenstraßen in die Schweizer Straße zulässt. 2. Die klare Raumaufteilung, die Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern vermeidet und verschiedene Nutzungsarten des Platzes deutlich erkennbar voneinander trennt. Zu Ziffer 1. b. und c.: Der Entwurf Nr. 07 hat in der Bevölkerung unter anderem auch deshalb eine hohe Zustimmung erfahren, weil dieser Entwurf die Wegebeziehungen zwischen Schweizer Straße und Seitenstraßen am Schweizer Platz für den Autoverkehr nicht radikal abschneidet. Der Ortsbeirat hatte den Magistrat in der Vergangenheit bereits gebeten, eine dahin gehende Alternativplanung vorzulegen. Es ist erfreulich, dass einige Planungsbüros, hierunter auch Schüßler-Plan, entsprechende Alternativen vorgelegt haben. Sollte es zur Unterbrechung bestehender Verkehrsbeziehungen kommen, so erwartet der Ortsbeirat, dass diese Änderung reversibel ausgestaltet wird, sodass sie sich wieder ohne eine erneute Umgestaltung des Platzes verändern lässt und gegebenenfalls auch situationsbedingt anpassen lässt. Es muss insbesondere möglich sein, dass Rettungswagen im Einsatzfall die Schweizer Straße in Ost-West-Richtung ohne Umwege schnell überqueren können. Eine Umwandlung der Seitenstraßen in Sackgassen, wie sie einzelne Entwürfe vorgesehen haben, lehnt der Ortsbeirat strikt ab. Dies dürfte mit einem hohen Verlust an Parkplätzen verbunden sein. Die notwendigen Wendehammer würden ebenfalls wichtigen Platz für andere Nutzungen rauben. Zu Ziffer 1. e.: Für die Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich usw.) haben die prämierten Planungsbüros überwiegend sehr moderne Modelle vorgestellt. Es bestehen Zweifel daran, ob sich diese Elemente harmonisch in die Ästhetik des Platzes einfügen. Sofern ein "Stilbruch" beabsichtigt worden ist, haben die Planungsbüros diesen nicht hinreichend erklärt. Es ist nicht erkennbar gewesen, dass das "Platzpanorama", also auch die gründerzeitlichen Fassaden, ihre Ästhetik und Formensprache, die den Platz prägen, mit in die Überlegungen einbezogen worden wären. Ein harmonisches Platzbild dürfte sich ergeben, wenn hierauf Rücksicht genommen wird. Zu Ziffer 1. f.: Die Entwurfsplaner sollen ihre Entwürfe so überarbeiten, dass private Flächen nicht in Anspruch genommen werden. Diese überarbeiteten Entwürfe sind dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft vorzustellen, damit nachvollzogen werden kann, wie die Platzgestaltung ohne Inanspruchnahme der Privatflächen aussieht. Zu Ziffer 1. g.: Die Einzelhändler und Gastronomen der Schweizer Straße und der benachbarten Straßen sind auch auf Kunden angewiesen, die die Schweizer Straße nicht fußläufig erreichen können und benötigen daher weiter Parkplätze. Auch die Anwohner verlangen nach ausreichendem Parkraum. Zu Ziffer 2.: Die Beiträge zum Ideenwettbewerb sind zeitnah online zu veröffentlichen, um sie für alle Bürger leicht zugänglich zu machen. Die Öffentlichkeit muss alle Ideen kennen, um sich eine Meinung über die anstehende Planung bilden zu können und sich an der Debatte zu beteiligen. Eine Umgestaltung des Platzes wird in der Bevölkerung nur dann die notwendige Zustimmung finden können, wenn der weitere Planungsprozess transparent und partizipativ ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 543 Antrag vom 08.04.2024, OF 1107/5 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4590 entstanden aus Vorlage: OF 1027/1 vom 09.10.2023 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann; 2. durchzusetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden; 3. bei entsprechender Beschwerdelage aktuelle Lärmmessungen durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Lärmbelastungen durch die Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können; 4. bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in diesem Bereich in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, zu berücksichtigen. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und dadurch Lärmemissionen verursachen. Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Erst nach öffentlich vorgetragenen Beschwerden im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats reagierte die zuständige Behörde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 116 Aktenzeichen: 32-0
Größere Abfallbehälter mit Haube am Mainkai/Fahrtor anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4580 entstanden aus Vorlage: OF 1013/1 vom 24.09.2023 Betreff: Größere Abfallbehälter mit Haube am Mainkai/Fahrtor anbringen Der Magistrat wird gebeten, zwei sogenannte Müllgaragen (120 Liter) am Mainkai auf Höhe des Fußgängerüberwegs am Fahrtor anbringen zu lassen. Begründung: Die vorhandenen Behälter reichen oftmals nicht aus, besonders bei Veranstaltungen. Zahlreiche Flaschen werden abgestellt. Eine Haube zum Schutz vor Wind und Vögeln ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 85 Aktenzeichen: 79-4
Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2023, OF 1027/1 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann. 2. durchzusetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden. 3. bei entsprechender Beschwerdelage aktuelle Lärmmessungen durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Lärmbelastungen der Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können. 4. bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in diesem Bereich in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, zu berücksichtigen. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und dadurch Lärmimmissionen verursachen. Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Erst nach öffentlich vorgetragenen Beschwerden im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats reagierte die zuständige Behörde. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.09.2023, OF 1004/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 27 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1027/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4590 2023 1. Die Vorlage OF 1004/1 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1027/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenLisa-und-WolfgangAbendrothPlatz am Günthersburgpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2023, OF 589/3 Betreff: Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz am Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Platz an der Ecke Rohrbachstraße / Hartmann-Ibach-Straße am Eingang zum Günthersburgpark mit dem Namen Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz zu benennen. Begründung: Die Namen von Lisa (*1917 in Bremen - †2012 in Frankfurt am Main) und Wolfgang (*1906 in Wuppertal-Elberfeld - †1985 in Frankfurt am Main) Abendroth sind tief mit der Geschichte der Stadt Frankfurt am Main verbunden, seitdem die Familie 1910 nach Frankfurt gezogen war. Wolfgang Abendroth besuchte die Herder-, später die Musterschule und studierte danach Jura in Frankfurt, Münster und Tübingen. Er engagierte sich seit seiner frühen Jugend in der Arbeiterbewegung. 1928 wurde er aus der KPD, in die er als Junge eingetreten war, ausgeschlossen, weil er die aufkommenden Nationalsozialisten nur gemeinsam mit der SPD und anderen Demokraten bekämpfen wollte. Er wurde Mitglied der KP-Opposition (KPO). Ab 1933 arbeitete er im Widerstand und wurde im Gericht in Frankfurt als Gerichtsreferendar verhaftet. Ihm wurde die weitere juristische Arbeit untersagt. Nach einer kurzen "Schutzhaft" promovierte er in Bern mit einer völkerrechtlichen Arbeit. 1936 kehrte er nach Deutschland zurück, wo er im Februar 1937 verhaftet und in Folge durch Foltergefängnisse an vielen Orten Deutschlands (auch in Frankfurt) geschleust und im November 1937 wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Nach seiner Entlassung im Sommer 1941 lernte er in Marburg die Historikerin Lisa Hörmeyer kennen. Kurz darauf wurde er zur Strafdivision 999 zwangsverpflichtet - eine Art Todeskommando für Nazigegner. Nachdem er in Griechenland zur Widerstandsbewegung ELAS desertiert war, kam er in britische Kriegsgefangenschaft nach Ägypten. Durch den Einsatz von Gefährten des Widerstands konnte er Ende 1946 nach Deutschland zurückkehren. In Marburg, wo Lisa Hörmeyer 1945 promoviert hatte, heirateten die beiden. Da Wolfgang sein zweites juristisches Staatsexamen in den Westzonen nicht rasch nachholen konnte, ging er auf Anraten seines Studienfreundes, des späteren hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn, nach Potsdam, um sich mit einer völkerrechtlichen Arbeit zu habilitieren. Danach bekleidete er kurz nacheinander juristische Professuren in Halle, Leipzig und Jena. 1948, noch vor der Gründung der DDR, musste er als bekennender Sozialdemokrat mit seiner Frau und seiner einjährigen Tochter in den Westen fliehen. Er wurde Gründungsrektor der sozialwissenschaftlichen Hochschule in Wilhelmshaven-Rüstersiel und baute ab 1951 an der Philipps-Universität Marburg die Politikwissenschaft auf. Er gehörte den Staatsgerichtshöfen in Bremen und in Hessen an. In den kommenden Jahren setzte er sich u.a. für die justitielle und wissenschaftliche Aufarbeitung des NS-Unrechts und die Demokratisierung der Hochschule, gegen die Notstandsgesetze und die Berufsverbote ein und arbeitete eng mit den Gewerkschaften, insbesondere der IG-Metall (Hauptvorstand in Frankfurt) zusammen. Er unterstützte den SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund), weswegen er 1961 aus der SPD ausgeschlossen wurde. Nach seiner Emeritierung 1972 kehrten er und Lisa zurück nach Frankfurt in die Neuhaußstraße 5 im Frankfurter Nordend. Von 1972 bis 1985 setzte er seine wissenschaftliche, publizistische und politische Arbeit von hier aus fort. Unter anderem lehrte er an der Frankfurter Akademie der Arbeit. Abendroths politisches Hauptanliegen war eine soziale, demokratische und sozialistische Entwicklung in Deutschland und Europa, die er sich nur als Weiterentwicklung der Menschenrechte und durch den Ausbau der bürgerlichen Freiheiten vorstellen konnte. Seine Empathie galt den Verfolgten überall. So verurteilte er den Einmarsch des Warschauer Paktes in die CSSR 1968 ebenso wie den Krieg der USA in Vietnam. Wolfgang Abendroth kannte keine ideologisch begründete Gesprächsverweigerung: Sein Kampf galt immer der Demokratie und den Menschenrechten. So kann Wolfgang Abendroth als Vorbild für eine engagierte demokratische Streitkultur über alle ideologischen Gegensätze hinweg angesehen werden. Lisa Abendroth, geborene Hörmeyer, unterstützte nicht nur ihren - durch die Spätfolgen der Nazifolter zeitlebens gezeichneten - Mann in seiner immensen politischen und wissenschaftlichen Arbeit redaktionell wie konzeptionell, sondern war auch eine höchst eigenständige Person. So spielte sie eine wichtige Rolle in der Frankfurter SPD und brachte sich in die Debatten um den Goethepreis an Ernst Jünger 1982, um den Abriss der Grundmauern des alten jüdischen Ghettos am Börneplatz 1987 und um die Abschaffung des § 218 StGB ein. Vor allem aber kämpfte sie gegen die Änderung des Artikels 16 GG und somit für den Erhalt des Rechts auf Asyl. Lisa Abendroth hat die Frankfurter Stadtgesellschaft bis in die beginnenden 2000er Jahre hinein mitgeprägt. Im Gedenken an zwei wichtige Persönlichkeiten der Frankfurter Stadtgeschichte wird der Magistrat gebeten, den bisher namenlosen Platz am Günthersburgpark nach Lisa und Wolfgang Abendroth zu benennen. Durch die Benennung entsteht kein verwalterischer Aufwand, da keine Adresse an diesem Platz liegt. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
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S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 1005/1 Betreff: Nachtruhe und Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse gewährleisten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einhaltung der Nachtruhe inkl. der gesetzlichen Lärmpegelobergrenzen sowie die Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse zu gewährleisten. Notfalls muss die Außengastronomie zeitlich begrenzt werden. Weiterhin sollen Abfallbehälter mit mehr Volumen sowie Haube aufgestellt werden. Pfandringe sind anzubringen. Nach Ladenschluss ist seitens der Gastronomiebetriebe wirksam zu gewährleisten, dass die Außenbestuhlung von Passanten nicht weitergenutzt werden kann. Begründung: Aufgrund der Außengastronomie dreier anliegender Gastronomiebetriebe ist die Nachtruhe ab 22:00 Uhr nahezu täglich nicht gewährleistet, wodurch Anwohnende keinen ausreichenden Schlaf finden. Die Lärmbelästigungen halten teilweise bis 04:00 Uhr morgens an. Insbesondere in den in Folge des Klimawandels heißen Sommermonaten ist es dadurch nicht möglich, die Wohnung nachts herunter zu kühlen, was für einen erholsamen Schlaf notwendig ist. Im Jahre 2014 wurden seitens des Ordnungsamtes in einer betroffenen Wohnung bereits Lärmmessungen durchgeführt, wo Lärmpegel > 80 dB(A) gemessen wurden, ohne dass weitere Maßnahmen erfolgt waren. Am 27.06.2023 wurden per E-Mail erneute Messungen zugesagt, ohne dass unter den Anwohnenden eine bisherige Kontaktaufnahme bekannt ist. Feiernde aus Sachsenhausen kommend, welche Richtung Innenstadt möchten, queren ebenso das Fischerplätzchen. Dabei kommt es zu weiteren Lärmbelästigungen. Geschäfte aller Art werden vor Ort verrichtet, teilweise an den Hauseingängen, was zu katastrophalen hygienischen Zuständen führt. Fischerplätzchen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 1013/1 Betreff: Größere Abfallbehälter mit Haube am Mainkai/Fahrtor anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, größere Abfallbehälter mit Haube und Pfandringen am Mainkai auf Höhe des Fußgängerüberwegs am Fahrtor anbringen zu lassen. Begründung: Die vorhandenen Behälter reichen oftmals nicht aus, besonders bei Veranstaltungen. Zahlreiche Flaschen werden abgestellt. Eine Haube zum Schutz vor Wind und Vögeln ist nicht vorhanden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4580 2023 Die Vorlage OF 1013/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zwei sogenannte Müllgaragen (120 Liter) am Mainkai auf Höhe des Fußgängerüberwegs am Fahrtor anbringen zu lassen." Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 1006/1 Betreff: Nächtliche Lärmbelastung auf dem Fischerplätzchen reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die nächtliche Lärmbelastung auf dem Fischerplätzchen zu reduzieren, indem er a) mit den Betreibern, der auf dem Fischerplätzchen gelegenen Cafés, Bars und Restaurants spricht und diese bittet die Lärmbelastung durch Gäste in der Außengastronomie ab 23 Uhr erheblich zu vermindern sowie das Mobiliar der Außengastronomie nachts nicht mehr benutzbar und zugänglich zu machen, b) indem er Lärmmessungen initiiert, um die tatsächlichen Lärmbelastungen der Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können sowie c) bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, berücksichtigt. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und wiederrum Lärmimmissionen verursachen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1006/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1004/1 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann. Weiterhin soll der Magistrat durchsetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden. Begründung: Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Zuletzt dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.10.2023, OF 1027/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 27 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1027/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4590 2023 1. Die Vorlage OF 1004/1 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1027/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLandstrom für Mainschiffe: Der Posse ein Ende setzen! Unterirdische Planungen stoppen, oberirdische Variante beschließen und LandstromLadeinfrastruktur endlich bauen
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 390 entstanden aus Vorlage: OF 980/1 vom 26.08.2023 Betreff: Landstrom für Mainschiffe: Der Posse ein Ende setzen! Unterirdische Planungen stoppen, oberirdische Variante beschließen und Landstrom-Ladeinfrastruktur endlich bauen Dem Ortsbeirat 1 stinkt es gewaltig: Nach wie vor verpesten die am Mainkai liegenden Flusskreuzfahrtschiffe Tag und Nacht die Luft mit Dieselabgasen. Eine funktionierende Landstromversorgung ist immer noch nicht in Sicht. Bereits seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat eine klimagerechte und leise Landstromversorgung für Mainschiffe. Eine oberirdische Anlage wäre eine etablierte Lösung, schnell zu planen und umzusetzen und mit Landesmitteln in Höhe von über 900.000 Euro gefördert. Das hat auch die Vorstellung der Planungsvarianten und Gutachten im Ortsbeirat 1 im Jahr 2021 ergeben. In Städten wie Köln, Düsseldorf und Würzburg hat man bereits vor vielen Jahren Lösungen gefunden, die Ladestationen am Ufer mit den Denkmalschutzauflagen in Einklang zu bringen. Die Anlagen konnten vergleichsweise schnell errichtet werden und haben Hochwasser unversehrt überstanden. Der Magistrat samt Denkmalschutz hat sich jedoch für eine Unterflurlösung entschieden, die es bisher nirgendwo sonst gibt. Es ist auch nach Jahren der quälend langsamen Planung weiterhin unklar, ob die bevorzugte unterirdische Lösung hochwassersicher und normgerecht ist. Auch Hindernisse wie Reste der Stadtbefestigung, Kanäle und querende Leitungen haben den Magistrat nicht dazu bewogen, seine Haltung zu überdenken. Er lässt die Planungen weiterführen, obwohl nicht absehbar ist, ob die unterirdische Lösung überhaupt umsetzbar sein wird. Bereits jetzt ist klar, dass die unterirdische Variante deutlich teurer und ein wirtschaftlicher Betrieb nicht erreichbar sein wird. Das alles ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln! Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sofort die unsäglichen Planungen zu stoppen und der Posse ein Ende zu setzen; 2. dem Ortsbeirat 1 noch in diesem Jahr den aktuellen Planungsstand, die prognostizierten Kosten und den geplanten Fertigstellungstermin vorzustellen. Das kann auch im Rahmen eines Ortstermins stattfinden; 3. nach Sichtung und Würdigung der Fachexpertise und Anhörung des Ortsbeirats zügig einen Beschluss zu einer oberirdischen Lösung zu fassen und die beteiligten Ämter anzuweisen, diese zeitnah umsetzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1908 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 855 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 390 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.11.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 390 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4049, 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 28.11.2023
Landstrom für Mainschiffe: Der Posse ein Ende setzen! Unterirdische Planungen stoppen, oberirdische Variante beschließen und LandstromLadeinfrastruktur endlich bauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 980/1 Betreff: Landstrom für Mainschiffe: Der Posse ein Ende setzen! Unterirdische Planungen stoppen, oberirdische Variante beschließen und Landstrom-Ladeinfrastruktur endlich bauen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Dem Ortsbeirat 1 stinkt es gewaltig: Nach wie vor verpesten die am Mainkai liegenden Flusskreuzfahrtschiffe Tag und Nacht die Luft mit Dieselabgasen. Eine funktionierende Landstromversorgung ist immer noch nicht in Sicht. Bereits seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat eine klimagerechte und leise Landstromversorgung für Mainschiffe. Eine oberirdische Anlage wäre eine etablierte Lösung, schnell zu planen und umzusetzen und mit Landesmitteln in Höhe von über 900.000,-€ gefördert. Das hat auch die Vorstellung der Planungsvarianten und Gutachten im Ortsbeirat 1 im Jahr 2021 ergeben. In Städten wie Köln, Düsseldorf und Würzburg hat man bereits vor vielen Jahren Lösungen gefunden, die Ladestationen am Ufer mit den Denkmalschutzauflagen in Einklang zu bringen. Die Anlagen konnten vergleichsweise schnell errichtet werden und haben Hochwasser unversehrt überstanden. Der Magistrat samt Denkmalschutz hat sich jedoch für eine Unterflurlösung entschieden, die es bisher nirgendwo sonst gibt. Es ist auch nach Jahren der quälend langsamen Planung weiterhin unklar, ob die bevorzugte unterirdische Lösung hochwassersicher und normgerecht wäre. Auch Hindernisse wie Reste der Stadtbefestigung, Kanäle und querende Leitungen haben den Magistrat nicht dazu bewogen, seine Haltung zu überdenken. Er lässt die Planungen weiterführen, obwohl nicht absehbar ist, ob die unterirdische Lösung überhaupt umsetzbar sein wird. Bereits jetzt ist klar, dass die unterirdische Variante deutlich teurer und ein wirtschaftlicher Betrieb nicht erreichbar sein wird. Das alles ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln! Dies vorangestellt, wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert, 1. sofort die unsäglichen Planungen des Magistrats zu stoppen und der Posse ein Ende zu setzen, 2. dem Ortsbeirat 1 noch in diesem Jahr den aktuellen Planungsstand, die prognostizierten Kosten und den geplanten Fertigstellungstermin vorzustellen. Das kann auch im Rahmen eines Ortstermins stattfinden, 3. nach Sichtung und Würdigung der Fachexpertise und Anhörung des Ortsbeirats zügig einen Beschluss zu einer oberirdischen Lösung zu fassen und die beteiligten Ämter anzuweisen, diese zeitnah umsetzen zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung OA 390 2023 Die Vorlage OF 980/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4201 entstanden aus Vorlage: OF 908/1 vom 17.06.2023 Betreff: Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen Der Magistrat wird gebeten, am nördlichen Ende der Straße Im Trierischen Hof das Einbiegen in die Töngesgasse nur noch in östliche Richtung zuzulassen und ein Abbiegen in westliche Richtung durch entsprechende Beschilderung und wenn möglich mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Die Maßnahme soll umgesetzt werden im Einklang mit den Anregungen des Ortsbeirats zu den Straßen Fahrgasse, Töngesgasse und den Zu- und Abfahrten zum Parkhaus Konstablerwache. Begründung: Die Wohnstraße Im Trierischen Hof wird tagsüber als schnelle Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache und abends und nachts von Autoposern genutzt. Dabei wird natürlich keine Rücksicht auf die Wohnbevölkerung genommen, und freiwillig wird dies auch keiner der Autofahrenden tun. Deshalb muss die Abbiegemöglichkeit zum Parkhaus wirksam unterbunden werden, um den ständigen "Kreisverkehr" zu unterbrechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1911
Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4197 entstanden aus Vorlage: OF 903/1 vom 17.06.2023 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwege im Bereich Mainkai/Fahrtor eine dem hohen Aufkommen von zu Fuß Gehenden entsprechende Breite von mindestens 2,50 Metern aufweisen und nicht durch die Außengastronomie eingeschränkt werden. Begründung: Obwohl der Magistrat bereits auf eine Anregung des Ortsbeirates reagiert und eine deutliche Verbesserung erreicht hat, sind die derzeit passierbaren Gehwege immer noch so schmal, dass zu Fuß Gehende oft in den Straßenraum ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2007
Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4198 entstanden aus Vorlage: OF 904/1 vom 17.06.2023 Betreff: Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken Seit geraumer Zeit liegen dem Ortsbeirat Beschwerden über Lärm vor, der am Wochenende bis 02:00 Uhr morgens und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis 01:00 Uhr morgens vom CityBeach auf dem Dach des Parkhauses Konstablerwache ausgeht. Ähnliche Beschwerden sollen dem Ordnungsamt vorliegen. Passiert ist bisher leider nichts, die Anwohnenden fühlen sich im Stich gelassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Überprüfung der Schallpegel auf die angrenzende Wohnbebauung im Trierischen Hof, Fahrgasse und Berliner Straße durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bässe über die Wohnbebauung hinausgehen und vom Museum für Moderne Kunst auf die gleiche Wohnbebauung auf der anderen Seite reflektiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung entsteht für die betroffenen Anwohnenden nicht nur ein Sandwicheffekt, sondern der Rhythmus wiederholt sich auch noch; 2. eine Überprüfung der Betriebszeiten mit lauter Musik, insbesondere an Wochenenden und Donnerstagen, vorgenommen wird; 3. eine Überprüfung der Musikanlage und der angeblich verbauten Pegel-Begrenzer vorgenommen wird; 4. eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) vorgenommen wird mit dem Ziel, die aggressive Beleuchtung der angrenzenden Wohnungen zu beenden. Dem Betreiber sind Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass durch den Betrieb keine unzulässigen Licht- und Lärmbelastungen mehr hervorgerufen werden. Die Einhaltung der Auflagen ist in geeigneter Weise zu überprüfen. Begründung: Der Betrieb fällt seit geraumer Zeit durch eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Die Beschwerden und Berichte der Anwohner gleichen sich. Neben Lärm bis in die frühen Morgenstunden, Feiern auf den Parkdecks durch Gäste der Location sind auch Lichtemissionen in die Wohnungen der Anwohner durch Scheinwerfer und andere Veranstaltungseffekte Gegenstand der Beschwerden. Weiterhin wird berichtet, dass Musikanlagen häufig ohne entsprechende Genehmigung betrieben werden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betreibern geführt, die bestenfalls kurzfristige Verbesserungen bringen. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert, auch weil das Ordnungsamt offenbar nicht tätig geworden sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2001
Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 908/1 Betreff: Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am nördlichen Ende der Straße "Im Trierischen Hof" das Einbiegen in die Töngesgasse nur noch in östliche Richtung zuzulassen und ein Abbiegen in westliche Richtung durch entsprechende Beschilderung und wenn möglich mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Die Maßnahme soll umgesetzt werden im Einklang mit den Anregungen des Ortsbeirats zu Fahrgasse, Töngesgasse und den Zu- und Abfahrten zum Parkhaus Konstablerwache. Begründung: Die Wohnstraße "Im Trierischen Hof" wird tagsüber als schnelle Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache und abends und nachts von Autoposern genutzt. Dabei wird natürlich keine Rücksicht auf die Wohnbevölkerung genommen, und freiwillig wird dies auch keiner der Autofahrenden tun. Deshalb muss die Abbiegemöglichkeit zum Parkhaus wirksam unterbunden werden, um den ständigen "Kreisverkehr" zu unterbrechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4201 2023 Die Vorlage OF 908/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 903/1 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwege im Bereich Mainkai / Fahrtor über eine dem hohen Fußgehendenaufkommen entsprechenden Breite von mindestens 2,50m aufweisen und nicht durch Außengastronomie eingeschränkt werden. Begründung: Obwohl der Magistrat bereits auf eine Anregung des Ortsbeirates reagiert und eine deutliche Verbesserung erreicht hat, sind die derzeit passierbaren Gehwege immer noch so schmal, dass Fußgehende oft in den Straßenraum ausweichen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4197 2023 Die Vorlage OF 903/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBelastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegen wirken
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 904/1 Betreff: Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegen wirken Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit geraumer Zeit liegen dem Ortsbeirat Beschwerden über Lärm vor, der am Wochenende bis 2 Uhr morgens und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis 1 Uhr morgens vom CityBeach auf dem Dach des Parkhauses Konstablerwache ausgeht. Ähnliche Beschwerden sollen auch dem Ordnungsamt vorliegen. Passiert ist bisher leider nichts, die Anwohnenden fühlen sich im Stich gelassen. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass: 1. eine Überprüfung der Schallpegel auf die angrenzende Wohnbebauung im Trierischen Hof, Fahrgasse und Berliner Straße durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bässe über die Wohnbebauung hinaus- gehen und vom Museum für Moderne Kunst auf die gleiche Wohnbebauung auf der anderen Seite reflektiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung entsteht für die betroffenen Anwohnenden nicht nur ein Sandwicheffekt, sondern der Rhythmus wiederholt sich auch noch. 2. eine Überprüfung der Betriebszeiten mit lauter Musik insbesondere an Wochenenden und Donnerstagen vorgenommen wird. 3. eine Überprüfung der Musikanlage und der angeblich verbauten Pegel-Begrenzer vorgenommen wird. 4. eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) vorgenommen wird mit dem Ziel, die aggressive Beleuchtung der angrenzenden Wohnungen zu beenden. Dem Betreiber sind Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass durch den Betrieb keine unzulässigen Licht- und Lärmbelastungen mehr hervorgerufen werden. Die Einhaltung der Auflagen ist in geeigneter Weise zu überprüfen. Begründung: Der Betrieb fällt seit geraumer Zeit durch eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Die Beschwerden und Berichte der Anwohner gleichen sich. Neben Lärm bis in die frühen Morgenstunden, Feiern auf den Parkdecks durch Gäste der Location sind auch Lichtemissionen in die Wohnungen der Anwohner durch Scheinwerfer und andere Veranstaltungseffekte Gegenstand der Beschwerden. Weiterhin wird berichtet, dass Musikanlagen häufig ohne entsprechende Genehmigung betrieben werden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betreibern geführt, die bestenfalls kurzfristige Verbesserungen bringen. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert, auch weil das Ordnungsamt offenbar nicht tätig geworden sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4198 2023 Die Vorlage OF 904/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHinter der Schönen Aussicht: Mit Radbügeln Baumstandorte sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 906/1 Betreff: Hinter der Schönen Aussicht: Mit Radbügeln Baumstandorte sichern Vorgang: OM 4050/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Baumscheiben, die wieder zu begrünen und mit Baumpflanzungen zu versehen sind, zwischen den Parkbuchten in der Straße "Hinter der Schönen Aussicht" gegen wild abgestellte PKW und Fahrräder zuverlässig zu sichern. Dazu sollen vor und hinter den Borden jeder Baumscheibe im Bereich der jetzigen PKW-Stellplätze jeweils mindestens ein Radbügel für zwei Fahrräder installiert werden. Begründung: Der Parkdruck durch Fahrräder in der Straße "Hinter der Schönen Aussicht" ist hoch. Fahrräder werden an die Stahlabweiser in den Baumscheiben / Grünbereichen angeschlossen, da reguläre Fahrradbügel nicht vorhanden sind. Die Stahlabweiser wurden zuvor von PKW-Fahrenden gerammt und weit in die Baumscheiben hineingeschoben. Die gegenwärtige Situation hat wohl auch zum Absterben der dort einmal gepflanzten Bäume beigetragen. Foto: aus OF 865/2023/Parlis.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4050 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 906/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 906/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAntrag zur Mainkaisperrung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4109 entstanden aus Vorlage: OF 811/5 vom 20.05.2023 Betreff: Antrag zur Mainkaisperrung Der Magistrat wird gebeten, den Mainkai erst dann zu sperren, wenn durch geeignete Infrastrukturmaßnahmen die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass es nicht zu einer Verdrängung des motorisierten Verkehrs auf die südliche Mainseite kommt. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Begründung: Der Main ist die wichtigste Lebensader der Stadt. Er nimmt eine zentrale Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main ein - auf der nördlichen wie auf der südlichen Seite. Allerdings werden das südliche Mainufer und weite Teile Sachsenhausens durch die Mainkai-Sperrung in der bisherigen Form erheblich belastet. Das weltbekannte Museumsufer wurde als Ort der Kultur für alle geplant. Der öffentliche Raum zwischen Main und Museen verkommt nun als Ost-West-Achse für Pendler- und Lkw-Verkehr zu einem Ort des Dauerstaus. Sachsenhausen-Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Viele Wege innerhalb des Viertels werden zu Fuß oder per Fahrrad erledigt. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Fast alle Wege sind hier als Schulwege ausgewiesen. Der Anstieg des motorisierten Verkehrs, auch des Schwerlastverkehrs während der Mainkai-Sperrung, bedeutet im dicht besiedelten Wohnviertel eine erhebliche Gefährdung für den Rad- und Fußverkehr. Aus dem Koalitionsvertrag 2021-2026, Ausschnitt aus Kapitel 3, Mobilität: "o Wir öffnen die gesamte Innenstadt und Sachsenhausen zum Main und beteiligen die Bürger*innen an der Gestaltung." "o Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei. Er soll eine höhere Aufenthaltsqualität, mehr Grünräume, Spielflächen, Platz für Kunst und Kultur, sowie mehr Raum für Begegnungen erhalten. Dabei sollen die bereits von Bürger*innen eingebrachten Ideen und Konzepte berücksichtigt werden. Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden und der Wirtschaftsverkehr soll weiterhin funktionieren." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2054 Antrag vom 05.11.2023, OF 973/5 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4745 Aktenzeichen: 32-1
Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen
S A C H S T A N D : Initiative vom 12.06.2023, OI 18 entstanden aus Vorlage: OF 687/2 vom 26.05.2023 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Vorgang: OM 4071/23 OBR 2 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor der Universitätsbibliothek in "Freimannplatz" zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J. C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134 bis 138) soll künftig "Freimannplatz" lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (siehe Foto). Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u. a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen. Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Freimann, geborene Horovitz (1882 bis 1965), war u. a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration im Jahr 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Carepaketen nach Frankfurt am Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871 bis 1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des "Arierparagrafen" - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu "entfernen" - wurde Freimann von der Stadt bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraf - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellvertretender Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte Prof. Dr. Aron Freimann im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograf und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/Entlassung von Prof. Dr. Aron Freimann; - 90 Jahre Bücherverbrennung; - 85 Jahre Reichsprogromnacht; - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann; - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main. Der Ortsbeirat hat den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des "Freimannplatzes " soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22. Oktober bis 7. November) erfolgen. Foto: Zusatzschilder Mitscherlichplatz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4071 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 326 Bericht des Magistrats vom 04.12.2023, B 451 Versandpaket: 21.06.2023
Mehr Fahrradständer für den Mainkai
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4052 entstanden aus Vorlage: OF 867/1 vom 14.05.2023 Betreff: Mehr Fahrradständer für den Mainkai Der Magistrat wird gebeten, am Mainkai mehr Fahrradständer aufzustellen. Diese sollten jedoch nicht den Sommergarten des "Frankfurter Wirtshaus" oder den Weihnachtsmarkt behindern. Begründung: Besucher des Restaurants finden nur wenig sichere Abstellmöglichkeiten in der Nähe. Viele Fahrräder sind an Schildern/Laternen abgeschlossen. Die Fahrradständer sollten so aufgestellt werden, dass sie bei Veranstaltungen o. Ä. nicht zu sehr im Weg stehen, aber in der Nähe zum Übergang zum Eisernen Steg sind. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1816 Aktenzeichen: 66-2
Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 687/2 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. den Platz vor der Universitätsbibliothek in ‚Freimannplatz' zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134-138) soll künftig ‚Freimannplatz' lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese, bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (Foto 1). Begründung: Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u.a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen, Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Horovitz (1882-1965) war u.a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Care-Paketen nach Frankfurt/ Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871-1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des ‚Arierparagraphen' - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ‚entfernen' - wurde Freimann von der Stadt, bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraph - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellv. Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte A.F. im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograph und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/ Entlassung von Prof. Dr. Freimann - 90 Jahre Bücherverbrennung - 85 Jahre Reichsprogromnacht - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main Die Antragsteller haben den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt/ Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des ‚Freimannplatz' soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22.10.-7.11.) erfolgen. Foto 1; Zusatzschilder Mitscherlichplatz Foto: Suzanne Turré Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Initiative OI 18 2023 Die Vorlage OF 687/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenAntrag zur Mainkaisperrung
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 811/5 Betreff: Antrag zur Mainkaisperrung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Mainkai erst dann zu sperren, wenn durch geeignete Infrastrukturmaßnahmen die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass es nicht zu einer Verdrängung des motorisierten Verkehrs auf die südliche Mainseite kommt. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden. "(Siehe unten). Begründung: Der Main ist die wichtigste Lebensader der Stadt. Er nimmt eine zentrale Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main ein - auf der nördlichen wie auf der südlichen Seite. Allerdings werden das südliche Mainufer und weite Teile Sachsenhausens durch die Mainkai-Sperrung in der bisherigen Form erheblich belastet. Das weltbekannte Museumsufer wurde als Ort der Kultur für alle geplant. Der öffentliche Raum zwischen Main und Museen, verkommt nun als Ost-Westachse für Pendler- und LKW- Verkehr zu einem Ort des Dauerstaus. Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Viele Wege innerhalb des Viertels werden zu Fuß oder per Fahrrad erledigt. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Fast alle Wege sind hier als Schulwege ausgewiesen. Der Anstieg des motorisierten Verkehrs, auch des Schwerlastverkehrs während der Mainkai-Sperrung, bedeutet im dicht besiedelten Wohnviertel eine erhebliche Gefährdung für den Rad- und Fußverkehr. Aus dem Koalitionsvertrag 2021-2026, Ausschnitt aus Kapitel 3, Mobilität: "o Wir öffnen die gesamte Innenstadt und Sachsenhausen zum Main und beteiligen die Bürger*innen an der Gestaltung." "o Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei. Er soll eine höhere Aufenthaltsqualität, mehr Grünräume, Spielflächen, Platz für Kunst und Kultur, sowie mehr Raum für Begegnungen erhalten. Dabei sollen die bereits von Bürger*innen eingebrachten Ideen und Konzepte berücksichtigt werden. Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden und der Wirtschaftsverkehr soll weiterhin funktionieren." Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4109 2023 Die Vorlage OF 811/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
Weiter lesenMehr Fahrradständer für den Mainkai
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2023, OF 867/1 Betreff: Mehr Fahrradständer für den Mainkai Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, am Mainkai mehr Fahrradständer aufzustellen. Diese sollten jedoch nicht den Sommergarten des "Frankfurter Wirtshaus" oder den Weihnachtsmarkt behindern. Begründung: Besucher des Restaurants finden nur wenig sichere Abstellmöglichkeiten in der Nähe. Viele Fahrräder sind an Schildern / Laternen abgeschlossen. Die Fahrradständer sollten so aufgestellt werden, dass sie bei Veranstaltungen o.Ä. nicht zu sehr im Weg stehen aber in der Nähe zum Übergang zum Eisernen Steg sind. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4052 2023 Die Vorlage OF 867/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEin- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3916 entstanden aus Vorlage: OF 828/1 vom 12.04.2023 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasengasse und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von Pkw und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 847/1 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus: Güterplatz Priorität A 2024 HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff. Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff. Galluswarte Priorität B 2024 Speyerer Straße Priorität B 2024 Wickerer Straße Priorität B 2025 ff. Ordnungsamt Priorität B 2025 ff. Platz der Republik Priorität B 2025 ff. Galluspark Priorität C 2025 ff. Kriegkstraße Priorität C 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden, 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben, 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern, 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen, 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Anlagen: Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1 Begründung: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEin- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 828/1 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasen- und Fahrgasse auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von PKW und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3916 2023 Die Vorlage OF 828/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasen- und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2023, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 692/5 vom 07.03.2023 Betreff: Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Umgestaltung der Gartenstraße die folgenden Punkte umzusetzen und zu berücksichtigen: 1. Bevor ein abschließender Beschluss über die Verlegung der Straßenbahnhaltestelle aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße erfolgt, soll der Magistrat öffentlich seine "Echtzeitsimulation zur verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit" der Gartenstraße und der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße vorstellen. Dabei ist darzulegen, von welchen der drei Verkehrssituationen - Status quo, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung und Wegfall der Kreisverkehrsfunktion des Schweizer Platzes - er ausgegangen ist, und wie sich, trotz Wegfalls einer Fahrspur im Kreuzungsbereich Schweizer Straße/Gartenstraße, die Verkehrsführung gegenüber dem Status quo verbessert haben soll. 2. Im Rahmen der Neugestaltung der Gartenstraße wird als Straßenbelag sogenannter Flüsterasphalt genutzt. 3. Der Magistrat soll offenlegen, welche Stellungnahme die zuständigen Behörden des Bundes und des Landes zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. 4. Die Planung hat außerdem sicherzustellen, dass die vorhandene attraktive Außengastronomie erhalten bleibt. 5. Im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen ist das Verlegen von Fernwärmeleitungen bzw. Leerrohren vorzusehen, auch wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz erst zeitlich später erfolgen wird. Begründung: Die Gartenstraße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung nicht nur für Sachsenhausen. Das Verkehrsaufkommen in dem Bereich ist entsprechend hoch und hat während der Sperrung des Mainkais neue Spitzenwerte erreicht. Es ist daher verwunderlich, dass bei der beabsichtigen Verringerung der Fahrspuren der Verkehrsabfluss sich im Bereich der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße zukünftig verbessern soll. Die Gartenstraße ist in diesem Abschnitt Teil der Bundesstraße 43. Daher ist es wichtig, zu erfahren, welche Stellungnahme die zuständigen Behörden zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. Erst wenn die genannten Informationen der Öffentlichkeit vorliegen kann abschließend über den Inhalt der Vorlage qualifiziert entschieden werden. Ziel der Planung ist es nach Angeben des Magistrats auch, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Deshalb muss unbedingt die vorhandene Außengastronomie erhalten bleiben und nicht - wie die Vorplanung es vorsieht - beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2065 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 345 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 345 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 3. und 5.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3207, 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023 Aktenzeichen: 66-0
CO2-Fußabdruck der Mainkai-Schließung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3786 entstanden aus Vorlage: OF 700/5 vom 10.03.2023 Betreff: CO2-Fußabdruck der Mainkai-Schließung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1650/22 Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Schließung des Mainkais den CO2-Fußabdruck dieser Maßnahme zu ermitteln und bei der Planung von alternativen Verkehrsrouten im Rahmen eines Übergangs- oder Gesamtkonzepts in die Entscheidungsfindung zur Schließung mit einzubeziehen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, vor der Sperrung den Verkehrsfluss zu bestimmen und die Länge der Umleitungsstrecken anzugeben. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt es, dass der Magistrat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und konsequenterweise zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen hat. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhaus (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Genau dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die von Mobilitätsdezernent Stefan Majer vorgeschlagenen nördlichen und südlichen Umleitungsrouten sind rund siebenmal länger als der geschlossene Mainkai (900 Meter), den vor der Sperrung des Mainkais im Jahr 2019 täglich 20.000 Fahrzeuge passiert haben. Die Schließung wird deshalb zu einer Erhöhung der gefahrenen Fahrzeugkilometer von 18.000 km auf dem Mainkai auf schätzungsweise 126.000 km auf den Umgehungsrouten führen bzw. die verkehrsbedingten Emissionen von 3.780 kg CO2 auf dem Mainkai auf 26.460 kg CO2 auf den Umgehungsrouten pro Tag steigern (die durchschnittliche Emission eines Mittelklassewagens im Stadtverkehr beträgt 21 kg CO2/100 km). Aus diesem Grund ist die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks der Mainkai-Sperrung zu ermitteln. Der CO2-Fußabdruck ist das Ergebnis einer Emissionsberechnung bzw. CO2-Bilanz. Er gibt an, welche Menge von Treibhausgasen durch eine Aktivität, einen Prozess oder eine Handlung freigesetzt wird. Außerdem entstehen durch verlängerte Fahrzeiten für gewerbliche Fahrzeuge wirtschaftliche Kosten in Höhe von 70.000 Euro pro Tag. Dies ergibt sich daraus, dass bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit in Frankfurt von 25,8 km/h man für 0,9 km 2,1 Minuten braucht. Bei der Umleitung (6,3 km) braucht man 12,6 Minuten. Dies bedeutet, dass sich die Fahrzeit um 10,6 Minuten erhöht. Bei geschätzten 10.000 gewerblichen Fahrzeugen erhöhen sich die Fahrzeiten um 1.750 Stunden. Die Durchschnittsarbeitskosten in Hessen liegen bei 40 Euro. Bezieht man die erhöhte Fahrzeit von 1.750 Stunden am Tag auf die 10.000 gewerblichen Fahrzeuge, so ergeben sich unter Berücksichtigung der Durchschnittsarbeitskosten 70.000 Euro pro Werktag. Auf 65 Tage Mainkai-Schließung hochgerechnet, ergeben sich 1.474 Tonnen CO2-Emissionen mehr und zusätzliche Kosten in Höhe von 4,55 Millionen Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1478 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3759 entstanden aus Vorlage: OF 768/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1 bis 11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitigen Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige Pkw-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für Pkw führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
CO2-Fußabdruck der Mainkai-Schließung
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2023, OF 700/5 Betreff: CO2-Fußabdruck der Mainkai-Schließung Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, vor der Schließung des Mainkais den CO2-Fußabdruck dieser Maßnahme zu ermitteln und bei der Planung von alternativen Verkehrsrouten im Rahmen eines Übergangs- oder Gesamtkonzepts in die Entscheidungsfindung zur Schließung mit einzubeziehen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, vor der Sperrung den Verkehrsfluss zu bestimmen und die Länge der Umleitungsstrecken anzugeben. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt es, dass der Magistrat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und konsequenterweise zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen hat. Dazu hat die Stadt Frankfurt in der Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022 (§ 1650) beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhaus (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Genau dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die von Mobilitätsdezernent Stefan Majer vorgeschlagenen nördlichen und südlichen Umleitungsrouten sind rd. 7x länger, als der geschlossene Mainkai (900 m), den vor der Sperrung des Mainkais im 2019 täglich 20.000 Fahrzeuge passiert haben. Die Schließung wird deshalb zu einer Erhöhung der gefahrenen Fahrzeugkilometer von 18.000 km auf dem Mainkai auf schätzungsweise 126.000 km auf den Umgehungsrouten führen bzw. die verkehrsbedingten Emissionen von 3.780 kg CO2 auf dem Mainkai auf 26.460 kg CO2 auf den Umgehungsrouten pro Tag steigern (die durchschnittliche Emission eines Mittelklassewagens im Stadtverkehr beträgt 21 kg CO2/100 km). Aus diesem Grund ist die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks der Mainkai-Sperrung zu ermitteln. Der CO2-Fußabdruck ist das Ergebnis einer Emissionsberechnung bzw. CO2-Bilanz. Er gibt an, welche Menge von Treibhausgasen durch eine Aktivität, einen Prozess, oder einer Handlung freigesetzt wird. Außerdem entstehen durch verlängerte Fahrzeiten für gewerbliche Fahrzeuge wirtschaftliche Kosten in Höhe von EUR 70.000,00 pro Tag. Dies ergibt sich daraus, dass bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit in Frankfurt von 25,8 km/h man für 0,9 km 2,1 Minuten braucht. Bei der Umleitung (6,3 km) braucht man 12,6 Minuten. Dies bedeutet, dass sich die Fahrzeit um 10,6 Minuten erhöht. Bei geschätzten 10.000 gewerblichen Fahrzeugen erhöhen sich die Fahrzeiten um 1.750 Stunden. Die Durchschnittsarbeitskosten in Hessen liegen bei EUR 40,00. Bezieht man die erhöhte Fahrzeit von 1.750 Stunden am Tag auf die 10.000 gewerblichen Fahrzeuge, so ergeben sich unter Berücksichtigung der Durchschnittsarbeitskosten EUR 70.000,00 pro Werktag. Auf 65 Tage Mainkai-Schließung hochgerechnet, ergeben sich 1.474 t CO2-Emissionen mehr und zusätzliche Kosten in Höhe von EUR 4,55 Mio. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3786 2023 Die Vorlage OF 700/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenUmgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 692/5 Betreff: Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der geplanten Umgestaltung der Gartenstraße die folgenden Punkte umzusetzen und zu berücksichtigen: 1. Bevor ein abschließender Beschluss über die Verlegung der Straßenbahnhaltestelle aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße erfolgt, soll der Magistrat öffentlich seine "Echtzeitsimulation zur verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit" der Gartenstraße und der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße vorstellen. Dabei ist darzulegen, von welchen der drei Verkehrssituationen - Status quo, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung und Wegfall der Kreisverkehrsfunktion des Schweizer Platzes - er ausgegangen ist und wie, trotz Wegfalls einer Fahrspur im Kreuzungsbereich Schweizer Straße/Gartenstraße, die Verkehrsführung gegenüber dem Status Quo verbessert haben soll. 2. Im Rahmen der Neugestaltung der Gartenstraße wird als Straßenbelag sog. Flüsterasphalt genutzt. 3. Der Magistrat soll offenlegen welche Stellungnahme die zuständigen Behörden des Bundes und des Landes zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. 4. Die Planung hat außerdem sicherzustellen, dass die vorhandene attraktive Außengastronomie erhalten bleibt. 5. Im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen ist das Verlegen von Fernwärmeleitungen bzw. Leerrohren vorzusehen, auch wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz erst zeitlich später erfolgen wird. Begründung: Die Gartenstraße ist eine wichtige Ost-Westverbindung nicht nur für Sachsenhausen. Das Verkehrsaufkommen in dem Bereich ist entsprechend hoch und hat während der Sperrung des Mainkais neue Spitzenwerte erreicht. Es ist daher verwunderlich, dass bei der beabsichtigen Verringerung der Fahrspuren der Verkehrsabfluss sich im Bereich der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße zukünftig verbessern soll. Die Gartenstraße ist in diesem Abschnitt Teil der Bundesstraße 43. Daher ist es wichtig zu erfahren, welche Stellungnahme die zuständigen Behörden zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. Erst wenn die genannten Informationen der Öffentlichkeit vorliegen kann abschließend über den Inhalt der Vorlage qualifiziert entschieden werden. Ziel der Planung ist es nach Angeben des Magistrats auch, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Deshalb muss unbedingt die vorhandene Außengastronomie erhalten bleiben und nicht - wie die Vorplanung es vorsieht - beseitigt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 345 2023 Die Vorlage OF 692/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenMobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 768/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1-11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, Planungen zur Einrichtung eines künftigen Superblocks in der Altstadt in die Wege zu leiten und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitiger Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige PKW-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und Fußgehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für PKW führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmende und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3759 2023 Die Vorlage OF 768/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Eindeutige Markierungen in der Fahrgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3581 entstanden aus Vorlage: OF 739/1 vom 31.01.2023 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Eindeutige Markierungen in der Fahrgasse Der Magistrat wird gebeten, für eine angemessene optische Trennung von Rad- und Gehwegen im Bereich der Fahrgasse 1 sorgen zu lassen. Begründung: Die Wegeführung der beiden Verkehrsarten Rad und zu Fuß ist für alle Teilnehmenden nicht klar und sollte durch eindeutige Markierungen verdeutlicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1358 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Sichtbarkeit aller Mobilitätsangebote an der Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3576 entstanden aus Vorlage: OF 734/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sichtbarkeit aller Mobilitätsangebote an der Galluswarte Der Magistrat wird gebeten, die Haltestellen der Buslinie 52 im Bereich der Galluswarte ("Galluswarte" und "Haus Gallus") mit elektronischen Abfahrtanzeigen ausstatten zu lassen. Im Bereich des Zugangs zur S-Bahn-Haltestelle sollen die bereits vorhandenen Abfahrtmonitore, die sich seitlich der Zugänge zwischen den Werbetafeln befinden, so versetzt werden, dass sie gut sichtbar sind. Alternativ können weitere Abfahrtmonitore installiert werden. Zudem soll außer auf Bus und Bahn auch auf weitere Mobilitätsangebote in der Umgebung wie Leihfahrräder, Lastenräder, Taxi oder Cars haring hingewiesen werden. Begründung: Für die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV spielt es keine Rolle, wer Betreiber der Verkehrsmittel ist. Die Deutsche Bahn hat elektronische Abfahrtmonitore in Schaukästen seitlich der Zugänge zum S-Bahnhof installiert, die niemand beachtet. Die VGF betreibt elektronische Anzeigen, jedoch nur an Tramhaltestellen. Das Angebot der RMV-App zur Ermittlung der Abfahrtszeiten wird zwar von vielen Menschen genutzt, jedoch meist nicht von älteren oder ortsunkundigen Personen. Ein so stark frequentierter Umsteigepunkt wie die "Galluswarte" muss zügig in eine Mobilitätsstation weiterentwickelt und barrierefrei ausgestattet werden. Ein gutes Beispiel ist die Station Offenbach "Marktplatz", die zu einem sogenannten Zukunftsbahnhof umgestaltet wurde. Auch dort wurden Monitore angebracht, die die Abfahrten aller dort verkehrenden Bahnen und Busse anzeigen sowie auf Angebote und Standorte von Leihrädern, Carsharing oder E-Scootern hinweisen. Die Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz/Stoltzestraße" wurde bereits im Rahmen eines Pilotprojektes mit einer ähnlichen, digitalen Anzeige ausgestattet, jedoch steigen dort sehr viel weniger Fahrgäste ein und aus. Selbst in den ICE-Zügen der Deutschen Bahn werden bereits alle Mobilitätsangebote an Aus- und Umsteigebahnhöfen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3580 entstanden aus Vorlage: OF 738/1 vom 31.01.2023 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden Der Magistrat wird gebeten, die Fahrgasse im Abschnitt zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße für den Pkw-Verkehr sperren zu lassen. Der Rad- und Fußverkehr kann ungehindert queren und Anwohnende sollen weiterhin einfahren dürfen. Poller und eine entsprechende Beschilderung sollen angebracht werden. Begründung: Der bereits jetzt als "Spielstraße" ausgewiesene Abschnitt der Fahrgasse im Übergang zur Großen Fischerstraße wird derzeit stark befahren, beparkt und für gefährliche Wendemanöver ortsunkundiger Pkw-Fahrer genutzt. Eine Sperrung dieses Abschnitts hätte zahlreiche Vorteile: Der Pkw-Verkehr wird über den Weckmarkt geführt, die Gastronomie hätte mehr Platz für Außenbestuhlung und der Rad- und Fußverkehr könnte sicherer zur Brücke geführt werden. Die Große Fischerstraße wäre für Anwohnende weiterhin von der Straße Zum Pfarrturm aus erreichbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1711 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
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