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VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten

Vorlagentyp: OFGRÜNE
130 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 zu erhöhen und die Umbauzeiträume sowie Kosten zu überprüfen. Dies ist notwendig, um die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes besser umzusetzen und die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Kriegkstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:

Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt.

Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus:

Güterplatz Priorität A 2024

HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff.

Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff.

Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff.

Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff.

Galluswarte

Priorität B 2024

Speyerer Straße Priorität B 2024

Wickerer Straße Priorität B 2025 ff.

Ordnungsamt Priorität B 2025 ff.

Platz der Republik Priorität B 2025 ff.

Galluspark Priorität C 2025 ff.

Kriegkstraße Priorität C 2025 ff.

Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden.

Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1.

Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten.

Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs.

Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist.

Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf,

  1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen,
  2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden,
  3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben,
  4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern,
  5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen,
  6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren.

Anlagen:

Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen

Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141

Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5

Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1

Begründung

GRÜNE

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. März 2023BB 125VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenMagistratsbericht
  2. 30. April 2023Sie sind hier
    OFOF 847/1VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 2. Mai 2023OMOM 3927VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenDirektanregung
  4. 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 1500VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 20 · 02.05.2023
TO I, TOP 64
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Enthaltung:
Die Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei

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