VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die VGF mit dem barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen zu beauftragen. Dies ist notwendig, um die Mobilität für alle Bürger zu verbessern und die Anforderungen des Nahverkehrsplans zu erfüllen. Der Ausbau erfolgt nach festgelegten Prioritäten und Kriterien.
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Thema Fußverkehr verfolgenBericht
2.
- OA 283/22 OBR 1 -
Der Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 192, beinhaltet die Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) gemäß VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen in Frankfurt, die voraussichtlich zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen war nicht Bestandteil der Magistratsvorlage, sodass dem Wunsch des Ortsbeirates 1, den Ausbau konkreter Haltestellen seines Ortsbezirkes in die schon beschlossene Vorlage M 192 aufzunehmen, nicht nachgekommen werden kann.
Die Beauftragung der VGF mit einzelnen Maßnahmen, wie auch dem barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen, erfolgt im Rahmen der Umsetzung des laufenden öDA durch die jährlichen Leistungsbeschreibungen, denen auch der Nahverkehrsplan (NVP) zu Grunde liegt und zu denen jeweils ein M-Vortrag vorgelegt wird. Die Abfolge des weiteren barrierefreien Ausbaus der Straßenbahnhaltestellen in Frankfurt am Main orientiert sich dabei im Wesentlichen an einer Prioritätenreihung, die sich nicht auf Haltestellen der einzelnen Ortsbezirke, sondern auf die Gesamtheit aller noch nicht ausgebauten Haltestellen im kompletten Stadtgebiet bezieht. Die Priorisierung erfolgt anhand von Kriterien wie der Ein-/Aussteigerzahl, dem Ausbaustandard der Bestandshaltestelle, relevanten Einrichtungen im Einzugsbereich der Haltestelle, der Umsteigefunktion usw. Die sich hieraus ergebenden Prioritäten zum Ausbau der Straßenbahnhaltestellen inklusive Zeitplan sind im Anlagenband des Nahverkehrsplans 2025+ (NVP) dargestellt (Kartenteil Abbildung 15).
Die barrierefreie Gestaltung von Haltestellen und Stationen umfasst nicht nur diese selbst, sondern auch die unmittelbare Umgebung, wie beispielsweise Zuwegungen, benachbarte Lichtsignalanlagen mit ihren Fußgängerfurten sowie Straßen- und Gehwegbereiche. Diese ganzheitliche Betrachtung dient der Nachhaltigkeit der baulichen Maßnahmen, führt jedoch auch zu deutlich komplexeren Verfahren mit einer größeren Zahl an beteiligten Akteuren. Allein schon eine geringfügige Änderung der Gleislage führt dazu, dass ein Planfeststellungsverfahren erforderlich wird, was für sich genommen bereits einen Zeitraum von 1-2 Jahren einnimmt. In der Folge können sich entsprechende Verfahren verzögern oder sich im Gesamtkontext als unverhältnismäßig darstellen. Die Gründe für eine solche zeitliche Verzögerung oder im Einzelfall die Ausnahme vom barrierefreien Ausbau sind im aktuell gültigen Nahverkehrsplan 2025+ klar definiert und werden im NVP-Berichtsband in Kap. 7.6. behandelt (S.154 - 157). Eine Liste der konkreten Haltestellen, auf die sich die Ausnahmen beziehen, sind im NVP-Anlagenband in Kap. 7.6. aufgelistet (S. 113 - 126). Die Anforderungen des PBefG sind somit voll erfüllt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2022MM 192Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)Magistratsvortrag
- 2. Dezember 2022OFOF 700/1VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Dezember 2022OAOA 283VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 192Anregung
- 10. März 2023Sie sind hierBB 125VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenMagistratsbericht
- 30. April 2023OFOF 847/1VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Mai 2023OMOM 3927VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenDirektanregung
- 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 1500VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)