VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die VGF zur zeitnahen Umgestaltung nicht barrierefreier Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 zu verpflichten. Dies soll sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Behinderungen eingehalten werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die den Magistratsvortrag M192 vom 11.11.2022 unter Punkt 2.) nach dem letzten Satz wie folgt zu ergänzen:
"Insbesondere die bisher nicht barrierefrei ausgebauten und stark frequentierten Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 müssen zeitnah umgebaut werden, damit die bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden und Menschen mit körperlichen Behinderungen Straßenbahnen ohne fremde Hilfsmittel nutzen können.
Zum Erreichen dieses Ziels ist ein Maßnahmenplan zum barrierefreien Umbau aller Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 innerhalb eines Jahres von der VGF vorzulegen, der die Umbaumaßnahmen priorisiert und die Kosten der Maßnahmen benennt. Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sind diese Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden."
Begründung
Das novellierte PBefG verlangt seit 2012 als Regel, dass der Nahverkehrsplan des ÖPNV-Aufgabenträgers die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des ÖPNV bis zum
- Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Der Gesetzgeber räumt den Aufgabenträgern und den Ländern unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmemöglichkeiten von dieser Vorgabe ein, die jedoch gründlich zu prüfen und zu begründen sind. Konkrete Begründungen zur bisherigen Nichtumsetzung des PBerfG zu den einzelnen bisher nicht barrierefreien Haltestellen liegen dem Ortsbeirat 1 nicht vor. Allgemeine Aussagen zu fehlenden Kapazitäten oder finanziellen Mitteln sind nicht ausreichend und werden künftig nicht mehr akzeptiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2022MM 192Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)Magistratsvortrag
- 2. Dezember 2022Sie sind hierOFOF 700/1VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Dezember 2022OAOA 283VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 192Anregung
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 125VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, 2 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)