Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die den Magistratsvortrag M192 vom 11.11.2022 unter Punkt 2.) nach dem letzten Satz wie folgt zu ergänzen: "Insbesondere die bisher nicht barrierefrei ausgebauten und stark frequentierten Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 müssen zeitnah umgebaut werden, damit die bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden und Menschen mit körperlichen Behinderungen Straßenbahnen ohne fremde Hilfsmittel nutzen können. Zum Erreichen dieses Ziels ist ein Maßnahmenplan zum barrierefreien Umbau aller Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 innerhalb eines Jahres von der VGF vorzulegen, der die Umbaumaßnahmen priorisiert und die Kosten der Maßnahmen benennt. Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sind diese Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden." Begründung: Das novellierte PBefG verlangt seit 2012 als Regel, dass der Nahverkehrsplan des ÖPNV-Aufgabenträgers die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des ÖPNV bis zum

  1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Der Gesetzgeber räumt den Aufgabenträgern und den Ländern unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmemöglichkeiten von dieser Vorgabe ein, die jedoch gründlich zu prüfen und zu begründen sind. Konkrete Begründungen zur bisherigen Nichtumsetzung des PBerfG zu den einzelnen bisher nicht barrierefreien Haltestellen liegen dem Ortsbeirat 1 nicht vor. Allgemeine Aussagen zu fehlenden Kapazitäten oder finanziellen Mitteln sind nicht ausreichend und werden künftig nicht mehr akzeptiert.

Verknüpfte Vorlagen