VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, den Magistrat zu beauftragen, einen Maßnahmenplan zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 vorzulegen. Dies geschieht im Kontext der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr, die seit 2012 bestehen. Ziel ist es, die Mobilität von Menschen mit körperlichen Behinderungen zu verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 192, unter Ziffer 2. nach dem letzten Satz wie folgt zu ergänzen: "Insbesondere die bisher nicht barrierefrei ausgebauten und stark frequentierten Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 müssen zeitnah umgebaut werden, damit die bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden und Menschen mit körperlichen Behinderungen Straßenbahnen ohne fremde Hilfsmittel nutzen können. Zum Erreichen dieses Ziels ist ein Maßnahmenplan zum barrierefreien Umbau aller Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 innerhalb eines Jahres von der VGF vorzulegen, der die Umbaumaßnahmen priorisiert und die Kosten der Maßnahmen benennt. Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen diese Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden."
Begründung
Das novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verlangt seit 2012 als Regel, dass der Nahverkehrsplan des ÖPNV-Aufgabenträgers die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des ÖPNV bis zum
- Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Der Gesetzgeber räumt den Aufgabenträgern und den Ländern unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmemöglichkeiten von dieser Vorgabe ein, die jedoch gründlich zu prüfen und zu begründen sind. Konkrete Begründungen zur bisherigen Nichtumsetzung des PBefG zu den einzelnen bisher nicht barrierefreien Haltestellen liegen dem Ortsbeirat 1 nicht vor. Allgemeine Aussagen zu fehlenden Kapazitäten oder finanziellen Mitteln sind nicht ausreichend und werden künftig nicht mehr akzeptiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2022MM 192Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)Magistratsvortrag
- 2. Dezember 2022OFOF 700/1VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Dezember 2022Sie sind hierOAOA 283VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 192Anregung
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 125VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 192 = Annahme) Gartenpartei (M 192 = Enthaltung, OA 283 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 192 = Annahme) Gartenpartei (M 192 und OA 283 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)