Nächtliche Lärmbelastung auf dem Fischerplätzchen reduzieren
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat beschlossen, Maßnahmen zur Reduzierung der nächtlichen Lärmbelastung auf dem Fischerplätzchen zu ergreifen. Dies geschieht durch Gespräche mit den Betreibern von Gastronomiebetrieben und die Durchführung von Lärmmessungen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die nächtliche Lärmbelastung auf dem Fischerplätzchen zu reduzieren, indem er
a) mit den Betreibern, der auf dem Fischerplätzchen gelegenen Cafés, Bars und Restaurants spricht und diese bittet die Lärmbelastung durch Gäste in der Außengastronomie ab 23 Uhr erheblich zu vermindern sowie das Mobiliar der Außengastronomie nachts nicht mehr benutzbar und zugänglich zu machen,
b) indem er Lärmmessungen initiiert, um die tatsächlichen Lärmbelastungen der Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können sowie
c) bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, berücksichtigt.
Begründung
Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und wiederrum Lärmimmissionen verursachen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. September 2023 brachte SPD im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.10.2023 im OBR 1 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme