Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden

Details im PARLIS OF_738-1_2023
21.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden

Details im PARLIS OM_3580_2023
14.08.2023

Stellungnahme des Magistrats

Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden

Details im PARLIS ST_1711_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3580 entstanden aus Vorlage: OF 738/1 vom 31.01.2023

Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden
Der Magistrat wird gebeten, die Fahrgasse im Abschnitt zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße für den Pkw-Verkehr sperren zu lassen. Der Rad- und Fußverkehr kann ungehindert queren und Anwohnende sollen weiterhin einfahren dürfen. Poller und eine entsprechende Beschilderung sollen angebracht werden.

Begründung:

Der bereits jetzt als "Spielstraße" ausgewiesene Abschnitt der Fahrgasse im Übergang zur Großen Fischerstraße wird derzeit stark befahren, beparkt und für gefährliche Wendemanöver ortsunkundiger Pkw-Fahrer genutzt. Eine Sperrung dieses Abschnitts hätte zahlreiche Vorteile: Der Pkw-Verkehr wird über den Weckmarkt geführt, die Gastronomie hätte mehr Platz für Außenbestuhlung und der Rad- und Fußverkehr könnte sicherer zur Brücke geführt werden. Die Große Fischerstraße wäre für Anwohnende weiterhin von der Straße Zum Pfarrturm aus erreichbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1711
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2