Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung am Fischerplätzchen zu ergreifen, um die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Dies umfasst die Einhaltung von Lärmvorschriften und die Regulierung der Außengastronomie. Ziel ist es, die nächtliche Ruhe der Anwohner zu gewährleisten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Fahrgasse — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Verkehrsberuhigung in der Ohmstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- „Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten,
- auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann;
- durchzusetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden;
- bei entsprechender Beschwerdelage aktuelle Lärmmessungen durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Lärmbelastungen durch die Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können;
- bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in diesem Bereich in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, zu berücksichtigen.
Begründung
Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und dadurch Lärmemissionen verursachen. Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Erst nach öffentlich vorgetragenen Beschwerden im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats reagierte die zuständige Behörde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2023OFOF 1004/1Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/FischerplätzchenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Oktober 2023OFOF 1027/1Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun - hier: Dauerparty Fahrgasse/FischerplätzchenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 10. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4590Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/FischerplätzchenDirektanregung
- 15. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 116Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/FischerplätzchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats