Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Überprüfung der Lärmbelastung durch den CityBeach und deren Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, um den Anwohnern eine angenehme Wohnqualität zu gewährleisten. Dies erfolgt in Reaktion auf zahlreiche Beschwerden über Lärm und Lichtemissionen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern und gesetzliche Richtlinien durchzusetzen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Berliner Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Berliner Straße: Zwei Kfz-Fahrspuren je Fahrtrichtung wiederherstellen06.10.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Umsetzung der Maßnahmen für Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße und Bahnhofsviertel vorlegen04.05.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Keine dauerhafte Sperrung des Mainkais - keine Mehrbelastung für den Frankfurter Süden27.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Berliner Straße per E-MailAnregung
Seit geraumer Zeit liegen dem Ortsbeirat Beschwerden über Lärm vor, der am Wochenende bis 02:00 Uhr morgens und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis 01:00 Uhr morgens vom CityBeach auf dem Dach des Parkhauses Konstablerwache ausgeht. Ähnliche Beschwerden sollen dem Ordnungsamt vorliegen. Passiert ist bisher leider nichts, die Anwohnenden fühlen sich im Stich gelassen.
Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass
- eine Überprüfung der Schallpegel auf die angrenzende Wohnbebauung im Trierischen Hof, Fahrgasse und Berliner Straße durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bässe über die Wohnbebauung hinausgehen und vom Museum für Moderne Kunst auf die gleiche Wohnbebauung auf der anderen Seite reflektiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung entsteht für die betroffenen Anwohnenden nicht nur ein Sandwicheffekt, sondern der Rhythmus wiederholt sich auch noch;
- eine Überprüfung der Betriebszeiten mit lauter Musik, insbesondere an Wochenenden und Donnerstagen, vorgenommen wird;
- eine Überprüfung der Musikanlage und der angeblich verbauten Pegel-Begrenzer vorgenommen wird;
- eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) vorgenommen wird mit dem Ziel, die aggressive Beleuchtung der angrenzenden Wohnungen zu beenden.
Dem Betreiber sind Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass durch den Betrieb keine unzulässigen Licht- und Lärmbelastungen mehr hervorgerufen werden. Die Einhaltung der Auflagen ist in geeigneter Weise zu überprüfen.
Begründung
Der Betrieb fällt seit geraumer Zeit durch eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Die Beschwerden und Berichte der Anwohner gleichen sich. Neben Lärm bis in die frühen Morgenstunden, Feiern auf den Parkdecks durch Gäste der Location sind auch Lichtemissionen in die Wohnungen der Anwohner durch Scheinwerfer und andere Veranstaltungseffekte Gegenstand der Beschwerden. Weiterhin wird berichtet, dass Musikanlagen häufig ohne entsprechende Genehmigung betrieben werden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betreibern geführt, die bestenfalls kurzfristige Verbesserungen bringen. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert, auch weil das Ordnungsamt offenbar nicht tätig geworden sei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 904/1Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegen wirkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4198Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirkenDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2001Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats