Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
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Bisheriger Verlauf
17.06.2023
04.07.2023
02.10.2023
Antrag Ortsbeirat
Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegen wirken
Details im PARLIS OF_904-1_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
Details im PARLIS OM_4198_2023Stellungnahme des Magistrats
Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
Details im PARLIS ST_2001_202317.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegen wirken
Details im PARLIS OF_904-1_202304.07.2023
Anregung Ortsbeirat
Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
Details im PARLIS OM_4198_202302.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
Details im PARLIS ST_2001_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4198 entstanden aus Vorlage: OF 904/1 vom 17.06.2023
Betreff: Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
Seit geraumer Zeit liegen dem Ortsbeirat Beschwerden über Lärm vor, der am Wochenende bis 02:00 Uhr morgens und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis 01:00 Uhr morgens vom CityBeach auf dem Dach des Parkhauses Konstablerwache ausgeht. Ähnliche Beschwerden sollen dem Ordnungsamt vorliegen. Passiert ist bisher leider nichts, die Anwohnenden fühlen sich im Stich gelassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Überprüfung der Schallpegel auf die angrenzende Wohnbebauung im Trierischen Hof, Fahrgasse und Berliner Straße durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bässe über die Wohnbebauung hinausgehen und vom Museum für Moderne Kunst auf die gleiche Wohnbebauung auf der anderen Seite reflektiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung entsteht für die betroffenen Anwohnenden nicht nur ein Sandwicheffekt, sondern der Rhythmus wiederholt sich auch noch; 2. eine Überprüfung der Betriebszeiten mit lauter Musik, insbesondere an Wochenenden und Donnerstagen, vorgenommen wird; 3. eine Überprüfung der Musikanlage und der angeblich verbauten Pegel-Begrenzer vorgenommen wird; 4. eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) vorgenommen wird mit dem Ziel, die aggressive Beleuchtung der angrenzenden Wohnungen zu beenden. Dem Betreiber sind Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass durch den Betrieb keine unzulässigen Licht- und Lärmbelastungen mehr hervorgerufen werden. Die Einhaltung der Auflagen ist in geeigneter Weise zu überprüfen. Begründung:
Der Betrieb fällt seit geraumer Zeit durch eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Die Beschwerden und Berichte der Anwohner gleichen sich. Neben Lärm bis in die frühen Morgenstunden, Feiern auf den Parkdecks durch Gäste der Location sind auch Lichtemissionen in die Wohnungen der Anwohner durch Scheinwerfer und andere Veranstaltungseffekte Gegenstand der Beschwerden. Weiterhin wird berichtet, dass Musikanlagen häufig ohne entsprechende Genehmigung betrieben werden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betreibern geführt, die bestenfalls kurzfristige Verbesserungen bringen. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert, auch weil das Ordnungsamt offenbar nicht tätig geworden sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2001