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Meine Nachbarschaft: Eschersheimer Landstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und Standortwahl

25.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1561/1 Betreff: Baustellencontainer auf der Grünfläche westlich der Alten Oper - Klärung der Hintergründe und Standortwahl Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Seit 2020 befinden sich auf der Grünfläche westlich der Alten Oper zahlreiche Container, die als Büro- und Lagerflächen während einer längere Zeit andauernden Brandschutzsanierung der Alten Oper dienen sollen. Die Bockenheimer Anlage gehört zum besonders geschützten Bereich des Wallservituts, in dem auch temporäre Bauten kritisch zu bewerten sind. Gerade am Opernplatz, einem der heißen Orte der Innenstadt, ist jede Grünfläche wichtig für das Stadtklima. Die Versiegelung und Bebauung von Grünflächen steht den Zielen einer klimaangepassten Stadtentwicklung entgegen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer hat die Aufstellung dieser Container in Auftrag gegeben? 2. Wer hat die Genehmigung für die Aufstellung in der Grünfläche erteilt? 3. Warum wurde kein versiegelter Standort im Umfeld der Alten Oper gewählt? 4. Wie lange sollen die Container dort noch verbleiben? 5. Wer muss die Grünfläche nach Beendigung der Maßnahmen wieder herstellen? 6. Wird der Magistrat künftig auf Baustelleneinrichtungsflächen in geschützten Grünanlagen verzichten? Foto: privat (Google Street View) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 26 Die Vorlage OF 1561/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6666 2025 Die Vorlage OF 1561/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 9

Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim

20.02.2025 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2025, OF 948/9 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben uns verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle. Diese Faktoren führen dazu, dass sich Bürger unwohl fühlen und die Benutzung dieser Räume bei Dunkelheit meiden. Dieses ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls, die Beleuchtungssituation entlang der S6 im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zur Maybachstraße, am Zaunweg und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie, sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem soll geprüft werden, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2025, OF 933/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 948 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6566 2025 1. Die Vorlage OF 933/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 948 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 948/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim

20.02.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6566 entstanden aus Vorlage: OF 948/9 vom 20.02.2025 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben den Ortsbeirat verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle. Diese Faktoren führen dazu, dass sich Bürger unwohl fühlen und die Nutzung dieser Räume bei Dunkelheit meiden. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil dar. Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls die Beleuchtungssituation entlang der S6-Strecke im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zur Maybachstraße, an der Zaunstraße und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem wird er gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1131 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil

20.02.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6570 entstanden aus Vorlage: OF 941/9 vom 05.02.2025 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil Die aktuelle Ampelschaltung erlaubt es RadfahrerInnen aus der Nußzeil kommend, entgegen der Fahrtrichtung in die Dehnhardtstraße einzufahren, während gleichzeitig die FußgängerInnen zum Queren der Dehnhardtstraße ebenfalls Grün erhalten, wodurch es zu gefährlichen und unübersichtlichen Situationen kommt, die ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit sich bringen. Der Magistrat wird gebeten, für eine Verbesserung der Sicherheit an dieser Querung zu sorgen und die Prüfung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen einzuleiten, wozu auch zusätzliche Markierungen oder Beschilderungen zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer gehören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 992 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

20.02.2025 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6564 entstanden aus Vorlage: OF 930/9 vom 05.02.2025 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Ziffern zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem zweiten Obergeschoss ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem zweiten Obergeschoss errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem zweiten Obergeschoss in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirats 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgerissen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt Frankfurt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgerissenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten, betraut. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll einstufe und u. a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung sehe. Insoweit ist seither nichts geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die überwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem zweiten Obergeschoss errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 871

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren

20.02.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9

20.02.2025 · Aktualisiert: 27.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 947/9 vom 04.02.2025 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass alle Kinder und Jugendlichen des Ortsbezirks im Laufe ihrer Jugend die Möglichkeit erhalten sollten, sich an der Gestaltung ihres Umfelds in angemessenen Verfahren einbringen zu können, um so Erfahrungen von Beteiligung und Selbstwirksamkeit zu sammeln. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Verfahren zur Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 4c HGO bei Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 in der laufenden Wahlperiode entwickelt und angewendet wurden bzw. werden. Dies betrifft nicht nur klassische Kinder- und Jugendprojekte wie Spielplätze, sondern ausdrücklich auch Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte und Bauleitplanung. Der Bericht soll insbesondere folgende Aspekte umfassen: 1. Welche abgeschlossenen und laufenden Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 wurden bzw. werden als "die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührend" eingestuft? 2. Welche Verfahren wurden bzw. werden zur Beteiligung gemäß § 4c HGO bei diesen Vorhaben entwickelt und angewendet? 3. Welche Schulen und Jugendeinrichtungen wurden bzw. werden dabei einbezogen? 4. Wie wurden bzw. werden die Ergebnisse der Beteiligung dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet? Begründung: "Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!" erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.01.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds durch die Hessische Gemeindeordnung (§ 4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungserfahrungen sammeln können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults. Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7185 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 9

OIB-Anträge - Sachstandsanfrage

19.02.2025 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2025, OF 949/9 Betreff: OIB-Anträge - Sachstandsanfrage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand der Umsetzung bzw. Abrechnung folgende Maßnahmen erreicht haben: 1. OIB 437/2020 (Bücherschrank Sinaipark) 2. OIB 438/2020 (Erläuterungstafel Herkulesstatue Am Weißen Stein) 3. OIB 441/2020 (Förderung der Initiative "Stolpersteine") 4. OIB 154/2022 (Außenbereich IGS Eschersheim) 5. OIB 157/2022 (Außenbereich Heinrich-Seliger-Schule) 6. OIB 183/2022 (Außenbereich IGS Eschersheim) Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn bis zum 31.05.2025 eine aussagekräftige Stellungnahme des Magistrats vorläge, um ggf. über eine anderweitige Verwendung des Budgets entscheiden zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1132 2025 Die Vorlage OF 949/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verlegung einer Lieferzone im Grüneburgweg

17.02.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6525 entstanden aus Vorlage: OF 1039/2 vom 08.11.2024 Betreff: Verlegung einer Lieferzone im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, 1. die Lieferzone vor dem Restaurant Brizzis im Grüneburgweg 4 auf die gegenüberliegende Straßenseite vor die Liegenschaft Hausnummer 5/Ecke Im Sachsenlager zu verlegen; 2. im Zusammenhang mit der Verlegung der Lieferzone einen neuen Platz für den dort befindlichen Kleidercontainer zu finden. Begründung: Die Familie Brizzis, die am Grüneburgweg 4 schon über viele Jahre ein traditionelles italienisches Restaurant betreibt, möchte den Bereich vor ihrer Liegenschaft künftig für Außengastronomie nutzen. Derzeit befindet sich dort eine Lieferzone. Bei einer Begehung des Straßenverkehrsamts Mitte Oktober 2024 hat die Familie Brizzis einen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes angesprochen. Dieser hat die Familie Brizzis darüber aufgeklärt, dass die Planung selbstverständlich zugunsten des Einzelhandels und der Gastronomie abgeändert werden kann (das war übrigens immer der Wunsch und das Bestreben des Magistrats), sofern sich eine Mehrheit im Ortsbeirat hierfür findet. Der Kleidercontainer vor der Liegenschaft Grüneburgweg Nummer 5 sollte verlegt werden, damit die Lieferzone direkt bis zum Abzweig in die Straße Im Sachsenlager reicht und der Container sicher und barrierefrei genutzt werden kann. Grüneburgweg 4: vorgesehene Außengastronomie Grüneburgweg 4: aktueller Stand Grüneburgweg 5: neue Lieferzone. Der Kleidercontainer hat seinen Einwurf auf der Straßenseite, dies gefährdet die Nutzenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1019 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

11.02.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße

11.02.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 10

Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim

11.02.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage); 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 526 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5987, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6549, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 9

Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren

06.02.2025 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2025, OF 928/9 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg und parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon straffierten Bereichen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6563 2025 Die Vorlage OF 928/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 9

Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil

05.02.2025 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 941/9 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil Die aktuelle Ampelschaltung erlaubt es RadfahrerInnen aus der Nußzeil kommend, entgegen der Fahrtrichtung in die Dehnhardtstraße einzufahren, während gleichzeitig die FußgängerInnen zum Queren der Dehnhardtstraße ebenfalls Grün erhalten, wodurch es zu gefährlichen und unübersichtlichen Situationen kommt, die ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit sich bringen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine Verbesserung der Sicherheit an dieser Querung zu sorgen und die zuständigen Ämter mit der Prüfung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu beauftragen. 1. Überprüfung der Ampelschaltung mit dem Ziel, eine zeitliche Entzerrung der Grünphasen für FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen zu erreichen. 2. Zusätzliche Markierungen oder Beschilderungen zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6570 2025 Die Vorlage OF 941/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ziffer 1. gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 9

Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße

05.02.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 942/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten zur nächsten Ortsbeiratssitzung einen Vertreter des ASE einzuladen, der zu den geplanten Umbaumaßnahmen in der Kurhessenstraße in Höhe des geplanten Kreisverkehrs in Höhe der Straße "Am Schwalbenschwanz" Stellung nimmt. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner entlang der Baustraße. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 942/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 942 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 942/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 9

Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

05.02.2025 · Aktualisiert: 07.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 930/9 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat wird ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde - trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und - trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem 2.Obergeschoß ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem 2. Obergeschoß errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem 2. Obergeschoß in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht es zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirat 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgebrochen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit nicht bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgebrochenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins betraut war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten Frankfurts. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe u.a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Insoweit ist seither nicht geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die ganzüberwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem 2. Obergeschoß errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6564 2025 Die Vorlage OF 930/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE und Linke (= Enthaltung) Aktenzeichen: 63-0

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 9

Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9

04.02.2025 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 947/9 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass alle Kinder und Jugendlichen des Ortsbezirks im Laufe ihrer Jugend die Möglichkeit erhalten sollten, sich an der Gestaltung ihres Umfelds in angemessenen Verfahren einbringen zu können, um so Erfahrungen von Beteiligung und Selbstwirksamkeit zu sammeln. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten zu berichten, welche geeigneten Verfahren zur Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß §4c HGO bei Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 in der laufenden Wahlperiode entwickelt und angewendet wurden bzw. werden. Dies betrifft nicht nur klassische Kinder- und Jugendprojekte wie Spielplätze, sondern ausdrücklich auch Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte und Bauleitplanung. Der Bericht soll insbesondere folgende Aspekte umfassen: 1. Welche abgeschlossenen und laufenden Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 wurden bzw. werden als "die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührend" eingestuft? 2. Welche Verfahren wurden bzw. werden zur Beteiligung gemäß HGO §4c bei diesen Vorhaben entwickelt und angewendet? 3. Welche Schulen und Jugendeinrichtungen wurden bzw. werden dabei einbezogen? 4. Wie wurden bzw. werden die Ergebnisse der Beteiligung dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet? Begründung: "Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!", erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.1.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds ist durch die Hessische Gemeindeordnung (§4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungs-Erfahrungen sammeln können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults. Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6573 2025 Die Vorlage OF 947/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 9

Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße

04.02.2025 · Aktualisiert: 07.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 929/9 Betreff: Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand des Bauvorhabens an der Ecke Spenerstraße/Mechthildstraße zu berichten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, ob die ausgeführte Bebauung von der ursprünglichen Baugenehmigung abweicht und falls ja, wie der Magistrat damit umzugehen gedenkt. Dies ist grade für dann von Bedeutung, falls keine nachträgliche Baugenehmigung für die Abweichung erteilt wird - was der Ortsbeirat sehr begrüßen würde, da er sich eine Gestaltung gewünscht hat, die dem besonderen Character des Viertels angemessen wäre und es für nicht akzeptabel hält, falls die wenigen diesbezüglichen Auflagen der Bauaufsicht ignoriert wurden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich bereits 2022 für den Erhalt des ursprünglichen Gebäudes bzw. für eine Erhaltungssatzung eingesetzt. Nachdem der Abriss genehmigt wurde, ist nun ein Neubau entstanden. Anwohnende haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass das fertiggestellte Gebäude möglicherweise von der ursprünglich genehmigten Planung abweicht. Da die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle von größerem öffentlichem Interesse ist, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der Situation. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1130 2025 Die Vorlage OF 929/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) Aktenzeichen: 63-0

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 9

Keine Angsträume entlang der S6Strecke in Eschersheim

02.02.2025 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 933/9 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben uns. Verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Beleuchtungssituation entlang der S6 im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zum Maybachstraße, am Zaunweg und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie, sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem soll geprüft werden, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Begründung: Mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Fertigstellung der Lärmschutzwände in diesen Bereichen ist eine neue Situation im Hinblick auf die Lichtverhältnisse und die Einsehbarkeit dieser Bereiche entstanden. Um die Entstehung von Angsträumen zu vermeiden, sollte der Zustand der Wege sowie die Beleuchtung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.02.2025, OF 948/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 948 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6566 2025 1. Die Vorlage OF 933/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 948 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 948/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Mobile Toiletten am Eschenheimer Tor

28.01.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1529/1 Betreff: Mobile Toiletten am Eschenheimer Tor Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Eschenheimer Tor mobile Toiletten aufstellen zu lassen, um den Menschen, die vor allem in der kalten Jahreszeit die städtische Notunterkunft in einem Teil der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor zum Übernachten nutzen, außerhalb der Öffnungszeiten ortsnahe Toiletten zur Verfügung zu stellen. Begründung: In Räumen der U-Bahnstation Eschenheimer Tor ermöglicht die Stadt Frankfurt in Trägerschaft mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten obdachlosen Menschen Übernachtungen in einem geschützten Raum. Es gibt dort Toiletten und Waschgelegenheiten, die allerdings nicht außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden können, weshalb einige Menschen ihre Notdurft innerhalb der Station oder auf der Straße verrichten. Der Weg zur WC-Anlage in der U-Bahnstation Hauptwache ist meist zu weit. Ortsnahe Toiletten geben den Menschen die Möglichkeit, ihre Notdurft unter menschenwürdigen Umständen verrichten zu können. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2025, OF 1544/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1529/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6653 2025 1. Die Vorlage OF 1529/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1544/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1544/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 10

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

27.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 987/10 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich, entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024 äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Siegmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen, an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg / die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6480 2025 Die Vorlage OF 987/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 10

Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße

27.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 986/10 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfeldern realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme, ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6491 2025 Die Vorlage OF 986/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 10

Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim

27.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 994/10 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle), 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage), 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage), 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage), 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 02.07.2024, OA 476 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 526 2025 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 994/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Umstieg von U9 zu S6 optimieren

24.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6420 entstanden aus Vorlage: OF 573/12 vom 13.01.2025 Betreff: Umstieg von U9 zu S6 optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, den Fahrplan der Stadtbahnlinie U9 anzupassen, sodass von Kalbach-Riedberg kommend eine optimale Umsteigezeit zu Zügen der S -Bahn-Linie S6 an der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" ermöglicht wird. Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ist die Haltestelle "Ginnheim" an der S-Bahn-Linie S6 in Betrieb, die zusammen mit der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" der Stadtbahnlinien U1 und U9 das Potenzial für einen Knotenpunkt mit attraktiven Umsteigeverbindungen hat. Der aktuelle Fahrplan sieht vor, dass bspw. Züge der S6 nach Darmstadt um 09:07 Uhr und nach Friedberg um 09:08 Uhr sowie der U9 nach Nieder-Eschbach um 09:07 Uhr und nach Ginnheim um 09:09 Uhr halten. Dieses Schema wiederholt sich im 15-Minuten-Takt. Wegen des Fußweges zwischen den Bahnsteigen wird folglich immer der Anschluss verpasst und es besteht immer die schlechtestmögliche Umsteigezeit von ca. 15 Minuten. Dadurch hat der neue Haltepunkt kaum Nutzen für die Bürger*innen des Stadtteils Kalbach-Riedberg. Durch eine zeitliche Verschiebung der Fahrten der U9 könnte ein Anschluss zur S6 in beide Fahrtrichtungen geschaffen werden. Bei einem optimalen Anschluss (Umsteigezeit ca. fünf Minuten) würde eine Fahrt von der Haltestelle "Uni Campus Riedberg" zum Hauptbahnhof nur 23 Minuten dauern - im Vergleich zu aktuell 28 Minuten mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz. Auch die Bereiche Westbahnhof, Messe und Gallus wären schneller an den Uni Campus Riedberg angebunden. Dies würde auch die A-Strecke entlang der Eschersheimer Landstraße entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 740 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln

23.01.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 907/9 vom 12.01.2025 Betreff: Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, aufbauend auf den Erfolgen des Grünen Ypsilons ein stadtplanerisches Konzept für die Weiterentwicklung der Grünverbindungen im Stadtteil Dornbusch zu erstellen. Dies sollte möglichst in einem Rahmenplan resultieren, der nach und nach bei Umbauten umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine große Besonderheit des Ortsbezirks 9 sind die weitestgehend zusammenhängenden oder aneinandergrenzenden Grünflächen und dadurch abseits des Straßennetzes bestehenden Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Dieses Netz bietet eine gute Grundlage für eine systematische Betrachtung. Einen Teil dieses Verbunds zu stärken war ein wichtiges Ziel des Grünen Ypsilons, aber auch außerhalb dieses Projektgebiets (und direkt daran anschließend) bestehen sie. So führt der Weg am nordöstlichen Ende des Grünen Ypsilons zum Beispiel direkt weiter über den Sinaipark, die Sinai-Wildnis, den "Pilz-Park" über den Marbachweg in die Kaiser-Sigmund-Straße und weiter zum Hauptfriedhof, über den das Nordend, Eckenheim und in der Verlängerung über den Wasserpark auch Bornheim auf einer fast durchgängigen grünen Achse erreicht werden können. In die nördliche Richtung führt der Weg über den Sinaipark zur Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage und von dort bis nach Eschersheim. Das Projekt Grünes Ypsilon hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich Grünflächen im Stadtteil aufwerten lassen. Diese erfolgreiche Arbeit sollte nun weitergeführt werden. Mit dem neuen Konzept könnte ein durchgängiges Netz von kühlen, grünen, ruhigen und sicheren Wegen entstehen - vom Dornbusch bis in die Nachbarstadtteile. Besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen und alle, die gerne zu Fuß unterwegs sind, würden von sicheren und attraktiven Verbindungen abseits der großen Straßen profitieren. Anders als beim Grünen Ypsilon sind hier keine großen Umbauten nötig. Viele Verbesserungen können schrittweise umgesetzt werden: verbesserte Wege, zusätzliche Bänke zum Ausruhen, bessere Beleuchtung, neue Bäume für mehr Schatten oder die Entsiegelung kleiner Flächen. Wichtig ist jetzt vor allem - zu erfassen, was schon gut funktioniert; - herauszufinden, wo es Verbesserungspotenzial und -bedarf gibt; - die bestehenden Wege besser bekannt zu machen; - neue Verbindungen zu identifizieren; - die verbundenen Grünflächen langfristig zu sichern. Ein zusammenhängendes Netz von Grünverbindungen dient nicht nur der Naherholung, sondern auch dem Klimaschutz und der Vernetzung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Dornbusch könnte damit seine Qualität als grüner, lebenswerter Stadtteil weiter ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 866 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Erstellung eines Detailkatasters für unterirdische Versorgungsleitungen

23.01.2025 · Aktualisiert: 23.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 917/9 vom 12.01.2025 Betreff: Erstellung eines Detailkatasters für unterirdische Versorgungsleitungen Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Mainova AG und anderen Netzbetreibern ein Detailkataster für unterirdisch verlegte Leitungen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 9 - wie zum Beispiel auf der Eschersheimer Landstraße - zu erstellen. Begründung: Bis dato gibt es nur eine grobe Übersicht über die im Straßenraum verlegten Versorgungsleitungen. Für jede Baumaßnahme, wie zum Beispiel Baumpflanzungen, müssen zusätzlich Probegrabungen vorgenommen werden, um die genaue Lage von störenden Leitungen festzustellen. Mitarbeiter der Ämter würden ein solches Kataster begrüßen, da es ihnen die Arbeit erleichtern würde. Detailpläne könnten mittelfristig zu Einsparungen bei den Kosten führen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 656

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße sichern

23.01.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6382 entstanden aus Vorlage: OF 799/3 vom 21.11.2024 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Situation für Fußgänger/innen an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße besser zu sichern. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 1. Die Grünphase für Fußgänger/innen wird von neun Sekunden auf 15 Sekunden verlängert; 2. die Grünphase für die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße wird erst im Anschluss an die Fußgängerampel zugeschaltet; 3. ein Gelbblinker für Autos wird installier t, damit klar ist, dass dort Fußgänger/innen queren; 4. eine Fußgängerampel wird installieret, die die Zeit der sicheren Querung herunterzählt, wie in vielen großen Städten zu beobachten ist. Begründung: Die zur Debatte stehende Fußgängerampel ist ein zentraler Punkt für den Schulweg von Kindern mehrerer Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Kantschule, Lessing-Gymnasium, Engelbert-Humperdinck-Schule, Holzhausenschule). Die aktuelle Ampelschaltung berücksichtigt diesen Umstand in keiner Weise, tatsächlich ist sie eine höchst gefährliche Kreuzung für Schulkinder. An der Kreuzung der Eschersheimer Landstraße mit der Fürstenbergerstraße ist die Grünphase für Fußgänger, um die Eschersheimer Landstraße zu queren, sehr kurz. Die Zeit von neun Sekunden reicht selbst für einen Erwachsenen nur aus, um bis in die Mitte der Eschersheimer Landstraße zu kommen, der Rest der Querung muss dann bei Rot erfolgen. Die übliche Argumentation, dass auch kurze Ampelphasen immer zur sicheren Querung ausreichen, wird in diesem Fall durch die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße aufgehoben. Da die Grünphase der Autos versetzt beginnt, nehmen die Fahrer/innen hier nur wahr, dass Fußgänger/innen bereits Rot haben und drängeln oder schlängeln sich sogar zwischen zwei Blöcken von Fußgänger/innen durch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1022 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Installation einer adaptiven Beleuchtung auf dem Fußweg parallel zur JeanMonnetStraße zwischen dem Haus Aja TextorGoethe und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße

23.01.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6407 entstanden aus Vorlage: OF 908/9 vom 12.01.2025 Betreff: Installation einer adaptiven Beleuchtung auf dem Fußweg parallel zur Jean-Monnet-Straße zwischen dem Haus Aja Textor-Goethe und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Fußweg parallel zur Jean-Monnet-Straße im Abschnitt zwischen dem Haus Aja Textor-Goethe (Kreuzung Hügelstraße) und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Begründung: Der unbeleuchtete Fußweg wird regelmäßig von Anwohnenden, insbesondere von Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses Aja Textor-Goethe, genutzt. In den Abendstunden und während der dunkleren Jahreszeit stellt die fehlende Beleuchtung ein Hindernis für die Anwohnerinnen und Anwohner dar. Eine adaptive Beleuchtung, die sich bei Annäherung einschaltet und nach Passage wieder dimmt, würde das Sicherheitsgefühl und die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen und den Weg auch in den Abendstunden nutzbar machen. Gleichzeitig würde diese energiesparende Lösung die Lichtverschmutzung minimieren und nachtaktive Tiere im angrenzenden Grünbereich schützen. Dies ist besonders wichtig für die älteren Menschen aus dem Haus Aja Textor-Goethe, die auf sichere Wege in ihrer unmittelbaren Umgebung angewiesen sind, aber auch für alle anderen Anwohnenden, die diese wichtige Wegeverbindung nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1087 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Beschilderung am S-Bahnhof „Eschersheim“: Für eine bessere Orientierung am SBahnhof „Eschersheim“!

23.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6398 entstanden aus Vorlage: OF 896/9 vom 12.01.2025 Betreff: Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S-Bahnhof "Eschersheim"! Der Magistrat wird gebeten, die Ausgänge mit Straßenschildern zu kennzeichnen bzw. sich mit der Bahn ins Benehmen zu setzen, um diese Ausgänge klar zu markieren. Begründung: Der neu gestaltete S-Bahnhof kann über verschiedene Treppen verlassen werden. Mit einer Treppe kommen die Fahrgäste in den Bereich Alt-Eschersheim bzw. auf der Maybachbrücke auf der Seite an, in der sie in beide Richtungen (Weißer Stein oder Alt-Eschersheim) weiterlaufen können. Die andere Treppe führt aber auf die Seite der Brücke, die sich auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße befindet und, um nach Alt-Eschersheim zu gelangen, eine Querung der Straße erfordert, was wiederum erst am Weißen Stein möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 691 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1839 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6413 entstanden aus Vorlage: OF 916/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bei welchen U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 seitliche Zu- und Abgänge mit Treppenstufen nachgerüstet werden können, analog zur bestehenden Möglichkeit an der U5-Haltestelle "Hauptfriedhof". Begründung: Die bestehenden Wegebeziehungen an den U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße zwingen Fußgänger*innen an manchen Stellen zu erheblichen Umwegen von mehreren hundert Metern. Bei der Vorstellung der Planungen für die oberirdische Querung zur U-Bahn-Station "Hügelstraße" hat ein Amtsvertreter eine Lösung mit seitlichen Treppenabgängen ausdrücklich empfohlen. Die Erfahrungen an bestehenden Stationen mit solchen Querungsmöglichkeiten seien positiv und es wurden bisher keine Unfälle registriert. An der Station "Hauptfriedhof" besteht eine solche Lösung nun seit fast zehn Jahren. Dies könnte auch daran liegen, dass die Fußgänger*innen sehr aufmerksam sind, bevor sie die Haltestelle verlassen, und die Autofahrenden durch die sichtbaren Treppen auf die Querungsmöglichkeit aufmerksam werden. Gerade angesichts der Unfälle im Bereich der U-Bahn-Stationen erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, den Vorschlag neuer Wegebeziehungen durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 938 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Schlechte Beleuchtung Grafenstraße

23.01.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6393 entstanden aus Vorlage: OF 876/9 vom 21.11.2024 Betreff: Schlechte Beleuchtung Grafenstraße Bürger berichten, dass die Straßenbeleuchtung der Grafenstraße im südlichen Teil bis zur Einmündung in die Hügelstraße unzureichend sei. Die auf der östlichen Seite installierten Laternen dringen mit ihrer Beleuchtung bei dieser breiten baumbestandenen Straße nicht bis zur gegenüberliegenden Straßenseite durch. Es sollen schon Passanten bei Dunkelheit in das Straßenbegleitgrün gestürzt sein. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen für eine bessere Beleuchtung zu sorgen, um so seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1088 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße

23.01.2025 · Aktualisiert: 15.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6383 entstanden aus Vorlage: OF 800/3 vom 21.11.2024 Betreff: Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße Der Magistrat wird um einen Ortstermin gebeten, um Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße abzuwägen. Zu diesem Termin soll auch der ADFC eingeladen werden. Begründung: Der Platz an der nördlichen Ecke der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fichardstraße ist sehr begrenzt: Der Gehweg ist an dieser Stelle durch einen stark frequentierten Radweg zweigeteilt, auf dem Radfahrende auch mal in Gegenrichtung unterwegs sind und auf die breitere Seite des Gehwegs ausweichen. Wer mit dem Fahrrad dort aufs Überqueren wartet, hat nur drei Möglichkeiten: entweder steht man vorne längs zu Fahrbahn und lässt kaum Stehplatz für zu Fuß Gehende, oder man steht rechtwinklig zur Fahrbahn, sodass das Hinterrad in den Radweg ragt, oder man wartet auf der etwas breiteren Seite des Gehwegs, nimmt aber Fußgängern den Platz zum Passieren. Auf der breiteren Seite stehen in der wärmeren Jahreszeit jedoch nicht nur die Tischchen einer Pizzeria und des Eiscafés Michielin, sondern auch kleine Schlangen von Eishungrigen (Kindern). Der Radweg setzt sich besonders in der dunkleren Jahreszeit kaum erkennbar vom Fußweg ab. Im Jahr 2019 gab es bereits auf der Ideenplattform der Stadt Frankfurt "Frankfurt fragt mich" eine Initiative, die längere Grünphasen für Fußgänger auf dem unteren Abschnitt der Eschersheimer Landstraße forderte. Sie fand mehr als 200 Unterschriften. Bei einer längeren Grünphase wäre die Querungszeit inklusive Räumungsphase lang genug, um die Fahrbahn plus den Radweg zu überqueren. Geändert hat sich leider nichts, es gilt weiterhin: erst das Auto, dann die Räder - und zuletzt diejenigen, die allein auf ihre Füße angewiesen sind, um sich fortzubewegen. Das muss geändert werden. Der Ortsbeirat regt daher eine Ortsbegehung nach Einbruch der Dunkelheit an, um gemeinsam nach Lösungen für eine Verbesserung dieser Gefahrenzone zu suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 630

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

U-BahnStammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6412 entstanden aus Vorlage: OF 915/9 vom 08.01.2025 Betreff: U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, sodass die oberirdischen Gleise und die begrenzenden Zäune der U-Bahn-Stammstrecke begrünt werden. Ziele sind mehr kühlendes Grün in der Eschersheimer Landstraße, was sich auch positiv auf die sich aufheizenden Schienen auswirken würde, und eine Reduktion der Fahrgeräusche der U-Bahnen. Nach Informationen des Klimareferats der Stadt ist eine Förderung der Maßnahmen an den Zäunen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 941 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraße

23.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 906/9 vom 13.01.2025 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugfahrern nicht mehr gestattet, auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger in die Eduard-Rüppell-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!

23.01.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6404 entstanden aus Vorlage: OF 904/9 vom 08.01.2025 Betreff: Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt! Der Ortsbeirat begrüßt, dass der lange geforderte Umbau der Kreuzung Am Schwalbenschwanz zu einem Kreisel nun endlich angegangen und die Kurhessenstraße in diesem Abschnitt saniert wird. Ausweislich der Presseberichterstattung am 03.01.2025 plant der Magistrat allerdings weitere Maßnahmen (Anhebung von Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen, Umbau zu einer "modernen" und "ansprechenden" Straße), die dem Ortsbeirat bisher noch nicht vorgestellt worden sind. Der Magistrat wird daher aufgefordert, dem Ortsbeirat umgehend die Details der Ausführungsplanung vorzustellen, vorzugsweise im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, damit auch die Bürger davon Kenntnis nehmen können. Begründung: Es ist nicht erkennbar, warum über die in der Vergangenheit in diesem Abschnitt zur Verkehrsberuhigung bereits ergriffenen Maßnahmen (versetztes Parken) hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten. Es liegen weder Beschwerden noch Messergebnisse über zu schnelles Fahren vor, die solche Ausgaben rechtfertigten. Vielmehr steht zu befürchten, dass, wie schon des Öfteren, notwendige Maßnahmen wie die Sanierung der Straßenoberfläche zum Vorwand genommen werden sollen, weitere Kfz-Abstellplätze zu vernichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Abfallbehälter an der Bahnquerung Am Grünen Graben

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6396 entstanden aus Vorlage: OF 893/9 vom 12.01.2025 Betreff: Abfallbehälter an der Bahnquerung Am Grünen Graben Der Magistrat wird gebeten, jeweils am Beginn und am Ende des im Betreff genannten Weges einen krähensicheren Abfallbehälter anzubringen. Begründung: Auf der gesamten Wegstrecke zwischen Zehnmorgenstraße und Am Grünen Graben befindet sich kein Abfallbehälter. Insbesondere auf der Seite Am Grünen Graben liegt einiges an Müll herum (unterhalb der Treppe und an der Lärmschutzwand). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 455 Aktenzeichen: 79-4

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