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Zeilsheim: Zukünftige Nutzung des Spielplatzes „Coburger Weg“
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2017, OF 405/6 Betreff: Zeilsheim: Zukünftige Nutzung des Spielplatzes "Coburger Weg" Vorgang: OM 753/16 OBR 6; ST 255/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, für die nachfolgenden Fragestellungen einen Ortstermin zu organisieren, bei der die beteiligten Fachämter eine Einschätzung und Antwort geben und die weiteren Schritte den Ortsbeirat zur Beratung vorlegen können. Begründung: Der Spielplatz "Coburger Weg" Ecke Neu-Zeilsheim ist seit über 10 Jahren eine Brachfläche und hat keine bestimmungsgemäße Nutzung mehr. Die Anwohner wünschen sich eine Belebung des Platzes, wobei die Zielrichtung zunächst mit den Ämtern geklärt werden muss. Bei einem Gespräch zwischen Amt für Straßenbau und Erschließung, Grünflächenamt und Straßenverkehrsamt wurde deutlich, dass die jetzige Situation mit der Verkehrsführung, der Rasenpflege und der Baumbestand Handlungsbedarf zeigt. Für die Planung ist das Stadtplanungsamt, das Denkmalamt zwingend erforderlich. - Kann der Spielplatz wieder als solcher genutzt und hergerichtet werden? - Welche Alternative hat der Magistrat mit dem Platz vor? - Besteht die Möglichkeit die Straßenführung zu verbessern? - Wie sieht der Magistrat die markierten Parkplätze im Zusammenhang mit der vorhandenen Straßenbreite und der fehlenden Durchfahrtsmöglichkeit für Großfahrzeuge? - Welche Aspekte des Ensembleschutzes vom Denkmalamt sind zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 753 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 255 Antrag vom 31.07.2017, OF 445/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 405/6 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBehinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 960 entstanden aus Vorlage: OF 249/6 vom 10.11.2016 Betreff: Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen Der Magistrat wird gebeten, 1. in der West-Höchster Straße zwischen S-Bahnhof Zeilsheim und West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 ein Parkverbot einzurichten; 2. den Bürgersteig in der West-Höchster Straße zwischen der West-Höchster Straße in Höhe Hausnummer 25 und dem Ende der Platanenreihe am S-Bahnhof Zeilsheim mit Pfählen oder anderen Maßnahmen zu versehen, die geeignet sind, die Durchfahrt von Autos zu verhindern; 3. zu prüfen und zu berichten, wie Pendler effektiv auf den komfortablen Park-and-ride-Parkplatz am S-Bahnhof Frankfurt-Höchst Farbwerke (oder andere geeignete Alternativparkplätze) verwiesen werden können. Begründung: Es ist zu beobachten, dass der S-Bahnhof Zeilsheim zunehmend von Park-and-ride-Pendlern genutzt wird. Der verhältnismäßig kleine Parkplatz an der Busendhaltestelle am Bahnhof ist zu klein, um alle Parkwilligen aufzunehmen. Das hat zur Folge, dass die Flächen an der West-Höchster Straße zwischen den Platanen beim Bahnhof anfangend beidseitig genutzt werden. Dabei werden häufig Fußgänger behindert und gefährdet. Die auf der Seite zum Feld hin parkenden Autos ragen häufig in den Gehweg hinein, sodass es häufig sehr schwierig ist, dort mit einem Kinderwagen vorbeizukommen. Der Platz ist zum Parken viel zu eng. Hier sollte das Parken verboten werden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Gehweg (der auch von Radfahrern mitgenutzt wird) so breit, dass Autos mitunter nicht über die Bordsteinkante einparken, sondern über die Einfahrt (Liegenschaft mit der Hausnummer 25) oder den Beginn des asphaltierten Feldweges am Bahnhof auf den Gehweg einfahren und von dort zu freien Plätzen zwischen den Platanen fahren, um dann zu parken. Die Fahrzeuge bilden so eine Gefahr für Fußgänger. Pfähle an dieser Stelle scheinen eine geeignete Maßnahme, um ein Befahren des Gehweges zu verhindern. Autofahrer, die beim Park-and-ride ihre Reifen schonen wollen, sollten darauf hingewiesen werden, dass es an der S-Bahn-Station Frankfurt-Höchst Farbwerke einen genügend großen, wenn auch nicht kostenfreien (2 Euro pro Tag) Parkplatz gibt. Hier wäre zu prüfen, welche erfolgsversprechenden, praktikablen und kostengünstigen Maßnahmen diesbezüglich eingeleitet werden können. Vielleicht ist ein Hinweisschild auf dem schon vorhandenen Parkplatz ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 436 Aktenzeichen: 32 1
Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 249/6 Betreff: Behinderung und Gefährdung des Fußgängerverkehrs in der West-Höchster Straße ausschließen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Westhöchster Straße zwischen S-Bahnhof Zeilsheim und Westhöchster Straße Höhe Hausnummer 25 ein Parkverbot einzurichten. 2. den Bürgersteig Westhöchster Straße zwischen Westhöchster Straße Höhe Hausnummer 25 und dem Ende der Platanenreihe am S-Bahnhof Zeilsheim mit Pfählen oder anderen Maßnahmen zu versehen, die geeignet sind, die Durchfahrt von Autos zu verhindern. 3. zu prüfen, wie Pendler effektiv auf den komfortablen Park + Ride Parkplatz am S-Bahnhof Farbwerke (oder andere geeignete Alternativparkplätze) verwiesen werden können. Begründung: Es ist zu beobachten, dass der S-Bahnhof Zeilsheim zunehmend von Park+Ride-Pendlern genutzt wird. Der verhältnismäßig kleine Parkplatz an der Busendhaltestelle am Bahnhof ist zu klein, um alle Parkwilligen aufzunehmen. Das hat zur Folge, dass die Flächen an der Westhöchster Straße zwischen den Platanen beim Bahnhof anfangend beidseitig genutzt werden. Dabei werden häufig Fußgänger behindert und gefährdet. Die auf der Seite zum Feld hin parkenden Autos ragen häufig in den Gehweg hinein, dass es häufig sehr schwierig ist, mit einem Kinderwagen dort vorbei kommen. Der Platz ist zum Parken viel zu eng. Hier sollte Parken verboten werden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Gehweg (der auch von Radfahrern mitgenutzt wird) so breit, dass Autos mitunter nicht über die Bordsteinkante einparken, sondern über die Einfahrt (Hausnummer 25) oder den Beginn des asphaltierten Feldweges am Bahnhof auf den Gehweg einfahren und von dort zu freien Plätzen zwischen den Platanen fahren um dann dort einparken. Die bilden so eine Gefahr für Fußgänger. Pfähle an dieser Stelle scheinen geeignete Maßnahmen, um ein Befahren des Gehweges zu verhindern. Autofahrer, die beim Park + Ride ihre Reifen schonen wollen, sollten darauf hingewiesen werden, dass es am der S-Bahnstation Fahrwerke einen genügend großen, wenn auch kostenfreien (2,- € pro Tag). Hier wäre zu prüfen, welche Maßnahmen erfolgsversprechenden, praktikablen und kostengünstigen Maßnahmen eingeleitet werden können. Vielleicht ist ja ein Hinweisschild auf dem schon vorhandenen Parkplatz ausreichend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 960 2016 Die Vorlage OF 249/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 748 entstanden aus Vorlage: OF 214/6 vom 16.10.2016 Betreff: Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße zwischen der L 3006 (Sindlinger Kreisel) und der S-Bahn-Station "Frankfurt-Zeilsheim" auf 30 km/h zu reduzieren. Begründung: Der Straßenzug der Sindlinger Bahnstraße und der West-Höchster Straße ist in Zeilsheim bis zur Annabergstraße schon auf 30 km/h reduziert. Die gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Da an der Sindlinger Bahnstraße sich ein Spielplatz befindet und der S-Bahnhof mit vielen Nutzern liegt, die hier die Straße queren, wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeit sinnvoll. Der Schulweg der Schüler der Ludwig-Weber-Schule berührt die Straße ebenfalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 114 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre in der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens dreimal 24 Stunden an mindestens zwei mittleren Werktagen und einem Samstag außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort für die Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 wie auch eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten vier Jahre beigefügt werden. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema. Unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage dazu sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 214 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 425 Aktenzeichen: 61 10
Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 752 entstanden aus Vorlage: OF 223/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die vier vorhandenen Längsparkplätze in Schrägparkplätze geändert werden, um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender städtischer Flächen ein bis zwei weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als dritte Maßnahme soll das Parken in der Kurve verhindert und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken im Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim, zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg gelegen, ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Direkt vor dem Garagenhof gibt es vier Parkplätze, die längs des Bürgersteigs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig hat dort keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 115 Aktenzeichen: 66 2
Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2016, OF 214/6 Betreff: Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die auf der Sindlinger Bahnstraße, zwischen der L 3006 (Sindlinger Kreisel) und dem S- Bahnhof Zeilsheim, zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h zu reduzieren. Begründung: Der Straßenzug Sindlinger Bahnstraße, West-Höchster-Straße ist in Zeilsheim bis zur Annabergstraße schon auf 30km/h reduziert. Die gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Da sich an der Sindlinger Bahnstraße ein Spielplatz befindet, der Schulweg der Schüler der Ludwig Weber Schule die Straße berührt, sowie der S-Bahnhof mit vielen Nutzern liegt, die hier die Straße queren, wäre hier eine Reduzierung der Geschwindigkeit sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 748 2016 Die Vorlage OF 214/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und REP
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 222/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre auf der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens 3x24 Stunden an mindestens 2 mittleren Werktagen und einem Samstag, außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort der Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 beigefügt werden. Ebenso eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten 4 Jahre. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema und unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 751 2016 Die Vorlage OF 222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 223/6 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die 4 vorhandenen Längsparkplätze zu Schrägparkplätzen geändert werden um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender, städtischer Flächen 1-2 weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als 3. Maßnahme soll das Parken in der Kurve und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll gemäß §3 Absatz 2, Ziffer 7 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte im Zuge einer Instandsetzungsmaßnahme der rechten Gehwegfläche stattfinden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Auf der rechten Fahrbahnseite gibt es 4 Parkplätze, die an einem Bürgersteig längs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig dort hat keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen, sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist aber der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die Abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 752 2016 Die Vorlage OF 223/6 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz beginnend mit "Die Umsetzung der Maßnahme . ." ersatzlos gestrichen wird und im zweiten Satz des ersten Absatzes der Begründung die Worte "Auf der rechten Fahrbahnseite" durch die Worte "Direkt vor dem Garagenhof" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 433 entstanden aus Vorlage: OF 134/6 vom 15.08.2016 Betreff: Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, in der Vergangenheit abmontierte Sitzbänke in Zeilsheim wieder aufzustellen und zu prüfen, ob zusätzliche Aufstellungsorte für Bänke geschaffen werden können, um Ruhegelegenheiten zu schaffen. Begründung: In der jüngsten Vergangenheit sind in Zeilsheim mehrere Sitzbänke abmontiert worden, so geschehen im kleinen Park im Arnstädter Weg (gegenüber Hausnummer 7) und in der Grünanlage Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg. Lediglich die Abfalleimer sind dort verblieben (siehe Fotos). Möglicherweise wurden auch an anderen Stellen Sitzgelegenheiten entfernt. Somit sind die Grünflächen als Ruheplätze für ältere Bürgerinnen und Bürger kaum noch zu nutzen. Gerade Sitzgelegenheiten im näheren Wohnumfeld sind für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Die Aufstellung von ausreichenden Sitz- und Ruhegelegenheiten ist daher erstrebenswert, um älteren Bürgerinnen und Bürgern soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten zu ermöglichen, was zurzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg (Juni 2016) Arnstädter Weg (August 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1733 Aktenzeichen: 67 0
Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 134/6 Betreff: Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Vergangenheit abmontierte Sitzbänke in Zeilsheim wieder aufzustellen und zu prüfen, ob zusätzliche Aufstellungsorte für Bänke geschaffen werden können, um Ruhegelegenheiten zu schaffen. Begründung: In der jüngsten Vergangenheit sind in Zeilsheim mehrere Sitzbänke abmontiert worden, so geschehen im kleinen Park im Arnstädter Weg (gegenüber Hausnummer 7) und in der Grünanlage Neu Zeilsheim/Frankenthalter Weg. Lediglich die Abfalleimer sind dort verblieben (s. anliegende Fotos). Möglicherweise wurden auch an anderen Stellen Sitzgelegenheiten entfernt. Somit sind die Grünflächen als Ruheplätze für ältere Bürgerinnen und Bürger kaum noch zu nutzen. Gerade Sitzgelegenheiten im näheren Wohnumfeld sind für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Die Aufstellung von ausreichend Sitz- und Ruhegelegenheiten ist daher erstrebenswert, um älteren Bürgerinnen und Bürger soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten zu ermöglichen, was zurzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Neu Zeilsheim/Frankenthaler Weg (Juni 2016) Arnstädter Weg (August 2016) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 433 2016 Die Vorlage OF 134/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeilsheim: Sachstand für eine Kita in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 132/6 Betreff: Zeilsheim: Sachstand für eine Kita in der West-Höchster Straße Vorgang: OM 880/12 OBR 6; ST 655/12; V 352/12 OBR 6; ST 1007/12; B 495/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand des Verfahrens für die planungsrechtlichen Grundlagen eines KitaNeubaus in der Westhöchster Straße zu berichten, so wie dies im Bericht B 495 von 2013 initiiert wurde. Begründung: Ein Kita-Neubau an der Westhöchster Straße soll nicht in Vergessenheit geraten. Auch wenn derzeit die Betreuungssituation sich im Stadtteil entspannt hat, so ist der Standort mittelfristig geeignet, steigende Betreuungszahlen der Stadtteile Sindlingen und Zeilsheim aufzufangen. Frankfurt wächst und der Ortsbeirat im Frankfurter Westen will vorbildlich Betreuungsplätze schaffen, bevor die Einwohnerzahlen weiter steigen und dann Notlösungen in Containern entstehen müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 880 Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 495 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 106 2016 Die Vorlage OF 132/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 113 entstanden aus Vorlage: OF 70/6 vom 29.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: Bus 53 - Endhaltestelle "Hofheimer Straße"/Starthaltestelle "Neu-Zeilsheim": Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle "Hofheimer Straße". In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle "Neu-Zeilsheim" in Richtung Höchst. Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle "Stadthalle Zeilsheim" den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung der Straße Alt-Zeilsheim wegen eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch die Straße Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. Drei Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung trotz Sperrung ist. Die Ortskunde der Mitglieder des Ortsbeirates sowie die Bürgernähe und die somit verbundenen vielen Detailinformationen sollten bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen "Höchst Bahnhof" und "Stadthalle Zeilsheim" erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat jederzeit die Gelegenheit, die S-Bahn-Haltepunkte "Zeilsheim", "Farbwerke" und "Höchst Bahnhof" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1156 Aktenzeichen: 92 11
Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2016, OF 70/6 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge des Verkehrskonzeptes AltZeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis Welschgrabenstraße) zu verringern, in dem die Busse folgende Strecken fahren: Bus 54 - Endhaltestelle Hofheimer Straße / Starthaltestelle Neu Zeilsheim. Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle Hofheimer Straße. In der Pfaffenwiese Höhe Hausnummer 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle Neu Zeilsheim in Richtung Griesheim. Bus 53 - Geänderte Wegstrecke Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle Stadthalle Zeilsheim den Frankenthaler Weg bis zur Westhöchster Straße und von dort weiter zum Bahnhof Zeilsheim. Falls erforderlich kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung von Alt-Zeilsheim wg. eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. 3 Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung, trotz Sperrung ist. Die Ortskundigkeit der Ortsbeiräte, sowie die Bürgernähe und somit verbunden mit vielen Detailinformationen sollte bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen Höchst Bahnhof und Stadthalle Zeilsheim erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle Kirche Zeilsheim werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle Kirche Zeilsheim mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat zu jederzeit die Gelegenheit die S-Bahnhaltepunkte Zeilsheim, Farbwerke und Höchst Bahnhof zu erreichen. Der Verlust der direkten Fahrbeziehung nach Sindlingen ist im Anbetracht der niedrigen Fahrgastzahlen zu verkraften. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 113 2016 Die Vorlage OF 70/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: - Bus 53 - Endhaltestelle `Hofheimer Straße ́/Starthaltestelle `Neu Zeilsheim ́: Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle `Hofheimer Straße ́. In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle `Neu-Zeilsheim ́ in Richtung Höchst. - Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle `Stadthalle Zeilsheim ́ den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur." b) der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 1533/6 vom 16.11.2015 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek D er Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie in einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse einer Steigerung der Nutzungsfrequenz die Haltestelle näher zum Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle im Bereich der Einmündung mit der Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut. Durch die Straßenbreite stellt der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis dar. Die Wegebeziehungen zur Taunusblick-Siedlung und der deutlich höhere Anteil an Passanten durch den nahe gelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potenzial, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 357 Aktenzeichen: 41 2
Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 1533/6 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie an einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse an einer Steigerung der Nutzungsfrequenz, die Haltestelle näher an den Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle an der Kreuzung Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut und durch die Straßenbreite ist der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis. Die Wegebeziehungen zur Taunusblicksiedlung und der deutliche höhere Anteil an Passanten durch den nahegelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potential, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4767 2015 Die Vorlage OF 1533/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 1508/6 vom 15.10.2015 Betreff: Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung an der Kreuzung Pfaffenwiese/ Lenzenbergstraße/Annabergstraße so zu optimieren, dass entsprechend der Verkehrsbelastung die Grünphasen für Autos und Fußgänger flexibler geschaltet sind. Durch die Umstellung sollen die Rückstaus der Fahrzeuge gerade in den Hauptverkehrszeiten reduziert werden. Begründung: Der neu gebaute Kreuzungsbereich mit dem erlaubten Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße wurde allseits begrüßt. Durch den Neubau der Ampelanlage sind jedoch die Grünphasen unflexibel geschaltet und sorgen so für einen erheblichen Rückstau in den Hauptverkehrszeiten. Dies soll durch eine Optimierung der Ampelphasen verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 58 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2015, OF 1508/6 Betreff: Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung der Kreuzung Pfaffenwiese / Lenzenbergstraße / Annabergstraße zu optimieren, so dass entsprechend der Verkehrsbelastung die Grünphasen für Autos und Fußgänger flexibler geschaltet sind. Durch die Umstellung sollen die Rückstaus der Fahrzeuge gerade in den Hauptverkehrszeiten reduziert werden. Begründung: Der neugebaute Kreuzungsbereich mit dem erlaubten Abbiegen in die Lenzenbergstraße wurde allseits begrüßt. Durch den Neubau der Ampelanlage sind jedoch die Grünphasen unflexibel geschaltet und sorgen so für einen erheblichen Rückstau in den Hauptverkehrszeiten. Dies soll durch eine Optimierung der Ampelphasen verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2015 Die Vorlage OF 1508/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2015, OF 1475/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Jahr 2016 eine grundhafte Erneuerung der Straße Detmolder Platz (Stichweg von der Klosterhofstraße abgehend) erfolgen kann und ob diese so saniert werden kann, wie der Dessauer Weg. Begründung: Die Straße Detmolder Platz in der Klosterhofstraße ist in einem sehr schlechten Zustand. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1463 2015 Die Vorlage OF 1475/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKleiner Park am Arnstädter Weg in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2015, OF 1460/6 Betreff: Kleiner Park am Arnstädter Weg in Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wege in dem kleinen Park am Arnstädter Weg, Ecke Blankenburger Weg, regelmäßig zu pflegen und auf der Fläche eine Boule-Bahn einzurichten. 2. Außerdem soll mit dem Besitzer der angrenzenden Garage Kontakt aufgenommen werden, ob er die Garagenwand streichen kann, bzw. einverstanden ist, diese z.B. im Rahmen eines Schulprojekts anmalen zu lassen. Begründung: Die Maßnahmen dienen der Verschönerung und Aufwertung des einzigen Aufenthaltsbereichs im öffentlichen Raum in diesem Straßenbereich von Zeilsheim. Viele ältere Bürger und Bürgerinnen nutzen die Sitzgelegenheit zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten sind gerade für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.07.2015, OF 1450/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1450/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1460/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. und FDP
Partei: SPD
Weiter lesenKleiner Park am Arnstädter Weg in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2015, OF 1450/6 Betreff: Kleiner Park am Arnstädter Weg in Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den kleinen Park am Arnstädter Weg, Ecke Blankenburger Weg, im Bereich der Sitzbänke zu entstrüppen, die Wege zu pflegen und auf der Fläche eine Boule-Bahn einzurichten. Außerdem soll mit dem Besitzer der angrenzenden Garage Kontakt aufgenommen werden, ob er die Garagenwand streichen kann, bzw. einverstanden ist, diese z.B. im Rahmen eines Schulprojekts anmalen zu lassen. Begründung: Die Maßnahmen dienen der Verschönerung und Aufwertung des einzigen Aufenthaltsbereichs im öffentlichen Raum in diesem Straßenbereich von Zeilsheim. Viele ältere Bürger und Bürgerinnen nutzen die Sitzgelegenheit zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten sind gerade für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung. Die Maßnahmen werden von der Zeilsheimer Sozialpflegerin unterstützt. Anlage 1 (ca. 52 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2015, OF 1460/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1450/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1450/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1460/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. und FDP
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.03.2015 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 995 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Asphaltierung der Wege im Park Pfortengartenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 1330/6 Betreff: Zeilsheim: Asphaltierung der Wege im Park Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Asphaltierung der Wege in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg in der Siedlung Taunusblick liegt umschlossen von einer schönen Grünanlage. Unglücklicherweise sind zahlreiche Wege dort nicht befestigt und witterungsbedingt eine Schlammgrube. Die Verbindungswege dienen der Stadtteilerschließung bspw. zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße, sowie den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4044 2015 Die Vorlage OF 1330/6 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2014, OF 1216/6 Betreff: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: ST 655/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße endlich umzubauen, wie im Mai 2013 vorgestellt und im ST 655 für 2014 zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1216/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Garagen-/Hofausfahrt Bückeburger Weg sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3601 entstanden aus Vorlage: OF 1165/6 vom 16.10.2014 Betreff: Zeilsheim: Garagen-/Hofausfahrt Bückeburger Weg sichern Der Magistrat wird gebeten, im Kurvenbereich des Bückeburger Weges und des Blankenburger Weges Poller aufzustellen oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, damit die Garagennutzung des Grundstücks Bitterfelder Weg 2 möglich ist. Begründung: Durch den baulichen Kurvenquerschnitt ist die Garageneinfahrt des Grundstücks leicht schräg versetzt. Bei in der Kurve (verbotswidrig) parkenden Fahrzeugen ist eine Benutzung der Garage kaum möglich. Ansprachen, Kontrollen und stadtpolizeiliche Sanktionen haben keine Wirkung gezeigt. Wie an vielen Stellen im Ortsbezirk kann eine individuelle Maßnahme Abhilfe schaffen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 117 Aktenzeichen: 66 0
Zeilsheim: Garagen-/Hofausfahrt Bückeburger Weg sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2014, OF 1165/6 Betreff: Zeilsheim: Garagen-/Hofausfahrt Bückeburger Weg sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Kurvenbereich vom Bückeburger Weg und Blankenburger Weg Poller oder ähnliche Maßnahmen zu setzen, damit die Garageneinfahrt des Grundstücks Bitterfelder Weg 2 möglich ist. Begründung: Durch den baulichen Kurvenquerschnitt ist die Garageneinfahrt des Grundstücks leicht schräg versetzt. Bei in der Kurve (verbotswidrig) parkenden Fahrzeugen ist eine Benutzung der Garage kaum möglich. Ansprachen, Kontrollen und stadtpolizeiliche Sanktionen haben keine Wirkung gezeigt. Wie an vielen Stellen im Ortsbezirk kann eine individuelle Maßnahme Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3601 2014 Die Vorlage OF 1165/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3523 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 22.09.2014 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1471 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 1128/6 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage Abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3523 2014 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren
S A C H S T A N D : Initiative vom 08.07.2014, OI 49 entstanden aus Vorlage: OF 1064/6 vom 22.06.2014 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262 sowie dem Zusatzzeichen "Kraftomnibus frei" zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und damit den Lkw-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle andererseits zu vermeiden. Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke des Schwerlastverkehrs genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese im Bereich der Jahrhunderthalle nur 24 Tonnen und in der Hofheimer Straße nur 30 Tonnen beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie sie die Annabergstraße darstellt, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zudem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist und in einer Tempo-30-Zone liegt, fällt diese Entscheidung über diese Verkehrsführungsmaßnahme gemä ß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in den Aufgabenbereich des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 66 Versandpaket: 16.07.2014 Aktenzeichen: 61 13
Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 01.03.2014 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Magistrat wird gebeten, die durch Vertreter des Straßenverkehrsamts in der 21. Sitzung des Ortsbeirates 6 vorgestellten Pläne zur neuen Verkehrsführung, denen einstimmig zugestimmt wurde, zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse, beispielsweise durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage, sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/Frankenthaler Weg kommend ist derzeit mit Ausnahme des Linienverkehrs nicht erlaubt. Seit der Vorstellung durch das Straßenverkehrsamt, die eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der 21. Sitzung vom Ortsbeirat, durch die Vertreter des Amtes 36 vorgestellten und einstimmig zugestimmten Pläne zur neuen Verkehrsführung zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse bspw. durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/oder Frankenthaler Weg kommend ist derzeit, mit Ausnahme für den Linienverkehr, nicht erlaubt. Seit der Vorstellung vom Amt 36, der eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2951 2014 Die Vorlage OF 951/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2013, OF 840/6 Betreff: Zeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten: - was die Ursachen der mittlerweile 3 Wasserrohrbrüche in der Westhöchster Straße, Höhe Hausnummer 25, waren und welche Maßnahmen er unternimmt, das zukünftig solche gravierenden Schäden an der Westhöchster Straße nicht mehr passieren. - wie der Magistrat bei zukünftigen Baumaßnahmen im Stadtgebiet sicherstellen will, dass eine solche Baustelle sich nicht über Wochen hinzieht, sondern zügig und mit ständig arbeitenden Bauarbeitern die Maßnahme beendet werden kann. Begründung: Der dritte Wasserrohrbruch an unmittelbar selber Stelle verärgert die Bewohner der beiden Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, sowie die Verkehrsteilnehmer, die über die Grundnetzstraße K815, Westhöchster Straße, durch die Stadtteile fahren. Es ist auch nicht mehr vermittelbar, dass die Baustelle tagelang ruht, ohne das ein Arbeiter zu sehen ist. Der Busverkehr ist erheblich beeinträchtigt und der S-Bahn-Haltepunkt Zeilsheim quasi von den Nutzern abgeschnitten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 851 2013 Die Vorlage OF 840/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 747/6 Betreff: Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme zur Erhaltung der Pflege bzw. Schutz gegen Verwüstung der Grünanlage zwischen Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg bis zur ev. Kirche Taunusblick die Zufahrtsschranke im Stichweg Neu-Zeilsheim durch eine neue, moderne Drehschranke zu ersetzen. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 GOOBR soll diese Maßnahme aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets finanziert werden und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro. Sollte in Abstimmung mit der Branddirektion auch die Möglichkeit bestehen, anstelle der Drehschranke entsprechend abschließbare "Poller" einzubauen, begrüßt der Ortsbeirat diese Sparmaßnahme. Begründung: Die Schranke im Stichweg Neu-Zeilsheim ist zerstört und erfüllt nicht mehr den Zweck, Kraftfahrzeuge vor der Einfahrt in die Grünanlage abzuhalten. Der Stadtbezirksvorsteher von Zeilsheim Nord hat sich an den Ortsbeirat gewandt, mit der Bitte hier schnellstens Abhilfe zu schaffen. Die Erneuerung durch eine Drehschranke entspricht dem Ergebnis einer Ortsbegehung mit dem Grünflächenamt. Derzeit fahren viele Anwohner der Siedlung Taunusblick mit ihren PKWs über die Feuerwehr-Wege zu ihren Wohnungen und zerstören die Kieswege und die Wiesen in der parkähnlichen Anlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 166 2013 Die Vorlage OF 747/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 380 entstanden aus Vorlage: OF 718/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren Vorgang: ST 655/12; ST 1007/12; OA 305/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen für einen zügigen Planungsbeginn einer Kita in der West-Höchster Straße zu schaffen. Der Standort neben dem Lebensmittelmarkt ist hervorragend geeignet und gibt bei einem erfolgten Neubau Hoffnung auf Linderung der Betreuungssituation im Stadtteil. Die Vorlage ST 655 sah eine entsprechende Prüfung (zweiter Absatz, siebter Spiegelstrich) auf Anregung des Ortsbeirates vor. Zeilsheim benötigt Betreuungsplätze und ist Schlusslicht bei der U 3-Betreuungsquote in Frankfurt. Dieser Antrag ist daher unabhängig von der Neubauplanung "Blauländchenstraße" zu sehen. Hier muss ein weiterer Kindergarten dringend gebaut werden (vgl. die Vorlagen ST 1007 und OA 305). Begründung: Das städtische Grundstück neben dem Lebensmittelmarkt ist derzeit als Spiel- und Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 831 ausgewiesen. Eine Nachbargemeinde konnte landwirtschaftliche Nutzflächen innerhalb weniger Wochen auf Nachdruck des größten Gewerbesteuerzahlers umwandeln. Es ist für die Mütter und Väter in Zeilsheim daher nicht nachvollziehbar, warum dies hier nicht möglich sein sollte. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist hinlänglich bekannt und erhält in den Berichten und Stellungnahmen stets hohe Priorität. Die Ergebnisse sind jedoch leider nicht ausreichend, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 495 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.06.2013, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 380 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 115 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3408, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Betreff: Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren Vorgang: ST 655/12; ST 1007/12; OA 305/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die notwendigen Voraussetzungen für einen zügigen Planungsbeginn einer Kita in der Westhöchster Straße zu schaffen. Der Standort neben dem Lebensmittelmarkt ist hervorragend geeignet und gibt bei einem erfolgten Neubau Hoffnung auf Linderung der Stadtteilbetreuungssituation. Die ST 655 vom Mai 2012 (2. Absatz 7. Spiegelstrich) sah eine entsprechende Prüfung auf Anregung des Ortsbeirates vor. Zeilsheim benötigt Betreuungsplätze und ist Schlusslicht in der Quote der U3-Betreuung in Frankfurt. Dieser Antrag ist daher unabhängig von der Neubauplanung "Blauländchenstraße". Hier muss ein weiterer Kindergarten dringend gebaut werden. (ST1007/12+OA305/13) Begründung: Das städtische Grundstück neben dem Lebensmittelmarkt ist derzeit als Spiel- und Grünfläche im Bebauungsplan B831 ausgewiesen. Eine Nachbargemeinde konnte landwirtschaftliche Nutzflächen innerhalb weniger Wochen auf Nachdruck des größten Gewerbesteuerzahlers umwandeln, es ist für die Mütter und Väter in Zeilsheim daher nicht nachvollziehbar, warum dies hier nicht möglich ist. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist hinlänglich bekannt und erhält in den Berichten und Stellungnahmen stets hohe Priorität. Die Ergebnisse sind jedoch leider nicht ausreichend genug um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 380 2013 Die Vorlage OF 718/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2013, OF 657/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. Der Kreisel in Zeilsheim - Annabergstraße / Bielefelder Straße - entsiegelt und begrünt werden kann? 2. Wie hoch die Kosten für eine Entsiegelung wären? Begründung: Die Errichtung des Kreisels war eine der ersten baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Zeilsheim und hat sich an dieser Stelle als sinnvolle Einrichtung zur Verkehrsberuhigung bewährt. Nach mehr als 20 Jahren wäre es jedoch begrüßenswert, wenn diese Fläche wenigstens teilweise begrünt werden könnte. Allerdings nur, wenn dabei die Kosten im Rahmen des Vertretbaren bleiben. Da der Ortsbeirat selbst diese Kosten nicht abschätzen kann, bittet er den Magistrat um eine Einschätzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 654 2013 Die Vorlage OF 657/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeilsheim: KitaNeubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Lebensmittelversorger in der Pfaffenwiese 103
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2012, OF 539/6 Betreff: Zeilsheim: Lebensmittelversorger in der Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, gemeinsam mit den Eigentümern der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 einen geeigneten Lebensmittelnahversorger zu finden, der die Versorgung der Zeilsheimer Bevölkerung in diesem Teil Zeilsheims sicherstellen kann. Sollten alle Bemühungen zur Findung eines Unternehmens scheitern, möge geprüft werden, ob diese Liegenschaft mit ihren ca. 700m2 für die Einrichtung eines Smart-Marktes geeignet ist. Die ST 1050/2012 erwähnt eine Mindestfläche von 300m2 . Begründung: In Zeilsheim bestehen derzeit nur 2 Einkaufsmöglichkeiten, die für die westliche Taunusblicksiedlung, die Siedlung Friedenau, sowie die nördlichen Teil der Annabergstraße lebende Bevölkerung kaum fußläufig erreichbar ist. Dieser Teil von Zeilsheim kann hervorragend in einen Lebensmittelmarkt an zentraler Stelle, Pfaffenwiese 103, einkaufen. Der Wegfall der bisherigen Mieter Tegut und zuvor Tengelmann haben eine große Lücke in der Versorgung der Zeilsheimer entstehen lassen. Die Wirtschaftsförderung ist ein guter Partner, zügig hier ein geeignetes Unternehmen zu finden. Die Einrichtung eines Smart-Marktes sollte nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden, da die Einstiegs-Investionskosten unabhängig lokaler Verhältnisse rund 250.000 Euro (B577/2010) betragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.07.2012, OF 461/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Die CDU stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag OF 539/6 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die Aussprache über den Geschäftsordnungsantrag erfolgt nach Tagesordnungspunkt 49. in nichtöffentlicher Sitzung. Die Vorlage OF 461/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der CDU, der GRÜNEN, der LINKE., der FREIEN WÄHLER und der REP. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2012 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag der CDU wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Antragstenor beginnend mit "Dies könnte . ." durch den nachfolgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes voranzutreiben." 2. Die Vorlage OF 539/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Behandlung im nichtöffentlichen Teil) bei Enthaltung LINKE. und REP 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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