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Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1521 entstanden aus Vorlage: OF 502/6 vom 18.09.2012 Betreff: Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze Vorgang: V 215/12 OBR 6; V 312/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die vom Bildungsdezernat einberufene Task-Force für mehr Kita-Plätze im Stadtteil Zeilsheim um den Schwerpunkt der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für die Euckenschule zu erweitern. Weiterhin sollte sich die Task-Force die beiden vom Ortsbeirat gestellten Anfragen zum Thema Neubau von Kita-Einrichtungen erneut zur intensiven Prüfung vornehmen: - "Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße" (V 215); - "Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita" (V 312) Begründung: Der Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder von null bis sechs Jahren ist der Stadtpolitik und Stadtverwaltung seit Langem bekannt. Nachdem die Bürger jetzt für die Zukunft ihrer Kinder auf die Straße gegangen sind, wurde eine Task-Force ins Leben gerufen. Diese Task-Force beschäftigt sich nach ersten Meldungen jedoch nicht mit dem Thema Blauländchenstraße im Stadtteil Zeilsheim. Allerdings sehen die Zeilsheimer und mittlerweile nahezu alle größeren Fraktionen im Ortsbeirat und auch in der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung als unhaltbar, die Euckenschule in die Liegenschaft Blauländchenstraße einziehen zu lassen. Die einzig "freie" Liegenschaft in Zeilsheim kann unter den derzeitigen Umständen, die auch die Pläne der Käthe-Kollwitz-Schule betreffen, nur für Zwecke der Kinderbetreuung der Stadtteilkinder genutzt werden. Für die Euckenschule muss sofort eine andere Möglichkeit gefunden werden, damit diese Schulkinder nicht am 31.01.2013 auf der Straße stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2012, V 215 Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 312 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1881 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2012, OF 502/6 Betreff: Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die vom Bildungsdezernat einberufene Task-Force für mehr Kita-Plätze im Stadtteil Zeilsheim um den Schwerpunkt der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für die Euckenschule zu erweitern. Weiterhin sollte die Task-Force die beiden vom Ortsbeirat gestellten Anträge zum Thema Neubau von Kita-Einrichtungen sich erneut zur intensiven Prüfung vornehmen. Dazu zählen: V 215/2012 Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße V 312/2012 Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick Begründung: Der Mangel an Kinderbetreuungsplätzen 0-6 Jahren ist der Stadtpolitik und Stadtverwaltung seit langem bekannt. Nachdem die Bürger jetzt für die Zukunft ihrer Kinder auf die Straße gegangen sind, wurde eine Task-Force ins Leben gerufen. Diese Task-Force beschäftigt sich nach ersten Meldungen jedoch nicht mit dem Thema Blauländchenstraße im Stadtteil Zeilsheim. Allerdings sehen die Zeilsheimer und mittlerweile nahezu alle größeren Fraktionen auch in der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung als unhaltbar, die Euckenschule in das Zentrum Blauländchenstraße einziehen zu lassen. Die einzige "freie" Liegenschaft in Zeilsheim kann unter den derzeitigen Umständen, die auch die Pläne der Käthe-Kollwitz-Schule betreffen, nur für Zwecke der Kinderbetreuung der Stadtteilkinder genutzt werden. Für die Euckenschule muss sofort eine andere Möglichkeit gefunden werden, damit diese Schulkinder nicht am 31.01.2013 auf der Straße stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1521 2012 1. Die Vorlage OF 502/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, sich beim zuständigen Dezernat IV - Bildung und Frauen - dafür einzusetzen, dass zur nächsten Sitzung der Task-Force alle im Ortsbeirat 6 vertretenen Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder eingeladen werden. Abstimmung: zu 1.: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 2.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenReinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 462/6 vom 30.06.2012 Betreff: Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bemalung und Beschriftung in der Unterführung der S-Bahn-Station Zeilsheim in der West-Höchster-Straße entfernen zu lassen. Begründung: In der Unterführung der S-Bahn-Station in der West-Höchster Straße ist eine Seite mit Graffiti verschmutzt (siehe Abbildung). . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1693 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1387 entstanden aus Vorlage: OF 458/6 vom 01.08.2012 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße Vorgang: ST 32/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der West-Höchster Straße zwischen dem P+R-Parkplatz S-Bahn-Station Zeilsheim und dem Einkaufsmarkt an der Ecke Annabergstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer, die von Sindlingen nach Zeilsheim fahren, anzubringen. Begründung: Nach der Aufbringung der Markierung in der Sindlinger Bahnstraße (ST 32/12) endet der Radweg vor der S-Bahn-Station. In Richtung Zeilsheim war in der Vergangenheit der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 eingerichtet. Diese Beschilderung wurde nun abgebaut, sodass Fahrradfahrer jetzt die Fahrbahn nutzen müssen. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Fahrradschutzstreifen. In umgekehrter Fahrtrichtung, von Zeilsheim in Richtung Sindlingen, existiert ein getrennter Fuß- und Radweg abseits der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 32 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2012, OF 458/6 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der West-Höchster Straße zwischen dem P+R-Parkplatz S-Bahnstation Zeilsheim und dem Einkaufsmarkt an der Ecke Annabergstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer, die von Sindlingen nach Zeilsheim fahren, anzubringen. Begründung: Nach der Einrichtung der Markierung in der Sindlinger Bahnstraße (ST 32/2012) endet der Radweg vor der S-Bahnstation. Nach Zeilsheim hinein war in der Vergangenheit der Bürgersteig ein gemeinsamer Fuß- und Radweg mit dem Verkehrszeichen 240. Diese Beschilderung wurde nun abgebaut, so dass Fahrradfahrer jetzt die Fahrbahn nutzen müssen. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Fahrradschutzstreifen. In umgekehrter Fahrtrichtung, von Zeilsheim in Richtung Sindlingen existiert ein getrennter Fuß- und Radweg, abseits der Fahrbahn. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 458/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1387 2012 Die Vorlage OF 458/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenReinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2012, OF 462/6 Betreff: Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, die Bemalung und Beschriftung an der S 2 Bahnunterführung (S-Bahn Station zeilsheim) an der West-Höchster-Str. entfernen zu lassen. Begründung: In der Bahnunterführung Westhöchster Str. Ist eine Seite mit Graffiti Schriften verschmutzt. In Foto habe ich in der Anlage beigefügt. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1390 2012 Die Vorlage OF 462/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2012, OF 457/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen : In der West-Höchster-Straße zwischen der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. und Annabnerg Str. einen Schutzstreifen für Fahrräder einzurichten. Begründung: Von der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annaberg Str. ist nur ein Fußgängerweg ausgewiesen. Für Fahradfahrer ist dieser Weg nicht zulässig. Da gerade das Teilstück von der Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annabergstr. wegen der Einkaufsmöglichkeit am Aldi Markt stark genutzt wird, kommt es immer wieder zu Behinderungen durch Fahrradfahrer. Um einen zusätzlichen Fahrradweg einzurichenten ist der Fußgängerweg zu schmal. Es ist deshalb sinnvoll einen Schutzstreifen auf der Straße anzuringen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 457/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 458/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Parkplätze im Apoldaer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2012, OF 414/6 Betreff: Zeilsheim: Parkplätze im Apoldaer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle rechtlich erforderlichen Schritte dahingehend einzuleiten, damit in der Straße Apoldaer Weg auf den Grundstücken der Eigenheimbesitzer (ungerade Hausnummern) die Erlaubnis zum Abstellen der Kraftfahrzeuge und die Errichtung von Überdachungen im Garten erteilt wird, um somit die unbefriedigende Parkplatzsituation in der Straße zu bereinigen. Begründung: Die in den 1950iger Jahren für Mitarbeiter der Farbwerke gebauten 4-Familien-Häuser im Apoldaer Weg 1-9 sind inzwischen von privaten Eigentümern aus dem Bestand der Wohnungsbaugesellschaften übernommen und liebevoll energetisch saniert, teils sogar um ein weiteres Stockwerk vergrößert worden. An die Häuser grenzt jeweils eine großzügige Rasenfläche, die bislang nicht zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art genutzt werden durfte. Die neuen Eigentümer möchten gerne ihr Grundstück (nicht den "Vorgarten") dazu nutzen, auf einer Teilfläche eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für ihre Fahrzeuge zu schaffen. Zur Zeit der Wohnungsbaugesellschaften waren die Grundstücke faktisch öffentlich zugänglich. Nun sind die Grundstücke entsprechend abgesichert und sind als solche eindeutig als Privat zu erkennen. In Zeilsheim haben die Privathäuser der Kolonie und anderer Siedlungen alle eine Möglichkeit der Garage/Hofeinfahrt, so dass es hier für die Besitzer nicht verständlich ist, entsprechend dies zu gestatten. Waren zu Baubeginn die Anwohner meist Mitarbeiter der Farbwerke, die sicherlich kaum PKWs nötig hatten, sind heute pro Wohneinheit 2 PKWs keine Seltenheit. Die Straße kann diese Menge an Kraftfahrzeugen nicht mehr aufnehmen. Erst recht, wenn die Anwohner vermehrt das Fahrrad für kleinere Wegstrecken nutzen, ist ein entsprechender Abstellplatz notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 414/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 298/6 vom 29.02.2012 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese in Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist; - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde; - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrats soll alle Verkehrsströme inklusive Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer beinhalten. Begründung: Durch die Sperrung der Parkplatz-Ausfahrt des Lebensmittelmarktes zur Lenzenbergstraße ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer sorgt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße wird von den aus Richtung Alt-Zeilsheim kommenden Verkehrsteilnehmer immer häufiger missachtet. Das verbotswidrige Abbiegen ist aber die einzige Möglichkeit, ohne weiträumige Umwege in die Siedlung Taunusblick zu fahren. Bei Ausfahrten vom Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst werden bei Rotphasen Fuß- und Radwege blockiert und zeitgleich auf den Parkplatz einfahrende Pkws behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2012, OF 298/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist. - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde. - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrates soll alle Verkehrsströme inkl. Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer sein. Begründung: Durch die Sperrung der Ausfahrt Lenzenbergstraße des Parkplatzes am Lebensmittelmarkt ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer führt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße von Alt-Zeilsheim kommend, wird immer häufiger missachtet und ist nun auch die einzige Möglichkeit ohne weiträumige Umwege in die Taunusblicksiedlung zu fahren. Die Ausfahrt aus dem Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst blockiert bei Rotphasen Fuß- und Radwege und behindert zeitgleich die Einfahrt auf den Parkplatz. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 986 2012 Die Vorlage OF 298/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2011, OF 227/6 Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die städtische Liegenschaft an der West-Höchster Straße für einen Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung geeignet ist. Begründung: An der West-Höchster Straße, in Verlängerung des Parkplatzes des Lebensmittelmarktes hat die Stadt Frankfurt einige Flurstücke, die sich dazu anbieten könnten, eine große Kinderbetreuungseinrichtung für die Stadtbezirke Zeilsheim Süd und Sindlingen Nord zu errichten. Die genannten Flurstücke tragen die Bezeichnung 176/73, 176/81, 176/86, 176/90, 176/92, 176/93. Im Bebauungsplan B831 ist diese 2.400m2 große Fläche als öffentliche Grünfläche - Spielfläche festgesetzt. Die derzeitige Situation an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, im Stadtteil Zeilsheim und dem angrenzenden Stadtteil Sindlingen ist sehr kritisch. Um die geforderten gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, werden viele Möglichkeiten ausgeschöpft, die keinen langfristigen Charakter haben. Mit einem Neubau würden Übergangslösungen hinfällig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2012 Die Vorlage OF 227/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 10.11.2011 Betreff: Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim ab der Kreuzung mit der Straße "Neu-Zeilsheim" bis zum Ortsausgang auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Die Pfaffenwiese in Zeilsheim verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h führt neben dem positiven Effekt der Lärmminderung zu einer Reduktion der Unfallgefahr im Straßenverkehr. Gerade die Pfaffenwiese wird von vielen Schulkindern aufgrund der zahlreichen Bushaltestellen häufig überquert. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h macht vor allem den Verkehr für Kinder sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 372 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2011, OF 185/6 Betreff: Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, die Stadtverordnetetnversammlung wolle beschließen, die Geschwindigkeit auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim ab Kreuzung Neu-Zeilsheim bis Ortsausgang auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Die Pfaffenwiese in Zeilsheim verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h führt, neben dem positiven Effekt der Lärmminderung, zu einer Reduktion der Unfallgefahr im Straßenverkehr. Gerade die Pfaffenwiese wird von vielen Schulkindern, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Bushaltestellen, überquert. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h macht vor allem den Verkehr für Kinder sicherer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 611 2011 Die Vorlage OF 185/6 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, REP und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 154/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich der Sachstand der Anregung vom 21.04.2009, OM 3172, mittlerweile darstellt. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrat stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große Lkws durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-à-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang von Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier ist eine Überfahrt mit 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von bis zu 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 102 entstanden aus Vorlage: OF 51/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 sichern Der Magistrat wird gebeten, die Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 vor wildem Parken zu sichern und als offizielle Feuerwehrzufahrt (mit Beschilderung und Stadtsiegel) auszuweisen. Begründung: Neben dem Textileinkaufsmarkt befindet sich die Zufahrt zu der abseits der Straße liegenden Liegenschaft Annabergstraße 18, die nur durch ein schmales Einfahrtstor zu erkennen ist und auf der sich auch die Parkplätze der Anwohner befinden. Gleichzeitig müssen Feuerwehr- und Rettungsdienste das Tor für die Anfahrt zu den beiden Gebäudeteilen nutzen. Das schmale Tor wird dabei regelmäßig von Kunden des Textilmarktes sowie von Anwohnern so zugeparkt, dass die Einfahrt und die Ausfahrt kaum möglich sind. Die Anwohner haben sich an den Ortsbeirat 6 gewandt und um Abhilfe gebeten. Eine Verbesserung könnte durch eine trichterförmige Markierung oder auch einen Markierungspfosten erreicht werden. In Abstimmung zwischen Amt, Anwohnern und Ortsbeirat 6 sollte die geeignete Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1108 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Übergang für die Schüler herzustellen, die die Klosterhofstraße auf dem Weg vom Grundschulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule zum Gebäude der Schulbetreuung in der Blauländchenstraße überqueren müssen. Begründung: Mit der Sperrung des Frankenthaler Weges (OM 10/11 OBR 6) verlagert sich der motorisierte Verkehr in die Blauländchenstraße, dann Hauptzufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet südlich der West-Höchster Straße wird. Mit Ende der Osterferien konnte die Nachmittagsbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule die ehemaligen Räume der Ev. Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße beziehen. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und vier Gruppen von Grundschülern können nun vom Förderverein betreut werden. Der Übergang zwischen Schulgelände und Betreuung erfolgt über die Blauländchenstraße und die Einmündung mit der Klosterhofstraße. Ursprünglich vorgesehene Planungen zeigten eine Querung der Klosterhofstraße mittig zwischen Turnhalle und Ipi-Bau. Diese, insbesondere von der Schule favorisierte Lösung, wurde verworfen. Die Baustelleneinfahrt wurde gärtnerisch so gestaltet, dass dort kein Ausgang mehr möglich ist. Nun müssen die Kinder den regulären Weg gehen, der durch den schmalen Gehsteig und die unübersichtliche Kurve in der Klosterhofstraße für die 6-10-jährigen Kinder eine große Gefahr darstellt. Die sehr breit ausgebaute Blauländchenstraße mit ihrem Gefälle verleitet zu erhöhter Geschwindigkeit. Es muss eine geeignete Maßnahme erarbeitet werden, den Weg für die Schulkinder zu sichern. Dies könnte durch eine Querungshilfe in der Klosterhofstraße erfolgen, so wie die Schule es ursprünglich favorisiert hatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 863
Zeilsheim: Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2011, OF 51/6 Betreff: Zeilsheim: Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 vor wildem Parken zu sichern und als offizielle Feuerwehrzufahrt (mit Beschilderung und Stadtsiegel) auszuweisen. Begründung: Neben dem Textileinkaufsmarkt befindet sich die Zufahrt zu der abseits von der Straße liegenden Liegenschaft Annabergstraße 18, die nur durch ein schmales Einfahrtstor zu erkennen ist und in der sich die Parkplätze der Anwohner befinden. Gleichzeitig ist das Tor für Feuerwehr- und Rettungsdienste die Anfahrt zu den beiden Gebäudeteilen. Das schmale Tor wird dabei regelmäßig von Kunden des Textilmarktes, sowie von Anwohnern so zugeparkt, dass eine Einfahrt sowie die Ausfahrt kaum möglich ist. Die Anwohner haben sich an den Ortsbeirat 6 gewandt und um Abhilfe gebeten. Eine Verbesserung könnte eine trichterförmige Markierung oder auch ein Markierungspfosten sein. In Abstimmung zwischen Amt, Anwohnern und Ortsbeirat sollte die geeignete Lösung gefunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 102 2011 Die Vorlage OF 51/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung Zebrastreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 1646/6 vom 25.10.2010 Betreff: Einrichtung Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Ferdinand-Hofmann-Straße in die Sindlinger Bahnstraße (an der Sindlinger S-Bahn-Station "Zeilsheim") den ursprünglich vorhandenen Zebrastreifen wieder einzurichten. Begründung: Jahrzehntelang befand sich an der Einmündung der Ferdinand-Hofmann-Straße in die Sindlinger Bahnstraße ein Zebrastreifen, um den Fußgängern Richtung Zeilsheim einen gefahrlosen Übergang zu ermöglichen. Im Zuge der Bauarbeiten an der S-Bahn-Station "Zeilsheim" und der Umgestaltung des Einmündungsbereiches wurde dieser Zebrastreifen entfernt, "vergessen" und nicht wieder aufgebracht. Die wachsenden Fußgängerströme zum S-Bahnhof, zu den Bushaltestellen Richtung Zeilsheim und zum Aldi-Markt in der Annabergstraße machen deutlich, wie wichtig ein Zebrastreifen an dieser Stelle war und ist. Anlage 1 (ca. 410 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2011, ST 386 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4511 entstanden aus Vorlage: OF 1560/6 vom 25.08.2010 Betreff: Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen! Der Magistrat wird gebeten, durch Aufstellen von Hinweisschildern deutlich zu machen, dass der "Zeilsheimer Rosenpark" (Kleinparkanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim/ Greifswalder Weg) und der angrenzende Spielplatz an der Straße Neu-Zeilsheim nicht als Hundetoilette genutzt werden dürfen. Begründung: Mit der Platzierung von Hinweistafeln an den Zugängen soll den Hundebesitzern deutlich gemacht werden, dass der idyllische Rosenpark keine Hundetoilette ist und auch hier die Regeln der Grünflächensatzung eingehalten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1451 Aktenzeichen: 67 0
Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1
Wartehalle West-Höchster-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2008, OM 2821 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 14.11.2008 Betreff: Wartehalle West-Höchster-Straße An der Omnibushaltestelle West-Höchster-Straße/Ecke Annabergstraße Richtung Sindlingen müssen die wartenden Fahrgäste derzeit noch ohne Wetterschutz bei Wind und Wetter, Sonne und Regen ausharren. Der Magistrat wird gebeten, seinen Einfluss bei der VGF Frankfurt am Main geltend zu machen, damit auch an der oben angeführten Haltestelle eine Kundenwartehalle errichtet wird, denn derzeit müssen die Fahrgäste der VGF noch ohne Wetterschutz und Sitzgelegenheiten dort auskommen. Begründung: Diese Haltestelle wird von Bürgerinnen und Bürgern, welche in Richtung Sindlingen fahren, stark frequentiert. Bei schlechtem Wetter haben sie keinen Schutz vor Wind, Schnee und Regen. Dieser Antrag wurde bereits am 29.08.2006, OM 281, gestellt. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2006, ST 1130, heißt es dort: "Für die Ausstattung von Haltestellen mit Wartehallen gibt es zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt und der VGF ein abgestimmtes Programm. Die hier genannte Bushaltestelle Annabergstraße in Fahrtrichtung Sindlingen ist nach diesem Programm für das Jahr 2007 vorgesehen." Wir schreiben nun das Jahr 2008. Geschehen ist bis heute nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2009, ST 706 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2009, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13
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