Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
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Bisheriger Verlauf
09.01.2012
01.08.2012
21.08.2012
09.11.2012
Stellungnahme des Magistrats
Abmarkieren von Radwegen in der Sindlinger Bahnstraße zwischen Richard-Weidlich-Platz und SBahnhof Zeilsheim
Details im PARLIS ST_32_2012Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
Details im PARLIS OF_458-6_2012Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
Details im PARLIS OM_1387_2012Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster-Straße
Details im PARLIS ST_1690_201209.01.2012
Stellungnahme des Magistrats
Abmarkieren von Radwegen in der Sindlinger Bahnstraße zwischen Richard-Weidlich-Platz und SBahnhof Zeilsheim
Details im PARLIS ST_32_201201.08.2012
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
Details im PARLIS OF_458-6_201221.08.2012
Anregung Ortsbeirat
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
Details im PARLIS OM_1387_201209.11.2012
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster-Straße
Details im PARLIS ST_1690_2012S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1387 entstanden aus Vorlage: OF 458/6 vom 01.08.2012
Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
Vorgang: ST 32/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der West-Höchster Straße zwischen dem P+R-Parkplatz S-Bahn-Station Zeilsheim und dem Einkaufsmarkt an der Ecke Annabergstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer, die von Sindlingen nach Zeilsheim fahren, anzubringen. Begründung:
Nach der Aufbringung der Markierung in der Sindlinger Bahnstraße (ST 32/12) endet der Radweg vor der S-Bahn-Station. In Richtung Zeilsheim war in der Vergangenheit der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 eingerichtet. Diese Beschilderung wurde nun abgebaut, sodass Fahrradfahrer jetzt die Fahrbahn nutzen müssen. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Fahrradschutzstreifen. In umgekehrter Fahrtrichtung, von Zeilsheim in Richtung Sindlingen, existiert ein getrennter Fuß- und Radweg abseits der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 32 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1