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Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.01.2012

Stellungnahme des Magistrats

Abmarkieren von Radwegen in der Sindlinger Bahnstraße zwischen Richard-Weidlich-Platz und SBahnhof Zeilsheim

Details im PARLIS ST_32_2012
01.08.2012

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße

Details im PARLIS OF_458-6_2012
21.08.2012

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße

Details im PARLIS OM_1387_2012
09.11.2012

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster-Straße

Details im PARLIS ST_1690_2012

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1387 entstanden aus Vorlage: OF 458/6 vom 01.08.2012

Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
Vorgang: ST 32/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der West-Höchster Straße zwischen dem P+R-Parkplatz S-Bahn-Station Zeilsheim und dem Einkaufsmarkt an der Ecke Annabergstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer, die von Sindlingen nach Zeilsheim fahren, anzubringen.

Begründung:

Nach der Aufbringung der Markierung in der Sindlinger Bahnstraße (ST 32/12) endet der Radweg vor der S-Bahn-Station. In Richtung Zeilsheim war in der Vergangenheit der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 eingerichtet. Diese Beschilderung wurde nun abgebaut, sodass Fahrradfahrer jetzt die Fahrbahn nutzen müssen. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Fahrradschutzstreifen. In umgekehrter Fahrtrichtung, von Zeilsheim in Richtung Sindlingen, existiert ein getrennter Fuß- und Radweg abseits der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 32 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1