Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
05.10.2011
25.10.2011
10.02.2012
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Details im PARLIS OM_456_2011Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Details im PARLIS ST_261_201205.10.2011
25.10.2011
10.02.2012
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Details im PARLIS ST_261_2012S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 154/6 vom 05.10.2011
Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich der Sachstand der
Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich der Sachstand der
Anregung vom 21.04.2009, OM 3172
, mittlerweile darstellt. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrat stattfinden. Begründung:
Nach wie vor fahren große Lkws durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-à-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang von Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier ist eine Überfahrt mit 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von bis zu 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Aktenzeichen: 32 1