Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen!
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4511 entstanden aus Vorlage: OF 1560/6 vom 25.08.2010
Betreff: Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen! Der Magistrat wird gebeten, durch Aufstellen von Hinweisschildern deutlich zu machen, dass der "Zeilsheimer Rosenpark" (Kleinparkanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim/ Greifswalder Weg) und der angrenzende Spielplatz an der Straße Neu-Zeilsheim nicht als Hundetoilette genutzt werden dürfen.
Begründung: Mit der Platzierung von Hinweistafeln an den Zugängen soll den Hundebesitzern deutlich gemacht werden, dass der idyllische Rosenpark keine Hundetoilette ist und auch hier die Regeln der Grünflächensatzung eingehalten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2010OFOF 1560/6Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2010Sie sind hierOMOM 4511Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen!Direktanregung
- 1. November 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1451Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats