Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wartehalle West-Höchster-Straße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.11.2008

Antrag Ortsbeirat

Wartehalle West-Höchster-Straße

Details im PARLIS OF_985-6_2008
02.12.2008

Anregung Ortsbeirat

Wartehalle West-Höchster-Straße

Details im PARLIS OM_2821_2008
11.05.2009

Stellungnahme des Magistrats

Wartehalle West-Höchster-Straße

Details im PARLIS ST_706_2009

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2008, OM 2821 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 14.11.2008

Betreff: Wartehalle West-Höchster-Straße
An der Omnibushaltestelle West-Höchster-Straße/Ecke Annabergstraße Richtung Sindlingen müssen die wartenden Fahrgäste derzeit noch ohne Wetterschutz bei Wind und Wetter, Sonne und Regen ausharren. Der Magistrat wird gebeten, seinen Einfluss bei der VGF Frankfurt am Main geltend zu machen, damit auch an der oben angeführten Haltestelle eine Kundenwartehalle errichtet wird, denn derzeit müssen die Fahrgäste der VGF noch ohne Wetterschutz und Sitzgelegenheiten dort auskommen.

Begründung:

Diese Haltestelle wird von Bürgerinnen und Bürgern, welche in Richtung Sindlingen fahren, stark frequentiert. Bei schlechtem Wetter haben sie keinen Schutz vor Wind, Schnee und Regen. Dieser Antrag wurde bereits am 29.08.2006, OM 281, gestellt. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2006, ST 1130, heißt es dort: "Für die Ausstattung von Haltestellen mit Wartehallen gibt es zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt und der VGF ein abgestimmtes Programm. Die hier genannte Bushaltestelle Annabergstraße in Fahrtrichtung Sindlingen ist nach diesem Programm für das Jahr 2007 vorgesehen." Wir schreiben nun das Jahr 2008. Geschehen ist bis heute nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2009, ST 706
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2009, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13