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Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.10.2016

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese

Details im PARLIS OF_222-6_2016
01.11.2016

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese

Details im PARLIS OM_751_2016
20.01.2017

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese

Details im PARLIS ST_214_2017
23.02.2018

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese

Details im PARLIS ST_425_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 12.10.2016

Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese
Der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre in der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens dreimal 24 Stunden an mindestens zwei mittleren Werktagen und einem Samstag außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort für die Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 wie auch eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten vier Jahre beigefügt werden.

Begründung:

Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema. Unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage dazu sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 214 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 425 Aktenzeichen: 61 10