Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!
Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.
Alle Vorlagen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Suchergebnisse
Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)
- Winterdienst für Bahnwege im GallusSTOB 109.03.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 440 Betreff: Winterdienst für Bahnwege im Gallus Der Magistrat - Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) - wird die genannten Bereiche in die bestehende Winterdienst-Beauftragung aufnehmen. Der Zeitpunkt der Aufnahme wird noch mit allen Beteiligten abgestimmt. Bei zukünftigen Anregungen, die den Winterdienst betreffen, können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7776
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Platz an der Friedberger Warte aufwertenSTOB 409.03.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 441 Betreff: Platz an der Friedberger Warte aufwerten Die Umgestaltung des Platzes an der Friedberger Warte wurde im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" von Amt für Straßenbau und Erschließung, Grünflächenamt und Stadtplanungsamt unter Beteiligung des Ortsbeirats und der Anlieger geplant und im Jahr 2017 fertiggestellt. Eine erneute, größere Umgestaltung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden. Einzelne Maßnahmen zur Klimaanpassung können durchgeführt werden, sofern sie keine räumlichen oder funktionalen Konflikte mit der fertiggestellten Umgestaltung des Platzes verursachen. Bei der Prüfung der Umsetzbarkeit sind alle an der Platzgestaltung beteiligten Ämter einzubeziehen. Wenn temporäre Sonnenschirme aufgestellt werden sollen, könnten die dafür erforderlichen Mittel aus dem Klimafonds des Umweltdezernats beantragt werden. Die Bestellung kann anschließend vom Grünflächenamt übernommen werden. Die Errichtung eines Trinkbrunnens auf dem Platz ist zu begrüßen. Die Prüfung der Möglichkeiten seiner Realisierung erfolgt durch die AG Trinkbrunnen unter der Federführung des Klimareferats. Die Federführung für das Aufstellen von Trinkbrunnen obliegt dem Klimareferat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7834
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter SüdenSTOB 509.03.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 442 Betreff: Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden Die Mainova AG versorgt über das Fernwärmenetz Frankfurt bereits heute zuverlässig mit Wärme. Im Jahr 2024 hat Mainova einen umfassenden Fernwärme-Transformationsplan entwickelt, der die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung und den massiven Ausbau des Fernwärmenetzes beschreibt. Dieses wird in seiner Gesamtlänge von heute 316 Kilometern in den kommenden Jahren mehr als verdoppelt. Ziel ist es, zukünftig ca. 40 Prozent des Wärmebedarfs in Frankfurt mit klimaneutraler Fernwärme zu versorgen. In diesem Zuge nimmt Mainova verschiedene Ausbauarbeiten im Bereich der Wärmenetze vor. Vor dem Hintergrund ihrer Klimaschutzziele möchte die Stadt Frankfurt einen Teil ihrer Liegenschaften von Öl/Gas auf Fernwärme umstellen. Bis 2030 stellt Mainova im Zuge dessen im Auftrag des Amts für Bau und Immobilien rund 60 der ca. 700 bisher größtenteils erdgasversorgten städtischen Liegenschaften auf Fernwärme um. Die Liegenschaften lassen sich in 20 lokale Baugebiete zusammenfassen und sind über das Innenstadtgebiet von Frankfurt am Main verteilt. Die Baumaßnahmen für den Fernwärmeanschluss der ersten städtischen Liegenschaften sind im September 2025 gestartet. In diesem Rahmen werden zunächst 22 Liegenschaften an das Fernwärmenetz angeschlossen. Bei den Liegenschaften handelt es sich hauptsächlich um KiTas sowie Schulen und zugehörige Dienstgebäude/ -wohnungen. Eine dieser Baumaßnahmen findet im Ortsbezirk 5 statt, wo Mainova ihr Fernwärmenetz auf einer Gesamtlänge von rund 500 Metern erweitert. Dabei werden die Sporthalle Süd, die Kinderzentren Willemerstraße (KiZ 84), der Jugendclub Sachsenhausen sowie die Willemer- und Deutschherrenschule an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Bauaktivitäten werden in der Gerbermühlstraße, Seehofstraße, Siemensstraße und Willemerstraße stattfinden. Insgesamt ist mit einer voraussichtlichen Baudauer von rund 9 Monaten bis Juni 2026 zu rechnen. Die Tiefbaumaßnahmen erfolgen während der Bauzeit in mehreren Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt begann Anfang September 2025 in der Willemerstraße im Bereich der Kreuzung Wasserweg. Der zweite Bauabschnitt startet voraussichtlich im Mai 2026 im Bereich der Siemens- und Gerbermühlstraße. Da die Fernwärmerohre unter der Fahrbahn verlaufen, werden sich die Bauarbeiten im Fahrbahnbereich befinden. Aus diesem Grund kommt es zu Beeinträchtigungen des Verkehrs. Im Rahmen des ersten Bauabschnitts kommt es im Zeitraum zwischen Mitte November 2025 bis Weihnachten (von Kreuzung Siemensstraße bis Willemerstraße 23) sowie von Februar bis April 2026 (von Willemerstraße 23 bis Hausnummer 16) zu abschnittsweisen Vollsperrungen in der Willemerstraße. Damit verbunden ist eine veränderte Verkehrsführung. Umleitungen werden ausgeschildert. Geh- und Radwege bleiben nutzbar. Gebäude sowie Ein- und Ausfahrten bleiben erreichbar. Mainova steht bei dieser Baumaßnahme mit der Stadtverwaltung im intensiven Austausch, um die Einschränkungen für den öffentlichen Raum so gering wie möglich zu halten. Für die Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbebetriebe und die städtischen Einrichtungen vor Ort erfolgte eine frühzeitige Information. Die Anliegerinformationsschreiben wurden am 19.08.2025 verteilt. Vor Beginn des zweiten Bauabschnitts erfolgt eine weitere Verteilung für die Anlieger. Des Weiteren wurde über eine Pressemitteilung vom 29.08.2025 über die Baumaßnahme informiert. An den Ortsvorsteher des Ortsbezirks wurde am 01.08.2025 ein Informationsschreiben zur Baumaßnahme versandt. In diesem Zuge wurde proaktiv angeboten, das Projekt in einer Sitzung des Ortsbeirats 5 vorzustellen und die Ortsbeiratsmitglieder persönlich über die Baumaßnahme und deren Hintergründe zu informieren. Das Angebot blieb Stand 14.11.2025 unbeantwortet. Am 29.08.2025 erfolgte vorab die Zusendung der Pressemitteilung mit weiteren Informationen zur Baumaßahme an den Ortsvorsteher. Mainova stellt außerdem eine begleitende Kommunikation für Anlieger und den Ortsbeirat über den Beginn des nächsten Bauabschnitts und weitere Entwicklungen der Baumaßnahme sicher. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7444
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP DarmstadtSTOB 609.03.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 444 Betreff: Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP Darmstadt Der Magistrat hat Kontakt mit der Amprion GmbH aufgenommen, die für das Projekt der 110-kV-Erdkabelleitung Kriftel - Industriepark Höchst zuständig ist. Die Rückmeldung seitens des Unternehmens gestaltet sich wie folgt: Die in der Anfrage genannte Duldungsanordnung wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt gegenüber den jeweils betroffenen Grundstückseigentümern erlassen. Duldungsanordnungen sind, solange es sich nicht um Allgemeinverfügungen handelt, nicht öffentlich einsehbar. Amprion kann daher zu Inhalt und Details der konkret erlassenen Duldungsanordnung im Einzelfall keine Aussage treffen. Das Unternehmen kann jedoch bestätigen, dass das in der Anfrage des Ortbeirates angeführte Kartenmaterial den offiziellen Unterlagen des für die 110-kV-Erdkabelleitung Kriftel - Umspannanlage IPH West (Industriepark Höchst) durchgeführten Planfeststellungsverfahrens entspricht. Seit September 2025 liegt der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt öffentlich einsehbar vor; die Trasse befindet sich bereits im Bau. Zu 1. Stadtplanerische Belange Die Frage möglicher Beeinträchtigungen stadtplanerischer Vorhaben sowie die Auswirkungen des erforderlichen Schutzkorridors (ca. 15-20 m beidseits der Trasse) und der Erreichbarkeit von öffentlichen Straßen waren Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Die Stadt Frankfurt am Main wurde dabei als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt und hatte die Möglichkeit, ihre stadtplanerischen Interessen umfassend in das Verfahren einzubringen. Diese Belange wurden durch die zuständige Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss ist der Trassenverlauf festgelegt und die Umsetzung des Projekts hat begonnen. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Amprion GmbH keine Möglichkeit mehr, den Verlauf der Leitung mit Blick auf zusätzliche stadtplanerische Vorhaben grundlegend zu verändern. Zu 2. Verlegung entlang vorhandener Erschließungsanlagen Im Zuge der Planung wurden verschiedene Trassenvarianten untersucht, darunter auch solche, die eine Bündelung mit bestehenden Erschließungsanlagen (öffentlichen Straßen und Wegen) vorsehen, um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten und Nutzungskonflikte zu minimieren. Diese Variantenprüfungen sind in die Abwägung im Planfeststellungsverfahren eingeflossen. Mit dem seit September 2025 vorliegenden Planfeststellungsbeschluss ist eine konkrete Trassenführung festgesetzt, auf deren Grundlage bereits gebaut wird. Eine erneute grundsätzliche Überprüfung oder Änderung des Verlaufs - etwa zugunsten einer alternativen Linienführung entlang anderer Erschließungsanlagen - ist daher nicht mehr möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1287
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere MenschenSTOB 109.03.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 445 Betreff: Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1317
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stand der Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe und Einzelhandel in der Altstadt/RömerA05.03.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Anfrage vom 05.03.2026, A 392 Betreff: Stand der Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe und Einzelhandel in der Altstadt/Römer Die Frankfurter Altstadt ist ein zentraler und stark frequentierter Besuchermagnet im Herzen der internationalen und wirtschaftsstarken Stadt Frankfurt am Main. Zahlreiche Geschäfte in den Erdgeschossen der Rekonstruktionen und Neubauten laden zum Bummeln und Flanieren ein und leisten einen wichtigen Beitrag zu Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und städtischer Lebensqualität. Die DomRömer GmbH ist für die Gewerbevermietung der Einheiten zuständig, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main befinden. Mit der Erfahrung aus der langjährigen Zusammenarbeit mit der Verwaltung, der Kenntnis der Besonderheiten des Quartiers sowie der gewachsenen Verbundenheit mit den Mieterinnen und Mietern sowie den Eigentümerinnen und Eigentümern nimmt die DomRömer GmbH im Rahmen des Quartiersmanagements eine zentrale Rolle für verlässliche, unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen ein. Ziel muss sein, durch transparente, wirtschaftlich nachvollziehbare Entscheidungen unternehmerische Initiativen zu stärken und eine dauerhafte Mischnutzung aus Handel, Handwerk, Gastronomie und Wohnen zu sichern. Die Neue Altstadt Frankfurt am Main stellt ein bedeutendes städtebauliches und identitätsstiftendes Projekt dar, das historische Architektur, moderne Nutzungs-konzepte und eine hohe Aufenthaltsqualität miteinander verbindet. Sie ist nicht nur ein wichtiger touristischer Anziehungspunkt, sondern vor allem ein lebendiger Wirtschaftsstandort, an dem insbesondere kleinteiliger Einzelhandel, Handwerksbetriebe und gastronomische Angebote durch ihr individuelles Profil und unternehmerisches Schaffen zur Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Innenstadt beitragen. Es ist daher von besonderer Bedeutung, verlässliche Rahmenbedingungen für die Altstadt als Standort für ein lebendiges städtisches Leben, Gastronomie sowie insbesondere Handwerksbetriebe und den mittelständisch geprägten Einzelhandel zu gewährleisten. Gerade diese Betriebe sehen sich durch unterschiedliche Regularien auf mehreren politischen Ebenen mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, etwa durch steigende Kosten, bürokratische Auflagen und eine hohe Abgabenlast. Aufgabe der Stadt Frankfurt am Main muss es daher sein, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten möglichst marktwirtschaftliche, wettbewerbsfördernde und planungs-sichere Standortbedingungen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie haben sich in den vergangenen fünf Jahren die Mietpreise in den durch die DomRömer GmbH vermieteten gewerblichen Einheiten entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Welche Gründe gibt es für Mieterhöhungen in diesem Zeitraum und inwieweit orientieren sich diese an marktwirtschaftlichen Kriterien wie Nachfrageentwicklung, Kostenstruktur und Wettbewerbssituation? 3. Gibt es bei der Mietpreisgestaltung bzw. -entwicklung Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen (z. B. Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen)? Falls ja, wird um eine Auflistung und Darstellung der jeweiligen Unterschiede gebeten, einschließlich der Begründung, wie diese Unterschiede mit einem vielfältigen, mittelstandsfreundlichen Branchenmix begründet werden. 4. Wie haben sich in den vergangenen fünf Jahren die Nebenkosten aufgeteilt, wie wurden sie umgelegt und wie haben sie sich im Spannungsfeld zwischen Gewerbe, Tiefgarage und Wohnen in den durch die DomRömer GmbH vermieteten gewerblichen Einheiten entwickelt? Inwieweit wird dabei Transparenz für die Mieterinnen und Mieter gewährleistet und wie wird deren Kalkulations- und Planungssicherheit gestärkt? 5. In welcher Form und in welchen formellen bzw. informellen Formaten werden die im Altstadtgebiet ansässigen Gewerbetreibenden - insbesondere Handwerksbetriebe und Einzelhandelsunternehmen - in Entscheidungen zur Fortentwicklung des Quartiersmanagements einbezogen und wie werden ihre Anliegen dabei berücksichtigt? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 162 Versandpaket: 11.03.2026 Aktenzeichen: 61-0
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Sicherung des „Musiklokals Südbahnhof“NR04.03.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2026, NR 1556 Betreff: Sicherung des "Musiklokals Südbahnhof" Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Fortbestand des "Musiklokals Südbahnhof" zu sichern. Ziel ist es, eine Übergangslösung zu schaffen, die ausreichend Zeit bietet, neue und tragfähige Verträge mit den Betreibern auszuhandeln. Begründung: Der "Südbahnhof" als Konzert- und Veranstaltungsort ist eine seit Jahrzehnten etablierte und kulturell bedeutende Institution in Frankfurt, deren Fortbestand für die lokale Musikszene unverzichtbar ist. Während in der Vergangenheit für andere Kulturprojekte erhebliche Mittel mobilisiert wurden, droht diese zentrale Einrichtung der Stadtgesellschaft zu verschwinden. Die bestehenden Kooperationsverträge mit der ABG Frankfurt Holding GmbH sind unter den aktuellen Rahmenbedingungen für die Betreiber organisatorisch, personell und finanziell nicht mehr umsetzbar, so dass der Veranstaltungsbetrieb zum 30.06.2026 endet. Es besteht dringender Handlungsbedarf: Der Magistrat hat bislang auf entsprechende Schreiben der Betreiber nicht reagiert. Die Verantwortung insbesondere der Kulturdezernentin als Aufsichtsratsvorsitzender der Saalbau GmbH sowie des Oberbürgermeisters als Aufsichtsratsvorsitzendem der ABG muss wahrgenommen werden, um die kulturelle Vielfalt Frankfurts zu erhalten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 181 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 11.03.2026 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1556 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1556 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Ältestenausschusses am 05.03.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1556 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1556 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7370, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Haushalt 2026NR03.03.2026 · GRÜNE, SPD, Volt, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2026, NR 1555 Betreff: Haushalt 2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Haushaltsentwurf 2026 wird um folgende neue Vorhaben erweitert: 1. 10.000 neue Sozialwohnungen bei der ABG Holding bis 2030 Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt ein Förderprogramm auf, mit dem Ziel bei der ABG Holding bis 2030 zehntausend neue Sozialwohnungen für die berechtigten Mieter*innen in Frankfurt bereitzustellen. Dieses Förderprogramm beruht auf zwei Säulen: · Das im Haushaltsentwurf veranschlagte jährliche konsumtive Budget zum Erwerb von Belegungsrechten von 8.500 T€ wird wie folgt erhöht: - Im laufenden Jahr 2026: um 2.500 T€ auf neu 11.000T€ - 2027: um 4.500 T€ auf neu 13.000T€ - 2028: um 4.500 T€ auf neu 13.000T€ - 2029: um 4.500 T€ auf neu 13.000T€ Die zusätzlichen Mittel dienen dem zusätzlichen Erwerb von Belegungsrechten bei der ABG Holding. Die Holding wird angewiesen, ihre Mieterschaft auf mögliche Anspruchsberechtigung auf eine Sozialwohnung hinzuweisen., Wenn das Amt für Wohnungswesen die Berechtigung bestätigt, wird die Miete gesenkt. Bei Neuvermietungen wird analog verfahren. · Der Magistrat erhöht die investiven Wohnbaufördermittel in jedem Haushaltsjahr jährlich um 40.000 T€ jährlich. Mit den zusätzlichen Mitteln wird bei der Förderung öffentlicher Wohnbauunternehmen zusätzlich ein höherer Anteil an Sozialwohnungen gebaut als es die vorgeschriebene Quote des Baulandbeschlusses einfordert. 2. Kostenfreies und gesundes Frühstück an Grundschulen und Kindertagesstätten Der Magistrat setzt die Einführung eines kostenfreien Frühstücks an Grundschulen, Kindertagesstätten und der Tagespflege um: · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Kinderbetreuung U3 wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Einrichtungen der Zuschuss für Kita Frankfurt und freie Träger insgesamt 2026 ff.um 1.800 T€ erhöht. · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Frühbetreuung Ü3 Ganztag wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Einrichtungen der Zuschuss 2026 ff. um 3.500 T€ erhöht. · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Frühbetreuung Hort wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in den Horten der Zuschuss 2026 ff. um 1.050 T€ erhöht. · Für das kostenfreie Frühstück in den Einrichtungen der Tagespflege wird zur Übernahme der Kosten des Frühstücks in der Tagespflege der Zuschuss 2026 ff. um 235 T€ erhöht. 3. Kostenlose Kinderbetreuung auch in der Kinderkrippe und Tagespflege Der Magistrat setzt rückwirkend zum 01.01.2026 in allen Kinderbetreuungseinrichtungen die Entgeltfreiheit für 1-2-jährige Kinder um. Dafür übernimmt die Stadt Frankfurt die Einnahmenausfälle durch Streichung der Betreuungsgebühren für Kinder im Alter von 1-2 Jahren in Höhe von 9.800 T€. 4. Arbeitsmarkt-Zulagen für städtische Beschäftigte Zum 1. Juli 2026 wird in Frankfurt am Main eine Arbeitsmarkt-Zulage in Höhe von 200€/monatlich für alle Städtischen Beschäftigten, bis zur Entgeltgruppe E9c/S13, eingeführt, die in der Kernverwaltung sowie den Eigenbetrieben Kita FFM, KKJF, SEF, Hafen und Markt, VHS arbeiten. Für Auszubildende und Studierende der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe wird eine einmalige Abschlussprämie in Höhe von 400€ eingeführt. Im Haushaltsplan 2026 wird das Personalbudget entsprechend erhöht. Dieser Betrag ist zweckgebunden ausschließlich für die Auszahlung der Arbeitsmarkt-Zulage zu verwenden. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, bis Juni 2026 ein tragfähiges Konzept für die Arbeitsmarkt-Zulage zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Konzept soll bereits bestehende Zulagen berücksichtigen und Vorschläge machen, wie negative Effekte auf die Eingruppierungslogik der Tarife vermieden werden können. Der Haushaltsplanentwurf enthält gemäß M 177/ 2025 im Kernhaushalt bereits Mittel für Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes in Höhe von 3,55 Mio. € (2026) sowie 7,10 Mio. € (2027 ff.). Darüber hinaus werden zur flächendeckenden (stadtweiten) Umsetzung der Arbeitsmarktzulage ab dem 01.07.2026 in der Produktgruppe 32.06, Gruppierung 62,63, 64-65, 67-69 für 2026 5,45 Mio. €, 2027 - 2029 10,9 Mio. € p.a. veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt in Teilen aus pauschalen Konsolidierungen, die im Rahmen der Haushaltsführung umzusetzen sind. Die Konsolidierungen werden wie folgt veranschlagt: Produktgruppe Gruppierung 2026 2027 - 2029 p.a. 98.05 60, 61, 67-69 4,45 Mio. € 8,90 Mio. € Der Magistrat wird beauftragt, konkrete Vorschläge zur entsprechenden Umsetzung der Konsolidierungen zu machen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 158 vom 31.10.2025) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2026. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 und 7 werden beschlossen. Die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 8 bis 12 wurden bereits durch eigenständige Vorlagen beschlossen und dienen daher nur zur Kenntnis. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2026 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2026 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. Der Vorlage NR 1555 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 158 und NR 1555 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 158 = Ablehnung, NR 1555 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 158 vom 31.10.2025) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2026. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 und 7 werden beschlossen. Die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 8 bis 12 wurden bereits durch eigenständige Vorlagen beschlossen und dienen daher nur zur Kenntnis. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2026 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2026 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. a) Der Vorlage NR 1555 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis, Dr. Kößler, Busch, Pauli, Papke, Pfeiffer, Fuchs, Huber, Ditfurth, Yilmaz, Michael Müller, Düwel, Thoma und Dr. Schulz sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtverordneter Paulsen gibt eine persönliche Erklärung zu seiner Votierung zu den Tagesordnungspunkten 5.1 und 5.2 ab (s. Anlage). Beschlussausfertigung(en): § 7310, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 20-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Kein Verkauf städtischer Grundstücke an eine GmbHNR02.03.2026 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2026, NR 1552 Betreff: Kein Verkauf städtischer Grundstücke an eine GmbH Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der geplante Verkauf der städtischer Grundstücke findet nicht statt. Die Freizeitgärten bleiben erhalten, es findet keine weitere Versiegelung statt. Begründung: Ein Verkauf bedeutet gegen die stadteigenen Regeln zu verstoßen, eigene Grundstücke zu verkaufen und völlig die Kontrolle darüber zu verlieren, dass die GmbH die Grundstücke einfach weiter verkaufen kann. Die Entscheidung der Grünen mit dem KEK Freizeitgärten als Freiwild einzustufen für Spekulanten war eine krasse Fehlentscheidung und muss beendet werden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.02.2026, M 44 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Entscheidung über die Vorlage M 44 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. 2. Die Entscheidung über die Vorlage NR 1552 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 44 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1552 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Ältestenausschusses am 05.03.2026, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 44 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1552 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1552 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stv Yilmaz (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme) Stv Bäppler-Wolf (M 44 = Annahme, NR 1552 = Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stv Yilmaz (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme) Stv Bäppler-Wolf (M 44 = Annahme, NR 1552 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7369, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 23-11
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Sossenheim: Stadtteiloper der Henri-Dunant-Schule 2026 finanziell unterstützenSTOB 602.03.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2026, ST 410 Betreff: Sossenheim: Stadtteiloper der Henri-Dunant-Schule 2026 finanziell unterstützen Der Magistrat stellt dem Förderverein der Henri-Dunant-Schule e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 5.000,00 Euro für die Realisierung des Projektes Stadtteil-Oper: "Du bist okay!" aus dem Budget des Ortsbeirates 6 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.01.2026, OIB 461
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Offener Brief - Distanzierung von Holocaust-Relativierung 2NR28.02.2026 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2026, NR 1554 Betreff: Offener Brief - Distanzierung von Holocaust-Relativierung 2 Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließen: Dieser folgende offene Brief wird dauerhaft im neuen Haus der Demokratie ausgestellt, als Zeitdokument. Neben der NR 1523/26 Geschichte spannend erleben: Sehr geehrtes Büro der Stadtverordnetenversammlung, das Haus der Demokratie ist in aller Munde, doch was passiert wirklich im Römer? Herrscht dort Demokratie und Vielfalt, auch bei den Meinungen und herrscht Transparenz? Am 19.02.26 und am 23.02.2026 und am 27.02.26 habe ich Frau X.X. (Büro der STVV) per Mail gebeten meine Rede aus der letzten Stadtverordnetenversammlung dahingehend zu korrigieren. Siehe folgenden Screenshot: Erst nach 3 maligen Nachhaken und ca. einer Woche kam diese Antwort von X.X. (Büro der Stadtverordnetenversammlung) Nun zur Sache. Ich finde es sehr undemokratisch, dass die Reden der Stadtverordneten nicht aufgezeichnet werden und den Frankfurterinnen zum Nachhören bereit gestellt werden. Ich habe meine Rede jedoch selbst aufgezeichnet und sie ist hier nachzuhören. www.anlage4.de/gellert.mp3 So geht Transparenz. Alle Anträge ca. 10 wurden abgelehnt, die STVV zum Nachhören bereit zu stellen. (Cancel Cultur) Dass nun Frau X.X. vom Büro der Stadtverordnetenversammlung es abgelehnt hat, den Satz In welches Lager geht es diesmal? dahingehend zu verändern zwei Ausrufezeichen hinzuzufügen also so "In welches Lager geht es diesmal?" wiegt schwer. Es darf also nur eine Meinung geben, die der Herrschenden im Römer. Das ist undemokratisch. Eine Lösung wäre, meine Änderungswünsche, auch das, was sich nach meiner Rede abspielte zwar nicht direkt ins Wortprotokoll aufzunehmen, jedoch in einer Randnotiz zu erwähnen. Also das ganze aus meiner Sicht, zusätzlich zur der Sicht des Büros der Stadtverordnetenversammlung darzustellen. Ich bin ein gewählter Vertreter und wenn man diese so einfach übergangen werden, dann ist etwas ganz faul im System. Auch in der Niederschrift muss es erwähnt werde, dass ich das Wortprotokoll so ablehne. Es darf so nicht so einseitig veröffentlich werden. Kommt dieser Brief zwar nicht in das Haus der Demokratie, sondern nur in Parlis, so ist er aber auf ewig abrufbar als Zeitdokument. Geschichte spannend erleben, ob es Cancel Cultur im Römer gegeben hat, mit den demokratischen Ikonen Herr Mike Josef, Frau Eskandarie Grünberg und Frau Arslaner. Wer das ließt, sollte sich fragen, warum bekomme ich Informationen über den Verlauf der Stadtverordnetenversammlung nie direkt, sondern nur über die Tageszeitungen bzw. vorverdaut? Selbst das Wortprotokoll nach ca. 4 Wochen wird nur nach der Meinung der Herrschenden ausgerichtet, wie dieser offene Brief beweist. Ein Grund ist, so kann man andere Meinungen besser unterdrücken und den Focus lenken, und manipulieren. Unliebsame Meinungen unter den Tische kehren, einfach keinen Raum geben. Und das meine ich wörtlich: Und da geht es um viele Themen. Der Oberbürgermeister Josef, Frau Eskandarie Grünberg und Frau Arslaner sollte es eigentlich wissen, wie Demokratie geht, doch haben gerade diese Personen in den letzten Jahren maximal versagt, wenn es um den Schutz von 20 Millionen Menschen ging, die in der Corona Zeit mal eben übergangen wurden. Übergangen genau wie diese Frau, aus dem Frankfurter Gesundheitsamt Frau Dr. Heudorf https://youtu.be/JyY_h75T83A Und auch darum geht es hier. Wir leben in einem Land, in dem seit der Corona Zeit immer eine andere Meinung komplett weggedrückt wurde. Die öffentlichen Medien waren behilflich und einseitig. Auch die Verteilung der Räumlichkeiten im Römer, wurde zugunsten der Herrschenden verteilt. Die Stadtverordnetenvorsteherin hat sich nie geäußert dazu, wie in den letzten 20 Jahre mit Fraktionslosen umgegangen wurde, also ob diese Räume bekommen haben, oder nicht. (Ja sie haben immer Räume bekommen) Es ist nie zu spät. Wenn jedoch die Bewohnerinnen aus der Gellertsiedlung, die gentrifiziert werden sollen, wie in der Knorrstraße (hier war Mike Josef als Planungsdezernent verantwortlich) irgendwann sagen, "uns reicht es, jetzt wählen wir die AFD". Dann haben die 3 genannten Persönlichkeiten oben so richtig versagt. Aber richtig versagt. Hier noch ein Zeitdokument, aus der Kommunalwahl 2026. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2026, NR 1523 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1523 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1554 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= kein Votum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1523 und NR 1554 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1523 und NR 1554 = Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1523 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1554 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme); BFF-BIG (= kein Votum) Beschlussausfertigung(en): § 7316, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 41
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Mahnmal zum Gedenken an die von Nationalsozialisten ermordeten Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen ErkrankungenB27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 67 Betreff: Mahnmal zum Gedenken an die von Nationalsozialisten ermordeten Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7095 - E 116/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 367/24 - Ein würdiger Umgang mit historischen Themen setzt stets eine fundierte faktenbasierte Grundlage voraus. Das Thema der NS -"Euthanasie" gehörte lange zu vernachlässigten Themen der Frankfurter Erinnerungskultur. Aktuell befindet sich allerdings eine fachwissenschaftliche Studie zu den Frankfurter Opfern der NS -"Euthanasie" in der finalen Phase der Ausarbeitung. Der Magistrat bittet daher um Verständnis, dass vor der Erstellung dieser keine operativen Schritte für die angedachten Datenbank gemacht werden konnten. Die per Etat-Antrag im Jahre 2023 eingestellten und später umgewidmeten Mittel konnten aufgrund der geltenden und auf zwei Kalenderjahre festgelegten Regelungen zum städtischen Haushalt nicht verausgabt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 116 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 367 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 67 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 61, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 41
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sicherheitskosten bei VeranstaltungenB27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 68 Betreff: Sicherheitskosten bei Veranstaltungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6933 - A 343/25 AfD - Der Magistrat ist sich der Bedeutung der traditionellen Feste und Veranstaltungen bewusst. Sie tragen zur kulturellen Identität der Stadt bei, stärken den Tourismus und fördern das Gemeinschaftsgefühl. Gleichzeitig leisten sie einen bedeutenden Beitrag zum Stadtmarketing, indem sie Frankfurt am Main als lebendige, vielfältige und attraktive Metropole positionieren. Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage und damit einhergehenden gestiegenen Sicherheitsanforderungen erhöhen sich die Sicherheitsauflagen bei Volksfesten und Veranstaltungen weiter und es wird für die Veranstalter immer schwieriger, die Feste finanziell und logistisch zu stemmen. Die ehrenamtlichen Veranstalter und Vereine sind von dieser Entwicklung besonders stark betroffen. Aus diesem Grund wurde bereits in den Jahren 2017 bis 2021 ein Sonderbudget "Frankfurter Feste sichern" aufgestellt. Gestiegene Kosten lassen sich augenscheinlich auf Faktoren wie Inflation sowie Angebot und Nachfrage zurückführen. Zusätzlich haben sich die Maßnahmen aufgrund geschehener Ereignisse und der weltpolitischen Lage geändert, was eine Steigerung der Kosten mit sich führte. Belastbare Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung der Kosten lassen sich nicht treffen. Der Magistrat weist an dieser Stelle darauf hin, dass der Innenauftrag "Frankfurter Feste sichern" erst 2017 installiert wurde und daher eine Ermittlung der Daten im Zeitraum von 2009 - 2016 nicht möglich ist. In den Haushalten der Jahre 2017 bis 2023 waren in der Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit für das Sonderbudget "Frankfurter Feste sichern" folgende Mittelansätze veranschlagt: · 2017: 500 T€ · 2018: 487 T€ · 2019: 487 T€ · 2020: 350 T€ · 2021: 400 T€ In den Jahren 2022 und 2023 waren keine Ansätze für das Sonderbudget im Haushalt vorgesehen. In den Jahren 2024 und 2025 waren je 750 T€ unter dem Titel "Unterstützung großer Frankfurter Feste mit überregionaler Bedeutung" auf Basis des Etatantrags E 217/2024 in der Produktgruppe 30.04 des Stadtmarketings veranschlagt. Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden: Zu Frage 1: Allgemein ist ein starker Anstieg der Kosten zu verzeichnen. Beispielhaft kann aufgeführt werden, dass für eine überregionale Veranstaltung in Frankfurt am Main City im Jahr 2019 eine Zuwendung in Höhe von rund 34.000€ gewährt wurde, die gleiche Veranstaltung wurde in 2023 mit einer Zuwendung in Höhe von rund 129.000 € bedacht. Hier ist eine Steigerung um das 3,7-fache festzustellen. Zu Frage 2: Neben dem Faktor Inflation führt vor allem ein Mehr an Sperren und Sicherheitspersonal zur Kostensteigerung. Für die unter 1. genannten Veranstaltungen bedeutet dies für die Bereitstellung von Sperren: 2019 - 5.174,12 € / 2023 - 52.492,74 €. Zu Frage 3: 2019 - 14.054,38 € / 2023 - 26.549,22 € Zur Frage 4: 2017 2023 2024 2025 Bernemer Kerb 2.870,18 € 8.060,07 € 4.493,44 € 51.379,44 € Höchster Schlossfest 35.603,82 € 40.268,41 € 42.286,20 € 110.015,23 € Fastnachtsumzug Klaa Paris in Heddernheim 12.661,34 € 47.063,97 € 58.799,75 € 148.691,31 € 2017 2023 2024 2025 Fastnachtszug Großer Rat 18.867,16 € 43.152,70 € 69.562,99 € 114.147,81 € Mainova Halbmarathon Keine Zuwendung durch das Ordnungsamt erfolgt 11.124,12 € 79.548,87 € Zu Frage 5: Die Kostensteigerungen beruhen vor allem auf einer Kombination aus gestiegenen Sicherheitsauflagen infolge der Bedrohungslage, dem erhöhten Bedarf an Sperren und Personal sowie allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation und Marktentwicklung. Zu Frage 6: Die Kostensteigerung ist neben der Inflation vor allem auf den erhöhten Einsatz von Sperren und Sicherheitspersonal zurückzuführen. Zu Frage 7: Mit dem Magistratsvortrag M 13/2026 "Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung 2026" sollen die Haushaltsmittel für Veranstaltungen und deren Sicherheitsmaßnahmen klar zugeordnet werden, di Zweckbindung nicht verausgabter Mittel aus dem Tourismusbeitrag zweckgebunden aufgehoben und für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen 2026 dem federführenden Dezernat IX bereitgestellt werden, um eine rechtlich und haushaltsmäßig korrekte Mittelverwendung sicherzustellen. Im Entwurf zum Haushalt 2026 sind bislang Mittel in Höhe von 106 T Euro bei Produktgruppe 11.04 eingeplant, für die Jahre 2027 bis 2029 sind jeweils 84 T Euro vorgesehen. Durch den Magistratsbeschluss M 13 soll eine darüberhinausgehende Finanzierung in 2026 in Höhe von 1,5 Millionen Euro sicherstellt werden. Zu Frage 8: Die Veranstaltenden sind nicht dazu verpflichtet, eine Begründung ihrer Absage mitzuteilen. In diesem Jahr sind nach Kenntnis des Magistrats die Veranstaltungen "Kinderfaschingsumzug Griesheim 2025" und "Kinderfest in der Kniebisstraße" aufgrund der gestiegenen Sicherheitsmaßnahmen und aus dem daraus resultierenden Organisationsaufwand abgesagt worden. Zu Frage 9: Die Sicherheitskosten stehen im Zusammenhang mit den polizeibehördlichen Anordnungen zur Absicherung von Festen und können nicht beeinflusst werden. Veranstaltende können jedoch bei der Finanzierung der Maßnahmen unterstützt werden, siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 7. Zu Frage 10: Der Magistrat ist im Austausch mit dem Innenministerium des Landes Hessen. Das Thema Sicherheit von Festen und öffentlichen Veranstaltungen ist ein Thema, das Bund, Land und Kommunen betrifft. Inzwischen hat das Hessische Innenministerium ein Förderprogramm in Höhe von 1 Mio. Euro für die gemeinsame Anschaffung von Terrorsperren und Beratung durch die Polizeipräsidien für das Bundesland angekündigt. Der Magistrat strebt die Ausweitung der Landesförderung an und bemüht sich um den weiteren Dialog dazu. Ebenso wird die Sicherung der Feste auf kommunaler Basis in den Haushaltsberatungen diskutiert. Mit Erlass vom 14.05.2025 regelt das Land Hessen nun künftig die "Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und kommunalen Ordnungsbehörden bei der Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen". Dadurch werden die Organisation und Durchführung insbesondere kleinerer Feste wieder leichter und mit weniger Auflagen und Kosten verbunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 24.03.2025, A 343 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und AfD gegen ÖkoLinX (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 68 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 153, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 90-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Fortführung des Gedenktages 19. Februar als „Tag des Antirassismus“ - Strukturellen Rassismus strukturell bekämpfenB27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 69 Betreff: Fortführung des Gedenktages 19. Februar als "Tag des Antirassismus" - Strukturellen Rassismus strukturell bekämpfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 173/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Der Magistrat gedenkt jährlich der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau mit einer Kranzniederlegung vor dem Graffiti der Künstlergruppe "Kollektiv ohne Namen" unter der Friedensbrücke, sowie mit der Illumination an der Paulskirche. Dabei werden die Namen der Opfer an die Fassade der Paulskirche projiziert und ihrer mit einer Kundgebung öffentlichkeitswirksam gedacht. Dies ist auch für die kommenden Jahre geplant. Darüber hinaus ist der Magistrat unter Federführung des Dezernats II bzw. der ihr zugehörigen Stabsstelle Antidiskriminierung aktuell dabei, gemäß Etat-Anträge E 13 vom 16.06.2023 und E 4 vom 06.06.2024 in enger Abstimmung mit den Hinterbliebenen des Mordanschlags von Hanau ein Denkmal für die Opfer in Frankfurt aufzustellen. Somit wird eine weitere, fest installierte Möglichkeit des Gedenkens geschaffen, die zudem via QR-Code zu weiterführenden Informationen auf der städtischen Website verlinkt. Im Zuge der Ausführung des Etat-Antrages 173 aus dem Jahr 2024 bereiteten das zuständige Dezernat Kultur und Wissenschaft und das städtische Kulturamt eine spartenübergreifende Ausschreibung zur Förderung von Kulturprojekten vor, die im Zeichen von Antirassismus und Antidiskriminierung einschlägige Themen aufgreifen. Für Kulturveranstaltungen und -projekte verschiedener Formate standen basierend auf dem Etat-Antrag jeweils 70.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung. Im Sinne der Positionierung der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung sowohl unmittelbar nach dem Attentat in Hanau am 19. Februar 2020 als auch in den Etat-Anträgen E 80 (2022), E 107 (2023) und E 173 (2024) sollte die Förderung dazu beitragen, gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur für alle Menschen zu schaffen und die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen zu stärken. Die Projekte sollten im Frankfurter Kulturbetrieb spartenübergreifend die Diversitätsentwicklung fördern. Um die Erinnerung dauerhaft wachzuhalten, sollten Projekte in der ganzen Stadt gefördert werden, die sich kritisch mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen. Besonderes Augenmerk wurde auf partizipative künstlerische Projekte von und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie kulturelle Angebote in allen Frankfurter Stadtteilen gelegt, die zum Ziel haben, Menschen zu erreichen, die von klassischen Kulturformaten sonst nicht angesprochen werden. Aus den zur Verfügung gestellten Mitteln bekamen im Jahr 2024 insgesamt 13 Projekte eine Zuwendung von bis zu 7.500 €, im darauffolgenden Jahr waren es elf Projekte. Darüber hinaus begreift der Magistrat den Terroranschlag von Hanau auch insgesamt als Anlass bei der Arbeit gegen Rassismus nicht nachzulassen. Etwa in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020, § 6241(M 103 - Frankfurt gegen Rassismus! Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus), führte die Stabsstelle Antidiskriminierung im Dezernat II unter anderem die Konferenz "In welchem Deutschland wollen wir leben?" (30.09. und 01.10.2025) im Rahmen des Projektes "Partnerschaft für Demokratie" durch. Die Konferenz diente der fachlichen Auseinandersetzung mit aktuellen Herausforderungen einer pluralen Einwanderungsgesellschaft und setzte Schwerpunkte auf Anti-Rassismus-Arbeit, postmigrantische Perspektiven, Erinnerungskultur, sowie Othering. Darin wurde auch das Erinnern an den 19. Februar 2020 thematisiert und mit der Bildungsinitiative Ferhat Unvar diskutiert. Flankierend zur Konferenzarbeit führte die Stabsstelle Antidiskriminierung erstmals Antirassismuswochen im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR) in 2025 ein und etablierte diese als kommunales Format zur Sensibilisierung, Vernetzung und Präventionsarbeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 173 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 154, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 101
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bezahlkarte für Asylbewerber in Frankfurt am MainB27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 70 Betreff: Bezahlkarte für Asylbewerber in Frankfurt am Main Vorgang: A 384/25 AfD Zu Frage 1: Die technischen Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz der Bezahlkarte waren nicht gegeben. Aus diesem Grund verlängerte das Land Hessen die Umstellungsfrist. Zu Frage 2: Der Magistrat rechnet mit dem Beginn des Einsatzes der Bezahlkarte im 2. Quartal 2026. Zu Frage 3: Ein Einsatz der Bezahlkarte ohne Schnittstellenanbindung zöge für die operative Fachstelle in den Arbeitsprozessen einen erheblichen personellen Mehraufwand nach sich, da Daten innerhalb unterschiedlicher Fachverfahren händisch übertragen werden müssten. Zu Frage 4: Der zeitliche, finanzielle und organisatorische Aufwand lässt sich nicht beziffern und darstellen. Zum einen fehlen die praktischen Erfahrungswerte, zum anderen ist dies nicht zuletzt von den zukünftigen Zuweisungszahlen abhängig, deren Größe aktuell nicht absehbar ist. Zu Frage 5: Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main, hält keine Zahlen vor, wie viele Asylbewerber:innen bzw. geduldete Personen sich in Frankfurt am Main aufhalten. Die Anzahl der Bezieher:innen von Analogleistungen SGB XII beträgt 2025 im monatlichen Durchschnitt 611 Personen. Zu Frage 6: Die Weisung des Landes Hessen, die Bezahlkarte einzuführen, betrifft nur geflüchtete Menschen, die neu nach Frankfurt am Main zugewiesen werden. Zu Frage 7 (zu Frage 6): Nach der Weisung des Landes Hessen ist eine generelle Pflicht zur Ausgabe an alle Bestandsfälle nicht vorgesehen. Die Einführung einer Bezahlkarte für sogenannte Bestandsfälle und Analogleistungsempfänger:innen ist mit einem erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden. Zu Frage 8: Die Bezahlkarten bleiben im Besitz der Leistungsempfänger:innen und werden nach der Einführung der Bezahlkarte vom Jugend- und Sozialamt in Verwendung genommen. Zu Frage 9: Im Jahr 2024 wurden der Stadt Frankfurt 1.414 Asylbewerber:innen und Geflüchtete zugewiesen, im Jahr 2025 bis Anfang Dezember 757 Geflüchtete und Asylbewerber:innen. Für das Jahr 2025 werden im 1. Quartal 2026 noch eine bisher unbekannte Anzahl von ukrainischen Geflüchteten nachzumelden sein. Das Regierungspräsidium meldet diese Zahlen mit entsprechender zeitlicher Verzögerung. Zu Frage 10: Ja. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 24.11.2025, A 384 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 70 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 62, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem OrtsbeiratsbudgetB27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 71 Betreff: Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6143 - OA 540/25 OBR 9 - 1. Mit dem Ortsbeiratsbudget verfügen die Ortsbeiräte über Budgetmittel, die in eigener Zuständigkeit für die in § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GO OBR) genannten Verwendungszwecke im öffentlichen Raum verwendet werden können. Dadurch haben die Ortsbeiräte die Möglichkeit, in den jeweiligen Ortsbezirken eigene Schwerpunkte zu setzen und zu entscheiden, wie Mittel vor Ort verwendet werden. Die Umsetzung dieser sogenannten "Verschönerungsmaßnahmen" erfolgt durch die Fachämter. Da hierbei eine Vielzahl an Vorbedingungen erfüllt sein müssen, kann keine pauschale Aussage über den Umsetzungszeitraum getroffen werden. Im Bereich der Verwendung eigener Budgetmittel der Ortsbeiräte für die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen (Zuschüsse) gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird eine Auszahlung innerhalb einer Frist von drei Monaten von Amtsseite grundsätzlich angestrebt. Hier ist die Vorgehensweise an konkrete Arbeitsabläufe und Fristen gebunden. Diese können und werden zum Teil bereits durch Erledigung vor Fristablauf verkürzt. Die Sachbearbeitung und letztlich die Auszahlung des Zuschusses ist von der individuellen Gestaltung des Beschlusses und der Mitwirkung der einzelnen Beteiligten insbesondere der Zuschussempfänger abhängig. Sollte es dennoch zu absehbaren Verzögerungen kommen, werden diese mit den Zuschussempfänger*innen und dem jeweiligen Ortsbeirat kommuniziert. 2. Ein Bericht, in dem ausstehende, durch Ortsbeiratsinitiativen-Budget beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der Drei-Monats-Frist vorgenommen wurden, aufgelistet sind, wird im 1. Quartal 2026 vorgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.03.2025, OA 540 Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 205 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, AfD und BFF gegen SPD (=Kenntnis als Zwischenbericht) und Linke (=Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, FDP, AfD und ÖkoLinX gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 71 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 71 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: a) Die Vorlage B 71 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 71 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 31 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass bei den Berichten des Magistrats nur das Votum der einzelnen Fraktionen abgefragt wird und keine Aussprache stattfindet. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage B 71 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1: CDU, GRÜNE, SPD, 1 FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2: CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 155, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 00-34-260
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Information der Bevölkerung über Eignung von Wohnungen für BalkonkraftwerkeB27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 72 Betreff: Information der Bevölkerung über Eignung von Wohnungen für Balkonkraftwerke Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6862 - NR 1427/25 IBF - Grundsätzlich stimmt der Magistrat der Förderung der Nutzung von Balkonkraftwerken und damit einer Förderung der Beteiligung an der Energiewende zu. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für dezentrale Solarenergie ist ein wichtiges Ziel. Der vorgeschlagene Ansatz einer gezielten Information wird jedoch als nur eingeschränkt geeignet angesehen. Zum einen sollte die Information über Balkonkraftwerke und Photovoltaik grundsätzlich stadtweit erfolgen. Zu beiden Themen stehen bereits vielfältige Informationsangebote zur Verfügung. Das Klimareferat bündelt und kommuniziert hierbei sowohl eigene als auch von unterschiedlichen Akteur:innen kostenfrei angebotene Veranstaltungen, flankiert durch Pressemitteilungen sowie ein kostenfreies Beratungsangebot. Hierzu zählen unter anderem Gruppenberatungen bzw. Workshops, in denen die Funktionsweise von PV-Anlagen erläutert, das Solarkataster Hessen vorgestellt und individuelle Simulationen für die eigene Wohnsituation durchgeführt werden können. Zum anderen ist eine vorherige Identifizierung "besonders geeigneter" Quartiere in der Praxis nur schwer umsetzbar. Zwar ist die technische Installation von Balkonkraftwerken grundsätzlich unkompliziert, jedoch müssen im Einzelfall zahlreiche rechtliche und bauliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem: · die Zustimmung der Eigentümer:innen, · die statische Eignung von Balkongeländern (z. B. Windlasten), · der Zustand der elektrischen Installation (Brandschutz), · sowie mögliche denkmalrechtliche Anforderungen bei entsprechend geschützten Gebäuden. Das Solarkataster kann hierbei lediglich eine erste Orientierung bieten, ersetzt jedoch keine Einzelfallprüfung. Eine frühzeitige Information ohne gleichzeitige individuelle Klärung der jeweiligen Rahmenbedingungen kann dazu führen, dass Erwartungen entstehen, die im weiteren Verlauf nicht erfüllt werden können. Aus diesen Gründen wird es als zielführender angesehen, das Thema weiter sukzessive und stadtweit über Informationsveranstaltungen, Pressearbeit sowie ein niedrigschwelliges, kostenfreies Beratungsangebot zu vermitteln. Auf diese Weise können individuelle Voraussetzungen frühzeitig geklärt und realistische Erwartungen geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.11.2025, NR 1427 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 70 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 72 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 63, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 791
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Wann endlich endet der Stillstand am alten Hausener Friedhof?B27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 73 Betreff: Wann endlich endet der Stillstand am alten Hausener Friedhof? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6868 - A 252/23 BFF-BIG, B 311/25 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat die vorstehenden Fragen in den Berichten B 46 vom 26.01.2024, B 293 vom 29.07.2024, B 66 vom 07.02.2025 und B 311 vom 22.08.2025 bereits beantwortet. Mitte letzten Jahres wurden geophysikalische Messungen zur Erfassung von archäologischen Bodendenkmälern sowie eine Kampfmittelsondierung durchgeführt. Dabei wurden Hinweise auf eine frühere Bebauung auf dem Friedhof gefunden. Die Bewertung dieser Verdachtsflächen obliegt dem Denkmalamt und ist noch nicht abschließend erfolgt. Es wurden außerdem auch Verdachtspunkte für Kampfmittel gefunden, die zu einem späteren Zeitpunkt freigelegt werden müssen. Anschließend an die Messungen wurden die Mauerfundamente hinsichtlich Schadstellen untersucht. Diese Arbeiten konnten im letzten Jahr noch abgeschlossen werden. Aktuell ist die Kartierung des Schadbildes und der Bausubstanz der Mauerflächen und Mauerkrone geplant. Der Auswertungsbericht dazu wird voraussichtlich im März vorliegen. Der Magistrat geht derzeit davon aus, dass damit alle erforderlichen Grundlagen geschaffen sind, um mit der Planung der Mauerinstandsetzung beginnen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 31.10.2023, A 252 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 311 Bericht des Magistrats vom 04.09.2026, B 274 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 73 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung farbechte/Linke Beschlussausfertigung(en): § 156, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Auswirkungen des BaulandbeschlussesB27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 74 Betreff: Auswirkungen des Baulandbeschlusses Vorgang: A 385/25 AfD Der Baulandbeschluss ist ein strategisches Instrument der Stadtentwicklung, um eine sozial- und klimagerechte Bodennutzung und einen für alle Bevölkerungsschichten bezahlbaren Wohnungsbau in einem transparenten Verfahren zu gewährleisten. Derzeit befinden sich zahlreiche Baugebiete, auf die der Baulandbeschluss anzuwenden ist, in der Entwicklung. Der Magistrat wird den Stadtverordneten einen Evaluationsbericht und daraus gegebenenfalls abgeleitete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Baulandbeschlusses vorlegen. Aus Sicht des Magistrats können erste Erkenntnisse aus den bisherigen Projekten abgeleitet werden: - Der Magistrat konnte bisher keine Verlagerung von Bauprojekten in das Frankfurter Umland registrieren, somit auch keine aufgrund des Frankfurter Baulandbeschlusses. Im regionalen Vergleich werden in Frankfurt mehr Wohnungen als im Umland neu errichtet. - Dem qualifizierten Mietspiegel liegt eine Zufallsstichprobe zugrunde, so dass der Einfluss einzelner Wohnungen nicht aussagekräftig ist. Grundsätzlich gilt aber, je größer der Anteil freifinanzierter Mietwohnungen mit gedämpfter Mietpreis-Entwicklung ist, desto größer ist deren statistischer Effekt auf das durchschnittliche Mietniveau. - Es liegen dem Magistrat keine Rückmeldungen von Unternehmen bezüglich der Auswirkungen des Baulandbeschlusses auf deren Geschäftstätigkeit vor. - Im Rahmen von Verhandlungen und Beratungen mit Grundstückeigentümern und Projektentwicklern konzentrierten sich die Rückfragen auf Themen wie die Unterzeichnung einer Grundzustimmung als Voraussetzung für den Projektstart, Anzahl und Höhe der vorgeschriebenen Quoten, die Wertermittlung im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit, die Verknüpfung bei Projekten mit gleichzeitigem Bodenordnungsverfahren und die Umsetzung der Quote für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen. - Seit 2020 haben sich national und international diverse Einflussfaktoren ergeben, die auf die Entwicklung der Immobilienpreise wirken. Beispielhaft seien hier genannt: Starke Preissteigerungen bei den Baukosten, überdurchschnittlich hohe Inflation, gestiegene Zinsen für Baukredite, steigende Energiekosten, höhere energetische Anforderungen. Der Magistrat hat darauf reagiert und die städtischen Förderprogramm angepasst. Der Magistrat setzt sich über den Deutschen Städtetag und den Hessischen Städtetag zudem dafür ein, Maßnahmen zur Reduzierung der Baukosten voranzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 03.12.2025, A 385 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 74 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 65, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 61-00
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Letztes Wort Verwertungskündigung in GellertsiedlungB27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 75 Betreff: Letztes Wort Verwertungskündigung in Gellertsiedlung Vorgang: A 389/26 Gartenpartei Auf Nachfrage teilt die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) dem Magistrat mit, dass Herr Junker weder in der Ortsbeiratssitzung am 30.10.2025 noch in einer Mieterversammlung am 22.01.2026 davon gesprochen hat, dass es eine Verwertungskündigung der ABG geben könnte. Eine Verwertungskündigung ist durch die ABG nicht angestrebt, was der Magistrat ausdrücklich begrüßt. Der Magistrat sieht darüber hinaus keine Rechtsgrundlage für eine solche Kündigung in den Wohnungen der Rotlintstr. 105 -119 und Münzeberger Str. 10-12. Nach Kenntnis des Magistrats kommt die ABG ihren rechtlichen Pflichten der Information gegenüber den Mieter:innen nach. Die ABG hat ihren Mieter:innen beispielsweise im Rahmen der Einladung zum Mieterdialog am 22. Januar 2026 schriftlich grundlegende Informationen zukommen lassen. Die ABG zwei Mieter:innenversammlungen durchgeführt, die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt und individuelle Gespräche mit den Mieter:innen geführt. Die ABG hat für die Rotlintstr. 105 -119 und Münzeberger Str. 10-12 bisher folgende Rahmenbedingungen vorgeschlagen: Es gibt für die Bestandsmieterinnen und -mieter eine Rückzugsgarantie, sie sollen durch die Maßnahmen nicht schlechtergestellt werden. Nur ein Teil der Wohnungen soll zusammengelegt werden, um neue Familienwohnungen mit 3 und 4 Zimmern zu schaffen. 37 Wohnungen sollen nicht zusammengelegt werden. Bei allen Wohnungen sollen im Zuge der Sanierung Balkone angebaut und Grundrisse angepasst werden. Die Mieter:innen haben die Möglichkeit, nach Abschluss der Maßnahme in ihre Wohnung oder in eine vergleichbare Wohnung zurückzuziehen. Bei Neuvermietung wird die zukünftige Miete nicht die ortsübliche Vergleichsmiete überschreiten. Darüber hinaus wird hier durch den Ankauf von Belegrechten und die Schaffung neuer Wohnungen 30 % geförderter Wohnraum entstehen. Der Magistrat arbeitet zusammen mit der ABG daran, dass diejenigen Haushalte, die für den Förderweg 1 oder 2 berechtigt sind, zu diesen geförderten Konditionen zurückziehen können. So können die Mieten im Vergleich zu heute gegebenenfalls auch reduziert werden. Die Bestandsmieter:innen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, in andere Wohnungen im ABG-Bestand zu ziehen und zwar zu gleichen Miethöhen - sofern es sich um einen vergleichbaren Ausstattungsstandard handelt. Falls die Mieter:innen für den Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt sind, bietet ihnen die ABG entsprechenden geförderten Wohnraum an. In diesen Fällen kann die Miete der neuen Wohnung niedriger als in der aktuellen Wohnung sein. Insgesamt wird mit den geplanten Maßnahmen in der Gellertsiedlung auch dringend benötigter Wohnraum geschaffen. Heute gibt es in den o.g. Gebäuden 64 Wohnungen. Nach derzeitigem Planungsstand sollen künftig durch teilweise Zusammenlegungen von Wohnungen sowie Dachgeschossausbau insgesamt 63 Mietwohnungen zur Verfügung stehen (37 2-Zimmerwohnungen, 20 3-Zimmerwohnungen und 6 4-Zimmerwohnungen), die Wohnfläche erhöht sich um ca. 1.100 qm. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 24.01.2026, A 389 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, FDP und AfD gegen Linke und ÖkoLinX (= Zurückweisung) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 75 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) BSW (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 157, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 92-40
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - „Storze Gässchen“ - Benennung einer Straße/GasseB27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 76 Betreff: "Storze Gässchen" - Benennung einer Straße/Gasse Vorgang: OI 125/25 OBR 9 Der Magistrat benötigt noch Zeit für weitere Recherchen vor der Umsetzung der Straßenbenennung, weil die Herleitung des Namens und die Schreibweise verlässlich geklärt werden müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 27.11.2025, OI 125 Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: CDU, SPD, Linke und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 21, 1. Sitzung des OBR 9 vom 07.05.2026 Aktenzeichen: 62-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bau und Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten forcierenB27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 77 Betreff: Bau und Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten forcieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6689 - E 81/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 312/25 - Die Gründung der Bildungsbaugesellschaft wurde im Dezember 2025 von der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025. § 6973, M 135) beschlossen und das Konzept zur Bildungsbaugesellschaft ist erstellt. Eine Aktualisierung des Wirtschaftsplans sowie sonstiger Beratungsleistungen wurden beauftragt. Damit sind die zur Verfügung gestellten Mittel verpflichtet. Restzahlungen fallen in 2026 an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 81 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 312 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 72 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 77 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 66, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 40-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße)B27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 78 Betreff: Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2025, § 7105 - OA 127/22 OBR 15, B 197/25 - Zwischenbericht: Der Magistrat bedauert die lange Bearbeitungszeit am Standort Nieder-Eschbach. Der durch das zuständige Fachamt beauftragte Architekt hat eine Prüfung und Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt. Bisher wurden die Grundleitungen gereinigt und befahren, die Bestandspläne digitalisiert sowie eine Grundreinigung der Anlage durchgeführt. Da die Anlage seit vielen Jahren leer steht, waren zunächst mehrere Vorleistungen erforderlich. Der Vorentwurf sowie eine Kostenschätzung durch den Architekten sind für Anfang Februar vorgesehen. Anschließend kann ein genauerer Zeitplan für die weiteren Schritte erstellt werden. Darüber hinaus konnten für den Standort Nieder-Eschbach bereits Partner:innen für das Konzept Nette Toilette gewonnen werden, um den Bedarf an öffentlichen Toiletten besser abdecken zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.01.2022, OA 127 Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 197 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 78 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 158, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Schüler*innen in Förderschulen - ein Weg ins Nichts?B27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 79 Betreff: Schüler*innen in Förderschulen - ein Weg ins Nichts? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7082 - A 369/25 ÖkoLinX-ELF - 1. Im Magistratsbericht B 78 heißt es, dass die Aufnahme der Kinder in eine Förderschule nach Beratung im Förderausschuss vorgenommen wurde. Von wem wurde jeweils die Beratung im Ausschuss angeregt? Förderausschüsse (§54 Abs. 3 Hessisches Schulgesetz) werden von der Schulleitung der aufnehmenden Schule in Abstimmung mit dem zuständigen regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBfZ) einberufen. Grundlage für den Förderausschuss ist die durch das rBfZ erstellte förderdiagnostische Stellungnahme und die darin enthaltende Empfehlung. Der Förderausschuss setzt sich aus verschiedenen Personen zusammen; Leitung des zuständigen regionalen Beratungs- und Förderzentrums, Schulleitung der abgebenden Schule, Schulleitung der aufnehmenden Schule, Schulträger, eine Lehrkraft der aufnehmenden Schule und die Eltern. An manchen Ausschüssen nehmen auch das zuständige Sozialrathaus, wenn vorhanden die Teilhabeassistenz, Therapeuten und unabhängige Beratungsstellen teil. Der Förderausschuss legt verbindlich fest, was das Kind an Unterstützung und Förderung benötigt. Der Förderausschuss gibt eine Empfehlung über Art und Organisation der Förderung in der allgemeinbildenden Schule ab. Die gemeinsame Empfehlung aus dem Förderausschuss wird dann zur Genehmigung dem staatlichen Schulamt vorgelegt. 2. Ziel der Förderschulen ist die Reintegration in die allgemeinen Schulen. Das gelingt aber nur in ca. 1,5 % der auf einer Förderschule beschulten Kinder. Wurde den Eltern explizit gesagt, dass die Förderschule für Lernhilfe eine Einbahnstraße ist? Der Wechsel oder Nicht-Wechsel eines Kindes von der Förderschule in die allgemeine Schule kann unterschiedliche Gründe haben. Ein möglicher Wechsel kann daher nicht von vornherein als gegeben angenommen werden. 3. Warum erfüllen die Förderschulen für Lernhilfe nicht ihr Ziel, die Kinder in die allgemeinen Schulen zu reintegrieren - woran scheitern sie? Es ist grundsätzlich Aufgabe einer Förderschule für Lernhilfe, Kinder wieder an eine allgemeine Schule zurückzuführen. Übergreifend ist hier das Land zuständig. Dem Magistrat liegen hierzu keine aussagekräftigen Erkenntnisse vor. 4. Warum existiert diese Schulform noch, wenn doch alle beteiligten Fachleute wissen, dass diese Schulen ins Leere führen? Im Rahmen der "Modellregion Inklusive Bildung" (Stadtverordnetenbeschluss vom 30.01.2014, § 4145, M 6), die in den Jahren 2015 bis 2020 umgesetzt wurde, wurden zwei Lernhilfeschulen (Karl-Oppermann-Schule und Wallschule) zu Gunsten der inklusiven Beschulung schrittweise abgebaut. 5. Welchen Abschluss erlangen die auf einer Förderschule für Lernhilfe beschulten Kinder und besuchen sie dann weitere Schulformen? Im Bildungsgang mit dem Förderschwerpunkt Lernen schließt mit dem berufsorientierten Abschluss, als Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt, ab. Ein Übergang auf die allgemeinen Schulen ist möglich, um dort weitere Abschlüsse zu erlangen. 6. Wie viele dieser Kinder machen im Anschluss eine Berufsausbildung, welche Ausbildungen sind dies und welche Berufsschulen besuchen sie? Dem Magistrat liegen zu dieser Frage keine statistischen Auswertungen vor. 7. Aus welchen Stadtteilen kommen die Schulkinder, die Förderschulen besuchen und wie hoch ist der Anteil der Schüler*innen mit Migrationshintergrund? Aus dem Kontext der Anfrage ergibt sich, dass auch Frage 7 auf Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen bezogen ist. Zum ersten Teil der Frage, aus welchen Stadtteilen die Schulkinder stammen, die Förderschulen besuchen, liegen uns keine Daten vor. Der Anteil der Schüler*innen mit Migrationshintergrund, die im Schuljahr 2024/25 eine der vier öffentlichen Frankfurter Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen besuchten, lag bei 76,6 %. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 16.09.2025, A 369 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 79 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 67, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 40-32
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Prozesse im Planen und Bauen optimieren: Beschleunigung der PlanungB27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 80 Betreff: Prozesse im Planen und Bauen optimieren: Beschleunigung der Planung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7090 - NR 1278/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - 1. Kommunaler Ablaufplan/Beschleunigung Planungs- und Baufinanzierung In der Summe dauert ein Bauprojekt in Frankfurt je nach Größe und Komplexität sieben bis zehn Jahre bei Einhaltung der Regelverfahren. Davon sind nur etwa drei bis fünf Jahre Planung und Bauabwicklung. Seit Einführung des kommunalen Ablaufplanes (Bauwerksrichtlinie) vor etwa 35 Jahren sind zusätzliche europarechtliche Regularien für Haushalts- und Vergaberecht eingeführt worden, die die Abwicklung von öffentlichen Bauprojekten erschweren. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 26.01.2017, § 940, M 233 (Schulbau beschleunigen), und dessen Umsetzung haben gezeigt, dass eine schnellere Umsetzung in der Stadt Frankfurt möglich ist, wenn die zahlreichen stadteigenen Vorschriften ausgesetzt bzw. angepasst werden und die Finanzierung gewährleistet wird. Der Magistrat begrüßt die Anregung, die Vereinfachungen der Schulbaubeschlüsse (Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017, § 940, M 233, sowie vom 19.09.2024, § 5161, M 95) bei der Neuaufstellung eines neuen Kommunalen Ablaufplanes zu berücksichtigen und auch auf andere Bauvorhaben zu übertragen. Hierzu gehören die Haushaltsanmeldung auf Grundlage einfacher Kostenschätzungen, die unterbrechungsfreie Planung und die vorgezogene Finanzierung von Teilprojekten/Vorabmaßnahmen. Der Kommunale Ablaufplan selbst stellt aber nur die Abwicklung dar und beinhaltet nicht die Vorschriften/Beschlüsse selbst. Die folgenden Änderungsvorschläge müssen deswegen auch parallel in den anderen städtischen Regularien Niederschlag finden. Hierzu können u.a. die Bewirtschaftungsrichtlinie, die Vergabeordnung, die Revisionsordnung oder die Abgrenzungsrichtlinie gehören. Beschleunigungsvorschläge a. Eine Parallelisierung von Vorgängen wird grundsätzlich durch den Magistrat begrüßt. Möglich wird dies aber erst dann, wenn auf Teile der zahlreichen Freigabeprozesse für Ablaufschritte durch die verschiedenen Ämter und Gremien verzichtet werden kann. b. Die Freigabe von Planungsmitteln sowie Raumprogrammbeschlüsse durch den Magistrat bewirken mehrere Monate Wartezeit. Teils muss dazu sogar der neue Haushaltsbeschluss abgewartet werden, um erste Planungsmittel für ein beabsichtigtes Projekt zu erhalten. Aus Sicht des Magistrats würde die Freigabe von Planungsmitteln auf Ämterebene in Abstimmung mit dem verantwortlichen Dezernat zu einer deutlichen Beschleunigung führen. Der Bau nach beschlossenem Planungsrahmen und damit Verzicht auf Beschlüsse individueller Raumprogramme würde den Prozess weiter beschleunigen. c. Die Vergabe von Planungsleistungen muss für alle größeren Maßnahmen europaweit erfolgen. Die Regularien sind in der Vergabeverordnung (VgV) und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) festgelegt. Zusätzlich zu diesen Vorgaben gibt es aber noch stadtintern weitere Beschluss- und Prüfinstanzen. Diese führen dazu, dass oft ein Jahr benötigt wird, um überhaupt ein Planungsteam zusammenzustellen und mit der Planung zu beginnen. Durch die Reduzierung des Workflows auf die gesetzlichen Vorgaben und eine amtsinterne Abwicklung der Vergabeverfahren könnte die Vergabephase für Planungsleistungen wesentlich verkürzt werden. d. Die Freigabe der Baumittel (Bau- und Finanzierungsvorlage) dauert häufig ebenfalls mehrere Monate, teils auch mehr als ein Jahr ab Fertigstellung der Planung. Gründe sind die Prüfprozesse der Ämter und Gremien und häufig auch die Klärung der Nachfinanzierung, da die ermittelten Kosten durch die lange Gesamtprojektlaufzeit und damit verbundenen Baukostensteigerung angepasst werden müssen (Querdeckung). Durch eine jährliche Anpassung der Haushaltsmittel an die Baukostensteigerung bei verzögerten Projektbeauftragungen können diese Probleme minimiert werden. e. Die Vergabe von Bauleistungen erfolgt im Regelfall gewerkeweise. Die Regularien des Vergaberechts (GWB, VBO) führen dazu, dass die Stadt Frankfurt am Main nur sehr langsam reagieren kann, wenn ein beauftragtes Unternehmen z.B. wegen Insolvenz oder mangels Kapazitäten die Leistungen nicht erbringen kann. Die Bauzeit verlängert sich dadurch deutlich. Für Neubauten sollte daher stärker geprüft werden, ob andere Vergabeformen genutzt werden können, die auf solche Probleme schneller reagieren. Für die zahlreichen Sanierungen empfiehlt das Amt für Bau und Immobilien (ABI), auf Grund der höheren Komplexität und des Nachtragsrisikos, weiterhin die gewerkeweise Ausschreibung, womit auch die Interessen kleiner mittelständischer Unternehmer berücksichtigt wären. f. Maßnahmen zur Herstellung von baulichen Rettungswegen, Aufzügen oder energetischen Sanierungen sind im Regelfall investive Maßnahmen. Für investive Maßnahmen sind Haushaltsmittelanmeldungen erforderlich. Zur Beschleunigung sollten die Haushaltsmittelanmeldungen nicht als Einzelprojekt, sondern gebündelt als Programme erfolgen. 2. Gruppenbildung/Bündelung von Projekten Die Zusammenlegung von Projekten wurde bisher dann angewendet, wenn serielle Bauweisen umgesetzt werden sollten (Programm für sechs Kitas) oder wenn eine gegenseitige Deckungsmöglichkeit gewünscht war (Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017, § 940, M 233, sowie vom 19.09.2024, § 5161, M 95). Eine Gruppenbildung bzw. Bündelung von Projekten, die eine Querfinanzierung zulässt, ist ein positiver Ansatz. Schulbauprojekte würden sich als Pilotprojekt eignen. Bei Bauprogrammen, als Grundlage von Beschlüssen, ist in der Erfahrung des Amtes für Bau und Immobilien jedoch auch mit langer fachlicher und politischer Abstimmungszeit bei der Programmaufstellung zu rechnen. Risiken sind beispielsweise ein geänderter Bedarf, noch nicht vorhandene Grundstücke oder das Planungs- bzw. Baurecht. Diese können eine Paketbildung verzögern oder Einzelprojekte verteuern. Daher sollten bei der Paketbildung spätere Anpassungen möglich sein und Risikozulagen eingepreist werden. Aus Sicht des Amtes für Bau und Immobilien erscheint es auch eine sinnvolle Option, eine grundsätzliche Querdeckungsfähigkeit in den Dezernatsbudgets zu ermöglichen, insofern das Haushaltsrecht dies zulässt. 3. Digitalisierung Derzeit werden im ABI sowohl die Baumanagements- als auch die Facility-Management-Software (insgesamt CAFM) neu implementiert. Hieraus werden auch neue Synergien und eine Verbesserung der Berichtsmöglichkeiten erwartet. Durch die Digitalisierung können jedoch auch die städtischen bzw. politischen Abstimmungen durch die verschiedenen Ausschüsse beschleunigt werden. In Abstimmung mit dem Revisionsamt kann außerdem die bereits erfolgte Digitalisierung zu einer Beschleunigung der Durchführung von Prüfungen und Berichtsabstimmungen führen. 4. Pilotprojekt für einen optimierten Kommunalen Ablaufplan Der Vorschlag wird begrüßt, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Bauprojekte in der Aufstellung von Planung und Finanzierung mehrere Jahre in der Umsetzung brauchen. Deswegen würde ein Pilotprojekt als Bedingung den Beschluss eines neuen Ablaufplanes und die Optimierung der Prozesse erheblich verzögern. Die Aufstellung eines neuen kommunalen Ablaufplans ist komplex und zeitaufwendig, da auch die zugrundeliegenden städtischen Regularien angepasst werden müssen, deswegen sollte dies aus Sicht des Magistrats baldmöglichst veranlasst werden. 5. Onlineportal für Berichtwesen über Maßnahmen mit frühzeitiger Mittelbereitstellung Nach Kenntnisstand des Magistrats arbeiten andere Städte (z.B. München) mit dem Delegieren der Bauprojektbeschlüsse vom Parlament auf die Magistratsebene und gleichzeitiger jährlicher Berichterstattung in Zusammenarbeit mit der Kämmerei. Dies ist aus Sicht des Amtes für Bau und Immobilien ebenfalls in Frankfurt vorstellbar, auch mit Berichterstattung über ein Onlineportal und kann zu einer wesentlichen zeitlichen Einsparung, damit wesentlich beschleunigter Umsetzung und damit auch Mittelabfluss führen. Des Weiteren: Zur Schaffung aller Voraussetzungen im Planungsprozess müssen die über das Amt für Bau und Immobilien hinaus notwendigen städtischen Akteure wie bspw. das Stadtplanungsamt zur Schaffung des Planungsrechtes bzw. zur Prüfung ob die Änderung bestehenden Planungsrechtes notwendig ist, dem Amt für Straßenbau und Erschließung zur Prüfung der verkehrlichen Erschließung, der Stadtentwässerung etc. rechtzeitig durch das Amt für Bau und Immobilien eingebunden werden, dort müssen genügend Personalkapazitäten vorhanden sein und Projekte im Schulbau entsprechend priorisiert bearbeitet werden. Das Stadtschulamt als Auftraggeber ist selbstverständlich grundsätzlich im Prozess beteiligt. Fazit: Mit einer umfassenden, ressortübergreifenden Entschlackung kommunaler Vorgehen und Abläufe wäre eine Beschleunigung kommunaler Bauprojekte (inkl. Neubauten) rechtssicher im Umfang von drei Jahren möglich. Dies würde eine ressortübergreifende Initiative erfordern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.06.2025, NR 1278 Antrag vom 02.06.2026, NR 11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 68, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 60-10
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Wie steht es um Frankfurts Schulturnhallen?B27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 81 Betreff: Wie steht es um Frankfurts Schulturnhallen? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7079 - A 303/24 CDU - Zu 1. In Frankfurt gibt es 190 Schulturnhallen. Zu 2. 15 Dreifeldhallen, 21 Zweifeldhallen und 154 Einfeldhallen. Zu 3. Für den Vereinssport stehen unter der Woche ab 17:30 Uhr alle Schulturnhallen zur Verfügung. Seit der Erweiterung der Nutzungszeiten können ab 01. Mai 2022 die Schulturnhallen samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr angemietet werden. Einschränkungen erfolgen an einigen Hallen durch Sanierungsarbeiten oder baulichen Maßnahmen. Zu 4. Es werden das Sport- und Freizeitzentrum Kalbach, der Sportpark Preungesheim und die Fabriksporthalle für den Schulsport zur Verfügung gestellt. Zu 5. Für den schulischen Sportunterricht sind derzeit 32 weitere Sportflächen angemietet, u. a. bei der Saalbau GmbH sowie bei div. Turn- und Sportvereinen (s. angefügte Übersicht). Zu 6. Folgende Schulen sind derzeit ohne eigene Turnhalle. Judith-Kerr-Schule Grundstück zu klein. Toni-Sender-Oberstufe Anmietung-Interim, Grundstück zu klein. Bergiusschule Altes Schulgrundstück, zu klein. Gutenbergschule Geht in Anni-Albers-Schule auf, der Schulstandort hat eine Einfeldhalle. Wilhelm-Merton-Schule Altes Schulgrundstück, zu klein Weißfrauenschule Liegt auf einem Areal mit der Karmeliterschule, Turnhalle dieser Schule zugeordnet. Berthold-Simonsohn-Schule Schule mit zwei Standorten und besonderem Konzept. Bürgermeister-Grimm-Schule Liegt mit der Ackermannschule auf einem Areal, Turnhalle dieser Schule zugeordnet. Viktor-Frankl-Schule Schwerpunkt Therapie, besondere Barrierefreiheit nötig, Nutzung der benachbarten Sporthalle der Anne-Frank-Schule. Heinrich-Hoffmann-Schule Schule für Kranke, besonderes Betreuungskonzept. Fritz-Redl-Schule Sport an der Turnhalle ehemals Karl-Oppermann-Schule. KGS Niederrad Interim, Anmietungen. Deutschherrenschule Nutzt die Sporthalle Süd. Falkschule Grundstück zu klein. Schule am Erlenbach Grundstück zu klein. Günderrodeschule Grundstück zu klein. Henri-Dunant-Schule Teilt sich das Areal mit Edith-Stein-Schule, Turnhallen sind dieser Schule zugeordnet. Robert-Blum-Schule Grundstück zu klein, Anmietung der direkt anliegenden Vereinsturnhalle. Schule am Landgraben Grundstück zu klein. Willemerschule Nutzt die direkt anliegende Sporthalle Süd. Zu 7. In einem Interim befindet sich die Toni-Sender-Oberstufe und die KGS Niederrad, sie werden am endgültigen Standort Sporthallen erhalten. Zu 8. Grundsätzlich gilt für die Auslastung der Hallen, dass für andere Nutzende wie z.B. Kitas, Ersatzschulen und Schulen mit nicht ausreichender eigener Sportversorgung die freien Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Zu 9. Aufgrund zu geringer Grundstücksgrößen ist dies punktuell nicht möglich. Vielmehr werden Standorte geprüft, an denen eine Überkapazität geschaffen werden könnte, um die gesamtstädtische Sportversorgung sicherzustellen. Dabei sind zwei Standorte pro Bildungsregion angedacht. Zu 10. Derzeit liegt kein Sanierungskonzept für alle sanierungsbedürftigen Schulturnhallen vor. Notwendige Sanierungsmaßnahmen werden im laufenden Bauunterhalt durchgeführt. Investive Maßnahmen werden mit der Haushaltsmittelanmeldung angemeldet und bei Genehmigung durchgeführt. Im Rahmen der Schulbauoffensive ist die Bereitstellung von Schulsportmöglichkeiten in einem Baupaket beschlossen worden. Zu 11. Es gibt wenige reine Sporthallen-Anmeldungen, aber sehr viele Gesamtmaßnahmen, die Sporthallen mit beinhalten. Grundsätzlich werden für Neubauten immer die erforderlichen Sporthallen mitgeplant, es gibt aktuell nur einen Standort, bei dem der Sport voraussichtlich nicht vollständig am endgültigen Standort mit abgebildet werden kann. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Mehr siehe Übersicht. Anlage lage1 (ca. 42 KB) Anlage lage2 (ca. 78 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 03.07.2024, A 303 Antrag vom 01.06.2026, OF 63/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD und BFF gegen Linke (=Kenntnis als Zwischenbericht) 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FDP und AfD gegen ÖkoLinX (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 159, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 40-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude?B27.02.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 82 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6755 - OA 554/25 OBR 2 - Zu 1. Die pädagogische Fachabteilung des Stadtschulamtes hat sich frühzeitig des Themas angenommen und in enger Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt geeignete Schülerlenkungsmaßnahmen erarbeitet. Nach sorgfältiger Prüfung konnte das ehemalige, bereits im Umbau befindliche Gebäude des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF), als geeignetster Standort identifiziert werden. Die Verlagerung der gesamten Grundstufe der Georg-Büchner-Schule in das genannte Gebäude ist vorgesehen, um den aktuell kontinuierlichen Anstieg der Schülerzahlen Rechnung zu tragen und gleichzeitig die bestehende Schulstruktur wirksam zu entlasten. Das Gebäude ist für einen dreizügigen Schulbetrieb ausgelegt, verfügt jedoch über zusätzliche Kapazitäten, die bei Bedarf eine temporäre Vierzügigkeit ermöglichen. Zu 2. Für den Weg vom regulären Standort der Georg-Büchner-Schule zum Auslagerungsstandort wird ein Shuttle-Bus eingerichtet. Dieser Bus fährt morgens zur 1. und 2. Schulstunde hin und mittags nach der 3., 4. und 5. Stunde zurück zum regulären Standort der Georg-Büchner-Schule. Zu 3. Die ursprünglich angestrebte Inbetriebnahme zum Ende der Sommerferien 2025 konnte nicht eingehalten werden. Eine Nutzungsaufnahme der Außenstelle erfolgte nach den Winterferien im Januar 2026 - die Grundstufe der Georg-Büchner-Schule hat ihre Arbeit am Standort Schloßstraße aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.04.2025, OA 554 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 82 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verkauf zweier Flächen in Griesheim an TenneT TSO GmbH im Rahmen des Netzausbaus rund um FrankfurtM27.02.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.02.2026, M 44 Betreff: Verkauf zweier Flächen in Griesheim an TenneT TSO GmbH im Rahmen des Netzausbaus rund um Frankfurt Vorgang: Auf Antrag des Magistrats gemäß § 17 (3) GOS vom 27.02.2026 I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages zum Verkauf zweier Flächen, an TenneT TSO GmbH, wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Käufer: TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth Kaufgrundstücke: Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstück 102/3, Griesheimer Stadtweg hält 1782 m², Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstück 521/104, Griesheimer Stadtweg hält 760 m² Kaufpreis: 340,- €/m², somit für 2.542 m² = 864.280,- € Rechts- u. Sachmängelhaftung: Der Kaufgegenstand wird so übergeben, wie er daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Für den Kaufgegenstand bestehen Pachtverträge. Diese werden nicht übernommen und wurden zum 30.04.2025 mit einer Laufzeit bis zum 31.10.2025 gekündigt. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB sowie Kosten, Beiträge und Abgaben im Sinne des § 127 Abs. 4 BauGB - insbesondere Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag - für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrags bautechnisch begonnen sind, trägt der Verkäufer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld (§ 436 BGB). Erschließungsbeiträge, Kosten und Abgaben für nach der Beurkundung begonnene Maßnahmen trägt der Käufer. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Kaufvertrag. Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2024 für baureifes Land, Baufläche für Gemeinbedarf 310,- €/m² beträgt. Gem. der Wertermittlung 006/2025 der kommunalen Wertermittlungsstelle wird zur Bewertung der Fläche, aufgrund der durch TenneT höherwertig angestrebten Nutzung, der Bodenrichtwert für einfaches Gewerbe aus dem Bereich der Kleyerstraße i. H. v. 340,- €/m² herangezogen. II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien, Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung TenneT TSO GmbH ist gemeinsam mit drei weiteren Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Höchstspannungsnetzes verantwortlich und sorgt für eine verlässliche sowie sichere Stromversorgung in weiten Teilen Deutschlands. Die Energiewende stellt das vorhandene Stromnetz vor neue Herausforderungen, wodurch zum einen der Ausbau bestehender Umspannwerke und Höchstspannungsleitungen, zum anderen der Bau neuer Anlagen und Verbindungen notwendig werden. Im Rahmen des erforderlichen Netzausbaus rund um Frankfurt plant die TenneT TSO GmbH eine neue 380kV Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk Frankfurt Griesheim und dem geplanten Umspannwerk in Schwanheim. Für dieses Vorhaben werden sowohl ein Start- als auch ein Zielschachtstandort zur Einspeisung in die Umspannwerke benötigt. Diese Schachtstandorte müssen ortsnah zu den Umspannwerken liegen. Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur sowie der dichten Bebauung eignen sich die in Rede stehenden städtischen Flächen hierfür am besten. Daher ist die Errichtung eines Schachtbauwerks (Zielschacht) an diesem Standort erforderlich. B. Alternativen Ein Flächentausch oder die Vergabe im Erbbaurecht. Ein Tausch ist ausgeschlossen, da TenneT TSO GmbH nach eigenen Angaben über keine entsprechenden Flächen verfügt. Die Bestellung eines Erbbaurechts ist zwar grundsätzlich möglich, erweist sich im vorliegenden Fall jedoch nicht als zielführend. Zur Realisierung des geplanten Bauwerks (Spezialbauwerk) werden neben unseren Flächen auch weitere Grundstücke aus Privatbesitz benötigt, sodass nur ein Gesamterbbaurecht in Betracht käme. Dieses wurde jedoch aufgrund der damit verbundenen Schwierigkeiten bei Verwaltung, Anpassungen, Belastungen, Veränderungen - wie etwa beim Verkauf von Grundstücksanteilen - sowie bei der Beendigung, insbesondere im Hinblick auf Heimfallregelungen, verworfen. Daher bleibt letztlich nur der Verkauf der Flächen als praktikable Lösung. C. Lösung Verkauf der in Rede stehenden Flächen zu den oben genannten Konditionen, um den notwendigen Netzausbau für Frankfurt am Main sicherstellen zu können. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine. Die Vertragsabwicklungskosten werden von dem Käufer übernommen. Anlage 1_Luftbild (ca. 1,7 MB) Anlage 2_Lageplan500 (ca. 136 KB) Anlage 3_Lageplan2000 (ca. 171 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.03.2026, NR 1552 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Entscheidung über die Vorlage M 44 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. 2. Die Entscheidung über die Vorlage NR 1552 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 44 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1552 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Ältestenausschusses am 05.03.2026, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 44 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1552 auf die Tagesordnung II der 47. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1552 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stv Yilmaz (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme) Stv Bäppler-Wolf (M 44 = Annahme, NR 1552 = Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stv Yilmaz (M 44 = Ablehnung, NR 1552 = Annahme) Stv Bäppler-Wolf (M 44 = Annahme, NR 1552 = Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP und Volt gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7369, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 23-11
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten Umsetzung einer Sozialpflegerin vom Sozialbezirk 424, 425 (Ortsbeirat 7) in den Sozialbezirk 422, 423 (Ortsbeirat 7)M27.02.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.02.2026, M 45 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten Umsetzung einer Sozialpflegerin vom Sozialbezirk 424, 425 (Ortsbeirat 7) in den Sozialbezirk 422, 423 (Ortsbeirat 7) Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, Frau Eila Donning, Am Ebelfeld 183, 60488 Frankfurt am Main als Ehrenbeamtin (Sozialpflegerin) vom Sozialbezirk 424, 425 (Ortsbeirat 7) in den Sozialbezirk 422, 423 (Ortsbeirat 7) umzusetzen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiter:innen im Sozialbezirk 422, 423 für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP; AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA; AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 122, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 00-33-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Bauvorhaben Sportanlage Kalbach Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasenkleinspielfelder, Grunderneuerung des NaturrasenspielfeldesM27.02.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.02.2026, M 46 Betreff: Bauvorhaben Sportanlage Kalbach Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasenkleinspielfelder, Grunderneuerung des Naturrasenspielfeldes 1. Dem Bauvorhaben auf der Sportanlage Kalbach - Umwandlung des Tennenspielfeldes in Kunstrasenkleinspielfelder und Grunderneuerung des Naturrasenspielfeldes wird zugestimmt. 2. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Baukosten für die Maßnahme auf insgesamt 2.705.000,00 € (brutto) belaufen. Die Finanzierung ist in der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.001363 "Sportstätten" eingeplant. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar. Die zuvor genannten Mittel werden bewilligt und freigegeben. Das Bauvorhaben auf der Sportanlage Kalbach wird in 2026 gestartet. Der Beginn der Arbeiten ist zwischen dem 3. und 4. Quartal 2026 geplant. In 2026 wird mit einem Mittelabfluss von ca. 600.000 € gerechnet. 2027 wird das Bauvorhaben abgeschlossen und die restlichen Mittel in Höhe von ca. 2.105.000 € fließen ab. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren mit einem jährlichen Aufwand für Abschreibungen i.H.v. 135.250,00 € zu rechnen ist. Die Kosten der kalkulatorischen Verzinsung betragen 30.431,25 € pro Jahr. Begründung: Bereits seit 2021 gibt es den Wunsch seitens des Vereins und auch Überlegungen des Sportamtes, die Sportanlage Kalbach zu erweitern bzw. zu sanieren. Der FC Kalbach hat ca. 500 Mitglieder und 15 aktive Jugendmannschaften. Im Jahr 2021 wurde zusätzlich eine Abteilung Fitness, Yoga und H.I.I.T gegründet. Die vorhandenen Sportflächen decken den Bedarf des Vereins nicht mehr ab. A. Zielsetzung Das Grünflächenamt hat einen Entwurf für die Baumaßnahme erstellt. Das Tennenspielfeld soll in Kunstrasenkleinspielfelder (Basketball, Pickelball, Minispielfeld und Kleinspielfeld 68 m x 44 m) umgebaut werden und das Naturrasenspielfeldes soll einen Grunderneuerung erhalten. Im Zuge der grundhaften Sanierung des Naturrasengroßspielfeld sollen die Abmessungen auf das notwendige Maß verkleinert werden, so dass eine potentielle Fläche für den Bau eines Funktionsgebäudes entsteht. B. Alternativen Alternative Planungen lassen sich auf dem Grundstück nicht wirksam umsetzen. Die vorliegende Entwurfsplanung stellt die sinnvollste Ausführungsvariante dar. C. Lösung Das Großspielfeld mit Naturrasen wird auf die notwendige Größe von 68 x 44 m verkleinert, sodass nordöstlich ein Baufenster für ein optionales Funktionsgebäude entsteht. Im Bereich der ehemals für Leichtathletik genutzten Tennenfläche ist der Bau eines Kleinspielfeldes mit einem Kunstrasenbelag mit Sandverfüllung geplant. Nordwestlich vom Kleinspielfeld fügen sich ein Pickleballfeld und ein Streetballplatz an. Entlang der nordwestlichen Grenze sind zudem ein Minispielfeld mit Kunstrasen, sowie eine Fitnessfläche angeordnet. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Baumaßnahme soll im Jahr 2026 begonnen werden. Mit der Fertigstellung der Maßnahme ist Ende 2027 zu rechnen. Der Mittelabfluss für die Baumaßnahme erstreckt sich über die Jahre 2026 - 2027. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen: keine b) Sachkosten keine wie z. Bsp. Kosten für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung: Kosten für kalkulatorische Verzinsung (2,25% auf 2.705.000,00 € :2) werden insgesamt 30.431,25 € erwartet. 2. Abschreibung: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibungen (20 Jahre = 5% auf 2.705.000,00 €) von brutto 135.250,00 € erwartet. 5. Jahreserträge: Gebühren, Entgelte und dgl. keine 6. Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Anlage 1_Erlaeuterungsbericht (ca. 3,4 MB) Anlage 2_Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 366 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 46 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 46 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 123, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 52-2
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBM27.02.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.02.2026, M 48 Betreff: Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7302 (M 20) I. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in dem Zeitraum vom 15.05.2024 bis 17.06.2024 durchgeführt worden ist. II.1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße / Östlich Erntestraße - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 09.02.2026. II.2 Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanaufstellung werden geändert. Der Magistrat wird beauftragt, die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ortsüblich bekannt zu machen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein gemischt genutztes, urbanes Stadtquartier geschaffen werden, das Gewerbe mit Wohnen sowie kulturellen Nutzungen verbindet. Dabei sollen die bestehenden Gewerbenutzungen gesichert und strukturiert werden. Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Anlage eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebes dienen, sollen ausgeschlossen werden. Andere konkurrierende Nutzungen, wie zum Beispiel Beherbergungs- und Einzelhandelsbetriebe sollen nur ausnahmsweise zulässig sein. Außerdem sollen Maßnahmen zur klimagerechten Stadtentwicklung berücksichtigt werden. III. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB zu beantragen sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu stellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.1: Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 04.03.2021, § (M 20) wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans im Osten um die Verkehrsfläche der Camberger Straße sowie eine daran angrenzende Dreiecksfläche bis zum Bahndamm erweitert. Diese Fläche wird aktuell als Parkplatz genutzt und soll als Entwicklungsfläche für den örtlichen Energieversorger (Mainova AG) planungsrechtlich vorbereitet werden. Der Geltungsbereich wird nördlich der Erntestraße zudem um zwei städtische Flurstücke der Hafenbahn erweitert. Die Gleisanlagen sollen hier unverändert bestehen bleiben. Ungenutzte Teilflächen südlich der Gleisanlagen sollen hingegen zukünftig als rückwärtige Andienung für die sehr tiefen Grundstücke zur Verfügung stehen. Außerdem wird die westlich der Erntestraße angrenzende Teilfläche des heutigen Postverteilzentrums, die hauptsächlich als Parkplatz genutzt wird, in den Geltungsbereich aufgenommen. Diese Fläche soll für eine Nachverdichtung der Gewerbenutzungen planungsrechtlich vorbereitet werden. Im Süden wird der Verlauf des Geltungsbereichs an den anschließenden Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße / Wurzelstraße - angepasst. Zu II.2: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.03.2021, § 7302 (M 20) einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße / Östlich Erntestraße - mit dem Ziel gefasst, für seinen Geltungsbereich die planungsrechtlichen Grundlagen zur Absicherung und Stärkung des vorhandenen Gewerbestandortes als Gewerbegebiet für arbeitsplatzintensive, produzierende, weiterverarbeitende und dienstleistende Betriebe zu schaffen. Konkurrierende Nutzungen, insbesondere Einzelhandels- und Beherbergungsbetriebe, sollten ausgeschlossen werden. Parallel wurde durch Beschluss vom 04.03.2021, § 7283 (M 151) im Rahmen der Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) für das Plangebiet die Standorttypik "Urbanes Gewerbe / Büro (eingeschränkt emittierend)" definiert. Dies sieht eine hohe städtebauliche Dichte in Verbindung mit gewerblichen Nutzungen vor, die eine hohe Umfeldverträglichkeit und geringe Emissionen aufweisen sollen. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer erneuten Aktualisierung des GEP mit Beschluss vom 09.06.2022, § 1838 (M 44) das Plangebiet als Ausschlussgebiet für die Ansiedlung unternehmensunabhängiger Rechenzentren definiert. Mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) durch Beschluss vom 04.03.2021, § 7287 (M 203) wurde das Plangebiet zudem als Gebiet festgelegt, für das ein Bebauungsplan zur Einzelhandelssteuerung aufgestellt werden soll, um dort ganz oder in Teilbereichen je nach Erforderlichkeit Einzelhandel oder bestimmte Sortimente auszuschließen. Mit Beschluss vom 11.07.2024, § 5021 (M 69) wurde die Grundlage für das "Produktive Quartier am Gutleuthafen - nutzungsgemischt, gemeinwohlorientiert, nachhaltig!" geschaffen. Die Entwicklung des Modellquartiers basiert auf dem hierfür erstellten Strukturkonzept für den gesamten Bereich zwischen der Main-Neckar-Brücke im Osten und der Erntestraße im Westen. Sie orientiert sich an den Zielen für die städtebauliche Entwicklung des Schwerpunktraums 5 "Gutleuthafen" aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISTEK) "Frankfurt 2030+" (Beschluss vom 07.11.2019, § 4793, M 105), welcher auch das Plangebiet einschließt und als Ziel die vorrangige Entwicklung eines nutzungsgemischten Stadtquartiers unter Berücksichtigung des Gewerbebestands definiert. Veränderte Marktlage und Nachfrage Die Stadt Frankfurt am Main steht vor der Herausforderung, die gewerblich-industrielle Produktion weiterzuentwickeln, um eine vielfältige wirtschaftliche Basis zu sichern. Das westliche Gutleutviertel gilt als Potenzialstandort für "Urbanes Gewerbe". Dieses umfasst die stadtverträglich integrierte Produktion materieller Güter, digitale urbane Produktionsformen sowie damit verbundene Dienstleistungen. Dazu zählen auch Handwerk, urbane Landwirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft, forschungsintensive Industrien, Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie die Gesundheitswirtschaft. Die ursprüngliche Zielsetzung, das Plangebiet gemäß GEP ausschließlich für "Urbanes Gewerbe/Büro (eingeschränkt emittierend)" zu entwickeln, entspricht nicht mehr den aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Nachfrage nach Büroflächen in innerstädtischen Randlagen ist durch Homeoffice und hybride Arbeitsmodelle während der Pandemie deutlich zurückgegangen, was durch wirtschaftliche Unsicherheiten verstärkt wird. Insbesondere Standorte außerhalb der direkten Innenstadt verlieren an Bedeutung, da Unternehmen ihre Flächen konsolidieren und sich auf zentrale Lagen fokussieren. Gleichzeitig besteht in Frankfurt am Main ein erheblicher Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Dieser hat sich durch demografische Entwicklungen und sinkende Haushaltsgrößen weiter verschärft. Konzepte zur stärkeren Verzahnung von Wohnen und Arbeiten im Sinne der "Produktiven Stadt" gemäß der Neuen Leipzig-Charta gewinnen dadurch zunehmend an Bedeutung. Dazu kann insbesondere das "Urbane Gewerbe" beitragen, da von solchen Betrieben geringere Emissionen und somit eine höhere Umfeldverträglichkeit ausgehen. Städtebauliche Lösung Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 929 soll auf Grundlage der Standorttypiken des GEP ("Urbanes Gebiet" / "Urbanes Gewerbe/Büro") und des ISTEK die Entwicklung eines gemischt genutzten, nachhaltigen und urbanen Stadtquartiers mit gewerblicher Prägung ermöglichen. Besonders die künftigen Standorte für den Campus der Städtischen Bühnen im Zentrum des Plangebiets können diese Entwicklung fördern. Die bestehenden Gewerbenutzungen sollen dabei auch in Hinblick auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten im Quartier gesichert werden. In den Randbereichen des Plangebiets westlich und südlich der Erntestraße ist dazu die Festsetzung von Gewerbegebieten (GE) geplant. Der Standort der Mainova AG im Osten soll als Versorgungsfläche planungsrechtlich gesichert werden. Für den mittleren Bereich des Plangebiets gilt es im weiteren Verfahren zu prüfen, inwiefern entgegen den Zielen des GEP hier ergänzende Wohnnutzungen ermöglicht werden können. Dabei dürfen diese nicht Art und Umfang der gewerblichen Nutzungen im Betrieb beeinträchtigen. Um den Quartierscharakter zu stärken, soll der Fokus auf Wohnformen liegen, die im Zusammenhang mit den gewerblichen Nutzungen stehen, beispielsweise Werkswohnungen, Atelierwohnen oder Azubiwohnen. Dies soll durch die Festsetzung von Urbanen Gebieten (MU) ermöglicht werden. Hierbei ist der "Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung" (Beschluss vom 07.05.2020, § 5590, M 220) anzuwenden. Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Anlage eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebes dienen, sollen in den Baugebieten entsprechend den Zielen des GEP ausgeschlossen werden. Beherbergungsbetriebe sollen nur ausnahmsweise zulässig sein, um zu verhindern, dass der gebietsprägende gewerbliche Anteil im Quartier ausschließlich oder überwiegend durch wohnähnliche Beherbergungsnutzungen erbracht wird und damit der Zielsetzung einer Nutzungsmischung entgegenwirkt. Einzelhandelsbetriebe sollen in den Baugebieten entsprechend den Zielen des EHZK mit Blick auf die Nahversorgung im Stadtquartier und die Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche in Art und Umfang gesteuert werden. Durch das Gleisvorfeld des Frankfurter Hauptbahnhofs ist das westliche Gutleutviertel vom nächstgelegenen zentralen Versorgungszentrum (C-Zentrum) Gallus so weit abgeschnitten, dass dies fußläufig nicht erreichbar ist. Auch die Entfernung zum nächsten Nahversorgungsstandort im östlichen Gutleutviertel ist dafür zu groß. Das bestehende Wohngebiet an der Wurzelstraße im südlich an das Plangebiet angrenzenden Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 934 gilt daher als unterversorgt. Die Grundversorgung für künftige, planungsrechtlich vorzubereitende Wohnnutzungen im Plangebiet selbst ist ebenfalls nicht gewährleistet. Einhergehend mit der neuen Zielsetzung, das Plangebiet zu einem nutzungsgemischten Quartier weiterzuentwickeln, gilt es daher im weiteren Verfahren zu prüfen, ob im Sinne der "Stadt der kurzen Wege" ein städtebaulich integrierter Nahversorgungsstandort ermöglicht werden kann. Zu III.: Der Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) stellt den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 929 im Umfang von circa 16,6 ha als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dar und legt diesen damit zugleich als "Vorranggebiet Industrie und Gewerbe" fest. Im Norden ist mit einer Größe von circa 0,8 ha auch eine "Fläche für den Schienenverkehr" von der Planung betroffen. Die beabsichtigten Nutzungen im Plangebiet lassen sich teilweise nicht aus den flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen des RPS/RegFNP 2010 entwickeln. Im Nordwesten und Westen des Plangebietes sind jeweils Gewerbegebiete (GE) vorgesehen, die mit den Darstellungen des RPS/RegFNP 2010 konform sind. Die vorgesehene Festsetzung zur Sicherung einer Versorgungsfläche auf circa 3,6 ha im Osten des Plangebietes liegt zwar oberhalb der regionalplanerischen Darstellungsgrenze von 3 ha, kann aber dennoch aus der dargestellten "Gewerblichen Baufläche, Bestand" entwickelt werden, da der RPS/RegFNP 2010 nur Großkraftwerke darstellt, was hier nicht vorliegt. Die vorgesehene Festsetzung von Urbanen Gebieten (MU) auf circa 9 ha im mittleren Bereich des Plangebietes kann jedoch nicht als aus der Darstellung "Gewerbliche Baufläche, Bestand" entwickelt gelten. Da die bauleitplanerische Ausweisung von gemischten Bauflächen gemäß Ziel Z3.4.1 des RPS/RegFNP 2010 in den "Vorranggebieten Siedlung" stattzufinden hat, stellt die geplante Festsetzung von Urbanen Gebieten (MU) auch eine Abweichung von den Zielfestlegungen des Regionalplans dar. Die Beantragung einer Änderung von Darstellungen und eines Abweichungsverfahrens von Zielen der Raumordnung des RPS/RegFNP 2010 werden daher erforderlich. Parallel dazu wird auch die Aufnahme der gewünschten Änderungen von Darstellungen und Festlegungen in das laufende Verfahren zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP angestrebt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 20 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 48 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 48 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Volt und FDP gegen SPD, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Beratung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 48 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Volt und FDP gegen SPD, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Beratung) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 48 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 48 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW; FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 125, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 § 234, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 61-00
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Leicht zugängliche Informationen zur Großbaustelle Mörfelder LandstraßeOFOB 527.02.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2026, OF 1692/5 Betreff: Leicht zugängliche Informationen zur Großbaustelle Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, während der Bauarbeiten zur Sanierung der westlichen Mörfelder Landstraße und der Erneuerung der Eisenbahnüberführung eine Telefonhotline einzurichten, in der Anwohnerinnen und Anwohner auftretende Probleme während der Bauarbeiten melden können. Ferner ist ein Container vor Ort mit regelmäßigen Sprechzeiten einzurichten, wo im Austausch mit der Bauleitung Informationen und Problemlösungsmöglichkeiten erhältlich sind. Begründung: Bei umfangreichen Baustellen entstehen häufig Probleme, die relativ einfach zu lösen sind, für die Anwohnenden aber vor große Herausforderungen stellen, wie versperrte Mülleimerstandorte oder dergleichen. Über eine Telefonhotline können solche Probleme unter Umständen schnell gelöst werden. Während des Baus der Straßenbahngleise in der Stresemannallee wurde ein Informationscontainer mit regelmäßigen Sprechstunden eingerichtet, wo sich Anwohnende über den Baufortschritt informieren und Probleme während der Bauarbeiten melden konnten. Eine solche Lösung erscheint auch im Rahmen der Baustelle in der Mörfelder Landstraße als sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8254 2026 Die Vorlage OF 1692/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Brückenbauarbeiten Mörfelder LandstraßeOFOB 527.02.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2026, OF 1693/5 Betreff: Brückenbauarbeiten Mörfelder Landstraße Seit längerer Zeit ist die Neugestaltung des Brückenbereichs in der Mörfelder Landstraße im Abschnitt zwischen Breslauer Straße und Oppenheimer Landstraße geplant. Dieses Vorhaben ist grundsätzlich zu begrüßen, da der jetzige Zustand für alle Verkehrsteilnehmer unbefriedigend und auch gefährlich ist. Der Presse war nunmehr aber zu entnehmen, dass durch die Arbeiten der Durchgangsverkehr in der Mörfelder Landstraße in diesem Bereich für mindestens drei Jahre gesperrt wird. Dies vorausgeschickt, bitte ich den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Weshalb kann diese Baumaßnahme nicht in einer kürzeren Zeit realisiert werden? Wäre es möglich, die Baustelle an 7 Tagen 24 Stunden zu betreiben, um das Projekt in schnellerer Zeit zu realisieren, wobei in den Nachtstunden und am Wochenende die lärmreduzierten Arbeiten durchgeführt werden könnten? 2. Wie gedenkt der Magistrat, die durch die Sperrung vorprogrammierten Verkehrsbelastungen anderer Bereiche nördlich und südlich der Mörfelder Landstraße abzumildern? 3. Sieht der Magistrat die Gefahr, dass durch die Durchführung anderer Bauprojekte, bspw. Isenburger Schneise, oder auch die in Planung befindliche Neugestaltung der Schweizer Straße, zu einer Kumulierung der Belastungen für die Bewohner Sachsenhausens führen wird? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1419 2026 Die Vorlage OF 1693/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mittel für neue Schilder für den Rundwanderweg Kalbach-RiedbergOFOB 1227.02.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2026, OF 682/12 Betreff: Mittel für neue Schilder für den Rundwanderweg Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Ertüchtigung durch 15 neue Schilder auf den Stelen des Rundwanderwegs Kalbach-Riedberg wird aus dem Investitionsbudget des Ortsbeirates 12 ein Betrag von bis zu 1.500,- € zur Verfügung gestellt, sofern die bei der IG Riedberg e. V. vorhandenen Restmittel hierfür nicht mehr ausreichen. Begründung: Für die Erneuerung des Rundwanderwegs Kalbach-Riedberg war geplant, die existierenden Schilder neu zu bekleben. Nach der Demontage stellte sich nun aber heraus, dass diese Schilder sich in einem deutlich schlechteren Zustand befinden als erwartet. Sie sind teils verbogen, haben tiefe Macken und die rote Lackierung an den Seiten platzt beim Reinigen leicht ab. Daher sollen die 15 alten Schilder durch neue Schilder vom ursprünglichen Produzenten ersetzt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 497 2026 Die Vorlage OF 682/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Winterräumdienst auch in der Verlängerung der Straße An der Bergstraße bis zum Johann-Beyer-WegOFOB 1227.02.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2026, OF 683/12 Betreff: Winterräumdienst auch in der Verlängerung der Straße An der Bergstraße bis zum Johann-Beyer-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das mit der allgemeinen Schneeräumung und Winterdienst beauftragte Unternehmen (FES) zu bitten, den Streckenabschnitt "An der Bergstraße" bis "Johann-Beyer-Weg" ähnlich wie andere Wegeverbindungen "Zum Taubenzehnten" von Schnee und Eis zu räumen. Begründung: Die verlängerte "An der Bergstraße" Richtung "Johann-Beyer-Weg" ist ein Schulweg und die einzige direkte mit einer durchgehenden Laternenbeleuchtung sichere Wegebeziehung, die bei Nichträumung von Schnee oder Eis nahezu unpassierbar wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8283 2026 Die Vorlage OF 683/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mittel für neue Schilder für den Rundwanderweg Kalbach-RiedbergOIBOB 1227.02.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.02.2026, OIB 497 entstanden aus Vorlage: OF 682/12 vom 27.02.2026 Betreff: Mittel für neue Schilder für den Rundwanderweg Kalbach-Riedberg Für die Ertüchtigung der 15 Schilder auf Stelen des Rundwanderwegs Kalbach-Riedberg wird aus dem Investitionsbudget des Ortsbeirates 12 ein Betrag von bis zu 1.500 Euro zur Verfügung gestellt, sofern die bei der IG Riedberg e. V. vorhandenen Restmittel hierfür nicht mehr ausreichen. Begründung: Für die Erneuerung des Rundwanderwegs Kalbach-Riedberg war geplant, die existierenden Schilder neu zu bekleben. Nach der Demontage stellte sich aber heraus, dass diese Schilder sich in einem deutlich schlechteren Zustand befinden als erwartet. Sie sind teils verbogen, haben tiefe Macken und die rote Lackierung an den Seiten platzt beim Reinigen leicht ab. Daher sollen die 15 alten Schilder durch neue Schilder des ursprünglichen Produzenten ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1365
OIBOB 12Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen auf dem DiesterwegplatzOIOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 27.02.2026, OI 145 entstanden aus Vorlage: OF 1665/5 vom 25.01.2026 Betreff: Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen auf dem Diesterwegplatz Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; NR 1378/25 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 6803/25 Der Magistrat wird gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), und vom 06.11.2025, § 6803 (NR 1378), gebeten, auf dem Diesterwegplatz folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Reinigung des Pflasters, Auffüllen der Fugen, Beseitigung der Stolperfallen; 2. Aufstellung krähensicherer Mülleimer an den Bänken. Die Möblierung sollte sich an dem Charakter des intakten gründerzeitlichen Platzes orientieren. Der Diesterwegplatz am Südbahnhof ist das Entree zur Stadt. Zahlreiche Reisende kommen hier an. Mit den Bus- und Straßenbahnhaltestellen beim Bike-Sharing und dem direkten Zugang zu Bahnen, Bussen, S- und U-Bahnen ist der Diesterwegplatz ein Ort der Nahmobilität. Der Gründerzeitplatz mitten in Sachsenhausen ist beliebter Treffpunkt, Marktplatz und Zentrum im Frankfurter Süden. Allerdings lässt die Sauberkeit zu wünschen übrig. Das Kopfsteinpflaster ist an vielen Stellen defekt. Die Stolpergefahr ist hoch. Im Frühling und Sommer sind die Bänke sehr beliebt. Leider bleibt dort sehr viel Müll liegen. Sinnvollerweise sollten Mülleimer an den Bänken platziert werden. Passende krähensichere Mülleimer und höhere Reinigungsintervalle würden dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität vor Ort zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Bericht des Magistrats vom 08.06.2026, B 189 Versandpaket: 04.03.2026
OIOB 5Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger StraßeOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8224 entstanden aus Vorlage: OF 1648/5 vom 27.11.2025 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Wendelsweg/Miltenberger Straße Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit zu prüfen und darüber zu berichten. Hierzu werden insbesondere angeregt: - klare Markierungen an allen betroffenen Ecken: Gut sichtbare Fahrbahn- und Bordsteinmarkierungen, aus denen eindeutig hervorgeht, ab welchem Punkt das Halten und Parken unzulässig ist; - großzügige Freihaltung der Sichtdreiecke: Einrichtung ausreichend bemessener, parkfreier Bereiche an den Kreuzungsecken, um die Sichtbarkeit von und für Kinder deutlich zu verbessern; - regelmäßige Kontrolle und Ahndung von Parkverstößen: Verstärkte und regelmäßige Überwachung durch die Polizei und das Ordnungsamt, um die Einhaltung der Halte- und Parkregelungen sicherzustellen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Wendelsweg/Miltenberger Straße ist Teil eines ausgewiesenen Schulwegs und wird täglich von Schulkindern genutzt. Durch parkende Fahrzeuge im Kreuzungs- und Nahbereich sind die Sichtbeziehungen für Fußgänger und den fließenden Verkehr häufig eingeschränkt, wodurch insbesondere für Kinder gefährliche Situationen entstehen. Klare Markierungen, die konsequente Freihaltung der Sichtdreiecke sowie regelmäßige Kontrollen der Park- und Halteregelungen sind erforderlich, um die Übersichtlichkeit zu verbessern, Regelverstöße zu reduzieren und die Schulwegsicherheit nachhaltig zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1343 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle „Friedensbrücke“ Richtung Offenbach Stadtgrenze - Sichere, direkte und barrierefreie Erschließung mit LSA für Fußgänger mitplanenOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8225 entstanden aus Vorlage: OF 1659/5 vom 22.01.2026 Betreff: Barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle "Friedensbrücke" Richtung Offenbach Stadtgrenze - Sichere, direkte und barrierefreie Erschließung mit LSA für Fußgänger mitplanen Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des barrierefreien Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Friedensbrücke" (Linie 16 in Richtung Offenbach Stadtgrenze) zu prüfen und sicherzustellen, dass eine gesicherte, barrierefreie Fußgängerquerung mit LSA über die Stresemannallee auf Höhe der Haltestelle eingerichtet wird. Dabei geht es insbesondere um - die sichere und direkte Erreichbarkeit der Haltestelle von der gegenüberliegenden Straßenseite; - die Abstimmung der Lichtsignalanlage mit dem Kfz-Verkehr, dem Fußverkehr sowie dem Straßenbahnverkehr; - die Einhaltung der Anforderungen an eine barrierefreie Verkehrsanlage (u. a. ausreichende Grünzeiten, taktile Leitelemente, niveaugleiche Übergänge). Begründung: Ziel des barrierefreien Umbaus einer Straßenbahnhaltestelle ist es, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für alle Menschen gleichberechtigt, sicher und selbstständig zu ermöglichen. Dies setzt voraus, dass die Haltestelle nicht nur baulich barrierefrei ausgestaltet, sondern auch barrierefrei erreichbar ist. Die Stresemannallee ist an dieser Stelle eine stark frequentierte Hauptverkehrsstraße. Nach der derzeit vorliegenden Planung zur Umgestaltung der Haltestelle "Friedensbrücke" ist eine gesicherte Fußgängerquerung über die Stresemannallee an der Haltestelle nicht vorgesehen. Deshalb sind Fahrgäste gezwungen, unzumutbare Umwege über mehrere Straßen in Kauf zu nehmen, um die Straßenbahnhaltestelle zu erreichen. Die barrierefreie, sichere Erreichbarkeit, insbesondere von der gegenüberliegenden Straßenseite, ist dadurch nicht gewährleistet. Unmittelbar gegenüber der Haltestelle befindet sich ein interdisziplinäres Ärztehaus mit einem großen Rheumatologie-Zentrum, das regelmäßig von Personen mit eingeschränkter Mobilität aufgesucht wird. Eine gesicherte, barrierefreie Querung mit LSA ist daher ein integrierter Bestandteil der barrierefreien Erschließung der Haltestelle und im Rahmen der laufenden Maßnahme vorzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - E-Scooter-Chaos am Südbahnhof endlich beendenOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8226 entstanden aus Vorlage: OF 1662/5 vom 09.02.2026 Betreff: E-Scooter-Chaos am Südbahnhof endlich beenden Der Magistrat wird gebeten, das E-Scooter-Chaos am südlichen Ausgang des Südbahnhofs und insbesondere auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu beenden. Das wilde Abstellen der E-Scooter muss dort durch klar festgelegte Abstellflächen geordnet werden. Nach der Etablierung fester Abstellflächen ist die Einhaltung der Vorgaben regelmäßig zu kontrollieren. Begründung: Das E-Scooter-Chaos im oben genannten Bereich muss endlich beendet werden, um die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum wiederherzustellen. Unkontrolliert abgestellte E-Scooter blockieren Gehwege, Eingänge und Straßenbereiche, was insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Behinderungen und Eltern mit Kinderwagen eine erhebliche Behinderung darstellt. Darüber hinaus sorgen die wild abgestellten E-Scooter für ein negatives Stadtbild. Eine klare Regelung und konsequente Durchsetzung von Abstell- und Nutzungsregeln sind notwendig, um den öffentlichen Raum sicher und attraktiv für alle zu gestalten. Nur so kann das Potenzial der E-Scooter als praktische Mobilitätsalternative langfristig genutzt werden, ohne die Lebensqualität in Frankfurt zu beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 943 Aktenzeichen: 92-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sauberkeit rund um den Südbahnhof sicherstellenOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8227 entstanden aus Vorlage: OF 1663/5 vom 09.02.2026 Betreff: Sauberkeit rund um den Südbahnhof sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, im Austausch mit der Deutschen Bahn für mehr Sauberkeit in und um den Südbahnhof zu sorgen. Müllablagerungen sind zukünftig unverzüglich zu entfernen und die Reinigungsintervalle zu erhöhen. Begründung: Es gibt zunehmend Beschwerden aus der Bevölkerung hinsichtlich der Sauberkeit rund um den Südbahnhof. Nicht nur an den Wochenenden befinden sich regelmäßig große Müllberge rund um das Gelände. Auch überfüllte Mülltonnen sind ein stetes Problem vor Ort. Bürgerinnen und Bürger berichten vermehrt von Ratten und anderen Schädlingen. Es gilt, hier zügig für mehr Sauberkeit zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2026, ST 1438 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Keine dauerhafte Sperrung des Mainkais - keine Mehrbelastung für den Frankfurter SüdenOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8228 entstanden aus Vorlage: OF 1664/5 vom 30.01.2026 Betreff: Keine dauerhafte Sperrung des Mainkais - keine Mehrbelastung für den Frankfurter Süden Der Magistrat wird erneut gebeten, den Mainkai nicht dauerhaft für den motorisierten Verkehr zu sperren. Zudem wird der Magistrat aufgefordert ein integratives und stadtverträgliches Nutzungskonzept sowohl für den Mainkai als auch für den Schaumainkai zu entwickeln, das attraktive Aufenthaltsbereiche für Fußgängerinnen und Fußgänger schafft und die Flächen gestalterisch aufwertet, ohne sie dauerhaft für den motorisieren Verkehr zu sperren. Begründung: Obwohl noch immer kein tragfähiges Verkehrskonzept vorliegt, wird schon wieder eine dauerhafte Mainkaisperrung aus dem Mobilitätsdezernat heraus diskutiert. Eine dauerhafte Sperrung des Mainkais ist ohne ein tragfähiges und abgestimmtes Verkehrskonzept, das zusätzliche Belastungen für den Frankfurter Süden ausschließt, nicht vertretbar. Wer den Mainkai dauerhaft vom motorisierten Verkehr befreien möchte, muss zuvor aufzeigen, wie der Verkehrsfluss anschließend organisiert wird. Es genügt nicht, darauf zu hoffen, dass sich die Situation von selbst einpendelt. Bereits die temporäre Sperrung des Mainkais in den Jahren 2019/2020 hat gezeigt, dass sich erhebliche Ausweichverkehre mit entsprechenden Mehrbelastungen, insbesondere durch Sachsenhausen ergeben haben. Der erneute Vorschlag zur Sperrung bleibt in dieser Hinsicht unkonkret und vernachlässigt die verkehrlichen Folgewirkungen für die Stadtteile südlich des Mains. Ein autofreier Mainkai kann nur dann Akzeptanz finden, wenn zugleich funktionierende Alternativen für den motorisierten Verkehr geschaffen werden und der öffentliche Nahverkehr deutlich gestärkt wird. Solange keine zuverlässigen und attraktiven Alternativen bestehen, drohen Überlastungen auf der Berliner Straße, in der Innenstadt und in Sachsenhausen. Der klimafreundliche Umbau der Stadt ist ein wichtiges Ziel. Damit er jedoch wirksam und sozial ausgewogen umgesetzt werden kann, bedarf es einer ganzheitlichen Verkehrsplanung, die Belastungen nicht einseitig verschiebt, sondern allen Stadtteilen eine gerechte Lösung bietet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wiederanbringen des Verkehrszeichens 315 in der RubensstraßeOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8229 entstanden aus Vorlage: OF 1666/5 vom 30.01.2026 Betreff: Wiederanbringen des Verkehrszeichens 315 in der Rubensstraße Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 315 "Parken auf Gehwegen" nach dem Umbau der Straßenbeleuchtung in der Rubensstraße, zwischen Kennedyallee und Passavantstraße, wieder anzubringen. Begründung: In der Rubensstraße, im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Passavantstraße, war durch das Verkehrszeichen 315 das Parken halb auf dem Gehweg bis zum Umbau der Straßenbeleuchtung erlaubt. Nach Beendigung der Umbauarbeiten wurde dieses Verkehrszeichen nicht wieder angebracht, was zur Folge hat, dass Anwohner vermehrt einen Strafzettel bekommen. In Google Street View ist z. B. vor der Hausnummer 32 zu erkennen, dass der Gehweg in unterschiedlichen Farben gepflastert ist (ca. 50 Prozent zur Hausseite hin rot, 50 Prozent zur Straße hin grau). Daraus lässt sich folgern, dass dies ein Parkstreifen ist und nur noch das dazugehörige Verkehrszeichen fehlt. Aufgrund des Parkdrucks und der geringen Breite der Straße muss es weiterhin erlaubt sein halb auf dem Gehweg zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1345 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit rund um die Gruneliusschule gewährleistenOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8230 entstanden aus Vorlage: OF 1667/5 vom 09.02.2026 Betreff: Verkehrssicherheit rund um die Gruneliusschule gewährleisten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen geeigneten Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule erhöht werden kann. Dabei ist insbesondere das Anbringen von Schildern und Piktogrammen, welche auf die Kinder und den Schulweg hinweisen, zu prüfen. Begründung: Durch die Auslagerung der Gruneliusschule hat sich die Verkehrssituation rund um die Ecke Offenbacher Landstraße/Balduinstraße deutlich verändert. Der Bereich um die Schule muss verkehrssicher sein, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Kinder sind oft unachtsam und können den Verkehr noch nicht richtig einschätzen. Ein sicherer Schulweg schützt sie vor Unfällen und sorgt für eine ruhige Umgebung beim Hin- und Rückweg. Zudem fördert eine sichere Verkehrsumgebung das selbstständige und sichere Mobilitätsverhalten der Schülerinnen und Schüler. Alle anderen Verkehrsteilnehmer sind durch geeignete Mittel auf die besondere Situation vor Ort aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1411 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder LandstraßeOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8231 entstanden aus Vorlage: OF 1668/5 vom 13.02.2026 Betreff: Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Gefährdungssituation für Fußgänger und vor allem für Kinder an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße zu beheben. An dieser Kreuzung wird der abbiegende Kfz-Verkehr gleichzeitig mit grünem Signal für Fußgänger freigegeben. Für Autofahrer ist dabei nicht immer eindeutig erkennbar, dass parallel eine Fußgängerquerung aktiv ist. Die vorhandene gelbe Blinkwarnung wird häufig übersehen, sodass es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Daher schlägt der Ortsbeirat insbesondere vor, 1. eine konfliktfreie Signalphase zwischen abbiegendem Kfz-Verkehr und querendem Fußverkehr einzurichten oder hilfsweise einen gesicherten zeitlichen Vorrang (Vorlaufgrün) für den Fußverkehr einzuführen; 2. mit deutlichen Hinweisen auf querende Fußgänger für mehr Sicherheit sorgen (Piktogramme im Kreuzungsbereich: Achtung Kinder, Vorsicht Schulweg). Begründung: Anwohner berichten über Beinahe-Kollisionen von abbiegenden Fahrzeugen mit Fußgängern. Kürzlich gab es einen Beinahe-Unfall, bei dem ein Kind an dieser Stelle nur knapp nicht von einem abbiegenden Fahrzeug erfasst wurde. Hier besteht eine akute Gefährdung, insbesondere für Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1407 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 (Schulweg)OMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8232 entstanden aus Vorlage: OF 1669/5 vom 27.01.2026 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 (Schulweg) Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Lichtsignalanlage über den Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Dabei sollen insbesondere bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen vorgesehen werden, die eine freie Sicht auf die Fahrbahn und die Lichtsignalanlage gewährleisten sowie die Einhaltung der Haltepflicht für den motorisierten Verkehr verbessern. Auch soll geprüft werden, ob das Freihalten der Sichtbeziehungen im Bereich der Haltelinien durch geeignete bauliche Abgrenzungen oder Sperrelemente möglich ist. Begründung: Die Lichtsignalanlage über den Hainer Weg auf Höhe der Hausnummer 150 ist Bestandteil eines stark frequentierten Schulwegs zur Mühlbergschule. Sie wird insbesondere von Kindern genutzt, die aus westlicher Richtung den Hainer Weg queren müssen. Obwohl die Fahrbahnmarkierungen im Herbst des vergangenen Jahres erneuert wurden, besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdungslage. Die Sicht auf die Fahrbahn sowie auf die Lichtsignalanlage ist für querende Kinder durch unmittelbar bis an die Haltelinien parkende Fahrzeuge, stark eingeschränkt. Eine sichere Beurteilung des herannahenden Verkehrs vom Gehweg aus ist dadurch nicht möglich. Zudem ist die Lichtsignalanlage für Fahrzeugführende aufgrund der parkenden Fahrzeuge erst spät erkennbar. Wiederholt wurde beobachtet, dass Fahrzeuge bei Rot nicht anhalten. Kinder sind dadurch gezwungen, die Fahrbahn zu betreten, um die Reaktion des Verkehrs zu überprüfen, obwohl für sie bereits Grün angezeigt wird. Durch das Freihalten der Sichtachsen im Bereich der Haltelinien kann die Erkennbarkeit der Lichtsignalanlage verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1059 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bordsteinabsenkung an der Haltestelle „Universitätsklinikum“ über den TheodorSternKaiOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8233 entstanden aus Vorlage: OF 1670/5 vom 09.02.2026 Betreff: Bordsteinabsenkung an der Haltestelle "Universitätsklinikum" über den Theodor-Stern-Kai Vorgang: OM 5618/24 OBR 5; ST 2103/24 Der Magistrat wird gebeten, die barrierefreie Querung über den Theodor-Stern-Kai, die in der Stellungnahme vom 06.12.2024, ST 2103, für das erste Halbjahr 2025 angekündigt wurde, zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Bordsteinabsenkung wurde für das erste Halbjahr 2025 zugesagt und sollte jetzt auch umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5618 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2103 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1049 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Prüfung der Verlegung der Fahrradroute vom Brückenspielplatz in die BodenstedtstraßeOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8234 entstanden aus Vorlage: OF 1671/5 vom 06.02.2026 Betreff: Prüfung der Verlegung der Fahrradroute vom Brückenspielplatz in die Bodenstedtstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die derzeit über den Brückenspielplatz geführte Fahrradroute in die Bodenstedtstraße verlegt werden kann. Begründung: Der Brückenspielplatz stellt einen stark frequentierten Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder und Familien dar. Gleichzeitig verläuft durch diesen Bereich eine offizielle Fahrradroute, wodurch regelmäßig Nutzungskonflikte zwischen Radverkehr und spielenden Kindern entstehen. Nach den Grundsätzen der Straßenverkehrsordnung dienen verkehrsberuhigte Bereiche vorrangig dem Aufenthalt von Fußgängern sowie dem Spielen von Kindern. Fahrzeugverkehr - hierzu zählt auch der Radverkehr - hat sich diesen Nutzungen unterzuordnen und darf nur mit Schrittgeschwindigkeit erfolgen. Eine übergeordnete Radverkehrsroute innerhalb eines intensiv genutzten Spielbereichs steht daher im Spannungsverhältnis zu den Schutzzielen verkehrsberuhigter Bereiche. Die angrenzende Bodenstedtstraße weist eine geeignete Parallelführung auf, die eine konfliktärmere Führung des Radverkehrs ermöglichen kann. Eine Verlegung der Route könnte zur Entflechtung der Verkehrsarten beitragen, die Verkehrssicherheit im Spielbereich erhöhen und gleichzeitig eine weiterhin leistungsfähige Radverkehrsverbindung gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1101 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Boulebahn im Seehofpark begradigenOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8235 entstanden aus Vorlage: OF 1672/5 vom 30.01.2026 Betreff: Boulebahn im Seehofpark begradigen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Boulebahn im Seehofpark begradigt wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger bitten darum, dass die Boulebahn im Seehofpark begradigt wird. Sie berichten, dass es durch Gefälle und Unebenheiten schwierig ist, hier Boule zu spielen. Des Weiteren bitten sie auch weitere Boulebahnen dahingehend zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 983 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zur ST 188/26: Erneute Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer StraßeOMOB 527.02.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8236 entstanden aus Vorlage: OF 1673/5 vom 05.02.2026 Betreff: Zur ST 188/26: Erneute Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße Vorgang: OM 7602/25 OBR 5; ST 188/26 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation für den Fußverkehr im Bereich Schweizer Straße/Schwanthalerstraße erneut zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umzusetzen, insbesondere die Wiedereinrichtung des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) oder vergleichbarer gesicherter Querungshilfen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht allein statistische Unfallhäufungen, sondern auch die konkrete Gefahrenlage vor Ort sowie das tatsächliche Nutzungsverhalten der Verkehrsteilnehmenden maßgeblich sind. Der Magistrat wird ferner gebeten darzulegen, - wie die Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 1, 3 und 45 StVO zum Schutz schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen und Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich erfüllt wird; - aus welchen Gründen trotz bekannter Querungsbedarfe und dokumentierter Unfälle bislang keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen vorgesehen sind. Begründung: Die Ablehnung des ursprünglichen Antrags wurde unter anderem damit begründet, dass im betroffenen Bereich keine Unfallhäufungsstelle vorliege und ein Fußgängerüberweg aufgrund formaler Kriterien nicht anordnungsfähig sei. Diese Argumentation greift jedoch zu kurz. Nach § 45 StVO können und müssen Verkehrsregelungen dort angeordnet werden, wo eine besondere Gefahrenlage besteht, die über das allgemeine Verkehrsrisiko hinausgeht. Eine solche Gefahrenlage ergibt sich nicht ausschließlich aus statistischen Häufungen, sondern auch aus: - hohem tatsächlichen Querungsbedarf; - besonders schutzbedürftigen Personengruppen (u. a. Schulkinder, ältere Menschen); - sowie wiederholten Unfällen mit Fußgängerbeteiligung. Die §§ 1 und 3 StVO verpflichten darüber hinaus alle Verkehrsteilnehmenden zu besonderer Rücksichtnahme gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern und zu einer angepassten Geschwindigkeit. Diese Pflichten setzen jedoch voraus, dass die Straßenverkehrsbehörde durch Gestaltung und Anordnung die Einhaltung der Regeln überhaupt ermöglicht. Im Bereich Schweizer Straße/Schwanthalerstraße wird die Straße faktisch weiterhin an der bekannten Stelle gequert - unabhängig vom Rückbau des früher vorhandenen Zebrastreifens. Das tatsächliche Verhalten der Menschen vor Ort zeigt deutlich, dass hier ein dauerhafter Querungsbedarf besteht. Verkehrsplanung und Verkehrsrecht müssen sich an der Realität vor Ort orientieren. Zwei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung innerhalb kurzer Zeit sind ein ernstzunehmendes Warnsignal. Sie als "verkehrlich unauffällig" zu bewerten, widerspricht dem präventiven Schutzauftrag der StVO. Die Wiederherstellung des Fußgängerüberwegs im Bereich Schweizer Straße/Schwanthalerstraße ist eine wirkungsvolle Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, die die Lebensrealität und den täglichen Fußverkehr in diesem Zentrum der Nahmobilität berücksichtigt. Die Entscheidungen der Verwaltung sollten sich an realen Nutzungsmustern und Gefährdungslagen orientieren, nicht umgekehrt. Der erneute Antrag ist daher erforderlich, um der Schutzpflicht gegenüber dem Fußverkehr gerecht zu werden und Verkehrssicherheit nicht erst nach weiteren schweren Unfällen herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7602 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 188 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1344 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.