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  • Finanzierung von Spielmobilen im Jahr 2026
    STOB 6
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 500 Betreff: Finanzierung von Spielmobilen im Jahr 2026 Das pädagogisch angeleitete Freizeitangebot soll eine sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder an ihrem Wohnort erweitern und verbessern. Angebote wie hier benannte, stehen allen Kindern, unabhängig vom sozialen Status und Einkommen ihrer Eltern zur Verfügung und sind ein wichtiger Bestandteil zur Wahrung von Chancengleichheit. Der Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e.V./ Spielmobile hat keine freien Kapazitäten für das im Mai 2026 geplante Spielplatzfest am Ampelspielplatz in der Sindlinger Bahnstraße. Der Magistrat unterstützt aus diesem Grund nur das am 05. September 2026 geplante Ranzenbrunnenfest in der Huthmacherstraße des Ortsbeirates 6 in Sindlingen. Zuständiger Veranstalter ist jeweils der Stadtteilarbeitskreis Sindlingen (bestehend u. a. aus Vertretern der Kindergärten, dem Quartiersmanagement, der Bücherei, dem Jugendhaus sowie dem Sozialrathaus) unter Federführung der Sindlinger Kinderbeauftragten, Frau Claudia Ilg.) Der Ortsbeirat ist mit 600 € pro Veranstaltung beteiligt. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf 600 €. Der Kostenträger ist das Hauptamt (10.14.0. Wi), welches das Budget der Ortsbeiräte verwaltet. Das Jugend- und Sozialamt tritt in Vorleistung und erst im Nachgang erfolgt die Verrechnung mit dem Hauptamt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.01.2026, OIB 462

  • Defekte Fahrtreppen und Aufzug „Galluswarte“
    STOB 1
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 501 Betreff: Defekte Fahrtreppen und Aufzug "Galluswarte" Zu 1. Der Magistrat verweist zu diesem Punkt auf die ST 359/2025 "Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich der dringend benötigte Aufzug für den S-Bahnhof Galluswarte?". Der darin beschriebene Sachstand ist weiter gültig. Zu 2. und 3. Die Deutsche Bahn ist generell bestrebt, die vorhandene Infrastruktur in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand zu halten. Bei der ausgefallenen Fahrtreppe zu den S-Bahnsteigen an der "Galluswarte" lag ein Defekt des Antriebsmotors vor. Dabei erwies sich der Ausbau und Abtransport des mehr als 500 Kilogramm schweren Motors als logistisch anspruchsvoll. Der Einbau erfolgte Ende November 2025, anschließend waren weitere Einstellarbeiten erforderlich. Seit Anfang Dezember 2025 befindet sich die Fahrtreppe wieder in Betrieb. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7569

  • Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend
    STOB 2
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 502 Betreff: Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend Die Stadt Frankfurt am Main strebt an, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Bis dahin sollen alle noch vorhandenen gasbetriebenen Straßenleuchten gegen LED-Leuchten ausgetauscht werden. Der Zeitpunkt des Rückbaus richtet sich nach festgelegten Kriterien, maßgeblich ist unter anderem die Standsicherheit der alten Gasmasten. Daher erfolgt der Rückbau stadtweit und nicht priorisiert in einzelnen Ortsbezirken. Für die genannten Straßen im Westend ist der Rückbau und die damit verbundene Umrüstung von Gas- auf LED-Betrieb aktuell für das Jahr 2028 geplant. Gerne wird der Magistrat prüfen, ob in der "Freiherr-vom-Stein-Straße" eine Umrüstung bereits 2027 möglich ist. Die jetzige Anlage wurde nach den zum Zeitpunkt der Errichtung anerkannten Regeln der Technik und gültigen Normen hergestellt. Angesichts des hohen Lebensalters der Gasleuchten und des aus dem Betrieb resultierenden Verschleißes kann es aber durchaus vorkommen, dass Leuchten zu Störungen neigen und sich die Beleuchtungsstärke reduziert. Die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) ist damit beauftragt, die Leuchten in einem betriebsbereiten Zustand zu halten. Störungen können der SRM telefonisch unter 069/213-88110 oder online auf https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung gemeldet werden. Diese Störungen werden dann in der Regel innerhalb von zwei Tagen behoben. Ungeachtet dessen wird der Magistrat veranlassen, dass die SRM die Beleuchtung in den vom Ortsbeirat genannten Straßen überprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7667

  • Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren
    STOB 2
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 503 Betreff: Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren Bei sporadischen Prüfungen vor Ort konnte nicht festgestellt werden, dass die vorhandenen Abstellanlagen auf privaten Flächen überfüllt sind und Besucher:innen ihre Fahrräder notdürftig an Schildermasten anschließen. Sollte sich in den kommenden Monaten dennoch zeigen, dass zusätzlicher Bedarf besteht, werden weitere Radabstellbügel nachgerüstet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7657

  • Rad- und Scooterfahrer bitte rechts fahren
    STOB 2
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 504 Betreff: Rad- und Scooterfahrer bitte rechts fahren Das geforderte Verkehrszeichen ist bereits vorhanden, jedoch aufgrund des Grünwuchses schwer einsehbar. Es erfolgt ein Rückschnitt, wodurch das Schild wieder klar erkennbar sein wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7386

  • Zugang zur Hansaallee 86 ermöglichen
    STOB 2
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 505 Betreff: Zugang zur Hansaallee 86 ermöglichen Der rückwärtige Zugang zur Liegenschaft Hansaallee 86 ist dauerhaft freizuhalten. Da er unmittelbar an der Fahrbahn endet, sind verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich, um eine uneingeschränkte Nutzbarkeit zu gewährleisten. Die Verpflichtung zur Freihaltung des Zugangs ergibt sich aus den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Nach § 12 Absatz 1 ist das Halten oder Parken unzulässig, wenn dadurch Zufahrten, Zugänge zu Grundstücken oder sonstige Wege behindert beziehungsweise blockiert werden. Nach Auffassung des Magistrats wären eine Sperrfläche unmittelbar vor dem Zugangstor und zwei Stahlabweiser geeignet, um die Situation zu verbessern. Dies könnte auch zu einer geordneten Nutzung des vorhandenen Parkraums beitragen. Wenn der Ortsbeirat dies wünscht, bittet der Magistrat um eine Rückmeldung an Amt36.Baustellenantraege@stadt-frankfurt.de. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7670

  • Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte frei halten
    STOB 2
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 506 Betreff: Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte frei halten Der Anregung wird insoweit entsprochen, dass der Magistrat mehrere problembegünstigende Stahlabweiser entfernt sowie einen Verkehrszeichenmast versetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7665

  • Fahrradbügel vor dem Café Rabe
    STOB 2
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 507 Betreff: Fahrradbügel vor dem Café Rabe Der Magistrat entspricht der Anregung und wird im vom Ortsbeirat genannten Bereich Fahrradbügel anbringen. Beim Prüfen der Örtlichkeit ist dem Magistrat aufgefallen, dass die Eckbereiche Jordanstraße / Gräfstraße sowie die 5‑Meter‑Bereiche vor den Fußgängerüberwegen häufig verkehrsgefährdend zugeparkt werden. Dies hat der Magistrat bei der Planung berücksichtigt. Vorgesehen sind dort Sperrflächen und Fahrradabstellbügel, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Sichtbeziehungen für den Fußverkehr zu verbessern. Die Umsetzung ist für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7655

  • Museumsufer - mehr Sicherheit für den Fußverkehr am Schaumainkai
    STOB 5
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 508 Betreff: Museumsufer - mehr Sicherheit für den Fußverkehr am Schaumainkai Zu 1: Bei einem Ortstermin der Unfallkommission wurden verschiedene Maßnahmen und Prüfaufträge identifiziert: - Der Magistrat wird überprüfen, ob eine Reduzierung der Fahrstreifen in diesem Bereich möglich ist, um weitere Überquerungsmöglichkeiten in Erwägung ziehen zu können. Aufgrund der Bedeutung und der Belastung des Schaumainkais im innerstädtischen Netz, insbesondere bei Veranstaltungen, ist hier eine besonders kritische Beurteilung durchzuführen. - Die Markierungen im Bereich Schaumainkai / Schulstraße werden erneuert. - Eine Überprüfung der Lichtsignalanlage (LSA) erfolgte bereits. Diese ergab, dass die Steuerung, unter anderem durch einen Doppelanwurf im Umlauf, die vorgesehenen Wartezeiten für Fußgänger:innen aufweist. - Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Kreuzung Schaumainkai / Schweizer Straße im Rahmen des Projektes Schweizer Straße vollständig barrierefrei umgebaut wird. Zu 2: Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung der Standorte erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission und der Städtischen Verkehrspolizei. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Die Anregung wurde von der Städtischen Verkehrspolizei zum Anlass genommen, erneut mobile Geschwindigkeitskontrollen am Schaumainkai (Museumsufer) vorzunehmen. Auffälligkeiten zeichneten sich hierbei nicht ab, sodass keine Grundlage für darüberhinausgehende Maßnahmen (z. B. eine ortsfeste Überwachungsanlage) besteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7603

  • Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen
    STOB 5
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 509 Betreff: Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Der Stichweg liegt zu einem überwiegenden Teil innerhalb eines ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiets. Daher ist eine Versiegelung der Wegeoberfläche aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Der Weg wird im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten mit einer neuen Felsenkiesschicht versehen, um die Begehbarkeit zu verbessern. Weitergehende bauliche oder infrastrukturelle Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7592

  • Beseitigung der Stolperfallen auf dem Buchrainplatz
    STOB 5
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 510 Betreff: Beseitigung der Stolperfallen auf dem Buchrainplatz Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die schadhaften Stellen auf dem Buchrainplatz ausbessern. Die Ausführung ist abhängig von der Witterung und für das erste Quartal 2026 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7609

  • Umsetzung der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 768 - Absicherung des Fahrradwegs auf der südlichen Seite der Sonnemannstraße
    STOB 4
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 511 Betreff: Umsetzung der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 768 - Absicherung des Fahrradwegs auf der südlichen Seite der Sonnemannstraße Im Rahmen der Planung zur OM 3200/22 hat es sich als fraglich erwiesen, ob der Einsatz von Frankfurter Hüten erforderlich ist. Hintergrund war, dass kein illegales Beparken des Radweges festgestellt wurde. Eine Absicherung mit Pollern wiederum wäre nicht empfehlenswert, da so die nutzbare Radwegbreite reduziert würde und Einbauten ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellen können. Der Magistrat ist daher im Dezember 2023 auf den Ortsbeirat zugegangen und hat angefragt, ob tatsächlich weiterhin eine Umsetzung erfolgen soll. Dies wurde vorerst nicht beantwortet. Der Magistrat nimmt daher erneut Kontakt mit dem Ortsbeirat auf, um den Sachverhalt zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7626

  • Zeilsheim: Schäden am REWEParkplatz beseitigen
    STOB 6
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 512 Betreff: Zeilsheim: Schäden am REWE-Parkplatz beseitigen Der Magistrat hat auf dem angesprochenen Parkplatz bereits Schäden provisorisch beseitigt. Es ist außerdem geplant, den gesamten Parkplatz in den Sommerferien 2026 instand zu setzen. In der Zwischenzeit wird der Magistrat die Verkehrssicherheit aufrechterhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7497

  • Niederrad: Entsiegelung des Oberforsthauskreisels
    STOB 5
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 513 Betreff: Niederrad: Entsiegelung des Oberforsthauskreisels Auf Grundlage der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorplanungsvorlage "Grunderneuerung/Umgestaltung der Schwarzwaldstraße zwischen Rennbahnstraße und Kennedyallee" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022, § 1692) erarbeitet der Magistrat derzeit die weiterführende Planung. Für den vom Ortsbeirat angesprochenen Bereich innerhalb der vorhandenen Straßenbahnwendeschleife wird dabei angestrebt, die Fläche weitestgehend zu entsiegeln und - wenn möglich - Baumstandorte vorzusehen. Hierbei sind auch die zahlreichen Versorgungstrassen und die Zugänglichkeit zu diesen Trassen zu berücksichtigen. Beispielsweise muss es der Stadtentwässerung möglich bleiben, den Kanalschacht mit Spül-Fahrzeugen anzufahren, um den einwandfreien Betrieb der Abwasserkanäle gewährleisten zu können. Die Prüfung der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen fußläufigen Verbindung zwischen Kiosk und Straßenbahnhaltestelle wird in die Planung einfließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7606

  • Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten
    STOB 5
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 514 Betreff: Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten Der Magistrat entspricht der Anregung und übernimmt die Pflege der Bäume auf dem Gelände des Abenteuerspielplatz Wildgarten. Um die Verkehrssicherheit direkt gewährleisten zu können, wird der gesamte Baumbestand einer Sonderkontrolle unterzogen. Zudem wird der Baumbestand des Wildgartens im städtischen Baumkataster erfasst. Damit wird eine regelmäßige Kontrolle der Bäume sichergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7813

  • Antrag auf Einrichtung von Fahrradabstellplätzen im Großen Hasenpfad in Sachsenhausen
    STOB 5
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 515 Betreff: Antrag auf Einrichtung von Fahrradabstellplätzen im Großen Hasenpfad in Sachsenhausen Der Magistrat entspricht der Anregung und wird im Großen Hasenpfad Fahrradabstellmöglichkeiten einrichten. Bei der Prüfung geeigneter Standorte hat der Magistrat unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt: - Öffentliche Ziele wie die Neuapostolische Kirche oder die Kita. - Möglichst geringer Entfall von Stellplätzen. - Eine verbesserte Erreichbarkeit des Querweges auf Höhe der Hausnummer 20. Dort gab es Beschwerden wegen parkender Autos, die den Zugang versperrten. Angebracht werden die Fahrradbügel voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7600

  • Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 1306
    STOB 6
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 516 Betreff: Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 1306 Zu 1. Grundsätzlich kann der Magistrat den Wunsch des Ortsbeirats nach einer Umgestaltung des Abschnitts zwischen der Lindenscheidstraße bis Michaelstraße zwar nachvollziehen, allerdings bleibt er bei dem bereits in der STE 1306/2025 mitgeteilten Standpunkt. Der Magistrat hält die Straße in einem verkehrssicheren Zustand. Zu 2. bis 4. Sollten dem Magistrat unabhängige Gutachten vorgelegt werden, wird er selbstredend prüfen, ob und wenn ja welche Maßnahmen möglich sind. Dass der Magistrat vor sämtlichen Sanierungsmaßnahmen proaktiv auf die Anwohnenden zugeht ist schon aufgrund der begrenzten Kapazitäten nicht darstellbar. Gerne möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, Mängel zu melden. Neben dem Mängelmelder auf ffm.de kann das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) auch direkt kontaktiert werden (Baubezirk West des ASE: bbzwest.amt66@stadt-frankfurt.de). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1285

  • Unterliederbach: Einrichtung Behindertenparkplatz für Lebenshilfe
    STOB 6
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 517 Betreff: Unterliederbach: Einrichtung Behindertenparkplatz für Lebenshilfe Der Magistrat entspricht der Anregung und ein allgemeiner Sonderparkplatz für Schwerbehinderte ohne zeitliche Begrenzung wird vor dem Sossenheimer Weg 66 eingerichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7883

  • Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-Schule
    STOB 6
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 518 Betreff: Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-Schule Nach einem Verkehrsunfall am 30.09.25 im Bereich des Schuleingangs in der Gerlachstraße 1 hat der Magistrat bereits Maßnahmen in die Wege geleitet. Am 11.12.2025 wurde die Bestandsmarkierung aufgefrischt sowie die Markierung des Verkehrszeichens (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote" (Zick-Zack-Linie) zur Verbesserung der Sichtbereiche vorgenommen. Im Bereich des Schuleingangs in der Gerlachstraße 1 werden in Kürze eine Querungshilfe sowie Gitter angebracht. Die Einrichtung zusätzlicher Fußgängerüberwege waren nicht Bestandteil des Protokolls und würden die Verkehrssicherheit objektiv auch nicht verbessern. Hinsichtlich der Kontrollen kann mitgeteilt werden, dass das Parken im unmittelbaren Nahbereich der Schule in der Gerlachstraße am linken und rechten Fahrbahnrand zulässig ist, da es sich um eine Einbahnstraße handelt. Die Gerlachstraße wird, wie auch die umliegenden Straßen der Robert-Blum-Schule, im Rahmen der allgemeinen Streife kontrolliert. Die Städtische Verkehrspolizei führte nach dem Unfall eine Geschwindigkeits-kontrolle in der Gerlachstraße durch. Hierbei überschritt kein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Inwieweit die Landespolizei Kontrollen und Aufklärungsaktionen an der Robert-Blum-Schule geplant oder bereits durchgeführt hat, ist dem Magistrat nicht bekannt. Eine Änderung der Beschilderung in der Zuckschwerdtstraße wurde bereits angeordnet. Eine Umsetzung wird kurzfristig erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7512

  • Hoechster-Farben-Straße - Klimaanpassung
    STOB 6
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 519 Betreff: Hoechster-Farben-Straße - Klimaanpassung Der Magistrat vermutet, dass der Ortsbeirat Fällungen auf Privatgrundstücken anspricht, die im Rahmen der Vorbereitungen für den Bau der Regionaltangente West vorgenommen wurden. Die Hoechster-Farben-Straße ist als Hauptroute im Radverkehrskonzept für den Frankfurter Westen enthalten sowie stadtübergreifend als Vorzugstrasse für den Radschnellweg Wiesbaden - Frankfurt (FRM 3) vorgesehen. Ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung wird derzeit vorbereitet. Mit Beginn der Vorplanung werden in Abhängigkeit vom vorgesehenen baulichen Eingriff Querschnittsvarianten thematisiert, die neben den Aspekten der anforderungsgerechten Berücksichtigung der verschiedenen Verkehrsarten auch Möglichkeiten der Begrünung und von Baumstandorten beinhalten. Sollten sich auf der nördlichen Seite der Hoechster-Farben-Straße dafür Potenziale ergeben, wird sich der Magistrat mit Hessen Mobil und der Deutschen Bahn als Eigentümer abstimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7498

  • Wandverkleidung der Unterführung im Höchster Bahnhof
    STOB 6
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 520 Betreff: Wandverkleidung der Unterführung im Höchster Bahnhof Der Magistrat hat die Deutsche Bahn um eine Stellungnahme gebeten, diese teilt mit: "In der Personenunterführung ist aktuell die Wandverkleidung im Bereich Bahnsteig 5/6 (Gleis 10-13) aufgrund einer Bauwerksprüfung demontiert. Leider wurde der Termin zur Bauwerksprüfung kurzfristig durch den Bauwerkprüfer abgesagt, sodass aktuell ein neuer Termin abgestimmt werden muss. Wir (DB) geben den neuen Termin bekannt, sobald dieser feststeht. Ebenso ist der Abschluss der Arbeiten von der Bauwerksprüfung und evtl. Abschlussarbeiten abhängig, sodass hierzu leider noch keine Mitteilung erfolgen kann. Des Weiteren können wir Ihnen mitteilen, dass, wie von Ihnen ebenfalls angefragt, aktuell die Möglichkeit geprüft wird, Informationen zu baulichen Maßnahmen an Bahnreisende zukünftig über die Seite bahnhof.de für die jeweilige Station zur Verfügung zu stellen. Die Informationen könnten dann über einen QR Code abgerufen werden. Die Seite bahnhof.de befindet sich derzeit jedoch noch im Aufbau." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7513

  • IT-Support-Konzept für Schulen
    B
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.03.2026, B 83 Betreff: IT-Support-Konzept für Schulen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6699 - NR 403/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 373/25 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 10.08.2026 Zwischenbericht: Das Modul eins - Hotline - Erweiterung der Servicezeit wurde nach Prüfung des Angebots der ekom21 beauftragt. Die Servicezeiten des Dienstleisters des Stadtschulamtes wurden zum 01.11.2025 entsprechend erweitert. Das Modul drei (Callcenter) befindet sich weiterhin in Prüfung und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Für die Module zwei, vier und fünf bleibt weiterhin abzuwarten, ob Finanzierungsmöglichkeiten über Landesmittel zur Verfügung stehen werden. Bezüglich des DigitalPakts 2.0 wurde gemäß verschiedener Pressemeldungen eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt. Die genauen Details zum Fördervolumen und den Regelungen zur Mittelverwendung sind jedoch noch nicht bekannt. Es bleibt daher abzuwarten, in welcher Höhe Gelder für die Stadt Frankfurt bereitgestellt und welche Vorgaben zur Mittelverwendung erteilt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.05.2022, NR 403 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 373 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 11.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 83 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 83 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 69, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026

  • Sanierung und Nutzung der Villa Kleyer
    B
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.03.2026, B 84 Betreff: Sanierung und Nutzung der Villa Kleyer Vorgang: A 382/25 FDP Zu 1. Die Liegenschaft befindet sich seit 01.01.1979 im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Zu 2. Der Kaufpreis betrug 1,8 Millionen DM. Besondere Bedingungen wurden nicht vereinbart. Bestehende Mietverträge wurden übernommen. Zu 3. Die Liegenschaft wurde erworben vom Christlichen Verein junger Männer. Weitere Vorbesitzer, bis auf die Familie Kleyer, sind hier nicht bekannt. Zu 4. Der bauliche Zustand war einfach. Die technischen Anlagen waren einfach und teilweise veraltet. Die Decke der Turnhalle wies starke Beschädigungen auf. Zu 5. Die Villa Kleyer ist ein gut erhaltenes Bauwerk der Spätgründerzeit und steht sowohl außen als auch innen unter Denkmalschutz. Damit unterliegen sämtliche baulichen Veränderungen - selbst kleinere Eingriffe im Innenraum - der denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht. Die Turnhalle ist nicht denkmalgeschützt. Zu 6. Das internationale Familienzentrum hatte den Vertrag zum 28.02.2021 gekündigt. Seit diesem Zeitpunkt steht die Villa leer. In dieser Zeit wurden für die Villa keine Mieteinnahmen erzielt. Zu 7. Hinsichtlich der Nutzung der Flächen im Gebäude, welche nicht durch das KiZ 12 genutzt werden, werden derzeit verschiedene Optionen geprüft. Zu 8. Die Villa Kleyer wurde im Jahr 2023 als Auslagerungsfläche vorgeschlagen, da die geprüften Alternativstandorte sich als nicht geeignet erwiesen. Zu 9. Die Baumaßnahme ist gestartet und wird voraussichtlich im Sommer 2026 fertiggestellt sein. Der Einzug des KiZ ist für Ende Juli und die Inbetriebnahme für Anfang August 2026 terminiert. Zu 10. Mehrere alternative Standorte wurden geprüft: • Spielplatz in der Wurzelsiedlung • Gutleutstraße/Sommerhofpark • Bolzplatz am Eidechsenhabitat • Betriebshof des Grünflächenamtes • Hermann-Herzog-Schule • Pavillonanlage Stephensonstraße • Pavillonanlage Wetteraustraße • Räumlichkeiten Karmeliterschule Eine Auslagerung des KIZ 12 auf diesen Flächen konnte aus verschiedenen Gründen nicht erfolgen. Zu 11. Für die temporäre Auslagerung sind an der Turnhalle bauliche Anpassungen notwendig, um eine kindgerechte Nutzung sicherzustellen. Die Villa selbst bleibt aufgrund ihres hohen denkmalrechtlichen Anspruchs weitgehend von baulichen Eingriffen unberührt und wird während der Maßnahme nur teilweise genutzt. Da während der Interimsnutzung ein viergruppiger Hort sowie ein viergruppiger Kindergarten inklusive Differenzierungs-, Sanitär- und Spielflächen in der Turnhalle untergebracht werden, ist der Einbau einer zweigeschossigen, rückbaubaren Holzkonstruktion vorgesehen. Diese eingestellte Konstruktion in Holzständerbauweise mit vorelementierter Holzdecke ermöglicht kurze Bauzeiten und gewährleistet nach der Nutzungsphase eine einfache Demontage und Wiederverwendbarkeit der Bauteile. Zudem wird eine sichere Entfluchtung der Aufenthaltsräume im Obergeschoss sowie im erhöhten Erdgeschoss durch von außen vor die Fassade gestellte Systemtreppen ermöglicht. Auch diese können nach Ende der Interimsnutzung schnell rückgebaut und weiterverwendet werden. Zusätzlich wird die Gebäudetechnik der gesamten Anlage erneuert bzw. angepasst. Von diesen Maßnahmen profitieren sowohl die Turnhalle als auch die Villa langfristig. Alle weiteren, dauerhaft geplanten baulichen Maßnahmen an der Turnhalle kommen dem Gebäude auch über die Interimsnutzung hinaus zugute. Dazu zählen unter anderem der Austausch der Fenster, die Dämmung der Außenwände und des Kellerbodens sowie der optimierte Brandschutz. Für die gesamte Anlage wurde bereits eine Regenrückhaltung im Außenbereich geschaffen. Zu 12. Die Kosten für die Auslagerung des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße wurden im Wirtschaftsplan von Kita Frankfurt bereits im Jahr 2023/2024 sichergestellt. Die Kosten für die dauerhaften Umbaumaßnahmen, die auch nach Abschluss der temporären Auslagerung des KiZ 12 im Gebäude verbleiben können, trägt das Amt für Bau und Immobilien. Zu 13. Von Sommer 2026 bis Winter 2028/2029 mit anschließendem Rückbau für ca. 3 Monate. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 11.11.2025, A 382 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 84 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 84 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 160, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 23-2

  • Haushalt rechtzeitig aufstellen
    B
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.03.2026, B 85 Betreff: Haushalt rechtzeitig aufstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6937 - E 222/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 326/24 - Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Sicherstellung der städtischen Leistungen und damit den Rahmen für das Verwaltungshandeln eines Haushaltsjahres. Mit dem Beschluss des Doppelhaushalts 2024/2025 ist dies der Stadt Frankfurt am Main sogar für zwei Jahre erfolgreich gelungen. Um auch künftig eine längerfristige Planungssicherheit gewährleisten zu können war auch für das Jahr 2026 und 2027 das Ziel, der Stadtverordnetenversammlung erneut einen Doppelhaushalt zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Vorgehen fand zwischenzeitlich aber keine Zustimmung. Der Haushaltsentwurf 2026 wurde nun deutlich früher als in den Vorjahren eingebracht: vom Magistrat Ende Oktober beschlossen und im November 2025 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Die Dritte Lesung erfolgt dennoch erst im März 2026, um der Stadtverordnetenversammlung trotz der Weihnachtsferien ausreichend Beratungszeit zu gewährleisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 222 Bericht des Magistrats vom 26.08.2024, B 326 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 85 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen SPD und Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 70, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 20-1

  • Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025
    M
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.03.2026, M 50 Betreff: Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wird das Unternehmen Rödl & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Äußere Sulzbacher Straße 100 90491 Nürnberg als Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2025 bestellt. Begründung: Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist von einem Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. Gemäß § 5 Ziffer 13 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 121 Abs. 8/127 HGO über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinden gestaltet und wirtschaftliche geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. zuständig für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsaussicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53, Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. A. Zielsetzung Erstellung des Jahresabschlusses 2025. B. Alternativen Keine. C. Lösung Bestellung eines externen Wirtschaftsprüfers. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Prüfungskosten werden von der Kliniken Frankfurt Höchst GmbH übernommen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 11.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP; ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA; ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 126, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 54

  • Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Feststellung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2026
    M
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.03.2026, M 51 Betreff: Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst hier: Feststellung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2026 Dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst für das Geschäftsjahr 2026 wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission hat sich mit dem Wirtschaftsplan 2026 befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt, zu beschließen. A. Zielsetzung Feststellung des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2026. B. Alternativen Keine. C. Lösung Feststellung des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2026. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine. Anlage 1_Wirtschaftsplan (ca. 32 KB) Anlage _Schreiben_Hauptamt_zurückgezogen (ca. 563 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 51 zurückgezogen hat. 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 51 zurückgezogen hat. Beschlussausfertigung(en): § 127, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 54

  • Kosten des Dirigenten am Volkstrauertag 2025
    STOB 13
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 416 Betreff: Kosten des Dirigenten am Volkstrauertag 2025 Der Magistrat stellt der Sängervereinigung 1873/89 Nieder-Erlenbach 100,00 Euro für die Tätigkeit des Dirigenten und 30,00 Euro für dessen Fahrtkosten anlässlich des Auftrittes der Sängervereinigung am Volkstrauertag 2025 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.02.2025, OIB 382

  • Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1
    STOB 1
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 417 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1 Das pädagogisch angeleitete Freizeitangebot soll eine sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder an ihrem Wohnort erweitern und verbessern. Angebote wie hier benannte, stehen allen Kindern, unabhängig vom sozialen Status und Einkommen ihrer Eltern zur Verfügung und sind ein wichtiger Bestandteil zur Wahrung von Chancengleichheit. Aus genannten Gründen unterstützt der Magistrat die folgenden Vorhaben von Einsätzen des Spielmobils im Ortsbezirk 1 in 2026: vier Einsätze im Gallus (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Gallus), vier Einsätze in Gallus Süd und Nord/Europaviertel (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Gallus Süd und Europaviertel/Gallus Nord). Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 8.000 Euro zu finanzieren. Der Ortsbeirat ist mit 600 Euro pro Veranstaltung beteiligt. Es handelt sich um 12 Einsätze mit Kosten in Höhe von 7.200 €. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.11.2025, OIB 448

  • Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025
    STOB 15
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 418 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025 Der Magistrat entspricht der Anregung und setzt keinerlei Maßnahmen in diesem Zusammenhang um. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7783

  • Räume für Jugendliche in Enkheim
    STOB 16
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 419 Betreff: Räume für Jugendliche in Enkheim Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für den Hinweis zu den Umfragen, die in Bergen-Enkheim zu unterschiedlichen Anlässen durchgeführt wurden. Die dort getroffenen Aussagen zeigen, dass sich die Bedarfslagen junger Menschen vor Ort verändert haben. Um diesem veränderten Bedarf gerecht zu werden, ist es in einem ersten Schritt notwendig mit den ortsansässigen Trägern und weiteren Akteuren zu klären, ob die Bedarfe im Rahmen der bestehenden Ressourcen im Stadtteil bzw. über eine konzeptionelle Anpassung bestehender Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit befriedigt werden können. Sollte dies nicht möglich sein, kann in einem zweiten Schritt die Umsetzung eines neuen Angebotes - die Schaffung eines Jugendtreffs in Enkheim - unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Ressourcen in den Blick genommen werden. Der Magistrat tritt daher mit den ortsansässigen Trägern in den Austausch. Zu den Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: Zur Frage 1: Träger der freien Jugendhilfe und andere Akteure vor Ort können unabhängig von der Schaffung eines Treffpunktes in Enkheim (bestehende) Konzepte (weiter)entwickeln, die sich an den spezifischen Gegebenheiten der jungen Menschen in Enkheim orientieren. Zu den Fragen 2 und 3: Aktuell liegen dem Magistrat keine Informationen darüber vor, ob es in Enkheim Räumlichkeiten gibt, die sich für einen Jugendtreff eignen. Dies betrifft auch die räumlichen Möglichkeiten im Rahmen des Bebauungsplans "Leuchte" sowie des Hessencenters. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7835

  • Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach
    STOB 15
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 420 Betreff: Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach Das Sportamt führt zukünftig regelmäßige Begehungen durch die Mitarbeitenden der Abteilung Betrieb durch und sorgt somit eventuell auftretenden Gefahrensituationen vor. Im aktuellen Fall erfolgte durch die Abteilung Betrieb des Sportamtes eine Beseitigung der gefährlichen Gegenstände. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7581

  • Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026
    STOB 9
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 421 Betreff: Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026 Das pädagogisch angeleitete Freizeitangebot soll eine sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder an ihrem Wohnort erweitern und verbessern. Angebote, wie die hier benannten, stehen allen Kindern, unabhängig vom sozialen Status und Einkommen ihrer Eltern, zur Verfügung und sind ein wichtiger Bestandteil zur Wahrung von Chancengleichheit. Aus genannten Gründen unterstützt der Magistrat die folgenden Vorhaben von Einsätzen des Spielmobils im Ortsbezirk 9 in 2026: In den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim sollen jeweils vier Spielmobileinsätze stattfinden, die von den jeweiligen Kinderbeauftragten der Stadtteile koordiniert werden. Der Ortsbeirat 9 finanziert den Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk im Jahr 2026 mit bis zu 7.200 Euro (600 Euro pro Spielmobil). Damit sind die Kosten für die Spielmobileinsätze gedeckt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2025, OIB 450

  • Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum
    STOB 8
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 422 Betreff: Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum Vorläufige Stellungnahme: Das Nordwestzentrum (NWZ) ist in privatem Eigentum. Gleichwohl ist die Stadt Mieterin und betreibt dort - wie auch vom Ortsbeirat angesprochen - Einrichtungen wie eine Kita, eine Stadtbücherei und ein Bürgeramt. Fahrräder wurden zuletzt vermehrt an nicht dafür vorgesehenen Stellen geparkt und angeschlossen, beispielsweise an einem der Geländer an den Fußwegen, die durch das NWZ führen. Wege wurden so erheblich verengt, was zu Behinderungen und sogar zu Gefähr- dungen führen konnte. Daher ist das Anschließen von Rädern an den Geländern der Fußwege - wie auch das Befahren der Fußwege mit Rädern und E-Scootern - verboten. Dies dient der Sicherheit aller, die sich dort aufhalten. Das NWZ hat selbst Abstellplätze auf eigenem Grund für 110 Fahr- räder geschaffen. Aus baustatischen Gründen ist es nicht möglich, die Abstellanlagen in diesen Bereichen mit einer Überdachung auszustatten. Am Heddernheimer Steg allerdings gibt es eine neue überdachte Anlage, die die Stadt errichtet hat. Bei einem Ortstermin wurde ämterübergreifend vereinbart, dass weitere Bereiche für die Montage von Fahrradbügeln oder Abstellanlagen geprüft werden. Diese Prüfung dauert noch an, weshalb der Magistrat binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7638

  • Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern!
    STOB 9
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 423 Betreff: Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern! Die Fläche befindet sich nicht mehr auf dem Gelände der Sportanlage. Die Sportanlage selbst ist umlaufend mit einem Zaun gesichert. Eine mögliche Fortführung des Zaunes auf der Fläche der Deutschen Bahn ist durch diese zu veranlassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7337

  • Schulhofgestaltung in der Michael-Ende-Schule
    STOB 7
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 424 Betreff: Schulhofgestaltung in der Michael-Ende-Schule Die Tischtennis-Platten wurden nach den Wünschen der Schule zwischenzeitlich versetzt und der Basketballkorb sowie die Fußballtore wurden installiert. Die Aufbringung des Schachbrett-Spielmusters sowie die eines Fußballfeldes wurde über das dafür zuständige Grünflächenamt beauftragt und wird spätestens im Frühjahr 2026 ausgeführt. Wenn eine (Teil-)Entsiegelung des Schulhofs gewünscht ist, kann sich die Schule an den stadtnahen Verein Umweltlernen e.V. wenden. Der Verein setzt solche Vorhaben im Rahmen der "Kooperativen Freiflächenprojekte" gemeinsam mit den Schulen um. Bei einem Vor-Ort-Termin kann besprochen werden, welche Maßnahmen möglich sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6794

  • Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisieren
    STOB 12
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 425 Betreff: Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisieren Vorläufige Stellungnahme: Aktuell existiert noch kein zusätzlicher Stadtbezirksvorsteherbezirk für den Ortsbezirk 12, außer der Bezirk 12.79. Der Magistrat beabsichtigt weiterhin, im Ortsbezirk 12 einen zusätzlichen Stadtbezirksvorsteherbezirk einzurichten und den Ortsbezirk 12 in 2 Stadtbezirksvorsteherbezirke aufzuteilen. Die Einrichtung ist vorgesehen für die neue Amtszeit nach der Kommunalwahl, mithin ab der Amtseinführung der neuen städtischen Ehrenbeamt:innen. Auf die Stellungnahme ST 2697 wird verwiesen. Ob eine Auszahlung der doppelten Aufwandsentschädigung bis zu diesem Zeitpunkt rechtlich zulässig ist, wird derzeit geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7844

  • Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)
    STOB 9
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 426 Betreff: Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer) Der Magistrat rät von dem Hinweisschild ab. Aus folgenden Gründen ist eine Beschilderung mit Verweise auf Verbote nicht erfolgsversprechend: Personen, die unachtsam oder absichtlich Abfälle in die Umwelt entsorgen, gehen oft davon aus, nicht erwischt zu werden, unabhängig von Verbotsschildern. Ohne die Aussicht auf strenge Kontrollen schaffen die Beschilderung kein Bewusstsein für Konsequenzen. Wenn trotz Beschilderung sichtbar weiterhin Abfälle in die Umwelt entsorgt werden, verlieren diese ihre Wirkung. Insbesondere, wenn die Örtlichkeit durch fließenden Verkehr frequentiert wird. Damit mögliche Verursachende geahndet werden können, sind entsprechende Hinweise auf diese notwendig. Sofern Hinweise auf Verursachende bekannt sind, können diese der Stabsstelle Sauberes Frankfurt unter sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de gemeldet werden. Nach statistischer Auswertung der Stadtpolizei Frankfurt stellt dieser Bereich keinen Abfallschwerpunkt dar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7678

  • Nachfrage: Fassadenbegrünung, Solaranlage und Klimatisierung der Aula am Lessing-Gymnasium
    STOB 2
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 427 Betreff: Nachfrage: Fassadenbegrünung, Solaranlage und Klimatisierung der Aula am Lessing-Gymnasium Der Magistrat kann zu den Maßnahmen aktuell wie folgt berichten. Fassadenbegrünung Die Fassadenbegrünung konnte nicht umgesetzt werden. Derzeit fehlt es sowohl beim Amt für Bau und Immobilien als auch beim Grünflächenamt an Personalkapazitäten zur Ausschreibung der Maßnahmen. Das Angebot der Firma OMC ist derzeit das Einzige für die Umsetzung einer Fassadenbegrünung. Das Angebot liegt für diese Maßnahme im sechsstelligen Bereich. Laut Vergabeverordnung und auch den Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt am Main ist hier eine Ausschreibung notwendig. Solaranlage Die Solaranlage wurde auf dem Dach des Südtraktes des Lessing-Gymnasium in 2025 umgesetzt, der Anschluss der Anlage an die Stromversorgung wurde in den Weihnachtsferien angeschlossen, sodass die Solaranlage nun auch Strom produziert. Es fehlt noch ein Tableau zur Veranschaulichung der Stromwerte, dies ist bestellt und wird schnellstmöglich montiert. Auf dem Dach der Aula kann aus denkmalschutzrechtlichen Gründen keine Solaranlage gebaut werden. Das Dach des Nordtraktes wird in 2026 komplett saniert und danach ebenfalls mit einer Solaranlage belegt. Im Zuge der Dachsanierung des Nordtraktes wird auch hier die Wärme eingedämmt werden, sodass die Schule auch hier entlastet wird. Klimatisierung der Aula In Zusammenarbeit mit der ABG Frankfurt Holding wird die Fassade der Aula und Turnhalle derzeit bearbeitet. Hierzu sind umfangreiche fachliche Messungen und Gespräche mit dem Denkmalamt notwendig. Im Zuge des Projektes wurde ein Fachplaner für Fassaden hinzugezogen, der einen Austausch der Fassade in Absprache mit dem Denkmalamt bevorzugen würde. Die Ausführung wird voraussichtlich 2027 erfolgen. Des Weiteren wurde die Lüftungsanlage in Augenschein genommen, um eine bessere Luftumwälzung vornehmen zu können. Eine Klimatisierung der Aula ist derzeit nicht geplant. Die Sanierung der Fassade wird das Hitzeproblem lösen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7664

  • Sanierung des Spielplatzes in der Karl-Kirchner-Siedlung
    STOB 10
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 428 Betreff: Sanierung des Spielplatzes in der Karl-Kirchner-Siedlung Die Planung zur Umgestaltung des Spielplatzes in der Karl-Kirchner-Siedlung befindet sich in Bearbeitung. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7756

  • Schutz der Park-and-Ride-Plätze unter der A661 vor Taubenkot
    STOB 10
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 429 Betreff: Schutz der Park-and-Ride-Plätze unter der A661 vor Taubenkot Der Stabsstelle Sauberes Frankfurt inkl. des Stadttaubenmanagements liegen bislang keine Beschwerden durch Bürger:innen zum P&R Parkplatz Dachsberg vor. Die FES führt im Auftrag des Umweltamts unterhalb der Brücke einmal im Monat Nassreinigungen zur Entfernung von Taubenkot durch. Das Stadttaubenmanagement wird die Autobahn GmbH des Bundes bitten, Vergrämungsmaßnahmen an der Brücke anzubringen. Allerdings ist in diesem Fall eine Verdrängung der Tauben an eine andere Stelle wahrscheinlich. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert ein Taubenhaus vor Ort einzurichten. Wenn dem Ortsbeirat in unmittelbarer Nähe der Brücke mögliche Standorte für ein Taubenhaus bekannt sind, mögen sie dies und ggf. weitere relevante Informationen zum Standort gerne an das Stadttaubenmanagement übermitteln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7920

  • Neue Boulebahnen im Ortsbezirk 10
    STOB 10
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 430 Betreff: Neue Boulebahnen im Ortsbezirk 10 Der Anregung wird teilweise entsprochen. In jedem Stadtteil ist geplant, zunächst eine Boulebahn zu errichten. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in zwei Phasen im Jahr 2026 und im Jahr 2027, wobei anfänglich zwei Boulebahnen realisiert werden und im darauffolgenden Jahr zusätzlich zwei weitere hinzukommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7747

  • Böllerverbot durchsetzen - jetzt!
    STOB 2
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 431 Betreff: Böllerverbot durchsetzen - jetzt! Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung: Zu 1.: Die Eilanregung OM 7856 hat im Geschäftslauf leider den Jahreswechsel überschritten. Der Magistrat wird für den Jahreswechsel 2026/2027 eine Prüfung vornehmen. Zu 2.: Der Wilhelmine-Reichard-Weg sowie die Straße Zum Rebstockbad zählen nicht zur öffentlichen Grünanlage und fallen somit nicht unter die Grünanlagensatzung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7856

  • Calisthenis-Anlage im Kalbacher Freizeitpark
    STOB 12
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 432 Betreff: Calisthenis-Anlage im Kalbacher Freizeitpark Der Magistrat befürwortet weiterhin die Anregung des OBR 12. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten ist es aktuell weiterhin nicht möglich, mit der Planung zu beginnen. Der Magistrat wird seine Prioritäten dahingehend anpassen, dass mit der Planung noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7674

  • Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen
    STOB 4
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 433 Betreff: Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen Die Müllablagerungen auf dem Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße / Ostendstraße sind dem Umweltamt bekannt. Ein entsprechendes abfallrechtliches Verwaltungsverfahren wurde bereits eingeleitet und wird derzeit bearbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1360

  • Einrichtung einer Parkverbotszone im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße
    STOB 9
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 434 Betreff: Einrichtung einer Parkverbotszone im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass das Parkverbot in den Kurvenbereichen durch eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung) verdeutlicht wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7793

  • Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule
    STOB 10
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 435 Betreff: Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule Die baulichen Voraussetzungen zur Anlage des Fußgängerüberweges (FGÜ) wurden bereits geschaffen. Ebenfalls wurden auch alle notwendigen Aufträge für die Beleuchtungsanlage des FGÜ erteilt und die Masten montiert. Bedingt durch die starke Nachfrage nach Halbleiterelementen verzögert sich allerdings die Lieferung der bestellten Leuchten. Einen genauen Liefertermin konnte der Hersteller nicht nennen. Die Leuchten werden zeitnah nach der Lieferung montiert. Sobald die Beleuchtung für den FGÜ installiert ist, werden auch die bereits angeordneten Markierungs- und Beschilderungsarbeiten umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7760

  • Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite
    STOB 6
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 436 Betreff: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite Auch für den Magistrat ist der aktuelle Zustand sehr unbefriedigend. Die betroffenen Flächen unterhalb der Schwanheimer Brücke (Seite Schwanheim) befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, in der Verwaltung von Hessen Mobil. Demzufolge obliegt Hessen Mobil die Verantwortung zur Entfernung der Abfallablagerungen sowie die Durchführung etwaiger weiterer Maßnahmen. Die Ablagerungen waren dem Magistrat bisher nicht bekannt. Daher wird umgehend ein Verwaltungsverfahren gegen Hessen Mobil eingeleitet. Leider ist auch in diesem Fall zu erwarten, dass Widerspruch eingereicht wird und es ggf. auf eine gerichtliche Klärung hinauslaufen wird. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH reinigt die befestigten Verkehrsflächen sowie den Gehweg und Rampen zur Brücke. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7732

  • Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg
    STOB 10
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 437 Betreff: Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg Es wurden kürzlich Markierungs-Maßnahmen zur Verbesserung der Sicht für die Ausfahrt aus dem Azaleenweg angeordnet. Die Maßnahmen werden innerhalb des 1. Quartals 2026 umgesetzt, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7754

  • Nied: Maßnahmen gegen wilde Müllablagerungen unter der Schwanheimer Brücke
    STOB 6
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 438 Betreff: Nied: Maßnahmen gegen wilde Müllablagerungen unter der Schwanheimer Brücke Auch für den Magistrat ist der aktuelle Zustand sehr unbefriedigend. Die betroffenen Flächen unterhalb der Schwanheimer Brücke (Seite Nied) befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, in der Verwaltung von Hessen Mobil. Demzufolge obliegt Hessen Mobil die Verantwortung zur Entfernung der Abfallablagerungen sowie die Durchführung etwaiger weiterer Maßnahmen. Die Ablagerungen sind dem Magistrat bekannt. Aufgrund der festgestellten Abfallablagerungen wurden bereits mehrere Verwaltungsverfahren gegen Hessen Mobil eingeleitet, die sich aktuell im Widerspruchsverfahren befinden. Der Magistrat sieht im betroffenen Bereich leider keine baulichen Möglichkeiten, um die wiederkehrenden Müllablagerungen wirksam zu unterbinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7731

  • Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld
    STOB 10
    09.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 439 Betreff: Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld Der Magistrat nimmt die Verkehrssicherheit an Baustellen sehr ernst und möchte den aktuellen Stand nach Rücksprache mit der bauausführenden Firma darlegen. 1. Absperrung Kanalarbeiten Die Kanalarbeiten haben sich aufgrund unvorhersehbarer technischer Herausforderungen verzögert. Diese Arbeiten werden jedoch kurzfristig abgeschlossen, sodass der betroffene Abschnitt unmittelbar zurückgebaut werden kann. 2. Information und Bürgerbeteiligung Die Anwohner:innen wurden im Vorfeld über die Sperrung und deren Dauer informiert. Der Magistrat ist sich bewusst, dass Baustellen Einschränkungen mit sich bringen, und hat daher großen Wert auf frühzeitige Kommunikation gelegt. Zusätzlich wird die ABG Holding noch in diesem Jahr eine schriftliche Information zu den neuen Regelungen versenden, um die Transparenz weiter zu erhöhen. 3. Neue verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) Die neue VRAO, die seit dem 01.01.2026 gilt, betrifft ausschließlich die Linksabbiegerspur. Damit wird sichergestellt, dass die Zufahrt / Ausfahrt für Anwohner:innen nicht mehr beeinträchtigt ist. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit und der geordneten Abwicklung des Baustellenverkehrs. Das gemeinsame Ziel ist es, die Infrastruktur nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Belastungen für die Bürger:innen so gering wie möglich zu halten. Der Rückbau wird sukzessive durchgeführt. Ein Komplettrückbau ist leider nicht möglich. Der Magistrat bittet für die bisher entstandenen Unannehmlichkeiten um Verständnis. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7750

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