Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-Schule
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherung an der Robert-Blum-Schule beschlossen. Geplant sind eine Querungshilfe und Gitter am Schuleingang sowie eine Aktualisierung der Verkehrsmarkierungen in der Gerlachstraße, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Sicherheit für die Schulkinder zu verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gerlachstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-Schule21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Höchst: Schulwegsicherung in der Gerlachstraße vor der Robert-Blum-Schule21.10.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gerlachstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Nach einem Verkehrsunfall am 30.09.25 im Bereich des Schuleingangs in der Gerlachstraße 1 hat der Magistrat bereits Maßnahmen in die Wege geleitet. Am 11.12.2025 wurde die Bestandsmarkierung aufgefrischt sowie die Markierung des Verkehrszeichens (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote" (Zick-Zack-Linie) zur Verbesserung der Sichtbereiche vorgenommen. Im Bereich des Schuleingangs in der Gerlachstraße 1 werden in Kürze eine Querungshilfe sowie Gitter angebracht. Die Einrichtung zusätzlicher Fußgängerüberwege waren nicht Bestandteil des Protokolls und würden die Verkehrssicherheit objektiv auch nicht verbessern. Hinsichtlich der Kontrollen kann mitgeteilt werden, dass das Parken im unmittelbaren Nahbereich der Schule in der Gerlachstraße am linken und rechten Fahrbahnrand zulässig ist, da es sich um eine Einbahnstraße handelt. Die Gerlachstraße wird, wie auch die umliegenden Straßen der Robert-Blum-Schule, im Rahmen der allgemeinen Streife kontrolliert. Die Städtische Verkehrspolizei führte nach dem Unfall eine Geschwindigkeits-kontrolle in der Gerlachstraße durch. Hierbei überschritt kein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Inwieweit die Landespolizei Kontrollen und Aufklärungsaktionen an der Robert-Blum-Schule geplant oder bereits durchgeführt hat, ist dem Magistrat nicht bekannt. Eine Änderung der Beschilderung in der Zuckschwerdtstraße wurde bereits angeordnet. Eine Umsetzung wird kurzfristig erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2025OFOF 1313/6Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025OMOM 7512Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-SchuleDirektanregung
- 13. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 518Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab