Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 für das Jahr 2026. Ziel ist es, ein breites Freizeitangebot für Kinder zu schaffen, das sozial gerecht und inklusiv ist. Die erwartetet Ergebnisse sind eine verbesserte Freizeitgestaltung und Chancengleichheit für alle Kinder im Ortsbezirk.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das pädagogisch angeleitete Freizeitangebot soll eine sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder an ihrem Wohnort erweitern und verbessern. Angebote, wie die hier benannten, stehen allen Kindern, unabhängig vom sozialen Status und Einkommen ihrer Eltern, zur Verfügung und sind ein wichtiger Bestandteil zur Wahrung von Chancengleichheit. Aus genannten Gründen unterstützt der Magistrat die folgenden Vorhaben von Einsätzen des Spielmobils im Ortsbezirk 9 in 2026: In den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim sollen jeweils vier Spielmobileinsätze stattfinden, die von den jeweiligen Kinderbeauftragten der Stadtteile koordiniert werden. Der Ortsbeirat 9 finanziert den Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk im Jahr 2026 mit bis zu 7.200 Euro (600 Euro pro Spielmobil). Damit sind die Kosten für die Spielmobileinsätze gedeckt.
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2025, OIB 450
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2025OFOF 1156/9Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 27. November 2025OIBOIB 450Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026Budget-Initiative
- 9. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 421Finanzierung von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 im Jahr 2026Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab