Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die aktuellen Baustellenarbeiten und deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Es sind neue Regelungen zur besseren Verkehrsführung eingeführt worden, um die Infrastruktur zu verbessern. Der Rückbau der Baustellen wird schrittweise erfolgen, um die Belastungen für die Anwohner:innen zu minimieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat nimmt die Verkehrssicherheit an Baustellen sehr ernst und möchte den aktuellen Stand nach Rücksprache mit der bauausführenden Firma darlegen.
- Absperrung Kanalarbeiten Die Kanalarbeiten haben sich aufgrund unvorhersehbarer technischer Herausforderungen verzögert. Diese Arbeiten werden jedoch kurzfristig abgeschlossen, sodass der betroffene Abschnitt unmittelbar zurückgebaut werden kann.
- Information und Bürgerbeteiligung Die Anwohner:innen wurden im Vorfeld über die Sperrung und deren Dauer informiert. Der Magistrat ist sich bewusst, dass Baustellen Einschränkungen mit sich bringen, und hat daher großen Wert auf frühzeitige Kommunikation gelegt. Zusätzlich wird die ABG Holding noch in diesem Jahr eine schriftliche Information zu den neuen Regelungen versenden, um die Transparenz weiter zu erhöhen.
- Neue verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) Die neue VRAO, die seit dem 01.01.2026 gilt, betrifft ausschließlich die Linksabbiegerspur. Damit wird sichergestellt, dass die Zufahrt / Ausfahrt für Anwohner:innen nicht mehr beeinträchtigt ist. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit und der geordneten Abwicklung des Baustellenverkehrs. Das gemeinsame Ziel ist es, die Infrastruktur nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Belastungen für die Bürger:innen so gering wie möglich zu halten. Der Rückbau wird sukzessive durchgeführt. Ein Komplettrückbau ist leider nicht möglich. Der Magistrat bittet für die bisher entstandenen Unannehmlichkeiten um Verständnis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1153/10Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung vor dem HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 25. November 2025OMOM 7750Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem HilgenfeldDirektanregung
- 9. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 439Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem HilgenfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab