Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die gefährliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld für Fußgänger zu verbessern. Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen und zukünftige Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk auf Verkehrssicherheit zu überprüfen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- die sehr gefährliche, da unübersichtliche, teils unnötige Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld für Fußgänger umgehend übersichtlicher und ganzheitlich sicherer zu gestalten;
- künftig grundsätzlich alle Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen und angemessen auszurichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1153/10Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung vor dem HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 25. November 2025Sie sind hierOMOM 7750Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem HilgenfeldDirektanregung
- 9. März 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 439Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem HilgenfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats