Parkplätze erhalten/Feuchtwiese schützen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, die Parkplätze in der Straße Niddablick vor den Hausnummern 30-33 durch Pflöcke von der Feuchtwiese abzutrennen und eine wasserdurchlässige Oberschicht aufzubringen. Dies soll den Erhalt der Parkplätze sichern und die dahinterliegende Feuchtwiese schützen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Parkplätze in der Straße "Niddablick" vor Hausnummer 30-33 mit einer wie früher üblichen Pflöcken zur Feuchtwiese abzutrennen und neben dem existierenden Fahrbahnbelag eine wasserdurchlässige Oberschicht (zurzeit Schotterbelag) aufzubringen, damit die dahinterliegende Feuchtwiese geschützt wird und diese nicht durch PKWs oder Transporter zum Wenden genutzt wird. Der vorhandene Nussbaum steht in der Flucht der anzubringenden Pflöcke und soll zur Abgrenzung dienen, erhalten bleiben. Als Alternative zu den Pflöcken können auch weitere Bäume als Begrenzung zur Feuchtwiese gepflanzt werden.
Die in der Begründung des Antrages 1037/9 geschilderte Situation stimmt dahingehend nicht überein, da sich die Anwohner den Erhalt der Parkplätze in diesem Bereich wünschen.
In diesem Zusammenhang ist der Erhalt dieses Parkbereiches insofern sinnvoll, da durch in Zukunft anstehenden, aber auch bei unvorhersehbaren Ereignissen im Straßenraum die jetzt existierenden Parkplätze temporär als Auseichfläche genutzt werden können.
Mit dem Erhalt der Parkplätze mildert man zudem der in diesem Bereich existierenden Parkdruck ab.
Außerdem besteht ein sogenanntes Gewohnheitsrecht (Übersicht aus KI - Google)
"Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das durch eine langjährige, gleichmäßige und allgemein anerkannte Praxis entsteht. Es basiert nicht auf Gesetzen oder Verträgen, sondern auf der tatsächlichen Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln, die von den Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptiert werden."
Begründung
Die in der Begründung des Antrages 1037/9 geschilderte Situation stimmt dahingehend nicht überein, da sich die Anwohner den Erhalt der Parkplätze in diesem Bereich wünschen. In diesem Zusammenhang ist der Erhalt dieses Parkbereiches insofern sinnvoll, da durch in Zukunft anstehenden, aber auch bei unvorhersehbaren Ereignissen im Straßenraum die jetzt existierenden Parkplätze temporär als Auseichfläche genutzt werden können. Mit dem Erhalt der Parkplätze mildert man zudem der in diesem Bereich existierenden Parkdruck ab. Außerdem besteht ein sogenanntes Gewohnheitsrecht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2025VV 1220Grünfläche Niddablick erhaltenAnfrage
- 20. August 2025Sie sind hierOFOF 1079/9Parkplätze erhalten/Feuchtwiese schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1764Grünfläche Niddablick erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)