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  • Sperrmüllentsorgung im Wendehammer Weißkirchener Weg auf Höhe der Hausnummer 41
    STOB 8
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 450 Betreff: Sperrmüllentsorgung im Wendehammer Weißkirchener Weg auf Höhe der Hausnummer 41 Der Magistrat sieht keine bauliche Möglichkeit, den Wendehammer gegen wilde Sperrmüllablagerungen zu schützen. Die beschriebene Fläche ist Bestandteil eines breiten Fußweges der zu den Häusern Weißkirchener Weg 41 und 43 führt. Aufgrund seiner Breite bietet er Rettungsdiensten oder auch Umzugs-LKWs die Möglichkeit, bis vor die Hauszugänge zu fahren. Dieser Weg sollte, gerade im Zufahrtsbereich am Wendehammer, uneingeschränkt erhalten bleiben. Generell stellt die geschilderte Situation keinen Einzelfall im Stadtgebiet dar. Der Magistrat geht davon aus, dass weniger die vorhandene Fläche Ursache für die wilde Ablagerung von Sperrmüll ist, denn das vorsätzlich rücksichtslose Verhalten. Erfahrungsgemäß verhindern Fahrradständer nicht das Ablagern von Sperrmüll, gerade wenn diese - so wie an der angegebenen Stelle zu erwarten - nur gering ausgelastet sind. Bauliche Absicherungen führen eher zu einer Verlagerung als zu einer nachhaltigen Lösung der dargestellten Problematik. Unerlaubte Sperrmüllablagerungen werden mit einem Bußgeld ab 1.000 Euro geahndet. Nach Auskunft der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) wurden 2025 zwei wilde Ablagerungen festgestellt und beseitigt. Dabei handelte es sich um Störstoffe im Rahmen der Sperrmüll-Siedlungsabfuhr, die im öffentlichen Raum illegal abgelagert worden waren. Zudem wurde die aktuelle Situation vor Ort überprüft. Auf der Privatfläche wurden Abfälle festgestellt, weshalb der/die Eigentümer:in zur Beseitigung der Abfälle aufgefordert wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7636

  • Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung
    STOB 9
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 451 Betreff: Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung Grundsätzlich begrüßt der Magistrat eine rechtzeitige Einbindung des Magistrats in allen Bereichen. Ziel ist es dabei, einvernehmliche Lösungen bzw. gemeinsam Alternativen zu finden. Eine Ausweitung zu § 3 (3) Ziffer 1 - 7 GO OBR ergibt sich aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014, § 5183 (NR 1005). Die Verwendungsmöglichkeiten der Ortsbeiratsbudgets werden auf die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen erweitert. Schulhoföffnungen erfolgen im Einvernehmen der Ortsbeiräte mit den betroffenen Schulgemeinden und nach Abstimmung mit dem Magistrat (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2001, § 63 (M 58) und entsprechen daher § 3 (3) Ziffer 1 - 7 GO OBR. Bei der Neu-Benennung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Gebäuden sollen im Einvernehmen mit den Ortsbeiräten bekannte, bedeutende Frauen verstärkt berücksichtigt werden, wobei Frankfurterinnen Vorrang genießen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.1989, § 1781 (NR 213). Der Ortsbeirat 9 hat mit dem Ortsbeirats-Antrag OF 93/9 vom 24.08.2021 beschlossen, zukünftig neue Straßen, Plätze, Schulen, Parks oder andere Einrichtungen im Ortsbezirk grundsätzlich und ausschließlich nach Frauen zu benennen, bis die Parität erreicht ist. Die frühzeitige Einbindung der Ortsbeiräte bei Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013, § 3226 (NR 592) geregelt (siehe auch Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main vom 15.09.2010 in der Fassung vom 15.12.2023 https://frankfurt.de/themen/planen-bauen-und-wohnen/planen/strassenbenennung/str assenbenennung-in-frankfurt-am-main). Gewünschte Maßnahmen des Ortsbeirats im Bereich von Kontrollen im ruhenden Verkehr oder auch Geschwindigkeitskontrollen werden durch die Städtische Verkehrspolizei geprüft und gegebenenfalls Kontrollen durchgeführt. Ferner werden Anregungen des Ortsbeirats bezüglich verbotswidrigem Gehwegparken in Wohngebieten eine hohe Bedeutung beigemessen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7802

  • Gehweg entlang Ernst-Kahn-Straße
    STOB 8
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 452 Betreff: Gehweg entlang Ernst-Kahn-Straße Der angesprochene ehemalige Radweg ist rund 1,60 Meter breit. Dem Wunsch nach einer Befestigung des Trennstreifens zwischen Weg und Fahrbahn mit Rasengittersteinen (so wie in der Marie-Curie-Straße) kann der Magistrat nicht entsprechen. Die jetzige Bauweise sollte im Sinne der Starkregenvorsorge aufgrund der Versickerungsfähigkeit erhalten bleiben. Der Einbau von Rasengittersteinen würde die Aufnahme von Oberflächenwasser erheblich verringern. Der Magistrat wird jedoch den asphaltierten Weg wegen der beschriebenen Unebenheiten (mutmaßlich durch Baumwurzeln verursacht) prüfen und gegebenenfalls eine Sanierung veranlassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7640

  • Schadstoffbelastung im Riederwald
    STOB 11
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 453 Betreff: Schadstoffbelastung im Riederwald Vorläufige Stellungnahme: Im Rahmen der Anfrage wurde das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde für die Altlastenbearbeitung beteiligt; eine Rückmeldung steht derzeit noch aus. Zudem liegen Berichte und Gutachten vor, die zunächst geprüft werden müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.11.2025, V 1310

  • Hilfe bei zu hohen Mieten
    ST
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 454 Betreff: Hilfe bei zu hohen Mieten Der Flyer zum Thema § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) (Mietpreisüberhöhung) steht aktuell nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Die wesentlichen Informationen zum Thema Mietpreisüberhöhung sind auf der Website der Stadt Frankfurt am Main unter https://frankfurt.de/themen/planen-bauen-und-wohnen/wohnen/mietrechtliche-beratu ng/mietpreisueberhoehung in neun verschiedenen Sprachen abrufbar. Der Magistrat hält es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für zielführend, weitergehende Informationen in mehrere Sprachen und in leichter Sprache bekannt zu geben, da die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragte Expertenkommission bis Ende 2026 Vorschläge zur Neufassung des § 5 WiStrG erarbeitet. Es ist zu erwarten, dass sich aus den Vorschlägen der Expertenkommission eine Gesetzesänderung ergeben könnte. Insofern sollte das Ergebnis aus der Expertenkommission abgewartet werden. Die Mitarbeitenden der Abteilung Wohnraumerhaltung im Amt für Wohnungswesen sind bei Fragen zu diesem Thema telefonisch unter der Rufnummer 069 212-31431 gerne behilflich und bieten eine individuelle Beratung an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 156

  • Nachtruhe für Mähroboter
    STOB 12
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 455 Betreff: Nachtruhe für Mähroboter Aus artenschutzfachlicher Sicht stellt der nächtliche Betrieb von Mährobotern eine Gefahr für Wildtiere dar, insbesondere für den Igel, der überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv ist. Igel stehen in Deutschland unter besonderem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Eine zeitliche Begrenzung des Mähroboter-Einsatzes kann daher einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten und hilft, vermeidbare Verletzungen und Tötungen zu verhindern. Es wird daher geprüft, welche Möglichkeiten diesbezüglich bestehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7843

  • Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße
    STOB 8
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 456 Betreff: Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße Die vom Radfahrbüro federführend geplanten und verkehrsrechtlich angeordneten Maßnahmen sind grundsätzlich bestandsnaher Natur, was eine ressourcen- und kostenschonende Vorgehensweise impliziert. Auf größere bauliche Eingriffe wird bei dieser Art von Maßnahmen verzichtet. Vielmehr werden vorwiegend verkehrsrechtliche Aspekte (Beschilderung und Markierung) im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten angepasst. Die Planungen erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen, auch finden die gängigen Abstimmungen innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit weiteren Trägern öffentlicher Belange statt. Dass in diesem Fall eine Nachbesserung erforderlich war, war durch sich während des Planungszeitraumes verändernde Einschätzungen zur Statik der Maybachbrücke bedingt. Diese veränderten Einschätzungen sind in den Planungsprozess nicht eingeflossen und erst nach Umsetzung der Maßnahme aufgefallen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.07.2024, OA 478

  • Verbesserung der Sauberkeit an der S-Bahn-Station „Eschersheim“
    STOB 9
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 457 Betreff: Verbesserung der Sauberkeit an der S-Bahn-Station "Eschersheim" Das in der vorherigen Stellungnahme angesprochene Angebot liegt inzwischen vor und der Auftrag wurde nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erteilt. Da die Ausführung nur während einer Sperrpause des Schienenverkehrs möglich ist, kann der Magistrat allerdings derzeit keinen konkreten Zeitraum für die Montage des Taubenschutzes nennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6683

  • Beseitigung einer Gefahrenstelle am oberen Treppenzugang zur Fußgängerbrücke zwischen Eschersheimer Landstraße und Maybachstraße (Seite Thielenstraße)
    STOB 9
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 458 Betreff: Beseitigung einer Gefahrenstelle am oberen Treppenzugang zur Fußgängerbrücke zwischen Eschersheimer Landstraße und Maybachstraße (Seite Thielenstraße) Der Magistrat hat bei der Deutschen Bahn (DB) angefragt und von dieser die folgende Rückmeldung erhalten: "Wir haben den Sachverhalt an die zuständigen Kollegen mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Die Kollegen haben sich vor Ort über die vorschriftsmäßige Installation informiert. Hierbei konnten keine Gefahrenstellen erkannt werden. Aus diesem Grund können an dieser Stelle keine Nacharbeiten beauftragt/durchgeführt werden:" Sollten die Forderungen einer Nachbesserung aufrechterhalten bleiben, schreibt die DB, bittet man um eine detailliertere Beschreibung (inklusive Bildern). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7686

  • Abstellen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen und deren Anhängern
    STOB 9
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 459 Betreff: Abstellen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen und deren Anhängern Der Magistrat - Städtische Verkehrspolizei - überwacht die Kaiser-Sigmund-Straße mit einer vergleichsweise hohen Kontrolldichte im Rahmen der Streife. Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug dürfen gemäß § 12 Absatz 3b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bis zu zwei Wochen geparkt werden. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert im Rahmen der Streife auch abgestellte Anhänger und ahndet Verstöße. Einschränkungen in reinen und allgemeinen Wohngebieten für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gibt es gemäß § 12 Absatz 3a Nummer 1 StVO nur für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Jedoch ist selbst zu diesen Zeiten lediglich das regelmäßige Parken unzulässig. Der größte Teil, der in dieser Straße abgestellten Anhänger und größeren Kraftfahrzeuge fallen nicht unter diesen Paragraphen. Bezüglich der unter diesen Paragraphen fallenden Fahrzeuge wird der Außendienst sensibilisiert. Für Anwohner:innen besteht die Möglichkeit, private Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen (ruhender Verkehr) per Online-Anzeige zu melden über www.frankfurt.de/anzeige-ruhender-verkehr. Zudem ist es möglich, die Anzeige per Post zu versenden. Per E-Mail werden Anzeigen nur entgegengenommen, sofern der Tatbestand nicht im Online-Portal auszuwählen ist. Ein wichtiger Bestandteil zur rechtssicheren Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist es, den Tatvorwurf exakt zu benennen und durch eine lückenlose Beweisführung zu belegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7792

  • Aufräumarbeiten am Grünstreifen entlang der Schallschutzmauer im Bereich Thielenstraße
    STOB 9
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 460 Betreff: Aufräumarbeiten am Grünstreifen entlang der Schallschutzmauer im Bereich Thielenstraße Zu 1. Der Magistrat hat die DB InfraGO AG um eine Stellungnahme gebeten. Diese teilte mit, dass die Bauzäune in der Thielenstraße bislang für die noch ausstehenden Arbeiten (Montage des Geländers) benötigt wurden. Diese Arbeiten wurden Ende 2025 abgeschlossen und die Bauzäune entfernt. Zu 2. Der Magistrat hat die DB InfraGO AG auf die Pflege des Grünstreifens an der Schallschutzmauer hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7689

  • Wöchentliche Reinigung des Park-and-Ride-Platzes an der Endhaltestalle der U5 und Am Dachsberg (gegenüber REWEMarkt)
    STOB 10
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 461 Betreff: Wöchentliche Reinigung des Park-and-Ride-Platzes an der Endhaltestalle der U5 und Am Dachsberg (gegenüber REWE-Markt) Zu 1. und 2. Der öffentliche Parkplatz unter der Autobahnbrücke wird bereits einmal wöchentlich von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gereinigt. Dabei werden auch die Papierkörbe geleert. Im Sinne der Verkehrssicherheit werden alle losen Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter aufgenommen und entsorgt. Für größere Menge an Ablagerungen ist eine gesonderte Entsorgungsleistung erforderlich, die in der Regel zeitnah veranlasst wird. Zusätzlich wird der Bereich einmal im Monat nass gereinigt. Dabei wird der Taubenkot mit Hilfe einer Hochdruckreinigung entfernt. Darüber hinaus hat der Magistrat nun die regelmäßige Reinigung des Grünstreifens - zwischen dem Parkplatz und der ATU-Filiale - sichergestellt. Diese Fläche wurde intensiv gereinigt und wird zukünftig mit weiteren Papierkörben ausgestattet. Bei Überfüllungen der Kleidercontainer stehen die entsprechenden Betreiber:innen in der Verantwortung. Diese wurden auf Ihre Verantwortung für eine regelmäßige Entleerung hingewiesen. Die genannten Glascontainer werden in der Regel alle 14 Tage geleert. Generell können Vermüllungen auch direkt gemeldet werden: Telefonisch oder per E-Mail an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail: strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) (E-Mail services@fes-frankfurt.de). Zu 3. Am P+R Parkplatz "Am Dachsberg" ist keine Höchstparkdauer vorgegeben. Daher können zugelassene Fahrzeuge unbegrenzt zum Parken abgestellt werden. Aufgrund der Anregung wird nun der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei prüfen, ob nicht-zugelassene Fahrzeuge auf dem erwähnten Parkplatz abgestellt wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7545

  • Vereinheitlichung der Zuständigkeiten an der Stadtbahnstrecke auf der A-Linie
    STOB 9
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 462 Betreff: Vereinheitlichung der Zuständigkeiten an der Stadtbahnstrecke auf der A-Linie Mit Inkrafttreten des Infrastrukturnutzungsvertrags zwischen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der Stadt Frankfurt am Main am 01.01.2024 sind die Zuständigkeiten für Stadtbahnanlagen im öffentlichen Straßenraum einschließlich der Haltestellen eindeutig geregelt. Die VGF ist für sämtliche Bahninfrastrukturanlagen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die unter- und oberirdischen Stationen, die Bahnsteige, Gleisanlagen sowie die Zu- und Abgänge. Für die Wartung und Instandhaltung dieser Bereiche trägt die VGF die Verantwortung und stellt sicher, dass festgestellte Schäden oder Verunreinigungen nach Bekanntwerden unverzüglich behoben werden. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) ist sowohl für die Straßenanlage als auch die Unterführungen zuständig. Die Unterführungen werden regelhaft unterhalten und bei Bedarf instandgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7694

  • Schutz der Berkersheimer Felder und Wege
    STOB 10
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 463 Betreff: Schutz der Berkersheimer Felder und Wege Der Stadtpolizei sind bereits Beschwerden darüber bekannt, dass in Berkersheim das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) nicht immer beachtet wird. Die Bediensteten führen diesbezüglich Kontrollen im Stadtteil durch. Wie auch in der Anregung aufgeführt, sind zudem wilde Abfallablagerungen auffällig. Die Dienstgruppe "Umwelt und Naturschutz / Abfallrecht" bestreift den Bereich daher ebenfalls sporadisch. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden konsequent geahndet. Eine dauerhafte Überwachung ist mit Blick auf die zahlreichen Aufgaben im Stadtgebiet allerdings nicht möglich. Zusätzliche Schranken zur Absicherung der Feldwege wird der Magistrat hingegen nicht anbringen. Verschiedene solcher Maßnahmen im Stadtgebiet waren in den vergangenen Jahren nicht zielführend. Die Poller und Schranken werden regelmäßig, teilweise im Wochentakt, so stark durch Vandalismus beschädigt, dass sie nicht mehr nutzbar sind und mit erheblichem Aufwand repariert werden müssen. Schranken wurden mehrfach sogar mit dem Fundament herausgerissen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7548

  • Parklets für Frankfurt-Eckenheim
    STOB 10
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 464 Betreff: Parklets für Frankfurt-Eckenheim Der Magistrat plant derzeit keine Maßnahme zur Gestaltung des Kreuzungsbereichs Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße/Engelthaler Straße. Parklets in Frankfurt am Main existieren derzeit lediglich als Pilotprojekte. So wurden die Parklets im Oeder Weg im Rahmen der Umgestaltung als fahrradfreundliche Nebenstraße mit hoher Aufenthaltsqualität umgesetzt und finanziert (siehe Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 199, "Fahrradstadt Frankfurt am Main"). Da der Wunsch nach gemeinschaftlichen temporären Parklets vor allem während der Pandemie zugenommen hat, schafft der Magistrat derzeit die formalen Voraussetzungen zur Einrichtung nichtkommerzieller nachbarschaftlich genutzter Parklets im öffentlichen Raum. Generell weist der Magistrat darauf hin, dass Parklets dem wohnortnahen gesellschaftlichen Miteinander und der gerechteren Aufteilung des öffentlichen Raums dienen. Sie sind keine geeignete Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung und sollten vornehmlich dort eingesetzt werden, wo bereits eine Verkehrsberuhigung besteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7533

  • Verwahrlosung des DB-Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer Bahnhof
    STOB 9
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 465 Betreff: Verwahrlosung des DB-Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer Bahnhof Wie vom Ortsbeirat beschrieben, handelt es sich um eine Fläche im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn. Als Rettungsplatz ist die Fläche lediglich während der Hauptbaumaßnahme genutzt worden. Der Magistrat hat der Deutschen Bahn die Anregung weitergeleitet und möchte überdies darauf hinweisen, dass die Fläche künftig von der Stadt als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt wird (Ersatzneubau der Brücke Am Weißen Stein). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7696

  • Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren
    STOB 10
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 466 Betreff: Fahrbahndecke in der Sigmund-Freud-Straße ab Hausnummer 71 bis 77 und weiter bis zur Gärtnerei Werner dringend sanieren Der Magistrat hat zwischenzeitlich der Anregung entsprochen und die Fahrbahndecke des Verbindungsweges erneuert. Ausgenommen bleibt vorerst die Fahrbahndeckschicht auf dem Brückenbauwerk. Diese befindet sich noch in einem verkehrssicheren Zustand. Eine Instandsetzung des Fahrbahnbelags auf dem Brückenbauwerk erfolgt in den nächsten Jahren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6778

  • Elektroladesäulen in der Stefan-Zweig-Straße
    STOB 9
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 467 Betreff: Elektroladesäulen in der Stefan-Zweig-Straße Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen errichtet wird. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Im nächsten Schritt wurden die Standortplanung und das weitere Vorgehen extern ausgeschrieben. Es werden bis durch eine Fachfirma in Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und weiteren Ämtern zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt. Die Standorte berücksichtigen alle Stadtteile. Auch Standorte im Bereich Dornbusch/Ginnheim werden also geprüft. Eine Berücksichtigung von Ladesäulen im Zuge der Gehwegarbeiten in der Stefan-Zwei-Straße war allerdings dementsprechend nicht möglich. Weitere Phasen werden kontinuierlich folgen. Die abschließend festgelegten und veröffentlichten Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastrukturbetreibern umgesetzt werden. Den genauen Ablauf der Zuteilung auf die Bewerber wird die Stadt im ersten Quartal 2026 bekanntgeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7692

  • Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße
    STOB 10
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 468 Betreff: Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße Es wird vollinhaltlich auf die Stellungnahme des Magistrats (ST 1594) vom 03.09.2021 verwiesen. Bei dem dort benannten Bereich "gegenüber Homburger Landstraße 630" handelt es sich um den Bereich "Alt-Bonames/Homburger Landstraße". Der Sachstand ist vier Jahre später unverändert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7761

  • Abstellen von Wohnmobilen und Pkw-Anhängern ohne Zugfahrzeug
    STOB 9
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 469 Betreff: Abstellen von Wohnmobilen und Pkw-Anhängern ohne Zugfahrzeug Zu 1.: Der Magistrat hat bereits in seiner Stellungnahme (ST 2080 vom 15.12.2025) auf die Folgen eines möglichen Parkverbots für Wohnmobile und größere Fahrzeuge hingewiesen. Die Verdrängung der Fahrzeuge in die Nebenstraßen und die damit verbundenen möglichen gefährlichen Verkehrssituationen liegen nicht im Interesse des Magistrats. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Zu 2.: Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht die Kaiser-Sigmund-Straße mit einer vergleichsweise hohen Kontrolldichte im Rahmen der Streife. Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug dürfen gemäß § 12 Absatz 3b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - auch in Wohngebieten - bis zu zwei Wochen geparkt werden. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert im Rahmen der Streife auch abgestellte Anhänger und ahndet Verstöße. Die Beschwerde wurde dem Außendienst zur Kenntnis weitergeleitet. Zu 3.: Für Anwohner:innen besteht die Möglichkeit, private Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen (ruhender Verkehr) per Online-Anzeige an die im Ordnungsamt angesiedelte Bußgeldstelle zu richten: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/ae mter-und-institutionen/ordnungsamt/bussgeldstelle/verkehrsordnungswidrigkeiten-i m-ruhenden-verkehr Es ist ebenfalls möglich, die Anzeige per Post zu versenden. Anzeigen per E-Mail werden nur dann entgegengenommen, sofern der Tatbestand nicht im Online-Portal auszuwählen ist. Ein wichtiger Bestandteil zur rechtssicheren Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist es, den Tatvorwurf exakt zu benennen und durch eine lückenlose Beweisführung zu belegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7791

  • Die Beleuchtung an Fahrrädern verstärkt kontrollieren
    STOB 10
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 470 Betreff: Die Beleuchtung an Fahrrädern verstärkt kontrollieren Die Städtische Verkehrspolizei führt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung regelmäßig Kontrollen von Radfahrenden, insbesondere durch die Fahrradstaffel durch, und unterstützt dabei die Landespolizei in ihrer originären Kontrollaufgabe im fließenden Verkehr. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Verkehrssicherheit und damit auch auf der ordnungsgemäßen Ausstattung von Fahrrädern mit lichttechnischen Einrichtungen. Gerade in den lichtarmen Jahreszeiten kommt der funktionierenden Beleuchtung eine zentrale Bedeutung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu. Die Fahrradstaffel der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert fortlaufend Radfahrende im öffentlichen Verkehrsraum und ahndet dabei festgestellte Verstöße gegen die geltenden Vorschriften. Diese Kontrollen sind Bestandteil des täglichen Einsatzgeschehens. Ergänzend dazu wird die Thematik im Rahmen von verkehrspräventiven Schwerpunkten, wie den jährlich stattfindenden Verkehrssicherheitsaktionen im Herbst, verstärkt aufgegriffen. In diesem Zusammenhang werden Kontrollen intensiviert und zugleich Informations- und Sensibilisierungsgespräche geführt, um das Bewusstsein für Sichtbarkeit und Eigenverantwortung im Straßenverkehr nachhaltig zu stärken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7764

  • Müllgaragen auf dem Gravensteiner-Platz
    STOB 10
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 471 Betreff: Müllgaragen auf dem Gravensteiner-Platz Der Magistrat entspricht der Anregung. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt hatte bereits die Kapazität der Papierkörbe (fünf Straßenpapierkörbe Typ V3000 sowie fünf Straßenpapierkörbe Typ Dinova, Abfallvolumen rund 500 l) erhöht und diese auf mehrere Standorte am Gravensteiner-Platz verteilt, um die Laufwege zur Entsorgung zu verkürzen. Aufgrund der Anregung werden nun im ersten Quartal 2026 ergänzend zwei Müllgaragen aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7757

  • Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen
    STOB 11
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 472 Betreff: Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen Ergänzend zu den bisherigen Stellungnahmen zu dieser Anregung, teilt der Magistrat mit, dass die Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße noch aussteht. Die angeregten Maßnahmen werden - vorbehaltlich der Ergebnisse einer Trassenprüfung (vergl. ST 1456/2022) - berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774

  • Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
    STOB 10
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 473 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle in der Homburger Landstraße, Abschnitt ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Zu 1.: Im Zeitraum April bis November 2025 wurden in der Homburger Landstraße im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße insgesamt sechs Geschwindigkeitskontrollen bei erlaubtem Tempo von 30 km/h vorgenommen. Datum Anzahl erfasster Fahrzeuge Anzahl Anzeigen Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich 01.07.2025 149 11 7,38 % 02.07.2025 192 13 6,77 % 09.07.2025 173 28 16,18 % 14.07.2025 454 40 8,81 % 07.10.2025 857 97 11,32 % 31.10.2025 320 34 10,63 % Die Städtische Verkehrspolizei wird die Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen der Generalprävention weiter fortsetzen. Zu 2.: Die Messung wurde im Zeitraum 10.11.2025 bis 24.11.2025 durchgeführt. Demnach fahren täglich durchschnittlich 4.977 Fahrzeuge in beide Richtungen durch diesen Abschnitt, da er eine wichtige Grundnetz- und Durchgangsstraße ist. Es wurde ein mittlerer Standort für die Messung des Straßenabschnittes gewählt, da das Anfahren nach der Lichtsignalanlage und das Bremsen an der nächsten Einmündung hier wegfallen und die Fahrzeuge ihre eigentliche Geschwindigkeit erreicht haben. Zur fachlichen Beurteilung, ob bei einer Straße die sogenannte "Einheit von Bau und Betrieb" vorliegt und daraus ein Handlungsbedarf für die Straßenverkehrsbehörde entsteht, wird die sogenannte V85-Geschwindigkeit herangezogen. Dieser Wert beschreibt die Geschwindigkeit, die von 85 % der Kraftfahrzeuge nicht überschritten wird. Hintergrund ist, dass die Verkehrswissenschaft davon ausgeht, dass etwa 5 % der Verkehrsteilnehmenden bewusst schneller fahren und weitere 10 % situativ unaufmerksam sind. Die verbleibenden 85 % gelten daher als maßgeblich für die Beurteilung des üblichen Verkehrsverhaltens. Die Auswertung der ViaCount-Messungen ergibt hierfür eine V85-Geschwindigkeit von 33 km/h bei Pkw sowie 31 km/h bei allen Kraftfahrzeugen insgesamt. Diese Werte liegen im erwartbaren Bereich und zeigen dafür, dass das Fahrverhalten überwiegend an die vorhandenen Straßenverhältnisse angepasst ist, sodass sich derzeit kein zusätzlicher verkehrsrechtlicher Handlungsbedarf ergibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7752

  • Mehr Fahrradstellplätze am Historischen Museum
    STOB 1
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 474 Betreff: Mehr Fahrradstellplätze am Historischen Museum Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat entspricht der Anregung. Dabei ist geplant, die gewünschten Fahrradabstellmöglichkeiten in direkter Nähe des Historischen Museums um eine Bike-Sharing-Fläche zu ergänzen. Angesichts der bedeutenden Innenstadtlage müssen bei der Auswahl des Standorts zudem auch Großveranstaltungen (beispielsweise Weihnachtsmarkt oder Ironman) und ähnliche Belange berücksichtigt werden. Aufgrund der umfangreichen Abstimmungen mit den beteiligten Stellen bedauert der Magistrat, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7064

  • Raser stoppen - mehr Verkehrssicherheit in der Bürgeler Straße
    STOB 11
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 475 Betreff: Raser stoppen - mehr Verkehrssicherheit in der Bürgeler Straße In der Bürgeler Straße ist die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h begrenzt. 2025 wurden mehrere Geschwindigkeitskontrollen vor Ort durchgeführt. Bei keiner davon überschritt ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Bürgeler Straße in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Aber sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet. Der Magistrat wird derzeit keine baulichen Veränderungen im genannten Bereich umsetzen. Eine Beschilderung, die auf spielende Kinder hinweist (VZ 136 StVO), wird im Allgemeinen in der Nähe von schützenswerten Einrichtungen aufgestellt. Die Einrichtung ist hier nicht angesiedelt und befindet sich nicht in unmittelbarer Fahrbahnnähe. Da in der Straße fast ausschließlich längs geparkt wird, erzielen Absicherungen durch Poller im Gehweg ebenfalls keinen Mehrwert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7486

  • Verlängerung der Rotmarkierung für Radfahrende an der Kreuzung Kirschwaldstraße/Hügelstraße/Engelthalerstraße
    STOB 10
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 476 Betreff: Verlängerung der Rotmarkierung für Radfahrende an der Kreuzung Kirschwaldstraße/Hügelstraße/Engelthalerstraße Die einzige im Bereich vorhandene Radfurt ist bereits rot eingefärbt. An der genannten Kreuzung werden keine Möglichkeiten gesehen, weitere Roteinfärbungen vorzunehmen. Die platztechnischen Gegebenheiten lassen hier keine separate Führung des Radverkehrs zu. Mischverkehrsflächen können nicht rot eingefärbt werden. Auch für signaltechnische Anpassungen sieht der Magistrat keine Möglichkeiten. Sollte ein Ortstermin erwünscht sein, um die Situation vor Ort zu schildern, kann dieser gerne über den Schriftführer:in oder direkt über das Straßenverkehrsamt initiiert werden. Ein Erfordernis dazu wird aus Sicht des Magistrats jedoch nicht gesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7742

  • Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich Omegabrücke
    STOB 11
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 477 Betreff: Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich Omegabrücke Der Magistrat hat den Sachverhalt erneut geprüft und ist zum gleichen Ergebnis gekommen, wie bereits in der Stellungnahme ST 1588/2025 zum gleichen Thema dargelegt: Die Zuständigkeit für Pflege, Unterhaltung und Instandsetzung des genannten Wegabschnitts liegt weiterhin nicht bei der Stadt Frankfurt am Main und wurde entsprechend auch nicht an Dritte delegiert. Die Zuständigkeit liegt allein bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die nochmals auf die Situation hingewiesen wurde. Über diesen Hinweis hinausgehend verfügt die Stadt über keinerlei Einflussmöglichkeiten oder Weisungsbefugnisse gegenüber dem zuständigen Träger. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7487 Antrag vom 13.07.2026, OF 21/11 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 453

  • Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „Arthur-von-Weinberg-Steg“ und Lappengasse
    STOB 11
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 478 Betreff: Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg" und Lappengasse Es ist nicht möglich, die vom Ortsbeirat gewünschte Beleuchtung anzubringen. Die beschriebene Wegeverbindung befindet sich im Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Zum Schutz von Flora und Fauna stimmt die Untere Naturschutzbehörde einer Beleuchtungsanlage dort nicht zu: Die parallel verlaufende Straße Alt-Fechenheim ist bereits beleuchtet und kann bei Bedarf ohne Anstrengungen genutzt werden. Wie in vorherigen Stellungnahmen möchte der Magistrat außerdem darauf hinweisen, dass er immer darauf achtet, Lichtquellen einzusetzen, die Insekten möglichst wenig beinträchtigen. Eine generell "insektenfreundliche" oder "insektenverträgliche" Beleuchtung allerdings gibt es nach Auffassung des Magistrats nicht. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder insektenverträglich bezeichnet werden, locken bestimmte Insektengruppen an, beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auf diese auswirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7493

  • Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße
    STOB 11
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 479 Betreff: Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße Der Magistrat entspricht der Anregung in diesem Jahr. Zur Information: In der Jakobsbrunnenstraße wurde eine Trinkwasserleitung der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH umgelegt, um Trassenfreiheit für die Verlegung von zwei Stück 110 kV Kabelsystemen zu schaffen. Diese Arbeiten wurden witterungsbedingt von Januar 2026 auf voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2026 verschoben. Im Anschluss daran wird die Fahrbahndecke der Jakobsbrunnenstraße komplett erneuert. In der Adam-Opel-Straße wird ab Januar 2026 ein Microtunnel DN 2000 auf rund 270 Metern Länge hergestellt. Im Anschluss daran erfolgt die Anbindung an die bereits vorverlegten Trassenabschnitte. Danach wird die Fahrbandecke endgültig hergestellt. Diese Arbeiten sollen voraussichtlich bis Juni 2026 abgeschlossen sein. Im 3. Quartal 2026 ist dann geplant, die Oberfläche des Geh-Radwegs zu erneuern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2025, OM 7620

  • Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern
    STOB 12
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 480 Betreff: Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern Der Magistrat hat der Anregung Ende 2025 entsprochen. Der neue Standort des Glascontainers befindet sich an der Ruth-Moufang-Straße/Ecke Riedbergallee. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7481

  • Fahrradbügel im Baumweg
    STOB 3
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 481 Betreff: Fahrradbügel im Baumweg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Im Baumweg besteht derzeit eine Parkregelung (beidseitiges halbhüftiges Parken), die deutlich zulasten des Fußverkehrs geht. Die verbleibenden Gehwegbreiten liegen teilweise unter 1,00 Meter und entsprechen damit nicht den geltenden Regelwerken. Die Markierung provisorischer Gehwegnasen sowie die Installation von Radabstellbügeln würden die ungünstige Parkregelung weiter verfestigen. Daher prüft der Magistrat aktuell, ob hier einseitiges Fahrbahnparken umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob zwei Stellplätze, die sich unmittelbar vor dem Gebäude von Frauen in Bewegung e.V. (FIB) im Baumweg 8 befinden, mit Fahrradbügeln ausgestattet werden können. Ob die Betonleitborde vor der Synagoge durch Radbügel ersetzt werden können, stimmt der Magistrat derzeit mit allen beteiligten Stellen ab, um die verkehrsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7870

  • Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56
    STOB 5
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 482 Betreff: Gehwegparkplätze Mörfelder Landstraße 54 und 56 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 2. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7826

  • Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle
    STOB 2
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 483 Betreff: Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle Der Magistrat betont, dass Menschen mit Migrationsgeschichte ein selbstverständlicher und willkommener Teil Frankfurts sind. Der Magistrat betont zudem, dass politische Debatten sachgemäß und ohne pauschale Schuldzuweisungen und abfällige Bemerkungen gegenüber bestimmten Gruppen in der Bevölkerung auskommen sollten. Die Bedürfnisse und Gefühle aller Menschen sind ernst zu nehmen, also selbstverständlich auch derjenigen mit Migrationsbiografie. Im Zuge der Debatte hat der Magistrat einen Aufruf an die Bundesregierung initiiert: "Wir appellieren an die Bundesregierung, Flucht und Migration als große Chance für die Zukunft unseres Landes zu sehen", heißt es darin. Diesem Aufruf haben sich inzwischen Politiker:innen aus 23 Städten angeschlossen, viele von ihnen gehören auch dem Netzwerk "Sicherer Hafen" an. Darunter sind die Oberbürgermeister von Hannover, Würzburg, Erlangen, Marburg, Münster, Aschaffenburg und Rottenburg am Neckar. Weiter haben sich unter anderem die Bürgermeister von München, Köln, Saarbrücken und Darmstadt angeschlossen. In dem Aufruf heißt es weiter: "Wir stehen geschlossen für eine lebendige Demokratie, für Menschlichkeit und für ein offenes, solidarisches Deutschland. Wir sind bereit, unsere Rolle aktiv zu gestalten und erwarten von der Bundesregierung eine Politik, die die Integration als Investition in unsere gemeinsame Zukunft versteht." Insgesamt sieben Forderungen richten die Kommunen mit dem Aufruf an die Bundesregierung: - solide finanzielle Unterstützung für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten - schnellere Integration in den Arbeitsmarkt - personelle und digitale Stärkung der Ausländerbehörden - faire Asylverfahren und einen besonderen Schutz für vulnerable Gruppen - einen Schub im sozialen Wohnungsbau und bessere Koordinierung der Verteilung von Geflüchteten - Bleiberecht für Geduldete - besseren Schutz vor Diffamierung und finanzielle Unterstützung für ehrenamtliche Helfer. Der Magistrat hat den Aufruf der 23 Kommunen an Bundeskanzler Friedrich Merz gesandt und dabei appelliert, mit Einwanderung positiv und ermutigend umzugehen sowie von Mittelkürzungen für Leistungen im Bereich Integration wie etwa für Sprachkurse abzusehen. Der Aufruf ist unter https://frankfurt.de/service-und-rathaus/stadtpolitik/magistrat/dezernate/dezern at-ii---buergermeisterin-diversitaet-antidiskriminierung-und-gesellschaftliches- zusammenleben/migration-als-chance abrufbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7857

  • Höchst: Baum in der Leverkuser Straße pflanzen
    STOB 6
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 484 Betreff: Höchst: Baum in der Leverkuser Straße pflanzen Die Nachpflanzung einer Zierkirsche ist vom Magistrat bereits für die Pflanzsaison Frühjahr 2026 vorgesehen, der Baum wird bis Mitte März gepflanzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7891

  • Instandsetzung des Köhlerweges
    STOB 5
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 485 Betreff: Instandsetzung des Köhlerweges Der Waldweg nach Osten gehend besteht ab Waldschranke des Parkplatzes Gehspitzkreisel aus ca. 100 lfm Asphaltdecke und nachfolgend ca. 120 lfm sandwassergebundener Decke, um sich dann über die B44 nach Osten Richtung Neu-Isenburg fortzusetzen. Der Zustand der Asphaltdecke ist bis auf vier durch Wurzeln durchbrochene Stellen (siehe auch Bildausschnitt des Antrages) in sehr gutem Zustand. Der nachfolgende sandwassergebundene Bereich besteht aus festem Tragschichtmaterial und ist für Rad- und Fußverkehr in akzeptablem Zustand. In der Gesamtbewertung sieht der Magistrat den Wegezustand in Anbetracht des Kostenaufwandes für die Sanierung in vertretbarem Zustand für einen üblichen Waldweg bei aktuell geringer Frequentierung. Die Wegefrequentierung ist eher gering, da fast nur Fußgänger:innen vom Parkplatz kommend den Wegeabschnitt nutzen. Auch die Nutzung durch Radfahrverkehr ist als eher mäßig einzuschätzen. Aktuell gibt es im Regionalverband Machbarkeitsstudien zu diversen Radschnellverbindungen, um den Flughafen aus verschiedenen Richtungen kommend für Radfahrer:innen attraktiv zu machen. Speziell die Radschnellverbindung 9 (FRM 9 Seligenstadt - Frankfurt Flughafen) soll nach ersten Erkenntnissen über eben diesen Abschnitt verlaufen. Daher hält der Magistrat Sanierungen unter den heutigen Umständen bei der derzeitigen Nutzungsintensität für verfrüht. Aus den genannten Gründen wird von einer Sanierung vorerst Abstand genommen und weitere überregionale Planungen werden abgewartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7596

  • Unordnung und Vermüllung im Bereich der Glas- und Altkleidercontainer in der Beethovenstraße
    STOB 2
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 486 Betreff: Unordnung und Vermüllung im Bereich der Glas- und Altkleidercontainer in der Beethovenstraße Die Bereiche rund um die Standplätze der Altglascontainer werden im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) gereinigt. In der Beethovenstraße findet diese Reinigung, der festgelegten Reinigungsklasse II entsprechend, zweimal pro Woche statt. Die FES GmbH hat zugesagt, diese Bereiche zusätzlich verstärkt zu kontrollieren, um eine schnellere Beseitigung der wilden Abfallablagerungen sicherzustellen. Für die Beseitigung von Kleidersäcken, die an Altkleidercontainern abgestellt werden, ist jeweils der (gewerbliche oder gemeinnützige) Betreiber des Containers verantwortlich. Die Zuständigkeit für die grundlegende Pflege und Reinigung der angrenzenden Grünfläche liegt beim Grünflächenamt. In der Anlage erfolgt derzeit einmal wöchentlich die Leerung der Mülleimer sowie eine Reinigung des betroffenen Bereichs. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht kein Erfordernis, die Leerungsintervalle der Mülleimer zu erhöhen. Illegal abgestellter Sperrmüll wird spätestens einmal wöchentlich, in der Regel bis Mittwoch, aus der Anlage entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7854

  • Öffentliche Toilette im Neuen Rebstockpark
    STOB 2
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 487 Betreff: Öffentliche Toilette im Neuen Rebstockpark Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 (M 174) sind zunächst die priorisierten Sofortmaßnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 aufgeführt worden, u.a. Hauptwache, Alte Oper und Schweizer Platz. Der Bedarf an Toilettenanlagen in stark frequentierten Park- und Grünanlagen sowie auf öffentlichen Plätzen ist zugleich weiterhin hoch. Der vorgeschlagene Standort im Neuen Rebstockpark ist im Toilettenkonzept bislang nicht berücksichtigt worden. Gerne nimmt der Magistrat den Standort für eine Prüfung auf. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen sind von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt die weiteren Toilettenanlagen realisiert werden können. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird das Konzept "Nette-Toilette" in die weiteren Überlegungen einbezogen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8033

  • Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion Süd
    STOB 5
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 488 Betreff: Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion Süd Beantwortung der Frage 1. Wie viele Plätze für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern in den einzelnen Jahrgängen der weiterführenden Schulen in der Bildungsregion Süd gibt es nach dem Umzug der IGS Süd an den Biegwald und an welchen Schulen werden diese angeboten und genutzt? Es gibt kein festgelegtes Kontingent an Plätzen zur inklusiven Beschulung von Schüler*innen pro Schuljahr, daher lässt sich diese Frage nicht konkret beziffern. Das Angebot an Plätzen inklusiver Beschulung richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf und wird jährlich über das regionale Beratungs- und Förderzentrum Frankfurt Süd in Abstimmung mit den Schulleitungen aller Schulformen der Bildungsregion Süd im Rahmen der inklusiven Schulbündnis (iSB) Konferenzen abgestimmt, festgelegt und durch das zuständige Staatliche Schulamt bestätigt. Da die IGS Süd auch nach dem Umzug in die Liegenschaft am Biegweg weiterhin unverändert der Bildungsregion Süd zugeordnet bleibt, kommt es bezogen auf die sonderpädagogische Ressourcenverteilung im Rahmen der inklusiven Schulbündnis-Konferenzen zu keinen Veränderungen. Die sonderpädagogische Ressource der IGS Süd bleibt in der Auslagerung in vollem Umfang bestehen. In den ausgelagerten Schulklassen der IGS Süd gibt es in den Jahrgängen 5-7 insgesamt 46 Schüler*innen mit festgestelltem Förderbedarf in unterschiedlichen Förderschwerpunkten und 30 Schüler*innen, die im Bereich der sogenannten "Vorbeugenden Maßnahmen" unterstützt werden. Folgende weiterführende Schulen in der Bildungsregion Süd haben im aktuellen Schuljahr 2025/26 Schüler*innen in inklusiver Beschulung: Deutschherrenschule, Freiherr-vom-Stein-Schule, IGS Süd, KGS Niederrad. Im vergangenen Schuljahr 2024/25 hatten darüber hinaus auch die Carl-von-Weinberg-Schule und das Gymnasium Süd Schüler*innen in inklusiver Beschulung. Beantwortung der Frage 2. Ist der inklusive Unterricht an der IGS Süd zurzeit in vollem Umfang und ohne Einschränkungen gewährleistet? Aufgrund baulicher Mängel ist die IGS Süd derzeit auf zwei Standorte verteilt: die Liegenschaft am Biegweg (ehemaliges Hessenkolleg) und im Gebäude der ehemaligen Holbeinschule in Frankfurt Sachsenhausen. Beide Gebäude verfügen weder über einen Treppenlift noch über einen Personenaufzug. Um Barrierefreiheit zu ermöglichen werden schulische Hilfsmittel eingesetzt. Für die Schüler*innen der IGS Süd der Jahrgänge 5-7 (verortet am Standort Biegweg) wurde ein Bustransfer mit Haltestellen am Südbahnhof, am Buchrainplatz in Oberrad und am Westbahnhof zum neuen Schulstandort im Biegweg eingerichtet. Der Bustransfer wird auch von inklusiv beschulten Schüler*innen genutzt; für inklusiv beschulte Schüler*innen steht zudem ein Fahrdienst zur Beförderung (auch für Teilhabeassistenzen, soweit erforderlich) zur Verfügung. Für den Sommer 2026 ist am Standort Biegweg die Errichtung einer zusätzlichen Stahlcontaineranlage für die Mittelstufe der IGS Süd geplant. Diese Erweiterung soll dazu dienen, den Schulbetrieb vollständig an diesem Standort zu konzentrieren. Da es sich um eine provisorische Lösung handelt, sieht der Magistrat im aktuellen Interimsstadium keine Möglichkeit, einen Treppenlift oder Personenaufzug nachzurüsten. Perspektivisch ist für die IGS Süd eine Auslagerung in eine moderne Holzmodulanlage im Länderweg in der Bildungsregion Süd geplant. Parallel wird das Hauptgebäude in Sachsenhausen unter Berücksichtigung der entsprechenden Bedarfe aufwändig saniert und gemäß den Planungen umgebaut. Für beide Liegenschaften ist eine vollständig barrierefreie Erschließung vorgesehen. Wie bewertet der Magistrat die sich aus den Antworten auf die Fragen 1. und 2. ergebende aktuelle Situation im Frankfurter Süden? Grundsätzlich gibt es unverändert an allen Schulen im Frankfurter Süden die Möglichkeit der inklusiven Beschulung. Zudem ist anzumerken, dass der Bereich der sonderpädagogischen Förderung Bestandteil der kommenden Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans (iSEP) 2025-2034 sein wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1267

  • Endlich ganzjährig nutzbare Toiletten für den Günthersburgpark schaffen
    STOB 3
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 489 Betreff: Endlich ganzjährig nutzbare Toiletten für den Günthersburgpark schaffen Der Bedarf an Toilettenanlagen in hoch frequentierten Park- und Grünanlagen sowie auf öffentlichen Plätzen ist weiterhin sehr hoch. Der Magistrat erkennt an, dass der Standort Günthersburgpark ganzjährig frequentiert ist, auch in den Wintermonaten. Der dort ansässige Kiosk stellt derzeit eine öffentlich zugängliche Toilette im Rahmen seiner Öffnungszeiten (Frühjahr-Herbst; die genauen Öffnungszeiten werden je nach Wetterlage bestimmt) zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Besucherinnen-/Besucherfrequenz wird aktuell geprüft, ob eine ergänzende mobile Toilettenanlage aufgestellt werden kann. Die konkrete Ausführung der mobilen Toilettenanlage wird entsprechend den betrieblichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten festgelegt. Eine abschließende Entscheidung wird nach erfolgter Prüfung getroffen. Die weiteren Schritte werden anschließend veranlasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7865

  • Gehweg Roßmarkt 14 ordnungsgemäß wiederherstellen
    STOB 1
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 490 Betreff: Gehweg Roßmarkt 14 ordnungsgemäß wiederherstellen Der Magistrat entspricht der Anregung. Die festgestellten Mängel werden im Rahmen einer Nachbesserung Anfang 2026 beseitigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7567

  • Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV
    STOB 1
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 491 Betreff: Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, eine Planung zu entwerfen und umzusetzen, mit der das widerrechtliche Parken unterbunden wird. Wegen konkurrierender Maßnahmen mit einer höheren Priorität kann der Magistrat allerdings noch keinen konkreten Zeitpunkt für die Ausführung nennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7573

  • Radbügel Paulsplatz/Römerberg 27
    STOB 1
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 492 Betreff: Radbügel Paulsplatz/Römerberg 27 Der Magistrat entspricht an dieser Stelle nicht der Anregung. Rechts vom Briefkasten wurde bereits ein Kombi-Bügel installiert, der bei Großveranstaltungen entfernt wird. Links vom Briefkasten befindet sich ein Lichtschacht, der nicht überbaut werden kann. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung. Der angeregte Ort befindet sich zudem im Bereich einer Straßenbahnhaltestelle, auch sollten die Laufachsen für den Fußverkehr an dieser prominenten Stelle nicht weiter eingeschränkt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7563

  • Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen
    STOB 11
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 493 Betreff: Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen Zu 1.: Die Haustechnik wird objektbezogen betrachtet und regelmäßig gewartet. Im Rahmen der turnusmäßigen Wartungen werden Verschleißteile ausgetauscht und festgestellte Defekte behoben. Auftretende Störungen werden zeitnah bearbeitet. Unvorhersehbare technische Ausfälle können jedoch auch bei regelmäßiger Wartung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zu 2.: Die Gebäudeleittechnik der Freiligrathschule wird regelmäßig gewartet und im laufenden Betrieb betreut. Festgestellte Störungen werden überprüft und behoben. Trotz dieser Maßnahmen können technische Störungen im laufenden Betrieb nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zu 3.: Die Umstellung von fossilen Heizsystemen auf erneuerbare Energien erfolgt schrittweise und objektbezogen im Rahmen anstehender Sanierungen oder technischer Erneuerungen. Dabei werden jeweils geeignete Lösungen geprüft. Ergänzend werden Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Schulgebäude umgesetzt. Wie im B 315 vom 22.08.2025 zu 13. aufgeführt, ist hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung in den kommenden Jahren der Anschluss von 31 Schulen an das Fernwärmenetz geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.10.2025, OA 573

  • Sichtbarer Treffpunkt Idsteiner Straße - Leuchtschrift für den Nachbarschaftstreff
    STOB 1
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 494 Betreff: Sichtbarer Treffpunkt Idsteiner Straße - Leuchtschrift für den Nachbarschaftstreff Der Magistrat stellt dem Caritasverband Frankfurt e. V. - Quartiersmanagement Gallus - finanzielle Mittel in Höhe von maximal 5.000,00 Euro als Zuschuss für die Anbringung der Leuchtschrift "TREFFPUNKT" am Nachbarschaftstreff zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 468

  • Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel
    STOB 1
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 495 Betreff: Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel Der Magistrat stellt dem PX Sozialwerk gGmbH finanzielle Mittel in Höhe von maximal 5.100,00 Euro für die Errichtung einer Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel aus dem Budget des Ortsbeirates 1 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 434

  • Ortsbeiratsmittel für das Sportprojekt „GRLS WNTD SOCCER“ im Sportpark Preungesheim
    STOB 10
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 496 Betreff: Ortsbeiratsmittel für das Sportprojekt "GRLS WNTD SOCCER" im Sportpark Preungesheim Der Magistrat stellt der gGmbH "MoveHerFuture" finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro als zweckgebundenen Zuschuss für das gemeinnützige Projekt "GRLS WNTD SOCCER"n zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.11.2025, OIB 444

  • Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad
    STOB 5
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 497 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad Der Magistrat stellt der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 900,00 Euro für die Durchführung des Tages der offenen Tür aus dem Budget des Ortsbeirates 5 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2023, OIB 238

  • Literaturförderung in Höchst
    STOB 6
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 498 Betreff: Literaturförderung in Höchst Der Magistrat stellt dem neu gegründeten gemeinnützigen Kunst- und Kulturverein "Raum für kulturelle Fragen e. V." finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro für Lesungen noch wenig bekannter Autor:innen aus dem Budget des Ortsbeirates 6 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.09.2025, OIB 420

  • Höchst: Unterstützung einer Schultheaterveranstaltung „Heute Abend: Lola Blau“
    STOB 6
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 499 Betreff: Höchst: Unterstützung einer Schultheaterveranstaltung "Heute Abend: Lola Blau" Der Magistrat stellt dem Förderverein der IGS West e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 2.500,00 Euro als Zuschuss für eine Schulvorstellung des Theaterstücks "Heute Abend: Lola Blau" das am 14.01.2026 in der Aula der IGS West aufgeführt wurde, zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.11.2025, OIB 443

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