Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!

Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.

Alle Vorlagen

Vorlage
Idee
Zahl = Kartenpunkte
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Vorlagen-Typ

Suchergebnisse

Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 551 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Die in Rede stehende Querung ist Bestandteil des Schul-Fußweges und ist baulich und hinsichtlich der Barrierefreiheit (Voraussetzung für die Anordnung eines Fußgängerüberweges) gleichartig wie die benachbarte Einmündung der Wickerer Straße ausgeführt. In der Gesamtschau wäre hier die Anordnung von Verkehrszeichen (VZ) 293 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Fußgängerüberweg) statthaft. Der Anregung kann dahingehend entsprochen werden, dass rechts- und linksseitig je ein PKW-Stellplatz mit Fahrradbügeln versehen wird und der Magistrat entsprechend die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs mit allen Beteiligten prüft. Insbesondere wird aufgrund der schwierigen örtlichen Gegebenheiten die Einrichtung der erforderlichen Beleuchtung geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6930

  • Gutleutstraße - Baseler Platz
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 552 Betreff: Gutleutstraße - Baseler Platz Die Stadtverordnetenversammlung stimmte dem Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 186, in der vorgelegten Fassung am 11.12.2025 zu. Zu 1.: Die Stadt Frankfurt befürwortet den Wunsch, möglichst viele Flächen nicht zu versiegeln. In den nächsten Planungsphasen soll durch einen Freiraumplaner die Begrünung des Baseler Platzes ausgearbeitet werden. Ziel ist es, den Baseler Platz grüner und damit für die Bevölkerung attraktiver zu gestalten. Die Maßnahme soll dabei gezielt im Sinne der Klimaanpassung entwickelt werden. Zu 2.: Bei signaltechnischen Planungen wird grundsätzlich ein hohes Augenmerk auf den Fußverkehr gelegt und auch alle verkehrstechnischen Mittel angewendet, um Rückstaus in Kreuzungsbereiche zu verhindern. Aktuell wird eine Microsimulation der Nord-Süd-Achse (HBF-Baseler Platz - Friedensbrücke) angefertigt. Im Zuge dessen erfolgen signaltechnische Optimierungen. Ein Rotlichtblitzer wird abgelehnt, da diese nur an Unfallhäufungsstellen realisiert werden. Zu 3.: Für die Esslinger Straße ist eine Anschlussplanung erforderlich, um die Parkbuchten an die neue Fahrtrichtung anzupassen. In diesem Zuge können Maßnahmen zum Baumschutz und zur Ergänzung von Fahrradbügeln berücksichtigt werden. Die bestehenden Pflanzbeete auf der Südseite sind für ein nachhaltiges Baumwachstum zu klein und müssen bei einer Neuordnung der Parkplätze in beide Richtungen vergrößert werden. Aufgrund der Gehwegbreite von ca. 4 m ist auch eine Erweiterung in Richtung der Gebäude möglich. Die Nordseite ist derzeit komplett ohne Baumbestand. Sollten grundlegende Veränderungen an der Straße erfolgen, sind dort zusätzliche Baumpflanzungen vorzusehen. Die detaillierten Planungen hierzu befinden sich noch in Bearbeitung. Zu 4.: Der Magistrat weist darauf hin, dass im Rahmen des Projekts Gutleutstraßenbahn alle Haltestellen grundsätzlich barrierefrei ausgebaut werden. Ebenso wird bei der Planung auf die barrierefreie Erreichbarkeit der Haltestellen und Knotenpunkte geachtet. Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 (§ 6999) ist das Projekt in die nächste Leistungsphase übergegangen. Der Magistrat bzw. das Projektkonsortium erarbeitet derzeit ein Kommunikationskonzept, das unter Einbeziehung aller relevanten Akteure im Gutleutviertel entwickelt wird. Im weiteren Planungsverlauf wird eine Stakeholder-Analyse durchgeführt. Die Schulleitungen der betroffenen Schulen werden dabei ausdrücklich berücksichtigt und künftig fortlaufend über die Planungen informiert. Das konkrete Kommunikationskonzept befindet sich aktuell in Erarbeitung. Zu 5.: Im Rahmen der Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die anstehenden Baumaßnahmen wird selbstverständlich sichergestellt, dass ein sicherer Schulweg zur Verfügung steht. Diese Maßgabe gilt im Übrigen für alle Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum in Frankfurt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7781

  • Dauerproblem Falschparker in der Hufnagelstraße endlich lösen
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 553 Betreff: Dauerproblem Falschparker in der Hufnagelstraße endlich lösen Der Anregung wird in dem Sinne entsprochen, dass in der Hufnagelstraße im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße zur Verdeutlichung des bestehenden Haltverbots die Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Absolutes Haltverbot" beidseitig aufgestellt werden. Konflikte beim Begegnungsverkehr Bus bzw. Krankenwagen lassen sich durch bauliche Maßnahmen kaum lösen. In der Hufnagelstraße wird immer wieder verbotswidrig in 2. Reihe neben den Baumscheiben geparkt. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert zuletzt am 17.12.2025 (Stand 22.12.2025). Durch die Verkehrsüberwachung lassen sich Verstöße zwar eindämmen, aber nicht ganz verhindern, da hier von vorsätzlichem Fehlverhalten ausgegangen werden muss. Die Städtische Verkehrspolizei wurde infolge der Anregung erneut auf die Problematik hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7778

  • Dominikanergasse: Durchgang für Fuß- und Radverkehr wieder öffnen
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 554 Betreff: Dominikanergasse: Durchgang für Fuß- und Radverkehr wieder öffnen In der Dominikanergasse findet noch immer reger Baustellenbetrieb statt. Entlang der Fassade der Dominikanergasse 5 steht ein Baugerüst. Gegenüber befinden sich Putzsilos. Der schmale Korridor dazwischen wird zur Andienung und zur Durchführung der Arbeiten am Gebäude benötigt, nicht nur für die Lagerung von Maschinen und Material. Das Kopfsteinpflaster ist zu seinem Schutz durch Platten abgedeckt, da noch immer Bauverkehr stattfindet. Eine Durchlässigkeit für den Fuß- und Radverkehr im laufenden Baubetrieb kann nicht verkehrssicher hergestellt werden. Durch die Einrichtung eines Notweges für den Fuß- und Radverkehr könnte den Auflagen der Branddirektion nicht mehr entsprochen werden. Das Tor zur Baustelle muss mit dem abgestimmten Mindestmaß ohne Einschränkungen erhalten bleiben. Der Anregung wird daher aus Gründen der Verkehrssicherung und -sicherheit nicht entsprochen. Die Arbeiten werden - nach aktuellem Kenntnisstand - bis Ende März 2026 abgeschlossen sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7766

  • Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer Weg
    STOB 6
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 555 Betreff: Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer Weg Der Magistrat hat sich ämterübergreifend abgestimmt und sieht von einer Lösung mit Stahlabweisern ab, da der Gehweg ohnehin schon eine geringe Breite aufweist und das Passieren - besonders für mobilitätseingeschränkte Personen - erschwert würde. Der Magistrat weist darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Parken vor abgesenkten Bordsteinen untersagt ist. Wer trotzdem dort parkt, begeht wissentlich einen Verkehrsverstoß. Um das bestehende Haltverbot im Bereich des abgesenkten Bordsteins zu verdeutlichen, wird eine Zickzacklinie als Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 StVO) umgesetzt. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7724

  • Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen
    STOB 6
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 556 Betreff: Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen Am 19.11.2024 fand im Saalbau Griesheim die Vorstellung der Ergebnisse zur Machbarkeitsuntersuchung (MBU) für den Ersatz der Omegabrücke Griesheim statt. In diesem Zuge wurde ein realistischer Zeitplan vorgestellt, nach dem etwa Mitte 2026 mit Vorplanungsergebnissen zu rechnen ist. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit hinsichtlich einer Vorstellung der Vorplanung auf den Ortsbeirat zugehen. Der Bitte des Ortsbeirats in Bezug auf die beiden Planungsvarianten der neuen Bahnquerung trägt der Magistrat mittels einer Variantenuntersuchung Rechnung, die den üblichen Leistungsrahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure übersteigt. Aufgrund der anspruchsvollen Randbedingungen wird die Planung nach aktuellem Stand der Technik mit der BIM-Methode (Building Information Modeling) erfolgen und ab der Leistungsphase 3 im IPA-Vertragsmodell (Integrierte Projekt Abwicklung) weiterverfolgt werden. Die Magistratsvergabekommission, die Kämmerei und das Revisionsamt haben diesem Weg zugestimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7725

  • Verkehrsmessungen auf der West-Höchster Straße/Alt-Zeilsheim
    STOB 6
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 557 Betreff: Verkehrsmessungen auf der West-Höchster Straße/Alt-Zeilsheim Die Städtische Verkehrspolizei führt in der West-Höchster-Straße in verschiedenen Abschnitten Geschwindigkeitskontrollen durch. Abschnitt a) vor Käthe-Kollwitz-Schule (Tempo 30): Jahr Anzahl Kontrollen Erfasste Fahrzeuge Anzahl Verwarnungen Übertretungsquote (im sanktionierbaren Bereich) 2023 4 649 30 4,6 % 2024 1 348 1 0,3 % Abschnitt b) gerader Verlauf im Bereich der Kolonie (Tempo 30): Jahr Anzahl Kontrollen Erfasste Fahrzeuge Anzahl Verwarnungen Übertretungsquote (im sanktionierbaren Bereich) 2023 30 8.933 601 6,7 % 2024 19 7.244 349 4,8% Abschnitt c) Gefälle Richtung Sindlingen bis zur Annabergstraße (Tempo 30): Jahr Anzahl Kontrollen Erfasste Fahrzeuge Anzahl Verwarnungen Übertretungsquote (im sanktionierbaren Bereich) 2023 4 1.219 117 9,6 % 2024 11 4.304 337 7,8% Abschnitt d) Engstelle im Bereich der Katholischen Kirche: Im Bereich der Engstelle sind die Voraussetzungen für die Messtechnik nicht erfüllt, sodass dort keine Geschwindigkeitskontrollen erfolgen können. In der Straße Alt-Zeilsheim werden allerdings an verschiedenen anderen Stellen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die letzten Verkehrszählungen in Alt-Zeilsheim liegen 10 Jahre zurück. Die Zählungen in der West-Höchster-Str. liegen noch weiter zurück. Zur Ermittlung der Verkehrsmengen werden deshalb im ersten Halbjahr 2026 komplett neue Verkehrszählungen durchgeführt. Dabei können zeitgleich auch anonymisierte Messungen des Geschwindigkeitsniveaus (unter 30, 31-50 und über 50 km/h) durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7723

  • Frankfurter Westen: Gymnasium Römerhof - zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 nach der fünften Unterrichtsstunde einrichten
    STOB 6
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 558 Betreff: Frankfurter Westen: Gymnasium Römerhof - zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 nach der fünften Unterrichtsstunde einrichten Der Magistrat wird zukünftig eine zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 vom Gymnasium Römerhof in Richtung Höchst nach der fünften Schulstunde einrichten. Die Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen voraussichtlich nach den Sommerferien zum Beginn des neuen Schuljahres 2026/27 oder zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7737

  • Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar - dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus
    STOB 6
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 559 Betreff: Zu viele baustellenbedingte Sperrungen - Goldstein ist nur noch eingeschränkt erreichbar - dringende und vom Ortsbeirat 6 geforderte Öffnung der Straße Zur Waldau steht aus Die Schranke ist seit Mitte Januar testweise offen. Die Maßnahme in der Goldsteinstraße hat der Magistrat zwischenzeitlich ebenfalls beendet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1353

  • Sofortmaßnahmen und nachhaltige Sanierung des Empfangsgebäudes Höchster Bahnhof - Konsequenzen aus der akuten Einsturzgefahr sowie Wiederaufnahme der bisherigen Ortsbeiratsanregungen OM 1099 und OM 5351
    STOB 6
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 560 Betreff: Sofortmaßnahmen und nachhaltige Sanierung des Empfangsgebäudes Höchster Bahnhof - Konsequenzen aus der akuten Einsturzgefahr sowie Wiederaufnahme der bisherigen Ortsbeiratsanregungen OM 1099 und OM 5351 Der Magistrat hat das Anliegen des Ortsbeirats an die Deutsche Bahn (DB) weitergeleitet. Diese nimmt wie folgt Stellung: Zu 1. - 3. Statische Situation Die statische Situation des Empfangsgebäudes ist unbedenklich, eine Einsturzgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt. Die Station ist weiterhin zugänglich und offen. Im Rahmen einer umfassenden Bauwerksprüfung wurden jedoch im Deckenbereich der Haupt- bzw. Schalterhalle Mängel festgestellt, so dass kurzfristig ein Schutzgerüst als Vorsichtsmaßnahme installiert werden musste (siehe Presseinformation vom 11.11.2025: https://www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-frankfurt-de/presseinf ormationen-regional/Frankfurt-Hoechst-Voruebergehende-Sperrung-des-Empfangsgebae udes-13618554). Das Gutachten vom 05.11.2025 stellt Schäden an der Holzkonstruktion des Dachstuhls fest, die durch Fäulnis und Schädlingsbefall im denkmalgeschützten Bauwerk verursacht wurden. Aktueller Stand und nächste Schritte Das installierte Schutzgerüst stellt sicher, dass der Zugang zur Verkehrsstation aufrechterhalten bleiben kann. Die Planung der Erneuerung der Dachdeckung und Sanierung des Dachstuhls ist bereits beauftragt und angelaufen. Denkmalgerechte Sanierung Die Baumaßnahmen zur Sanierung erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde der Stadt Frankfurt. Die für die Sanierung erforderlichen Grundlagen werden bereits im Projekt ermittelt. Zu 5. - 6. - Verkauf des Empfangsgebäudes Ein Verkauf des Empfangsgebäudes durch die Deutsche Bahn (DB) ist derzeit nicht vorgesehen. Zu 7. - Übergangslösungen Die Sperrung wurde aufgehoben und der Zugang für Reisende ist gewährleistet (siehe zu 1. und 2.). Weitere Übergangslösungen sind bis zum Abschluss der Dachsanierung nicht erforderlich. Zu 4. und 8. - Zukunftskonzept Es befindet sich eine umfassende Modernisierung des Empfangsgebäudes mit einem neuen Nutzungskonzept in Vorbereitung. Hierzu liegt eine Studie vor, die im Sommer 2024 bei Planungsdezernent Prof. Dr. Gwechenberger vorgestellt wurde. Der Standort Frankfurt-Höchst konnte zwischenzeitlich in der Antragsliste des mit dem Bund abgestimmten Bahnhofsgebäudeprogramms platziert werden. Parallel hierzu wurde unternehmensintern die Durchführung der HOAI-Planungsphasen 1-2 freigegeben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Sachlage wird angestrebt, die Sanierungsmaßnahmen am Standort Frankfurt-Höchst in geeigneter Weise zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang wurde im bilateralen Gespräch bereits der aktuelle Stand einer möglichen Bundesfinanzierung erörtert. Der Sachstand stellt sich wie folgt dar: Die Förderfähigkeit von Bahnhofsempfangsgebäuden als Teil der Eisenbahninfrastruktur wurde im Juni 2024 mit der Novellierung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG § 8 Abs. 5) beschlossen. Aufbauend darauf sind für die Umsetzung von Maßnahmen auf Grundlage des novellierten BSWAG neue vertragliche Vereinbarungen erforderlich, um entsprechende Projekte an Bahnhofsempfangsgebäuden realisieren zu können. Entsprechende Regelungen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) und der DB befinden sich bereits in fortgeschrittener Abstimmung und sind zeitnah zu erwarten. Vor diesem Hintergrund sind für den Standort Frankfurt-Höchst bislang noch keine haushalterischen Hinterlegungen erfolgt. Zu 9. - Sitzgelegenheiten Derzeit können aufgrund des Schutzgerüsts und der notwendigen Durchgangsbreiten inklusive der Freihaltung von Fluchtwegen keine zusätzlichen Sitzmöglichkeiten im Empfangsgebäude bereitgestellt werden. Die Schaffung neuer Sitzgelegenheiten ist jedoch im Rahmen des Projektes der gesamthaften Modernisierung Bahnhof Frankfurt Höchst vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7740 Antrag vom 17.05.2026, OF 21/6 Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 22

  • Hinweis auf die vorhandenen Parkhäuser im Umfeld von unterer Berger Straße und Sandweg
    STOB 3
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 561 Betreff: Hinweis auf die vorhandenen Parkhäuser im Umfeld von unterer Berger Straße und Sandweg Es befindet sich bereits wegweisende Beschilderung zu den umliegenden Parkhäusern an einigen bedeutsamen Knotenpunkten, um insbesondere ortsfremde Fahrzeugführer:innen frühzeitig von den Grund- und Hauptverkehrsstraßen in Richtung der Parkhäuser zu lenken. So etwa verweisen Tafeln an der Wittelsbacher Allee, kurz vor der Kreuzung Waldschmidtstraße auf die Parkhäuser "City Ost" und "Mousonturm/Zoo", im Kreuzungsbereich Sandweg / Königswarterstraße auf das Parkhaus "Rotes Kreuz" und an der Kreuzung Friedberger Anlage / Pfingstweidstraße auf die Parkhäuser "City Ost", "Mousonturm/Zoo" und "Zoo-Passage". Eine weitere, kleinteiligere Hinweisgebung in Anliegerstraßen ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht erforderlich. Es ist nicht anzunehmen, dass sich der Parksuchverkehr im Bereich der Berger Straße und umliegend durch weitere Beschilderung vermeiden ließe. Das Bestreben der Fahrzeugführer:innen, einen günstigen Parkplatz außerhalb eines Parkhauses zu finden, würde weiterhin bestehen. Der Magistrat weist darauf hin, dass sich Parkplatzsucher:innen über die Verkehrsinformationsplattform Mainziel zur Auslastung vieler Parkhäuser in Echtzeit informieren können (Kurzlink: t1p.de/parkenffm). Die Parkhäuser "City Ost" und "Mousonturm/Zoo" nehmen an diesem Service bereits teil. Dem Einzelhandel und Kultureinrichtungen wird empfohlen, Besucher:innen einen Hinweis auf die Erreichbarkeit der Parkhäuser sowie das o.g. Online-Angebot, insbesondere aber auch auf die Erreichbarkeit mit Bussen und Bahnen zu geben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7711

  • Ungenutzte Sperrung von Parkplätzen Unterlindau/Ecke Eppsteiner Straße (ehemaliger Laden Florastyle)
    STOB 2
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 562 Betreff: Ungenutzte Sperrung von Parkplätzen Unterlindau/Ecke Eppsteiner Straße (ehemaliger Laden Florastyle) Zu 1.-3.: Es wurde eine temporäre Haltverbotszone (nach Prüfung eines vorliegenden Antrages zwecks Baustellenandienung) auf einer Länge von ca. 15 Metern in der Unterlindau vor Liegenschaft Eppsteiner Straße 25 - mit den zeitlichen Zusätzen "Mo-Sa 8-17h" - mittels straßenverkehrsrechtlicher Anordnung gemäß § 45 Abs. 1, 3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 01.09.2025 bis 11.10.2025 genehmigt. Da die Arbeiten sich verlängerten, wurde die Anordnung auf entsprechendem Antrag bis zum 30.11.2025 verlängert. Zu 4.: Bei der Erteilung von Baugenehmigungen durch die hierfür zuständige Bauaufsichtsbehörde werden eventuelle Auswirkungen der Bauvorhaben auf den Wegfall von Bewohnerparkplätzen nicht berücksichtigt. Allerdings wird bei der Erteilung von straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungen für eine Baustelleneinrichtung großen Wert auf eine zügige und geordnete Baustellenabwicklung, eine sichere Verkehrsführung und - so weit wie unter Berücksichtigung des Vorgenannten möglich - auf den Erhalt von Bewohnerparkplätzen gelegt. Dennoch muss trotz vorhandener Baumaßnahmen (z.B. Bockenheimer Landstraße 10 / Ecke Oberlindau, Großbaumaßnahme Bockenheimer Landstraße, Feldbergstraße 10 und vor Myliusstraße 48) den Bürger:innen zusätzlich die Möglichkeit gegeben werden, einen Umzug oder ähnliches auszuführen. Daher wird trotz einer bereits genehmigten Baumaßnahme die Einrichtung zusätzlicher Haltverbotszonen gestattet. Grundsätzlich wird bei Genehmigungen von temporären Haltverbotszonen der gemeingebräuchliche Anspruch an Parkraum in Form von zeitlichen Zusätzen wie z.B. "Mo-Fr 7-17" oder "werktags 7-17h" berücksichtigt. Dies vorausgeschickt wird nachfolgend das Vorgangsaufkommen für das Jahr 2025 kartenbasiert dargestellt, da dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen ist: Abbildung 1: Bauliche Sondernutzungen Abbildung 2: Baustellen Abbildung 3: Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen Abbildung 4: Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen für kurzzeitige Arbeitsstellen im Rahmen des sog. Vereinfachten Verfahrens Abbildung 5: Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen durch das Service-Center-Veranstaltungen (als Straßenverkehrsbehörde für Angelegenheiten des § 29 StVO) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1341

  • Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen
    STOB 3
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 563 Betreff: Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen Nachdem die Frankfurt University of Applied Sciences den Lichtkokon nicht übernehmen wollte, hat der Magistrat Kontakt mit dem Erbauer des Lichtkokons, Prof. Wolfgang Rang, aufgenommen. Prof. Rang plant, mit finanzieller Unterstützung des Ortsbeirats (OIB 417/2025) die Reparatur beziehungsweise Renovierung des Lichtkokons zu übernehmen. Der Magistrat schließt dazu im ersten Quartal 2026 einen Gestattungsvertrag mit Prof. Rang. Geklärt werden muss noch die Umsetzung einer Zuwegung mit minimalstem Aufwand und gegebenenfalls die Beleuchtung. Der Magistrat wird die jährlich entstehenden Unterhaltungskosten nach angemessener Zeit evaluieren und dann neu entscheiden, ob der Lichtkokon dauerhaft finanziell tragbar ist. Der Magistrat behält sich eine technische Überprüfung des Lichtkokons durch ein Gutachten bezüglich der Standsicherheit vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2534

  • Erhalt und Sanierung des Lichtkokons
    STOB 3
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 564 Betreff: Erhalt und Sanierung des Lichtkokons Nachdem die Frankfurt University of Applied Sciences den Lichtkokon nicht übernehmen wollte, hat der Magistrat Kontakt mit dem Erbauer des Lichtkokons, Prof. Wolfgang Rang, aufgenommen. Es ist geplant, im I. Quartal 2026 mit Prof. Rang einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Anschließend wird Prof. Rang mit den Maßnahmen zur Sanierung des Bauwerkes beginnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7189

  • Fahrradbügel obere Martin-Luther-Straße
    STOB 3
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 565 Betreff: Fahrradbügel obere Martin-Luther-Straße Der Magistrat entspricht der Anregung und wird dem Ortsbeirat einen Plan mit möglichen Standorten für Radbügel vorlegen um sicherzustellen, dass auch die gewünschte Stelle überplant wird. Die Maßnahme wird anschließend, voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026, ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7862

  • Verbesserung der Beleuchtung auf der unteren Berger Straße
    STOB 3
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 566 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung auf der unteren Berger Straße Der Magistrat nutzt im Bereich der unteren Berger Straße bereits Synergien und erneuert in Abstimmung mit anderen Trassenbetreibern Leitungen in den geöffneten Bereichen. Die alten Kugelleuchten werden dann voraussichtlich bis zum Ende des Jahres gegen eine moderne LED-Beleuchtung getauscht. Der Magistrat wird überdies prüfen, ob es erforderlich ist, bei den neuen Leuchtkörpern die Beleuchtungsstärke zu erhöhen. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass er immer darauf achtet, Lichtquellen einzusetzen, die Insekten möglichst wenig beinträchtigen. Eine generell "insektenfreundliche" oder "insektenverträgliche" Beleuchtung allerdings gibt es nach Auffassung des Magistrats nicht. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder insektenverträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an, beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auf diese auswirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7867 Antrag vom 18.04.2026, OF 17/3 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 60

  • Fahrradständer vor dem REWE-Markt in der Eisernen Hand
    STOB 3
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 567 Betreff: Fahrradständer vor dem REWE-Markt in der Eisernen Hand Der Magistrat entspricht der Anregung. Die Radbügel werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 installiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7706

  • Ergänzung des Park-and-Ride-Konzepts Frankfurt am Main um Standorte im Frankfurter Süden
    STOB 5
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 568 Betreff: Ergänzung des Park-and-Ride-Konzepts Frankfurt am Main um Standorte im Frankfurter Süden Das P+R-Konzept der Stadt Frankfurt am Main wurde im Sommer 2025 veröffentlicht. Darin werden verkehrlich sinnvolle, zeitnah realisierbare Standorte für den Neu- und Ausbau von P+R-Parkplätzen auf Frankfurter Stadtgebiet untersucht. Zu Frage 1: Der Standort Gateway Gardens wird im P+R-Konzept bereits berücksichtigt, jedoch aufgrund besonderer Anforderungen nicht als regulärer Suchraum, sondern gesondert im Kontext des Veranstaltungsparkens. Der Standort soll als Teil des Mobilitätskonzepts für die Multifunktionshalle am Waldstadion weiter geprüft werden, insbesondere in einer möglichen Doppelnutzung von P+R und Veranstaltungsparken. Dadurch soll sowohl der Pendelverkehr als auch Veranstaltungsverkehr geordnet und effizient bewältigt werden. Zu Frage 2: Im mittlerweile veröffentlichten Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ wurde die Verlängerung der A-Strecke (Kernstrecke der U-Bahnlinien U1, U2, U3, U8) bis zur Sachsenhäuser Warte als weiterzuverfolgende Maßnahme eingestuft. Die Maßnahme lag davor aufgrund ihres Zeithorizonts und Planungsstadiums noch außerhalb des Betrachtungsrahmens des P+R-Konzepts. Durch konkretisierte Schienenmaßnahmen können neue Suchräume für P+R-Standorte entstehen, welche im Rahmen der laufenden Infrastrukturuntersuchungen mitgedacht werden können. Damit der Frankfurter Süden perspektivisch angemessen in die Gesamtstrategie aufgenommen wird, sollen P+R-Standorte sowohl im Mobilitätskonzept der Multifunktionsarena als auch im Rahmen der Untersuchungen zur Weiterführung der A‑Strecke (U‑Bahn) bereits frühzeitig strategisch mitgeprüft werden. Gegen ein P+R-Parkhaus auf dem Binding-Gelände sprechen die Festsetzung des Geländes als Gewerbefläche und gesamtverkehrsplanerische Aspekte wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 689 (s. Anlage) erläutert. Anlage 1 (ca. 200 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7825

  • Ausfahrt in der Brückenstraße 72 bis 74 absichern
    STOB 5
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 569 Betreff: Ausfahrt in der Brückenstraße 72 bis 74 absichern Der Magistrat hat die Situation vor Ort ämterübergreifend geprüft und sieht von einer baulichen Absicherung der Ausfahrt ab. Die Fläche vor der Einfahrt Brückenstraße 72 und 74 ist mit einem abgesenkten Bordstein und farblich abgegrenzten Steinen versehen. Damit ist die Einfahrt deutlich als solche erkennbar. Ebenso ist eine Parkstandsmarkierung beidseitig angebracht und deutlich erkennbar. Die Beschilderung vor Ort ist ausreichend. Die beobachteten Verstöße sind auf vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen zurückzuführen. Ein bewusst widerrechtliches Handeln lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7218

  • Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße
    STOB 5
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 570 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung werden diese dann von der Unfallkommission behandelt. Eine Markierung zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung an der Kreuzung Oppenheimer Landstraße / Schwanthalerstraße wird im Stadtgebiet Frankfurt nur bei Unfallschwerpunkten eingesetzt. Hierbei handelt es sich um keinen Unfallschwerpunkt und kann somit nicht umgesetzt werden. Um mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich zu erlangen, wird vor der Oppenheimer Landstraße 46 eine Sperrfläche markiert. Die Sperrfläche wird abgepollert und das Verkehrszeichen (VZ) 214-10 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus oder links" Straßenverkehrsordnung (StVO) mit VZ 1022-10 StVO "Radverkehr frei" angebracht. Somit wird eine Verdeutlichung der Einmündung hergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7821

  • Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben
    STOB 5
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 571 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben Der Parkplatz an der Darmstädter Landstraße wird weiterhin als Kadaversammelplatz im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) benötigt. Diese Nutzung ist aus seuchenhygienischen Gründen zwingend erforderlich, um eine ordnungsgemäße, sichere und kontrollierte Sammlung sowie den Abtransport erlegter und verendeter Wildtiere zu gewährleisten. Die Dauer der weiteren Inanspruchnahme des Parkplatzes kann derzeit nicht abschließend festgelegt werden, da sie unmittelbar vom weiteren Verlauf des Seuchengeschehens, auch in angrenzenden Kreisen, sowie von den Vorgaben der zuständigen Veterinär- und Fachbehörden abhängt. Eine kurzfristige Aufhebung der Nutzung als Kadaversammelplatz ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Um dennoch den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, hat der Magistrat bereits Maßnahmen zur teilweisen Wiederfreigabe des Parkplatzes ergriffen. In diesem Zusammenhang wurde der bestehende Zaun versetzt und der Arbeitsbereich des Kadaversammelplatzes räumlich neu abgegrenzt. Durch diese Anpassung ist der hintere Teil des Parkplatzes wieder mit Kraftfahrzeugen erreichbar und kann zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Auf diese Weise wird eine eingeschränkte, jedoch praktikable Nutzung des Parkplatzes ermöglicht, ohne die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP zu beeinträchtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7811

  • Verbesserung der Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule
    STOB 5
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 572 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule Zu 1.: Die Stadt Frankfurt am Main hat das Projekt Schulstraßen gestartet, auf das sich Schulen bewerben konnten. Bei besonders geeigneten Standorten wurden die Zufahrten zur Schule während der morgendlichen Spitzenzeiten durch Schranken gesperrt. Freiwillige aus dem schulischen Umfeld haben die Posten an den Schranken besetzt. Aktuell läuft die Erprobung, die wissenschaftlich begleitet wird. Erst im Anschluss dieser wird geprüft, ob weitere Standorte umgesetzt werden. Zu 2. und 3.: Da sich die durch Elterntaxen verursachte Problematik zeitgleich an nahezu allen Schulen und Kindergärten im gesamten Stadtgebiet ereignet, ist an den Standorten keine Überwachungsdichte darstellbar, die eine nachhaltige Wirkung erzielen könnte. Aufgrund der besonderen Konstellation am Auslagerungsort der Gruneliusschule wird die Wirkung von Kontrollen insgesamt als gering eingeschätzt. Dennoch wurde der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei über die Beschwerdelage informiert und gebeten, im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kontrollen vorzunehmen. Zu 4.: Private Stellflächen sind durch die Besitzer:innen zu sichern. Zu 5.: Schulwegpläne werden durch die Schulen und den Schulelternbeirat erstellt, hierbei unterstützt der Magistrat gerne. Am 12.12.2025 fand ein Schulwegtermin statt, bei dem verschiedene Verbesserungen für die Kinder besprochen wurden. Diese befinden sich aktuell in Prüfung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7828

  • Rückstau auf der Baustelle auf der Isenburger Schneise bis auf die Mörfelder Landstraße verhindern
    STOB 5
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 573 Betreff: Rückstau auf der Baustelle auf der Isenburger Schneise bis auf die Mörfelder Landstraße verhindern Bei der betroffenen Baustelle handelt es sich um eine Baumaßnahme Dritter. Die in der Anregung angesprochene baustellenbedingte Engstelle wird mit einer mobilen Lichtsignalanlage (LSA) geregelt. Die hier betriebene Signalschaltung sieht eine minimale Grünzeit von 10 Sekunden vor, die per Detektion auf 40 Sekunden ausgedehnt werden kann, wenn entsprechender Verkehr vorhanden ist. Bedingt durch die längenmäßige Ausdehnung der Baustelle, Haltelinienabstand circa 145 m, und der reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ergeben sich hier sehr lange Zwischenzeiten von über 20 Sekunden. Das heißt, dass sich bei voller Auslastung einer Zufahrt für die Gegenrichtung eine Wartezeit von nahezu 1,5 Minuten ergibt, bis diese wieder Grün erhält. Gemäß den Richtlinien für LSA (RiLSA) sollte die Umlaufzeit, das heißt die Zeit innerhalb derer alle Verkehrsströme einmal Grün erhalten, 90 Sekunden nicht überschreiten. Aufgrund des Vorgenannten muss von einer Verlängerung der Grünphasen Abstand genommen werden. Der Magistrat kann der Anregung daher nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7827

  • Niederrad: Verlängerung Radweg Lyoner Straße
    STOB 5
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 574 Betreff: Niederrad: Verlängerung Radweg Lyoner Straße Die Anregung, in der Lyoner Straße zwischen Niederräder Ufer und Goldsteinstraße Radverkehrsanlagen in Fahrtrichtung Süden anzulegen, wurde fachlich geprüft. Der Magistrat entspricht der Anregung. Das Projekt wird in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7808

  • Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße
    STOB 5
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 575 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße Die Waldfriedstraße befindet sich bereits im dauerhaftem Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei, es werden daher regelmäßig - auch im Bereich der Einmündung Henselstraße - mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Festlegung der Standorte für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission und der Städtischen Verkehrspolizei. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. In dem Bereich liegt kein Unfallschwerpunkt vor, so dass eine Anlage derzeit nicht geplant ist. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht den ruhenden Verkehr sowohl in der Waldfried- als auch in der Henselstraße im Rahmen der Streife. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7806

  • Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 100 Betreff: Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6905 - NR 1139/08 GRÜNE, B 378/25 - Zwischenbericht: Im Rahmen der laufenden Ausführungsplanung zur haustechnischen Sanierung der Kleinmarkthalle hat sich aufgrund der tiefergehenden Planung sowie zusätzlicher Abhängigkeiten zum denkmalgeschützten, bauzeitlichen Gebäudebestand die Notwendigkeit aufgezeigt, die Planung der Mieter-Kleinkälteanlagen sowie der Kälteanlage zur Hallenluftkonditionierung anzupassen. Aufgrund der unterschiedlichen und komplexen technischen sowie räumlichen Anforderungen konnte bislang noch keine abschließend genehmigungsfähige Planungsvariante mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abgestimmt werden. Seit Anfang Februar 2026 werden vorbereitende Tiefbauarbeiten im Außenbereich auf der Nordseite der Markthalle durchgeführt. Diese Maßnahmen finden ausschließlich außerhalb des Gebäudes statt und beschränken sich auf einen klar abgegrenzten Bereich. Im Zuge der Arbeiten am Entwässerungsschacht wird eine Anbindung an die Hasengasse hergestellt. Lebensmittelanlieferungen und Baustellenverkehr sind räumlich und organisatorisch getrennt, sodass die hygienischen Anforderungen gewährleistet bleiben. Die anschließenden Tiefbauarbeiten auf der Südseite der Markthalle stehen in technischen Abhängigkeiten zur Planung der Kälteanlagen und können erst nach deren Abschluss umgesetzt werden. Es wird weiter berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.10.2008, NR 1139 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 162 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 378 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 100 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 170, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026

  • Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 101 Betreff: Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 7011 - OA 575/25 OBR 6 - Der Magistrat kann den Wunsch, die Kreuzung Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße umzugestalten, nachvollziehen. Eine Realisierung ist in den kommenden Jahren aufgrund einer Vielzahl konkurrierender Projekte jedoch nicht möglich. Der Magistrat möchte auch darauf hinweisen, dass es an der bestehenden signalisierten Kreuzung keine Unfallauffälligkeiten gibt. Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet und es gibt keine akute Notwendigkeit, eine Umgestaltung zu priorisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.10.2025, OA 575 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 101 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 101 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 171, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 32-1

  • Rufbus KNUT im Frankfurter Norden fahrgastfreundlicher machen
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 102 Betreff: Rufbus KNUT im Frankfurter Norden fahrgastfreundlicher machen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6863 - NR 1434/25 CDU - Zu 1. a) Alle KNUT-Fahrten, die reguläre - insbesondere nächtliche - Linienfahrten ersetzen oder ergänzen, werden zukünftig vollständig in der RMV Fahrplanauskunft im Web und in der RMVgo App angezeigt. Dies umfasst die Darstellung in den Verbindungs- und Abfahrtsanzeigen einschließlich des Hinweises "On Demand - Buchung erforderlich". Die Integration erfolgt derzeit und soll baldmöglichst den Fahrgästen zur Verfügung stehen. b) Es werden Bedienzeiten, Bediengebiet, Einstiegspunkte und prognostizierte Abholzeiten berücksichtigt. Während die RMV-Mobilitätsauskunft Einstiegspunkte und Abholzeiten anzeigt, können Details zu Bedienzeiten und Bediengebiet dort nicht explizit eingesehen werden. Erfolgt zum angefragten Zeitpunkt keine Bedienung, werden alternative Mobilitätsangebote des RMV vorgeschlagen. Die Auskunft führt dennoch auf Grundlage der vorhandenen Rahmenbedingungen, wie Bedienzeiten und Bediengebiet, ein Routing für die gewünschte Verbindung durch. c) Die anfallenden Kosten für die Nutzung des KNUT On-Demand-Angebots werden unter Berücksichtigung der tariflichen Rahmenbedingungen in der RMV-Mobilitätsauskunft dargestellt. Dabei handelt es sich um eine indikative Preisschätzung, die sich nach dem Absprung in die RMV-On-Demand-App "OnDemand@RMV" ändern kann. Im Buchungsablauf wird der endgültige Preis anhand der Fahrgasteinstellungen und der Prüfung tarifrelevanter Angaben, wie etwa der Mitnahme von Gepäckstücken, ermittelt. d) Echtzeitinformationen zu Störungen, Ausfällen oder Betriebsunterbrechungen sind nach dem Absprung in die On-Demand-App einsehbar. e) Ein direkter Deep Link aus der RMV-Auskunft oder der RMVgo-App in die KNUT Buchung ist vorgesehen; dabei werden bereits eingegebene Informationen zum Buchungszeitpunkt und zur Verbindung automatisch übermittelt. Zu 2. a) Vorhandene RMV-Fahrkarten - etwa das Deutschlandticket, Monats- und Wochenkarten sowie Schüler- oder Seniorenzeitkarten - können bereits in der KNUT Buchungs-App hinterlegt und anerkannt werden. Eine Verknüpfung mit dem RMV-Kundenkonto, beziehungsweise der digitalen Fahrkarte, soll zukünftig ermöglicht werden. Dies soll in der kommenden zweiten Integrationsstufe zum Fahrplanwechsel 2026/2027 umgesetzt werden. Schon heute kann eine gültige Fahrkarte im On-Demand-System hinterlegt werden und führt dort zur Reduktion des Fahrtentgelts. b) Doppelzahlungen werden vermieden, da der Gesamtpreis einer Fahrt transparent angezeigt wird und sich aus den On-Demand-Tarifbestandteilen, wie Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis, zusammensetzt. c) Für Personen ohne Smartphone besteht weiterhin die Möglichkeit der Nutzung; telefonische Buchungen sind möglich, auch wenn nicht alle digitalen Funktionen zur Verfügung stehen. Der Anteil solcher Buchungen liegt für KNUT derzeit unter einem Prozent. Alternativ ist eine Buchung über eine Webmaske am eigenen Computer möglich. Zu 3. a) Ticketkontrollen sind bereits ein fester Bestandteil der betrieblichen Vorgaben von KNUT. Das Fahrpersonal ist verpflichtet, bei jedem Fahrtantritt die Gültigkeit der vorhandenen Fahrkarten zu prüfen. Dafür stehen sowohl Sichtkontrollen als auch digitale Prüfverfahren über die dafür vorgesehenen technischen Systeme zur Verfügung. Das eingesetzte Personal ist entsprechend geschult und verfügt über die notwendigen Kenntnisse, um diese Kontrollen ordnungsgemäß und zuverlässig durchzuführen. b) Die Verpflichtung zur Ticketprüfung wird im laufenden Betrieb durch klare Verantwortlichkeiten sowie durch entsprechende betriebliche Vorgaben abgesichert. Verstöße gegen diese Pflichten sind mit einzelfallbezogenen Sanktionen verknüpft, um eine konsequente und einheitliche Kontrollpraxis sicherzustellen. Dadurch wird gewährleistet, dass Fahrgäste verlässlich über die Pflicht zur Mitführung und Vorlage einer gültigen Fahrkarte informiert werden und dass systematische Kontrollen im Interesse der Tarifgerechtigkeit durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.11.2025, NR 1434 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 172, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 92-11

  • ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 103 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6661 - OA 465/24 OBR 16, B 261/25 - Zwischenbericht: Zu 2. Zum Zwischenbericht B 261/2025 liegt kein neuer Sachstand vor. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat berichten. Zu 3. Die Untersuchungen im Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (GVP-Schiene 2035+) sind abgeschlossen. Der Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210, wurde am 29.01.2026 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die in der Anregung genannten Schienenmaßnahmen der Stadtbahnverlängerung zur Leuchte sowie zur Seckbacher Landstraße - Atzelberg - Bergen waren Bestandteil der Untersuchungen. Aufgrund der positiven Ergebnisse im Bericht zum GVP wurden für beide Verbindungen vertiefende Untersuchungen/Detailplanungen beschlossen. Die weiteren genannten Maßnahmen im Busverkehr werden zur Prüfung in die anstehende Fortschreibung des Nahverkehrsplans aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 12.05.2026, OA 6 Antrag vom 05.05.2026, OF 2/16 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.06.2024, OA 465 Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 261 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 6 2026 1. Die Vorlage B 103 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 2/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 56 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 103 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 6 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (B 103 = Kenntnis, OA 6 = Annahme) BSW (B 103 = Kenntnis, OA 6 = Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage B 103 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 6 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen Linke, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP und BSW (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 250, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026

  • Einhausung der Bundesautobahn A661 vorantreiben
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 86 Betreff: Einhausung der Bundesautobahn A661 vorantreiben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6952 Ziffer II. - NR 1468/25 CDU - Zu 1. Für die Einhausung der A661 muss zunächst eine Verwaltungsvereinbarung mit der Autobahn GmbH abgeschlossen werden. Diese regelt, wer plant und wer baut. Die Stadt Frankfurt am Main wird die Einhausung mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten vorantreiben. Der Riederwaldtunnel wird durch die Autobahn GmbH geplant und gebaut. Aktuellen Medienberichten zufolge (Hessenschau vom 28.01.2026) hat die Autobahn GmbH mitgeteilt, dass sich die Fertigstellung verzögern wird, möglicherweise um mehrere Jahre. Dass beide Bauwerke möglichst zeitgleich 2033 fertiggestellt werden, ist wünschenswert, aber aufgrund der Rahmenbedingungen jedoch auch herausfordernd. Der Magistrat weist darauf hin, dass keine rechtlichen Ansprüche gegenüber der Autobahn GmbH bestehen. Zu 2. Der Magistrat stellt die finanziellen Mittel für die Planung der Einhausung der Autobahn 661 zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Galerie zur Verfügung. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 wurden Planungsmittel bewilligt. Zu 3. Der Magistrat wird den Wunsch, den Lärmschutz nicht zu realisieren und die entsprechenden Mittel in die Einhausung zu investieren, an die Autobahn GmbH herantragen. Der Magistrat weist darauf hin, dass er auch hier keine rechtlichen Ansprüche gegenüber der Autobahn GmbH geltend machen kann. Zu 4. Dem Magistrat wurde offiziell kein Fertigstellungstermin für den Riederwaldtunnel mitgeteilt. Ein belastbarer Zeitplan für die Einhausung der A661 liegt derzeit noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.12.2025, NR 1468 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, AfD und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 161, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 61-12

  • Gelder für die Einhausung der A661 jetzt bereitstellen
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 87 Betreff: Gelder für die Einhausung der A661 jetzt bereitstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 7015 - OA 576/25 OBR 4 - Der Magistrat stellt die finanziellen Mittel für die Planung der Einhausung der Autobahn 661 zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Galerie zur Verfügung. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 wurden Planungsmittel bewilligt. Für das Planfeststellungsverfahren zur Einhausung der Autobahn wurden von der Stadtverordnetenversammlung Finanzmittel für die Jahre 2025 bis 2029 in Höhe von rund 9.760.000 Euro beschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2025, OA 576 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 87 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 87 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 162, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 61-12

  • Höhere Parkgebühren für SUVs
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 88 Betreff: Höhere Parkgebühren für SUVs Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6860 - NR 1423/25 Linke - Die Flächenkonkurrenz im öffentlichen Straßenraum nimmt durch die anhaltende Tendenz zu immer größeren Kraftfahrzeugen spürbar zu. Um ein Bewusstsein für diese kritische Entwicklung zu schaffen, erscheint es sinnvoll, die Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkberechtigungen hinsichtlich der durch Breite und Länge der Fahrzeuge gekennzeichneten Flächeninanspruchnahme für das Bewohnerparken zu dynamisieren. Eine Rechtsgrundlage hierfür ist durch § 6a (5a) des Straßenverkehrsgesetzes gegeben. Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2023 zu dem von der Stadt Freiburg im Breisgau festgesetzten Gebührenmodell wurde jedoch auch klargestellt, dass diese Rechtsgrundlage eine soziale Staffelung der Bewohnerparkgebühren nicht zulässt. Eine erneute Novelle des Straßenverkehrsgesetzes ist aktuell im Gesetzgebungsverfahren. Die kommunalen Spitzenverbände haben angeregt, die Berücksichtigung sozialer Merkmale bei der Tarifierung zu ermöglichen. Das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten. Besagte Novelle soll auch die Möglichkeiten des automatisierten Datenaustauschs zu Fahrzeugmerkmalen regeln. Es ist davon auszugehen, dass das digitale Antragsverfahren für Bewohnerparkausweise aufwandsarm und kundenfreundlich um die Tarifierungsmerkmale Länge und Breite gemäß Fahrzeugschein ergänzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 366 Antrag vom 06.11.2025, NR 1423 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 88 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 71, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 32-1

  • Bismarck-Denkmal erhalten - Kontroversen aushalten!
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 89 Betreff: Bismarck-Denkmal erhalten - Kontroversen aushalten! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6896 - NR 1098/25 CDU, B 359/25 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.09.2026 Die Kommission für Erinnerungskultur hat auf Bitten des Magistrats eine Handlungsempfehlung vorgelegt, die eine Wiederaufstellung der Bismarckstatue als mögliche Option nennt. Die Kommission schlug vor, zunächst ein Veranstaltungsformat in Höchst auszurichten, bei dem der weitere Umgang mit der Bismarckstatue diskutiert werden soll. Das Veranstaltungsformat war zugleich dazu gedacht, aktuelle wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Debatten zu Otto von Bismarck sowie zum Umgang mit Denkmalen im Allgemeinen zu berücksichtigen. Im September 2025 fand eine Diskussions- und Vortragsveranstaltung des Kultur- und Museumsvereins Bolongaro e.V. mit dem renommierten Historiker Andreas Fahrmeir statt. Das Historische Museum Frankfurt richtete darüber hinaus eine Podiumsdiskussion aus, die am 26. Januar 2026 in Höchst stattfand. An dieser nahmen Suy Lan Hopmann (Museum Nikolaikirche, Stiftung Stadtmuseum Berlin), Mèhèza Kalibani (Stiftung Historische Museen Hamburg), Dr. Maria Wüllenkemper (Landesamt für Denkmalpflege Hessen) sowie Prof. Dr. Winfried Speitkamp (Historische Kommission für Hessen) teil. Die in verschiedenen Fachdisziplinen und Städten tätigen Expert:innen debattierten über den weiteren Umgang mit der Statue und bezogen andere Fallbeispiele in die Diskussion mit ein. Die Veranstaltung hat erneut verdeutlicht, dass der Umgang mit Denkmalen viele verschiedene Facetten berücksichtigt und nicht nur vergangene, sondern gegenwärtige gesellschaftliche Diskurse spiegelt und daher einer umfangreichen Aufarbeitung bedarf. Der Magistrat wird die Ergebnisse der bisherigen Veranstaltungen auswerten und im Anschluss daran ein zielführendes Procedere eruieren, auf dessen Basis eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Umgang mit der Statue entstehen soll. Der Magistrat wird voraussichtlich im vierten Quartal 2026 erneut berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1098 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 359 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 89 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und FDP (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 163, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026

  • Kaisersack barrierefrei halten
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 90 Betreff: Kaisersack barrierefrei halten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6998 Ziffer 2. - OA 580/25 OBR 1 - Zwischenbericht: Der Magistrat ist bestrebt, den Bedürfnissen des Fußverkehrs in diesem Bereich Rechnung zu tragen. Im Rahmen des Pilotprojekts Kaisertor wurden temporäre Bauten genehmigt. Der Magistrat prüft derzeit, wie mit diesen nach Ablauf der Genehmigung verfahren wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2025, OA 580 Bericht des Magistrats vom 25.09.2026, B 288 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 90 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 164, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026

  • Einführung eines freiwilligen KulturEuros
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 91 Betreff: Einführung eines freiwilligen KulturEuros Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6972 - NR 1442/25 GRÜNE/SPD/Volt - Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.08.2026 Der Magistrat hat bereits begonnen, durch sein Fachamt, das Kulturamt Frankfurt am Main, die Einführung eines freiwilligen KulturEuros und die damit verbundene Einrichtung eines Unterstützungs- und Krisenfonds für Kulturschaffende einer Prüfung zu unterziehen. Hierbei sind allerdings verschiedene Akteure zu beteiligen und Erfahrungen mit ähnlichem Charakter zu berücksichtigen. Faktoren, die eine praktisch handhabbare Umsetzung ermöglichen, sind ebenfalls zu prüfen. Insofern wird eine gründliche Prüfung des Vorhabens auch hinsichtlich einer konkreten Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Magistrat sieht eine abschließende Berichterstattung im Laufe der zweiten Jahreshälfte vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.11.2025, NR 1442 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 91 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 24.09.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 91 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 72, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 § 478, 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft vom 24.09.2026

  • Kennzeichnung von Mülleimern, Aufzügen und Rolltreppen mit QR-Codes zur schnellen Schadens- und Überfüllungsmeldung
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 92 Betreff: Kennzeichnung von Mülleimern, Aufzügen und Rolltreppen mit QR-Codes zur schnellen Schadens- und Überfüllungsmeldung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6916 - NR 1429/25 IBF - Grundsätzlich begrüßt der Magistrat Maßnahmen, die Missstände im öffentlichen Bereich schnellstmöglich erkennbar machen, damit sie behoben werden können. Die Aufzüge und Fahrtreppen werden bereits technisch fernüberwacht. Hierdurch ist eine kontinuierliche Kontrolle des Betriebszustands gewährleistet, sodass Störungen frühzeitig erkannt und kurzfristig behoben werden können. Die regelmäßigen Leerungen von Mülleimern im öffentlichen Straßenbereich sind durch die Satzungsreinigungen sichergestellt. Die Touren der Satzungsreinigung ergeben sich durch die festgelegte Reinigungsklasse des jeweiligen Straßenabschnittes. Sofern in bestimmten Bereichen dauerhaft überfüllte Mülleimer festgestellt werden, werden in der Regel zusätzliche und/oder größere Papierkorbmodelle angebracht. Sollte dies nicht ausreichen, kann im Bedarfsfall bei einer Satzungsänderung die Reinigungsklasse geändert werden. Bei konkreten Anregungen oder auffälligen Bereichen kann man sich hierzu auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Den Bürger:innen steht darüber hinaus der Mängelmelder (www.ffm.de/de/maengelmelder) zur Verfügung. Dieser hat sich etabliert und wirkt in vielen Fällen positiv auf Missstände ein. Ein zusätzlicher Nutzen durch ein QR-basiertes Meldesystem, dessen Einführung und Pflege einen zusätzlichen Aufwand bedeuten würde, wird daher nicht gesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.11.2025, NR 1429 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 92 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 73, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 16

  • Sicherheitssperren ästhetisch anspruchsvoll gestalten
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 93 Betreff: Sicherheitssperren ästhetisch anspruchsvoll gestalten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6880 - NR 79/21 CDU, NR 186/21 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 333/25 - Die bisher verwendeten Betonelemente ("Legosteine") entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ziel ist es daher, den vorhandenen Betonzufahrtsschutz sukzessive zu ersetzen. Derzeit stellt der Magistrat neue zertifizierte Elemente auf dem Opernplatz auf, um den Platz vor Überfahrtaten zu schützen. Berücksichtigt werden insbesondere die Sicherheits- wie auch die Gestaltungsanforderungen. Der Platz ist einerseits geprägt von einem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen und andererseits von der Bebauung, wie der Alten Oper mit einem Ensembleschutz. Es kommen Stahlquader mit einer Grundfläche von 2,60 Meter x 1,20 Meter und einer Höhe von knapp einem Meter zum Einsatz. Sie sind deutlich größer und widerstandsfähiger als die bisherigen Elemente. Zudem sind sie mit grauem Aluminiumblech verkleidet und an den Seiten mit einer Prägung - dem Frankfurt-Adler - versehen. In ihrer Doppelfunktion als bepflanzbare Elemente tragen sie zugleich zu einem grüneren und lebenswerteren Stadtbild bei. Neben dem Schutz des Platzes im Normalbetrieb, werden die Schutzelemente zukünftig in die Sicherheitskonzepte von Veranstaltungen integriert. Das erleichtert den Aufbau von Veranstaltungen, wie etwa beim Opernplatzfest im Juni. Bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten für weitere Bereiche wird sich der Magistrat an einer standardisierten Vorgehensweise entsprechend dem Leitfaden "Schutz vor Überfahrtaten" (Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes) orientieren. Einem Schutzkonzept werden unter anderem eine auf die konkrete Örtlichkeit bezogene Gefährdungsanalyse und eine Schutzzieldefinition vorangestellt. Unter Berücksichtigung der jeweils nötigen Schutzfunktion strebt der Magistrat möglichst stadtbildverträgliche, der örtlichen Situation angepasste Lösungen an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.06.2021, NR 79 Antrag vom 26.11.2021, NR 186 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 333 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 5 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 93 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 165, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 66-0

  • Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 94 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6803 - NR 1378/25 GRÜNE/SPD/Volt, OI 91/25 OBR 2 - Im Rahmen des Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" wurde die Möglichkeit für durch den Ortsbeirat freigegebene Maßnahmen auf 15.000 Euro erhöht, da das bisherige Budget mit einer Deckelung von 5.000 Euro nicht auskömmlich war. Vorbehaltlich einer Übertragung des Sonderfonds in das Jahr 2026 können die angeregten Maßnahmen geprüft und die mit der Umsetzung verbunden Kosten ermittelt werden. Der Magistrat prüft eine temporäre Ergänzung während der wärmeren Jahreszeit im Abschnitt Max-Pruss-Straße oder ein höheres Leerungsintervall. Auch in wieweit die Aufstellung von Papierkörben an den Sitzbänken in der Braunfelsstraße, der Philipp-Fleck-Straße und dem Friedrich-Naumann-Platz umgesetzt werden kann und warum bisher darauf verzichtet wurde. Aktuell werden die genannten Abschnitte einmal wöchentlich gereinigt (Reinigungsklasse I): · Max-Pruss-Straße (montags) · Kuhwaldsiedlung: Philipp-Reis-Straße, Funckstraße, Friedrich-Naumann-Straße (mittwochs) Es handelt sich um ein reines Wohngebiet ohne bisherige Auffälligkeiten. Grundsätzlich werden die Straßenabschnitte gemäß der festgelegten Reinigungsklasse im Rahmen der Satzungsreinigungen durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gereinigt. Im Rahmen dieser Touren erfolgt die Aufnahme aller losen Verunreinigungen (inkl. Papierkorbleerungen) und somit die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Stadthygiene. Diese Durchläufe beinhalten auch die Beseitigung von sog. wilden Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter. Insofern wird bereits mit regelmäßigen Reinigungs- und Entsorgungsleistungen die zu erbringende Leistung im Sinne der Stadtsauberkeit sichergestellt. Der jeweilige Reinigungszyklus eines Straßenabschnittes beruht auf der in der Satzung festgelegten Reinigungsklasse (RKL) (siehe Straßenverzeichnis) und steht im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Reinigungsbedürfnis und der Verkehrswichtigkeit wiederum i.V.m. den örtlichen Gegebenheiten (Durchgangsverkehr, Fußgängeraufkommen, Gastronomie- und Geschäftsdichte, etc.). Sofern der Ortsbeirat der Auffassung ist, dass eine Erhöhung für konkrete Straßenabschnitte unumgänglich ist, kann beim Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung, eine Überprüfung der Reinigungsklasse beantragt werden (E-Mail: strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de). Mit Blick auf die letzten Betrachtungsjahre lag hier allerdings keine Beschwerdelage vor. Bei konkreten Auffälligkeiten kann man sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 17.02.2025, OI 91 Antrag vom 30.09.2025, NR 1378 Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 94 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 94 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 94 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Tag der Stadtteilgeschichte einführen
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 95 Betreff: Tag der Stadtteilgeschichte einführen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6864 - NR 1440/25 FDP - Zu 1.: Frankfurt als vielfältige und zugleich wachsende Stadt bietet mit ihren verschiedenen Stadtteilen historisch bedeutende Orte. Lokale Besonderheiten können mit einem Tag der Stadtteilgeschichte sichtbar gemacht und gestärkt werden. Ein Tag der Stadtteilgeschichte an wechselnden Orten fördert eine breite Teilhabe, Chancengleichheit und Identifikation mit allen Quartieren der Stadt. Ebenso können sozialer Zusammenhalt, Kommunikation und intergenerationaler Austausch gefördert werden. Ein Tag der Stadtteilgeschichte kann auch aus bildungspolitischer Perspektive für Kinder und Jugendliche als konkrete Erfahrung im eigenen Lebensraum demokratische Bildung erfahrbar machen. Zu 2.: Es bietet sich an, hierfür bereits ressourcenschonend bestehende Strukturen und Kooperationen in den einzelnen Stadtteilen zu nutzen. In vielen Stadtteilen sind bereits engagierte Vereinsstrukturen, wie Heimat- und Geschichtsvereine, Vereinsringe sowie aktive Sportvereine vorhanden. Besondere Stadtteilfeste, wie ein Sommerfest oder ein Adventsmarkt bieten gute Möglichkeiten, um an bestehende Netzwerke anzuknüpfen. Der Magistrat - Kulturamt - ist gerne bereit, Fördermöglichkeiten auf Antrag zu prüfen und steht darüber hinaus für eine Beratung zur Verfügung. Auch das Institut für Stadtgeschichte ist gerne bereit, die Initiativen von Bürger-, Geschichts- oder Heimatvereinen mit stadtgeschichtlicher Expertise zu beraten und mit Beständen des Archivs zu unterstützen. Bei der Vorbereitung von Tagen der Stadtteilgeschichte sollte das "Stadtteil-Historiker"-Projekt der Stiftung Polytechnische Gesellschaft Beachtung finden. Seit 2007 fördert die Stiftung alle zwei Jahre eine Gruppe von 25 engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die ehrenamtlich Aspekte der Frankfurter Stadt- und Stadtteilgeschichte bearbeiten und anschließend der Öffentlichkeit vorstellen. Die Ergebnisse der "Stadtteil-Historiker" bilden einen Fundus für die angedachten Tage der Stadtteilgeschichte. Zu 3.: Der Magistrat empfiehlt, den Schwerpunkt auf den kulturell-historischen Anlass zu legen und den Verkaufscharakter nachrangig zu betrachten. Eine Durchführung als städtische Veranstaltung ist nicht vorgesehen. Eine abschließende Entscheidung setzt daher eine konkrete Ausgestaltung der Veranstaltung sowie einen entsprechenden Antrag durch Vereine oder Initiativen aus dem jeweiligen Stadtteil voraus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.11.2025, NR 1440 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme bei Enthaltung Linke 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 166, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 41-5

  • Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 96 Betreff: Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6897 - OA 559/25 OBR 6, B 362/25 - Zwischenbericht: Der Grillplatz in Schwanheim liegt am Rand des Frankfurter Stadtwaldes im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Er ist ein wichtiger Ort für Freizeit und Begegnung - insbesondere für Menschen ohne eigenen Garten. Der Magistrat ist sich bewusst, dass der Grillplatz in Schwanheim in den vergangenen Jahren wiederholt zu Belastungen für Anwohnende und Besucher:innen geführt hat. Auch im vergangenen Jahr ist es wiederholt zu erheblichen Nutzungskonflikten sowie zu Verstößen gegen die Grünanlagensatzung und straßenverkehrsrechtliche Regelungen gekommen. Der Magistrat verfolgt weiterhin das Ziel, belastbare und rechtssichere Lösungsansätze zu entwickeln, die sowohl den sozialen Nutzungsanspruch öffentlicher Grillplätze als auch die Belange von Umwelt- und Naturschutz, Anwohnerschaft, Verkehrssicherheit sowie die Steuerungs- und Vollzugsmöglichkeiten der Verwaltung angemessen berücksichtigen. Der Magistrat wird die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr, von anderen Grillplätzen im Stadtgebiet sowie aus anderen Kommunen in ein Konzept für den Grillplatz in Schwanheim einbinden und dieses gemeinsam mit dem Ortsbeirat abstimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.05.2025, OA 559 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 362 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 96 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 96 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 167, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026

  • Verschmutzungen U-Bahn-Stationen - „Bußgelder“ einführen
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 97 Betreff: Verschmutzungen U-Bahn-Stationen - "Bußgelder" einführen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6951 - NR 1435/25 CDU - Zwischenbericht: Es ist bekannt, dass es in unterirdischen Verkehrsanlagen regelmäßig zu Verschmutzungen kommt, die die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste beeinträchtigen. Während Verunreinigungen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Frankfurt am Main auf Grundlage der Abfallsatzung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Bußgeldern geahndet werden können, bestehen für unterirdische Verkehrsanlagen der VGF derzeit nur eingeschränkte Sanktionsmöglichkeiten. Die RMV-Beförderungsbedingungen ermöglichen die Ahndung von Verstößen gegen das Rauchverbot mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 15,00 € sowie von Verstößen gegen das Verbot von Betteln, Werben und Sammeln mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 30,00 €. Für sonstige Verunreinigungen (z. B. Wegwerfen von Abfällen, Verunreinigung von Bahnsteigen oder Verteilerebenen) besteht derzeit kein vergleichbares, wirksames Sanktionsinstrument. Vor diesem Hintergrund werden aktuell drei Handlungsoptionen geprüft: 1. Eine Erweiterung der RMV-Beförderungsbedingungen um Vertragsstrafen bei Verunreinigungen, damit die VGF eigenständig gegenüber Verursachern von Verschmutzungen Vertragsstrafen verhängen könnte. 2. Eine Anpassung der Benutzungsordnung für unterirdische Verkehrsbauwerke der VGF, die es der VGF ermöglichen würde, eigenständig ordnungsähnliche Maßnahmen oder Sanktionen bei Verstößen gegen Sauberkeitsregeln durchzusetzen. 3. Eine Ausdehnung der städtischen Abfallsatzung auf unterirdische Verkehrsbauwerke, sodass auch Verstöße in diesen Bereichen als Ordnungswidrigkeiten mit einheitlichen Bußgeldern geahndet werden könnten. Die Prüfung und Bewertung der genannten Optionen, unter Einbeziehung aller zu beteiligenden Stellen, sind noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird nach Abschluss der Prüfungen erneut berichten und eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.11.2025, NR 1435 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 269 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 19.05.2026, TO I, TOP 80 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 97 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 74, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 19.05.2026

  • Saubere und funktionsfähige Grillplätze
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 98 Betreff: Saubere und funktionsfähige Grillplätze Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6898 - NR 1271/25 CDU, B 363/25 - Zwischenbericht: Der Magistrat analysiert derzeit unterschiedliche Lösungsansätze bundesweiter Kommunen. Dabei wird auch das Modell der Online-Reservierung bewertet. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, wird der Magistrat entsprechend berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.05.2025, NR 1271 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 363 Bericht des Magistrats vom 26.05.2026, B 173 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6, 10, 11 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 98 hat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und wird somit zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, AfD und BFF (= Kenntnis) GRÜNE und SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Linke (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 98 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 98 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 168, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026

  • Erwerb der Euro-Skulptur durch die Stadt Frankfurt am Main
    B
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 99 Betreff: Erwerb der Euro-Skulptur durch die Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6936 - NR 743/23 CDU, B 460/23 - Zu 1.: Der Magistrat hat gemeinsam mit dem Frankfurter Kultur Komitee e. V. Gespräche über die Zukunft der von Ottmar Hörl entworfenen Euro-Skulptur geführt. Im Ergebnis wurde einvernehmlich eine Lösung erarbeitet, die den dauerhaften Erhalt der Euro-Skulptur sichert. Ein Übergang in den Besitz der Stadt war dafür nicht erforderlich. Stattdessen übernimmt die Europa Union Frankfurt e. V. die Euro-Skulptur. Die Europa Union Frankfurt e. V. ist ein gemeinnütziger, überparteilicher Verein, der sich für die Förderung des europäischen Gedankens in Frankfurt engagiert. Die offizielle Besitzübergabe erfolgte im Dezember 2025. Gemeinsam mit Partnern unterstützt die Stadt Frankfurt am Main den Fortbestand der Euroskulptur auch finanziell. Zu 2.: Der Magistrat hat in 2025 beschlossen, dass die Stadt Frankfurt am Main für die laufenden Kosten des Unterhalts der Skulptur 30 T€ jährlich der Europa Union Frankfurt e. V. bereitstellt. Des Weiteren werden Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 für eine einmalige Generalüberholung aus dem Dezernatsbudget des Dezernats V in Höhe von bis zu 32 T€ bereitgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.08.2023, NR 743 Bericht des Magistrats vom 08.12.2023, B 460 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 99 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 169, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 41

  • Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG
    M
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.03.2026, M 52 Betreff: Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.20222, § 2652 (M 175) Dem Vorschlag des Magistrats, Herrn Schmidt - wohnhaft in Offenbach am Ma in - zum Patientenfürsprecher für das Nordwestkrankenhaus Frankfurt am Main zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift des Patientenfürsprechers ist dem zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: A. Zielsetzung Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger. B. Alternativen keine C. Lösung Herr Schmidt soll zum nächst möglichen Zeitpunkt als Patientenfürsprecher im Nordwestkrankenhaus Frankfurt mit Zustimmung des Krankenhausträgers als Patientenfürsprecher tätig sein. Es ist anzumerken, dass Herr Schmidt nicht beim Nordwestkrankenhaus angestellt ist. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 175 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP; AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA; AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 128, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 53-4

  • Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG
    M
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.03.2026, M 53 Betreff: Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2022, § 2652 (M 175) Dem Vorschlag des Magistrats, Frau Ulrich - wohnhaft in Frankfurt am Ma in - zur Patientenfürsprecherin für das BG Unfallklinik Frankfurt am Main zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: A. Zielsetzung Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecher:innen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger. B. Alternativen keine C. Lösung Frau Ulrich soll zum nächst möglichen Zeitpunkt als Patientenfürsprecherin im BGU Krankenhaus Frankfurt mit Zustimmung des Krankenhausträgers als Patientenfürsprecherin tätig sein. Es ist anzumerken, dass Frau Ulrich nicht bei der BGU angestellt ist und sich im Ruhestand befindet. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 175 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP; AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA; AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 129, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 53-4

  • Barrierefreier Zugang zum Steinbachtal in Praunheim
    STOB 7
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 443 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Steinbachtal in Praunheim Zu 1. und 2. Der Magistrat bestätigt den dringenden Bedarf nach einer radfahrtauglichen Rampe und bedauert die entstandene Verzögerung. Die angekündigte Machbarkeitsstudie zur Umsetzung einer barrierefreien Lösung zum Zugang des Steinbachtals vom Praunheimer Weg / Alt-Praunheim konnte noch nicht erstellt werden. Generell ist davon auszugehen, dass die Umsetzung einer vollständig barrierefreien Rampe (max. 6 % Steigung, Zwischenpodest alle 10 m) eine zeitintensive und anspruchsvolle Maßnahme sein wird. Dies ergibt sich aus der Topografie des Weges, der eine beträchtliche Längsneigung aufweist. Der Zugang zum Steinbachtal unterliegt zudem mehreren städtischen Vermögensverwaltungen und berührt umwelt- und gewässersensible Belange im Umfeld der Grünanlage, sodass bauliche Eingriffe nur beschränkt möglich sind. Um eine deutliche Verbesserung gegenüber der Bestandssituation zu erreichen, ist auch eine einfache radfahrtaugliche Rampe denkbar, die von Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen genutzt werden kann. Der Magistrat wird auf den Ortsbeirat zukommen, sobald neue Erkenntnisse vorliegen Zu 3. Der Magistrat weist darauf hin, dass eine bessere Anbindung über die Augustenburgstraße nur suboptimal funktionieren wird, da der größte Teil der Radfahrer:innen als Nord‑Süd‑Ziel den Volkspark Niddatal (Bockenheim, Innenstadt) hat. Diese Zahl wird weiter deutlich zunehmen, wenn das neue Wohngebiet entlang der A5 gebaut wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7263

  • Bushaltestelle „Rathaus Harheim“
    STOB 14
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 446 Betreff: Bushaltestelle "Rathaus Harheim" Die Haltestelle ist weiterhin Teil des Umbauprogramms E3-2017 und befindet sich in der planerischen Bearbeitung: Der Gehweg ist schmal und wird durch die angrenzende Gebäudefassade begrenzt. Die für eine normgerechte barrierefreie Haltestelle erforderlichen Maße (unter anderem eine Wartefläche von mindestens 2,5 Metern Tiefe und eine Sonderbordhöhe von circa 18 Zentimetern) lassen sich an diesem Standort nicht umsetzen. Die weitere Planung wird im Jahr 2026 wieder aufgenommen, in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) abgestimmt und zu gegebener Zeit dem Ortsbeirat vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7701

  • Licht ins Dunkel bringen
    STOB 16
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 447 Betreff: Licht ins Dunkel bringen Unterhalb der Brücke und entlang des Weges gibt es eine Beleuchtungsanlage. Jedoch wurde eine Leuchte von Unbekannten demontiert. Der Magistrat veranlasst, dass die Leuchte zeitnah wieder montiert wird und die Anlage wieder voll funktionsfähig ist. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass er immer darauf achtet, Lichtquellen einzusetzen, die Insekten möglichst wenig beinträchtigen. Eine generell "insektenfreundliche" oder "insektenverträgliche" Beleuchtung allerdings gibt es nach Auffassung des Magistrats nicht. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder insektenverträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an, beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auf diese auswirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7836

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brücke zwischen Reifenberger Straße und Westhausen
    STOB 7
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 448 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brücke zwischen Reifenberger Straße und Westhausen Zu 1. Die Beleuchtungsanlage auf der Brücke zwischen der Reifenberger Straße und dem Stadtteil Westhausen wurde nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Regeln der Technik beziehungsweise Normen und in Abstimmung mit dem Betreiber der A661 installiert. Eine Erhöhung der Beleuchtungsstärke könnte dazu führen, dass Verkehrsteilnehmende geblendet werden. Der Magistrat wird daher an der momentanen Beleuchtungsstärke festhalten. Wenn Leuchten ausfallen, können diese an das mit der Betriebsführung beauftragte Unternehmen, die StraßenBeleuchtung Rhein Main GmbH (SRM), gemeldet werden. Dies ist online auf https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt oder telefonisch unter 069/213-88110 möglich. Unabhängig davon wird der Magistrat veranlassen, dass die SRM die Beleuchtung in diesem Bereich überprüft. Zu 2. Es ist Aufgabe der Stadt, nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege sowie die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Zur Fahrbahn: Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ist mit dem Winterdienst beauftragt und gewährleistet die Verkehrssicherungspflicht für die Stadt Frankfurt am Main auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Fahrradwegen. Der Winterdienst gemäß § 11 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung (StrS) wird nach einem abgestimmten Prioritätenplan durchgeführt. Höchste Priorität haben die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen sowie Straßen mit oberirdischem ÖPNV und Gefällstrecken. Weitere Kriterien sind Krankenhaus- und Feuerwehrzufahrten. Weiterhin werden die ganzjährigen Unfallschwerpunkte berücksichtigt. Erst, wenn diese Straßen geräumt sind, werden Zubringerstraßen und Erschließungsstraßen abgearbeitet. Danach werden gefahrengeneigte Wohn- und Nebenstraßen sowie Fahrradwege abgearbeitet und mit Splitt bestreut. Die Reifenberger Straße wird insofern als Wohnstraße behandelt. Zum Geh- und Radweg: Da es sich bei dem Gehweg nicht um einen Radweg handelt, gibt es dort keinen priorisierten Winterdienst. Für die Gehwege der Reifenberger Straße sind die Anlieger:innen in der Verpflichtung, den entsprechenden Winterdienst zu leisten (siehe § 11 Abs. 1 StrS). Zur Brücke: Der Winterdienst auf dem Bauwerk ist beauftragt, jedoch kann es im Rahmen der oben angesprochenen Leistungsfähigkeit dazu kommen, dass das Bauwerk nicht sofort - beziehungsweise bei extremen Wetterlagen schlimmstenfalls überhaupt nicht - beräumt wird. Der Magistrat hat aber bereits darauf hingewiesen, dass das Bauwerk prominenter im Winterdienst berücksichtigt werden soll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7523

  • Bustaktung in der Rödelheimer Landstraße verdichten
    STOB 7
    13.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 449 Betreff: Bustaktung in der Rödelheimer Landstraße verdichten Im Bereich des Neubaugebietes Schönhofviertel sind zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Angebotsverbesserungen vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung des zukünftigen Angebots wird derzeit noch in Abhängigkeit vom Bezugsfortschritt, der Nachfrageentwicklung und der verfügbaren Infrastruktur erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7716

ZurückSeite 94 Weiter