Bushaltestelle "Rathaus Harheim"
Zusammenfassung
Die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" wird weiterhin im Rahmen des Umbauprogramms E3-2017 bearbeitet. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten können die geforderten Maße für eine barrierefreie Haltestelle nicht realisiert werden. Die Planung soll 2026 wieder aufgenommen und dem Ortsbeirat vorgestellt werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Haltestelle ist weiterhin Teil des Umbauprogramms E3-2017 und befindet sich in der planerischen Bearbeitung: Der Gehweg ist schmal und wird durch die angrenzende Gebäudefassade begrenzt. Die für eine normgerechte barrierefreie Haltestelle erforderlichen Maße (unter anderem eine Wartefläche von mindestens 2,5 Metern Tiefe und eine Sonderbordhöhe von circa 18 Zentimetern) lassen sich an diesem Standort nicht umsetzen.
Die weitere Planung wird im Jahr 2026 wieder aufgenommen, in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) abgestimmt und zu gegebener Zeit dem Ortsbeirat vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2025OFOF 252/14Bushaltestelle „Rathaus Harheim“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2025OMOM 7701Bushaltestelle „Rathaus Harheim“Direktanregung
- 13. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 446Bushaltestelle „Rathaus Harheim“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab