Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, die Nutzung des Grillplatzes in Schwanheim zu regulieren, um Konflikte mit Anwohnern und Besuchern zu minimieren. Durch die Entwicklung von rechtssicheren Lösungsansätzen sollen die sozialen Bedürfnisse sowie Naturschutzbelange besser berücksichtigt werden. Ziel ist es, eine positive Nutzungserfahrung für alle Beteiligten zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Bericht

Der Grillplatz in Schwanheim liegt am Rand des Frankfurter Stadtwaldes im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Er ist ein wichtiger Ort für Freizeit und Begegnung - insbesondere für Menschen ohne eigenen Garten. Der Magistrat ist sich bewusst, dass der Grillplatz in Schwanheim in den vergangenen Jahren wiederholt zu Belastungen für Anwohnende und Besucher:innen geführt hat. Auch im vergangenen Jahr ist es wiederholt zu erheblichen Nutzungskonflikten sowie zu Verstößen gegen die Grünanlagensatzung und straßenverkehrsrechtliche Regelungen gekommen. Der Magistrat verfolgt weiterhin das Ziel, belastbare und rechtssichere Lösungsansätze zu entwickeln, die sowohl den sozialen Nutzungsanspruch öffentlicher Grillplätze als auch die Belange von Umwelt- und Naturschutz, Anwohnerschaft, Verkehrssicherheit sowie die Steuerungs- und Vollzugsmöglichkeiten der Verwaltung angemessen berücksichtigen. Der Magistrat wird die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr, von anderen Grillplätzen im Stadtgebiet sowie aus anderen Kommunen in ein Konzept für den Grillplatz in Schwanheim einbinden und dieses gemeinsam mit dem Ortsbeirat abstimmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. März 2026 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 559 zurück — Anregung, beschlossen am 20. Mai 2025. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 96 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 96 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen