Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer Weg
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, auf die Verwendung von Stahlabweisern zu verzichten, um die Passierbarkeit des Gehwegs für mobilitätseingeschränkte Personen nicht zu beeinträchtigen. Stattdessen wird eine Zickzacklinie als Grenzmarkierung umgesetzt, um das Haltverbot besser zu verdeutlichen. Dies soll im ersten Halbjahr 2026 realisiert werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich ämterübergreifend abgestimmt und sieht von einer Lösung mit Stahlabweisern ab, da der Gehweg ohnehin schon eine geringe Breite aufweist und das Passieren - besonders für mobilitätseingeschränkte Personen - erschwert würde. Der Magistrat weist darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Parken vor abgesenkten Bordsteinen untersagt ist. Wer trotzdem dort parkt, begeht wissentlich einen Verkehrsverstoß. Um das bestehende Haltverbot im Bereich des abgesenkten Bordsteins zu verdeutlichen, wird eine Zickzacklinie als Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 StVO) umgesetzt. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 ausgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1350/6Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2025OMOM 7724Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer WegDirektanregung
- 23. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 555Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab