Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer Weg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Sicherung des Fußwegs im Apoldaer Weg zu ergreifen, um die Überquerung der Straße für Fußgänger zu verbessern und die Leerung der Mülltonnen zu erleichtern. Dies ist notwendig, um den mobilitätseingeschränkten Bürgern beim Überqueren der Straße zu helfen und zusätzliche Rücksicht auf die Müllabfuhr zu nehmen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen den Gebäuden Apoldaer Weg 2 und 4 zur Fahrbahn hin derart abzusichern, dass Fußgänger die Straße ungehindert überqueren können und eine problemlose Leerung der Mülltonnen durch die Müllabfuhr gewährleistet ist.
Auch wenn die Pflasterung des Gehweges und die Bordsteinabsenkung bereits klar auf die Parkordnung hinweisen, ist eine zusätzliche Maßnahme bspw. durch Parkwinkel, Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) oder sogar Stahlabweiser erforderlich.
Begründung
Mobilitätseingeschränkte Bürger haben den Ortsbeirat auf die bestehende Problematik an der genannten Stelle in der Märchensiedlung aufmerksam gemacht. Da an dieser Stelle zudem die Mülltonnen zur Entleerung auf die Straße gestellt werden, erscheint eine zusätzliche Absicherung sehr sinnvoll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1350/6Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2025Sie sind hierOMOM 7724Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer WegDirektanregung
- 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 555Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats