Griesheim: Bahnhof Griesheim - Wie kommen fahrradfahrende Bahnnutzer mit den Fahrrädern zum Mittelgleis 2 und 3 (102 und 103)
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, über die Zugänglichkeit der Mittelgleise am Griesheimer Bahnhof für Fahrradfahrende zu informieren. Grund dafür ist, dass Fahrräder oft schwer zu tragen sind, insbesondere beim Überwinden von Treppen. Ziel ist die Schaffung von geeigneten Fahrradabstellmöglichkeiten oder Zugängen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen den Gebäuden Apoldaer Weg 2 und 4 zur Fahrbahn hin derart abzusichern, dass Fußgänger die Straße ungehindert queren können und eine problemlose Leerung der Mülltonnen durch die Müllabfuhr gewährleistet ist.
Auch wenn die Pflasterung des Gehweges und die Bordsteinabsenkung bereits klar auf die Parkordnung hinweisen, ist eine zusätzliche Maßnahme bspw. durch Parkwinkel, Grenzmarkierung (Vz. 299) oder sogar Stahlabweiser erforderlich.
Begründung
Bahnnutzer müssen nicht zu Fuß unterwegs sein, sondern können auch ihre Fahrräder mitnehmen. Diese sind aber nicht leicht zu tragen, wenn man eine Treppe überwinden muss, sondern hierfür gab es immer Fahrradrinnen, um die Fahrräder auf den Bahnsteig zu bekommen. Diese sind in Griesheim bei dem renovierten Zugang Ost zum Mittelgleis nicht eingebaut. Der Ortsbeirat bittet daher um Mitteilung, wie die Bahnnutzer mit Fahrrad das Mittelgleis erreichen bzw. von ihm wegkommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025Sie sind hierOFOF 1350/6Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2025OMOM 7724Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer WegDirektanregung
- 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 555Absicherung des Fußwegs im Bereich der Bordsteinabsenkung Apoldaer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme