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  • Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße
    STOB 5
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 627 Betreff: Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße Der Anregung wird seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen. Die Übertretungsquote der durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen der letzten drei Jahre liegt bei 6,7 % und damit im unauffälligen Bereich. Der Einsatz des Dialog-Displays wäre hier unverhältnismäßig. Das Anbringen einer Fahrbahnmarkierung ist ebenfalls nicht verhältnismäßig. Das Verkehrszeichen 274.1 Straßenverkehrs-ordnung (StVO) "Beginn Tempo 30 Zone" ist beidseitig vorhanden und gut erkennbar. Insofern bestehen objektiv keine zwingenden Notwendigkeiten für straßenbehördliches Tätigwerden, zumal sich vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen grundsätzlich nicht wirksam verhindern lässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7612

  • Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern
    STOB 5
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 628 Betreff: Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern Der Magistrat hat bereits eine durchgängige Zaunanlage auf Seite der Gerbermühlstraße errichtet. Eine Überquerung der Gleise als Abkürzung wäre also unmittelbar mit einem Übersteigen des Zauns verbunden. Auf der Seite des Strahlenberger Wegs liegt die Verantwortung für den Holzlattenzaun bei der Deutschen Bahn (DB). Der Magistrat kann dort nicht tätig werden. Dies wurde bereits in der Vergangenheit überprüft. Alleine die Bahnvorschriften zur Erdung der Zaunanlage und ein notwendiger Gestattungsvertrag sind überaus komplex. Der Magistrat kann keinen Einfluss auf die DB ausüben, damit diese eine Zaunanlage errichtet. Auch sieht die DB keine Veranlassung, sämtliche innerstädtische Gleisstrecken vor einem Betreten zu schützen. Im angesprochenen Bereich gibt es überdies eine Diensttreppe, welche die DB benötigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7598 Antrag vom 23.04.2026, OF 3/5 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 75

  • Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Straßenbahnwagen des Typs „T"
    STOB 5
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 629 Betreff: Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Straßenbahnwagen des Typs "T" Wie am 03. März 2026 durch die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) bekannt gegeben, kann der T-Wagen voraussichtlich ab Sommer 2026 schrittweise wieder im Fahrgastbetrieb eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Hersteller Alstom die letzten noch offenen technischen Anpassungen und die Wieder-Zulassung der Fahrzeuge bewältigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.02.2025, V 1138

  • Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren
    STOB 6
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 630 Betreff: Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren Der Magistrat entspricht der Anregung. Der Reparaturauftrag für die Instandsetzung des Bücherschrankes am Standort Alt-Nied wurde erteilt, die Instandsetzungsarbeiten laufen bereits. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7906

  • Mülltrennung in Wohnsiedlungen ermöglichen
    STOB 1
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 631 Betreff: Mülltrennung in Wohnsiedlungen ermöglichen Vorab informiert der Magistrat darüber, dass die Verantwortung für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Sicherstellung der praktischen Voraussetzungen für eine Mülltrennung oder das Informieren der Mieter:innen, bei den jeweiligen Grundstückseigentümer:innen liegen. Die Stadt Frankfurt sowie die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) verfügen über keine direkten Handlungsmöglichkeiten, da die Organisation der Abfallbehälter den Grundstückseigentümer:innen obliegt. Die FES GmbH bietet eine umfassende Unterstützung in Form von einer Fachberatung sowie Serviceleistungen an. Wohnungsbaugesellschaften und Privateigentümer:innen können sich bei jeglichen Fragen zur Optimierung der Mülltonnenstandplätze an die Standplatzberatung der FES GmbH (standplatzberatung@fes-frankfurt.de) wenden. Darüber hinaus stellt die FES GmbH auf ihrer Website (https://www.fes-frankfurt.de/) für Bürger:innen sowie Grundstückseigentümer:innen verschiedene Informationen zur richtigen Mülltrennung sowie relevante Formulare bereit. Dazu gehört beispielsweise die Broschüre "Was kommt wo hinein? Abfall richtig trennen" Broschüre "Was kommt wo hinein? Abfall richtig trennen. Etwa alle sechs Monate organisiert die FES GmbH einen Austausch mit allen Wohnungsbaugesellschaften und Vertreter:innen der Stadt Frankfurt. In der Regel sind Mitarbeiter:innen des Umweltamtes, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und des Ordnungsamtes beteiligt. In diesem Rahmen werden etwaige Probleme sowie Anregungen der Wohnungsbaugesellschaften besprochen und Lösungsansätze diskutiert. Zur Erreichung des Ziels, eine Zero-Waste-City zu werden, wurde am 22.10.2025 eine stadtweite Werbekampagne gestartet. Auch die Wohnungsbaugesellschaften beteiligen sich daran, indem sie in ihren Beständen Informationsaushänge anbringen. Ein wichtiger Bestandteil der Kampagne ist die direkte Ansprache vor Ort, um den Bürger:innen die richtige Mülltrennung zu erläutern und praktische Tipps zu vermitteln. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diese persönliche Ansprache aus Kapazitätsgründen nicht flächendeckend erfolgen kann. Ein weiterer wichtiger Baustein der Kampagne ist die Informationsplattform zerowasteffm.de. Sie bietet Hinweise zur Mülltrennung, informiert über städtische Initiativen und Angebote und ermöglicht die Teilnahme am sogenannten "Waste-Bewerb". In diesem interaktiven Online-Quiz mit 100 Fragen und 10 Leveln erwerben die Teilnehmenden spielerisch Kenntnisse darüber, wie Abfälle korrekt getrennt und bestmöglich vermieden werden können. Die Nassauische Heimstätte begrüßt das Vorhaben des Magistrats und unterstützt das Ziel, Frankfurt zur Zero Waste City zu entwickeln. In Wohnsiedlungen der NH, hier im Speziellen im Gallus, stehen ausreichend und klar gekennzeichnete Sammelbehälter für Bioabfall, Wertstoffe (Gelbe Tonne) und Altpapier zur Verfügung. Die NH prüft regelmäßig den Bedarf und passt die Ausstattung bei Neuaufstellung, Aufstockung oder Austausch der Tonnen entsprechend an. Eine funktionierenden Mülltrennung und Entsorgung ist der NH und auch vielen ihrer Mieter:innen sehr wichtig. Daher betont die NH, dass sie ihre Mieter:innen bereits seit jeher umfassend über die korrekte Trennung von Abfällen informiert. Zu den etablierten Maßnahmen zählen: Aushänge in den Hausfluren, Persönliche Anschreiben an die Bewohnerinnen und Bewohner, Aufdrucke und Hinweise direkt an den Sammelbehältern, sowie die persönliche Ansprache durch unseren Objektmanager vor Ort. Darüber hinaus wird jeder neue Kunde über die Mieter-App der NH gezielt und verständlich über das korrekte Mülltrennungsverfahren informiert. Durch diese vielfältigen Informationswege, auch in mehrsprachiger Form, stellt die NH sicher, dass alle Mieter:innen regelmäßig und verständlich über das Mülltrennungsverfahren informiert werden. Das Ziel ist es, die Akzeptanz und das Bewusstsein für nachhaltige Abfallwirtschaft kontinuierlich zu fördern. Zusätzlich wird die Befüllung der Tonnen regelmäßig durch ein externes Unternehmen kontrolliert, um die Einhaltung der Mülltrennungsregeln sicherzustellen und gegebenenfalls gezielt nachzusteuern. Die NH bringt sich gerne aktiv ein, um gemeinsam mit dem Ortsbeirat und den Bewohner:innen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Abfallwirtschaft zu schaffen und das Zero Waste-Ziel zu erreichen. Auch die ABG Frankfurt Holding begrüßt das Ziel der Stadt Frankfurt, Zero Waste City werden. Die Müllplätze der ABG sind in der Regel mit allen notwendigen Tonnen ausgestattet. Zudem arbeitet die ABG darauf hin, durch gezielte Maßnahmen den Restmüllanteil zu verringern. In den Häusern wird gezielt durch Aushänge über richtige Mülltrennung hingewiesen, ebenso in der Mieterzeitschrift. Darüber hinaus erhalten Mieter:innen zusätzlich Informationsmaterial der FES. Die ABG arbeitet daran, Fehlbefüllungen zu verhindern. Dennoch kommt es an einigen Müllstandorten nach mehrfachen Sonderleerungen zum Abzug der Biotonnen und der Gelben Tonnen durch die FES. In diesen Fällen wird mit zeitlichem Abstand versucht, über die FES neue Tonnen zu ordern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7578

  • Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude Robert-Mayer-Straße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar?
    STOB 2
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 632 Betreff: Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude Robert-Mayer-Straße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar? Das Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 wurde vom Landesamt für Denkmalpflege mit der Adresse Robert-Mayer-Straße 6-10 unter Denkmalschutz gestellt. Im von der Stadtverwaltung genutzten Geoportal besitzt der Kramerbau die Adresse Robert-Mayer-Straße 6-8. Das im Geoportal mit der Adresse Robert-Mayer-Str. 10 gelistete zehngeschossige Eckgebäude des Fachbereichs 12 - Informatik und Mathematik ist nicht in die Denkmalliste aufgenommen worden. Zu 1: Der Fachbereich Informatik und Mathematik erhält einen Neubau auf dem naturwissenschaftlichen Campus Riedberg der Goethe-Universität. Die Bauarbeiten sollen nach Aussage der Universität Frankfurt Ende 2026 abgeschlossen werden. Zu 2-5: Der Magistrat hält an den Zielen des B 569 fest. Der Kramerbau liegt überwiegend auf Flächen, die als öffentliche Grünfläche (Parkanlage - und private Grünfläche - Museumspark) festgesetzt sind. Mit der durchgehenden öffentlichen Nord-Süd Grünverbindung mit seinen Grün- und Freiflächen werden sowohl die notwendigen Quartiersdurchlüftung als auch die Kompensation für die höhere bauliche Ausnutzung der angrenzenden Baufelder geschaffen. Die private Grünfläche dient der Adressbildung des in Planung befindlichen Neubaus Senckenberg-Museum von der Robert-Mayer-Straße, der über die Grünfläche einen neuen Zugang erhalten wird. Die Ziele der Festsetzungen öffentliche und private Grünfläche können nach Unterschutzstellung nicht mehr erreicht werden, da die auf diesem Grundstück vorgesehene öffentliche und private Grünfläche nicht umgesetzt werden kann. Die möglichen Optionen für das Institutsgebäude werden im Rahmen des Bebauungsplans geprüft. Zu 6: Ja. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1344

  • Sanierungsmaßnahme Gellertstraße
    STOB 3
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 633 Betreff: Sanierungsmaßnahme Gellertstraße Die Liegenschaft befindet sich im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 42 - Nordend II zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart. Bisher liegt der Bauaufsicht für die geplanten Maßnahmen weder ein satzungsrechtlicher Antrag noch ein Bauantrag vor. In einem etwaigen Baugenehmigungsverfahren wird die Bauaufsicht sicherstellen, dass die Erhaltungssatzung - auch hinsichtlich der Fassadengestaltung - beachtet wird. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen sozialverträglich umgesetzt werden. Für die Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 hat der Magistrat zusammen mit der ABG ein umfassendes Maßnahmenpaket vereinbart: Die ABG spricht keine Wohnungskündigungen aus. Eine umfassende Kernsanierung ist ausschließlich bei den Wohngebäuden in der Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 erforderlich. Bei allen anderen Wohnungen in der Gellertsiedlung sind keine umfassenden Maßnahmen geplant. Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 können während der Baumaßnahmen in eine andere Wohnung im ABG-Bestand wechseln und nach Abschluss der Sanierung auf Wunsch zurückkehren. Wählen die Mieter:innen die alternativen ABG-Bestandswohnungen, können sie ihre bisherige Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter in die neuen Wohnungen mitnehmen. Mit rund 20 Haushalten wurden bereits Umzüge in neue ABG-Wohnungen vereinbart, die ihnen auf der Grundlage ihrer Wünsche in Bezug auf Stadtteil, Wohnungsgröße, Etage oder bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Balkon oder Terrasse angeboten wurden. In vielen Fällen liegen die neuen Wohnungen im Nordend oder im benachbarten Stadtteil Bornheim. Weitere Wohnungsvermittlungen sind im Gange. Für die derzeitigen Bestandsmieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 mit Anspruch auf eine geförderte Wohnung wurde zwischen dem Amt für Wohnungswesen und der ABG FRANKFURT HOLDING eine Vereinbarung getroffen, nach der sie in eine geförderte Wohnung im ABG-Bestand wechseln können und gegebenenfalls sogar eine geringere Miete zahlen als bisher. Derzeitige Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119, die nach Abschluss der energetischen Modernisierung an ihre bisherige Adresse zurückziehen möchten, erhalten ein Erstzugriffsrecht auf die sanierten Wohnungen. Für derzeitige Bestandsmieter:innen gilt eine gedämpfte Kaltmiete von 13 Euro pro Quadratmeter bei gleichzeitigem hohen energetischen Standard. In der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 werden rund 30 Prozent geförderte Wohnungen durch Umbau und Sanierung geschaffen. Diese geförderten Wohnungen werden bei entsprechender Berechtigung insbesondere bisherigen Mieterinnen und Mietern angeboten. Damit kann das aktuelle Mietniveau gehalten oder sogar verringert werden (Einstiegsmieten: 7 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 1, 10 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 2). Bei Neubezug wird die Grundmiete für neue Bewohnerinnen und Bewohner ohne Förderberechtigung voraussichtlich bei 15 Euro pro Quadratmeter liegen. Maßgeblich dafür ist die ortsübliche Vergleichsmiete zum Zeitpunkt des Rückzugs gemäß Mietspiegel der Stadt Frankfurt im Jahr 2028/29. Stadt Frankfurt und ABG befinden sich weiterhin im engen Austausch mit allen betroffenen Mieterinnen und Mietern. Die anstehenden Maßnahmen werden transparent dargestellt, um individuelle und tragfähige Lösungen zu vereinbaren. Die Mieterinnen und Mieter werden vor Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen rechtzeitig über den Baufortschritt informiert und haben die Möglichkeit, ihren Rückzugswunsch zu bestätigen oder sich für einen Verbleib in der alternativen Wohnung zu entscheiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7864

  • Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße
    STOB 3
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 634 Betreff: Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße Bis 2040 werden in der Gellertsiedlung im Frankfurter Nordend rund 900 Wohnungen an klimafreundliche Fernwärme angeschlossen. Damit richtet die ABG FRANKFURT HOLDING ihren Wohnungsbestand auf eine klimafreundliche Zukunft aus. Die Maßnahmen werden nahezu vollständig im bewohnten Zustand durchgeführt. Eine umfassende Kernsanierung ist lediglich bei den in den 1930er Jahren errichteten Wohngebäuden in der Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 erforderlich. Dies betrifft 64 der insgesamt knapp 900 Wohneinheiten im Quartier. Aufgrund des baulichen Zustands dieser Wohnungen - insbesondere veralteter Heiz-, Wasser- und Elektroleitungen - ist hier eine Komplettsanierung mit Erneuerung der gesamten technischen Infrastruktur notwendig. Nach umfangreicher Abwägung hat die ABG sich daher entschieden, die Maßnahmen nicht im bewohnten Zustand durchzuführen. Diese Arbeiten werden voraussichtlich 18 bis 24 Monate dauern. Da nicht alle Wohnungen derzeit vermietet sind, sind rund 50 Mieterinnen und Mieter betroffen. Im Zuge der Maßnahmen wird auch der Ausbau von Photovoltaikanlagen vorangetrieben. Durch Dachausbauten entsteht neuer Wohnraum (ca. 1.100 Quadratmeter) und in den Erdgeschossen werden acht barrierearme Wohnungen geschaffen. Nach aktuellem Kenntnisstand des Magistrats soll es künftig 63 Wohnungen geben, davon 37 Zweizimmerwohnungen, 20 Dreizimmerwohnungen und sechs Vierzimmerwohnungen. Über einen Großteil dieser Maßnahmen wurden Mieterinnen und Mieter durch die ABG seit Mai 2025 schriftlich sowie in zwei Informations- und Dialogveranstaltungen informiert. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen sozialverträglich umgesetzt werden. Für die Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 hat der Magistrat zusammen mit der ABG ein umfassendes Maßnahmenpaket vereinbart: Die ABG spricht keine Wohnungskündigungen aus. Eine umfassende Kernsanierung ist ausschließlich bei den Wohngebäuden in der Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 erforderlich. Bei allen anderen Wohnungen in der Gellertsiedlung sind keine umfassenden Maßnahmen geplant. Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 können während der Baumaßnahmen in eine andere Wohnung im ABG-Bestand wechseln und nach Abschluss der Sanierung auf Wunsch zurückkehren. Wählen die Mieter:innen die alternativen ABG-Bestandswohnungen, können sie ihre bisherige Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter in die neuen Wohnungen mitnehmen. Mit rund 20 Haushalten wurden bereits Umzüge in neue ABG-Wohnungen vereinbart, die ihnen auf der Grundlage ihrer Wünsche in Bezug auf Stadtteil, Wohnungsgröße, Etage oder bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Balkon oder Terrasse angeboten wurden. In vielen Fällen liegen die neuen Wohnungen im Nordend oder im benachbarten Stadtteil Bornheim. Weitere Wohnungsvermittlungen sind im Gange. Für die derzeitigen Bestandsmieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 mit Anspruch auf eine geförderte Wohnung wurde zwischen dem Amt für Wohnungswesen und der ABG FRANKFURT HOLDING eine Vereinbarung getroffen, nach der sie in eine geförderte Wohnung im ABG-Bestand wechseln können und gegebenenfalls sogar eine geringere Miete zahlen als bisher. Derzeitige Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119, die nach Abschluss der energetischen Modernisierung an ihre bisherige Adresse zurückziehen möchten, erhalten ein Erstzugriffsrecht auf die sanierten Wohnungen. Für derzeitige Bestandsmieter:innen gilt eine gedämpfte Kaltmiete von 13 Euro pro Quadratmeter bei gleichzeitigem hohen energetischen Standard. In der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 werden rund 30 Prozent geförderte Wohnungen durch Umbau und Sanierung geschaffen. Diese geförderten Wohnungen werden bei entsprechender Berechtigung insbesondere bisherigen Mieterinnen und Mietern angeboten. Damit kann das aktuelle Mietniveau gehalten oder sogar verringert werden (Einstiegsmieten: 7 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 1, 10 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 2). Bei Neubezug wird die Grundmiete für neue Bewohnerinnen und Bewohner ohne Förderberechtigung voraussichtlich bei 15 Euro pro Quadratmeter liegen. Maßgeblich dafür ist die ortsübliche Vergleichsmiete zum Zeitpunkt des Rückzugs gemäß Mietspiegel der Stadt Frankfurt im Jahr 2028/29. Stadt Frankfurt und ABG befinden sich weiterhin im engen Austausch mit allen betroffenen Mieterinnen und Mietern. Die anstehenden Maßnahmen werden transparent dargestellt, um individuelle und tragfähige Lösungen zu vereinbaren. Die Mieterinnen und Mieter werden vor Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen rechtzeitig über den Baufortschritt informiert und haben die Möglichkeit, ihren Rückzugswunsch zu bestätigen oder sich für einen Verbleib in der alternativen Wohnung zu entscheiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1369

  • Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung?
    STOB 3
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 635 Betreff: Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung? Bis 2040 werden in der Gellertsiedlung im Frankfurter Nordend rund 900 Wohnungen an klimafreundliche Fernwärme angeschlossen. Damit richtet die ABG FRANKFURT HOLDING ihren Wohnungsbestand auf eine klimafreundliche Zukunft aus. Die Maßnahmen werden nahezu vollständig im bewohnten Zustand durchgeführt. Eine umfassende Kernsanierung ist lediglich bei den in den 1930er Jahren errichteten Wohngebäuden in der Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 erforderlich. Dies betrifft 64 der insgesamt knapp 900 Wohneinheiten im Quartier. Aufgrund des baulichen Zustands dieser Wohnungen - insbesondere veralteter Heiz-, Wasser- und Elektroleitungen - ist hier eine Komplettsanierung mit Erneuerung der gesamten technischen Infrastruktur notwendig. Diese Arbeiten werden voraussichtlich 18 bis 24 Monate dauern. Da nicht alle Wohnungen derzeit vermietet sind, sind rund 50 Mieterinnen und Mieter betroffen. Im Zuge der Maßnahmen wird auch der Ausbau von Photovoltaikanlagen vorangetrieben. Durch Dachausbauten entsteht neuer Wohnraum (ca. 1.100 Quadratmeter) und in den Erdgeschossen werden acht barrierearme Wohnungen geschaffen. Über einen Großteil dieser Maßnahmen wurden Mieterinnen und Mieter durch die ABG seit Mai 2025 schriftlich sowie in zwei Informations- und Dialogveranstaltungen informiert. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen sozialverträglich umgesetzt werden. Für die Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 hat der Magistrat zusammen mit der ABG ein umfassendes Maßnahmenpaket vereinbart: Die ABG spricht keine Wohnungskündigungen aus. Eine umfassende Kernsanierung ist ausschließlich bei den Wohngebäuden in der Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 erforderlich. Bei allen anderen Wohnungen in der Gellertsiedlung sind keine umfassenden Maßnahmen geplant. Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 können während der Baumaßnahmen in eine andere Wohnung im ABG-Bestand wechseln und nach Abschluss der Sanierung auf Wunsch zurückkehren. Wählen die Mieter:innen die alternativen ABG-Bestandswohnungen, können sie ihre bisherige Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter in die neuen Wohnungen mitnehmen. Mit rund 20 Haushalten wurden bereits Umzüge in neue ABG-Wohnungen vereinbart, die ihnen auf der Grundlage ihrer Wünsche in Bezug auf Stadtteil, Wohnungsgröße, Etage oder bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Balkon oder Terrasse angeboten wurden. In vielen Fällen liegen die neuen Wohnungen im Nordend oder im benachbarten Stadtteil Bornheim. Weitere Wohnungsvermittlungen sind im Gange. Für die derzeitigen Bestandsmieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 mit Anspruch auf eine geförderte Wohnung wurde zwischen dem Amt für Wohnungswesen und der ABG FRANKFURT HOLDING eine Vereinbarung getroffen, nach der sie in eine geförderte Wohnung im ABG-Bestand wechseln können und gegebenenfalls sogar eine geringere Miete zahlen als bisher. Derzeitige Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119, die nach Abschluss der energetischen Modernisierung an ihre bisherige Adresse zurückziehen möchten, erhalten ein Erstzugriffsrecht auf die sanierten Wohnungen. Für derzeitige Bestandsmieter:innen gilt eine gedämpfte Kaltmiete von 13 Euro pro Quadratmeter bei gleichzeitigem hohen energetischen Standard. In der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 werden rund 30 Prozent geförderte Wohnungen durch Umbau und Sanierung geschaffen. Diese geförderten Wohnungen werden bei entsprechender Berechtigung insbesondere bisherigen Mieterinnen und Mietern angeboten. Damit kann das aktuelle Mietniveau gehalten oder sogar verringert werden (Einstiegsmieten: 7 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 1, 10 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 2). Bei Neubezug wird die Grundmiete für neue Bewohnerinnen und Bewohner ohne Förderberechtigung voraussichtlich bei 15 Euro pro Quadratmeter liegen. Maßgeblich dafür ist die ortsübliche Vergleichsmiete zum Zeitpunkt des Rückzugs gemäß Mietspiegel der Stadt Frankfurt im Jahr 2028/29. Stadt Frankfurt und ABG befinden sich weiterhin im engen Austausch mit allen betroffenen Mieterinnen und Mietern. Die anstehenden Maßnahmen werden transparent dargestellt, um individuelle und tragfähige Lösungen zu vereinbaren. Die Mieterinnen und Mieter werden vor Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen rechtzeitig über den Baufortschritt informiert und haben die Möglichkeit, ihren Rückzugswunsch zu bestätigen oder sich für einen Verbleib in der alternativen Wohnung zu entscheiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1370

  • Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17
    STOB 2
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 636 Betreff: Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17 Zu 1. Der vom Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe e.V., im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main, mit einem privaten Investor geschlossene Mietvertrag war bis zum 28.02.2026 befristet. Die für die Versorgung Wohnungsloser und Geflüchteter zuständigen städtischen Ämter (Jugend- und Sozialamt sowie Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete) haben gemeinsam entschieden, das Angebot der Eigentümer für eine erneute befristete Verlängerung des Mietvertrages abzulehnen, da das Gebäude in einem baulich nicht zufriedenstellenden Zustand ist. Diese baulichen Mängel wirkten sich auf den Standard der Unterbringung aus. Das aus den 1960er Jahren stammende Bürogebäude ist von der Bausubstanz her in einem altersentsprechend schlechten Zustand und auch energetisch auf dem Stand der 1960er/1970er Jahre. Konkret zu nennen sind weiter die sanitären Anlagen. Ebenso entspricht das ursprünglich als Bürogebäude genutzte Gebäude den aktuellen Standards der Unterbringung nicht mehr. Zu 2. Durch die Schließung der Unterkunft Am Römerhof 17 sind 58 Unterbringungsplätze weggefallen. Alle Personen konnten unkompliziert in anderen - auch passgenaueren - Unterkünften versorgt werden. In den letzten Monaten wurden einige neue Unterkünfte im Stadtgebiet eröffnet, weitere werden folgen. So kann der Wegfall der 58 Plätze der Unterkunft im Römerhof problemlos aufgefangen werden. Zu 3. Die Stadt Frankfurt am Main hat stadtweit derzeit ausreichend Kapazitäten, um wohnungslose und geflüchtete Menschen unterzubringen. Auch im Ortsbezirk 2 gibt es mehrere Übergangsunterkünfte zur Versorgung betroffener Personen, die derzeit Kapazitäten haben. Zu 4. Eine temporäre oder eine eingeschränkte Nutzung der Liegenschaft Am Römerhof 17 kommt nicht in Betracht, da der geschlossene Mietvertrag ausgelaufen ist. Zu 5. Eine Teilsanierung oder Instandsetzung wäre aufgrund des hohen Sanierungsbedarfes unwirtschaftlich. Die Stadt Frankfurt hat genügend Unterkünfte die dem aktuellen Unterbringungsstandard entsprechen. Des Weiteren befinden sich derzeit noch Übergangsunterkünfte in der Fertigstellung, so dass der Platzbedarf abgedeckt ist. Zu 6. Nach Kenntnisstand der Stadt Frankfurt am Main hat die Eigentümergemeinschaft mit dem Gebäude andere Pläne. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2026, V 1377

  • Böllertrend außerhalb von Silvester
    STOB 1
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 637 Betreff: Böllertrend außerhalb von Silvester Hierzu wurde die Landespolizei um Stellungnahme gebeten, die wie folgt geantwortet hat: "Zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.01.2026 konnten 140 Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern/Böllern im operativen Lagebild festgestellt werden (Diebstahlsdelikte ausgenommen), darunter 55, die sich auf den erlaubnisfreien Zeitraum 29.12. bis 01.01. der jeweiligen Jahre bezogen. Außerhalb des erlaubnisfreien Zeitraums liegt der Durchschnitt bei 3,4 Fällen pro Monat, ohne erkennbare steigende Tendenz. Es handelt sich um Einzelfälle, wobei zutreffend ist, dass es sich um ein Jugendphänomen handelt (23,5 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen waren Heranwachsende und 39,2 Prozent Jugendliche; im Kindesalter waren 2 Prozent und 35,3 Prozent im Alter von 21 und mehr Jahren). Die Frankfurter Polizei bewertet jegliche Tendenzen im Rahmen von regelmäßigen Lageauswertungen und reagiert zeitnah präventiv wie repressiv. Sollten sich im Bereich des illegalen Umgangs mit Sprengstoff insbesondere durch Heranwachsende und Jugendliche neue Entwicklungen ergeben, wird die Frankfurter Polizei wirkungsvoll entgegenwirken." Soweit es sich bei den entsprechenden Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und die zu seiner Durchführung erlassenen Verordnungen um Straftaten handelt, liegt die Zuständigkeit für die Verfolgung bei Polizei und Justizbehörden. Auch die Stadtpolizei ist jedoch insoweit tätig, als die hier eingesetzte OPE regelmäßige Gewerbekontrollen durchführt und hierbei auch immer wieder unerlaubtes Feuerwerk sicherstellt bzw. beschlagnahmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1367

  • Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnen
    STOB 4
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 638 Betreff: Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnen Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir mit, dass das Besprühen privater Gebäude in der Wiesenstraße derzeit keinen Brennpunkt im Stadtgebiet darstellt. Eine Zunahme entsprechender Sachbeschädigungen ist nicht festzustellen. Straftaten dieser Art werden durch das örtlich zuständige 6. Polizeirevier bearbeitet. Die Revierleitung wird unabhängig davon das Gespräch mit dem Ortsvorsteher suchen, um mögliche Feststellungen zu erörtern und aus polizeilicher Sicht zu beraten." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7942

  • Baumscheibe vor dem Dom bepflanzen
    STOB 1
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 639 Betreff: Baumscheibe vor dem Dom bepflanzen Seit "Herstellung" des Hochbeetes im Rahmen der Neubebauung Dom/Römer vor zehn Jahren wurde mehrfach versucht, hier eine Bepflanzung zu etablieren. Gerade die letztjährigen Dürrephasen zeigen auf, dass Pflanzenstandorte nachhaltig sein müssen. Hochbeete an solch exponierten Stellen sind schwer zu etablieren und nur mit großem Aufwand zu unterhalten. Um hier eine nachhaltigere Bepflanzung durchzuführen wären größere bauliche Veränderungen (z. B. Bewässerungsanlage) hilfreich. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen soll nun ein letzter Bepflanzungsversuch erfolgen. Ergänzend ist vorgesehen, die Betonumrandung umlaufend mit einer "Holzbelattung" zu versehen, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Akzeptanz sowie den Erhalt der Pflanzfläche zu fördern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7771

  • Spielplatz im Neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen
    STOB 2
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 640 Betreff: Spielplatz im Neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen Die Grunderneuerung des Spielplatzes im Rebstock ist in der Prioritätenliste des Fachamtes enthalten. Die Planung und Umgestaltung von Spielplätzen unterliegt verschiedenen Regeln und Vorschriften. Hier sind exemplarisch verschiedene Genehmigungserfordernisse und Vergabevorschriften und -verfahren zu nennen. Bei Spielplätzen ist zudem eine dem Planungsprozess vorgeschaltete Kinderbeteiligung obligatorisch. Eine uneingeschränkte Nutzung des umgestalteten Spielplatzes ist daher leider erst Mitte 2027 möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8020

  • Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit
    STOB 5
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 641 Betreff: Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit Die Freiherr-vom-Stein-Schule ist ein Gymnasium, das als Investorenprojekt betrieben wird. Der Magistrat hat einen Vertrag mit der Firma HOCHTIEF bis zum Jahr 2029 abgeschlossen, der bestimmte Nutzungs- und Betriebszeiten regelt. Demnach ist eine Nutzung des Schulgeländes in den Schulferien und an den Wochenenden nicht im Vertrag vorgesehen, sodass die Schule und der Schulhof in diesen Zeiten verschlossen bleiben müssen. Für eine erweiterte, den Wünschen des Ortsbeirates entsprechende Schulhoföffnung wäre der Vertrag mit dem Dienstleister zu erweitern. Hierbei wären mit Mehrkosten von ca. 60.000 Euro netto pro Jahr zu rechnen; dies müsste zudem jährlich indexiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7020

  • Hängepartie am Paradieshof beenden
    STOB 5
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 642 Betreff: Hängepartie am Paradieshof beenden Das Verfahren zur Vergabe an die European School of Design wurde bereits vor geraumer Zeit beendet. Die Voraussetzungen für eine erneute Konzeptausschreibung sind nunmehr durch Bewilligung eines Investitionskostenzuschusses im Dezember 2025 geschaffen worden. Die Vorbereitungen für das Ausschreibungsverfahren laufen bereits. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass aus dem Verfahren ein gutes und wirtschaftlich tragfähiges Konzept hervorgeht und damit sowohl der Leerstand beendet als auch eine positive Wirkung für den Stadtteil erzielt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 438

  • U-Bahn-Stationen als Kunstgalerie
    B
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.03.2026, B 104 Betreff: U-Bahn-Stationen als Kunstgalerie Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6739 - NR 750/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 362/23 OBR 1, B 45/24 - Im Rahmen eines Design-Thinking-Workshops sowie mehrerer Research-Projekte hat die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) die Anforderungen der Nutzer:innen an die Gestaltung und Modernisierung der Frankfurter unterirdischen Personenverkehrsanlagen systematisch erhoben. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde ein umfassender Modernisierungsleitfaden entwickelt, der insbesondere im Zuge der geplanten Sanierung der Station Hauptwache weiter konkretisiert wird. Erste Maßnahmen wurden bereits an der Station Willy-Brandt-Platz pilotiert. Der Modernisierungsleitfaden definiert übergeordnete Leitlinien und Anforderungen für alle unterirdischen Stationen. Er umfasst zentrale Themenbereiche wie Sicherheit und Service, Barrierefreiheit, Orientierung, Aufenthaltsqualität sowie Kunst im öffentlichen Raum. Die VGF und das Kulturamt stehen im Austausch, um künftig eine kuratorische und fachliche Begleitung beim Thema Kunst sicherzustellen. Ziel ist es, gemeinsam sowohl kurzfristig umsetzbare Maßnahmen als auch langfristige Anforderungen für die Gestaltung moderner Stationen zu entwickeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.06.2023, OA 362 Antrag vom 12.09.2023, NR 750 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 45 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 25.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 104 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 104 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 173, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 41

  • Barrierefrei im Römer - Rathaus für alle
    B
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.03.2026, B 105 Betreff: Barrierefrei im Römer - Rathaus für alle Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6934 - NR 1265/25 Linke - Zwischenbericht: Inklusion ist ein wichtiges Ziel der Stadt Frankfurt am Main. Barrierefreiheit ist dafür eine Grundvoraussetzung. Um Teilhabe für alle Menschen mit und ohne Behinderungen zu erreichen, setzt sich die Stadt Frankfurt am Main aktiv dafür ein, Inklusion und Barrierefreiheit auszubauen. Der Magistrat arbeitet kontinuierlich daran, die entsprechenden Vorgaben und Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu erfüllen. Das Rathaus Römer ist ein historischer Sonderbau und unterliegt in diesem Zusammenhang besonderen denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen. In den vergangenen Jahren wurden unter Berücksichtigung dieser Vorgaben bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt, um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Gebäude zu ermöglichen. Daraus folgend greift der Magistrat den Wunsch nach einer Broschüre auf, die die barrierefreien Einrichtungen im Römer darstellt und leichter auffindbar macht. Diese Broschüre wird sowohl analog, als auch digital, auf verschiedenen Plattformen, zur Verfügung gestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.06.2025, NR 1265 Bericht des Magistrats vom 04.09.2026, B 272 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 25.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 105 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 174, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026

  • Frankfurter Bündnis gegen Kinderarmut
    B
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.03.2026, B 106 Betreff: Frankfurter Bündnis gegen Kinderarmut Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5825 - NR 499/22 Jugendhilfeausschuss, B 1/25 - Das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut ist nach einer zweijährigen Vernetzungs- und Analysephase inzwischen in die Umsetzungsphase eingetreten. Aktuelle Entwicklungen und Sachstände werden untenstehend berichtet: 1. Einrichtung der Koordinierungsstelle Im Jugend- und Sozialamt wurde eine Koordinierungsstelle für das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut eingerichtet. Besetzt ist diese seit April 2025. Zu den Aufgaben gehören die Koordinierung des Prozesses inkl. aller beteiligten Akteur:innen, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen sowie die Bereitstellung geeigneter Strukturen für Wissenstransfer, Austausch und Vernetzung. 2. Gründung von Bündnissen vor Ort Im Sinne der sozialräumlichen Arbeit des Jugend- und Sozialamtes und dessen Auftrag, die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort in ihrem Lebensumfeld zu verbessern, wurden in vier Pilotstadtteilen "Bündnisse vor Ort" gegründet. Diese sind Fechenheim, Zeilsheim, Griesheim und das Bahnhofsviertel in der Innenstadt. In Fechenheim, Zeilsheim und dem Bahnhofsviertel haben bereits Kickoffveranstaltungen mit Akteur:innen unterschiedlicher Bereiche stattgefunden, darunter Fachkräfte aus Kitas und Schulen, dem Quartiersmanagement, Vertreter:innen des Stadtschulamtes sowie den Schutzleuten vor Ort. In Zeilsheim kann das Bündnis dabei auf bereits etablierte Netzwerke und Befragungsergebnisse aus dem Landesprogramm "Präventionsketten Hessen" aufbauen und in Fechenheim an ein Projekt zur Verbesserung der Lebenssituation Alleinerziehender anknüpfen. Der Kickoff in Griesheim wird voraussichtlich im April 2026 stattfinden. In den Bündnissen vor Ort finden sich zentrale Akteur:innen aus den jeweiligen Stadtteilen zusammen, betrachten gemeinsam die Ziele des gesamtstädtischen Prozesses und priorisieren sie entlang der Bedarfe des jeweiligen Stadtteils. Anschließend werden entsprechende Maßnahmen und Projekte entwickelt und umgesetzt. Beispiele aus den bereits gestarteten Bündnissen vor Ort sind niedrigschwellige und kostenfreie Freizeitangebote, wohnortnahe Beratungsleistungen oder das Schaffen von konsumfreien Begegnungsorten. Die Bündnisse vor Ort nehmen dabei nicht nur die Perspektiven der Fachkräfte ein, sondern auch die der armutsbetroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien. Die Betroffenen wurden gefragt, welche Erfahrungen sie machen und welche Unterstützungsangebote sie benötigen. Dabei stellte sich heraus, dass es einen besonderen Bedarf an niedrigschwelligen Ferienangeboten im Stadtteil, Familienfreizeiten, Schwimmkursen und Antidiskriminierungstrainings für Kinder und Jugendliche gibt. Darauf haben wir reagiert, indem wir in den Herbstferien 2025 in allen vier Pilotstadtteilen jeweils eine Woche lang ein kostenfreies Bewegungs- und Kreativangebot in Zusammenarbeit mit der Aktiven Nachbarschaft und dem Kooperationspartner Berien durchgeführt haben. Für 2026 sind neben erneuten Ferienangeboten für die Kinder und Jugendlichen auch Familienfreizeiten und Ausflüge in den Pilotstadtteilen in der Planung. 3. Berichte aus Fechenheim und Zeilsheim Über die in allen vier Pilotstadtteilen umgesetzten oder geplanten Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Armutsbetroffene hinaus wurde in Fechenheim ein Projekt zur Unterstützung von Alleinerziehenden und in Zeilsheim ein neues Angebot für das gelingende Aufwachsen von armutsbetroffenen Kindern gestartet. 3.1. Fechenheim "Auf dem Weg zu einem lebenswerten Frankfurt für alle - neue Wege in der Sozialplanung zur Armutsbekämpfung in Frankfurt am Main am Beispiel Fechenheim" Im Rahmen des Projektes wurde die Lebenssituation der Alleinerziehenden in Fechenheim ermittelt und eine gemeinsame Wissensgrundlage geschaffen. Dazu beigetragen haben die Projektgruppe (bestehend aus von der LIGA benannten Fachleuten, die in engem Kontakt zu Alleinerziehenden in Fechenheim stehen, der Leitung des Sozialrathauses Ost und Kolleg:innen aus der Jugendhilfe- und Sozialplanung des Jugend- und Sozialamtes) sowie das Forschungsprojekt des Instituts für Stadt- und Regionalforschung der Frankfurt University of Applied Sciences. Die Zusammenarbeit und die verschiedenen Perspektiven haben ermöglicht, dass nun zu allen acht Lebenslagen, die das Bündnis betrachtet, Problemwissen (Bedarfe) und Problemlösungswissen (Handlungsvorschläge) vorliegen. Auf dieser Grundlage konnten erste Maßnahmen eingeleitet werden: 3.1.1 Fechenheimer Netzwerk für Alleinerziehende Alleinerziehende tragen die Verantwortung für Erziehung, Einkommen und Haushalt meist alleine. Daraus ergeben sich eine hohe Verantwortung sowie ein eng getakteter Alltag. Soziale Kontakte und gesellschaftliche Teilhabe können vor diesem Hintergrund kaum aufrechterhalten werden. Es gibt daher Bedarf an einem Netzwerk, das soziale Kontakte, gegenseitige Unterstützung, kostenfreie Angebote und gemeinsame Freizeitgestaltung ermöglicht. Gleichzeitig wird Unterstützung beim Finden geeigneter Hilfsangebote (Wohnen, Gesundheit, Erziehung, Kinderbetreuung, Beschäftigung und Weiterbildung) benötigt, die unkompliziert und ohne zusätzlichen Zeitaufwand für Recherche und Anfahrt in Anspruch genommen werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde in Kooperation mit dem Familiengesundheitszentrum und dem Quartiersmanagement Fechenheim am 27. Januar 2026 das "Fechenheimer Netzwerk für Alleinerziehende" offiziell eröffnet. Das Projekt richtet sich an alle Alleinerziehenden in Fechenheim und hält eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten vor. Neben einem offenen und kostenfreien wöchentlichen Treff (abwechselnd an Standorten im südlichen und nördlichen Fechenheim) werden regelmäßige Infoveranstaltungen von Netzwerkpartner:innen zu dringlichen Themen der Alleinerziehenden angeboten. Zudem wird es Einzel- oder Kleingruppenberatungsgespräche, Exkursionen zu stadtteilübergreifende Institutionen, kreative Workshops und familienfreundliche Ausflüge geben. Zentral ist der Netzwerkcharakter des Projekts: Sowohl Alleinerziehende untereinander können sich vernetzen als auch die Kooperationspartner:innen innerhalb des Stadtteils sowie stadtweit. 3.1.2 Information zu Beratungs- und Infrastrukturangebot für Alleinerziehende in Fechenheim Die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe sowie die aus dem Forschungsprojekt des ISR weisen darauf hin, dass das Beratungs- und Infrastrukturangebot für Alleinerziehende in Fechenheim sowohl aus Sicht der Fachleute als auch aus Sicht der Betroffenen vor Ort nicht ausreichend bekannt ist. Folgende Maßnahmen setzen an diesem Informationsdefizit an: A) Beratungstool für Alleinerziehende des Frankfurter Alleinerziehenden Netzwerks (FAN). Das Beratungstool stellt Beratenden umfangreiche Informationen zu den Themenbereichen der Alltags- und Lebenssituation von Alleinerziehenden sowie zu passgenauen Anlaufstellen zur Verfügung. Damit kann sichergestellt werden, dass Ratsuchende zügig an die richtigen Stellen vermittelt werden können. Da dieses Tool vor Ort noch wenig bekannt ist, hat das Kinderbüro, das das Tool entwickelt hat, den Fachleuten in den Fechenheimer Beratungsstellen eine Einführung gegeben. Ziel ist es, eine unkomplizierte, wohnortnahe und möglichst umfassende Beratung zu ermöglichen. B) Erstellung einer Verzeichniskarte für die Infrastruktur in Fechenheim In der Entwicklung befindet sich eine digitale Karte, in der die soziale Infrastruktur für Alleinerziehende abgebildet ist. Darin sollen die wichtigsten Eckdaten wie zum Beispiel Öffnungszeiten und konkrete Angebote hinterlegt sein. Geplant ist, dies über das GeoPortal der Stadt Frankfurt am Main umzusetzen, in dem bereits eine Vielzahl anderer Informationen und Infrastruktur-Angebote zu finden ist. So sollen Alleinerziehende schnell und unkompliziert für sie wichtige Informationen abrufen können. C) Ergänzungen im Frauen-Guide des Frauenreferats Das Frauenreferat der Stadt Frankfurt am Main verantwortet die Erstellung des Frauen-Guide als Printausgabe mit zweijährlicher Erscheinung und als App für das Smartphone. Um Synergien zu nutzen, gab es einen Austausch und die Fachplanungen im Jugend- und Sozialamt konnten relevante Inhalte für Fechenheim ergänzen. Außerdem wurde die App aus Sicht von Nutzenden geprüft und die sich daraus ergebenden Verbesserungsvorschläge zurückgemeldet. 3.2. Zeilsheim Präventionsketten in Zeilsheim Im Rahmen des Landesprogramms "Präventionsketten Hessen - Gelingendes Aufwachsen - Kinderrechte leben" wurden im März 2025 die Ergebnisse einer vom Institut für Stadt- und Regionalforschung der Frankfurt University of Applied Sciences (UAS) durchgeführten Befragung vorgestellt. Befragt worden waren armutsbetroffene Kinder und ihre Eltern sowie relevante Fachkräfte und Schlüsselpersonen vor Ort. Wie in Fechenheim wurde auch hier ein Bedarf an Information, Begegnung und Beratung identifiziert. So kam die Idee auf, in Zeilsheim ein niedrigschwelliges Angebot zu erproben, das fehlender sozialer Einbindung und der Meidung öffentlicher Räume durch armutsbetroffene Familien entgegenwirkt: ein sogenannter "Caféwagen". Dabei handelt es sich um ein mit Spielmaterial und Getränken ausgestattetes Lastenrad, das von zwei Honorarkräften mit pädagogischer Erfahrung begleitet wird und als Angebot der Begegnung, Information und Beratung im öffentlichen Raum fungiert. Ergänzt wird das Angebot durch eine ehrenamtliche Formularhilfe. Die Maßnahme wurde von Mitte August bis Oktober 2025 durch die evangelische Familienbildung in Höchst und das Quartiersmanagement in Zeilsheim umgesetzt. Bei Regen wurde sie in die Grundschule im Stadtteil verlegt. Von der Zielgruppe wurde das Angebot sehr gut angenommen: ca. 20-25 Familien wurden pro Termin erreicht. Nach der Winterpause soll der Caféwagen daher wieder an den Start gehen. Dann werden auch die während der diesjährigen Durchführung des Angebots erhobenen Bedarfe der Familien berücksichtigt. 4. Anknüpfen an weitere Maßnahmen zur Armuts(folgen)prävention Nun dient der Bündnisprozess nicht nur dazu, neue Maßnahmen zur Prävention von Armut und/oder Armutsfolgen zu entwickeln, sondern auch dazu, bestehende Angebote zusammenzuführen, weiterzuentwickeln und Synergieeffekte zu nutzen. Zu diesem Zweck hat die Koordinierungsstelle Ämter und Eigenbetriebe in Frankfurt nach bereits umgesetzten, aktuell laufenden oder geplanten Projekten gefragt. So konnte eine Vielzahl von Projekten zusammengetragen werden, die sich unterschiedlichen Lebenslagen zuordnen lassen und bereits auf die Ziele des Bündnisprozesses einzahlen. Darunter das "Junge Museum unterwegs" vom Historischen Museum, das auf sozialräumliche und niedrigschwellige kulturelle Bildung einzahlt; die kostenfreien Mieterschutz-Sprechstunden des Amts für Wohnungswesens, die niedrigschwellige Beratung in den Stadtteilen leisten; die humanitäre Sprechstunden des Gesundheitsamts für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die nicht krankenversichert sind; der Pädagogische Mittagstisch, der vom Jugend- und Sozialamt gefördert und in zahlreichen Einrichtungen ein kostenfreies warmes Mittagessen sowie Hausaufgabenhilfe bietet; und viele mehr. Auf die Ziele des Bündnisses zahlen daneben auch freiwillige Leistungen der Stadt ein, wie zum Beispiel der Frankfurt-Pass. Nachdem der Kreis der Berechtigten zum 1. Januar 2025 erweitert worden war, konnte eine erheblich größere Zahl an armutsbetroffenen und -gefährdeten Menschen in Frankfurt mit Angeboten sozialer und kultureller Teilhabe erreicht werden, auch viele Kinder und Jugendliche. Im Dezember 2025 haben alle Kinder mit Frankfurt-Pass im Alter von drei bis zwölf Jahren im Rahmen des Bündnisses Gutscheine für den Weihnachtsmarkt bekommen. Für bis zu 20 Euro jeweils konnten sie Karussell fahren oder auf dem Kinder-Weihnachtsmarkt Essen und Getränke kaufen. Mindestens 3.440 Kinder haben an der Aktion teilgenommen. Seit Februar 2026 können einkommensschwache Haushalte mit oder ohne Frankfurt-Pass am Gerätetauschprogramm der Stadt Frankfurt teilnehmen. Dabei werden stromfressende Geräte kostenlos in neue Energieeffiziente getauscht. Getauscht werden können Kühlschränke, Kühl-/Gefrierkombinationen, Waschmaschinen, Herde und - im Fall von Familien mit mindestens drei Kindern - auch Geschirrspüler. Eine alltagspraktische Entlastung, insbesondere für armutsbetroffene Familien mit Kindern. 5. Erweiterte Struktur des Bündnisses und Lebenslage-AGs Anknüpfend an bereits vorhandene Erfahrungen und Expertisen wird die Arbeit des gesamtstädtischen Bündnisses fortgesetzt. Dafür wurde das Bündnis-Netzwerk gegründet, das sich aus Fachleuten aus der ehemaligen Strategiegruppe sowie weiteren Expert:innen aus Ämtern und (Fach-)Ausschüssen sowie von Trägern zusammensetzt und offen für weitere Teilnehmende ist. Das Netzwerk steht den Bündnissen vor Ort bei Bedarf beratend zur Seite. Teil des Netzwerkes sind die Lebenslagen-AGs. Sie wurden auf der Basis des Lebenslagenansatzes gegründet, der dem Bündnis als Strategie- und Planungsgrundlage dient. Er besagt, dass Armut nicht nur materieller Natur ist, sondern einen Mangel an Ressourcen und Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen bedeutet. Bislang konnten sich in fünf von acht Lebenslagen Arbeitsgruppen bilden: Netzwerke & soziale Teilhabe; Demografie, Familienverhältnisse & soziale Infrastruktur; Gesundheit, Sport & Ernährung; Kulturelle Teilhabe & Bildung; Beschäftigung & Arbeit. Eine Gründung von AGs in den verbleibenden Lebenslagen Klima & Umwelt, Wohnen & Wohnumfeld sowie Einkommen & Versorgung ist noch nicht erfolgt, wird aber mittelfristig angestrebt. Die bereits gestarteten Lebenslage-AGs haben eine Fortbildung zur Wirkungsorientierung bekommen, um ihre Ziele klar zu definieren, Maßnahmen ergebnisorientiert darauf auszurichten und ggf. anzupassen. Ihre Aufgabe ist es, armutsrelevante Themen, die die Gesamtstadt betreffen und nicht vor Ort in den Stadtteilen gelöst werden können, zu bearbeiten und dafür zu sorgen, dass Ressourcen verstärkt dort eingesetzt werden, wo der Bedarf am höchsten ist. Als Beispiel ist zu nennen, dass der Kriterienkatalog bei der Kita-Platzvergabe überprüft und erweitert werden soll, um armutsbetroffenen Familien Betreuungsplätze im direkten Wohnumfeld zur Verfügung zu stellen, da die Mobilität der betreffenden Familien deutlich eingeschränkt ist. Die AGs kommen ca. einmal pro Quartal zusammen. Zusätzlich treffen sich die Sprecher:innen der AGs regelmäßig zwecks Austauschs und Abstimmung. Um den Informationsfluss zwischen allen Beteiligten von Lebenslagen-AGs und Bündnissen vor Ort zu gewährleisten, organisiert die Koordinierungsstelle darüber hinaus jährliche Vernetzungstreffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.10.2022, NR 499 Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 25.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD und BFF gegen Linke (=Kenntnis als Zwischenbericht) 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage B 106 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage B 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.05.2026, TO I, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 106 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 175, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 51

  • Prüfung einer „Wohnanleihe“
    B
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.03.2026, B 107 Betreff: Prüfung einer "Wohnanleihe" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 + Anlage 14 - E 119/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Die Begebung einer Wohnanleihe (Social Bonds) durch die Stadt Frankfurt am Main als Mittel zur Finanzierung von sozialverträglichem Wohnraum ist grundsätzlich möglich. Allerdings erscheint eine Finanzierung in dieser Form aufgrund des hohen administrativen Aufwandes und der am Kapitalmarkt vorhandenen Opportunität aus Sicht des Magistrats zurzeit nicht sinnvoll. Wesentliche Treiber für die Nutzung alternativer Finanzierungsformen von Kommunen sind vor allem die mögliche Erweiterung der Finanzierungspartner:innen sowie potenziell günstigere Konditionen und damit geringere Gesamtkosten. Kostentreibend für alternative Finanzierungsformen sind auf der anderen Seite der administrative Aufwand für die Dokumentation und das Management der Instrumente. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Auswahl der konkreten Instrumente ist das Zins- und Tilgungsmanagement des gesamten Finanzierungsportfolios. Strategisch ist zu bedenken, dass bei großvolumigen Kreditaufnahmen jeglicher Art Klumpenrisiken am jeweiligen Laufzeitende durch eine fehlende Diversifikation entstehen können. Die damit verbundenen Unsicherheiten bei eventuellen Darlehensverlängerungen oder Rückzahlungen sind im langfristigen Finanzierungsplan der Kommune einzuplanen und damit schon heute zu diskutieren. Der Prozess bis zur eigentlichen Begebung der Anleihe muss von stadtinternen Mitarbeiten-den begleitet werden, die hierfür von anderen Aufgaben freigestellt werden müssen. Eine zusätzliche rechtliche Begleitung des Vertragswerkes (Due Diligence) und die Beauftragung eines/einer Bankpartners/Bankpartnerin ist obligatorisch. Dies verursacht interne und externe Funding Kosten, die in die Gesamtkosten der Anleihe eingerechnet werden müssen. Die sich zudem ergebenden Berichterstattungs- und Nachhaltepflichten während der Laufzeit sind mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden. In diesem Zusammenhang führt das Fehlen entsprechender stadtinterner Schnittstellen dazu, dass sich auch der personelle Aufwand stark erhöht. Grundsätzlich müssen von den zuständigen Ämtern Assets identifiziert werden, die in ihrem Wesen geeignet sind, um die Basis dieser Anleihe zu bilden. Hierzu ist es üblich eine:n externe:n Prüfer:in zu beauftragen, d. die Einhaltung der vorher definierten Standards bestätigt. Als Grundlage für diese Standards sollte ein Entwurf eines Environmental, Social and Corporate Governance (ESG) Rahmenwerks existieren, der von unabhängigen Expert:innen (Second Party Opinion) geprüft und bewertet wird. Im Vorfeld bedarf es hierfür einer Sammlung von Maßnahmen und Projekten, die bereits abgeschlossen sind oder kurz vor dem Abschluss stehen, um eine Grundgesamtheit an Maßnahmen zu definieren. Bei der Beurteilung aller Faktoren ist die Betrachtung der Gesamtsituation der kommunalen Finanzierung entscheidend. Bei einem Vergleich der Gesamtkosten einer Wohnanleihe mit den aktuellen Refinanzierungskosten der Stadt Frankfurt am Main am Kapitalmarkt ist festzustellen, dass der Zugang zu wettbewerbsfähigen klassischen Finanzierungsmitteln (z. B. Kommunalkredit, Schuldschein) tendenziell günstiger ist. So ist die Resonanz und Konditionengestaltung der Kreditgeber:innen bei Darlehensausschreibungen aufgrund der guten Bonität der Stadt Frankfurt am Main seit Jahren vorteilhaft. Eine Diversifizierung der Bankpartner:innen und der Laufzeitenbänder kann hierdurch auch weiterhin sichergestellt werden. Zudem sind auch Darlehensaufnahmen von zinssubventionierten Programmen z. B. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der WIBank oder des Hessischen Investitionsfonds (HIF) Bestandteil der Finanzierungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main und werden rege in Anspruch genommen. Rückblickend auf die zur Verfügung stehenden Maßnahmen der Vergangenheit erscheint das Volumen für eine mögliche zielgerichtete alternative Finanzierung niedrig. Die Stadt Frankfurt am Main selbst baut keine Wohnungen, sondern fördert den sozialen Wohnungsbau von Bestandshaltern. Grundsätzlich müsste also z. B. die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) die oben genannten As-sets definieren, deren Entwicklung dann durch Social Bonds refinanziert werden könnten. Die ABG verfolgt auskunftsgemäß eine solche Finanzierungsform aktuell aufgrund günstigerer Alternativen nicht. Ein von der ABG aufgelegtes Anleihenprogramm im Bereich Photovoltaik konnte dort im Ergebnis nicht überzeugen, weil der Verwaltungsaufwand, nicht zuletzt durch die kleinteilige Anlagestruktur, im Verhältnis zum Nutzen sehr hoch war. Gegen eine Übertragung eines solchen Programms auf den Wohnungsbau sprechen zudem die aktuell sehr geringen Renditen in diesem Bereich. Zusammenfassend handelt es sich bei der Begebung einer Wohnanleihe (Social Bonds) durch die Stadt Frankfurt am Main um ein völlig verändertes Finanzierungsmodell, das zudem mit den bisherigen Förderprogrammen des Landes und der Stadt nicht kombinierbar wäre. Der Magistrat hält zum jetzigen Zeitpunkt die Begebung von Social Bonds in Form einer Wohnanleihe für nicht wirtschaftlich und insofern nicht für zielführend. Die Nutzung des Finanzierungsinstruments "ESG-Anleihe" - mit dem Ziel Nachhaltigkeit auch hier auf kommunaler Ebene weiter zu gestalten - kann für andere Zwecke im Sinne der Bereit-stellung von Infrastruktur und unter anderen Voraussetzungen jedoch sinnvoll sein. Ein Vorteil liegt darin, somit auch dem gestiegenen Bedürfnis von Investoren gerecht zu werden, finanzielle Mittel in nachhaltige Finanzanlagen lenken zu können. Da sich der Markt für nachhaltige Finanzierungen weiterentwickelt, werden u. a. Marktgegebenheiten und -opportunitäten kontinuierlich beobachtet. Derzeit sind jedoch die entsprechenden Erfordernisse bzw. Vorausset-zungen für einen Einsatz dieses Instruments nicht gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 119 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.03.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 81 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 107 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 75, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026

  • Rettungsplatz am S-Bahnhof “Eschersheim“
    STOB 9
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 521 Betreff: Rettungsplatz am S-Bahnhof "Eschersheim" Es handelt sich um eine Fläche im Eigentum der Deutschen Bahn (DB). Als Rettungsplatz ist die Fläche lediglich während der Hauptbaumaßnahme genutzt worden. Aufgrund des notwendigen Ersatzneubaus der Brücke Am Weißen Stein (BW 022) benötigt der Magistrat zudem die Fläche währenddessen zwingend. Erst nach Abschluss dieser Baumaßnahme kann gegebenenfalls ein Gestaltungskonzept mit der DB vereinbart werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7341

  • Die Wegstrecke Nußzeil vor dem Eschersheimer Friedhof auch sanieren!
    STOB 9
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 522 Betreff: Die Wegstrecke Nußzeil vor dem Eschersheimer Friedhof auch sanieren! Der Magistrat entspricht der Anregung und nimmt die Straße Nußzeil zwischen dem Friedhof Eschersheim und der Zehnmorgenstraße in seine Maßnahmenliste für 2026 auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7794

  • Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße
    STOB 10
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 523 Betreff: Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße Die Einrichtung eines Parkverbots für LKW ist grundsätzlich möglich. Jedoch weist der Magistrat vor Umsetzung darauf hin, dass damit dort auch keine Fahrzeuge mehr stehen können, die der Andienung dienen, wie z.B. der Schule oder der Anwohner:innen. Das können beispielsweise Tankfahrzeuge sein, Lieferungen für die Schulkantine oder weitere Lieferdienste. Wenn diese Tatsache den Anwohner:innen und der Schule bewusst ist und diese Einschränkung in Kauf genommen wird, kann die Einrichtung umgesetzt und entsprechend temporär verstärkt durch die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert werden. Der Magistrat bittet um Rückmeldung seitens des Ortsbeirates. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7917

  • Kommunikation Baumaßnahmen
    STOB 13
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 524 Betreff: Kommunikation Baumaßnahmen Dem Magistrat ist bewusst, wie wichtig es ist, alle von einer Maßnahme Betroffenen umfassend zu informieren. Er ist daher bestrebt, sämtliche straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen frühzeitig und informativ den betroffenen Anwohnenden und Gewerbetreibenden sowie den zuständigen Ortsbeiräten zu kommunizieren. Hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zusammenhang darauf, dass ein Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet durch Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten verursacht wird. Während bei Bauvorhaben des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main das notwendige Bewusstsein für eine umfassende Kommunikation vorhanden ist, kann auf private Dritte nur mit Empfehlungscharakter eingewirkt werden. Zu a), b) und e) Der Magistrat legt großen Wert auf den persönlichen Austausch vor Ort. So treten beispielsweise Mitarbeitende des Amts für Straßenbau und Erschließung sowohl mit Bürgerinnen und Bürgern als auch Gewerbetreibenden bereits vor größeren Baumaßnahmen in Kontakt, um individuelle Belange zu erkennen. Diese Gespräche finden weit vor Baubeginn statt. Diese Kommunikationsmaßnahmen gehen auch während einer Baumaßnahme weiter. Um Anliegen von Betroffenen und Interessierten aufnehmen und bearbeiten zu können, richtet der Magistrat bei Großbaustellen regelmäßig ein so genanntes Baustelleninformationsmanagement ein. Auch bei kleineren eigenen Baumaßnahmen informiert der Magistrat mittels Anwohnendeninformationen (beispielsweise Flyern, die an alle betroffenen Haushalte verteilt werden) und Infotafeln an den eigentlichen Baustellen für gewöhnlich alle von der Baumaßnahme Betroffenen ausreichend und mit angemessener Vorlaufzeit. Die Information wird baubegleitend fortgeführt. Zudem nutzt der Magistrat zur Information über geplante und laufende straßenverkehrsbezogene Maßnahmen unterschiedliche Kanäle. Über den städtischen Pressenewsletter erhalten Frankfurter Medien (Tageszeitungen, Stadtteilanzeigern sowie TV- und Radiostationen) Informationen zu städtischen Baumaßnahmen. Auch die gegebenenfalls notwendigen Einschränkungen beziehungsweise Umleitungen für den Fuß- und Radverkehr sowie den motorisierten Verkehr werden entsprechend kommuniziert. Aktuelle Verkehrsinformationen zur Verkehrslage und Baustellen sowie Pressemitteilungen sind auf www.mainziel.de und auf www.frankurt.de unter der Rubrik Aktuelles sowie im Themenbereich Verkehr zu finden. Darüber hinaus informiert die Stadt Frankfurt am Main über die eigenen Social-Media-Kanäle und die Homepage frankfurt.de. Zu c) Die zuständigen Ortsbeiräte werden in der Regel bei größeren straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen bereits im Vorfeld gesondert informiert, beziehungsweise sind bereits durch Beschlussvorlagen eingebunden. Beschlüsse zu Planungen können im parlamentarischen Informationssystem der Stadt Frankfurt PARLIS eingesehen werden. Zu d) Fahrgäste werden über geänderte Linienwege und Fahrzeiten durch Aushänge an Bushaltestellen in Form der sogenannten "Gelben Schilder". Darauf stehen die wichtigsten Informationen zur Baumaßnahme, deren Dauer sowie gegebenenfalls die geänderten Abfahrtszeiten. Zur frühzeitigen Information findet sich auch eine Übersicht der bereits bekannten Maßnahmen mit größerem Ausmaß an verkehrlichen Änderungen im vierteljährlich erscheinenden Fahrgastinformations-Flyer, der in sämtlichen Bussen und Bahnen ausgelegt wird. Zusätzlich zu gedruckten Informationsaushängen werden für jegliche Verkehrsänderungen auch Meldungen in den digitalen Auskünften der RMVgo-App und auf rmv-frankfurt.de eingestellt. Über QR-Codes, die inzwischen an allen Frankfurter Haltestellen verfügbar sind, können diese Informationen nun auch vor Ort noch einfacher abgerufen und Echtzeit-Abfahrtsinformationen eingesehen werden. Frankfurter Medien (Tageszeitungen, Stadtteilanzeigern sowie TV- und Radiostationen) erhalten zudem Informationen über alle langfristigen und eklatanten Änderungen im ÖPNV-Angebot in Form von Presseinformationen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7839

  • Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule
    STOB 9
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 525 Betreff: Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule Ergänzend zur Stellungnahme vom 05.09.2025 (ST 1443) kann der Magistrat Folgendes mitteilen: Zu 1. Der Antrag bezüglich der zwei gewünschten Bücherschränke (Standardmodell + "Kinderbücherschrank") wird derzeit bearbeitet. Der Magistrat möchte allerdings darauf hinweisen, dass der Hersteller keine sogenannten Kinderbücherschränke baut und alternativ lediglich ein modifiziertes Modell anbietet. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat daher, sich mit der zuständigen Fachabteilung im Amt für Straßenbau und Erschließung abzustimmen (buecherschraenke@stadt-frankfurt.de). Dabei kann auch eine grobe Terminschiene vereinbart werden. Nach dieser Abstimmung kann der Magistrat gegebenenfalls die Bücherschränke beim Hersteller bestellen. Eine positive Trassenprüfung liegt vor; die beim Ortstermin abgestimmten Wunschstandorte vor der Dornbuschkirche sind also für die Bebauung freigegeben. Der einzige "Öffentliche Kinderbücherschrank", der auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main vorgestellt wird und in Nieder-Eschbach steht, wurde im Zuge einer Zusammenarbeit zwischen dem dortigen Kinder- und Familienzentrum, dem Stadtplanungsamt sowie der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH errichtet. Zu 2. Der Magistrat hat diese Entsiegelungsmaßnahme bereits fest in seine Aufstellung von Unterhaltungsmaßnahmen aufgenommen. Allerdings muss der Magistrat Maßnahmen im Sinne der Verkehrssicherheit priorisieren, weshalb er einen Ausführungszeitraum aktuell nicht final benennen kann. Die zusätzliche Entsiegelung eines Parkplatzes versteht der Magistrat so, wie im Ausschnitt unten mit der blauen Linie dargestellt. Dort wird er den beschriebenen Parkstand auf einer Breite von 2 bis 2,5 Meter Breite und der kompletten Länge bis zur Fahrbahn entsiegeln. Grüne Linie = geplante Entsiegelung in der überlangen Parkbucht, blaue Linie = der zusätzlich zu entsiegelnde Parkplatz. Zu 3. Die grüne Linie im Ausschnitt unten umfasst die angesprochene Fläche, die blaue die bereits 2024 ausgeführte Entsiegelung. Der Magistrat wird auch für den nun angesprochenen Abschnitt eine Trassenabfrage in die Wege leiten. Für eine dann gegebenenfalls mögliche Entsiegelung kann der Magistrat aus den oben genannten Gründen allerdings ebenfalls noch keinen konkreten Termin nennen. Bei den bauvorbereitenden Planungen würde der Magistrat den Vorschlag hinsichtlich eines neuen Standorts für die Container berücksichtigen. Zu 4. Die von der Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" vorgeschlagene Waldliege entspricht wahrscheinlich nicht den Standards des Grünflächenamts. Wenn die Stadt für die Unterhaltung der Liege zuständig sein soll, müsste eine Alternative gefunden werden. Zu 5. Die bereits mit Bäumen bepflanzte Grünfläche in der Mierendorffstraße soll in den ersten Jahren - zur besseren Pflege und Entwicklung der Bäume - nicht bepflanzt werden. Es ist aber möglich, dass Patenschaften für Bäume übernommen werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6845

  • Fehlender Rückschnitt entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 im Berkersheimer Feld
    STOB 10
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 526 Betreff: Fehlender Rückschnitt entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 im Berkersheimer Feld Der Anregung wurde bereits entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7744

  • Seveso III Schutzzone: Folgen für Fechenheim
    STOB 11
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 527 Betreff: Seveso III Schutzzone: Folgen für Fechenheim Vorbemerkung Mit den Bestimmungen der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 04. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) sollen die Unfallfolgen für Mensch und Umwelt aufgrund schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen verringert werden. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben daher unter anderem mit den Mitteln der Raum- und Flächenplanung sicherzustellen, dass zwischen den Betrieben, die mit gefährlichen Stoffen umgehen und den in Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie aufgeführten Schutzobjekten, langfristig angemessene Sicherheitsabstände gewahrt bleiben. Die Schutzziele der Seveso-III-Richtlinie sind somit in erster Linie auf die Planung und Realisierung neuer Schutzobjekte ausgerichtet. Schutzobjekte nach der Seveso-III-Richtlinie sind Wohngebiete, öffentlich genutzte Gebäude und Gebiete, Erholungsgebiete und - soweit möglich - Hauptverkehrswege. Für bestehende Schutzobjekte gelten die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie erst, wenn diese baulich und hinsichtlich ihres Nutzungszwecks (wesentlich) geändert werden. Zur Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände hat die beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) angesiedelte Kommission für Anlagensicherheit (KAS) einen Leitfaden mit Abstandsempfehlungen (KAS 18) erarbeitet. Auf der Grundlage dieses Leitfadens wurden die angemessenen Sicherheitsabstände für die auf dem Allessa-Areal ansässigen Störfallbetriebe gutachterlich ermittelt. Zu 1. und 2. Innerhalb des Sicherheitsabstands gemäß der Seveso-III-Richtlinie, der sich nach derzeitigem Ermittlungsstand in Fechenheim bis etwa zur Pfortenstraße erstreckt, würden Schutzobjekte im Sinne des Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie keinen angemessenen Abstand zu den relevanten Störfallbetrieben auf dem Allessa-Areal einhalten. Sie wären demnach nicht zulässig, da bei der Unterschreitung des angemessenen Sicherheitsabstands davon ausgegangen werden muss, dass sich dadurch das Risiko eines schweren Unfalls vergrößern oder sich die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmern könnten. Ab welcher Größenordnung von einem schutzbedürftigen Wohngebiet oder einem öffentlich genutzten Gebäude auszugehen ist, ergibt sich jedoch aus der Seveso-III-Richtlinie nicht. Diese Definitionen bleiben den Mitgliedsstaaten vorbehalten. In Hessen gelten diesbezüglich die Festlegungen des § 64 Absatz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO). Danach gilt für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden mit mehr als 5.000 m² Wohnfläche, baulichen Anlagen, die öffentlich zugänglich sind und wenn dadurch die gleichzeitige Nutzung durch mehr als 100 zusätzliche Besucher ermöglicht wird, sowie Tageseinrichtungen für Kinder die durch § 63 der HBO geregelte Freistellung von einer Baugenehmigung (Genehmigungsfreistellung) nicht, sofern die Gebäude und baulichen Anlagen nicht einen angemessenen Sicherheitsabstand zu einem Störfallbetrieb wahren. Vorhaben, die mehr als 5.000 m² Wohnfläche umfassen, sind demnach Wohngebiete im Sinne der Seveso-III-Richtlinie. Gebäude und bauliche Anlagen, die unterhalb der o.g. Schwellenwerte bleiben und im Bereich nördlich der Pfortenstraße liegen und deshalb keinen angemessenen Sicherheitsabstand einhalten würden, unterliegen daher nicht den Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie. Sie sind im Hinblick auf die Gefahrabwehr und Risikovorsorge irrelevant, weil davon ausgegangen wird, dass der mit solchen Nutzungen korrespondierende Personen- und Nutzerkreis noch von den bestehenden Alarmierungs-und Rettungssystemen des Katastrophenschutzes bewältigt werden kann. Deshalb würde durch ein solches Vorhaben das Risiko eines schweren Unfalls nicht vergrößert oder die Folgen eines solchen Unfalls nicht verschlimmert werden. Gebäude und bauliche Anlagen, welche die Schwellenwerte überschreiten und im Bereich nördlich der Pfortenstraße realisiert werden sollen, können daher nur dann zulässig sein, wenn durch vorhabenbezogene Schutzmaßnahmen eine Begrenzung des Unfallrisikos und der Unfallfolgen möglich ist. Diese Anforderungen gelten sowohl für die Genehmigung eines Einzelvorhabens als auch für die Aufstellung eines Bebauungsplans, mit dem die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Wohngebiet oder ein anderes Schutzobjekt nach der Seveso-III-Richtlinie geschaffen werden sollen. In diesem Fall ist daher auch in einem Bebauungsplanverfahren der Nachweis zu führen, dass beispielsweise ein geplantes neues Wohngebiet bzw. dessen zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner durch entsprechende Maßnahmen hinreichend vor den Gefahren eines Störfallszenarios geschützt wären. Mit welchen vorhabenbezogenen Schutzmaßnahmen dies gewährleistet werden kann, richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und dem zu berücksichtigenden Störfallszenario. Im Hinblick auf das für Fechenheim maßgeblich abstandsbestimmende Störfallszenario einer Gasfreisetzung bedeutet dies, dass sich der betroffene Personenkreis vor den freigesetzten Gasen schützen können muss, beispielsweise indem er zielgerichtet und innerhalb weniger Minuten geeignete Schutzräume aufsucht. Hierfür eignen sich in der Regel auch die üblichen Wohnräume, sofern gewährleistet ist, dass eine heute meist immer verbaute Gebäudebelüftungsanlage rechtzeitig abgestellt wird und geöffnete Fenster unmittelbar nach Eintritt des Störfalls geschlossen werden. Zu 3. und 4. Der geplante und von den Stadtverordneten beschlossene Grünzug Fechenheim ist grundsätzlich ein Schutzobjekt gemäß der Seveso-III-Richtlinie, da er nach seiner Zweckbestimmung sowohl ein öffentlich genutztes Gebiet als auch ein Erholungsgebiet sein soll. Bei der funktionalen Ausgestaltung des Grünzugs Fechenheim waren daher die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie insbesondere für den Bereich nördlich der Pfortenstraße zu beachten. Das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Strukturkonzept (§ 6534 vom 19.11.2015), schließt deshalb im nördlichen Abschnitt des Grünzugs solche Funktionsbereiche aus, die üblicherweise von einem großen Personenkreis frequentiert werden. In wieweit darüber hinaus noch Einschränkungen oder Änderungen am Gesamtkonzept erforderlich werden, ist im weiteren Verlauf der Plankonkretisierung zu beachten. Zu 5. Rechenzentren sind keine Schutzobjekte gemäß der Seveso-III-Richtlinie. Für derartige Betriebe und Anlagen gelten daher die Schutz- und Abstandsanforderungen nicht. Zu 6. Die sich aus der Seveso-III-Richtlinie ergebenden Schutzanforderungen gelten ausschließlich für die (Neu-)Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden und Anlagen. Deshalb kommt es bei der Beurteilung der Zulässigkeit solcher Vorhaben allein auf die Größe des damit verbundenen, neu hinzutretenden Personenkreises an. Die umgebende Bestandssituation sowie die bereits vorhandene Bevölkerungsdichte eines Stadtgebiets sind somit für die Beurteilung der Zulässigkeit eines neuen Vorhabens oder die Rechtskonformität eines aufzustellenden Bebauungsplans irrelevant. Die Erhebung entsprechender Bevölkerungsdaten ist daher nicht erforderlich. Daten zur Häufigkeit, Art und Ausmaß von Unfällen bei Störfallbetrieben sind ebenfalls für die Zulässigkeitsbeurteilung von Gebäuden und Anlagen nicht von Belang. Diese Daten bzw. Erfahrungswerte, welche durch die wissenschaftliche Auswertung von Störfällen, die sich weltweit zugetragen haben, gewonnen wurden, sind jedoch in die Regulatorien und Empfehlungen zur Berechnung der maßgeblichen Sicherheitsabstände eingeflossen. Maßgeblich für die Bestimmung eines Störfallszenarios und für die Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands sind in Deutschland die Empfehlungen des Leitfadens der Kommission für Anlagensicherheit (KAS-18). Zu 7. Angesichts der heute bestehenden immissionsschutz-, bauordnungs- sowie bauplanungsrechtlichen Vorgaben und Anforderungen bedurfte es keiner weiteren Abstimmungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Land Hessen zur Umsetzung der Seveso-III-Vorgaben in Fechenheim sowie im gesamten Stadtgebiet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1350

  • Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025
    STOB 11
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 528 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025 Die geplanten Einsätze des Spielmobils im Ortbezirk 11 werden befürwortet. Mit dem Spielmobil wird eine sinnvolle pädagogisch angeleitete Freizeitbeschäftigung für Kinder in ihrem Sozialraum angeboten und eine erweiterte Spielmöglichkeit geschaffen. Eine finanzielle Beteiligung des Jugend- und Sozialamtes an den durch den Ortsbeirat geplanten Einsätzen erfolgt nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.03.2025, OIB 388

  • Unterliederbach: Unterstützung des Pfadfinderstamms Cherusker
    STOB 6
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 529 Betreff: Unterliederbach: Unterstützung des Pfadfinderstamms Cherusker Der Magistrat stellt dem Freundes- und Fördererkreis der DPSG Ffm.-Unterliederbach finanzielle Mittel in Höhe von maximal 5.000,00 Euro für die Erneuerung der elektrischen Anlage auf dem Vereinsgelände zur Verfügung Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.01.2026, OIB 459

  • Finanzielle Bezuschussung für die Erneuerung der Katzen-Quarantäneboxen des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V.
    STOB 11
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 530 Betreff: Finanzielle Bezuschussung für die Erneuerung der Katzen-Quarantäneboxen des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. Der Magistrat stellt dem Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 7.500,00 Euro für die Erneuerung der Katzen-Quarantäneboxen aus dem Budget des Ortsbeirats 11 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.11.2025, OIB 441

  • Cohausenstraße - besseres Durchkommen für Marktbeschicker
    STOB 8
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 531 Betreff: Cohausenstraße - besseres Durchkommen für Marktbeschicker Der Magistrat entspricht der Anregung. Im Rahmen eines Ortstermins wird geprüft, welche Maßnahmen die Situation vor Ort verbessern können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7847

  • Bericht über Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Ortsbezirks 1
    ST
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 532 Betreff: Bericht über Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Ortsbezirks 1 Vorgang: OA 2679/90 OBR 1 Nachfolgend die Übersicht über die im Jahr 2025 durchgeführten mobilen Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 1 sowie die Vergleichszahlen für die Jahre 2017 bis 2025. Zum 02.09.2025 trat der neue Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zur Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden in Kraft. Damit einhergehend wurde insbesondere die Geringfügigkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen herabgesetzt und in verkehrsberuhigten Bereichen gänzlich aufgehoben. Dadurch werden nunmehr die Fahrzeuge, die bisher im nicht ahndungsfähigen Geschwindigkeitsbereich unterwegs waren, geblitzt. Bei den Geschwindigkeitskontrollen im Gebiet des Ortsbeirats 1 zeigt sich erneut eine höhere Regeltreue bei angeordneter Höchstgeschwindigkeit von 40 und 50 km/h, weshalb in 2025 in den Tempo-30-Bereichen mehr Kontrollen vorgenommen wurden. Vertraulichkeit: Nein

  • Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellen und rutschfes-te Bodenplatten installieren
    STOB 14
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 533 Betreff: Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellen und rutschfes-te Bodenplatten installieren Vorläufige Stellungnahme: Der Winterdienst wird durch die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH im Auftrag des Magistrats sichergestellt. Der Magistrat geht davon aus, dass die Behelfsbrücke mit einem zugelassenen Bodenplattensystem ausgestattet ist. Die DB InfraGO AG, als Baulastträger der Behelfsbrücke, wurde auf die Situation hingewiesen und um Stellungnahme gebeten. Eine Rückmeldung steht noch aus. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7830

  • Geschwindigkeitsmessungen im Ortsbezirk 4
    ST
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 534 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen im Ortsbezirk 4 Vorgang: OA 2340/90 OBR 4 Nachfolgend die Übersicht über die im Jahr 2025 durchgeführten mobilen Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 4, sowie die Vergleichswerte für die Jahre 2017 bis 2025. Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Dortelweiler Straße (Zuordnung zu OBR 3): Bei erlaubtem Tempo 30 wurden 52 Kontrollen vorgenommen und dabei 31.797 Fahrzeuge erfasst. Anzegien erfolgten gegen 3.241 Fahrzeugführende, dies entspricht einer Übertretungsquote von 10,2%. Zum 02.09.2025 trat der neue Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zur Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden in Kraft. Damit einhergehend wurde u.a. die Geringfügigkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen herabgesetzt und in verkehrsberuhigten Bereichen gänzlich aufgehoben. Dadurch werden nunmehr die Fahrzeuge, die bisher im nicht ahndungsfähigen Geschwindigkeitsbereich unterwegs waren, geblitzt, wodurch sich die Übertretungsquoten erhöhen. Im Gebiet des OBR 4 zeigt sich dies am deutlichsten in den verkehrsberuhigten Bereichen (10 km/h). Vertraulichkeit: Nein

  • Wassil-Bykau-Denkmal
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 535 Betreff: Wassil-Bykau-Denkmal Vorläufige Stellungnahme: In der o. g. Angelegenheit besteht ämterübergreifender Abstimmungsbedarf, der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Der Magistrat bedauert, die Anregung des Ortsbeirats in der gegebenen Zeit nicht beantworten zu können, und wird dies nach erfolgter Abstimmung nachholen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7292

  • Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 536 Betreff: Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat die Anregung geprüft und kann mitteilen, dass auf den Grundstücken, über die die angeregten Wegeverbindungen führen, im Grundbuch kein Gehrecht und im Baulastenverzeichnis keine Baulast zu Gunsten der Allgemeinheit eingetragen sind. Die vorgeschlagenen Wegeverbindungen, die zukünftig öffentlich zugänglich sein sollen, führen zu Wegen, die sich nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befinden. Der Weg vor den Gebäuden Anspacher Straße 9 bis 17 und 63 ist aktuell eine Privatstraße. Der Weg entlang der Bahntrasse befindet sich weitgehend im Eigentum der DB Netz AG. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7155

  • Sindlinger Bahnstraße ertüchtigen - Klimamaßnahmen berücksichtigen
    STOB 6
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 537 Betreff: Sindlinger Bahnstraße ertüchtigen - Klimamaßnahmen berücksichtigen Vorläufige Stellungnahme: Zu 1. Die Sindlinger Bahnstraße befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand und wird im Rahmen der Straßenunterhaltung regelmäßig kontrolliert. Werden dabei Schäden festgestellt, werden diese zeitnah behoben. Zu 2. Die Straßendecke ist optisch in keinem guten Zustand. Grund hierfür sind einige durch Wasserschäden hervorgerufene Kopflöcher. Unter der Fahrbahndecke liegt Kopfsteinpflaster, der Bordsteinvorstand weist eine geringe Höhe auf. Um der Anregung zu entsprechen, prüft der Magistrat die Möglichkeiten einer Deckensanierung beziehungsweise einer örtlichen grundhaften Erneuerung. Zu 3. Generell ist der Magistrat bestrebt, Maßnahmen zur Klimaanpassung vorzunehmen. Die Sindlinger Bahnstraße bietet sich aufgrund ihrer gegenwärtigen Nutzung nicht für derartige Maßnahmen an, da sie regelmäßig von Schwerlastverkehr (bis 7.5 t) sowie von mehreren Buslinien befahren wird. Die damit verbundenen hohen Achslasten und dynamischen Beanspruchungen erfordern besonders widerstandsfähige und erprobte Materialien. Klimaangepasste Asphalte wie beispielsweise wasserdurchlässige Asphaltbeläge halten diesen verkehrlichen Belastungen dauerhaft nicht stand. Zu 4. Der Magistrat kann aufgrund bereits priorisierter Maßnahmen mittelfristig keine Straßensanierung oder anderweitige Umgestaltung der Sindlinger Bahnstraße in Aussicht stellen. Auch im Umfeld der Sindlinger Bahnstraße sind derzeit sowie in näherer Zukunft keine Straßenbaumaßnahmen geplant, in die sich eine Sanierung der Sindlinger Bahnstraße integrieren ließe. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1315

  • Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg
    STOB 3
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 538 Betreff: Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme zu den eigentlich zugesicherten Radbügeln abgeben zu können. Derzeit prüft der Magistrat die Parksituation (beidseitiges halbhüftiges Parken), die deutlich zulasten des Fußverkehrs geht. Die verbleibenden Gehwegbreiten liegen zwischen 1,00 Meter und 1,50 Meter und entsprechen nicht den geltenden Regelwerken. Um die ungünstige Parkregelung durch Einbauten nicht weiter zu verfestigen, wird eine alternative Umgestaltung angestrebt, in deren Rahmen auch der Anregung nach Radbügeln in diesem Bereich entsprochen werden soll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7861

  • Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich
    STOB 3
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 539 Betreff: Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich Zu a) Der Abbruch von einem Wohnhaus mit Garage und vier Gewächshäusern mit einem Verkaufsladen wurde baurechtlich genehmigt. Bisher wurde mit dem Abbruch nicht begonnen. Dem Magistrat liegt ein Bauantrag zur Errichtung von sieben Mehrfamilienhäusern mit 108 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte sowie einer Tiefgarage mit 104 Stellplätzen vor. Dieser wurde zunächst versagt. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens finden aktuell zwischen dem Magistrat und dem Antragsteller Gespräche über die Voraussetzungen einer Genehmigungsfähigkeit statt. Der Magistrat erwartet die Vorlage neuer Planungsunterlagen, die ggf. eine Genehmigung des Wohnungsbauvorhabens mit 30 % gefördertem Wohnraum ermöglichen. Zu b) Das Gelände wurde zwischenzeitlich als Lagerfläche für Erdaushub genutzt. Eine Genehmigung für diese Nutzung lag nicht vor. Der Magistrat hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die ungenehmigte Nutzung zu beenden. Die Erdaufschüttung ist zwischenzeitlich vollständig abgetragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8002

  • Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8
    STOB 2
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 540 Betreff: Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 Der Magistrat begrüßt die Anregung der Sanierung der Tischtennisplatte zur Steigerung der Wohnumgebung und lebenswerten Quartiersgestaltung. Da sich die Tischtennisplatte im Bereich einer im Eigentum der ABG Frankfurt Holding stehenden Liegenschaft befindet, hat sich der Magistrat an die ABG Frankfurt Holding gewandt. Die ABG Frankfurt Holding sagt zu, kurzfristig die Beschädigungen an der Tischtennisplatte zu prüfen und eine Überarbeitung vornehmen zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7648

  • Mögliche Verkäufe von VBL-Immobilien auch im Westend
    STOB 2
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 541 Betreff: Mögliche Verkäufe von VBL-Immobilien auch im Westend Der Magistrat setzt sich für einen sozialverträglichen Verkauf der betreffenden Liegenschaften ein und ist mit den für einen Kauf in Frage kommenden Akteuren im Austausch. Die GIMA kauft keine Objekte, sondern vermittelt zwischen Verkäufer:innen und Käufer:innen. Ein Gebot durch die GIMA kommt demnach nicht in Betracht. Der Magistrat hat keine Einsicht in das Verkaufspaket der VBL und keine Kenntnisse, ob die Westendstraße 78 zum Verkauf steht. Eine direkte Ansprache der in Person unbekannten Mietenden der Liegenschaft Westendstraße 78 ist nicht möglich. Jedoch können sich interessierte und ratsuchende Mietende an die Stabsstelle Mieterschutz wenden: Stabsstelle Mieterschutz Amt für Wohnungswesen Adickesallee 67/69 60322 Frankfurt mieterschutz@stadt-frankfurt.de 069 - 212 37 777 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8029

  • "EURO-Denkmal" erhalten und finanzieren
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 542 Betreff: "EURO-Denkmal" erhalten und finanzieren Der Magistrat hat gemeinsam mit dem Frankfurter Kultur Komitee e. V. Gespräche über die Zukunft der von Ottmar Hörl entworfenen Euro-Skulptur geführt. Im Ergebnis wurde einver-nehmlich eine Lösung erarbeitet, die den dauerhaften Erhalt der Euro-Skulptur sichert. Ein Übergang in den Besitz der Stadt war dafür nicht erforderlich. Stattdessen übernimmt die Eu-ropa Union Frankfurt e. V. die Euro-Skulptur. Die Europa Union Frankfurt e. V. ist ein ge-meinnütziger, überparteilicher Verein, der sich für die Förderung des europäischen Gedan-kens in Frankfurt engagiert. Die offizielle Besitzübergabe erfolgte im Dezember 2025. Gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) unterstützt die Stadt Frankfurt am Main den Fortbestand der Euro-Skulptur auch finanziell. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4578

  • Attraktivitätssteigerung am Höchster Mainufer
    STOB 6
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 543 Betreff: Attraktivitätssteigerung am Höchster Mainufer Die aktive Phase des Förderprogramms Höchst ist seit 31.12.2025 abgeschlossen. Insofern sind aus diesem Programm leider keine weiteren Maßnahmen abbildbar. Im direkten Umfeld der Skateanlage stehen zudem keine städtischen Flächen zur Verfügung, die für die Aufstellung von Outdoorspielgeräten genutzt werden können. Der Magistrat schlägt vor, im Dialog mit dem Ortsbeirat (OBR) 6 mögliche Alternativstandorte zu prüfen. Es besteht die Möglichkeit die Aufstellung von Outdoorspielgeräten aus vorhandenen städtischen Haushaltsprogrammen zu finanzieren. Die beschädigte Infrastruktur wird schnellstmöglich instandgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7727

  • Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Bereich des Radwegs in Nied Süd
    STOB 6
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 544 Betreff: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Bereich des Radwegs in Nied Süd Der Grünzug befindet sich momentan in der Neuplanung, in der weiterführenden Planung wird der Magistrat die Anregung berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7900

  • Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigen
    STOB 5
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 545 Betreff: Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigen Eine Reinigung des Körner-Gedenksteins sowie der dort bestehenden Sitzgelegenheit erfolgt im Frühjahr 2026 durch die Mitarbeitenden der zuständigen Revierförsterei Sachsenhausen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7817

  • Stadttaubenpopulation wirksam reduzieren
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 546 Betreff: Stadttaubenpopulation wirksam reduzieren Im März 2025 hat die oberste Naturschutzbehörde des Landes Hessen den Erlass aus 2022 zu den Stadttauben zurückgenommen. Damit fallen Stadttauben nun in den Anwendungsbereich der Bundesartenschutzverordnung. Um die Taubenpopulation zu reduzieren, sind betreute Taubenschläge oder Taubenhäuser, in denen Eier gegen Attrappen getauscht werden, eine zielführende Maßnahme. Dies wird von der Stadt Frankfurt bereits erprobt. In Beantwortung der Anregung werden nachfolgend die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung, Wirksamkeit und Umsetzbarkeit bewertet: Eiertausch in Taubenhäusern oder an wilden Nistplätzen Der Eiertausch gegen Attrappen stellt das effektivste und tierwohlgerechteste Mittel zur Populationskontrolle bei Stadttauben dar. Eier werden in betreuten Taubenhäusern der Stadt sowie an sogenannten wilden Nistplätzen, beispielsweise unter Brücken, getauscht. Vorteile von Taubenhäusern sind, dass die Tiere wegen des Futterangebots die meiste Zeit dort verweilen und somit deutlich weniger Kot und Belästigungen im Umkreis anfallen. Vergrämung an Hotspots An sogenannten Hotspots, an denen es ein hohes Beschwerdeaufkommen gibt und das Zusammenleben von Stadttauben und Menschen zu Konflikten führt, sollten Vergrämungsmaßnahmen eingeleitet werden. Vergrämungsmaßnahmen reduzieren nicht die Zahl der Tauben, können aber dann die Population in naheliegende Taubenhäuser lenken. Nicabarzin ("Pille für die Taube") Der Einsatz von Nicabarzin, der Wirkstoff im Mittel Ovistop, erfolgt aktuell nicht in Frankfurt. Nicabarzin sollte nur eine flankierende Maßnahme in der Populationskontrolle sein und müsste vom Veterinäramt als unbedenklich bescheinigt werden. Nicabarzin würde nur unter kontrollierten Bedingungen verfüttert werden. Würde Nicabarzin nicht weiter verfüttert, wären die Effekte auf die Fruchtbarkeit reversibel. Die Bejagung von mit Nicabarzin behandelten Tauben wäre für Greifvögel unbedenklich. Nicabarzin wird aktuell testweise z.B. in Berlin, Hagen oder Köln eingesetzt. Vasektomie Die Vasektomie von Täubern kann z. B. Sinn machen für in Pflege aufgenommene schwache oder verletzte männliche Tiere. Sie kommt großflächig in Wiesbaden zum Einsatz. Der Aufwand für den Fang gesunder Tiere "auf offener Straße" mit dem anschließenden Ziel der Vasektomie steht hingegen in einem ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis. In Frankfurt am Main hat der Aufbau von Taubenhäusern und dem darin stattfindenden Eiertausch Priorität. Leider sucht der Magistrat noch immer nach weiteren Standorten und freut sich auf entsprechende Angebote von Liegenschaften. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.07.2024, V 993

  • Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 547 Betreff: Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße Bei dem Internationalen Kinderhaus handelt es sich nicht um eine Kindertagesstätte, für die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausnahmsweise keine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden müsste. Eine besondere Gefahrenlage lässt sich für die genannte Örtlichkeit auch nicht feststellen. Der betroffene Bereich ist von 2017 bis 2024 frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung. Zuletzt liegen die gefahrenen Geschwindigkeiten - ausweislich ausgewerteter Floating-Car-Daten (FCD) - für die Wilhelm-Leuschner-Straße heute schon tagsüber eher unter 30 km/h. Dem hinzufügen ist, dass das Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmende, welche wie beschriebenen den Abschnitt als "Rennstrecke" nutzen, erfahrungsgemäß auch mit Anordnung von Tempo 30 nicht verhindert werden kann. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7774

  • Radwegeverbindung Karlstraße auch während Baustellen sichern
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 548 Betreff: Radwegeverbindung Karlstraße auch während Baustellen sichern Während der Baumaßnahme in der Karlstraße wird die Fahrbahn vollständig gesperrt, da mehrere Baufirmen zeitgleich in unterschiedlichen Bereichen tätig sein werden. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse ist eine sichere Führung aller Verkehrsteilnehmenden innerhalb des Baustellenbereichs nicht möglich. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Barrierefreiheit werden die verfügbaren Flächen vorrangig dem Fußverkehr zur Verfügung gestellt. Zudem müssen die angrenzenden Liegenschaften in der Karlstraße jederzeit zu Fuß erreichbar sein. Die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen oder Eltern mit Kinderwagen sowie das generell hohe Personenaufkommen - bedingt durch den angrenzenden REWE-Markt - erfordern eine klare, konfliktfreie und ausreichend breite Führung des Fußverkehrs. Vor diesem Hintergrund bzw. aktuellem Planungsstand wird die Radverkehrsachse Moselstraße / Mainzer Landstraße während der Baustellenzeit nicht kontinuierlich verfügbar sein. Der Radverkehr wird für die Dauer der Baumaßnahme über eine geeignete Umleitungsstrecke geführt werden müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7773

  • Fragen zur Inbetriebnahme der U5-Verlängerung ins Europaviertel
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 549 Betreff: Fragen zur Inbetriebnahme der U5-Verlängerung ins Europaviertel Es ist weiterhin das gemeinsame Ziel von Stadt, SBEV und VGF, die U5 insgesamt mit der Verlängerung zum Römerhof in Betrieb zu nehmen. Sollte dieses Ziel nicht zu erreichen sein, könnte statt der ursprünglich geplanten Wendeanlage an der ursprünglichen Endhaltestelle "Europaviertel West" eine möglichst kostengünstige Interimslösung vorgesehen werden, die bis zur Inbetriebnahme der weiteren U5-Verlängerung zum Römerhof bestehen bleiben würde. Damit könnte die Verlängerung der U5 ins Europaviertel unabhängig vom Projektstand "U5 Römerhof" in Betrieb genommen werden. Mögliche Verzögerungen im Projekt "U5 Römerhof" würden sich somit nicht auf die Inbetriebnahme der "U5 Europaviertel" mit den Stationen "Güterplatz", "Emser Brücke/Messe", "Europagarten", "Europaviertel West" auswirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1321 Antrag vom 17.04.2026, OF 10/1 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 11

  • Gefahrenpunkt an der Einmündung des Rad- und Gehweges der Main-Neckar-Brücke und des Rotfeder Rings auf Höhe des Heizkraftwerks beseitigen
    STOB 1
    23.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 550 Betreff: Gefahrenpunkt an der Einmündung des Rad- und Gehweges der Main-Neckar-Brücke und des Rotfeder Rings auf Höhe des Heizkraftwerks beseitigen Der Magistrat entspricht der Anregung und ist bestrebt, die Situation an der Nordseite der Main-Neckar-Brücke zu verbessern. Kurzfristig wird ein Rückschnitt des Grünbewuchs veranlasst. Zudem wird das Verkehrsschild, das auf den kreuzenden Radverkehr hinweist, sauber gehalten und eine Erneuerung der Haifischzähne (VZ 342) überprüft. Generell soll der betreffende Bereich mit einer Geh- und Radwegrampe barrierefrei erschlossen werden. Diese soll nach aktuellem Stand parallel zum Main mit Anschluss an den Uferweg verlaufen - abseits des genannten Gefahrenpunkts. Mit den entsprechenden Planungsleistungen soll 2026 begonnen werden. Der Magistrat weist darauf hin, dass der Wegabschnitt im Bahndamm, der vom Steg kommend in den Gefahrenpunkt mündet, von der DB lediglich geduldet wird. Die DB plant den Neubau der Mainbrücke bis 2034. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7167

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