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Bericht über Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Ortsbezirks 1

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort

Zusammenfassung

Im Jahr 2025 wurden im Ortsbezirk 1 mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, die die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen belegen. Der neue Erlass des Hessischen Ministeriums zur Verkehrsüberwachung führt zu einer verstärkten Überwachung in verkehrsberuhigten Bereichen. Erwartet wird eine Verbesserung der Regeltreue und Sicherheit im Straßenverkehr.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Nachfolgend die Übersicht über die im Jahr 2025 durchgeführten mobilen Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 1 sowie die Vergleichszahlen für die Jahre 2017 bis 2025.

Zum 02.09.2025 trat der neue Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zur Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden in Kraft. Damit einhergehend wurde insbesondere die Geringfügigkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen herabgesetzt und in verkehrsberuhigten Bereichen gänzlich aufgehoben. Dadurch werden nunmehr die Fahrzeuge, die bisher im nicht ahndungsfähigen Geschwindigkeitsbereich unterwegs waren, geblitzt.

Bei den Geschwindigkeitskontrollen im Gebiet des Ortsbeirats 1 zeigt sich erneut eine höhere Regeltreue bei angeordneter Höchstgeschwindigkeit von 40 und 50 km/h, weshalb in 2025 in den Tempo-30-Bereichen mehr Kontrollen vorgenommen wurden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. März 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme.

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