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Gelände der ehemaligen Gärtnerei

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat den Abbruch eines Wohnhauses und Gewächshäuser genehmigt, jedoch wurde der Bauantrag für neue Mehrfamilienhäuser zunächst abgelehnt. Es sind Gespräche über neue Planungsunterlagen und eine mögliche Genehmigung im Gange. Ziel ist es, möglicherweise 30 % geförderten Wohnraum zu schaffen.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu a) Der Abbruch von einem Wohnhaus mit Garage und vier Gewächshäusern mit einem Verkaufsladen wurde baurechtlich genehmigt. Bisher wurde mit dem Abbruch nicht begonnen. Dem Magistrat liegt ein Bauantrag zur Errichtung von sieben Mehrfamilienhäusern mit 108 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte sowie einer Tiefgarage mit 104 Stellplätzen vor. Dieser wurde zunächst versagt. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens finden aktuell zwischen dem Magistrat und dem Antragsteller Gespräche über die Voraussetzungen einer Genehmigungsfähigkeit statt. Der Magistrat erwartet die Vorlage neuer Planungsunterlagen, die ggf. eine Genehmigung des Wohnungsbauvorhabens mit 30 % gefördertem Wohnraum ermöglichen. Zu b) Das Gelände wurde zwischenzeitlich als Lagerfläche für Erdaushub genutzt. Eine Genehmigung für diese Nutzung lag nicht vor. Der Magistrat hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die ungenehmigte Nutzung zu beenden. Die Erdaufschüttung ist zwischenzeitlich vollständig abgetragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2026OFOF 993/3Gelände der ehemaligen Gärtnerei FriedrichOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 22. Januar 2026OMOM 8002Gelände der ehemaligen Gärtnerei FriedrichDirektanregung
  3. 23. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 539Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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