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  • Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die an-dere Straßenseite
    STOB 10
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 577 Betreff: Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die an-dere Straßenseite Die reduzierte Einsehbarkeit am jetzigen Standort des Kleidercontainers sieht der Magistrat nicht als ursächlichen Grund für das Abstellen von Sperrmüll. Das Hinzustellen von Sperrmüll erfolgt leider auch an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet. Sofern es sich feststellen lässt, wird die Tat mit Bußgeldern geahndet. Gegen den angeregten Standort spricht, dass die Entleerung der Container sowie der Grünrückschnitt vor der Zaunanlage erschwert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6311

  • Grünfläche an der U2-Trasse in Bonames Richtung Nieder-Eschbach
    STOB 10
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 578 Betreff: Grünfläche an der U2-Trasse in Bonames Richtung Nieder-Eschbach Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6215

  • Verkehrswende auch im Süden - Entlastung statt Staus in Sachsenhausen
    STOB 5
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 579 Betreff: Verkehrswende auch im Süden - Entlastung statt Staus in Sachsenhausen Sachsenhausen steht - wie viele innerstädtische Stadtteile Frankfurts - am verkehrlichen Limit. Baustellen, Bevölkerungs- und Pendlerzuwachs sowie die hohe Attraktivität der Innenstadt führen zu einer erheblichen Belastung. Den hohen Verkehrsbelastungen im Kfz-Verkehr in Sachsenhausen kann allerdings durch konzeptionelle Planung nur bedingt begegnet werden. Der Schwerpunkt muss dabei auf Maßnahmen liegen, welche die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Förderung des Umstiegs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel unterstützen. Zu 1.: Ein übergeordnetes Ziel der Planung von Radschnellverbindungen (RSV) ist insbesondere, Pendlerverkehre vom Kfz- auf den Radverkehr zu verlagern. Die konkrete Streckenführung der Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt durch Sachsenhausen verhindert durch begleitende Verkehrsführungsänderungen eine Zunahme von Kfz-Durchgangsverkehr auf der RSV-Trasse beziehungsweise wird der KfZ-Verkehr abschnittsweise sogar gänzlich auf die umliegenden Hauptverkehrsstraßen verlagert. Dies führt unter anderem zu erheblich mehr Sicherheit für Schüler:innen sowie Kindergartenkinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad entlang der RSV unterwegs sind. Erfahrungsgemäß entstehen zudem die größten Gefährdungen für Kinder im Umfeld von Grundschulen und Kitas durch sogenannte Eltern-Taxis. Die RSV kann somit auch einen Anreiz bieten, diesen Autoverkehr auf den Umweltverbund zu verlagern. Der geplante Radschnellweg durch den Ziegelhüttenweg und die Holbeinstraße wird aus folgenden Gründen nicht zu mehr Durchgangsverkehr führen: Die Holbeinstraße ist heute schon Vorfahrtsstraße, bei der Umgestaltung in eine Fahrradstraße wird der Kfz-Verkehr zur Rücksichtnahme auf den Radverkehr angehalten und entschleunigt (was erwartungsgemäß dazu führen wird, dass die Holbeinstraße ein noch unattraktiverer Schleichweg ist). Die Fahrradstraße ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit der vielen radfahrenden Schüler vom Sachsenhäuser Berg bzw. Lerchesberg zu den Gymnasien Schillerschule und Carl-Schurz-Schule. Der Ziegelhüttenweg ist heute Tempo 30-Zone mit einigen (wenigen) rechts-vor-links Kreuzungen. In Süd-Nord-Richtung gibt es wegen der anliegenden Kleingartenanlage über 850 m gar keine einmündenden Straßen. Dies führt dazu, dass Verkehr in und aus Richtung Lerchesberg den Ziegelhüttenweg als Abkürzung nutzt. Dies soll zukünftig durch Einbahnstraßenregelungen verhindert werden. Der Radschnellweg wird also auch hier voraussichtlich zur Entlastung von Durchgangsverkehr beitragen. Zu 2.: Das P+R-Konzept der Stadt zielt auf eine Erhöhung der P+R-Kapazitäten durch Neu- und Ausbau an verkehrlich sinnvollen, zeitnah realisierbaren Standorten. Als kurzfristig wirksamer Baustein für den Süden Frankfurts wird Gateway Gardens empfohlen. Der Standort liegt verkehrlich günstig, ist sehr gut an die Frankfurter Innenstadt angebunden und eignet sich für multimodale Umsteigeangebote. Weitere Untersuchungen werden hier ausdrücklich empfohlen. Vor diesem Hintergrund der zeitnahen Realisierung wurden an der Sachsenhäuser Warte bzw. dem ehemaligen Binding-Areal keine vertieften Untersuchungen für ein P+R-Parkhaus vorgenommen: Die Weiterführung der A-Strecke (U-Bahn) oder einer Straßenbahn nach Süden befindet sich erst in der zweiten Planungsstufe des NVP 2025+ und ist innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht zu realisieren. Dieser Zeithorizont liegt außerhalb des Betrachtungsrahmens des P+R-Konzeptes. Sollte die Weiterführung der A-Strecke zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden, ist die Verortung einer P+R-Anlage an der Endhaltestelle von Beginn an als Bestandteil der Planung zu prüfen. Neben der generellen Verkehrsentwicklung im Stadtteil wird im Antrag das Thema die geplante Multifunktionsarena angesprochen. Es ist evident, dass die bestehende Infrastruktur die Nachfrage dieses neuen großen singulären und temporären Verkehrserzeugers insbesondere bei gleichzeitigem Stadionbetrieb nicht abwickeln kann. Aus diesem Grund sollen bis zum Bau der Arena eben auch deutliche Infrastrukturerweiterungen und -anpassungen umgesetzt werden. Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1497, wird verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2025, OA 570

  • Beleuchtungskonzept an der S-Bahn-Station „Berkersheim“ verbessern
    STOB 10
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 580 Betreff: Beleuchtungskonzept an der S-Bahn-Station "Berkersheim" verbessern Die Deutsche Bahn hat sich zu der Anregung inzwischen wie folgt geäußert: "Zur Beleuchtung am Berkersheimer Bahnhof sind seitens der Deutschen Bahn keine Veränderungen vorgesehen, da die vorhandene Beleuchtung den geltenden Normen entspricht. Über die aktuell vorliegende Rückmeldung hinaus sind keine weiteren Beschwerden zu diesem Thema bekannt." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6962

  • Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“
    STOB 10
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 581 Betreff: Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 "Personenkraftwagen" Der Anregung wird vorerst nicht entsprochen. Das Verkehrszeichen VZ 314 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parken" mit dem Zusatzzeichen VZ 1010-58 StVO "Personenkraftwagen" bedeutet, dass auf den so gekennzeichneten Parkplätzen ausschließlich als PKW zugelassene Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen parken dürfen. Dabei sind nicht das zulässige Gesamtgewicht sowie die Anzahl der Sitzplätze ausschlaggebend, sondern die "Bauart". Bestimmte Personenkraftwagen sind erlaubt, Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, beispielsweise Krankenwagen oder rollstuhlgerechte Fahrzeuge, sind dagegen nicht erlaubt. Wohnmobile sind je nach Zulassung nur teilweise betroffen. Erfahrungsgemäß kommt es durch eine solche Beschilderung oftmals zu Verlagerungseffekten in andere Straßen. Für eine genaue Prüfung bedarf es einer besonderen Begründung. Optische Gründe und hoher Parkdruck sind nicht ausreichend. Eine besondere Begründung trifft beispielhaft in der Gießener Straße gegenüber dem amerikanischen Generalkonsulat zu. Dort wurde aus Sicherheitsgründen durch entsprechende Ausweisung der Parkplätze verhindert, dass Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung dauerhaft parken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7763

  • Zebrastreifen vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer gestalten
    STOB 10
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 582 Betreff: Zebrastreifen vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer gestalten Der in Rede stehende Fußgängerüberweg ist von 2016 bis 2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Der Anregung wird insoweit entsprochen, als die Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Straßenbaulastträger die Erneuerung der die Fahrbahn verengenden und den fünf-Meter-Bereich verdeutlichenden Sperrfläche anregen wird. Auch wird sie an die notwendige Nachrüstung der hier fehlenden Sonderbeleuchtung erinnern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7919

  • Kinderbücherschrank in Eckenheim
    STOB 10
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 583 Betreff: Kinderbücherschrank in Eckenheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert die entstandene Verzögerung. Derzeit bestehen rund um das Thema Bücherschränke noch Rückstände, die erst nach und nach abgearbeitet werden. Der Magistrat bittet, die Angaben zum gewünschten Standort und zur Patin nochmals mitzuteilen (E-Mail: buecherschraenke@stadt-frankfurt.de), damit die erforderliche Trassenprüfung vorgenommen und die weitere Planung in die Wege geleitet werden kann. Der Magistrat weist vorab darauf hin, dass es sich bei einem Kinderbücherschrank um ein modifiziertes Modell des Frankfurter Bücherschranks handelt, das niedriger und dadurch kindgerechter ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7926

  • Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring
    STOB 10
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 584 Betreff: Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring Der Bereich der in Rede stehenden Querungshilfe ist von 2016 bis 2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußverkehrsbeteiligung. Von einer Gefahrenstelle kann daher objektiv nicht gesprochen werden, aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht besteht hier kein Handlungsbedarf. Insbesondere die Einrichtung eines Fußgängerüberweges scheidet aus, weil sich 93 Meter weiter nördlich eine signalgesicherte Querung befindet. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7927

  • U5-Streckenverlängerung hier: Parallelstraße deutlich besser umsetzen
    STOB 10
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 585 Betreff: U5-Streckenverlängerung hier: Parallelstraße deutlich besser umsetzen In der Stellungnahme ST 965 vom 13.06.2025 wurden die grundsätzlichen Ausführungen zum Thema bereits dargelegt. Darin wird u. a. auf das Verkehrskonzept für den beschlossenen Schulstandort verwiesen, welches von der Schule selbst erstellt werden muss. Dieses Verkehrskonzept liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Sollte sich aus dem noch vorzulegenden Verkehrskonzept eine verkehrliche oder funktionale Notwendigkeit für einen nördlichen Anschluss der Parallelstraße ergeben, werden diese Erkenntnisse geprüft und im Falle einer positiven Bewertung in die weitere Planung einbezogen. Bis zu einer solchen Prüfung wird an der vorliegenden Vorplanung festgehalten. Weiterhin wird auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 (§ 6829) zur Vorlage M 134/25 "Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 zwischen der Station Preungesheim und der S-Bahnstation Frankfurter Berg / hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe von Planungsmitteln" verwiesen. Die Stadtverordnetenversammlung hat der Vorlage M 134 in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Auch der Ortsbeirat 10 hat der Vorlage M 134 in seiner Sitzung am 25.11.2025 entsprochen. Die weiteren Planungen werden entsprechend den Beschlüssen der städtischen Gremien fortgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7741

  • Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes
    STOB 11
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 586 Betreff: Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes Zu 1. Die Bearbeitungszeiten sind - abhängig von der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Antragsunterlagen - sehr unterschiedlich. Die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen kann aufgrund des hohen Interesses (regelmäßig 40 bis 50 Anträge in Bearbeitung) aktuell etwa zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Darauf wird sowohl auf der Homepage als auch in den versandten Infomails hingewiesen. Wenn die Antragsunterlagen vollständig vorgelegt werden, kann innerhalb von rund vier Wochen eine Bewilligung erteilt werden. In Einzelfällen kann die Bearbeitung aufgrund fehlender bzw. nicht nachvollziehbarer Antragsunterlagen oder fehlender Festlegung der umzusetzenden Maßnahmen auch 4 Monate dauern. Zu 2. Eine Übersicht zu der Verteilung auf unterschiedliche Eigentumsverhältnisse ist angehängt. Zu 3. Eine detaillierte Übersicht zu allen Förderfällen ist angesichts der Fülle an Förderanfragen momentan nicht leistbar. Zu 4. Eine Übersicht zu den Förderfällen seit Richtlinienänderung vom 05.06.2025 ist angehängt. Zu 5. Von den bewilligten Förderzuschüssen seit Beschluss der Richtlinienänderung vom 05.06.2025 wurden zwischenzeitlich ca. 279.000 € ausgezahlt. Zu 6. In der Regel wird zum Nachweis nachhaltiger Dämmstoffe das natureplus-Siegel akzeptiert. Zu 7. Die Antragunterlagen können weitestgehend digital bearbeitet (Excel-Format) und per E-Mail eingereicht werden. Lediglich die Formulare, zu denen eine Unterschrift der Antragstellenden (Antragsformular, Berechnung + Bestätigung zur Einhaltung der ortsüblichen Vergleichsmiete) bzw. d. Energieberater:in (energetisches Umsetzungskonzept) benötigt wird, müssen in Papierform eingereicht werden. An weiteren Möglichkeiten der Digitalisierung des Prozesses wird derzeit gearbeitet. Zu 8. Neben der weiteren Digitalisierung des Antragsverfahrens wird durchgehend daran gearbeitet, die Anforderungen an die einzureichenden Antragsunterlagen möglichst verständlich zu kommunizieren und den Antragstellenden Beispiele, z.B. zu einer nachvollziehbaren Wohnflächenberechnung, an die Hand zu geben. Anlage 1_Uebersicht_zu_den_Foerderfaellen (ca. 272 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1352

  • Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen
    STOB 11
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 587 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7496

  • Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Weges zum Schulgelände der Schule am Ried
    STOB 16
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 588 Betreff: Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Weges zum Schulgelände der Schule am Ried Um für die Problematik der besseren Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Übergangswegs zur Schule am Ried eine dauerhafte Lösung zu finden, hat das Sportamt mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufgenommen. Hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme bedarf es einer Prüfung aus Naturschutz- und Landschaftsschutzrechtlicher Sicht durch die UNB, die derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Nach dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse werden wir ein Konzept erstellen welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine zufriedenstellende Lösung für eine bessere Beleuchtung des Parkplatzes und des Übergangswegs zu finden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7969

  • Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang
    STOB 11
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 589 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7495

  • Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am Nordpark
    STOB 10
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 590 Betreff: Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am Nordpark Der Anregung wird entsprochen, es werden entsprechende Maßnahmen getroffen, um Parken auf den Grünflächen zu unterbinden. Darüber hinaus werden weitere Abfallcontainer aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6954

  • Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-Eschbach
    STOB 15
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 591 Betreff: Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-Eschbach Zu Punkt 1 Der Stadtteil Nieder-Eschbach stellt derzeit für die Stadtpolizei keinen Schwerpunkt für eine erhöhte Vermüllung oder für vermehrte illegale Sperrmüllablagerungen dar. Im Kalenderjahr 2025 wurden insgesamt sechs Sachverhalte im Zusammenhang mit illegal abgelagertem Sperrmüll bekannt. Die festgestellten Ablagerungen wurden jeweils an die FES zur weiteren Veranlassung der Entsorgung gemeldet. In einem Fall konnten hinreichende Anhaltspunkte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens festgestellt werden. Der Stadtteil Nieder-Eschbach wird im Rahmen der regelmäßigen Streifentätigkeit überwacht und auf ordnungswidrige Abfallablagerungen kontrolliert. Zu Punkt 2 Der Stadtentwässerung sind keine Verunreinigungen an dem Wehr am Eschbach bekannt. Da die Mitarbeiter:innen dort mehrfach vor Ort sind, werden diese bei Bedarf selbstständig entfernt. In der Vergangenheit wurde der SEF gelegentliche Verschmutzungen über den Mängelmelder gemeldet und durch die Mitarbeitenden ebenfalls umgehend entfernt. Zu Punkt 3 Die Straßenbereiche sind bedarfsgerecht mit entsprechenden Entsorgungsangeboten ausgestattet. Diese werden regelmäßig, d.h. mindestens einmal wöchentlich durch unseren Dienstleister (Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH) geleert. Dauerhafte Überfüllungen aufgrund fehlender Papierkörbe oder in Folge zu kleiner Modelle sind uns nicht bekannt. Bei konkreten Papierkorbanregungen oder Auffälligkeiten können Sie sich allerdings gerne direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) wenden. Zu Punkt 4 Die bestehenden Reinigungs- und Leerungsintervalle ergeben sich aus den in der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt jeweils festgelegten Reinigungsklassen. Eine Änderung der Reinigungsklasse kann nur durch Anpassung des Straßenverzeichnisses, das Bestandteil der Satzung ist, erfolgen. Da jede Satzungsänderung ein umfangreiches Verwaltungsverfahren unter Einbeziehung der Stadtverordnetenversammlung mit sich zieht, ist vor einer Änderung der Reinigungsklasse eine sorgfältige Prüfung notwendig. Sofern der Ortsbeirat der Auffassung ist, dass eine Erhöhung für einen konkreten Straßenabschnitte notwendig sei, kann beim Umweltamt - Sachgebiet Straßenreinigung - um eine Überprüfung der Reinigungsklasse gebeten werden (E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de). Es ist zu beachten, dass eine Erhöhung der Reinigungsklasse mit der Anhebung der Straßenreinigungsgebühren für alle Anlieger:innen des jeweiligen Abschnitts verbunden ist. Für Nieder-Eschbach ist aus dem zurückliegenden Betrachtungsjahr keine Beschwerdelage bekannt ist, die gezielte Maßnahmen oder zusätzliche Müllbehälter erforderlich machte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1329

  • Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstra-ße/Bodenseestraße
    STOB 11
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 592 Betreff: Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstra-ße/Bodenseestraße Der Magistrat setzt die angeregten Maßnahmen an der Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße in die Bodenseestraße nicht um. Zu 1. und 2. Die Bodenseestraße ist im Einmündungsbereich der Bodelschwinghstraße rund zehn Meter breit. Entsprechend ist in der Bodenseestraße das Parken auf dem rechten Fahrbahnrand gestattet. Im Einmündungsbereich muss jedoch ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden. Dem Magistrat liegen keine Beschwerden von Rettungsdiensten oder der FES vor, die eine mangelnde Übersicht bei der Ausfahrt von der Bodelschwinghstraße auf die Bodenseestraße bemängeln. Aufgrund der Fahrbahnbreite ist die Ausfahrt auf die Bodenseestraße gut möglich. Entsprechend verzichtet der Magistrat auf die Einrichtung einer Sperrfläche sowie einer weiteren baulichen Absicherung. Zu 3. Die Bodelschwinghstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich, die Einfahrt von dort in die Bodenseestraße erfolgt in eine Tempo 30 Zone. Daher müssen sich Verkehrsteilnehmende aus der Bodelschwinghstraße vorsichtig unter Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in die Bodenseestraße einordnen. Der Bereich ist kein Unfallschwerpunkt. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass sich Verkehrsspiegel vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen haben. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Fahrzeuge blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vortäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Daher werden Verkehrsspiegel bundesweit nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7483

  • Musikunterricht im Stadtteil sichern
    STOB 14
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 593 Betreff: Musikunterricht im Stadtteil sichern Ab dem Haushaltsjahr 2026 sollen die Mittel für die Musikschule Frankfurt e.V. erhöht werden, müssen jedoch dazu dienen, die erhöhten Kosten für die derzeitige Interimsunterbringung der Musikschule sowie die laufenden Personalkosten abzudecken. Nach wie vor ist durch einen Beschluss der Bundesregierung die rechtssichere Beschäftigung freier Honorarkräfte bis Ende 2027 (die Übergangslösung wurde um ein Jahr verlängert) unter definierten Voraussetzungen weiterhin möglich. Nach derzeitigem Stand arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits an einer gesetzlichen Regelung mit dem Ziel einer dauerhaften rechtssicheren Lösung für Beschäftigte und deren Einrichtung. Diese Regelung soll ab 01.01.2028 in Kraft treten. Die Ergebnisse der Entwicklungen auf Bundesebene wird der Magistrat weiterhin beobachten und erneut berichten, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6157

  • Nutzung des Darmstädter Hofes als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus gewährleisten
    STOB 15
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 594 Betreff: Nutzung des Darmstädter Hofes als Bürgerhaus auch über das Jahr 2030 hinaus gewährleisten Derzeit finden mit den Eigentümern des Darmstädter Hofes Gespräche mit dem Ziel statt, den Darmstädter Hof als bürgerhausähnliche Einrichtung für Nieder-Eschbach - auch über das Jahr 2030 hinaus - zu erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8099

  • Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg
    STOB 15
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 595 Betreff: Parken nur für Pkw auf den Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg An der beschriebenen Stelle befinden sich weder Parkflächenmarkierungen noch das Verkehrszeichen (VZ) 314 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parkplatz", welches die Fläche als offizielle Parkfläche auf der Homburger Landstraße ausweisen würde. Hier wird lediglich im Rahmen des § 12 StVO am rechten Fahrbahnrand geparkt. Die Anordnung von VZ 314 StVO inkl. VZ 1010-58 StVO "Personenkraftwagen" ist hier nicht möglich. An engen Stellen muss derjenige, welcher das Hindernis hat, warten und den Gegenverkehr den Vorrang gewähren. Die individuelle Fehleinschätzung der Verkehrsteilnehmer:innen lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht beheben. Im Jahr 2022 wurde zur Entschärfung des Problems bereits eine Ausweichbucht mittels Haltverbots (VZ 283 StVO) installiert. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7782

  • Verkehrssicherheit auf der Eschersheimer Landstraße im Eingangsbereich des Sinaiparks verbessern
    STOB 9
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 596 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Eschersheimer Landstraße im Eingangsbereich des Sinaiparks verbessern Die barrierefreie Querung der Eschersheimer Landstraße Am Sinaipark wurde 2022 gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 425 zur Bau- und Finanzierungsvorlage M 101 vom 09.07.2021 gebaut. Durch die Herstellung des ebenerdigen und signalisierten Überweges wurde eine Verbindung vom Sinaipark zur Klimsch-Anlage neu geschaffen, die eine sichere Querung der Eschersheimer Landstraße für den Fuß- und Radverkehr gewährleistet. Gleichzeitig wurde eine städtebauliche Barriere abgebaut. Die Gehwegbreiten sowie die Breite und Tiefe der Aufstellflächen im Bereich der Ampel entsprechen den heutigen Standards. Derzeit weist die Kreuzung Mainzer Landstraße/Sinaipark nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf. Wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet ist hier - besonders in den verkehrsreichen Tageszeiten - die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden erforderlich. So muss der aus dem Sinaipark kommende Radverkehr bereits vor der Querungsstelle auf den Fußverkehr achten. Der Magistrat sieht hier keinen Spielraum für eine bauliche Veränderung. So würden zusätzliche Bordsteinabsenkungen eher zu einem Queren der Gleise außerhalb der dafür vorgegebenen Stellen verleiten und damit Gefahrenstellen schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7788

  • Anwohnerparken im Dornbusch
    STOB 9
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 597 Betreff: Anwohnerparken im Dornbusch Aktuell werden die bestehenden Bewohnerparkbereiche gemäß Vorgaben des vom Land Hessen vorgegebenen Luftreinhalteplans zu Parkraumbewirtschaftungszonen umgestaltet. Die Maßnahmen zur Umgestaltung binden derzeit alle personellen und finanziellen Kapazitäten im Bereich Bewohnerparken, sodass mindestens mittelfristig keine weiteren Gebiete eingerichtet werden können. Sobald die Umstellung der bestehenden Bereiche abgeschlossen ist, wird geprüft, ob und wenn ja wo noch neue Bewohnerparkbereiche eingerichtet werden sollen. Sollte sich dabei der Bereich Dornbusch gegenüber den anderen beantragten Bereichen als besonders vordringlich herausstellen, wird dieser vorgezogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7789

  • Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick
    STOB 9
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 598 Betreff: Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung der Standorte erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission und der Städtischen Verkehrspolizei. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An der Einmündung Kurhessenstraße / Höhenblick liegt kein Unfallschwerpunkt vor, so dass eine Anlage derzeit nicht geplant ist. Die Missachtung des Rotlichts ereignet sich im fließenden Verkehr, dessen Kontrollen der hierfür originär zuständigen Landespolizei obliegt; diese wurde über die mitgeteilten Beobachtungen an der Örtlichkeit informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7785

  • Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs
    STOB 9
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 599 Betreff: Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Auf der Strecke zwischen den Hausnummern 115 bis 179 liegen keine Unfallhäufungen vor. Am 4. Dezember 2025 wurde während der verkehrlichen Morgenspitze eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Beobachtet wurde hierbei eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 35 km/h, welche sich aufgrund hohen Verkehrsaufkommens und dichter Taktung der Linienbusse ergab. Zudem wurden bei zwei Fußgängerüberwegen Mängel bei Sichtbarkeit der Aufstellfläche und Beleuchtung festgestellt. Hierfür wurde bereits eine Behebung veranlasst. Weitere regelnde Maßnahmen erscheinen nicht notwendig, da das Geschwindigkeitsniveau bereits niedrig ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7786

  • Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim
    STOB 9
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 600 Betreff: Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant, den Bücherschrank vor der Dornbuschkirche im Laufe dieses Jahres aufzustellen. Es ist allerdings noch eine Abstimmung mit dem Ortsbeirat erforderlich, ob ein reguläres oder ein für Kinder angepasstes Modell aufgestellt werden soll. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat, Kontakt per Mail mit der zuständigen Fachstelle aufzunehmen (buecherschraenke@stadt-frankfurt.de). Der Magistrat weist außerdem darauf hin, dass der Hersteller keine sogenannten "Kinderbücherschränke" baut, sondern lediglich ein modifiziertes Modell anbietet, das niedriger und somit kindgerechter ist. Hinsichtlich des gewünschten Standortes in Eschersheim (Wasserturm) ist noch ein ämterübergreifender Austausch nötig. Der Magistrat bedauert daher, zu diesem Standort keine endgültige Stellungnahme binnen der vorgegebenen Frist abgeben zu können. Unweit des gewünschten Standorts in Ginnheim gibt es bereits einen Bücherschrank (beim Kinderzentrum, Platenstraße 75a). Diesen Standort hält der Magistrat daher nicht für geeignet und bittet den Ortsbeirat, einen alternativen Wunschstandort zu nennen. Dies ist ebenfalls über die genannte Mailadresse möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7976

  • Nordmainische S-Bahn (NMS)
    STOB 11
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 601 Betreff: Nordmainische S-Bahn (NMS) Zu 1. Der Baustellenverkehr wird gemäß Planfeststellungsbeschluss zur Nordmainischen S-Bahn über die Lahmeyerstraße, Harkortstraße, Iselinstraße und Motzstraße geführt. Diese Zufahrten dienen der Erschließung der Baustelleneinrichtungsflächen und werden voraussichtlich ab Mitte 2026 genutzt. Die erste Maßnahme in diesem Bereich ist die Herstellung der Baustraßen auf einem DB-Gelände, die später einen erheblichen Teil des Baustellenverkehrs von den Straßen fernhalten werden. Anschließend folgen weitere Tiefbauleistungen. Sobald die Baustraßen fertiggestellt sind, wird der Baustellenverkehr im betroffenen Bereich reduziert. Der Magistrat weist darauf hin, dass es im Riederwald kein Anwohnerparken gibt. Zu 2. Im Rahmen der Planfeststellung wurde eine Untersuchung durchgeführt. Diese ergab, dass es im Bereich der Siedlung Riederwald zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm kommen kann. Dies gilt besonders für lärmintensive Arbeiten in der Nacht. Eine Überschreitung der Schwelle der Gesundheitsgefährdung wird nicht prognostiziert. Die Deutsche Bahn ist im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses verpflichtet, Quartalsprognosen auf Basis der aktualisierten Bauablaufplanung zu erstellen und die Ergebnisse den vom Baulärm betroffenen Personen mitzuteilen. Temporäre Schallschutzmaßnahmen gegen Baulärm sind im Bereich der Siedlung Riederwald nicht geplant. Grund hierfür ist der verhältnismäßig große Abstand zwischen Bebauung und Baumaßnahme. Die Stadt Frankfurt am Main ist kein Vorhabenträger der Gesamtmaßnahme Nordmainische S-Bahn (NMS) und nimmt keine eigenen Lärmschutzmessungen vor. Zu 3. Die Grundwassermessstellen für das hydrogeologische Monitoring in den Gemarkungen Riederwald und Fechenheim sind im angehängten Lageplan verzeichnet (2. Lageplan Grundwassermessstellen). Je nach Eingrenzung des Abfragebereichs ergeben sich unterschiedliche Gesamtzahlen und Zusammenstellungen von Messstellen. Hinzu kommen weitere Grundwassermessstellen im Zusammenhang mit dem hydrochemischen Altlastenmonitoring. Zu 4. Die Rodungen zwischen Ratswegbrücke und Lahmeyerbrücke werden in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim wie folgt ausgeglichen: Ansaat von Landschaftsrasen und Anpflanzung von Gehölz auf der zukünftigen Bahnböschung Entsiegelung des alten Radwegs Voranbau für die angeschnittenen Waldbestände: Anpflanzung von jungen und kleineren Bäumen sowie Büschen zwischen bestehende Altbäume, um sie vor dem direkten Sonneneinfall und Wind zu schützen. Damit wird verhindert, dass die Altbäume beschädigt und das Bestandsinnenklima des Walds verändert wird. Insgesamt werden auf den Flächen des Projektabschnitts Frankfurt rund 4.200 Bäume gepflanzt. Anlage 1_Lageplan_Grundwassermessstellen (ca. 31,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1283

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts)
    STOB 9
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 602 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts) Die im Zuge der Radverkehrsanlage umgesetzte Führung schöpft die bestandsnah möglichen Verbesserungen (ohne größere Umbauten) aus. Es handelt sich um eine sichere Verkehrssituation, weshalb der Magistrat keinen akuten Handlungsbedarf sieht. Im Ortsbeirat vorgestellt wurde die Maßnahme vom Straßenverkehrsamt, nicht vom Amt für Straßenbau und Erschließung. Dabei wurde auf eine mögliche Weiterentwicklung baulicher Art hingewiesen. Eine solche bauliche Weiterentwicklung an der südöstlichen Ecke der Kreuzung kann allerdings nur im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Konzeptes für eine Umgestaltung des gesamten Knotenpunktes gesehen werden. Eine solche Umgestaltung kann der Magistrat mit Blick auf konkurrierende Maßnahmen mit einer höheren Priorität und die notwendigen finanziellen Ressourcen aktuell nicht in Aussicht stellen. Mittel- bis langfristig wird die Maßnahme ins Arbeitsprogramm aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7679

  • Anstrich der verbliebenen Fassade am Eschersheimer Bahnhof
    STOB 9
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 603 Betreff: Anstrich der verbliebenen Fassade am Eschersheimer Bahnhof Der Magistrat hat die Anregung an die DB InfraGO AG weitergeleitet, die weiter beabsichtigt, die Wandfläche des ehemaligen Bahnhofsgebäudes farblich zu gestalten. Dies war bislang aufgrund fehlender Sperrpausen nicht möglich gewesen. Eine Sperrpause ist zwingend erforderlich, da für die Malerarbeiten Gerüstbauten benötigt werden, die in das Lichtraumprofil des Fernbahngleises reichen. Sperrpausen der Bahn werden langfristig geplant, ein Termin für die farbliche Gestaltung in näherer Zukunft kann noch nicht genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7799

  • Was geschieht am Bunker in Praunheim?
    STOB 7
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 604 Betreff: Was geschieht am Bunker in Praunheim? Zu 1.: Ein neuer Investor für den Bunker in Praunheim ist dem Magistrat nicht bekannt. Zu 2.: Der Baubeginn wurde dem Magistrat zum 01.10.2025 angezeigt. Zu 3.: Der Nachweis der Standsicherheit wird derzeit von einem Prüfsachverständigen geprüft. Nach Vorlage der Bescheinigung des Prüfsachverständigen können die Arbeiten fortgeführt werden. Nach Auskunft des Bauleiters ist damit im Frühjahr 2026 zu rechnen. Zu 4.: Der Magistrat kann dem Ortsbeirat leider keine regelmäßigen Informationen über den Baufortschritt unaufgefordert zur Verfügung stellen. Eine fortlaufende Berichterstattung ist organisatorisch nicht vorgesehen und kann aus Kapazitätsgründen derzeit auch nicht geleistet werden. Zudem gibt es hierfür keine rechtliche Verpflichtung. Der Ortsbeirat kann sich jederzeit mit einer erneuten Anfrage an den Magistrat wenden, um sich über die Bauentwicklung zur genannten Liegenschaft zu informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1359

  • Drängelgitter entlang der Straße Zur Obermühle
    STOB 13
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 605 Betreff: Drängelgitter entlang der Straße Zur Obermühle Der Magistrat lehnt die temporäre wie vollständige Entfernung der Drängelgitter ab. Diese schützen den Fußverkehr, besonders den dortigen Schulweg. Da kein baulich hergestellter Gehweg existiert und ohne Drängelgittter lediglich eine Markierung den Fußweg von der Fahrbahn trennen würde, hält der Magistrat die Gitter für unverzichtbar. Der Magistrat weist darauf hin, dass im Zeitraum der Anregung ein Notstand an der Wasserleitung bestand und die Verkehrsführung noch weitreichender geändert werden musste. Dieser Notstand wurde zwischenzeitlich behoben, so dass nur noch die reguläre Baustelle in Betrieb ist. Generell sind Baumaßnahmen - insbesondere Maßnahmen mit Vollsperrungen - stets mit Einschränkungen und Behinderungen verbunden. Der Magistrat ist bestrebt, diese so gering wie möglich zu halten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7584

  • Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigen
    STOB 7
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 606 Betreff: Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigen Zu 1. Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die Straßenoberfläche regelmäßig geprüft und in einem verkehrssicheren Zustand gehalten wird. Eine darüberhinausgehende Sanierung ist derzeit aufgrund konkurrierender Baumaßnahmen nicht geplant. Die Markierung von Radwegen und Parkbuchten auf der Südseite der Rödelheimer Landstraße stimmen die Erschließungsträger des Baugebietes Schönhofviertel mit dem Magistrat derzeit ab. Zu 2. Die Rödelheimer Landstraße wird bereits im Rahmen der Streife seitens der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Alle dabei festgestellten Parkverstöße werden zur Anzeige gebracht. Die Anregung wurde zudem an den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6797

  • Gymnasium für den Norden
    STOB 10
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 607 Betreff: Gymnasium für den Norden Der Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße ist in Form des Magistratsvortrags M 141/2025 zwischenzeitlich durch die Stadtverordnetenversammlung im November 2025 beschlossen worden. Der Ortsbeirat 10 hat der M 141 am 21.10. 2025 zuvor zugestimmt. Ein genauer Zeitplan zur Erschließung der Fläche und zur Errichtung der Grundschule und des Gymnasiums liegt dem Magistrat noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3491

  • Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Umgestaltung der Lorscher Straße?
    STOB 7
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 608 Betreff: Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Umgestaltung der Lorscher Straße? Vorläufige Stellungnahme: Die Ideenwerkstatt wurde initiiert und die in diesem Rahmen erarbeiteten Vorschläge bedürfen weiterer stadtinternen Abstimmungen. Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Der Zeitpunkt für eine endgültige Stellungnahme ist derzeit nicht absehbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1185

  • Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9
    STOB 9
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 609 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorläufige Stellungname: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im 3. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997

  • Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7
    STOB 7
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 610 Betreff: Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 Zu 1. Fahrradpiktogramme Augustenburgstraße: Das geschilderte hohe Aufkommen von Gehwegradlern ist offenbar im Anschluss der Straße Alt-Praunheim begründet. Radverkehr kann aufgrund der Einbahnstraßenregelungen nicht legal in Richtung In der Römerstadt weitergeführt werden. Ohne größere Umbauten ist es schwierig, eine verkehrssichere Zuführung im nördlichen Anschluss herzustellen. Zielführender ist aus Sicht des Magistrates die Stärkung der Führung durch die Fritz-Lennig-Anlage. Auf dieser Relation wird auch das Hauptnetz aus dem Radverkehrskonzept Nord geführt. Sofern eine Schaffung der barrierefreien Relation über die Fritz-Lennig-Anlage als nicht kurzfristig umsetzbar bewertet wird, sind bestandsnahe Möglichkeiten zur Anbindung der Augustenburgstraße an den Praunheimer Weg für den Radverkehr geplant. In diesem Zuge würden dann auch Piktogramme in der Augustenburgstraße vorgesehen werden. Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Bereich in einer Tempo-30-Zone liegt. Dort ist immer mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen. Hier gilt besonders die Grundregel der Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gemäß § 1 Straßenverkehrs-Ordnung. Ein Fahrradpiktogramm ist bereits im Einmündungsbereich "In der Römerstadt" vorhanden. Zu 2. Drängelgitter Westring/Ludwig-Landmann-Straße: Der Magistrat erachtet die Maßnahme grundsätzlich für sinnvoll. Die Drängelgitter lassen sich aus Verkehrssicherheitsgründen nicht entfernen. Stattdessen wird eine bauliche Anpassung geprüft, um die Passierbarkeit auch für größere Fahrräder zu gewährleisten (beispielsweise durch Aufweitung auf 1,50 m). Die Absenkung des Bordsteins wird umgesetzt. Zu 3. Bachmannstraße/Hausener Brückenweg: Der Anregung wird entsprochen. Zu 4. Mittelleitlinie Praunheimer Landstraße/Alt-Praunheim: Zur Wirkung der Mittellinie ist die Aussage grundsätzlich korrekt. Bei Entfernung entstehen jedoch Phantommarkierungen (Frässpuren). Zudem haben auch andere Faktoren wie Gradlinigkeit oder Anbaufreiheit einen Einfluss auf die Geschwindigkeit. Die Straße Alt-Praunheim ist mit rund sechs Metern Breite (mit Busverkehr) aus unserer Sicht klar für eine erkennbare Richtungstrennung ausgelegt. Im Übrigen ist Alt-Praunheim durch seine kurvenreiche Strecke und schmale Fahrbahnbreite nicht zum Rasen geeignet. Die Geschwindigkeit ist bereits auf Tempo 30 reduziert. Der Anregung wird daher nicht entsprochen bzw. kann nochmals detailliert im Rahmen einer Deckenerneuerung geprüft werden. Zu 5. Heerstraße westlicher Teil: Gemäß den Ausführungen zu Punkt 4. Die Relation ist Teil des Hauptnetzes im Radverkehrskonzept (RVK) Nord. Darin wird vorgesehen, bauliche Radwege zu errichten, was voraussichtlich jedoch nicht kurzfristig realisierbar ist. Aufgrund der vorliegenden Fahrbahnbreiten kommt im Bestand neben Mischverkehr keine andere Führung in Frage. Die Markierung von Radpiktogrammen ist folglich eine geeignete kurzfristige Maßnahme zur Sensibilisierung und wird umgesetzt. Zu 6. Versetztes Parken Hausener Obergasse: Eine Verlegung der Parkstände ist nicht vorgesehen. Zu Beginn der Hausener Obergasse ist das versetze Parken angeordnet. Ab Hausnummer 9a folgt ein Piktogramm, welches den verkehrsberuhigten Bereich verdeutlicht und eine Fahrbahnschwelle, welche den KFZ-Verkehr verlangsamt. Die weiteren Parkstände sind so angelegt, dass das Durchfahren größerer Fahrzeuge, wie insbesondere Einsatzwagen von Feuerwehr und Müllabfuhr, ohne Behinderung möglich ist. Zu 7. Poller Am Spritzenhaus/Hausener Obergasse/Roßbachstraße: Die Aufstellung zusätzlicher Poller ist nicht vorgesehen. Dieser Knotenpunkt befindet sich in einem verkehrsberuhigten Bereich. Dort dürfen Fußgänger:innen und somit auch Schüler:innen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit fahren. Zudem bestehen bereits Poller und Radfahrbügel im Eingangsbereich der Kerschensteinerschule. An dieser Stelle ergeht der Hinweis, dass für die Kerschensteinerschule auch die Möglichkeit besteht, sich am Schulstraßenprogramm der Stadt Frankfurt zu beteiligen. Zu 8. Radfahrstreifen Eugen-Hartmann-Straße/Christa-Maar-Straße/Willy-Berking-Straße: Die Eugen-Hartmann-Str. (8,5 m Fahrbahnbreite) ist Teil des perspektivischen Hauptnetzes (in Verlängerung der Parallelachse zur Heerstraße Richtung Westen). Die übrigen Straßen sind kein Teil des Haupt- oder Nebennetzes. Unabhängig von der Netzkategorie erfolgt dennoch perspektivisch eine Entschärfung durch Schaffung von Dooring-Zonen im Sinne einer sicheren Radverkehrsführung. Durch den Modalfilter in der Eugen-Hartmann-Straße, dürften sich die im Gebiet fahrenden Kfz-Verkehre vor allem auf den Kundenverkehr zu Rewe, Mercedes und die Andienung der Gewerbebetriebe konzentrieren. Die Straßen Christa-Maar-Straße und Willy-Berkering-Straße sind für die heutigen Zwecke offensichtlich überdimensioniert, was auch an den zahlreich dort abgestellten Fahrzeugen (insbesondere LKW) erkennbar ist. Mittel-/langfristig ist eine Betrachtung in Zusammenhang mit den Planungen zum Stadtteil der Quartiere sinnvoll. Zu 9. Radfahrerfurt Am Ebelfeld/Ludwig-Landmann-Straße: Die Relation ist Teil des Radnebennetzes im RVK Nord, woraus grundsätzlich ein mittlerer, jedoch nicht prioritärer Bedarf begründet werden kann. Die Schaffung eines Vorbeifahrstreifens mit aufgeweitetem Radaufstellstreifen (ARAS) macht nur bei hohem PKW-Verkehrsaufkommen und einer sonst schwer zu erreichenden Linksabbiegemöglichkeit (z.B. aufgrund einer gesonderten Führung des Radverkehrs) Sinn. Beide Aspekte werden hier nicht gesehen, da eine klare Mischverkehrsführung aus einer Nebenstraße vorliegt. Zudem würde der neu einzufügende Vorbeifahrstreifen die bestehenden Aufstellstreifen (je ca. 3m) verengen. Der Anregung wird nicht entsprochen. Zu 10. Radfahrerfurt Praunheimer Landstraße/Jean-Albert-Schwarz-Straße: Eine Furtmarkierung ist bereits vorhanden und wurde Anfang 2025 erneuert. Eine Rotmarkierung wird hier nicht als sinnvoll erachtet, da hier kein benutzungspflichtiger Radweg verläuft. Die Radverkehrsführung ist für das Radfahren auf der Fahrbahn ausgelegt. Zu 11. Roteinfärbung Radfahrerfurt Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe U-Bahn-Station "Industriehof": Die Planung des Radschnellweges FRM 5 hat bereits begonnen. Um die Situation bis zur projektbezogenen baulichen Umgestaltung zu entschärfen, bietet sich die geforderte Roteinfärbung an. Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7519

  • Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim
    STOB 9
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 611 Betreff: Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat die DB InfraGO AG um eine Stellungnahme gebeten. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7182 Antrag vom 22.04.2026, OF 6/9 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 31

  • Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 38
    STOB 8
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 612 Betreff: Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 38 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7848

  • Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang
    STOB 11
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 613 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2024, V 997

  • Taubenvergrämung „Galluswarte“ prüfen lassen
    STOB 1
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 614 Betreff: Taubenvergrämung "Galluswarte" prüfen lassen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7948

  • Grün für die Kuhwaldstraße
    STOB 2
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 615 Betreff: Grün für die Kuhwaldstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6234

  • Bitte um Erhalt der Uhr am Westbahnhof
    STOB 2
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 616 Betreff: Bitte um Erhalt der Uhr am Westbahnhof Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat steht weiter mit der DB AG in Kontakt, um den Erhalt der Uhr sicher zu stellen. Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7152

  • Umgestaltung der Cronstettenstraße
    STOB 3
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 617 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße Vorläufige Stellungnahme: Im Hauptsacheverfahren liegt das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12.11.2025 vor. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Seitens der Klägerseite wird der Rechtsweg ausgeschöpft. Die endgültige Entscheidung liegt beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aktuell keine Planungen für eine Umgestaltung der Cronstettenstraße aufnehmen. Generell gibt es zu den einzelnen Punkten folgenden Sachstand: Zu a) und b) Im genannten Bereich gibt es zahlreiche Versorgungsleitungen, sodass ein Pflanzen von Bäumen ohne aufwändige und kostenintensive Leitungsverlegungen nicht möglich wäre. Bei einer Verlegung der Versorgungsleitungen wäre mit einer grundlegenden Umstrukturierung der Verkehrsfläche zu rechnen. Vor diesem Hintergrund sind punktuelle Baumpflanzungen, losgelöst von konkreten Planungsprojekten, derzeit nicht vorgesehen. Der Magistrat wird die Anregung bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen in der Cronstettenstraße berücksichtigen. Zu c) Ausschließlich für das "Versenken" von Unterflurcontainern stehen im städtischen Investitionsprogramm keine Mittel zur Verfügung. Ein Errichten der Container ist - sofern die technischen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind oder geschaffen werden können - nur eingebettet in Baumaßnahmen möglich, die über Programmmittel oder Einzelveranschlagungen im Haushalt abgebildet sind. Auch muss der Maßnahmenumfang die Herstellung von beispielsweise Schachtbauwerken und Andienungsflächen sowie die hierfür meist notwendigen Trassenverlegungen zulassen. Dies sind und waren stets umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen im Rahmen grundhafter Erneuerungen. Zu d) Es wäre nicht sinnvoll, eine neue Parkordnung losgelöst von den anderen hier aufgeführten Punkten umzusetzen. Deshalb ist dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3791

  • Unterer Sandweg zwischen Friedberger Anlage und Baumweg
    STOB 4
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 618 Betreff: Unterer Sandweg zwischen Friedberger Anlage und Baumweg Vorläufige Stellungnahme: Es wird auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1702 vom 06.10.2025 verwiesen: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die vorgeschlagenen Änderungen im unteren Sandweg stehen im Zusammenhang mit den weiteren Abschnitten des Sandwegs sowie der Berger Straße. Aus diesem Grund sind umfangreiche Prüfungen und Abstimmungen erforderlich. Eine abschließende Stellungnahme kann frühestens im 2. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7137

  • Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen
    STOB 5
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 619 Betreff: Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7816

  • Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes
    STOB 2
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 620 Betreff: Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat unterstützt das Ziel, die Aufenthaltsqualität des Mitscherlichplatzes zu verbessern. Bezüglich der ganzheitlichen Umgestaltung: Da der Baubeginn zum Umbau der Bockenheimer Landstraße Ende 2026 erfolgen soll, kann eine Umgestaltung des Mitscherlichplatzes nicht im Zuge des Umbaus der Bockenheimer Landstraße umgesetzt werden. Dies kann nur als eigenes und nachlaufendes Projekt realisiert werden. Im Auszug aus der Entwurfsplanung zum Umbau der Bockenheimer Landstraße sind die Änderungen im Bereich des neuen Mitscherlichplatzes dargestellt, die berücksichtigt werden müssen: Vergrößern der Baumscheiben auf jeweils 3 m x 3 m barrierefreier Ausbau mittels Leitelementen für Sehbehinderte Fahrradbügel an der Rückwand der barrierefrei ausgebauten Bushaltestelle Schubertstraße Ausbau der Schwindstraße im Platzbereich als Gehwegüberfahrt mit Betonverbundpflaster 10 cm x 20 cm Gehwegbelag mit diagonal verlegtem Betonverbundpflaster 40 cm x 40 cm. Bezüglich der gewünschten Fahrradbügel: Derzeit werden - federführend durch die traffiQ - sogenannte Mobilitätsstationen geplant. Diese umfassen unter anderem E-Scooter-Parkplätze, Bikesharing-Stellplätze sowie Fahrradabstellbügel. Im Rahmen der Planungsbesprechung zum Bereich rund um die Bockenheimer Landstraße hat das Straßenverkehrsamt dafür plädiert, Fahrradabstellbügel im vom Ortsbeirat gewünschten Bereich (Ende der südlichen Parkbucht der Schwindstraße) vorzusehen. Damit wurde der Wunsch des Ortsbeirates bereits proaktiv aufgegriffen und in die Planung eingebracht. Bauliche Absicherungen, Fahrradbügel und ähnliche Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem OBR umgesetzt. Für die weiteren Planungen wird der Magistrat den Austausch in Abstimmung mit dem Ortsbeirat organisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6910

  • Poller vor Seitenflächen Europagarten-Tunnel anbringen - Umweltverschmutzung begegnen
    STOB 1
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 621 Betreff: Poller vor Seitenflächen Europagarten-Tunnel anbringen - Umweltverschmutzung begegnen Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. An der Haltebucht gibt es bereits ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283). Überdies befinden sich an den Haltebuchten Schaltschränke für die Bedienung der Tunnelsicherheit. Diese müssen stets und unbegrenzt für die Einsatzkräfte zugänglich sein. Stahlabweiser würden dies verhindern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6549

  • Mehr Radbügel für die östliche Zeil
    STOB 1
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 622 Betreff: Mehr Radbügel für die östliche Zeil Der Magistrat entspricht der Anregung und wird im Bereich der östlichen Zeil beziehungsweise der Porzellanhofstraße rund 16 Fahrradbügel anbringen. Zu rechnen ist damit voraussichtlich im zweiten Quartal 2026. Bezüglich der Schrotträder verweist der Magistrat auf die Rahmenbedingungen und Meldemöglichkeiten auf https://www.radfahren-ffm.de/335-0-Aergernis-Schrottfahrraeder.html. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7562

  • Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium
    STOB 2
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 623 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium Grundsätzlich ist festzustellen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Zu 1a - d der OM 6528 Die Anregung wurde seitens des Magistrats geprüft. Eine Gefahrenlage, die Eingriffe im angeregten Umfang rechtfertigen könnte, kann nicht im Ansatz objektiv erkannt und belegt werden. Im Gegenteil ist der in Rede stehende Abschnitt der Friedrich-Ebert-Anlage von 2016-2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Fußgänger:innenbeteiligung. Auch allgemein ist die Verkehrsunfallbelastung in Fahrtrichtung Westen zwischen Mainzer Landstraße und Rheinstraße auffallend niedrig im Vergleich zu anderen Abschnitten der Friedrich-Ebert-Anlage. Die dritte Fahrspur in diesem Abschnitt trägt demnach nicht zu einer erhöhten Unfallgefahr bei. Aufgrund der vorhandenen baulichen Rahmenbedingungen besteht zudem auch kein Handlungsbedarf der Umwandlung einer Fahrspur in einen Radstreifen. Der vorhandene baulich getrennte Radweg sowie der Gehweg sind gemäß den einschlägigen Regelwerken ausreichend dimensioniert. Zu 1e der OM 6528: Im Rahmen des Projekts zur Einrichtung von Mobilitätsstationen erfolgt die Flächensuche für die ausgewiesenen Abstellflächen für Leihfahrräder und E-Scooter in enger Abstimmung im Magistrat. Zur Nutzung von Synergieeffekten werden im Zuge dieser Flächensuche zugleich geeignete Standorte für Fahrradbügel ermittelt. Der beauftragte Dienstleister sucht derzeit im Stadtteil Westend-Süd nach geeigneten Flächen für Mobilitätsstationen und Fahrradbügel. Im Umfeld des Goethe-Gymnasiums wurden potenzielle Standorte identifiziert, unter anderem an der Ecke Erlenstraße / Bettinastraße sowie an der Kreuzung Beethovenstraße / Rheinstraße. Diese Standorte befinden sich jedoch noch in der Abstimmung. Zu 1f der OM 6528: Auch dieser Anregung kann aufgrund mangelnder belegbarer Gefahrenlage nicht entsprochen werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau darstellende Kennwert V85 (Geschwindigkeit, die von 85% der Kraftfahrzeugführer:innen nicht überschritten wird) insbesondere tagsüber teils deutlich unter 25 km/h liegt. Das ist auf das Verhältnis zwischen vorhandener Verkehrsmenge und der engen Abfolge von Lichtsignalanlagen (sowie teils auch auf die kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Einmündung Rheinstraße) zurückzuführen. Dem hinzuzufügen ist, dass für die Verhinderung der beschriebenen Fälle von überhöhter Geschwindigkeit sowie riskanten Überholmanövern Geschwindigkeitsbeschränkungen erfahrungsgemäß kein wirksames Mittel darstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7660

  • Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge
    STOB 2
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 624 Betreff: Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge Zu 1.: Gemäß § 39 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (Verbot der Überbeschilderung). In der Schloßstraße galt vor Anpassung der Beschilderung und Markierung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei einer Fahrbahnbreite von 5,00 m je Fahrtrichtung (mit Radweg, ohne Parkstreifen). Der bis dahin markierte Radweg war unmittelbar neben dem Parkstreifen angelegt, der notwendige Sicherheits-Trennstreifen zu den parkenden Fahrzeugen (Dooring Zone) war nicht vorhanden, was zwischenzeitlich geändert wurde. Der Radverkehr fährt jetzt auf der Fahrbahn, der Sicherheits-Trennstreifen wurde markiert. Mit der Novelle der StVO aus April 2020 wurde der § 5 Abs. 4 S. 3 StVO konkretisiert, der Seitenabstand bei Überholvorgängen von Fahrrädern und Kleinstfahrzeugen wurde innerorts auf mind. 1,50 m festgelegt. Durch den Wegfall des bisher markierten Radwegs war für die Kraftfahrzeugführer:innen bei einer Fahrbahnbreite von 5,00 m in der Schloßstraße nicht eindeutig zu erkennen, dass der Seitenabstand zum Radverkehr bei Überholvorgängen nicht eingehalten werden kann, was Fehleinschätzungen und gefährlichen Überholmanövern führte. Um die Situation eindeutig zu regeln und eine Gefährdung des Radverkehrs zu verhindern, wurde das Verkehrszeichen (VZ) 277.1 StVO " Verbot des Überholens einspuriger KfZ" in Verbindung mit einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aufgestellt. Die Fahrbahnbreite des Fahrstreifens in der Voltastraße stadteinwärts beträgt 3,00 m, die Fahrbahn ist also erheblich schmaler als in der Schloßstraße. Bei einer durchschnittlichen Fahrzeugbreite von ca. 2,00 m ist eindeutig für jeden Fahrzeugführenden zu erkennen, dass nicht genügend Platz (mind. 1,50 m) vorhanden ist, um den Radverkehr sicher überholen zu können. Das VZ 277.1 StVO ist hier also nicht anzuwenden, da es sich um eine Überbeschilderung im Sinne des § 39 StVO handeln würde. Bei der durchgezogenen weißen Bordabsenkung zum Gleiskörper handelt sich eindeutig um eine Fahrstreifenbegrenzung. Das Überfahren ist gemäß StVO nicht gestattet. Der Anregung wird in diesem Punkt demnach nicht entsprochen. Zu 2.: Der Anregung wird in diesem Punkt entsprochen, die bereits vorhandenen Piktogramme werden in entsprechendem Abstand um weitere Piktogramme ergänzt. Zu 3.: Da es sich hier weder um einen Fahrrad-Schutzstreifen, noch um einen Radweg handelt, ist die Roteinfärbung von Einmündungsbereichen der Querstraßen nicht zielführend, da es unzählige Straßen im gesamten Stadtgebiet gibt, auf denen ohne Radverkehrsanlagen Radverkehr möglich ist. Hier jede einzelne Einmündung einzufärben wäre weder sinnvoll noch verhältnismäßig. Der Anregung wird in diesem Punkt nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7646

  • Reparatur des Bücherschranks am Odina-Bott-Platz
    STOB 2
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 625 Betreff: Reparatur des Bücherschranks am Odina-Bott-Platz Der Magistrat entspricht der Anregung. Der Reparaturauftrag für die Instandsetzung des Bücherschrankes am Standort am Standort Odina-Bott wurde erteilt, die Instandsetzungsarbeiten laufen bereits. Es wurden zwei neue Türen hergestellt, die bei stabilen Wetterbedingungen angeschweißt werden. Damit steht der Bücherschrank im Laufe des ersten Quartals 2026 wieder vollständig zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8028

  • Wiederherstellung des Pollers in der Eisernen Hand
    STOB 3
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 626 Betreff: Wiederherstellung des Pollers in der Eisernen Hand Der Magistrat entspricht der Anregung und wird den Poller kurzfristig (im ersten Quartal 2026) wieder herstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7868

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