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Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Es wurde festgestellt, dass der Stadtteil Nieder-Eschbach keine besonderen Probleme mit Vermüllung oder illegalen Ablagerungen aufweist. Die bestehenden Maßnahmen zur Sauberkeit sind ausreichend. Für die Verbesserung der Reinigungsklassen ist ein umfangreiches Prüf- und Verwaltungsverfahren notwendig.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu Punkt 1 Der Stadtteil Nieder-Eschbach stellt derzeit für die Stadtpolizei keinen Schwerpunkt für eine erhöhte Vermüllung oder für vermehrte illegale Sperrmüllablagerungen dar. Im Kalenderjahr 2025 wurden insgesamt sechs Sachverhalte im Zusammenhang mit illegal abgelagertem Sperrmüll bekannt. Die festgestellten Ablagerungen wurden jeweils an die FES zur weiteren Veranlassung der Entsorgung gemeldet. In einem Fall konnten hinreichende Anhaltspunkte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens festgestellt werden. Der Stadtteil Nieder-Eschbach wird im Rahmen der regelmäßigen Streifentätigkeit überwacht und auf ordnungswidrige Abfallablagerungen kontrolliert. Zu Punkt 2 Der Stadtentwässerung sind keine Verunreinigungen an dem Wehr am Eschbach bekannt. Da die Mitarbeiter:innen dort mehrfach vor Ort sind, werden diese bei Bedarf selbstständig entfernt. In der Vergangenheit wurde der SEF gelegentliche Verschmutzungen über den Mängelmelder gemeldet und durch die Mitarbeitenden ebenfalls umgehend entfernt. Zu Punkt 3 Die Straßenbereiche sind bedarfsgerecht mit entsprechenden Entsorgungsangeboten ausgestattet. Diese werden regelmäßig, d.h. mindestens einmal wöchentlich durch unseren Dienstleister (Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH) geleert. Dauerhafte Überfüllungen aufgrund fehlender Papierkörbe oder in Folge zu kleiner Modelle sind uns nicht bekannt. Bei konkreten Papierkorbanregungen oder Auffälligkeiten können Sie sich allerdings gerne direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) wenden. Zu Punkt 4 Die bestehenden Reinigungs- und Leerungsintervalle ergeben sich aus den in der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt jeweils festgelegten Reinigungsklassen. Eine Änderung der Reinigungsklasse kann nur durch Anpassung des Straßenverzeichnisses, das Bestandteil der Satzung ist, erfolgen. Da jede Satzungsänderung ein umfangreiches Verwaltungsverfahren unter Einbeziehung der Stadtverordnetenversammlung mit sich zieht, ist vor einer Änderung der Reinigungsklasse eine sorgfältige Prüfung notwendig. Sofern der Ortsbeirat der Auffassung ist, dass eine Erhöhung für einen konkreten Straßenabschnitte notwendig sei, kann beim Umweltamt - Sachgebiet Straßenreinigung - um eine Überprüfung der Reinigungsklasse gebeten werden (E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de). Es ist zu beachten, dass eine Erhöhung der Reinigungsklasse mit der Anhebung der Straßenreinigungsgebühren für alle Anlieger:innen des jeweiligen Abschnitts verbunden ist. Für Nieder-Eschbach ist aus dem zurückliegenden Betrachtungsjahr keine Beschwerdelage bekannt ist, die gezielte Maßnahmen oder zusätzliche Müllbehälter erforderlich machte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2025OFOF 397/15Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 28. November 2025VV 1329Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-EschbachAnfrage
  3. 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 591Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-Eschbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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