Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-Eschbach
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant zusätzliche Maßnahmen, um die Sauberkeit im Stadtteil Nieder-Eschbach zu erhöhen. Durch verstärkte Kontrollen und bessere Entsorgungsmöglichkeiten soll die Müllsituation verbessert werden. Dies erfolgt in Verbindung mit höheren Bußgeldern für Verstöße gegen die Abfallsatzung.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
In einer Pressemeldung vom 18.09.2025 hat die Stadt Frankfurt mitgeteilt, Ihren Einsatz für mehr Sauberkeit zu verstärken.
Bezugnehmend auf diese Mitteilung wird der Magistrat gebeten, darüber zu berichten, welche zusätzlichen Maßnahmen geplant sind, um die Sauberkeit im Stadtteil Nieder-Eschbach zu erhöhen.
Insbesondere wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Kontrollen werden diesbezüglich durch die Stadtpolizei in Nieder-Eschbach aktuell und in Zukunft durchgeführt?
- Gibt es spezielle Maßnahmen für schlecht einsehbare Orte wie z. B. das Wehr am Eschbach?
- Wo werden in Nieder-Eschbach bessere Entsorgungsmöglichkeiten durch zusätzliche und größere Mülleimer geschaffen?
- Wie wird der Ortsbeirat in den Prozess einbezogen?
Begründung
Die Stadt Frankfurt will ihren Einsatz für mehr Sauberkeit verstärken. Mehr Kontrollen, Hotspot-Kontrollen und bessere Entsorgungsmöglichkeiten sollen die Grundlagen für eine sauberere Stadt schaffen. Seit dem
- Oktober 2025 werden zudem Verstöße gegen die Abfallsatzung durch höhere Bußgelder deutlich strenger geahndet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2025OFOF 397/15Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · FDP
- 28. November 2025Sie sind hierVV 1329Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-EschbachAnfrage
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 591Städtische Maßnahmen für mehr Sauberkeit in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen