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  • Mini-Photovoltaik-Förderung im Ortsbezirk 10
    STOB 10
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 647 Betreff: Mini-Photovoltaik-Förderung im Ortsbezirk 10 Zu 1.: In den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 wurden insgesamt 96 Förderanträge für Mini-PV-Anlagen positiv beschieden. Zu 2.: Anlagen, die in der Anschaffung und Errichtung unter 1.000,-€ kosten, wie dies bei den Mini-PV-Anlagen der Fall ist, können nicht aus Mitteln der investiven Klimaprogramme bezuschusst werden. Hierfür müssen Gelder im konsumtiven Haushalt bereitstehen. Ob und wann die Förderung für Mini-PV-Anlagen wieder aufgenommen werden kann, kann erst nach der Haushaltsgenehmigung festgelegt werden. Zu 3.: Im Ortsbezirk wurden neben den genannten Mini-PV-Anlagen außerdem 322 PV-Anlagen, 336 Batterien und 92 Ladesäulen bewilligt. Darüber hinaus wurden 12 Begrünungsmaßnahmen und 18 Maßnahmen im Bereich Wassermanagement angemeldet. Die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)", über die eine Bezuschussung der vorab aufgeführten Maßnahmen erfolgt, wird fortgeführt. Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen, können weiterhin Förderanträge für Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Zisternen und Trinkbrunnen sowie Solaranlagen inklusive Batteriespeicher und Ladesäulen stellen. Im Investitionsprogramm 2026 ff sind in den Klimaprogrammen "Erneuerbare-Energien-Fonds" und "Klimafonds/Frankfurt frischt auf" Mittel hierfür vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8130

  • Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle
    STOB 10
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 648 Betreff: Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle Der zurückliegende Jahreswechsel bot, wie auch die Jahreswechsel der Vorjahre, Anlass zu Beschwerden aus verschiedenen Bereichen Frankfurts. Ob es um das Beschießen von Wohngebäuden mit Pyrotechnik, Lärmbeeinträchtigungen durch deren Verwendung, zentrale Böllerschwerpunkte o. ä. ging- alle Beschwerden eint, dass die Verwendung von Pyrotechnik eine Störung für Mensch und Tier darstellt und das Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stark beeinträchtigt. Grundsätzlich ist das Anliegen des Ortsbeirats daher absolut verständlich und nachvollziehbar. Wenngleich die Mehrheit der Bevölkerung auch sehr verantwortungsvoll mit Feuerwerk umgeht und sich an die Vorgaben hält, sorgt der weitaus geringere Teil der Personen, die dies nicht tun, für enormen Verdruss und Verärgerung. Von Einzelnen, die Feuerwerkskörper bewusst einsetzen, um Schaden anzurichten, gar nicht zu sprechen. Durch die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist per Bundesgesetz der Vertrieb und das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen geregelt. So ist das Abbrennen von Feuerwerk am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres (ganztägig) ausdrücklich erlaubt. Nur in besonders begründeten Fällen ist es möglich, wie es zum vergangenen Jahreswechsel für die Zeil - grob von der Hauptwache bis zur Konstablerwache - erlassen wurde, ein Böllerverbot für bestimmte Bereiche durchzusetzen. Hier hat die Stadt, in enger Abstimmung mit der Polizei, auf die Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte im Jahr zuvor reagiert. Einschränkungen im Hinblick auf den Geltungsbereich nennt der Verordnungsgeber dabei nicht, führt aber in § 23 Abs. 1 aus, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Auch die "unmittelbare Nähe" ist dabei nicht klar definiert, so dass die Gefahrenabwehrbehörden sich an der Wirkung der Feuerwerkskörper orientieren und beim Einschreiten von einem Radius von 200 Metern ausgehen. Unmittelbar am Gravensteiner Platz 3 befindet sich das Altersheim / Betreutes Wohnen der Stiftung des öffentlichen Rechts "Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift". Insofern ist das Abbrennen von Pyrotechnik dort ohnehin verboten und es bedarf demnach keiner zusätzlichen Allgemeinverfügung. Problematisch ist jedoch die flächendeckende Kontrolle der verschiedenen Verbotsbereiche, gerade zum Jahreswechsel, da die Polizeikräfte hier sehr stark gebunden sind und ihre Personalkapazitäten auf die Bereiche konzentrieren müssen, die besonders gefährlich bzw. auffällig sind. Für den Gravensteiner-Platz wurden in der zurückliegenden Silvesternacht seitens der Landespolizei keine Einsätze oder besondere Vorkommnisse verzeichnet. Sofern es jedoch zu vermehrten Beschwerden kommen sollte, werden Stadt- und / oder Landespolizei dort sicherlich anlassbezogene Kontrollen durchführen. Eine präventive Überwachung ist aus den genannten Gründen nicht leistbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7907

  • Kunstwerk “Zeppelin“ in der Nibelungenallee erhalten
    STOB 3
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 649 Betreff: Kunstwerk "Zeppelin" in der Nibelungenallee erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat steht derzeit in Kontakt mit dem Erbauer des Lichtkokons, Prof. Wolfgang Rang, um die Möglichkeiten einer Renovierung des Lichtkokons sowie der weiteren Unterhaltung des Objekts auszuloten Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.06.2025, OIB 417

  • Anschaffung von Sitzkissen für die Trauerhalle
    STOB 13
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 650 Betreff: Anschaffung von Sitzkissen für die Trauerhalle Es werden 20 weitere Sitzkissen des gleichen Herstellers für die neue Trauerhalle in Nieder-Erlenbach angeschafft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 464

  • Zuschuss Rödelheimer Mühle
    STOB 7
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 651 Betreff: Zuschuss Rödelheimer Mühle Der Heimat- und Geschichtsverein ist schon seit einigen Jahren bemüht, den Freiraum des Gedenkplatzes aufzuwerten und auf die ehemalige Existenz der Mühle hinzuweisen. Es sollen eine Informationstafel, die Replik einer Sandsteintafel und ein Modell auf dem Platz aufgestellt werden. Dies wird vom Magistrat begrüßt. Bei einem Termin mit den Vereinsmitgliedern wurde auch die Oberflächengestaltung des Platzes angesprochen. Aufgrund des vorhandenen Großbaums sind Eingriffe in die Oberfläche mit einer nachhaltigen Begrünung nicht möglich. Aufgrund der vorhandenen Höhenverhältnisse und des großflächigen Wurzelbereichs des Bestandsbaumes ist eine barrierefreie Erschließung nicht möglich bzw. nur mit größeren Umwegen realisierbar. Das Aufstellen einer Bank kann in Absprache mit dem zuständigen Fachamt nach Aufstellung der Tafeln und des Modells erfolgen. Inwieweit Flächen um die Tafeln möglichst baumschonend befestigt werden können, wird ebenfalls vom Fachamt geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 431

  • Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau
    STOB 6
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 652 Betreff: Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau Der Initiative des Ortsbeirates wird entsprochen. Der Magistrat hat den Vorschlag geprüft, in der Siedlung Friedenau - den Spielplatz Risselsteinweg - mit einer Dreifachschaukel (zwei Schaukelsitze und Vogelnest) auszustatten. Eine Einbindung der Schaukel in den Bestand ist möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.11.2025, OIB 442

  • Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-Platz
    STOB 10
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 653 Betreff: Budgetantrag für zwei Schilder "Tauben füttern verboten" auf dem Gravensteiner-Platz Die Stadtpolizei hat im Zeitraum von 2024 bis 2026 den Gravensteiner Platz insgesamt 28-mal in Bezug auf Taubenfütterung überprüft. Die überwiegende Anzahl der Überprüfungen fanden im Jahr 2024 statt und wurden in zivil und zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt. Zu keinem Zeitpunkt wurden Personen beim Auslegen von Taubenfutter angetroffen. Jedoch konnte ein vermehrtes Aufkommen von Tauben festgestellt werden. Die Begrünung, die schattigen Plätze und das gastronomische Angebot ziehen viele Menschen an, um am Gravensteiner Platz zu verweilen und erworbene Speisen zu verzehren. Obwohl eine sachgerechte Abfallentsorgung durch die bereitgestellten Abfallbehälter vor Ort möglich ist, ist anzunehmen, dass sich die Tauben aufgrund anfallender Lebensmittelreste in dem Bereich aufhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.02.2025, OIB 377

  • Inklusiver Naturerlebnispfad
    STOB 10
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 654 Betreff: Inklusiver Naturerlebnispfad Der Magistrat stellt dem Verein "Wildnisbotin" finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro als Zuschuss für die Realisierung eines inklusiven Naturerlebnispfades auf dem Hauptfriedhof zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.12.2024, OIB 362

  • Kofinanzierung des Chanukka-Leuchters auf dem Westendplatz
    STOB 2
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 655 Betreff: Kofinanzierung des Chanukka-Leuchters auf dem Westendplatz Der Magistrat stellt dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro für die Chanukkabeleuchtung 2025 auf dem Westendplatz im Rahmen einer Kofinanzierung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 01.12.2025, OIB 454

  • Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt
    STOB 1
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 656 Betreff: Mehr sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Zu den angeregten Radbügeln zwischen den Stützen in der Konrad-Adenauer-Straße 17 sind noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich. Generell sollten jedoch nicht zwischen allen Stützen Fahrradbügel montiert werden, auch müssen die Flächen im Kurvenbereich frei bleiben. Der Anregung nach Radbügeln im Fahrbahnbereich der Bleichstraße kann nicht entsprochen werden, da hier mittelfristig Radverkehrsanlagen entstehen. Der Magistrat prüft alternative Standorte für Radbügel in der Nähe. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7770

  • Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?
    STOB 2
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 657 Betreff: Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen? Vorläufige Stellungnahme: Hessen Mobil hat die Zuständigkeit zwischenzeitlich an die Autobahn GmbH abgegeben. Die Anfrage an die Autobahn GmbH wurde versandt. Da die Rückmeldung abzuwarten ist, kann noch keine endgültige Stellungnahme erfolgen. Wann diese zu erwarten ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6738

  • Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen
    STOB 5
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 658 Betreff: Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im 3. Quartal 2026 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8050

  • Aufgänge Staustufe Griesheim
    STOB 6
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 659 Betreff: Aufgänge Staustufe Griesheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass nur einer der beiden Treppenabgänge auf Griesheimer Seite gesperrt ist. Die Nutzung des Fußgängerüberganges über die Staustufe ist weiterhin möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7719

  • Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen
    STOB 5
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 660 Betreff: Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen Der vorliegenden Anregung hinsichtlich einer Traglufthalle für das Stadionbad gehen die BäderBetriebe Frankfurt nach. Die mögliche Realisierung einer Traglufthalle bedarf einer intensiven Prüfung und nimmt einige Zeit in Anspruch. Aktuell liegen den BäderBetrieben noch keine aussagekräftigen Erkenntnisse vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7012

  • Baugerüste und Dauerbaustellen in Bockenheim
    STOB 2
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 661 Betreff: Baugerüste und Dauerbaustellen in Bockenheim Zu 1. Die Baumaßnahmen in der Jordanstraße 11 sind noch nicht abgeschlossen. Die Gründe für eventuelle Verzögerungen sind dem Magistrat weder vom Bauherrn anzuzeigen noch sind sie sonst bekannt. Auch hat der Magistrat keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Dauer der Baumaßnahmen Einfluss zu nehmen. Das Gerüst und der Schrägaufzug sind noch bis zum 27. März 2026 genehmigt. Es wird regelmäßig eine Verlängerung beantragt. Wegen des genehmigten Schrägaufzugs wird auch immer eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) erteilt. Zu 2. In der Rohmerstraße 39 wurde im August 2025 das Aufbringen einer Dämmung auf dem Flachdach sowie eines Wärmedämmverbundsystems an der Fassade eines Bürogebäudes genehmigt. Das vorher bereits errichtete Gerüst im Bereich des Erdgeschosses dient ggf. dem Schutz vor herabfallenden Fassadenteilen. Die Arbeiten sind offensichtlich noch nicht abgeschlossen. Auch hier ist dem Magistrat die zeitliche Planung nicht bekannt. Für die Baustelleneinrichtung existiert eine Sondernutzungserlaubnis bis zum 15. Juni 2026. Zu 3. bis 6. Beantragte Sondernutzungen werden straßenrechtlich geprüft. Es geht dabei darum, ob die Fläche zur Verfügung steht und entsprechend genutzt werden kann und für die Nutzung Auflagen nötig sind. Sondernutzungen werden grundsätzlich befristet erteilt. Bußgelder werden dann fällig, wenn eine Sondernutzung nicht genehmigt oder überbaut ist bzw. gegen Auflagen oder Bedingungen verstoßen wurde. Möglichkeiten zur Beschleunigung von Baumaßnahmen gibt es keine. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2026, V 1376

  • Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher Landesmittel
    STOB 1
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 662 Betreff: Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher Landesmittel Zu 1: Die psychiatrische und sozialpsychiatrische Versorgung obdachloser Menschen erfolgt in Frankfurt am Main über ein mehrstufiges, vernetztes Hilfesystem. Zentrale Bausteine sind: - der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) des Gesundheitsamtes, insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, - die psychiatrische Regelversorgung in den Kliniken inklusive Krisenintervention, - niedrigschwellige Beratungs-, Kontakt- und Tagesstrukturangebote freier Träger, - spezialisierte Suchtberatungs- und Suchthilfeangebote, insbesondere im Bahnhofs- und Innenstadtbereich, - aufsuchende Hilfen (Streetwork, medizinische und sozialarbeiterische Angebote). Die psychiatrische und sozialpsychiatrische Versorgung obdachloser Menschen im Ortsbezirk 1 erfolgt durch ein Zusammenspiel verschiedener Angebote der Wohnungsnotfallhilfe, der Suchthilfe sowie der gesundheitlichen Versorgung. Als Fachämter sind auf örtlicher Seite das Drogenreferat, Jugend- und Sozialamt beziehungsweise Gesundheitsamt, auf überörtlicher Seite der Landeswohlfahrtsverband Hessen beteiligt. Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main stellt über die Abteilung Psychische Gesundheit sozialpsychiatrische Unterstützungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen bereit. Hierzu gehört unter anderem ein spezialisierter Psychiatrischer Dienst für vulnerable Gruppen, der sich insbesondere an Menschen richtet, die sich in besonders prekären Lebenslagen befinden, darunter auch Personen ohne festen Wohnsitz sowie Menschen, die in Notunterkünften oder im öffentlichen Raum leben. Der Dienst arbeitet aufsuchend und niedrigschwellig und steht in engem Austausch mit sozialen Einrichtungen und Hilfsangeboten sowie Polizei und Ordnungsamt im Stadtgebiet. Ergänzend bestehen im Ortsbezirk 1 verschiedene niedrigschwellige ambulante und aufsuchende Angebote freier Träger. Diese Angebote umfassen unter anderem Streetwork, psychosoziale Beratung sowie niedrigschwellige medizinische und psychiatrische Unterstützung. Zu den zentralen niedrigschwelligen medizinischen Angeboten gehört insbesondere die Elisabeth Straßenambulanz der Caritas, die eine allgemeinmedizinische Versorgung für Menschen ohne festen Wohnsitz sowie für Personen mit eingeschränktem Zugang zum regulären Gesundheitssystem bereitstellt. Ergänzend besteht mit der KLARA Krankenstation der Franziskustreffstiftung ein spezialisiertes Angebot für Menschen ohne Krankenversicherung. Die Einrichtung bietet psychiatrische Behandlung für nicht krankenversicherte Patient:innen an, und stellt damit ein ergänzendes Versorgungsangebot für besonders vulnerable Personengruppen dar. Es bestehen weitere niedrigschwellige medizinische und psychiatrische Unterstützungsangebote, darunter humanitäre medizinische Sprechstunden und Versorgungsangebote im Kontext von Suchthilfeeinrichtungen. Im Bereich der Suchthilfe bestehen im Ortsbezirk 1 verschiedene niedrigschwellige Angebote, darunter Beratungsangebote, Kontaktcafés sowie Einrichtungen der Schadensminimierung (harm reduction). Hierzu zählen unter anderem mehrere Konsumräume im Bahnhofsviertel sowie Programme der Substitutionsbehandlung und eine humanitäre Substitutionsambulanz für nicht krankenversicherte Personen. Ergänzend gibt es im Bahnhofsviertel die Möglichkeit eines niedrigschwelligen, teilweise aufsuchenden Kontakts zu einem ambulant tätigen Facharzt für Psychiatrie. Neben den genannten medizinischen und psychosozialen Angeboten bestehen im Ortsbezirk 1 verschiedene Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe. Hierzu zählen insbesondere Notübernachtungsangebote sowie weitere Angebote im Rahmen der Hilfen im Winter. Zusätzlich bestehen niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeiten. Weitere Einrichtungen außerhalb des Ortsbezirks werden ebenfalls regelmäßig von Menschen genutzt, die sich ansonsten vorrangig im Ortsbezirk 1 aufhalten. Darüber hinaus existieren in der gesamten Stadt verteilt verschiedene Tagesaufenthaltsangebote, die niedrigschwellige Aufenthaltsmöglichkeiten, soziale Beratung und tagesstrukturierende Angebote vorhalten. Im Bereich der aufsuchenden Sozialarbeit sind im Ortsbezirk 1 mehrere Streetwork-Angebote vorhanden. Diese werden von unterschiedlichen Trägern umgesetzt. Ergänzend bestehen spezialisierte Angebote für junge Menschen. Diese aufsuchenden Angebote übernehmen eine wichtige Rolle bei der Kontaktaufnahme zu Menschen im öffentlichen Raum und bei der Vermittlung in weiterführende Hilfen, darunter medizinische Versorgung, Suchthilfe, psychosoziale Beratung oder Angebote der Wohnungsnotfallhilfe. Zu 2: Zur Wiedererlangung der Wohnfähigkeit obdachloser Menschen mit psychischen Erkrankungen und/ oder Suchterkrankungen stehen in Frankfurt am Main unterschiedliche, aufeinander aufbauende Maßnahmen zur Verfügung. Diese zielen auf Stabilisierung, Behandlung und schrittweise soziale Integration ab. Zentrale Elemente sind ambulant betreute Wohnformen sowie Angebote des betreuten Wohnens, die eine eigenständige Wohnform mit kontinuierlicher sozialpädagogischer und psychosozialer Begleitung verbinden. Ergänzend hierzu bestehen tagesstrukturierende Angebote, Beratungsstellen sowie niedrigschwellige Kontaktmöglichkeiten, die insbesondere der Stabilisierung und dem Erhalt bestehender Hilfeverläufe dienen. Auch niedrigschwellige medizinische Anlaufstellen, die eine konstante Medikation sicherstellen um für psychisch erkrankte Personen eine innere Stabilität zu erhalten, wurden etabliert. Ein Baustein ist der Housing-First-Ansatz, der darauf abzielt, obdachlosen Menschen möglichst frühzeitig eigenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und begleitende Unterstützungsleistungen bedarfsorientiert anzubieten. Dieser Ansatz hat sich insbesondere für Personen mit komplexen Problemlagen als geeignet erwiesen, erfordert jedoch ausreichenden Wohnraum sowie eine verlässliche sozialpsychiatrische Begleitung. Darüber hinaus leisten aufsuchende Hilfen, insbesondere durch Streetwork, Sozialarbeit und medizinische Angebote, einen wesentlichen Beitrag zur Ansprache und Stabilisierung der Zielgruppe. Diese Maßnahmen sind insbesondere für Menschen relevant, die bestehende Hilfesysteme nur eingeschränkt oder nicht kontinuierlich nutzen. Diese Angebote basieren ausnahmslos auf der Freiwilligkeit der betroffenen Personen und können im Krisenfall keinen Zwang, beispielweise zur Behandlung psychiatrischer Erkrankungen, ausüben. Zwangsmaßnahmen müssen durch das Betreuungsgericht, welches am Amtsgericht Frankfurt angegliedert ist, angeordnet werden. Für die bestehenden Angebote zeigen sich strukturelle Herausforderungen, insbesondere durch begrenzte Kapazitäten der zuständigen Dienste, ein Anstieg psychiatrisch erkrankter Personen ohne Compliance (Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an therapeutischen Maßnahmen), hohe Zugangsschwellen zu weiterführenden Angeboten sowie die sehr angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt. Vor diesem Hintergrund ist ein weiterer Ausbau von integrierten, niedrigschwelligen und langfristig angelegten Unterstützungsangeboten erforderlich, um die Wohnfähigkeit nachhaltig herzustellen und zu fördern und wiederholte Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Zu 3: Die Stadt Frankfurt am Main übernimmt faktisch eine überregionale Versorgungsfunktion für obdachlose Menschen, insbesondere im Bereich der niedrigschwelligen Hilfe-, Sucht- und Krisenangebote. Diese Funktion geht über die originäre Zuständigkeit hinaus, resultiert aber aus der Freizügigkeit aller Bürger:innen, ihren Wohn- und Aufenthaltsort selber bestimmen zu dürfen. Großstädte bieten seit jeher eine Möglichkeit besonders für Menschen in prekären Lebenssituationen, sich der sozialen Kontrolle und der Beschämung in ihrem Herkunftsort zu entziehen und auf ein soziales umfangreiches Hilfenetzwerk zurückzugreifen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes Hessen angemessen. Das Hessische Sozialministerium hat deshalb ein Förderprogramm für das Frankfurter Bahnhofsviertel aufgesetzt. Einige Förderanträge wurden bereits bewilligt und pressewirksam durch die Ministerin vorgestellt. Weitere Förderanträge im Bereich Wohnungslosenhilfe und Suchthilfe sind noch in der Beantragungsphase. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7966

  • Obdachlosigkeit im Frankfurter Süden - Menschen helfen und hygienische Zustände verbessern
    STOB 5
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 663 Betreff: Obdachlosigkeit im Frankfurter Süden - Menschen helfen und hygienische Zustände verbessern 1. Verbesserung der Lebenssituation obdachloser Menschen Zur Stabilisierung der Lebenssituation obdachloser Menschen setzt die Stadt Frankfurt am Main auf ein stadtweites differenziertes Hilfesystem. Dazu zählen niedrigschwellige Angebote wie Notübernachtungen, Tagesaufenthalte, Straßensozialarbeit sowie spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote. Mobile Sozialarbeit und Streetwork sind auch im Frankfurter Süden aktiv, um obdachlose Menschen direkt im öffentlichen Raum zu erreichen, zu beraten und in bestehende Hilfesysteme zu vermitteln. Ergänzend werden auch in den Südlichen Stadtteilen aufsuchende medizinische Angebote eingesetzt. 2. Nachhaltige Reduzierung von Wohnungslosigkeit Zur nachhaltigen Verhinderung und Reduzierung von Wohnungslosigkeit verfolgt der Magistrat einen präventiven Ansatz. Zentrale Instrumente sind dabei die Wohnraumsicherung, die Vermeidung von Wohnungsverlusten sowie Programme zur schnellen Vermittlung von Wohnraum ("Housing-First"-Ansätze). Bestehende Unterstützungsangebote müssen so frühzeitig anzusetzen, so dass Wohnungslosigkeit gar nicht erst entsteht. Menschen ohne Wohnsitz sollen möglichst schnell wieder in eigenen Wohnraum vermittelt werden, ergänzt durch sozialpädagogische Begleitung. Gleichzeitig werden Anstrengungen unternommen, weitere Zugänge zu bezahlbarem Wohnraum zu schaffen. Bei Neubau-Vorhaben können bzw. müssen Programme der Wohnungsbauförderung in Anspruch genommen werden. Die ergänzenden stadteigenen Programme bedingen eine niedrigere Einstiegsmiete für neu geschaffenen Wohnraum. Berechtigte Haushalte, die sich nicht auf dem ersten Wohnungsmarkt adäquat mit Wohnraum versorgen können, haben entsprechend der Registrier- und Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt am Main die Möglichkeit, eine geförderte Wohnung zu beziehen. Vergleichbares gilt für den Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum. Grundsätzlich gilt, dass nur dauerhaft bezahlbarer Wohnraum für Menschen, die obdachlos sind oder in Unterkünften leben müssen, die Chance birgt, auf dem ersten Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Ein besonderes Augenmerk des Magistrats muss daher in Zukunft sein, dieses Segment des Wohnungsmarkts zu stärken und auszubauen. 3. Verbesserung der allgemeinen Situation von obdachlosen Menschen in südlichen Stadtteilen Zur Verbesserung der hygienischen/ gesundheitlichen Situation obdachloser Menschen stehen in Frankfurt am Main verschiedene Angebote zur Verfügung. Spezielle Dusch- und Waschmöglichkeiten in Tagesaufenthalten und Übernachtungsstätten sowie diverse Kleiderkammern dienen diesem Zweck. Auch die medizinischen Angebote der Wohnungsnotfallhilfe sind darauf ausgelegt, hier abhilfe zu schaffen. Diese Angebote werden regelmäßig überprüft und den Bedarfen angepasst. Im Frankfurter Süden wird derzeit geprüft, wie bestehende Einrichtungen besser genutzt, erweitert oder durch zusätzliche Angebote ergänzt werden können. Dabei wird auch berücksichtigt, wie durch Kooperationen mit sozialen Trägern und quartiersbezogene Lösungen eine bessere Versorgung erreicht werden kann. 4. Ausblick Der Magistrat wird die Situation obdachloser Menschen im Frankfurter Süden weiterhin aufmerksam beobachten und die bestehenden Maßnahmen bedarfsgerecht fortentwickeln. Hinweise und Anregungen aus den Ortsbeiräten werden dabei in die laufenden Prüf- und Entscheidungsprozesse einbezogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2026, V 1382

  • Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Behebung des Müllproblems in der Grünanlage an der Arnsburger Straße umsetzen
    STOB 4
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 664 Betreff: Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Behebung des Müllproblems in der Grünanlage an der Arnsburger Straße umsetzen Das Grünflächenamt hat bereits die Reinigungsfrequenz von einmal wöchentlich auf fünfmal wöchentlich erhöht. Des Weiteren ist für Anfang des nächsten Jahres eine Aufwertung der Grünfläche vorgesehen. In Ergänzung zu diesen Maßnahmen werden zudem die Müllbehälter gegen größere Modelle ausgetauscht. Auch durch eine Beschilderung kann nicht gewährleistet werden, dass das Straßenbegleitgrün im öffentlichen Raum von allen Nutzergruppen gewürdigt und mit dem nötigen Respekt behandelt wird. Aus diesem Grund sehen wir vorerst von zusätzlichen Beschilderungen ab und werden beobachten, wie die erwähnte Grünfläche in Anbetracht der neuen Maßnahmen wahrgenommen wird. Die Stadtpolizei hat die Örtlichkeit im Januar 2026 insgesamt siebenmal zu unterschiedlichen Tageszeiten gezielt bestreift. In lediglich zwei Fällen wurden geringe Mengen Kleinabfälle festgestellt. Die Mülleimer waren zu keinem Zeitpunkt überfüllt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7044

  • Dieselaggregate in Rechenzentren
    STOB 6
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 665 Betreff: Dieselaggregate in Rechenzentren Dieselaggregate unterliegen einem Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das durch das Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt wird. Insofern liegen der Stadt Frankfurt am Main für Rechenzentren Externer keine entsprechenden Informationen vor. Für stadteigene Rechenzentren sind folgende Informationen verfügbar: Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik betreibt zwei Rechenzentren für die Stadt Frankfurt, für die die Beantwortung der Fragen im Folgenden standortbezogen erfolgen kann. Zanderstraße 7, 60327 Frankfurt am Main - Gutleutviertel 1. Wie viele Aggregate mit welcher Leistung sind in Betrieb? Es wird ein Aggregat mit einer Nennleistung von 1.600 KW oder 2.000 KVA betrieben. 2. Was soll in der nächsten Zeit hinzukommen? Es sind keine Änderungen geplant. 3. Auf wie viele Betriebsstunden kommen die Aggregate durchschnittlich im Jahr? Im Jahr kommt eine Betriebszeit von ca. 14 Stunden auf, die sich zusammensetzt aus einem monatlichen Testlauf für je 1 Stunde und einmalig 2 Stunden im Rahmen von Wartungsarbeiten. 4. Wie viele Tonnen an Kohlendioxid werden damit emittiert? Pro Liter Diesel wird von einem CO₂-Ausstoß in Höhe von 2,65 kg ausgegangen. Pro Stunde werden aktuell ca. 60 Liter Diesel verbraucht, d.h. im Jahr 840 Liter Diesel und dies entspricht einem CO₂-Ausstoß von ca. 2.226 kg CO₂. 5. Was wird als Ausgleich für die Belastung der Umwelt getan? Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik bzw. der Eigentümer der Liegenschaft ist in der Umsetzungsplanung einer PV-Anlage mit einer Kapazität von 165 KWh/p. Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main - Eckenheim 1. Wie viele Aggregate mit welcher Leistung sind in Betrieb? Es wird ein Aggregat mit einer Nennleistung von 640 KW betrieben. 2. Was soll in der nächsten Zeit hinzukommen? Es sind keine Änderungen geplant. 3. Auf wie viele Betriebsstunden kommen die Aggregate durchschnittlich im Jahr? Im Jahr kommt eine Betriebszeit von ca. 14 Stunden auf, die sich zusammensetzt aus einem monatlichen Testlauf für je 1 Stunde und einmalig 2 Stunden im Rahmen von Wartungsarbeiten. 4. Wie viele Tonnen an Kohlendioxid werden damit emittiert? Pro Liter Diesel wird von einem CO₂-Ausstoß in Höhe von 2,65 kg ausgegangen. Pro Stunde werden aktuell ca. 60 Liter Diesel verbraucht, d.h. im Jahr 840 Liter Diesel und dies entspricht einem CO₂-Ausstoß von ca. 2.226 kg CO₂. 5. Was wird als Ausgleich für die Belastung der Umwelt getan? Aktuell ist kein Ausgleich geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1355

  • Öffentliche Toiletten im Rebstockpark zur Nutzung ganzjährig öffnen
    STOB 2
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 666 Betreff: Öffentliche Toiletten im Rebstockpark zur Nutzung ganzjährig öffnen Die Sanitäranlagen im Rebstockpark bestehen als saisonale Einrichtung. Ein ganzjähriger Betrieb, insbesondere während der Wintermonate, ist nicht vorgesehen. Aufgrund der bestehenden Frostgefahr, des damit verbundenen erhöhten Betriebs- und Betreuungsaufwands sowie der geringen Besuchendenzahlen in diesem Zeitraum ist ein Winterbetrieb wirtschaftlich nicht vertretbar. Aus den genannten Gründen wird der Betrieb der Sanitäranlagen saisonal beschränkt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8034

  • Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim?
    STOB 2
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 667 Betreff: Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim? Zu 1. Die Grundschulen in Bockenheim und dem Rebstock werden mit Ausnahme der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule alle Schülerinnen und Schüle im Rahmen ihrer maximalen Zügigkeit aufnehmen. In der Franckeschule werden vier erste Klassen, in der Bonifatiusschule drei erste Klassen und an der Victoria-Luise-Schule vier erste Klassen neu eröffnet. Die Zweizügige Grundstufe der Georg-Büchner-Schule wird fünf erste Klassen aufnehmen und ist im Januar 2026 zur Bewältigung dieser Überkapazität in eine Außenstelle in der Schloßstraße gezogen. Zu 2. Der neue Standort wurde grundsaniert und ist mittlerweile bezogen. Zu 3. Nach jetzigem Stand gehen wir davon aus, dass die räumlichen Kapazitäten der neuen Grundschule ausreichen, um sowohl die Schülerinnen und Schüler des bestehenden Grundschulbezirks der Georg-Büchner-Schule als auch den erwarteten Zuwachs durch das Neubaugebiet Schönhofviertel adäquat abzudecken. Zu 4. Der Fertigstellungstermin der Grundschule Schönhofviertel ist für das Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Zu 5. Aktuell wird eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule erstellt. Es sollen zeitnah erste Einzelmaßnahmen geprüft und durchgeführt werden. Zu 6. Die Johanna-Tesch-Schule soll perspektivisch an der Homburger Landstraße einen Neubau erhalten. Konkrete Zeitrahmen liegen uns derzeit noch nicht vor. Eine Nutzung der ehemaligen Sophienschule im Rahmen der Erweiterung der Franckeschule ist weiterhin geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1175

  • Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend
    STOB 4
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 668 Betreff: Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend Zu 1. Welche Schulen im Ortsbezirk sind barrierefrei? Komplett barrierefrei (im Hinblick auf die Erreichbarkeit für Rollstuhlfahrer/-innen): - Dahlmannschule - Uhlandschule - Valentin-Senger-Schule - Wilhelm-Merton-Schule Teilweise bzw. eingeschränkt barrierefrei: Abendhaupt- und Abendrealschule: Zugang zum Schulgebäude bis zum Hochparterre ist über einen Treppenlift möglich. Stauffenbergschule: Barrierefrei sind das Erdgeschoss, das 1. und 2. Obergeschoss sowie das Kellergeschoss im Anbau. Eine barrierefreie Toilette befindet sich im 1. Obergeschoss. Nicht barrierefrei sind das 3. Obergeschoss, das Kellergeschoss im Altbau sowie die Turnhalle. Helmholtzschule: Der Neubau und der IPI-Bau sind barrierefrei und verfügen über Aufzüge sowie behindertengerechte Toiletten. Das Hauptgebäude und die neue Turnhalle sind nicht barrierefrei. Brüder-Grimm-Schule: Lediglich die Mensa und eine Mädchentoilette sind barrierefrei zugänglich. Nicht barrierefrei: - Linnéschule - Charles-Hallgarten-Schule (Förderschule) - IGS Herder - Louise-von-Rothschild-Schule - Kirchnerschule - Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Zu 2. Welche Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant, um Barrierefreiheit zukünftig herzustellen? Heinrich-von-Gagern-Gymnasium: Geplant ist, den Neubau (Gebäude C) sowie den Altbau (Gebäude D) durch den Einbau von Aufzügen barrierefrei zu erschließen. Für die Brüder-Grimm-Schule, die Linnéschule, die Stauffenbergschule, die Charles-Hallgarten-Schule, IGS Herder, Louise-von-Rothschild-Schule, Kirchnerschule und die Helmholtzschule sind aktuell keine weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorgesehen. Zu 3. Welche Hindernisse stehen der Umsetzung von Barrierefreiheit gegenüber? Die Umsetzung von Maßnahmen zur vollständigen Barrierefreiheit ist von den jeweiligen baulichen Gegebenheiten der einzelnen Schulgebäude abhängig. Unterschiedliche Anforderungen, bestehende Gebäudestrukturen sowie rechtliche und bauliche Vorgaben müssen in jedem Einzelfall geprüft und berücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2025, V 1299

  • Ansiedlung von Behörden
    STOB 6
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 669 Betreff: Ansiedlung von Behörden Zu 1. Die Prüfung des Portfolios und der Bedarfe für die städtischen Behörden ist eine kontinuierliche Aufgabe des Amtes für Bau und Immobilien Derzeit werden für sieben Dienststellen Erweiterungsmöglichkeiten am Standort, die Zusammenlegung verschiedener Standorte und Konditionen für die Verlängerung bestehender Mietverträge geprüft und verhandelt. Zu 2. Sofern Dienststellen einen anderen Standort benötigen, z. B. wenn sich die Bedarfe geändert haben, richten sich die Pläne nach den Erfordernissen der jeweiligen Dienststelle. Sofern für die jeweiligen Aufgabengebiete die Verortung in den verschiedenen Stadtteilen erforderlich ist oder sich geeignete Flächen in den westlichen Stadtteilen befinden, werden diese entsprechend berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1163

  • Unwürdiger Hinterhof der Altstadt - Platz hinter dem Historischen Museum begrünen und aufwerten
    STOB 1
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 670 Betreff: Unwürdiger Hinterhof der Altstadt - Platz hinter dem Historischen Museum begrünen und aufwerten Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass derzeit bereits eine Planung für die Neugestaltung des rückwärtigen Bereichs des Historischen Museums erarbeitet wird. Ziel der Planung ist es, den derzeit überwiegend funktional genutzten Bereich städtebaulich aufzuwerten und wieder einer angemessenen Nutzung zuzuführen. Die Platzgestaltung soll dem historischen und städtebaulichen Kontext der Frankfurter Altstadt gerecht werden und sich harmonisch in das bestehende Umfeld einfügen. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, den Bereich als zusammenhängende Platzfläche neu zu ordnen. Die Fläche soll mit einem hochwertigen Pflasterbelag ausgeführt und mit einer angemessenen Beleuchtung ausgestattet werden, um sowohl die Aufenthaltsqualität als auch die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums zu verbessern. Darüber hinaus wird der Platz so gestaltet, dass er sich gestalterisch in die Altstadt einfügt und eine klare sowie sichere Wegeführung für den Fußverkehr gewährleistet. Die geplanten Maßnahmen dienen der nachhaltigen Aufwertung des öffentlichen Raums. Aspekte wie Begrünung und Mobiliar werden geprüft und umgesetzt, sofern dies aus gestalterischer, denkmalpflegerischer, technischer und verkehrlicher Sicht mit den übergeordneten Planungszielen vereinbar ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7065

  • Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen
    STOB 2
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 671 Betreff: Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen Die explizite Ausweisung der Relation (z. B. mittels Wegweisung) wird als nicht zielführend angesehen. Die Voltastraße ist im Zuge der Direktheit und Durchlässigkeit (Bahndamm) die deutlich geeignetere Netzrelation. Sie ist auch Teil des Wegweisungs- sowie des städtischen Radhauptnetzes. Das Erfordernis für Maßnahmen in der Voltastraße ist weiterhin gegeben, wenngleich bereits in diversen Altvorgängen wenig bestandsnaher Handlungsspielraum erläutert wurde. Der Magistrat erkennt jedoch die Sinnhaftigkeit der genannten konkreten Maßnahme 1 (Gehwegfreigabe bis Franklinstraße) an, insbesondere, da vom Katharinenkreisel kommend keine geeignete Überführung des Radverkehrs in den Mischverkehr vorliegt. Dieser wird daher mittels Verkehrszeichen (VZ) 239 + 1022-10 (Gehweg Radfahrer frei) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprochen. Maßnahme 2 ist technisch nicht so umsetzbar, dass sie einen nennenswerten Effekt hätte. Die Ausfahrt aus der Kreuznacher Straße ist nicht signalisiert, folglich wäre eine Rotschaltung bei ankommendem Radverkehr mit hohem und unkonventionellem technischem Aufwand verbunden. Zudem würden Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses der Voltastraße resultieren. Der Magistrat weist in diesem Zuge auf die in diesem Gebiet derzeit laufende bauliche Umplanung der Lichtsignalanlage (LSA) Hamburger Allee / Voltastraße / Emser Brücke (HVE) hin. Vor Projektumsetzung wird es im Planbereich voraussichtlich keine größeren baulichen Anpassungen der Signalanlagen mehr geben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7647

  • Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Sciences (UAS)
    STOB 3
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 672 Betreff: Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Sciences (UAS) Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können, da die Bücherschränke in Frankfurt ausschließlich auf städtischen Flächen aufgestellt werden und für Bürger:innen jederzeit zugänglich sein müssen. Das Campusgelände der University of Applied Sciences liegt in der Zuständigkeit des Landes Hessen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen öffentlichen Bücherschrank an einen alternativen Standort auf städtischer Fläche außerhalb des Universitätsgeländes anzuregen. Voraussetzung hierfür ist die Initiative und Finanzierung des zuständigen Ortsbeirats. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7999

  • Fahrradständer in der Schleiermacherstraße
    STOB 3
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 673 Betreff: Fahrradständer in der Schleiermacherstraße Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, eine Planung für den genannten Bereich zu entwerfen. Schon jetzt möchte der Magistrat allerdings darauf hinweisen, dass die Fahrradbügel nicht auf dem Gehweg angebracht werden können, da dieser nicht breit genug ist. Mit den neuen Fahrradabstellmöglichkeiten ist voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7863

  • Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden
    STOB 3
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 674 Betreff: Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden a) Die Entwicklung der Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs seit 2019 kann aus nachfolgender Tabelle entnommen werden: Stellenbestand - Entwicklung 2019 - 2026 Datum SOLL (Anzahl Planstellen) 01.01.2019 105 01.01.2020 130 01.01.2021 155 01.01.2022 155 01.01.2023 157 01.01.2024 161 01.01.2025 161 01.01.2026 166 Aktuell (Stand 01.02.2026) sind 123 Planstellen im Bereich der Verkehrsüberwachung besetzt. b) Durch die Erhöhung der Gebühren entstanden im Haushaltsjahr 2024 Mehreinnahmen in Höhe von 1.185 T€. Durch die Umstellung der Gültigkeitsdauer von zwei auf ein beziehungsweise ein halbes Jahr und die Anhebung der Gebühr von vormals 50 € auf nunmehr 240 € ist das Antragsverhalten der Bürger:innen eher zurückhaltend. Rund 45% der Bewohnerparkausweise werden für die Gültigkeitsdauer von einem Jahr beantragt. c) Nein. Von den 166 Planstellen sind aktuell immer noch über 30 Stellen unbesetzt. Vorrangig muss erstmal die Besetzung der Vakanzen erfolgen. Durch die Anhebung der Stellen nach EGr. 8 TVÖD hat sich die Quantität und Qualität der Bewerbungen deutlich verbessert. Daher wird sich die Stellenbesetzungsquote in diesem Jahr deutlich verbessern. Weiterhin wurde veranlasst, dass mit externer Unterstützung eine umfangreiche Personalbedarfsermittlung für die Städtische Verkehrspolizei durchgeführt wird. d) Der ruhende Verkehr im Stadtbezirk 120 wird nahezu täglich kontrolliert. Neben Kontrollen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung wird das Gebiet durch die Radstaffel bestreift, ergänzend erfolgen Kontrollen durch die motorisierte Streife. e) und f) Für den Einsatz von Scan-Cars zur digitalen Parkraumkontrolle ist neben den gesetzlichen Voraussetzungen (der neue § 63g StVG liegt bisher nur als Gesetzentwurf vor) auch die vorherige georeferenzierte Digitalisierung des Verkehrsraums mit Kartierung von Park- und Parkverbotsräumen, bei denen erfasst wird, welche Verkehrsregel greift, zwingende Notwendigkeit. Ohne diese digitale Karte kann das Scan-Fahrzeug nicht zwischen ordnungsgemäßem und ordnungswidrigem Parken differenzieren, schließlich werden die Fotos automatisiert auf Basis dieser Karte aufgenommen. Nach Erfüllung der Voraussetzungen wird es zunächst ein Pilot in einem kleineren Gebiet mit ausgewählten Tatbeständen des Falschparkens (wie zum Beispiel verbotswidriges Parken vor Feuerwehrzufahrten, auf Radwegen etc.) geben. Die digitale Kontrolle des Schwarzparkens (Parken ohne Parkberechtigung) erfordert nicht nur einen hohen Digitalisierungsgrad der Parkscheinautomaten (Eingabe des Kennzeichens und digitale Übermittlung an die Behörde), sondern im Anschluss aufgrund zahlreicher Ausnahmegenehmigungen nochmals die visuelle Nachkontrolle durch Bedienstete vor Ort. Da es aktuell bereits am notwendigen Digitalisierungsgrad bei den Parkscheinautomaten mangelt, sind die Kontrollen in diesen Gebieten zunächst nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1225

  • Situation an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern IV
    STOB 5
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 675 Betreff: Situation an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern IV Es wird auf die Stellungnahme ST 225 des Magistrats vom 26.01.2024 zur OM 4435 vom 15.09.2023 vollumfänglich verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7810

  • Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs
    STOB 5
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 676 Betreff: Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs Der Magistrat verfolgt generell die planerische Zielsetzung, Fuß- und Radverkehr - insbesondere auf stark frequentierten Verbindungen und Trassen - getrennt zu führen. Die Planungen von Radschnellverbindungen (RSV) finden zudem in enger Abstimmung mit dem Referat Nahmobilität des Landes Hessen statt, das sich für die Belange beider Mobilitätsformen einsetzt. Besondere Herausforderungen entstehen jedoch, wenn weitere Belange (wie beispielsweise Naturschutz oder Eigentumsverhältnisse) oder räumliche Zwangspunkte (wie beispielsweise Bebauungspläne, Engstellen) hinzukommen. Zu 1. - 2. Die Trasse des Radschnellwegs südlich des Ziegelhüttenwegs liegt im Bannwald, der eine besondere Schutzkategorie darstellt. Um bauliche Eingriffe auf den vorhandenen unbefestigten Waldwegen möglichst gering zu halten, wurde für die RSV lediglich eine Breite von 3,5 Metern zur gemeinsamen Nutzung von Fuß- und Radverkehr festgelegt. Damit wird die empfohlene Mindestbreite von 5,0 Metern für einen RSV außerorts zwar deutlich unterschritten, diese Entscheidung stellt jedoch den Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Belangen dar. Auch im Ziegelhüttenweg südlich der Gablonzer Straße mussten Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, die zur vorgestellten Vorplanung geführt haben. Zum einen sind die zur Verfügung stehenden Flächen zwischen den Einfriedungen der Kleingärten beschränkt. Zum anderen handelt es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet. Entsprechend bestehen Auflagen bezüglich der Versiegelung. Auch musste der Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen von Anliegenden berücksichtigt werden. Im Ergebnis führte dies zu der gewählten, befestigten Fahrbahnbreite von 5,0 Metern, die dem Mindestmaß einer gemeinsam von Fuß- und Radverkehr genutzten RSV-Trasse außerhalb bebauter Gebiete entspricht. Neben dieser Trasse liegen abschnittsweise unbefestigte Flächen zur Versickerung des Oberflächenwassers. Zu 3. Der Ziegelhüttenweg ist heute bereits Teil des städtischen Radverkehrsnetzes und wird intensiv genutzt. Besondere Gefährdungen oder Konflikte sind auf dieser Strecke nicht bekannt und werden auch künftig nicht erwartet. Da aus den dargelegten Gründen keine bauliche Trennung von Fuß- und Radverkehr möglich ist, werden im Zuge der weiteren Planungsphasen neben der Beschilderung auch Markierungslösungen geprüft, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und somit Konflikten vorzubeugen. So können beispielsweise zusätzlich markierte Fußgänger:innen-Piktogramme zu mehr Sicherheit beitragen. Das größte Sicherheitsrisiko und Konfliktpotenzial gehen jedoch von den hier verkehrenden Pkw aus. Die 6 Stellplätze am Waldrand neben dem Sportjugendpark ziehen zahlreiche Hundebesitzer, Spaziergänger und Jogger an, die bequemer Weise erst hier ihren Rundgang beginnen möchten. Gerade bei schönem Wetter sind diese Stellplätze regelmäßig belegt, was zu gefährlichen Wendemanövern und illegalem Parken (oder Zurückfahren bis Buchscheer) führt. Dazu kommt Verkehr der Kleingärtner und des zweiten Parkplatzes Höhe Lerchesbergweg. Diese Kfz-Verkehre sind vor allem im Bereich der Bahnbrücke und der davor und dahinterliegenden uneinsehbaren Kurve extrem gefährlich. Daher wird befürwortet, sie durch eine Zählung zu erfassen und ggfs. Maßnahmen zu erarbeiten, um sie auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7822

  • Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße
    STOB 6
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 677 Betreff: Sossenheim: Parksituation in der Marienberger Straße Es gibt keinen "Wegfall bisheriger Stellflächen", da das im fraglichen Bereich gewohnheitsmäßig praktizierte, ordnungswidrige Gehwegparken nie straßenverkehrsbehördlich angeordnet war. Aus diesem Grund findet sich in der Anordnung des Schwerbehindertenparkplatzes vor Hausnummer 2 vom 23.08.2021 auch ausdrücklich der Hinweis: "Der Parkplatz ist bitte auf der Fahrbahn zu markieren (nicht halb auf dem Gehweg)." Warum dies durch den Straßenbaulastträger anders markiert wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Mit Datum vom 11.12.2025 wurde der zweite Schwerbehindertenparkplatz vor Hausnummer 11 aufgehoben. Die Marienberger Straße wird im Rahmen der Streife durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Dabei wurde das bisherige beidseitige verbotswidrige Gehwegparken in der Regel mangels Beschwerdelage nicht beanstandet (Opportunitätsprinzip). Die vom Ortsbeirat angesprochenen Kontrollen wurden durch die Landespolizei vorgenommen. Die Straßenverkehrsbehörde sah sich daraufhin mit einer durchaus differenzierten Beschwerdelage konfrontiert. In der Folge hat sie im Bereich der geraden Hausnummern Haltverbot angeordnet, so dass nun entlang der ungeraden Hausnummern regelkonform am rechten Fahrbahnrand geparkt wird und dabei eine ausreichend breite Restfahrbahnbreite sowie vor allem freie Gehwege verbleiben. Die Städtische Verkehrspolizei wird (nach vorheriger Information) darauf hinwirken, dass die neue Parkanordnung eingehalten wird. Es dient zur Kenntnis, dass sämtliche Grundstücke in der Marienberger Straße über eigene Einfahrten mit Stellplätzen und/oder Garagen verfügen, welche zum Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen sind. Der Magistrat weist ferner darauf hin, dass Angelegenheiten des Oberbürgermeisters als Untere Straßenverkehrsbehörde keine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung und damit auch nicht der Ortsbeiräte sind (siehe auch § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 sowie Satz 4 GO OBR). Die maßnahmengegenständliche straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Behörde vom 20.11.2025, welche die Ermessensausübung ausführlich dokumentiert, ist dem Ortsbeirat in Durchschrift zugegangen. Die Anregung des Ortsbeirats wird insofern als erledigt betrachtet. Ergänzend dazu wird abschließend auf die Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 3644 aus der 43. Fragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, das höchstrichterliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.06.2024 (3 C 5.23) sowie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 23.09.2025 (7 A 5302/23) hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7722 Antrag vom 17.05.2026, OF 25/6 Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 23

  • Einladung der Deutschen Bahn und des Magistrats zur Mitteilung über den Stand der Bauarbeiten am Bahnhof Griesheim
    STOB 6
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 678 Betreff: Einladung der Deutschen Bahn und des Magistrats zur Mitteilung über den Stand der Bauarbeiten am Bahnhof Griesheim Der Anregung wurde entsprochen. Vertreterinnen und Vertreter der DB InfraGO und des Amtes für Straßenbau und Erschließung haben die Umbauarbeiten zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofs "Griesheim" dem Ortsbeirat am 24.02.2026 vorgestellt und Fragen der Anwesenden beantwortet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7726

  • Was macht eigentlich die unendliche Geschichte von der Planung eines Gehweges zur Sporthalle des Turnvereins Sindlingen?
    STOB 6
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 679 Betreff: Was macht eigentlich die unendliche Geschichte von der Planung eines Gehweges zur Sporthalle des Turnvereins Sindlingen? Zu 1. Die Planung eines Gehweges zur Sporthalle des Turnvereins Sindlingen ist im Arbeitsprogramm des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) enthalten. Die Bearbeitung musste aus Kapazitätsgründen zurückgestellt werden, wird jedoch 2026 wieder aufgenommen. Zu 2. Die Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt im Zuge einer Beschlussvorlage voraussichtlich ebenfalls 2026. Zu 3. Die geschätzten Kosten der Maßnahme werden im Rahmen der Vorplanung ermittelt. Sie können derzeit noch nicht angegeben werden. Zu 4. Im Entwurf des Haushaltsplans 2026 sind unter der Projektdefinition "5.002746 Nahmobilität in den Stadtteilen" für die Jahre 2026 ff. investive Mittel in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1206

  • Veteranentag auch öffentlich und sichtbar in Frankfurt feiern
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 108 Betreff: Veteranentag auch öffentlich und sichtbar in Frankfurt feiern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6749 - NR 962/24 CDU, B 176/25 - Nach wie vor begrüßt der Magistrat die Initiative zum Beschluss des Deutschen Bundestags und wird daher in Frankfurt am Main erneut für den 15. Juni 2026 zu einem Empfang im Kaisersaal laden, um den Einsatz und den Dienst aktiver und ehemaliger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu würdigen. Auch dieser Empfang wird in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den relevanten Organisationseinheiten der Bundeswehr, der Reservistenkameradschaft und weiterer Beteiligter geplant. Die inhaltliche Gestaltung wird in adäquatem Rahmen und mit musikalischer Umrahmung diesen Einsatz der aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten ehren. Ebenso ist eine Beflaggung analog zu 2025 am Römerbalkon vorgesehen, so dass auch damit ein deutliches Zeichen gesetzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.06.2024, NR 962 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 176 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 82 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 76, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 10-2

  • Städtische Neutralität
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 109 Betreff: Städtische Neutralität Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6721 - A 240/23 AfD - Das Hauptamt aktualisiert jährlich die Beflaggungsordnung der Stadt Frankfurt am Main, in der die Standardbeflaggungsordnung geregelt ist. Für die Anordnung von Beflaggungen ist das Hauptamt in Abstimmung mit dem Magistrat in Eigenregie zuständig. Die Entscheidung darüber obliegt der eigenen Prüfungshoheit. Eine Beteiligung des Rechtsamtes ist nicht erforderlich. In der Vergangenheit wurden am Beflaggunsort Römerbalkon anlassbezogen Fahnen zu den Themen Sinti und Roma, Christopher Street Day, Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit, Mayors for Peace, Fastnacht und Deutscher Gewerkschaftsbund am Römerbalkon gezeigt. Aus Gründen der Solidarität wurde darüber hinaus zunächst die Flagge der Ukraine und die Flagge des Staates Israel gesetzt, die zwischenzeitlich mit Ausrichtung auf die Partnerstädte der Stadt Frankfurt durch die Fahnen der Stadt Lwiw und Tel Aviv ersetzt wurden. Der Magistrat finanziert keine politischen Veranstaltungen oder Demonstrationen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 07.09.2023, A 240 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 83 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 109 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 77, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 10-2

  • Statuten für die Paulskirche
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 110 Betreff: Statuten für die Paulskirche Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7281 - A 225/23 BFF-BIG, B 192/24 - Für die Vergabe der Paulskirche wurden in der Vergangenheit keine Vergabestatuten beschlossen, sondern nach den in den Magistratsbeschlüssen Nr. 281 vom 04.02.1994 und Nr. 529 vom 05.08.1998 beschlossenen Bestimmungen verfahren, deren Präambel die Rahmenbedingungen für die Vergabe der Paulskirche festlegt. Nach diesen Bestimmungen wird die Vergabe der Paulskirche vorgeprüft und dem Magistrat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Von einer Veränderung des Verfahrens wurde zwischenzeitlich abgesehen, da sich diese Vorgehensweise bewährt hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 20.06.2023, A 225 Bericht des Magistrats vom 17.05.2024, B 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 110 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 110 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 176, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 41

  • Gedenktafel für Gabriel Riesser an der Paulskirche
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 111 Betreff: Gedenktafel für Gabriel Riesser an der Paulskirche Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7275 - NR 930/24 CDU - Aufgrund der Ergebnisse umfangreicher Vorprüfungen an der Außenfassade der Paulskirche im Zusammenhang mit der Sanierung der Paulskirche kann derzeit eine Veränderung der Außensituation und das Anbringen einer weiteren Gedenktafel nicht in Betracht genommen werden. Nach wie vor begrüßt der Magistrat das Vorhaben aber grundsätzlich, an der Außenfassade der Paulskirche mit einer Gedenktafel an den Juristen, Publizisten und Abgeordneten Gabriel Riesser (1806-1863) zu erinnern und wird dieses im Rahmen der Sanierungsplanung prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.04.2024, NR 930 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 177, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 60-3

  • Familienfreundliche Bäder in der Sportstadt Frankfurt am Main - freier Eintritt bis 14 Jahre!
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 112 Betreff: Familienfreundliche Bäder in der Sportstadt Frankfurt am Main - freier Eintritt bis 14 Jahre! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5264 - B 251/24 - Familienfreundliche Bäder Frankfurt 1. Besucherzahlen 2025 Die 5 Erlebnis-/Hallenbäder und die 7 Freibäder der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) erfreuten sich im vergangenen Jahr wieder größter Beliebtheit bei allen Frankfurter*innen, ob groß oder klein, was gut zwei Millionen Besucher bestätigen. - gesamt über zwei Millionen Besucher - davon 800.000 in den Freibädern. - über 400.000 Kinder unter 15 Jahren genossen ihren freien Eintritt, plus Schulkinder 150.519 2. Projekte / Baumaßnahmen 2025: Fördermittel Land Hessen Hallenbad Höchst: Übergabe Förderbescheid aus dem Programm "SWIMplus" durch das Land Hessen für die Modernisierung der Badewassertechnik am 05.12.2025. Eröffnung Main Bad Bornheim: Eröffnung des neuen Main Bades Bornheim am 24.05.25 und endgültige Schließung des Panoramabades am 22.04.2025. Rebstockbad: Richtfest am 27.08.2025; Fertigstellung Rohbau September 2025 Geothermie: Bescheidübergabe durch RP DA am 08.12.2025. 3. Schwimmkursangebote Schwimmkurse 2025: über 650 Kurse gesamt Kinderkurse 2025: ca. 500 Kurse und ca. 4.000 Teilnehmer Anzahl erreichter Abzeichen 2025: 2.596 (86,25% der Kinder haben Abzeichen geschafft) Kinder lernen schwimmen Kurz vor den Sommerferien luden die Bäder die Frankfurter Grundschulen zu Schwimmlern AG`s ein. Gut 20 Schulen mit ca. 80 Gruppen beteiligten sich gerne an dem Projekt, um Kinder zu sicheren Schwimmern auszubilden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.12.2018, M 237 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 251 Antrag vom 05.06.2026, OF 82/5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 15, 16 Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Die Vorlage B 112 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 178, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 52-1

  • Transparenz und Effizienz des „Modernisierungsbonus Frankfurt“ - Ermittlung der geförderten Baumaßnahmen und tatsächlichen CO2-Einsparungen
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 113 Betreff: Transparenz und Effizienz des "Modernisierungsbonus Frankfurt" - Ermittlung der geförderten Baumaßnahmen und tatsächlichen CO2-Einsparungen Vorgang: A 390/26 FDP Der Modernisierungsbonus der Stadt Frankfurt am Main ist ein Förderprogramm, dass seit über 10 Jahren besteht und das Ziel hat, energetische Modernisierungen und weitere Anpassungen im Wohnungsbestand sowie die Pflege des Stadtbildes und die Aufwertung des Wohnumfelds sozialverträglich zu gestalten. Am 05.06.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main die Anpassung der Förderrichtlinie beschlossen (M 70 vom 14.04.2025, § 6240). Dabei wurden die Förderkonditionen der Bundesförderung angepasst und attraktiver gestaltet. Das Antragsverfahren wurde vereinfacht. Die Entwicklung der Antragszahlen zeigt deutlich, dass das Interesse am Förderprogramm aufgrund dieser Anpassungen signifikant angestiegen ist. Zu 1. Die Maßnahmen, die im Modernisierungsbonus seit der Richtlinienänderung bewilligt wurden, reichen von energetischen Einzelmaßnahmen bis zu Gesamtmaßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhausstandards. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurden bewilligt. Bislang konnte jedoch aufgrund der kurzen Zeit noch kein Projekt abgeschlossen werden. Entsprechend gibt es noch keine Erkenntnisse zu tatsächlich erzielten Einsparungen. Zu 2. Die Anzahl der bewilligten Modernisierungsmaßnahmen ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Das Fördervorlumen reichte von 11.500 Euro bis 923.000 Euro je gefördertem Vorhaben. Zu 3. Die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Förderfähigen Maßnahmen gemäß Richtlinie ergeben sich ebenfalls aus der Tabelle im Anhang. Der Hauptanteil der Mittel floss in die energetische Modernisierung. Die funktionale Modernisierung des Wohnungsbestands ist nur im Zusammenhang mit einer energetischen Modernisierung förderfähig. Entsprechend sind Mittel für diesen Zweck in der energetischen Modernisierung enthalten. Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbilds sowie zur Verbesserung der Freiflächen im Wohnumfeld wurden im Betrachtungszeitraum nicht bewilligt. Zu 4. Die CO-2 Einsparung wird im Regelfall bei Antragstellung und im Energieberatungsbericht nicht ermittelt. Das Stadtplanungsamt arbeitet an einer Systematik zur Erhebung und Auswertung entsprechender Informationen, die aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Für die Ermittlung der tatsächlichen Einsparungen ist ein Einblick in die Nebenkostenabrechnungen der Eigentümer:innen oder Mieter:innen notwendig. Diese Daten werden nicht standardmäßig erhoben. Zu 5. Die Antragsteller:innen sind sowohl Privatpersonen, als auch private Wohnungsgesellschaften, öffentliche Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen. Zu 6. Unter den bisherigen Antragsfällen befand sich eine Gesellschaft mit Beteiligung von Stadt und Land. Die jeweiligen Anteile werden im Rahmen der Antragstellung nicht erhoben. Zu 7. Wie unter 4. beschrieben, werden die potentiell einzusparenden Emissionen noch nicht systematisch erfasst. Entsprechend kann das Kostenverhältnis derzeit nicht ermittelt werden. Zu 8. Wie unter 4. und 7. beschrieben, kann dazu aktuell keine Aussage getroffen werden. Der Gebäudesektor hat jedoch einen großen Anteil am CO-2 Ausstoß insgesamt und entsprechend auch ein großes Potential für den Klimaschutz. Anlage 1 (ca. 272 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 26.01.2026, A 390 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 84 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 113 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 78, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 79-3

  • a) Mehr Auenwald für Frankfurt 2024 b) Mehr Auenwald für Frankfurt 2025
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 114 Betreff: a) Mehr Auenwald für Frankfurt 2024 b) Mehr Auenwald für Frankfurt 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 202/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, E 203/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, EA 54/24 - Der Magistrat konnte die in den Anträgen gewünschte Aufforstung nicht umsetzen. Ein Großteil der Flächen entlang des Schwanheimer Mainufers ist im Zuge von Planfeststellungsverfahren gebunden und steht somit für Aufforstungen der Stadt Frankfurt nicht zur Verfügung. Die Flächen sind Teil von Ausgleichsmaßnahmen für den Riederwaldtunnel bzw. der Regionaltangente West. Potentielle Flächen ab dem Sindlinger Klärwerk entlang des Mainufers in Richtung Westen sind ebenfalls zur Aufforstung ungeeignet. Bei den in Frage kommenden Grünflächen handelt es sich um Wiesenflächen mit hohem Erhaltungswert. Darüber hinaus besteht auf diesem Teilstück des Mainufers bereits ein großer und vielfältiger Baumbestand. Der Magistrat versuchte entlang des Mainufers weitere potenzielle Flächen zu identifizieren, die jenseits der in den Etatanträgen genannten Bereiche für eine Aufforstung in Frage kommen könnten. In Betracht kamen dabei unbebaute Flurstücke im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. In den meisten Fällen liegen die genannten Flurstücke in der Zuständigkeit des Grünflächenamtes. Dies sind i.d.R. gepflegte Parkanlagen, welche intensiv genutzt werden. Im Ergebnis sind keine städtischen Flächen vorhanden, die für Aufforstungen in der Form von Auenwäldern entlang des Mainufers geeignet wären und keiner anderen Nutzung (Parkanlagen zur Erholung, Leitungstrassen, Radwege, etc.) unterliegen. Der Magistrat wird absprachegemäß einen Teil der in den Etatanträgen zur Verfügung gestellten Mittel dafür verwenden, vier Wasserrückhaltebecken auf der Gemarkung Oberursel/Obersteden in den Taunuswaldungen ausheben, die in der Zuständigkeit des Magistrats liegen. Die Rückhaltebecken sind bis zu zwei Meter tief und haben einen Durchmesser von 15-20 Metern. Sie dienen dazu, bei Starkregen Wasser von den Waldwegen abzuleiten und auf den Waldflächen versickern zu lassen. Bei Starkregen können Waldwege in Hanglagen zu Sturzbächen werden, die talwärts bis hin zu den nördlichen Stadtteilen Frankfurts fließen können. Die vier Becken sind eine Ergänzung zu Rückhaltebecken, die der Magistrat bereits 2024 hat anlegen lassen. Die Kosten für die umgesetzte Maßnahme (Wasserrückhaltebecken) belaufen sich auf rund 16.000 Euro. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.04.2024, EA 54 Etatantrag vom 06.06.2024, E 202 Etatantrag vom 06.06.2024, E 203 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 179, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 79-1

  • Große Mülleimer an der Stadthalle
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 115 Betreff: Große Mülleimer an der Stadthalle Vorgang: OI 131/26 OBR 6 Auf dem Vorplatz befindet sich ein öffentlicher Papierkorb. Das dem Antrag beigefügte Foto zeigt deutlich die Problematik: Neben den Glascontainern sind größere Ablagerungen zu sehen. Der Magistrat prüft, inwieweit als Ergänzung ein weiterer Papierkorb mit größerem Einwurf in der Nähe umgesetzt werden kann. Dies stellt jedoch keine Abhilfe gegen die wilden Ablagerungen dar. Das Amt für Straßenbau und Erschließung plant, unabhängig von der Abfallsituation, in den Sommerferien 2026 den gesamten Parkplatz instand zu setzen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Magistrat interessierten Bürger:innen, auf dem Mobiltelefon die Mängelmelder - App zu installieren. Sämtliche Mängel (Müll, defekte Beleuchtung u.v.m.) können hier mit Standort und Foto gemeldet werden. Die Zuordnung an die zuständigen Fachämter und die FES erfolgt dann automatisch. Mehr dazu finden Sie hier: Mängelmelder - Frankfurt fragt mich Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 13.01.2026, OI 131 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 115 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 19, 1. Sitzung des OBR 6 vom 05.05.2026 Aktenzeichen: 66-0

  • Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 116 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7113 - OA 541/25 OBR 9 - Zu 1. Der Magistrat hat eine erste rechtliche Einschätzung zum hier vorgebrachten Vorschlag eingeholt. Demnach existiert aktuell in Frankfurt am Main keine allgemeine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die es per se erlaubt, Rauchverbotszonen im Freien z. B. "innerhalb von 5 Metern vor öffentlichen Gebäuden oder Haltestellen" einzurichten. Eine solche Verpflichtung oder generelle Verbotsregelung gibt es derzeit weder im Hessischen Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) noch in einer spezifischen kommunalen Verordnung von Frankfurt. Zu 2. Ein Rauchverbot auf Freiflächen oder öffentlichen Verkehrsflächen müsste separat durch eine Ortsverordnung der Kommune oder eine spezielle landesrechtliche Regelung erlassen werden - das HessNRSG selbst gibt hierfür keine automatische Ermächtigung. Zu 3. In öffentlichen Einrichtungen, die in Verwaltungsgebäuden der Stadt Frankfurt am Main untergebracht sind, gilt das allgemeine Rauchverbot, welches bekannt ist und beachtet wird. Zu 4. In den einzelnen Ämtern wird gem. aktuell geltender rechtlicher Rahmenbedingungen und nach dem HessNRSG verfahren. Darüberhinausgehende Maßnahmen, dazu zählt das Aufstellen bzw. Versetzen von Aschenbechern im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche, können berücksichtigt werden. Zu 5. Der Magistrat kann auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), die eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH ist, nur bedingt einwirken. Die Anregung des Ortsbeirats 9 liegen der VGF ebenfalls vor. Dem Magistrat liegt folgende Rückmeldung dazu vor: Laut VGF-Benutzungsordnung ist das Rauchen in den unterirdischen Bauwerken untersagt und wird von unserem Ordnungsdienst auch konsequent durchgesetzt. Bei allen Haltestellen, die einen klar abgegrenzten, oberirdischen Bahnsteig haben, gelten die "Gemeinsamen Beförderungsbedingungen" des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (GBB); ebenso natürlich auch an unterirdischen Haltestellen. In § 3 Abs. 2 Ziffer 7 der GBB ist geregelt, dass es den Fahrgästen nicht gestattet ist, "in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen". Wird ein Verstoß durch unser Betriebspersonal an der Haltestelle wahrgenommen, wird die jeweilige Situation entsprechend bewertet und es werden notwendige Maßnahmen im Rahmen der GBB durchgesetzt. Nach § 2 Abs. 3 Ziffer 1 der GBB kann das Betriebspersonal Fahrgäste bei Zuwiderhandlung der Verhaltensregeln nach § 3 und bei Missachtung von Anweisungen von der Fahrt ausschließen. Entsprechend der Vorgaben des VGF Ordnungs- und Prüfdienstes zu grundsätzlichen Details, insbesondere zur tatsächlichen Handhabung vor Ort, bleibt festzuhalten, dass seitens des VGF Ordnungs- und Prüfdienstes eine eher restriktive Vorgehensweise in Form von freundlichen, dennoch bestimmten Ansprachen und Aufforderungen gelebt wird. Die VGF prüft derzeit, anstelle eines Rauchverbotes an oberirdischen Haltestellen, eine Kampagne mit Aufruf zu gegenseitiger Rücksichtnahme zu initiieren, wie es sie bereits zum Thema Vandalismus gab. Hier wurde die Erfahrung gemacht, dass an Haltestellen mit entsprechenden Hinweisen weniger Vandalismus vorkam. Dies könnte auch in Bezug auf das Rauchen an Haltestellen erfolgreich sein. Zu 6. Der Magistrat befasst sich derzeit mit der Vorbereitung einer verpflichtenden Regelung mit Maßnahmen, die über das Hessische Nichtraucherschutzgesetz hinausgehen noch nicht. Eine Sachstandsmeldung ist daher nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.06.2026, OA 9 Antrag vom 01.06.2026, OF 15/9 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.03.2025, OA 541 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 9 2026 1. Die Vorlage B 116 dient unter Hinweis auf OA 9 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 15/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD und BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (B 116 = Kenntnis, OA 9 = Votum im Ältestenausschuss) BSW (B 116 = Kenntnis, OA 9 = Annahme) 2. Sitzung des Ältestenausschusses am 25.06.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 9 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung mit der Maßgabe, dass der Magistrat sich dazu äußern soll, wie das Problem der Verschmutzung neben dem abgegrenzten Bereich zu lösen ist, wenn sich dort keine Aschenbecher mehr befinden) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (B 116 = Kenntnis, OA 9 = Ablehnung) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 9 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung mit der Maßgabe, dass der Magistrat sich dazu äußern soll, wie das Problem der Verschmutzung neben dem abgegrenzten Bereich zu lösen ist, wenn sich dort keine Aschenbecher mehr befinden) sowie BSW (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 254, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 Aktenzeichen: 53-1

  • Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 117 Betreff: Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7107 - EA 47/24 OBR 6, B 203/25 - Zwischenbericht: Die Erstellung der Machbarkeitsstudie für die Nachnutzung des Kronberger Hauses dauert noch an. Der zunächst ins Auge gefasste Abschluss der Studie für Ende 2025 konnte nicht eingehalten werden. Die Fertigstellung wird, nach Verzögerungen im Vorjahr, im ersten Halbjahr 2026 erwartet. Bekanntlich werden die Ergebnisse der Studie für die Anmeldung von Planungsmitteln verwendet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.04.2024, EA 47 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 203 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 117 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 180, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026

  • DigitalTruck für Frankfurter Grundschulen
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 118 Betreff: DigitalTruck für Frankfurter Grundschulen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7287 - NR 980/24 CDU, B 199/25 - Es liegt derzeit eine Anfrage zur Aufstellung der DigitalTrucks an Schulen vor. Im Rahmen der Prüfung werden insbesondere die Größe der vorhandenen Fläche, die Beschaffenheit des Bodens in Bezug auf die Tragfähigkeit, die Freihaltung von Feuerwehrzufahrten und die Verfügbarkeit eines Starkstromanschlusses geprüft. Diese Prüfungen erfolgen individuell für jeden Standort, da sich die örtlichen Gegebenheiten mitunter deutlich unterscheiden können. Nach intensiver Prüfung wird der Lehrerparkplatz der Schule am Ried als Stellplatz für den DigitalTruck angeboten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.07.2024, NR 980 Bericht des Magistrats vom 02.06.2025, B 199 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 181, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 40-3

  • Immobilienanmietungen durch die Dezernate
    B
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 119 Betreff: Immobilienanmietungen durch die Dezernate Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7078 - A 297/24 Linke - Zu 1 und 2) Durch die Dezernate werden keine Anmietungen eigenständig vorgenommen. Die Anmietungen erfolgen durch das Amt für Bau und Immobilien (ABI). Die Bedarfe der Dezernatsbüros werden durch die größten flächenverwaltenden Ämter im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Dezernate durch eigene oder angemietete Flächen gedeckt Zu 3 , 4 und 5) Die übrigen Ausgaben können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Die Verträge werden nach den geltenden Zeichnungsvorschriften unterschrieben. Nicht immer war die Unterschrift einer Stadträtin/eines Stadtrats erforderlich. Anlage 1_Tabelle (ca. 57 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.06.2024, A 297 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 119 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 79, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 60-1

  • Anpassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt
    M
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.03.2026, M 54 Betreff: Anpassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt Die Satzung für den Betrieb "Kita Frankfurt" wird wie folgt geändert: 1. Die Präambel wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...in Verbindung mit §§ 1 und 5 Satz 2 Nummer 1 Eigenbetriebsgesetz..." nunmehr heißt: "...und des Eigenbetriebsgesetzes...". 2. § 5 Abs. 1 wird um Satz 3 ergänzt -"Besteht die Betriebsleitung nur aus einem Mitglied, so kann der Magistrat eine Person als Vertretung bestellen, die nur tätig wird, wenn die Betriebsleitung rechtlich oder tatsächlich verhindert ist (§ 3 Abs. 1 Satz 3 EigBGes)." -Der vormalige Satz 3 wird nunmehr zu Satz 4. § 5 Abs. 2 Satz 2 wird nach Maßnahmen ergänzt durch "...in dringenden Fällen...". 3. § 6 Abs. 1 Satz 4 wird ergänzt -Die der Betriebskommission kraft Gesetzes oder kraft dieser Betriebssatzung angehörenden Mitglieder des Magistrats bestimmen jeweils ein Mitglied des Magistrats als ihre Vertretung (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 EigBGes). § 6 Abs. 2 Satz 1 wird nach "Die" ergänzt um "...gewählten...". § 6 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt verändert -nach wählen entfällt "...oder zu berufen...", -nach Betriebskommission wird "...nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 EigBGes..." eingefügt. § 6 Abs. 4 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...Referat Beteiligungen..." nunmehr heißt "...Beteiligungsmanagement...". 4. § 7 Abs. 1 Nr. 1, zweiter HS wird dahingehend geändert, dass es - anstelle "...€ 500.000..." nunmehr heißt "...€ 1.000.000 brutto...". § 7 Abs. 1 Nr. 2, zweiter HS wird nach € 50.000 ergänzt durch "...brutto...", § 7 Abs. 1 Nr. 2, zweiter HS wird nach € 5.000 ergänzt durch "...brutto...", § 7 Abs. 1 Nr. 3, zweiter HS wird nach € 5.000 ergänzt durch "...brutto...", § 7 Abs. 1 Nr. 4, zweiter HS wird nach € 10.000 ergänzt durch "...brutto...". 5. § 9 wird hinter "werden" ergänzt um "...u. a...". 6. § 10 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...€ 500.000...", nunmehr heißt: "...€ 1.000.000 brutto...". 7. § 14 Abs. 1 Satz 3 wird gestrichen. -Der vormalige Satz 4 wird nunmehr zu Satz 3. § 14 Abs. 3 Betriebskommission, ergänzt durch "...des Magistrats...". 8. § 15 Abs. 3 Satz 1 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...wirtschaftlich..." nunmehr heißt: "...haushaltsrechtlich...". § 15 Abs. 3 Satz 1 wird hinter Stadtkämmerei ergänzt durch "...sowie in wirtschaftlich bedeutsamen Angelegenheiten...". 9. § 19 Abs. 1 wird um Satz 2 ergänzt Der Beschluss über den Wirtschaftsplan ist öffentlich bekanntzumachen, § 97 Abs. 4 HGO gilt sinngemäß. -Der vormalige Satz 2 wird nunmehr zu Satz 3. § 19 Abs. 2 Satz 3 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...der §§ 22 ff. EigBGes..." nunmehr heißt "...des § 20...". 10. § 20 Abs. 1 Satz 1 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...26..." nunmehr heißt "...25...". § 20 Abs. 1 Satz 1 wird hinter EigBGes ergänzt um -mit der Maßgabe, dass die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Dritten Burch des Handelsgesetzbuches (HGB) entsprechend anzuwenden sind. § 20 Abs. 1 wird um Satz 3 ergänzt -Eine Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne des Dritten Buches des HGB besteht nicht. § 20 Abs. 2 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...bis zum 30.06. des Folgejahres..." nunmehr heißt "...innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres...". § 20 Abs. 3 wird nach EigBGes ergänzt durch "...mit der Maßgabe, dass die Prüfung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu erfolgen hat und der Jahresabschluss innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden soll...". 11. § 22 Satz 2 wird gestrichen. Eine Gegenüberstellung der konkreten Änderungen der obigen Neufassung sind der Synopse in Anlage 2 zu entnehmen. Begründung: A. Zielsetzung Mit der im April 2025 in Kraft getretenen Kommunalrechtsreform wurden wesentliche Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) geändert. Diese gesetzlichen Neuregelungen sind unmittelbar anzuwenden, stehen jedoch derzeit teilweise im Widerspruch zur bestehenden Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Anpassung der Betriebssatzung erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen und die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere: · die Möglichkeit zur Bestellung einer Abwesenheitsvertretung bei einer alleinigen Betriebsleitung, · die Festlegung von Vertretungen für die kraft Amtes der Betriebskommission angehörenden Magistratsmitglieder, · Anpassungen im Bereich der Bekanntmachung des Wirtschaftsplans, · die Neuregelung der Rechnungslegung unter Beibehaltung des bisherigen Umfangs, · sowie verkürzte Fristen für die Aufstellung und die Feststellung des Jahresabschlusses. Darüber hinaus sind einzelne redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgesehen, ohne den inhaltlichen Kern der bisherigen Satzung grundlegend zu verändern. Die Anpassungen wurden vom Beteiligungsmanagement vorgegeben und dienen der einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bei den Eigenbetrieben. Weiterhin hat die Betriebskommission von Kita Frankfurt in seiner Sitzung vom 02.10.2025 einer Erhöhung des Genehmigungsrahmens von Geschäften aller Art durch die Betriebsleitung zugestimmt, diese Änderungen sind ebenfalls in der neuen Satzung umgesetzt. B. Alternativen Zur Anpassung der Betriebssatzung gibt es keine Alternativen. C. Lösung Die Betriebssatzung wird, wie in der Synopse vorgeschlagen, geändert. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Satzungsänderung verursacht ca. 500,00 € Notarkosten für die Eintragung im Handelsregister. Anlage 1_Eigenbetriebssatzung (ca. 41 KB) Anlage 2_Betriebssatzung (ca. 40 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 54 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Ablehnung der Delegation) 1. Sitzung des Ältestenausschusses am 21.05.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, AfD, Volt und FDP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe 12 Monate); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER (= Annahme) Tierschutzpartei und DFRA (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF, BSW und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe 12 Monate); ÖkoLinX-ELF-PARTEI, Tierschutzpartei und DFRA (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 130, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 40-4

  • Otto-Hahn-Schule (6091), Abriss und Neubau einer 3-Feld-Turnhalle mit Gymnastikhalle
    M
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.03.2026, M 55 Betreff: Otto-Hahn-Schule (6091), Abriss und Neubau einer 3-Feld-Turnhalle mit Gymnastikhalle Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.11.2009, § 7138 (M 188) Auf Basis der beigefügten Unterlagen wird dem Abriss und Neubau der Turnhalle mit Gymnastikhalle der Otto-Hahn-Schule zugestimmt. 1. Die Mittel gemäß Kostenberechnung in Höhe von 22.198.354,76 € brutto werden bewilligt und freigegeben. 2. Es dient zur Kenntnis, dass im Investitionsprogramm 2026-2029 entsprechende Mittel für den Abriss und Neubau der Turnhalle mit Gymnastikhalle unter den Projektdefinitionen 5.002704 und 5.007986 vorgesehen sind. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) die Verausgabung der investiven Mittel für den Neubau der Turnhalle mit Gymnastikhalle ohne BgA Turnhalle in Höhe 20.381.630,16 € brutto über das Sachkonto 80785109, Kostenstelle 400609, PSP-Element 5.002704.500.999.100 bis 700 und für den BgA Turnhalle in Höhe von 839.033,38 € netto über das Sachkonto 80785109, Kostenstelle 402609, PSP-Element 5.007986.500.999.100 bis 700 erfolgen. b) die konsumtiven Aufwendungen - Abriss Turnhalle - in Höhe von 977.691,21 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 61610009, Kostenstelle 400609, Innenauftrag 40009268 gebucht werden. c) die Jahresfolgekosten in Höhe von 1.015.331,01 € zukünftige Haushalte belasten werden. d) Planungsmittel in Höhe von 771.375,00 € mit Magistratsbeschluss Nr. 90 vom 05.02.2018 freigegeben wurden und Bestandteil der o.g. Gesamtkosten von 22.198.354,76 € sind und hiervon bis Ende 2025 insgesamt 696.273,44 € verausgabt wurden. 3. Die Maßnahme beginnt 2026. Begründung: A. Zielsetzung Schulsporthallen bieten die baulichen Rahmenbedingungen für qualitätvolle Sport- und Bewegungsangebote und sind in der Regel Teil des Schulstandortes. Schulen erfüllen ihren eigenen Ganztagsbedarf an Hallenkapazitäten. Zur Abdeckung des Wochenstundenbedarfs ist für jede Klasse entsprechend der in der Stundentafel ausgewiesenen Anzahl an Sportstunden ein Hallenfeld anzusetzen. Die Otto-Hahn-Schule benötigt nach Abriss der bestehenden Sporthalle einen adäquaten Ersatz in Form einer Großsporthalle (3-Feld-Halle mit Tribüne). Nach Fertigstellung der neuen Sporthalle ist vorgesehen, die moderne Anlage nicht nur für den Schulsport zu nutzen, sondern sie auch außerhalb der Unterrichtszeiten den Sportvereinen zur Verfügung zu stellen (BgA). B. Alternativen keine C. Lösung Der Ersatzneubau der 3-Feld-Sporthalle befindet sich auf dem Gelände der Otto-Hahn-Schule und der Kita Hexenkessel am Urseler Weg in Frankfurt am Main, Stadtteil Nieder-Eschbach. Der Haupteingangsbereich im EG öffnet sich zur Zufahrt vom Urseler Weg hin und ermöglicht Durchblicke zum tieferliegenden Sporthallenniveau und zum Außensportfeld auf der Westseite. Ein weiterer Zugang zum Hallenkomplex befindet sich auf der Westseite im Bereich des Bestandsverbindungsganges zur Halle 2. Dieser dient vornehmlich dem Schulbetrieb der Hallen. Im Erdgeschoss befinden sich die Haupterschließungsflächen, der Kiosk und die Gymnastikhalle samt Lagerflächen. Die Haupterschließungsfläche, welche den bestehenden Verbindungsgang zur Halle 2 einschließt, ermöglicht eine barrierefreie Erschließung aller drei Hallen. Der Kiosk wurde so an den Erschließungsflächen angeordnet, dass er für alle Hallen nutzbar ist. Die Erschließungsflächen auf EG-Niveau der Sporthalle dienen im Veranstaltungsfall auch als Pausenflächen. Die Erschließung des Unter- und Obergeschosses erfolgt über die den Hallen jeweils zugeordneten Treppenräume. Eine separate Nutzung der Hallen ist gewährleistet. Zusätzlich befindet sich in der Sporthalle ein barrierefreier Aufzug. Ein weiterer Aufzug befindet sich in der Bestandshalle 2. Das Niveau der Sporthalle im UG befindet sich auf Höhe des bestehenden Außensportfeldes auf der Westseite der Halle. Im Untergeschoss sind die Lagerflächen der Sportgeräte für die Schulgemeinde und für die Vereine sowie die Umkleiden, Sanitärräume und Technikflächen angeordnet. Für die ausziehbare Tribüne befinden sich im UG die entsprechenden Stauflächen. Im 1.OG befinden sich die Haupttechnikflächen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: 21.220.663,55 € brutto a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Mittelabflüsse: Investive Mittelabflüsse Konsumtive Mittelabflüsse Jahr Betrag Turnhalle Verpflichtung Jahr Betrag Verpflichtung 2009-2025 696.273,44 € 871.050,00 € 2026 100.000,00 € 200.000,00 € 2026 1.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2027 877.691,21 € 777.691,21 € 2027 3.000.000,00 € 9.000.000,00 € 2028 - € 2028 8.000.000,00 € 7.300.000,00 € 2028 - € 2029 7.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2029 2030 1.524.390,11 € 49.613,55 € 2030 Summe 21.220.663,55 € 21.220.663,55 € Summe 977.691,21 € 977.691,21 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten 352.185,28 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (1/2 von 2,25%) 238.732,46 € 2. Abschreibung 21.220.663,55 € ./. 50 Jahre 424.413,27 € 5. Jahreserträge: keine Gebühren, Entgelte und dgl. 6. Leistungen Dritter: keine Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage 1_Erlaeuterungsbericht (ca. 210 KB) Anlage 2_Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 2,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.09.2009, M 188 Antrag vom 20.05.2026, OF 14/15 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA Beschlussausfertigung(en): § 131, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 40-2

  • Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main - Erwachsenenbildnerisch oder wirtschaftlich besonders erfahrene Personen -
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    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.03.2026, M 56 Betreff: Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main - Erwachsenenbildnerisch oder wirtschaftlich besonders erfahrene Personen - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2021, § 867 (M 161) Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main die zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6, Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) in Verbindung mit § 6, Absatz 4, der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015. Durch das Ausscheiden der Betriebskommissionsmitglieder Herr Prof. Dr. Diether Döring und Herr Friedrich Avenarius, werden die nachstehenden Personen seitens der Volkshochschule Frankfurt am Main in Abstimmung mit der Betriebskommissionsvorsitzenden als neue Mitglieder vorgeschlagen: Mitglied Prof. Dr. Bernd Käpplinger Justus-Liebig-Universität Gießen Stellvertretendes Mitglied für Dr. Brigitte Scheuerle Thomas Frey Vereinigung hess. Unternehmerverbände Geschäftsführer Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für die Volkshochschule Frankfurt am Main in der Fassung vom 15.10.2015 beruft der Magistrat eine Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main ein, der unter anderem drei erwachsenenbildnerisch oder wirtschaftlich besonders erfahrene Personen angehören, die von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden. Für die Mitglieder der Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main sind Vertreterinnen/Vertreter zu benennen bzw. zu wählen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Es wird vorgeschlagen, dass die Stadtverordnetenversammlung die genannten Personen, als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main zu benennen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Für die Teilnahme an den Sitzungen der Betriebskommission ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlichen Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 24,00 € zu zahlen. Die Erlaubnis zur Veröffentlichung der persönlichen Daten liegt vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.10.2021, M 161 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 01.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, FDP gegen Linke (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, FDP, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA gegen Linke (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 132, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 90-4

  • Bespielbarkeit der Tischtennisplatte am Adlerflychtspielplatz verbessern
    OFOB 3
    27.03.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2026, OF 11/3 Betreff: Bespielbarkeit der Tischtennisplatte am Adlerflychtspielplatz verbessern Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten durch geeignete Maßnahmen, z.B. durch Ergänzung der Plattenreihe, zu verhindern, dass der Bereich an der Tischtennisplatte am Adlerflychtplatz zwischen Zaun und Tischtennisplatte zur Adlerflychtstraße hin, nach Regenfällen im Matsch versinkt. Begründung: Offensichtlich sammelt sich dort das Regenwasser und führt dazu, dass der Boden dort tagelang unter Wasser steht und dadurch matschig und rutschig ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 55 2026 Die Vorlage OF 11/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrsplanungen im Ortsbezirk 10 öffentlich vorstellen und diskutieren
    STOB 10
    27.03.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 576 Betreff: Verkehrsplanungen im Ortsbezirk 10 öffentlich vorstellen und diskutieren Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im 3. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7930

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