Anpassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt
Zusammenfassung
Die Anpassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt wird vorgeschlagen, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und die Satzung an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Dies geschieht im Rahmen der jüngsten Kommunalrechtsreform und stellt sicher, dass die Betriebsführung reibungslos und gesetzeskonform abläuft.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Satzung für den Betrieb "Kita Frankfurt" wird wie folgt geändert:
- Die Präambel wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...in Verbindung mit §§ 1 und 5 Satz 2 Nummer 1 Eigenbetriebsgesetz..." nunmehr heißt: "...und des Eigenbetriebsgesetzes...". 2. § 5 Abs. 1 wird um Satz 3 ergänzt -"Besteht die Betriebsleitung nur aus einem Mitglied, so kann der Magistrat eine Person als Vertretung bestellen, die nur tätig wird, wenn die Betriebsleitung rechtlich oder tatsächlich verhindert ist (§ 3 Abs. 1 Satz 3 EigBGes)." -Der vormalige Satz 3 wird nunmehr zu Satz 4. § 5 Abs. 2 Satz 2 wird nach Maßnahmen ergänzt durch "...in dringenden Fällen...". 3. § 6 Abs. 1 Satz 4 wird ergänzt -Die der Betriebskommission kraft Gesetzes oder kraft dieser Betriebssatzung angehörenden Mitglieder des Magistrats bestimmen jeweils ein Mitglied des Magistrats als ihre Vertretung (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 EigBGes). § 6 Abs. 2 Satz 1 wird nach "Die" ergänzt um "...gewählten...". § 6 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt verändert -nach wählen entfällt "...oder zu berufen...", -nach Betriebskommission wird "...nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 EigBGes..." eingefügt. § 6 Abs. 4 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...Referat Beteiligungen..." nunmehr heißt "...Beteiligungsmanagement...". 4. § 7 Abs. 1 Nr. 1, zweiter HS wird dahingehend geändert, dass es - anstelle "...€ 500.000..." nunmehr heißt "...€ 1.000.000 brutto...". § 7 Abs. 1 Nr. 2, zweiter HS wird nach € 50.000 ergänzt durch "...brutto...", § 7 Abs. 1 Nr. 2, zweiter HS wird nach € 5.000 ergänzt durch "...brutto...", § 7 Abs. 1 Nr. 3, zweiter HS wird nach € 5.000 ergänzt durch "...brutto...", § 7 Abs. 1 Nr. 4, zweiter HS wird nach € 10.000 ergänzt durch "...brutto...". 5. § 9 wird hinter "werden" ergänzt um "...u. a...". 6. § 10 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...€ 500.000...", nunmehr heißt: "...€ 1.000.000 brutto...". 7. § 14 Abs. 1 Satz 3 wird gestrichen. -Der vormalige Satz 4 wird nunmehr zu Satz 3. § 14 Abs. 3 Betriebskommission, ergänzt durch "...des Magistrats...". 8. § 15 Abs. 3 Satz 1 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...wirtschaftlich..." nunmehr heißt: "...haushaltsrechtlich...". § 15 Abs. 3 Satz 1 wird hinter Stadtkämmerei ergänzt durch "...sowie in wirtschaftlich bedeutsamen Angelegenheiten...". 9. § 19 Abs. 1 wird um Satz 2 ergänzt Der Beschluss über den Wirtschaftsplan ist öffentlich bekanntzumachen, § 97 Abs. 4 HGO gilt sinngemäß. -Der vormalige Satz 2 wird nunmehr zu Satz 3. § 19 Abs. 2 Satz 3 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...der §§ 22 ff. EigBGes..." nunmehr heißt "...des § 20...". 10. § 20 Abs. 1 Satz 1 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...26..." nunmehr heißt "...25...". § 20 Abs. 1 Satz 1 wird hinter EigBGes ergänzt um -mit der Maßgabe, dass die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Dritten Burch des Handelsgesetzbuches (HGB) entsprechend anzuwenden sind. § 20 Abs. 1 wird um Satz 3 ergänzt -Eine Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne des Dritten Buches des HGB besteht nicht. § 20 Abs. 2 wird dahingehend geändert, dass es -anstelle "...bis zum 30.06. des Folgejahres..." nunmehr heißt "...innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres...". § 20 Abs. 3 wird nach EigBGes ergänzt durch "...mit der Maßgabe, dass die Prüfung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu erfolgen hat und der Jahresabschluss innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden soll...". 11. § 22 Satz 2 wird gestrichen. Eine Gegenüberstellung der konkreten Änderungen der obigen Neufassung sind der Synopse in Anlage 2 zu entnehmen.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit der im April 2025 in Kraft getretenen Kommunalrechtsreform wurden wesentliche Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) geändert. Diese gesetzlichen Neuregelungen sind unmittelbar anzuwenden, stehen jedoch derzeit teilweise im Widerspruch zur bestehenden Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Anpassung der Betriebssatzung erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen und die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere:
- die Möglichkeit zur Bestellung einer Abwesenheitsvertretung bei einer alleinigen Betriebsleitung,
- die Festlegung von Vertretungen für die kraft Amtes der Betriebskommission angehörenden Magistratsmitglieder,
- Anpassungen im Bereich der Bekanntmachung des Wirtschaftsplans,
- die Neuregelung der Rechnungslegung unter Beibehaltung des bisherigen Umfangs,
- sowie verkürzte Fristen für die Aufstellung und die Feststellung des Jahresabschlusses. Darüber hinaus sind einzelne redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgesehen, ohne den inhaltlichen Kern der bisherigen Satzung grundlegend zu verändern. Die Anpassungen wurden vom Beteiligungsmanagement vorgegeben und dienen der einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bei den Eigenbetrieben. Weiterhin hat die Betriebskommission von Kita Frankfurt in seiner Sitzung vom 02.10.2025 einer Erhöhung des Genehmigungsrahmens von Geschäften aller Art durch die Betriebsleitung zugestimmt, diese Änderungen sind ebenfalls in der neuen Satzung umgesetzt.
B. Alternativen
Zur Anpassung der Betriebssatzung gibt es keine Alternativen.
C. Lösung
Die Betriebssatzung wird, wie in der Synopse vorgeschlagen, geändert.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschrieben Folgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagen KurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung ☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefunden Erläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. März 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.05.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Ablehnung der Delegation)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, AfD, Volt und FDP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe 12 Monate); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER (= Annahme) Tierschutzpartei und DFRA (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF, BSW und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe 12 Monate); ÖkoLinX-ELF-PARTEI, Tierschutzpartei und DFRA (= Enthaltung)