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Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, dass am Gravensteiner-Platz das Abbrennen von Pyrotechnik aufgrund der unmittelbaren Nähe zu einem Altersheim verboten ist. Dies ist notwendig, um das Sicherheitsgefühl und das Wohlbefinden der Bürger zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der zurückliegende Jahreswechsel bot, wie auch die Jahreswechsel der Vorjahre, Anlass zu Beschwerden aus verschiedenen Bereichen Frankfurts. Ob es um das Beschießen von Wohngebäuden mit Pyrotechnik, Lärmbeeinträchtigungen durch deren Verwendung, zentrale Böllerschwerpunkte o. ä. ging- alle Beschwerden eint, dass die Verwendung von Pyrotechnik eine Störung für Mensch und Tier darstellt und das Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stark beeinträchtigt. Grundsätzlich ist das Anliegen des Ortsbeirats daher absolut verständlich und nachvollziehbar. Wenngleich die Mehrheit der Bevölkerung auch sehr verantwortungsvoll mit Feuerwerk umgeht und sich an die Vorgaben hält, sorgt der weitaus geringere Teil der Personen, die dies nicht tun, für enormen Verdruss und Verärgerung. Von Einzelnen, die Feuerwerkskörper bewusst einsetzen, um Schaden anzurichten, gar nicht zu sprechen. Durch die

  1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist per Bundesgesetz der Vertrieb und das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen geregelt. So ist das Abbrennen von Feuerwerk am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres (ganztägig) ausdrücklich erlaubt. Nur in besonders begründeten Fällen ist es möglich, wie es zum vergangenen Jahreswechsel für die Zeil - grob von der Hauptwache bis zur Konstablerwache - erlassen wurde, ein Böllerverbot für bestimmte Bereiche durchzusetzen. Hier hat die Stadt, in enger Abstimmung mit der Polizei, auf die Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte im Jahr zuvor reagiert. Einschränkungen im Hinblick auf den Geltungsbereich nennt der Verordnungsgeber dabei nicht, führt aber in § 23 Abs. 1 aus, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Auch die "unmittelbare Nähe" ist dabei nicht klar definiert, so dass die Gefahrenabwehrbehörden sich an der Wirkung der Feuerwerkskörper orientieren und beim Einschreiten von einem Radius von 200 Metern ausgehen. Unmittelbar am Gravensteiner Platz 3 befindet sich das Altersheim / Betreutes Wohnen der Stiftung des öffentlichen Rechts "Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift". Insofern ist das Abbrennen von Pyrotechnik dort ohnehin verboten und es bedarf demnach keiner zusätzlichen Allgemeinverfügung. Problematisch ist jedoch die flächendeckende Kontrolle der verschiedenen Verbotsbereiche, gerade zum Jahreswechsel, da die Polizeikräfte hier sehr stark gebunden sind und ihre Personalkapazitäten auf die Bereiche konzentrieren müssen, die besonders gefährlich bzw. auffällig sind. Für den Gravensteiner-Platz wurden in der zurückliegenden Silvesternacht seitens der Landespolizei keine Einsätze oder besondere Vorkommnisse verzeichnet. Sofern es jedoch zu vermehrten Beschwerden kommen sollte, werden Stadt- und / oder Landespolizei dort sicherlich anlassbezogene Kontrollen durchführen. Eine präventive Überwachung ist aus den genannten Gründen nicht leistbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2025OFOF 1180/10Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. Januar 2026OMOM 7907Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alleDirektanregung
  3. 7. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 648Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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