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  • Tiny Forest an der Bertramswiese unterstützen
    STOB 9
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 690 Betreff: Tiny Forest an der Bertramswiese unterstützen Der Initiative des Ortsbeirats 9 wird entsprochen. Der Magistrat hat den Vorschlag geprüft, an der Bertramswiese einen "Tiny Forest" anzulegen. Im Rahmen einer Besprechung vor Ort mit Vertreter:innen der "Bürgervereinigung natürliche Bertramswiese e.V.", in Zusammenarbeit mit der Initiative "MainWäldchen", wurde eine geeignete Fläche identifiziert. Zudem wurde die weitere Vorgehensweise, einschließlich der Erstellung eines Gestattungsvertrags mit der Initiative " Bürgervereinigung natürliche Bertramswiese e.V " zur Nutzung dieser Fläche, erörtert. Der Ortsbeirat 9 wurde von der Vereinigung in den betreffenden Vorgang involviert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 411

  • Gutachten und Perspektive des alten Friedhofs in Hausen dem Ortsbeirat zur Kenntnis geben
    STOB 7
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 691 Betreff: Gutachten und Perspektive des alten Friedhofs in Hausen dem Ortsbeirat zur Kenntnis geben Nach dem Ortstermin im März 2025 wurden geophysikalische Messungen zur Erfassung von archäologischen Bodendenkmälern sowie eine Kampfmittelsondierung durchgeführt. Dabei wurden Hinweise auf eine frühere Bebauung auf dem Friedhof gefunden. Das Denkmalamt wertete diese Untersuchungen aus und stufte den Alten Friedhof Hausen als Bodendenkmal ein. Daher sind alle Bodeneingriffe genehmigungspflichtig nach Hess. Denkmalschutzgesetz. Es wurden außerdem Verdachtspunkte für Kampfmittel gefunden, die zu einem späteren Zeitpunkt bei der Umgestaltung der Grünanlage freigelegt werden müssen. Anschließend an diese Messungen wurden die Mauerfundamente freigelegt und hinsichtlich Schadstellen untersucht. Diese Arbeiten konnten letztes Jahr abgeschlossen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt wird die Bausubstanz der Mauerflächen und Mauerkrone kartiert. Der abschließende Auswertungsbericht dazu wird voraussichtlich in Kürze vorliegen. Der Magistrat geht derzeit davon aus, dass damit alle erforderlichen Grundlagen geschaffen sind, um mit der Planung der Mauerinstandsetzung beginnen zu können. Gleichzeitig kann die konkrete Planung zur Umgestaltung der Grünanlage "Alter Friedhof" angegangen werden, da diese von der Mauersanierung abhängig ist. Nach interner Auswertung des Berichts wird der Magistrat auf den Ortsbeirat bezüglich eines Treffens zukommen, um die in den letzten Jahren geäußerten Vorstellungen und Ideen noch einmal zu besprechen und abzugleichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7935

  • Pavillon im Brentanopark
    STOB 7
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 692 Betreff: Pavillon im Brentanopark Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in dieser Angelegenheit nicht in der vorgegebenen Frist abschließend antworten zu können, da es sich um dezernatsübergreifende Zuständigkeiten handelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7524

  • Ausfahrt Münsterer Straße eindeutig markieren und beschildern
    STOB 1
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 693 Betreff: Ausfahrt Münsterer Straße eindeutig markieren und beschildern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7952

  • Barrierefreiheit und sichere Querung an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Oberlindau
    STOB 2
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 694 Betreff: Barrierefreiheit und sichere Querung an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Oberlindau Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8031

  • Wie komme ich an einen Schaukasten im Ortsbezirk?
    STOB 2
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 695 Betreff: Wie komme ich an einen Schaukasten im Ortsbezirk? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8015

  • Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler Park
    STOB 5
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 696 Betreff: Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler Park Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, die OM 7015 des Ortsbeirat 5 noch nicht abschließend beantworten zu können. Der Magistrat wird nach abgeschlossener interner Ämterabstimmung umgehend berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7015

  • Zukunft der sozialen und künstlerischen Einrichtungen im Teves-West
    STOB 1
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 697 Betreff: Zukunft der sozialen und künstlerischen Einrichtungen im Teves-West Der Magistrat begrüßt die Nutzung der Liegenschaften im Bereich der Rebstöcker Straße 49 bis 49e durch soziale und künstlerische Einrichtungen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen und kulturellen Infrastruktur im Stadtteil Gallus. Das Teves-West-Gelände liegt zwischen dem neuen Wohnquartier "Franky", der Friedrich-Ebert-Siedlung und dem Bereich Galluspark. Vor diesem Hintergrund bieten die Einrichtungen die Chance, Bewohnerinnen und Bewohner unterschiedlicher Sozialräume zusammenzubringen sowie sozialräumliche Aktivitäten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Das Quartiersmanagement steht im Austausch mit den auf dem Gelände ansässigen Einrichtungen. Von dort werden bereits Aktionen geplant, die auf eine stärkere Belebung des Geländes abzielen. Planungsrechtlich sind die Liegenschaften Rebstöcker Straße 49a bis 49e im Bebauungsplan B 905 als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kulturzentrum gesichert. Konkrete Planungen für das Gelände und die umliegenden Bereiche liegen dem Magistrat derzeit nicht vor. Grundsätzlich wird der Erhalt beziehungsweise die Integration der bestehenden sozialen und künstlerischen Angebote auch über die derzeit bis 2029 bestehenden vertraglichen Vereinbarungen hinaus als sinnvoll erachtet, um sozialräumliche Aktivitäten im Gallus zu sichern und weiterzuentwickeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1362

  • Geldgeschenk annehmen - Fernmeldeturm wieder eröffnen
    STOB 2
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 698 Betreff: Geldgeschenk annehmen - Fernmeldeturm wieder eröffnen Der Magistrat bedauert zunächst, die Fragen des Ortbeirats nicht innerhalb der notwendigen Frist beantwortet zu haben. Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar: Der Erhalt des Europaturms als stadtbildprägendes Baudenkmal ist für den Magistrat unstrittig. Der Turm wird regelmäßig denkmalgerecht instandgehalten und ist in einem guten Zustand. Er erfüllt eine wichtige Symbolfunktion für die Stadt, unter anderem durch unterschiedliche Beleuchtungen zu besonderen Anlässen. Der Magistrat war und ist fortlaufend im Kontakt mit der Eigentümerin. Eine öffentliche Zugänglichkeit der Turmkanzel wäre grundsätzlich wünschenswert, der dafür notwendige Sanierungsaufwand ist jedoch sehr hoch. Bereits 2019 wurde von der Eigentümerin ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag veranschlagt. Auf dieser Grundlage konnte leider mit den Beteiligten trotz der in Ausschicht gestellten Mittel des Bundes bis zum Ende des Jahres 2025 keine Finanzierung sichergestellt werden. Voraussetzung für ein Engagement der öffentlichen Hand ist ein tragfähiges und nachhaltiges Nutzungskonzept der Eigentümerin, das öffentliche Investitionen langfristig rechtfertigt. Der Magistrat steht im Austausch mit der Eigentümerin, um eine sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Perspektive für einen öffentlich zugänglichen Europaturm zu finden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2025, V 1258

  • Wie ist der Stand zur Campusmeile?
    STOB 3
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 699 Betreff: Wie ist der Stand zur Campusmeile? Aus Sicht des Magistrats ist das Grundstück der ehemaligen Tankstelle weiterhin ein zentraler Baustein im Konzept der Campusmeile. Das von der Deutschen Nationalbibliothek (DNB), der Frankfurt School of Finance & Management und der Frankfurt University of Applied Sciences als Konsortium auf dem Grundstück initiierte Projekt "Campus V" konnte trotz des von der Stadtverordnetenversammlung vergebenen Erbbaurechts (Beschluss § 3844 vom 28.09.2023) bislang leider nicht umgesetzt werden. Das Konsortium in der ursprünglichen Form besteht nicht mehr. Die DNB beabsichtigt weiterhin mittelfristig auf dem Grundstück einen Erweiterungsbau zu realisieren. Die DNB ist eine herausragende Kultureinrichtung Deutschlands und bewahrt ein umfangreiches Wissen und einen wichtigen Teil des kulturellen Erbes. Die Möglichkeit zur Erweiterung ist ihr von der Stadt Frankfurt deshalb vertraglich zugesichert und im Bebauungsplan festgesetzt. Die DNB ist jedoch offen, interimsweise auf dem Erweiterungsgelände einen Lern- und Forschungsort im Sinne der Campusmeile entstehen zu lassen und arbeitet mit der Frankfurt School of Finance & Management an möglichen Konzepten. Der Magistrat lotet dabei aktuell mit diesen verbliebenen Partnern aus, in wie weit ein solches Konzept mit alternativen städtischen Angeboten aus den Bereichen Bildung und Sport ergänzt werden kann. Erklärtes Ziel aller Beteiligten ist dabei die zügige Umsetzung einer dem Gemeinwohl zuträglichen Interimsnutzung des Erweiterungsgeländes bis zu deren Inanspruchnahme durch die Deutsche Nationalbibliothek. Der Magistrat rechnet damit, ein Nutzungs- und Bebauungskonzept im ersten Halbjahr 2026 konkretisieren zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.12.2025, V 1346

  • Konstablerwache: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile?
    STOB 1
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 700 Betreff: Konstablerwache: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile? Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Die Kriminalitätsentwicklung im Allerheiligenviertel unterliegt einem täglichen Monitoring, das auch Gespräche mit den Geschäftsbetreibenden durch die Schutzleute vor Ort einschließt. Eine Verlagerung der Drogenszene der Konstablerwache in das Allerheiligenviertel kann polizeilich nicht festgestellt werden. Die Kontrolltätigkeit der Frankfurter Polizei, insbesondere im Hinblick auf die dortige Betäubungsmitteldelinquenz, beschränkt sich nicht auf die Konstablerwache, sondern schließt auch die umliegenden Straßen und Stadtviertel ein. Über offenen Drogenkonsum oder einen verstärkten Drogenhandel liegen hier keine Informationen vor. Auf Veränderungen der Kriminalität reagiert die Frankfurter Polizei zügig und effektiv mit einer Anpassung des Einsatzkonzeptes." Zu 1: Auch dem Magistrat sind keine Tendenzen zur Verlagerung der Drogenszene bekannt. Gelegentlich kommt es zwar zu temporären Verlagerungen im näheren Umfeld, in diesen Fällen wird allerdings stets durch die Landespolizei eingegriffen. Zu 2: Entfällt (siehe Punkt 1). Zu 3: Die Einschätzung basiert auf den Informationen von Landespolizei und Sozialarbeit. Zu 4: Die allgemeinen Erfahrungen, der angefragten Institutionen, sind zeitlich nicht limitiert, sondern spiegeln das kontinuierliche Lagebild wider. Dies wird untermauert durch die Einschätzungen der im Herbst 2025 eingerichteten Besonderen Aufbauorganisation (BAO)-Zeil zwischen dem Polizeipräsidium Frankfurt und dem Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE). Zu 5: Sollte es doch noch zu einer dauerhaften Verlagerung von Drogenkonsum und -handel kommen, wird die Frankfurter Drogenhilfe situationsangepasst reagieren. Denkbar wäre etwa der temporäre Einsatz eines spezialisierten Streetwork-Projekts vor Ort. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1366

  • Wann kommt das inklusive Rolli-Karussel an der Quäkerwiese
    STOB 1
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 701 Betreff: Wann kommt das inklusive Rolli-Karussel an der Quäkerwiese Der Magistrat unterstützt weiterhin die Initiative des Ortsbeirates 1 zur Aufstellung eines Rolli-Karussells auf dem Spielplatz Quäkerwiese. Da unmittelbar angrenzend der neue Bildungscampus Gallus entsteht, ist davon auszugehen, dass Anpassungen am bestehenden Spielplatz erforderlich werden, um eine funktionale und gestalterische Vernetzung des gesamten Bereichs zu gewährleisten. Eine Umsetzung der Maßnahme vor Abschluss dieser Gesamtplanung würde das Risiko von Mehrkosten oder einer späteren Versetzung der Anlage bergen. Um eine unwirtschaftliche Mittelverwendung und vermeidbare Doppelinvestitionen auszuschließen, wird die Aufstellung des Karussells fest in die weiteren Planungen des Areals einbezogen. Der Magistrat stellt sicher, dass die Installation des inklusiven Spielgeräts als integraler Bestandteil der kommenden baulichen Gesamtentwicklung realisiert wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7945

  • Hundeauslaufflächen für alle Stadthunde nutzbar und sicher machen
    STOB 2
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 702 Betreff: Hundeauslaufflächen für alle Stadthunde nutzbar und sicher machen Grünanlagen im Stadtgebiet bieten grundsätzlich Freiraum für Erholung, Naturerlebnis, Bewegung und Aufenthalt für unterschiedliche Nutzergruppen. Sie sind ein wichtiges Element der Freizeit- und Lebensqualität der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat verfügt über eine stadtweite Übersicht der Hundeauslaufflächen. Dabei zeigt sich, dass einzelne Ortsbezirke über mehrere Angebote verfügen, während andere Bezirke eine geringere Ausstattung aufweisen. Grundsätzlich besteht jedoch in den meisten Ortsbezirken eine grundlegende Versorgung mit Hundeauslaufflächen. In nördlichen Stadtteilen ohne ausgewiesene Flächen besteht zudem eine räumliche Nähe zur offenen Landschaft, die zusätzliche Bewegungsmöglichkeiten bietet. Der Ortsbezirk 2 verfügt derzeit über Hundeauslaufflächen am Institut für Sportwissenschaften in Bockenheim, im Grüneburgpark sowie im Rebstockpark. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, eine zusätzliche Hundeauslauffläche im Zeppelinpark anzulegen. Der Magistrat verfolgt bei der Planung und Bereitstellung von Hundeauslaufflächen ein bedarfsorientiertes Vorgehen. Ortsbeiräte können geeignete Flächen vorschlagen, die durch das zuständige Fachamt anhand eines Kriterienkatalogs geprüft werden. Dabei werden unter anderem Aspekte wie Lage, Erreichbarkeit, Abstand zur Wohnbebauung, Nutzungsdruck sowie mögliche Konflikte mit anderen Nutzungen berücksichtigt. Einfriedungen erfolgen in der Regel nur aus Gründen der Verkehrssicherung, beispielsweise an stark frequentierten Wegen oder angrenzenden Verkehrsflächen. Für die Hundeauslauffläche im Rebstockpark besteht nach fachlicher Prüfung derzeit keine Notwendigkeit für eine Einfriedung. Eine gesonderte Ausweisung von Bereichen für große und kleine Hunde ist derzeit nicht vorgesehen. Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer und nicht zweckgebunden. Eine direkte Finanzierung einzelner Hundeauslaufflächen aus der Hundesteuer ist daher rechtlich nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8008

  • Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern
    STOB 8
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 703 Betreff: Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern Vorläufige Stellungnahme: Aufgrund konkurrierender Projekte ist die ämterübergreifende Prüfung noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat bedauert, daher noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6457

  • Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mitplanen
    STOB 7
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 704 Betreff: Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mitplanen Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Nutzung der Abwärme von Rechenzentren für eine Fernwärmeversorgung. Gemäß den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen werden bei allen Neubau- und Sanierungsvorhaben Abwärmequellen aus der Umgebung in die Planungen mit einbezogen. Die Planung des Bauvorhabens Bildungscampus Rödelheim ist allerdings noch nicht so weit, dass die Wärmeversorgung konkret konzipiert wird. Daher gibt es noch keine Machbarkeitsstudie/Planung für die Nutzung der Abwärme der Rechenzentren für das konkrete Projekt des Bildungscampus. Die Mainova AG prüft derzeit in Frankfurt am Main die Umsetzung von Nahwärmenetzen in mehreren Stadtteilen, die zukünftig nicht an die bestehende Fernwärme angeschlossen werden können. Im Rahmen dieser internen Machbarkeitsprüfung untersuchen diese auch potenzielle Standorte für eine Heizzentrale. Außerdem wurde bereits Kontakt mit den Planenden des Rechenzentrums aufgenommen und ein Interesse an einer Abwärmenutzung bekundet. Das gesamtstädtische Konzept zur Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren befindet sich aktuell in der Erarbeitung und kann daher noch nicht präsentiert werden. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren wird seitens des Magistrats grundsätzlich als sinnvoll bewertet und ausdrücklich begrüßt. Auch im Rahmen der derzeit in Erarbeitung befindlichen kommunalen Wärmeplanung wird die Abwärme aus Rechenzentren als eine potenziell zentrale Wärmequelle betrachtet. Ihre Nutzung kann einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung leisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7941

  • Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich Kollwitzstraße
    STOB 7
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 705 Betreff: Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich Kollwitzstraße Der Bereich um die Kollwitzstraße in Westhausen ist hinsichtlich des Aufkommens von Ratten bekannt. Am 05.02.2026 ging die jüngste Mitteilung über einen Rattenbefall in der Kollwitzstraße, gegenüber der Kindertagesstätte, beim Ordnungsamt ein. Der umgehend mit der Kontrolle der Örtlichkeit beauftragte Außendienst bestätigte und dokumentierte den Befall, woraufhin die Angelegenheit an die Eigentümerin der Liegenschaft, die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung, abgegeben wurde. Von dort erfolgen eigenverantwortlich die erforderlichen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wurde ebenfalls über den Rattenbefall in Kenntnis gesetzt, da seitens des Außendienstes auch eine Bekämpfung in der Kanalisation angebracht schien. Aktuell liegt dem Magistrat - Ordnungsamt - eine neuerliche Beschwerde für Westhausen, Ludwig-Landmannstraße auf Höhe der Kollwitzstraße, vor. Hierzu laufen gerade die Ermitt-lungen. Der Wunsch nach Aufklärung und Information der Anwohnerschaft ist nachvollziehbar und wird inhaltlich voll unterstützt. Ratten lassen sich dort nieder, wo sie ausreichend Nahrung und Unterschlupf finden. Nur durch ein geändertes Verhalten bei der Müllentsorgung kann eine Veränderung zum Besseren bewirkt werden. Dies betrifft insbesondere die Müllentsorgungssituation in den Wohnanlagen, aber auch das achtlose Wegwerfen von Essensresten durch Schülerinnen und Schüler. Bei der Durchführung der Rattenbekämpfungsmaßnahmen steht die Behörde oft und wiederkehrend mit Hauseigentümern, Wohnungsgesellschaften und deren Hausverwaltungen in Kontakt. Diesen ist die Problematik in aller Regel bekannt und es findet daher bereits Auf- klärung und Information statt, den Rückmeldungen zufolge leider bislang nur mit mäßigem Erfolg. Es wäre positiv, wenn Schülerinnen und Schülern seitens der Schulen die Folgen falscher Müllentsorgung und die Vorteile einer sauberen Stadt im Rahmen von Projekten oder Aktionen nähergebracht werden könnten. Aufklärung und der richtige Umgang mit Müll könnten bereits in Kindertagesstätten in angemessener Form erfolgen. Informationen und Unterstützung hierzu gibt es beim "Team Clean Ffm" unter dem Link Home | cleanffm. Darüber hinaus werden die Grünflächen der Kollwitzstraße auch durch das Grünflächenamt auf Schädlingsbefall hin überprüft und, bei festgestelltem Befall, verstärkte Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen veranlasst werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7939

  • Kulturcampus als Standort für mobile Grüne Zimmer - Vorschlagsliste mobile Grüne Zimmer
    STOB 2
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 706 Betreff: Kulturcampus als Standort für mobile Grüne Zimmer - Vorschlagsliste mobile Grüne Zimmer Der Magistrat kann den Wunsch des Ortsbeirat 2, zwei Mobile Grüne Zimmer auf dem hochverdichteten Kulturcampus Bockenheim aufstellen zu lassen, nachvollziehen. Bis zum 06.02.2026 waren alle Frankfurter Ortsbeiräte aufgefordert worden, ihre Standortvorschläge direkt dem Fachamt zukommen zu lassen. Nach der Abfrage der Bedarfe in den Ortsbezirken wird vor der Aufstellung der insgesamt 23 Mobilen Grünen Zimmer im Stadtgebiet Frankfurt in jedem Einzelfall der Standort hinsichtlich der Umsetzbarkeit und möglicher Einschränkungen geprüft. Das Areal des Kulturcampus Bockenheim befindet sich leider nicht in städtischem Besitz, sondern im Besitz des Landes Hessen. Der Magistrat kann daher einer Aufstellung aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht zustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8014

  • Begrünung der Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring
    STOB 3
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 707 Betreff: Begrünung der Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8001

  • Standortvorschläge: Mobile Grüne Zimmer 2026
    STOB 4
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 708 Betreff: Standortvorschläge: Mobile Grüne Zimmer 2026 Der Magistrat begrüßt den Vorschlag des Ortsbeirat 4, jeweils ein Mobiles Grünes Zimmer auf dem Platz an der Friedberger Warte und auf dem Alfred-Brehm-Platz aufzustellen. Bis zum 06.02.2026 waren alle Frankfurter Ortsbeiräte aufgefordert, ihre Standortvorschläge dem Fachamt zukommen zu lassen. Nach der Abfrage der Bedarfe in den Ortsbezirken wird vor der Aufstellung der insgesamt 23 Mobilen Grünen Zimmer im Stadtgebiet Frankfurt in jedem Einzelfall der Standort hinsichtlich der Umsetzbarkeit und möglicher Einschränkungen geprüft. Gerne nimmt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirat 4 in die Planungen für die Saison 2026 mit auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7944

  • Offen stehende Mülleimer am Mainufer
    STOB 5
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 709 Betreff: Offen stehende Mülleimer am Mainufer Die Problematik der offenstehenden Müllgaragen am südlichen Mainufer ist dem Grünflächenamt bekannt. Die Müllgaragen wurden zum einen angeschafft, um ein größeres Entsorgungsvolumen bereitzustellen und zum anderen, um der Entnahme von Müll durch Vögel bei offenen Müllbehältern entgegenzuwirken. Die Müllgaragen sind mit einem Dreikantschloss ausgestattet, da auf Grund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit in Bezug auf Vandalismusschäden auf den Einbau von teuren Schließanlagen verzichtet wurde. Die Müllgaragen werden regelmäßig von Pfandflaschensammler:innen unerlaubterweise geöffnet und nach erfolgter Entnahme der Pfandflaschen nicht mehr ordnungsgemäß verschlossen. Um diesem Sachverhalt entgegenzuwirken, wurden die Müllgaragen in einer Testphase am Mainufer bereits zum Teil mit Federn und Magneten durch das Grünflächenamt nachgerüstet, welche ein Schließen der offenen Tür gewährleisten sollen. Dadurch, dass die Pfandflaschensammler:innen die Innentonnen oft nicht wieder richtig in den Müllgaragen abstellen, können die Türen trotz der Nachrüstungen der Müllgaragen häufig nicht richtig schließen. Das Grünflächenamt prüft aktuell weitere Möglichkeiten, den offenstehenden Müllgaragen entgegenzuwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2026, V 1380

  • Was war los am Kobelt-Zoo?
    STOB 6
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 710 Betreff: Was war los am Kobelt-Zoo? Zur Anfrage des Ortsbeirates nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Ein Einschreiten des Grünflächenamtes gegen die Halloweenfeier 2025 hat nicht stattgefunden, die jährliche Halloweenfeier im Kobelt-Zoo hat stattgefunden. Das Grünflächenamt unterstützt den Kobelt-Zoo bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit der Bäume auf dem Vereinsgelände sowie bei der Durchführung von Baumpflegemaßnahmen. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Kontrollgänge wurden einzelne Bäume auf dem Gelände identifiziert, die aufgrund ihrer Trockenschädigung als potentielle Gefahrenquelle eingeschätzt wurden. Aufgrund dieser Einschätzung wurde den Verantwortlichen des Zoos von der Durchführung der Veranstaltung auf dem betreffenden Gelände abgeraten. Siehe 1. Die ordnungsrechtlichen Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung des Grillplatzes am Waldspielpark Schwanheim können nicht mit der Halloweenfeier des Kobelt-Zoos verglichen werden. Wie unter Punkt 2 erläutert, gab es keine Beanstandungen bezüglich der Halloweenfeier selbst. Der Kobelt-Zoo liegt innerhalb des FFH-Gebietes "Schwanheimer Wald". FFH-Gebiete sind nach europäischem Recht geschützt. Einige der Eichen, an denen Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig waren, sind vom Heldbock, einer streng geschützten Käferart nach Bundesnaturschutzgesetz, besiedelt. Aufgrund der artenschutzrechtlichen Bedeutung und dem Erhaltungsziel im FFH-Gebiet war die Erstellung externer naturschutz- und artenschutzrechtlicher Gutachten für die Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig. Die entsprechenden Büros sind stark ausgelastet, so dass für die FFH-Vorprüfung erst ab Anfang November eine Gutachterin zur Freigabe der Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Verfügung stand. Wegen der entsprechenden zeitlichen Verzögerung bei der Begutachtung und auch bei der anschließenden Realisierung der Maßnahmen wurde von der Durchführung der Halloweenfeier Ende Oktober auf dem Kobelt-Zoo-Gelände - wie bereits oben beschrieben - abgeraten und ein Ersatzgelände angeboten. Die Halloweenfeier wurde entgegen der Darstellung jedoch keineswegs untersagt und hat schlussendlich auch auf dem Gelände des Kobelt-Zoos stattgefunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1314

  • Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke Gundhofstraße
    STOB 5
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 711 Betreff: Aufstellen eines Verbotsschildes gegen illegale Müllablagerungen Höhe Gerauer Straße 77/Ecke Gundhofstraße Aus folgenden Gründen ist eine Beschilderung mit Verweisen auf Verbote nicht erfolgsversprechend: - Personen, die unachtsam oder absichtlich Abfälle in die Umwelt entsorgen, gehen oft davon aus, nicht erwischt zu werden, unabhängig von reinen Verbotsschildern, da die konkrete Ahndung nicht kommuniziert ist. Hier ist der Hinweis auf die konkrete Ahndung notwendig z.B. Bußgeld bei Sperrmüll ohne Termin ab 1.000,00 €, Kleinabfälle wie Glasflaschen 120,00 €. - Ohne die Aussicht auf strenge Kontrollen schaffen die Beschilderung kein Bewusstsein für Konsequenzen. - Manche Personen reagieren auf Verbote mit Trotz, so dass entsprechende Beschilderung das Gegenteil bewirken kann. - Wenn trotz Beschilderung sichtbar weiterhin Abfälle in die Umwelt entsorgt werden, verlieren diese ihre Wirkung. Insbesondere, wenn die Örtlichkeit durch fließenden Verkehr frequentiert wird. Da der Magistrat entsprechende Erfahrungen bereits gemacht hat, raten wir von der Beschilderung ab. Damit mögliche Verursachende geahndet werden können, sind entsprechende Hinweise auf diese notwendig. Sofern Hinweise auf Verursachende bekannt sind, können diese der Stabsstelle Sauberes Frankfurt unter sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de gemeldet werden. Im Rahmen der durchgeführten Kontrollen konnten keine Auffälligkeiten/ besondere Vermüllungssituationen festgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8068

  • Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeiten
    STOB 5
    13.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 712 Betreff: Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeiten Das Magistrat kann zu den Anregungen folgendes mitteilen: Der Bolzplatz in der Stresemannallee ist nicht vollumfänglich umzäunt, da sich im östlichen Bereich zu den Wohnhäusern und der Kita eine offizielle Feuerwehrzufahrt und Aufstellfläche befindet. Ein Teil des Bolzplatzes muss im Brandfall für die Feuerwehr befahrbar bleiben und kann somit nicht mit einem Zaun oder einem Netz versehen werden. Ein Netz über dem Bolzplatz ist grundsätzlich unüblich. Es kann nicht, wie bspw. in einer Soccerhalle, täglich überprüft und im Bedarfsfall gewartet werden. Es gibt bisher keinen Bolzplatz im gesamten öffentlichen Raum der Stadt Frankfurt, der mit einem Netz versehen ist. Die aktuell vorhandenen Zäune am Bolzplatz entlang der Stresemannallee entsprechen den dafür vorgesehenen Normen und können aufgrund der Statik nicht erhöht werden. Die Kosten für einen neuen und höheren Zaun würden sich auf mindestens 80.000 € belaufen. Der Bolzplatzbelag in der Stresemannallee wurde erst vor kurzem erneuert. Dabei wurde wieder auf loses Material (wassergebundene Deckschicht) gesetzt, wie es zuvor bereits auf dem Bolzplatz verwendet wurde. Die Kosten dafür beliefen sich auf rund 35.000 €. Ein kompletter Belagswechsel wäre möglich, würde jedoch hohe Kosten verursachen. Die grob geschätzten Kosten für einen neuen Kunststoff-Belag liegen bei knapp 80.000 € bis- 100.000 €, je nach aktueller Marktlage. Das Magistrat nimmt die Hinweise gerne auf und wird bei einer generellen Grundüberholung auf die Wünsche der Bürger:innen eingehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7812

  • Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg
    OFOB 3
    12.04.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2026, OF 6/3 Betreff: Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg Vorgang: OM 6074/24 OBR 3; ST 734/25 Der Ortsbeirat beschließ, der Magistrat wird gebeten, die vor dem Haus Bornwiesenweg 4 installierten Geländer durch entsprechende Absperrpfosten zu ersetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025 (ST 734) zur Vorlage OF 769/3 vom 18.10.2024 wird ausgeführt, dass aufgrund des hohen Parkdrucks im Bereich Bornwiesenweg 4 die dort installierten Geländer notwendig seien, um die Gehwege freizuhalten. Eine Entfernung sei daher nicht möglich. Weiterhin wird dargelegt, dass eine Reduzierung der Außengastronomiefläche des Cafés "Kaffeemacherei" nicht in Betracht komme, da es sich um eine privat genutzte Fläche handele. Der Ortsbeirat nimmt zwar wohlwollend zur Kenntnis, dass auf den zwei Schrägparkplätzen vor der Hausnummer 45 nunmehr zusätzliche Fahrradbügel installiert wurden. Allerdings lösen diese Maßnahmen das bestehende Problem der regelmäßig an den Geländern abgestellten Fahrräder nicht. Der Durchgang bleibt weiterhin stark beeinträchtigt. Besonders Menschen mit Behinderungen, insbesondere Personen im Rollstuhl, sowie Eltern mit Kinderwagen, können den Gehweg häufig nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten nutzen und müssen auf die Straße ausweichen. Ein Austausch der Geländer durch geeignete Absperrpfosten würde das Abstellen von Fahrrädern an dieser Stelle verhindern und dennoch das Parken von Fahrzeugen auf dem Gehweg unterbinden. Für Fahrradfahrende sollte als Ausgleich im Bereich der Straßenkreuzung zusätzliche Abstellflächen geschaffen werden. Foto: Privat Ist-Zustand Foto: Privat Alternativvorschlag Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6074 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 734 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 53 2026 Die Vorlage OF 6/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Ende des Tenors folgender Satz hinzugefügt wird: "Für Radfahrende sollten als Ausgleich im Bereich der Straßenkreuzung zusätzliche Abstellflächen geschaffen werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern
    OFOB 2
    11.04.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2026, OF 13/2 Betreff: Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Situation am Grüneburgweg / Ecke Reuterweg, insbesondere vor dem Geschäft "Dominion Food Revolution", zu überprüfen; 2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Gehweg an dieser Stelle nicht durch abgestellte Leihfahrräder und E-Scooter blockiert wird; 3. zu prüfen, ob an dieser Stelle eine Sperrzone für stationslose Leihfahrräder und E-Scooter eingerichtet werden kann; 4. die Einhaltung der geltenden Vorgaben für das Abstellen von Leihfahrrädern und E-Scootern dort verstärkt zu kontrollieren und bei Verstößen die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen; 5. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der abgesenkte Bordstein am Zebrastreifen über den Reuterweg sowie der Zugang zur Bushaltestelle Kronberger Straße dauerhaft 6. freigehalten werden und jederzeit barrierefrei nutzbar sind; 7. dem Ortsbeirat 2 über die vorgesehenen und gegebenenfalls bereits umgesetzten Maßnahmen zu berichten. Begründung: Am Grüneburgweg / Ecke Reuterweg, unmittelbar vor dem Geschäft "Dominion Food Revolution", werden Leihfahrräder und E-Scooter wiederholt so auf dem Gehweg abgestellt, dass dieser zeitweise nicht mehr passierbar ist. Fußgänger sind dadurch gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dies ist an dieser Stelle besonders problematisch, da es sich um einen Kurvenbereich an einer stark frequentierten Straße handelt. Dadurch entstehen für Fußgänger erhebliche Behinderungen und Gefährdungen. In besonderem Maß betroffen sind mobilitätseingeschränkte Menschen, insbesondere ältere Personen mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Behinderung. Besonders schwer wiegt, dass durch die abgestellten Leihfahrräder und E-Scooter nicht nur der Gehweg verengt oder blockiert wird, sondern auch die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums erheblich beeinträchtigt ist. Der abgesenkte Bordstein am Zebrastreifen zur Überquerung des Reuterwegs ist für Rollstuhlfahrer teilweise nicht mehr erreichbar. Damit wird an dieser Stelle eine sichere und selbstständige Querung der Straße faktisch verhindert. Zugleich wird der Zugang zur Bushaltestelle Kronberger Straße am Reuterweg erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Gerade Menschen mit Behinderung, insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen sowie Rollstuhlfahrer, sind in besonderem Maß auf barrierefreie Wegebeziehungen und einen uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr angewiesen. Gehwege müssen durchgängig, sicher und barrierefrei nutzbar sein. Deshalb sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums an dieser Stelle dauerhaft sicherzustellen. Die Fotografen sind der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2026, OF 27/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 84 2026 1. Die Vorlage OF 13/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 27/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. CDU, SPD, 1 Linke, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme); 1 Linke und Volt (= Enthaltung)

  • Status Liegenschaft Kettenhofweg 97
    OFOB 2
    11.04.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2026, OF 14/2 Betreff: Status Liegenschaft Kettenhofweg 97 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten 1. Wie bewertet der Magistrat den schon lange währenden Leerstand im Kettenhofweg 97. 2. Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei der Liegenschaft und sind dem Magistrat geplante bauliche Maßnahmen bekannt? 3. Welche Maßnahmen schlägt die Stadt vor, um die zunehmende Verwahrlosung der Liegenschaft Kettenhofweg 97 zu verhindern? 4. Wann wird die Stadt Frankfurt eine Leerstandssatzung gemäß Hessischem Leerstandsgesetz erarbeiten und dem Ortsbeirat 2 vorstellen? Begründung: Laut Berichten von Anwohnern steht die Liegenschaft Kettenhofweg 97 schon lange Zeit leer. Das Gelände verwahrlost zunehmend. Vor dem Hintergrund des großen Bedarfs an Wohnraum erscheint dieser Zustand unhaltbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 14/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 14/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 53/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beenden
    OFOB 2
    11.04.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2026, OF 15/2 Betreff: Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beenden Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die provisorische Verkehrsführung auf der Bockenheimer Landstraße stadtauswärts unverzüglich so zu ändern, dass die Sicherheit der Fußgänger jederzeit zuverlässig gewährleistet ist und bestehende Gefahrenquellen beseitigt werden; 2. eine klare, barrierefreie und baulich oder markierungstechnisch deutlich erkennbare Trennung von Fuß- und Radverkehr umgehend zu schaffen und dort, wo dies im Einzelfall nicht sofort möglich ist, unverzüglich belastbare Übergangslösungen vorzulegen; 3. Beschilderung und Markierungen so nachzubessern, dass die geltenden Regelungen, insbesondere zur Fahrtrichtung und zum vorgeschriebenen Schritttempo für Radfahrer sowie Nutzer von E-Scootern, sofort, eindeutig und für jedermann erkennbar sind; 4. den Einsatz taktiler und akustischer Baustellensicherungen und Ampeln zu prüfen; 5. in dem betroffenen Bereich umgehend wirksame Kontrollen zur Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere durch Radfahrer und Nutzer von E-Scootern, zu veranlassen und Verstöße konsequent zu ahnden; 6. ein verlässliches, sichtbares und jederzeit ansprechbares Baustellenmanagement mit eindeutig benannten Zuständigkeiten sicherzustellen; 7. unverzüglich eine zentrale, tatsächlich erreichbare und verbindlich zuständige Anlaufstelle für Bürger zu benennen, an die Beschwerden, Hinweise und Gefahrenmeldungen im Zusammenhang mit der Baustellensituation gerichtet werden können; 8. in regelmäßigen Abständen gut sichtbare und leicht verständliche Baustelleninformationen vor Ort anzubringen, die nach dem Vorbild überregional gebräuchlicher Baustellenhinweise in knapper und allgemein verständlicher Form über Bauphase, aktuelle Arbeiten und voraussichtliche Dauer informieren, etwa: "Noch 2 Jahre - jetzt legen wir Stromtrassen"; 9. dem Ortsbeirat noch vor den Sommerferien in der Bürgerfragestunde oder schriftlich darzulegen, welche Stelle für welche Aufgaben verantwortlich ist, warum erforderliche Maßnahmen bislang unterblieben sind und welche kurzfristigen Abhilfemaßnahmen nun verbindlich umgesetzt werden. Begründung: Die derzeitige Situation auf der Bockenheimer Landstraße ist für Fußgänger stadtauswärts äußerst unbefriedigend. Im Bereich der provisorischen Verkehrsführung müssen sich Fußgänger und Radfahrer einen gemeinsamen Abschnitt teilen. Das führt in der Praxis immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen. Das vorgeschriebene Schritttempo wird nach der Wahrnehmung der Antragsteller sowie nach Schilderungen von Bürgern häufig nicht eingehalten. Viele Radfahrer fahren zu schnell und weichen im Zickzack dem Fußgängerverkehr aus. Hinzu kommt, dass auch E-Scooter diesen Bereich vielfach völlig unkontrolliert und mit unangepasster Geschwindigkeit befahren. Eine wirksame Kontrolle ist für die Bürger vor Ort nicht erkennbar. Dadurch verschärft sich die Gefährdungslage zusätzlich. Für ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern, Personen mit Kinderwagen sowie Menschen mit Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrer sowie Blinde und Sehbehinderte, ist das sichere Passieren der Baustelle zwischen Radfahrern, E-Scootern und Baustellenabsperrung deutlich erschwert und stellt eine vermeidbare Belastung dar. An der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Siesmayer Straße wäre die Trennung von Rad- und Fußverkehr ohne weiteres möglich. Auch Radfahrer würden von einer klaren Trennung profitieren, weil dadurch eine geordnete und konfliktärmere Führung ermöglicht würde. Die Fußplatten stellen zum Teil eine Stolpergefahr dar. Baustellenabsperrungen müssen konsequent verschlossen sein. An der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Myliusstraße endet ein Blindenleitsystem zudem in einer etwa 30 cm offenen Baugrube. Hier besteht insbesondere für blinde und mobilitätseingeschränkte Menschen sowie für Kinder eine konkrete Verletzungsgefahr. Hinzu kommt, dass sich Bürger bereits an Polizei, Verkehrspolizei und Ordnungsamt gewandt haben, ohne dass sich eine der angesprochenen Stellen erkennbar zuständig erklärt und wirksame Abhilfe geschaffen hätte. Dadurch entsteht nicht nur der Eindruck unklarer Zuständigkeiten, sondern auch eines faktischen Kontrollvakuums. Gerade im Hinblick auf das regelwidrige Verhalten von Radfahrern und E-Scooter-Nutzern ist dieser Zustand nicht länger hinnehmbar. Gerade bei einer länger andauernden Baustellensituation braucht es eine sichere Wegeführung, klare Verantwortlichkeiten und eine erreichbare Anlaufstelle für Bürger. Ebenso notwendig ist eine laufende, vor Ort sichtbare und leicht verständliche Information über Baufortschritt, aktuelle Maßnahmen und die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Bauphase. Wer über Jahre hinweg erhebliche Einschränkungen hinnehmen muss, darf erwarten, dass der Stand der Arbeiten nachvollziehbar und in einfacher Form kommuniziert wird. Umso unverständlicher ist es, dass eine Baustelle, die nach derzeitiger Planung noch bis 2029 andauern soll, bislang in einer Weise abgesichert ist, die den Anforderungen an Sicherheit, Klarheit, Barrierefreiheit, Kontrolle, Organisation und Kommunikation offenkundig nicht gerecht wird. Der derzeitige Zustand ist nicht akzeptabel und bedarf einer kurzfristigen, spürbaren und überprüfbaren Verbesserung. Die Fotografen sind den Antragstellern bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 25 Nach mehreren Wortmeldungen stellt die FDP-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag, die Debatte zu beenden und über die Vorlage abzustimmen. Auf Wunsch der GRÜNE- und SPD-Fraktion wird ziffernweise über die Vorlage abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 85 2026 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. a) Die Ziffer 1 der Vorlage OF 15/2 wird abgelehnt. 2. b) Die Ziffer 2 der Vorlage OF 15/2 wird abgelehnt. 2. c) Die Ziffer 3 der Vorlage OF 15/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. d) Die Ziffer 4 der Vorlage OF 15/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. e) Die Ziffer 5 der Vorlage OF 15/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. f) Die Ziffer 6 der Vorlage OF 15/5 wird abgelehnt. 2. g) Die Ziffer 7 der Vorlage OF 15/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. h) Die Ziffer 8 der Vorlage OF 15/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. i) Die Ziffer 9 der Vorlage OF 15/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: 1 CDU, 2 GRÜNE, SPD, Linke, 1 FDP und Volt gegen 2 CDU, 3 GRÜNE, 1 FDP und AfD (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) zu 2. a) GRÜNE, SPD, 1 Linke und Volt gegen CDU, 1 Linke, FDP und AfD (= Annahme) zu 2. b) GRÜNE, SPD, 1 Linke und Volt gegen CDU, 1 Linke, FDP und AfD (= Annahme) zu 2. c) CDU, Linke, FDP, AfD und Volt gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung) zu 2. d) CDU, 3 GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. e) CDU, SPD, Linke, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung) zu 2. f) GRÜNE, SPD, 1 Linke und Volt gegen CDU, 1 Linke, FDP und AfD (= Annahme) zu 2. g) CDU, SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 Linke und AfD (= Enthaltung) zu 2. h) Annahme bei Enthaltung Volt # zu 2. i) GRÜNE, SPD, 1 Linke und Volt gegen CDU, 1 Linke, FDP und AfD (= Annahme)

  • Schilderwildwuchs und ausufernde temporäre Parkplatzsperrungen im Westend endlich wirksam kontrollieren
    OFOB 2
    11.04.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2026, OF 16/2 Betreff: Schilderwildwuchs und ausufernde temporäre Parkplatzsperrungen im Westend endlich wirksam kontrollieren Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Westend sämtliche temporär aufgestellten Verkehrsschilder, insbesondere im Zusammenhang mit Baustelleneinrichtungen, Halteverbotszonen, Warnschildern und sonstigen vorübergehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen, systematisch zu überprüfen, 2. sicherzustellen, dass derartige Schilder und Absperrungen unmittelbar entfernt werden, sobald der jeweilige Anlass entfallen ist oder die genehmigte Nutzungsdauer abgelaufen ist, 3. dafür Sorge zu tragen, dass gesperrter Parkraum nach Ablauf einer genehmigten Nutzung unverzüglich wieder dem allgemeinen Parken zur Verfügung steht, 4. künftig sicherzustellen, dass bei temporären Parkplatzsperrungen und Haltverbotszonen das jeweilige Enddatum der Anordnung gut sichtbar angegeben wird, damit für Anwohner, Verkehrsteilnehmer und die Kontrolle eindeutig erkennbar ist, bis wann die Sperrung gilt, 5. darzulegen, wie derzeit kontrolliert wird, - wann temporäre Parkplatzsperrungen eingerichtet werden, - wann deren Genehmigung endet, - wann die Flächen wieder freizugeben sind, - ob das Ende der jeweiligen Anordnung vor Ort kenntlich gemacht wird und - wie die Entfernung nicht mehr erforderlicher Beschilderung überwacht und durchgesetzt wird, 6. mitzuteilen, weshalb sich trotz bereits wiederholter Hinweise und Anträge aus dem Ortsbeirat die Situation im Westend nicht verbessert hat, sondern zunehmend verschärft, 7. zu prüfen, ob und in welchem Umfang unzureichend kontrollierte oder nicht rechtzeitig aufgehobene Parkplatzsperrungen missbräuchlich genutzt werden und dadurch einzelne Flächen faktisch dem allgemeinen Parken entzogen bleiben, 8. ein verbindliches Verfahren zur Fristenkontrolle, Nachverfolgung und Beseitigung temporärer Beschilderungen und Parkplatzsperrungen einzuführen und den Ortsbeirat 2 über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Begründung: Im Westend ist seit geraumer Zeit zu beobachten, dass sich temporäre Verkehrsschilder, Haltverbote, Warnhinweise und sonstige provisorische Beschilderungen im öffentlichen Raum häufen. Das betrifft insbesondere Beschilderungen im Zusammenhang mit Baustelleneinrichtungen, die häufig auch dann noch stehen bleiben, wenn die Arbeiten längst abgeschlossen sind oder die tatsächliche Nutzung vor Ort erkennbar beendet wurde. Hinzu kommt, dass Schilder teils ohne nachvollziehbaren Zusammenhang auf Gehwegen oder im Straßenraum platziert werden und dort den Eindruck eines ungeregelten Zustands hinterlassen. Für Fußgänger, Familien mit Kinderwagen, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen stellen solche abgestellten Schilder nicht selten eine zusätzliche Behinderung dar. Gleichzeitig bleibt dringend benötigter Parkraum gesperrt, obwohl dafür ersichtlich kein Anlass mehr besteht. Besonders ärgerlich ist, dass es sich hierbei nicht um neue oder vereinzelte Beobachtungen handelt. Auf diese Missstände wurde bereits in der Vergangenheit hingewiesen; auch der Ortsbeirat hat sich mit dem Thema schon befasst. Gleichwohl hat sich die Situation nicht verbessert. Im Gegenteil: Der Eindruck verfestigt sich, dass die Zahl der temporären Schilder zunimmt, dass Rückbau und Kontrolle unzureichend erfolgen und dass die Freigabe gesperrter Flächen nicht konsequent nachverfolgt wird. Vor dem Hintergrund des erheblichen Parkdrucks im Westend drängt sich zudem die Frage auf, ob nicht rechtzeitig aufgehobene oder unzureichend kontrollierte Sperrungen missbräuchliche Nutzungen begünstigen. Wo Flächen dem allgemeinen Parken entzogen bleiben, obwohl der ursprüngliche Anlass entfallen ist, entsteht zumindest der Eindruck, dass einzelne davon in unzulässiger Weise profitieren könnten. Gerade deshalb braucht es eine lückenlose Kontrolle, klare Fristen und eine verlässliche Wiederfreigabe des Parkraums. Gerade in einem dicht bebauten Stadtteil wie dem Westend ist dies nicht hinnehmbar. Öffentlicher Straßenraum und Parkraum sind knapp. Wer temporäre Eingriffe genehmigt, muss auch zuverlässig kontrollieren, wann deren Grundlage entfällt und wann der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen ist. Der derzeitige Zustand erweckt den Eindruck, dass die Stadt Frankfurt weder den Überblick über bestehende Sperrungen und provisorische Beschilderungen hat noch deren zeitnahe Beseitigung wirksam sicherstellt. Der Magistrat soll daher nicht nur den aktuellen Bestand überprüfen, sondern auch offenlegen, warum frühere Hinweise bislang nicht zu einer spürbaren Verbesserung geführt haben und mit welchen konkreten Maßnahmen künftig endlich Abhilfe geschaffen wird. Fotos der Antragstellerin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

  • Zusätzliche Glascontainer an der Ecke Eppsteiner Straße/Wiesenau
    OFOB 2
    11.04.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2026, OF 17/2 Betreff: Zusätzliche Glascontainer an der Ecke Eppsteiner Straße/Wiesenau Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Eppsteiner Straße / Wiesenau zusätzliche Glascontainer aufzustellen sowie eine häufigere Leerung der vorhandenen Container zu veranlassen. Begründung: Der Glascontainerstandort an der Ecke Eppsteiner Straße / Wiesenau ist wiederholt überfüllt. Flaschen und weiterer Abfall werden daher regelmäßig neben den Containern abgestellt. Dies führt zu Vermüllung, beeinträchtigt das Straßenbild und birgt durch abgestellte oder zerbrochene Flaschen eine konkrete Gefahrenquelle. Besonders kritisch ist die unmittelbare Lage an einem Kinderspielplatz. Im Interesse von Sauberkeit und Sicherheit ist der Standort daher kurzfristig zu entlasten. Die vorhandenen Kapazitäten reichen offenkundig nicht aus. Fotos der Antragstellerin, Datum: 14. April 2026 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2026, OF 28/2 Antrag vom 31.05.2026, OF 34/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 28/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 17/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 28/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 34/2 wurde zurückgezogen.

  • Sanierung der beschädigten Mauer am Sitzrondell Im Klingenfeld im Stadtteil Berkersheim
    OFOB 10
    08.04.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2026, OF 10/10 Betreff: Sanierung der beschädigten Mauer am Sitzrondell Im Klingenfeld im Stadtteil Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die durch Setz- und Dehnungsrisse leicht beschädigte Stützmauer am Sitzrondell "Im Klingenfeld" wird zeitnah saniert. Begründung: Damit durch eindringendes Wasser bzw. bei Frost keine weiteren größeren Schäden entstehen können, müsste die durch Setz- und Dehnungsrisse leicht beschädigte Stützmauer am Sitzrondell Am Klingenfeld saniert werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 10/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)

  • Lebensmittelnahversorgung im Stadtteil Preungesheim - Schließung des Penny-Marktes in der Homburger Landstraße bzw. der Tegut-Märkte am GravensteinerPlatz und der Friedberger Warte
    OFOB 10
    08.04.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2026, OF 6/10 Betreff: Lebensmittelnahversorgung im Stadtteil Preungesheim - Schließung des Penny-Marktes in der Homburger Landstraße bzw. der Tegut-Märkte am Gravensteiner-Platz und der Friedberger Warte Der Ortsbeirat möge beschließen: Durch die die Schließung des Penny-Marktes zum 28. Februar 2026 bzw. durch die Schließung der Tegut-Märkte zum 31. Dezember 2026 am Gravensteiner Platz und an der Friedberger Warte wird sich die Lebensmittelnahversorgung im Stadtteil Preungesheim weiter verschlechtern. Die Städtische Wirtschaftsförderung soll diese Verschlechterungen durch geeignete Gespräche, Verhandlungen und Initiativen, mit potentiellen Interessenten verhindern. Begründung: Der Penny-Markt in der Homburger Landstraße130 wurde bereits zum 28. Februar 2026 geschlossen. Die Ursache hierfür war zum einen die fehlende Erweiterungsmöglichkeit (der Bebauungsplan sieht keine Aufstockung des vorhandenen Gebäudes vor) und zum anderen fehlende Anlieferungs- und Parkmöglichkeiten. Die ca. 400 Tegut-Märkte werden deutschlandweit zum 31. Dezember 2026 nicht weiter betrieben, so auch der Tegut-Markt am Gravensteiner Platz 4 bis 6 und der Tegut-Markt an der Friedberger Warte. Presseberichten ist zu entnehmen, dass ca. 300 dieser bisherigen Tegut-Filialen (hauptsächlich in Hessen und Thüringen), von Edeka und ca. 100 von REWE übernommen werden sollen. Da, wegen der Festsetzungen im Bebauungsplan, auch im Gewerbegebiet Am Dachsberg keine Erweiterungsmöglichkeiten für die vorhandenen Supermärkte REWE, Lidl und Aldi bestehen, ist dringender Handlungsbedarf seitens der Stadt gegeben, um die Lebensmittelnahversorgung sicherzustellen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 6/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)

  • Förderung im Bereich bildende Kunst
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 120 Betreff: Förderung im Bereich bildende Kunst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994, Anlage 13 - E 152/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Mit dem Etatantrag E 152 des Doppelhaushaltes 2024/2025 wurden im Bereich der Bildenden Kunst die zur Verfügung stehenden Mittel um jeweils 130.000 Euro pro Kalenderjahr seit langer Zeit erstmals wirksam erhöht. Dadurch konnte im Jahr 2024 das Pilotprojekt "Projektstipendium Bildende Kunst" umgesetzt werden. Von den für 2024 zur Verfügung gestellten Mitteln wurden 123.000 Euro direkt in das Projektstipendium ausgeschüttet. Insgesamt konnten damit 27 Arbeitsstipendien für Frankfurter Bildende Künstler*innen bewilligt werden. Eine Förderstruktur wie das Pilotprojekt "Projektstipendium Bildende Kunst", das sowohl Gestaltungsfreiheit als auch Planungssicherheit gewährleistete, stärkt die freie Szene nachhaltig. Wegen der herausragenden Qualität der umgesetzten Projekte entschied sich das Kulturamt als fachlich zuständiges Amt innerhalb des Magistrates den Abschlussbericht in Form einer diesem Bericht als Anlage beiliegenden Publikation vorzulegen, die alle Einzelprojekte gebührend und mit Äußerungen der Künstler*innen zu diesem Arbeitsstipendium vorstellt. Der Bedarf an neuen, innovativen Fördermaßnahmen zeigt sich nicht zuletzt an der hohen Zahl qualitativ hochwertiger Anträge. Eine statistische Übersicht der ausgezahlten Fördersummen ist auf den Seiten 10 und 11 der beigelegten Publikation zu finden, ebenso wie ein ausführliches Fazit zum Projektstipendium, auf den Seiten 92 bis 95, aus dem auch die Verwendung der weiteren Haushaltsmittel aus dem Etatantrag E 152 hervorgeht. Im Jahr 2025 wurde das Projektstipendium trotz des Erfolges bewusst nicht fortgesetzt; stattdessen floss das gesamte Budget in den allgemeinen Projektfördertopf. Dieser Schritt eröffnete erstmals die Möglichkeit, bestimmen zu können, welche Mittel tatsächlich nötig sind, um die Szene fair und angemessen zu unterstützen: Aufgrund des Doppelhaushaltes konnte die Mittelbewirtschaftung für das Jahr 2025 nachhaltig und planbar erfolgen. Die frühzeitig vorhandene Planungssicherheit erleichterte den Einrichtungen, Projekträumen und freischaffenden Künstler*innen ihre jeweilige Jahresplanung erheblich und führte insgesamt zu einer effizienteren und stabileren Fördersituation. Gleichzeitig konnten deutlich mehr Akteur*innen der freien Szene sowie Programme nichtinstitutioneller und aufstrebender Offspaces unterstützt werden. Insgesamt beantragt wurden rund 530.000 Euro. Mit einer Fördersumme von 260.000 Euro konnte die Herausgabe von 27 Publikationen gefördert werden, darüber hinaus das Jahresprogramm von neun Offspaces mit insgesamt 36 Ausstellungen sowie 39 weitere individuelle Projekte und Ausstellungen. Eine Förderung, die vorausschauend und planbar ist, schafft Raum, nicht nur für die Fördernehmenden, sondern auch für das Kulturamt. Raum zur Reflexion und für einen gezielten Austausch mit der freien Kunstszene. Auch das ist ein Ergebnis des umgesetzten Etatantrages. Eine grundsätzlich substantielle Stärkung des Förderbudgets für die Bildende Kunst ist eine Voraussetzung, um künstlerische Entwicklung, Fortschritt und Stabilisierung der Kunstszene in Frankfurt langfristig zu sichern und die lokale Kunstproduktion handlungsfähig zu halten, damit Frankfurt auch in Zukunft ein attraktiver Standort für die Kunstschaffenden bleibt, die die Kulturlandschaft der Stadt mitgestalten und ganz entscheidend bereichern. Anlage 1_Bericht-E152 (ca. 3,2 MB) Anlage 2_Bericht-E169 (ca. 195 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 152 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 80, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 41

  • Den Frankfurt-Pass weiter entwickeln
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 121 Betreff: Den Frankfurt-Pass weiter entwickeln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7071 - NR 369/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 432/25 - Seit dem 01.02.2026 ist das Projekt zur Digitalisierung des Frankfurt-Passes einschließlich der Möglichkeit zur Online-Antragstellung erfolgreich umgesetzt. Da die Website so konzipiert ist, dass sie auch auf mobilen Endgeräten benutzerfreundlich angezeigt wird, konnte auf die Entwicklung einer eigenen App verzichtet werden. Der Start der Digitalisierung ist positiv verlaufen und das neue Verfahren wird gut angenommen. Alternativ ist der Frankfurt-Pass außerdem nach wie vor als Karte erhältlich, neuerdings im handlichen Scheckkartenformat und mit neuem Design. Für die Rechtskreise SGB XII und Asylbewerberleistungen wurde die automatisierte Bewilligung fertiggestellt. Eine automatisierte Bewilligung für die Rechtskreise Bürgergeld und Wohngeld kann weiterhin aus datenschutzrechtlichen Gründen noch nicht realisiert werden. Im Hinblick auf eine mögliche zukünftige technische Schnittstelle stehen der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, das Jobcenter sowie das Amt für Wohnungswesen im fachlichen Austausch. Zudem wird gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) an der Entwicklung einer Schnittstelle gearbeitet, die künftig eine vereinfachte Prüfung beim Erwerb vergünstigter Fahrkarten ermöglichen soll. Diese Optimierung wird durch diverse Termine in diesem Jahr konkretisiert. Darüber hinaus wird geprüft, das Antragsverfahren für die Ferienkarte des Jugend- und Sozialamtes für Inhaber:innen des Frankfurt-Passes zu entbürokratisieren. Eine Umsetzung ist noch im Laufe dieses Jahres vorgesehen. Mit dem Kulturamt haben Gespräche zur Vereinfachung des Antragsverfahrens für das Kultur- und Freizeitticket (KUFTI) stattgefunden. Hierbei sind noch technische Fragen zu klären. Bis dahin steht den Berechtigten der Newsfeed des neuen Frankfurt-Passes zur Information zur Verfügung. Die Vergünstigungen für Frankfurt-Pass-Inhaber:innen konnten um neue Angebote verschiedener privater Anbieter erweitert werden. Weitere Kooperationen sind in Vorbereitung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2022, NR 369 Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 432 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 81, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 51

  • Städtische Förderung der „Antifaschistischen Filmreihe“
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 122 Betreff: Städtische Förderung der "Antifaschistischen Filmreihe" Vorgang: A 387/25 AfD 1. Das Kulturamt hat am 05. Dezember 2025 von der Veranstaltung erfahren. 2. Die "Antifaschistische Filmreihe" wird seit 2024 gefördert. 3. Die "Antifaschistische Filmreihe" erhielt im Jahr 2024 eine Förderung von 1.000,00 € für das letzte Programmquartal; 3.000,00 € für das Jahresprogramm 2025 und 3.500,00 € für das Jahresprogramm 2026. 4. Bei der Förderung von Filmfestivals und Filmreihen ist es dem Kulturamt ein zentrales Anliegen, Meinungsvielfalt zu ermöglichen und die kuratorische Freiheit der Veranstaltenden zu respektieren. Zugleich ist Voraussetzung jeder Förderung, dass keine gesetzes- oder verfassungswidrigen Vorhaben unterstützt werden. Maßgeblicher Förderzweck ist die Förderung von Kunst und Kultur. Vor dem Hintergrund der besagten negativen Erfahrung wurden die Veranstaltenden gebeten, das Jahresprogramm 2026 der "Antifaschistischen Filmreihe" dem Kulturamt zur Prüfung vorzulegen. Im Rahmen künftiger Förderentscheidungen muss das gesamte Programm mit der Antragsstellung bekannt gegeben werden. 5. Nach Bekanntwerden der Veranstaltung hat das Kulturamt die Veranstaltenden umgehend aufgefordert, das Logo des Kulturamts aus allen Zusammenhängen mit der Filmvorführung "Gaza Fights for Freedom" zu entfernen. Die Veranstaltenden sind dieser Aufforderung unverzüglich nachgekommen und haben das Logo entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 11.12.2025, A 387 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 88 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 122 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 82, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 41

  • Sanierung der Gellertsiedlung durch die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 123 Betreff: Sanierung der Gellertsiedlung durch die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7060 - OA 589/25 OBR 3 - Da es sich um das operative Geschäft der ABG handelt und bezüglich der Gellertsiedlung bereits ein Maßnahmenpaket vonseiten der ABG FRANKFURT HOLDING vorgeschlagen wurde, das die angesprochenen Punkte betrifft, sieht der Magistrat von einer Anweisung ab. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen sozialverträglich umgesetzt werden. Für die Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 hat der Magistrat zusammen mit der ABG ein umfassendes Maßnahmenpaket vereinbart. In der gesamten Gellertsiedlung im Frankfurter Nordend werden bis 2040 rund 900 Wohnungen an klimafreundliche Fernwärme angeschlossen. Damit richtet die ABG FRANKFURT HOLDING ihren Wohnungsbestand auf eine klimafreundliche Zukunft aus und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Frankfurt. Die Maßnahmen werden nahezu vollständig im bewohnten Zustand erfolgen, ausgenommen sind nur die Münzenberger Straße 10-12 und die Rotlintstraße 105-119. Eine umfassende Kernsanierung ist ausschließlich bei den Wohngebäuden in der Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 erforderlich, die in den 1930er Jahren errichtet wurden. Sie betreffen 64 der insgesamt knapp 900 Wohneinheiten im Quartier. Aufgrund des baulichen Zustands dieser Wohnungen - insbesondere veralteter Heiz-, Wasser- und Elektroleitungen - ist hier eine Komplettsanierung mit Erneuerung der gesamten technischen Infrastruktur notwendig. Diese Arbeiten können nicht im bewohnten Zustand erfolgen und dauern voraussichtlich 18 bis 24 Monate. Da nicht alle Wohnungen derzeit vermietet sind, betrifft dies rund 50 Mieterinnen und Mieter. Im Zuge der Maßnahmen wird auch der Ausbau von Photovoltaikanlagen vorangetrieben. Durch Dachausbauten entsteht neuer Wohnraum (ca. 1.100 Quadratmeter), in Erdgeschossen werden acht barrierearme Wohnungen geschaffen. Das Maßnahmenpaket hat das Ziel, tragfähige und individuelle Lösungen für alle Mieterinnen und Mieter zu bieten. Folgende Punkte sind Teil des Maßnahmenpakets: 1. Die ABG spricht keine Wohnungskündigungen aus. 2. Eine umfassende Kernsanierung ist ausschließlich bei den Wohngebäuden in der Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 erforderlich. Bei allen anderen Wohnungen in der Gellertsiedlung sind keine umfassenden Maßnahmen geplant. 3. Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 können während der Baumaßnahmen in eine andere Wohnung im ABG-Bestand wechseln und nach Abschluss der Sanierung auf Wunsch zurückkehren. 4. Wählen die Mieter:innen die alternativen ABG-Bestandswohnungen, können sie ihre bisherige Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter in die neuen Wohnungen mitnehmen. Mit rund 20 Haushalten wurden bereits Umzüge in neue ABG-Wohnungen vereinbart, die ihnen auf der Grundlage ihrer Wünsche in Bezug auf Stadtteil, Wohnungsgröße, Etage oder bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Balkon oder Terrasse angeboten wurden. In vielen Fällen liegen die neuen Wohnungen im Nordend oder im benachbarten Stadtteil Bornheim. Weitere Wohnungsvermittlungen sind im Gange. 5. Für die derzeitigen Bestandsmieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 mit Anspruch auf eine geförderte Wohnung wurde zwischen dem Amt für Wohnungswesen und der ABG FRANKFURT HOLDING eine Vereinbarung getroffen, nach der sie in eine geförderte Wohnung im ABG-Bestand wechseln können und gegebenenfalls sogar eine geringere Miete zahlen als bisher. 6. Derzeitige Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119, die nach Abschluss der energetischen Modernisierung an ihre bisherige Adresse zurückziehen möchten, erhalten ein Erstzugriffsrecht auf die sanierten Wohnungen. Für derzeitige Bestandsmieter:innen gilt eine gedämpfte Kaltmiete von 13 Euro pro Quadratmeter bei gleichzeitigem hohen energetischen Standard. 7. In der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 werden rund 30 Prozent geförderte Wohnungen durch Umbau und Sanierung geschaffen. Diese geförderten Wohnungen werden bei entsprechender Berechtigung insbesondere bisherigen Mieterinnen und Mietern angeboten. Damit kann das aktuelle Mietniveau gehalten oder sogar verringert werden (Einstiegsmieten: 7 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 1, 10 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 2). 8. Bei Neubezug wird die Grundmiete für neue Bewohnerinnen und Bewohner ohne Förderberechtigung voraussichtlich bei 15 Euro pro Quadratmeter liegen. Maßgeblich dafür ist die ortsübliche Vergleichsmiete zum Zeitpunkt des Rückzugs gemäß Mietspiegel der Stadt Frankfurt im Jahr 2028/29. 9. Stadt Frankfurt und ABG befinden sich weiterhin im engen Austausch mit allen betroffenen Mieterinnen und Mietern. Die anstehenden Maßnahmen werden transparent dargestellt, um individuelle und tragfähige Lösungen zu vereinbaren. 10. Die Mieterinnen und Mieter werden vor Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen rechtzeitig über den Baufortschritt informiert und haben die Möglichkeit, ihren Rückzugswunsch zu bestätigen oder sich für einen Verbleib in der alternativen Wohnung zu entscheiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.12.2025, OA 589 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 123 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, FDP und AfD gegen Linke und ÖkoLinX (= Zurückweisung) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 123 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) BSW (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 182, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 92-40

  • CO2-Kompensation für Dienstreisen
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 124 Betreff: CO2-Kompensation für Dienstreisen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6048 - E 2/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 119/25 - Mit Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 314, wurde zur Umsetzung des Etatantrags E 2 vom 04.05.2022 und zu der Erweiterung der Regelungen für Dienst- und Fortbildungsreisen festgelegt, dass bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges zukünftig entstehende CO2-Emmisionen kompensiert werden. Zu Ziffer IV des Berichts wird wie folgt über die jährliche CO2-Kompensation berichtet: Im Jahr 2025 wurden im Rahmen der Reisekostenabrechnung 1.969 Dienstreisen zur CO2-Kompensation erfasst. Der hierdurch ermittelte Betrag beläuft sich auf 14.906,50 €. Es ist vorgesehen, diesen Betrag dem stadtinternen Klimafonds "Erneuerbare-Energien-Fonds" zufließen zu lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 2 Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 119 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 89 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 83, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 79-3

  • Pflicht zur Weitergabe statt Vernichtung städtischer Materialien und Aufbau einer digitalen Plattform
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 125 Betreff: Pflicht zur Weitergabe statt Vernichtung städtischer Materialien und Aufbau einer digitalen Plattform Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7064 - NR 1483/25 IBF - In Bezug auf bewegliche Sachen gilt die Verwertungsrichtlinie (AGA II, Ziffer 7.5). Der Ablauf sieht vor, zunächst eine interne Weiterverwendung zu prüfen (Veröffentlichung in den Nachrichten der Stadtverwaltung). Sollte stadtintern kein Interesse bekundet werden, ist gemäß der Verwertungsrichtlinie eine formale Anfrage an die VEBEG GmbH zu richten, die die Unterlagen prüft, einen Verwertungswert kalkuliert und die Abwicklung (Verkauf, Auktion) für die Stadt Frankfurt am Main durchführt. Die Verwertungsrichtlinie stellt somit sicher, dass ein ressourcenschonender Umgang mit den vorhandenen Materialien gewährleistet wird und diese gerade nicht der Vernichtung zugeführt werden. Insbesondere den Nachrichten der Stadtverwaltung ist regelmäßig zu entnehmen, dass z. B. Einrichtungsgegenstände, insbesondere Möbel, die nicht mehr benötigt werden, anderen Ämtern und Betrieben zur Nutzung angeboten werden. Unabhängig vom Vorrang der internen (städtischen) Weiterverwendung und der nachrangigen Verpflichtung zur Erzielung von Erlösen über die VEBEG GmbH spricht nichts dagegen, in Einzelfällen Organisationen oder Vereine, mit denen die Stadt Frankfurt am Main zusammenarbeitet, ggf. zu berücksichtigen. Mit einer entsprechenden Dokumentation, die den sozialen Aspekt einer Weitergabe aussortierter Materialien begründet darlegt, steht auch dieser Vorgehensweise nichts im Wege. Ob darüber hinaus der Aufbau einer digitalen Plattform von Nutzen sein könnte, wäre zu prüfen. Aufgrund der klaren Regelung bestand bisher jedoch kein Bedarf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.12.2025, NR 1483 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 90 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 84, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 79-1

  • Tätigkeitsbericht 2025 des Seniorenbeirats
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 126 Betreff: Tätigkeitsbericht 2025 des Seniorenbeirats Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6286 - M 124/17, B 107/25 - Im Jahr 2025 beschäftigten den Seniorenbeirat drei Schwerpunktbereiche: · die Wohnsituation älterer Menschen, · die Förderung der Internetkompetenz von Seniorinnen und Senioren · der Abbau von Barrieren im Öffentlichen Straßenraum Zum Thema Wohnen im Alter wurden sowohl eine Arbeitsgruppe innerhalb des Seniorenbeirates gebildet, die entsprechende Anträge an die Stadtverordnetenversammlung formulierte, als auch Kontakte zu alternativen Wohnprojekte aufgenommen. Um die Förderung der Internetkompetenz von Senior:innen zu verbessern, wurden Ansprechpartner:innen kontaktiert, unter anderem wurden mit Frau Dr. Werny zahlreiche Initiativen gestartet. Das Recht auf Analoges Leben wurde betont und Hilfen für Personen, die aus gesundheitlichen und/ oder finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, digital unterwegs zu sein, angemahnt. Fachtage zu diesen Themen wurden besucht, und es fand ein Austausch mit Seniorenorganisationen anderer Bundesländer statt. Zum Thema Fußgängermobilität und problemlose Nutzung des Öffentlichen Personen Nahverkehrs wurden Anträge gestellt und entsprechende Aktionstage besucht. Ein guter Kontakt und ständiger Austausch besteht mit dem Dreierausschuss der Sozialbezirksvorsteher:innen. Durch enge Zusammenarbeit mit der Dezernentin für Soziales und Gesundheit, Frau Stadträtin Elke Voitl und ihren Mitarbeiter:innen, konnten manch kleinere Probleme auf dem kurzen Dienstweg geregelt werden. Die Arbeit des Seniorenbeirates wurde vielfach bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt, wie beispielsweise am Tag der Offenen Tür, der Familienmesse, dem Aktionstag Plattform 55+, "Stadt Frankfurt im Blick" etc., vorgestellt. Die Landesseniorenvertretung Hessen e.V. ist leider im vergangenen Jahr aus personellen und finanziellen Gründen nicht in der Lage gewesen, aktiv zu werden, es fand weder eine Mitgliederversammlung statt, noch konnten die Aktivitäten zur Satzung fortgeführt werden. Die 1. Sitzung des Seniorenbeirats fand am 05.02.2025 unter Teilnahme der Referentin aus dem Dezernatsbüro VIII, Frau Sabine Stein, und Mitarbeiter:innen aus dem Jugend- und Sozialamt und dem Rathaus für Senioren statt. Es erfolgte ein Austausch mit Frau Kasper vom Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen. Frau Kasper stellte sich, ihren Aufgabenbereich, sowie die Entstehung und Ziele des Netzwerks vor. Der erfolgte Austausch zeigte die Chancen und Herausforderungen von gemeinschaftlichen Wohnprojekten für ältere Menschen auf. Die 2. Sitzung des Seniorenbeirats fand am 21.05.2025 unter Teilnahme der Referentin Sabine Stein aus dem Dezernatsbüro VIII und Mitarbeiter:innen aus dem Jugend- und Sozialamt, dem Rathaus für Senioren und dem Gesundheitsamt statt. Petra Thermann stellte das Netzwerk Hospiz und Palliative Care vor. Die übergeordnete Zielsetzung ist die Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase zu verbessern. Maßgeblich ist für das Netzwerk, dass Sichtbarkeit gestärkt wird, auch im analogen Raum. Dazu unterbreitet der Seniorenbeirat Ideen. Jumas Medoff, Vorsitzender der Kommunalen Ausländer:innenvertretung, stellte die vielfältigen Angebote und Beratungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Migrationsgeschichte vor. In Zukunft ist von beiden Seiten ein noch intensiverer Austausch gewünscht. Es wurden durch Sascha Rach, Mitarbeiter Grundsatz im Jugend- und Sozialamt, die neuen Regelungen für den Frankfurt Pass vorgestellt. Die 3. Sitzung des Seniorenbeirats fand statt am 20.08.2025 unter Teilnahme der Referentin aus dem Dezernatsbüro VIII Sabine Stein und den Mitarbeiter:innen aus dem Jugend- und Sozialamt und dem Rathaus für Senioren im Paulinum statt. In dieser Sitzung wurde ein Workshop zum Thema Wohnen im Alter organisiert, der einen produktiven Austausch und eine Diskussion zur Folge hatte. Aus dem Workshop heraus ist eine ständige Arbeitsgruppe entstanden, die sich mit unterschiedlichen Ausprägungen der Thematik befasst. Die Ausbildung zur Klimalots:in wurde vorgestellt. Die 4. Sitzung des Seniorenbeirats fand am 10.12.2025 unter Teilnahme der Referentin aus dem Dezernatsbüro VIII Sabine Stein, Mitarbeiter:innen des Jugend- und Sozialamtes und dem Rathaus für Senioren statt. Es stellte sich das Team Hilfen zur Wohnungssicherung vor, welches präventive Maßnahmen ergreift, um Menschen vor der Wohnungslosigkeit zu bewahren. In den letzten Jahren steigt die Zahl der von Wohnungslosigkeit bedrohten älteren Menschen weiter an, weshalb eine Sensibilisierung und Vernetzung sehr wichtig war. Ansprechadressen wurden mitgeteilt. Anträge und Anregungen: · Anregung Age-friendly City · Workshop "Wohnen im Alter" · Anregung Großelterntag in Hessen · Anregung Verbesserung der Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten an Bushaltestellen auf der Wilhelmshöher Straße · Anregung Rückbauverpflichtung von barrierefreien Sanierungen im geförderten Wohnraum auflösen Folgende Informationen kamen aus dem Vorstand: Dr. Renate Sterzel, Doris Achenbach und Pieter Zandee nahmen am Seniorentag in Mannheim teil. Hier wurde die Mannheimer Erklärung verabschiedet. Dr. Renate Sterzel berichtete von einem Matching-Programm, dass ältere Menschen mit Studierenden zusammenbringt. Eine Digitalisierungs-Initiative wird von Pieter Zandee mit der Frankfurt University of Applied Sciences gestartet. Es ist geplant, dass die Fachhochschule Schulungsräume, welche von Studierenden besetzt sein werden, zur Verfügung stellt und ältere Menschen dort Antworten auf technischen Fragen erhalten können. Dr. Renate Sterzel hat als eine der diesjährigen Juror:innen des Nachbarschaftspreises des Palmengartens festgestellt, dass lediglich eine der angemeldeten Initiativen einen Bezug zu Senior:innen hat. Aufgrund dessen hat sie den Seniorenbeirat gebeten, nächstes Jahr ein paar Initiativen mit Senior:innenbezug anzumelden. Dr. Renate Sterzel besuchte eine Fachtagung zu der Thematik "Sucht und Doppeldiagnosen, die Dynamik zwischen Sucht und Trauma". Sie weist daraufhin, dass eine Sucht bereits bei einer übermäßigen Einnahme von Schmerzmittel entstehen kann und Vorsicht geboten ist, da dies in manchen Fällen durch das schnelle Aushändigen von Schmerzmitteln durch Ärzt:innen bestärkt werden kann. Doris Achenbach und Dr. Renate Sterzel nahmen am Fachtag "Würde im Alter" teil. Der Fachtag beschäftigte sich mit der Transkulturalität der Pflege. Es waren verschiedene Wissenschaftler:innen zu hören und am Nachmittag fanden Workshops zu Beispielen aus der Praxis statt. Der Fachtag war rundherum eine sehr gelungene Veranstaltung und zeigte sehr beeindruckende Beispiele aus der Arbeit mit queeren Menschen, mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und kulturellen und religiösen Ansprüchen. Dr. Renate Sterzel berichtet zur Ergebnispräsentation der Befragung in den Begegnungsstätten. Unter den Besucher:innen herrscht eine allgemeine Zufriedenheit mit den Angeboten in den Begegnungsstätten. Es werden mehr wohnortnahe Begegnungsstätten gewünscht. Dr. Renate Sterzel, Margit Grohmann und Jutta Rothacker besuchten eine Veranstaltung zum Digitalpakt Alter der BAGSO. Es war sehr interessant, die Ansätze, die zur Fortbildung von Senior:innen in anderen Bundesländern präsentiert zu bekommen, die von viel ehrenamtlichem Engagement getragen werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat wieder mit seiner Frankfurter Plattform 55+ gepunktet. Weitere Aktivitäten: · Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der jeweiligen Ortsbeiräte. · Teilnahme an den Redaktionssitzungen der "Stadt Frankfurt a.M. im Blick". · Teilnahme an den Ausschusssitzungen der Stadtverordnetenversammlung. · Mitarbeit als Jurymitglied bei der Verleihung für den Preis "Aktive Nachbarschaft". · Teilnahme Gut geht´s Vernetzungstreffen. · Teilnahme AG Fußverkehrsstrategie und Organisation der Bürger:innenbeteiligung per Papier. · Teilnahme an Sitzungen des FBAG-Ausschusses für Bauen, Wohnen, Freizeit und Barrierefreiheit. · Kontaktpflege zur Landesseniorenvertretung Hessen e.V. · Zusammenarbeit mit der Kommunalen Ausländer:innenvertretung. · Teilnahme an den Fahrgastbeiratssitzungen. · Aktive Teilnahme am Leitlinienprozess für Öffentlichkeitsbeteiligung. · Teilnahme an den Netzwerktreffen der Plattform 55+. In verschiedenen Stadtteilen wurde mit der Einrichtung regelmäßiger fester Sprechstunden von Mitgliedern des Seniorenbeirates das Beratungsangebot für Senior: innen erweitert, deren Sprechzeiten über die Geschäftsstelle des Seniorenbeirates zu erfahren sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 124 Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 107 Antrag vom 31.05.2026, OF 18/12 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2026, OM 287 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 183, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 51

  • Prüfung und Ausbau der Nutzung von Geothermie in Frankfurt am Main unter Berücksichtigung bestehender Ansätze und Fördermöglichkeiten
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 127 Betreff: Prüfung und Ausbau der Nutzung von Geothermie in Frankfurt am Main unter Berücksichtigung bestehender Ansätze und Fördermöglichkeiten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7026 - NR 1488/25 IBF - Nach dem Wärmeplanungsgesetz muss die Stadt Frankfurt am Main bis zum 30.06.26 einen unverbindlichen Wärmeplan erstellen. Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein fortlaufender Prozess und gibt eine grobe Orientierung, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann (Wärmeausbaupotentialgebiete). Im Ergebnis erhält man erstmalig einen Überblick über die derzeitige Wärmeversorgung und die Potenziale für eine dekarbonisierte Wärmeversorgung. Geothermie wird als ein Baustein der Versorgung mit erneuerbarer Wärme in der KWP aufgeführt werden. Ergänzend dazu hat Mainova einen Fernwärme-Transformationsplan erarbeitet, in dem sowohl die Dekarbonisierung als auch der Ausbau des Fernwärme-Netzes beschrieben wird. Mainova setzt bei der Erzeugung von Nah- und Fernwärme auf verschiedene Säulen der Fernwärmeversorgung, unter anderem auf Wärme aus erneuerbaren Quellen. Dazu zählt auch die Wärmegewinnung aus Geothermie. Diese stellt eine zentrale Säule im Rahmen der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Frankfurt dar. Nach aktuellen Planungen soll der Anteil von Geothermie an der gesamten Fernwärme künftig bis zu 25 Prozent betragen. Für die zentrale Erzeugung von Fernwärme fokussiert sich Mainova dabei auf Tiefengeothermie mit geschlossenen Systemen. Hierzu ist eine Machbarkeitsstudie mit einem externen Partner in Bearbeitung. Die Verfügbarkeit geeigneter Flächen im Stadtgebiet ist eine zentrale Herausforderung für die umfangreiche Umsetzung von Geothermie in Frankfurt. Potenzielle Flächen müssen ausreichend groß sein, um Platz für Betriebsmittel bereitzuhalten und sollten möglichst nahe an bestehenden Fernwärme-Transporttrassen liegen, die idealerweise einen Zugang zum Dampfnetz aufweisen. Diesbezüglich befindet sich Mainova mit der Stadt Frankfurt im Austausch. Im Frankfurter Neubaugebiet Hilgenfeld setzen die Stadt Frankfurt, die ABG Frankfurt Holding und die Mainova AG gemeinsam bereits auf Geothermie als zentralen Bestandteil eines nachhaltigen Energiekonzepts. Zudem wurden im Rahmen der Forschungsbohrung am Rebstockbad erste Erkenntnisse hinsichtlich des geothermischen Potenzials in Frankfurt gewonnen. Darüber hinaus beteiligt sich der Magistrat an einem Forschungsvorhaben zur geologischen Erkundung des hessischen Teils des Oberrheingrabens im Rahmen einer großflächige Flugvermessung. Die Maßnahme dient der Schaffung einer belastbaren Datengrundlage, um die Nutzung geothermischer Wärmequellen technisch und wirtschaftlich bewerten und priorisieren zu können. Im Rahmen einer Überfliegung sollen bestehende geologische, hydrogeologische und seismische Daten systematisch zusammengeführt, analysiert und kartiert werden. Die Ergebnisse, in Form eines hochaufgelösten, geophysikalisch fundierten 3D-Untergrundmodels, werden eine erste Abschätzung der potenziellen Nutzungsmöglichkeiten tiefengeothermischer Ressourcen im Stadtgebiet und Umland ermöglichen. Der Beginn der geologischen Flugvermessung musste aufgrund der Witterungsbedingungen auf das 2. Quartal 2026 verschoben werden. Auf diesen Daten aufbauend können anschließend vertiefte Machbarkeitsstudien in ausgewählten Gebieten durch die jeweiligen Projektentwickler:innen durchgeführt sowie Projektskizzen für mögliche Pilotprojekte erstellt werden. In diesem Zusammenhang wird dann auch eine Prüfung hinsichtlich einer Inanspruchnahme von Fördermitteln erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.12.2025, NR 1488 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 91 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 127 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Kenntnis) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage B 127 dient zur Kenntnis. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schwander, Medoff, Passadakis, Podstatny, Papke und Schlimme sowie von Stadträtin Zapf-Rodriguez dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA Beschlussausfertigung(en): § 112, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 79-3

  • Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 128 Betreff: Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7025 - NR 1486/25 IBF - Der Magistrat hat bereits in den vergangenen Jahren in dazu geeigneten Bereichen Obstbäume und Sträucher gepflanzt, z. B. Naschobst in der Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage, Obstbäume in verschiedenen Parks mit Landschaftsbezug, wie zum Beispiel Huthpark, Lohrpark, In den Stegwiesen, Platenstraße, Edwards Garden, Am Borsdorfer, Volkspark Niddatal etc. Von 2020 bis 2024 wurden insgesamt 457 Obstbäume in Grünanlagen sowie 34 Obstbäume im Straßenbereich gepflanzt. Eine Erfassung in Übersichtsplänen sowie die Bewerbung z. B. im Rahmen der Aktion Gelbes Band ist nicht vorgesehen, um Erntetourismus zu vermeiden und ortsansässigen Anwohner:innen aus der Nachbarschaft bevorzugt die Obsternte zu ermöglichen, was auch der sozialen Kontrolle dienlich ist. In Schulen gehört die Pflanzung von Obstgehölzen im Rahmen von Schulgartenprojekten und Umgestaltungen zum Standard. Nicht alle Bereiche sind für Obstanpflanzungen geeignet. Im Straßen- und Wegebereich, auf Liegewiesen oder auch in der Nähe von Stadtmobilar (Aufbauten im öffentlichen Bereich, wie Sitzbänke und -tische, Abfallbehältnisse, Fahrradständer, Sportgeräte) kann sich faulendes Obst negativ auswirken und Bienen und Wespen anlocken. Das unsachgemäße Ernten durch Abreißen von Ästen oder das Beklettern von Baumkronen führt neben dem bereits üblichen höheren Pflegeaufwand für Obstgehölze zu zusätzlichen Schnittmaßnahmen. Insbesondere in innerstädtischen Lagen sind Nutzungsinteressen und -druck, Denkmalschutzaspekte sowie Schadstoffbelastung im Straßenverkehr zu beachten, weshalb dort von der Anpflanzung von Obstgehölzen abgesehen wird. In Parks, Grünanlagen sowie Streuobstwiesen, die vom Grünflächenamt verwaltet werden, stehen derzeit ca. 6.500 Obstbäume, auf Friedhöfen 277. Im Bereich von Straßen stehen ca. 1.250 Obstbäume. Auf Flächen des Sportamts werden ca. 250 Obstbäume gezählt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.12.2025, NR 1486 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 92 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 85, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 79-0

  • Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringen
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 129 Betreff: Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6968 - NR 1433/25 CDU - Zu 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 942 wird aktuell über zwei Teilbebauungspläne weiterbearbeitet: den Bebauungsplan Nr. 946 (welcher auch in der Begründung genannt wird) sowie den Bebauungsplan Nr. 949, welcher spezifisch das Areal des Berufsschulcampus abdeckt. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 949 wurde in der Stadtverordneten am 29.01.2026, § 7165, M 191, gefasst. Der aktuelle Zeitplan für den Bebauungsplan Nr. 949 sieht folgende Bearbeitungsschritte vor: - Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens bzgl. des RegFNP - Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes/Strukturkonzeptes als Grundlage für die Erarbeitung des Rechtsplanentwurfs - Erarbeitung des Rechtsplanentwurfs - Veröffentlichung / Betroffenenbeteiligung inkl. RegFNP-Änderung und Ausarbeitung der Abwägungsunterlagen - Satzungsbeschluss; dieser ist geplant für das erste Halbjahr 2028. Dieser Zeitplan ist aber stark davon abhängig, wie zügig die genannten Bearbeitungsschritte sowie damit zusammenhängende Maßnahmen umgesetzt werden können, insb. die Durchführung eines architektonischen Wettbewerbs. Aktuell erfolgt die Erarbeitung der Auslobungsunterlagen für den Wettbewerb. Zu 2. Die Planungen zur Philipp-Holzmann-Schule werden derzeit finalisiert und eine Beschlussvorlage für das Raumprogramm erarbeitet. Der Berufsschulcampus West ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Frankfurt mit der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Beide Parteien bemühen sich, die Planungen schnellstmöglich voranzubringen. Ziel ist der Beginn eines Planungswettbewerbs im Jahr 2026. Zu 3. Das städtische Grundstück ist durch die vorangegangene Nutzung fast vollständig versiegelt; dieser Zustand sichert das darunterliegende Erdreich gegen den Eintrag von Schadstoffen durch Niederschläge. Die Freimachung und Entsiegelung sollen erst dann erfolgen, wenn klar ist, dass die Bauarbeiten für den Neubau des Campus unmittelbar im Anschluss beginnen und das Erdreich nicht längere Zeit offen liegt. Zu 4. Der Magistrat hat bereits den Beschluss gefasst, den Campus Berufliche Bildung in Rödelheim als Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Frankfurt und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu realisieren. Zum Zweck der zügigen Realisierung des gemeinsamen Projekts prüfen beide Partner ein Realisierungsmodell, bei dem Planung, Bau und ggf. auch der spätere Betrieb von der Handwerkskammer übernommen wird. Hier werden keine Investivmittel benötigt, sondern die Kosten werden über die Laufzeit verteilt (Miete ähnlich). Zu 5. Voraussetzungen zur Errichtung des Campus Berufliche Bildung Rödelheim sind die Schaffung von Planungsrecht auf dem Grundstück, die Durchführung eines Planungswettbewerbs sowie die Freimachung des Grundstücks. Durch das Stadtplanungsamt werden 2026 folgende Planungsschritte durchgeführt (wie unter den Ausführungen zu 1. angegeben): - Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens bzgl. des RegFNP - Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes/Strukturkonzeptes - Erarbeitung des Rechtsplanentwurfs Seitens der Stadt Frankfurt am Main und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist vorgesehen, im Jahr 2026 den Planungswettbewerb für den Campus Berufliche Bildung durchzuführen. Grundsätzlich werden alle betroffenen Ämter in das Projekt eingebunden. Die Projektleitung liegt im Amt für Bau und Immobilien. Externer Partner für die Umsetzung der Baumaßnahmen wird voraussichtlich die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.11.2025, NR 1433 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 129 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 129 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 184, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026

  • Recycling von Baumaterialien für den Hochbau
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 130 Betreff: Recycling von Baumaterialien für den Hochbau Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7290 - NR 538/22 CDU, B 381/25 - Nach wie vor gibt es momentan kein geeignetes Abrissprojekt. Sobald sich ein entsprechendes Projekt in Planung befindet, wird der Magistrat dieses als Pilotprojekt benennen. Die Verwaltung ist überzeugt, dass Urban Mining ein geeignetes Mittel ist, Abfallmengen und Treibhausgase zu reduzieren. Sie ist der Wiederverwendung von Beton aus Abrissgebäuden aufgeschlossen. Es ist denkbar, dass das Prinzip der Kreislaufwirtschaft im Bauvorhaben des Campus berufliche Bildung in Rödelheim zur Anwendung kommt. Dafür sind jedoch noch Abstimmungen mit der Handwerkskammer erforderlich. Ob die Anwendung dieser Idee im Zuge einer vernünftigen Wertschöpfungskette finanziell lohnend ist und nicht nur technisch möglich, müsste erst noch nachgewiesen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2022, NR 538 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 381 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 130 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 86, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026

  • Sanierung Paulskirche: Denkmale und Plaketten miteinbeziehen
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 131 Betreff: Sanierung Paulskirche: Denkmale und Plaketten miteinbeziehen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7231 - NR 1099/25 CDU, B 467/25 - Zwischenbericht: Der Bericht B 467 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7231) entspricht noch dem aktuellen Stand. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1099 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 467 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 131 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 70 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 131 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 185, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026

  • Stillstand in der Stadt - Verfall des Hauses Stiftstraße 32 stoppen
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 132 Betreff: Stillstand in der Stadt - Verfall des Hauses Stiftstraße 32 stoppen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7087 - NR 1055/24 Ziffer 1. CDU - Der ämter- und dezernatsübergreifend abgestimmte M-Vortrag zur Verfahrensweise "Konzeptvergabe" befindet sich in der Endabstimmung und wird zeitnah in den Geschäftsgang gegeben. Wenn die Ämter mit entsprechend zusätzlichem Personal und Mitteln für die Verfahrensbegleitung ausgestattet sind, werden sie die bereits jetzt offenen Konzeptvergaben sukzessive abarbeiten. Bereits in Bearbeitung vom Amt für Bau und Immobilien mit bestehendem Personal befinden sich folgende Verfahren: - die Neuverpachtung des Weingutes - vergeben - die Vergabe des Paradieshofes, mit einem zunächst finanziell beizuordnenden Baukostenzuschuss beschlossen, Ausschreibung veröffentlicht - das Gewerbegebiet Maintal - Verfahrensbetreuung gefunden, Exposés, spezifische Anpassung der Kriterien werden derzeit erarbeitet - die Reprivatisierung des Vorkaufsrechts aus Milieuschutz in der Wittelsbacher Allee 89 - Juryempfehlung ausgesprochen, Anhandgabephase startet Kapazitäten für die Konzeptvergabe der Stiftstr. 32 sind noch nicht vorhanden, hierzu wurden Gespräche mit dem Amt für Wohnungswesen aufgenommen, das im Vorgriff auf den Beschluss zur Konzeptvergabe dieses Verfahren federführend steuern würde. Ob eine Vergabe, wie 2021 zum Beschluss vorgelegt, heute zu ähnlichen Konditionen noch marktgängig wäre, hat der Magistrat nicht überprüft, da auch dazu dieselben Kapazitäten derzeit anderweitig gebunden sind. Darüber hinaus wird derzeit eine interimsweise Zwischennutzung von Teilen der Liegenschaft geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1055 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 132 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 132 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX ELF PARTEI (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) BSW (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 186, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026

  • Städtische Wohnungen
    B
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 133 Betreff: Städtische Wohnungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7084 - A 371/25 AfD - Zu 1. Derzeit befinden sich etwa 1.000 städtische Wohnungen in Verwaltung des Amtes für Bau und Immobilien. Zu 2. Dem Magistrat liegen keine statistischen Auswertungen zum Wohnungsbestand aus der Jahrhundertwende bis heute vor. Zu 3. Die überwiegende Mehrheit an Wohnungen wird durch kommunale Wohnungsgesellschaften, wie die ABG, verwaltet. Zu 4. Durch langfristige Mietverhältnisse wird der Zustand der Wohneinheiten maßgeblich von den Mietern selbst beeinflusst. Eine pauschale Antwort auf die Frage nach dem Objekt- bzw. Sanierungszustand kann nicht gegeben werden. Allgemein lässt sich sagen, dass der Immobilienzustand in sehr vielen städtischen Liegenschaften als teilweise sanierungsbedürftig bezeichnet werden kann. Insbesondere die sich stetig verschärfenden Regelungen und technische Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz von Gebäuden bedingen einen hohen Sanierungsdruck an städtischen Immobilien. Zu 5. Zum Wert des gesamten städtischen Wohnungsbestands können wir keine Auskunft geben. Zu 6. Es ist nicht vorgesehen, dass die ABG sich um die Liegenschaft In der Au 14 - 16 kümmert. Zu 7. Die städtischen Verwaltungen stehen im Austausch mit der ABG. Eine erste Sanierung ist bereits angelaufen, weitere Sanierungsvorhaben werden bereits geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 23.09.2025, A 371 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 08.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 72 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 187, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 92-40

  • Ortsbeiratsmittel für das Ghana-Schulprojekt der Carlo-MierendorffSchule in Preungesheim
    OFOB 10
    07.04.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2026, OF 7/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für das Ghana-Schulprojekt der Carlo-Mierendorff-Schule in Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Förderverein der Carlo-Mierendorff-Schule wird ein Zuschuss von 1.000 € für das Ghana-Schulprojekt aus Ortsbeiratsmitteln bereitgestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 10. November 2025 einen Zuschuss für das Ghana-Schulprojekt abgelehnt. Inzwischen wurden ca. 800 Rechner, ca. 100 Mobiltelefone und ca. 25 Nähmaschinen nach Ghana transportiert. Ca. 100 dieser Computer/Rechner gingen an die Partnerschule Mawuko Girls High School in Ghana und wurden von den Schülerinnen und Schülern in Preungesheim hergerichtet. Auch zwei weitere Schulen, Trainingszentren und Universitäten erhielten Anteile der Fracht. Die Ladung besteht aus ausrangierten Geräten von Großsponsoren, darunter Firmen und Krankenhäuser, aber auch von Privatpersonen. Die Geräte werden in Deutschland nach ca. 3 Jahren nicht mehr weitergenutzt und entsorgt, in Ghana werden die Geräte aber noch ca. 10 bis 15 Jahre weiter genutzt. Durch die aktuelle Kriegslage im Nahen und Mittleren Osten ist der Schiffsverkehr sehr negativ beeinflusst, zum einen wegen der Dauer des Transports und zum anderen durch den Krieg/Konflikt von USA und Israel gegen den Iran. Hierdurch sind schon jetzt zusätzliche Transportkosten von ca. 500 € entstanden, weswegen ein Zuschuss dringend benötigt wird. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 7/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme)

  • Planungen Talstraße 107 vorstellen
    STOB 12
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 643 Betreff: Planungen Talstraße 107 vorstellen Die Liegenschaft Talstraße 107 befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes B-947, welcher sich aktuell in Aufstellung befindet. Es ist eine zeitliche Befristung von Zwischennutzungen auf zunächst zwei Jahre vorgesehen, um die Liegenschaft entsprechend den Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes entwickeln zu können; eine Vertragsverlängerung vor Ablauf der Mietverträge wird sodann entschieden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2025, V 1337

  • Ankauf von bebauten Liegenschaften
    STOB 10
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 644 Betreff: Ankauf von bebauten Liegenschaften Die Ortsbeiräte werden auf der Grundlage der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte grundsätzlich bei relevanten Ankaufsvorlagen beteiligt. Die Beschlussvorlagen enthalten bereits die für einen Ankauf entscheidungsrelevanten wesentlichen Angaben, Aspekte, Kennzahlen und Kosten. Folgekosten werden dabei prognostiziert ausgewiesen. Bedarfe für Schul- und Vereinssport werden bei Ankäufen und Realisierungsplanungen grundsätzlich immer mitgedacht, können aber aufgrund der knappen Flächenverfügbarkeit nicht immer in wünschenswerter Form realisiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6647

  • Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring
    STOB 10
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 645 Betreff: Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring Zu 1. Die Stadt Frankfurt am Main hat die Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 172-174 im Jahr 2020 erworben (vertraulicher Magistratsvortrag M 44/2020). Zu 2. Geplant ist die vorgezogene Eröffnung der Grundschule Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Die Maßnahme ist Teil der Schulbauoffensive. Zu 3. In der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 172-174 sind in den Jahren 2022 bis 2024 Kosten von circa 800.000 € für Leerstand angefallen. Zu 4. Stand heute ist geplant, die Schule zum Schuljahr 2028/29 zu eröffnen. Zu 5. Die Errichtung einer Sechsfeldsporthalle ist geplant. Sie auf der benachbarten Fläche der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 entstehen. Die Sporthalle wird über die Serie Schulsporthallen der Schulbauoffensive errichtet. Es sind zwei Dreifeldhallen übereinander vorgesehen. Die obere Halle ist wettkampftauglich ausgestaltet. Beide Hallen sind außerhalb der Schulnutzungszeiten dem Quartier geöffnet. Die Sporthallen werden Ende 2027 fertiggestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5114

  • Sachstand Ausschreibung Neugestaltung und Entsiegelung Riedbergplatz
    STOB 12
    07.04.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 646 Betreff: Sachstand Ausschreibung Neugestaltung und Entsiegelung Riedbergplatz 1. Als Grundlage für die erforderlichen Baumaßnahmen bedarf es der Beauftragung eines Landschaftsarchitekturbüros für die Ausführungsplanung und die anschließenden Leistungsphasen. Aufgrund der Vergabesumme war eine europaweite Veröffentlichung mit entsprechend langen Fristen notwendig. Die Angebotsfrist endete am 04.02.2026 und war aufgrund von Absagen der Büros in der zweiten Verfahrensstufe leider erfolglos. Aktuell wird eine erneute angepasste Angebotsaufforderung für eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erstellt. Für den Bereich Hochbauarchitektur (Pergolen) wird ein offenes Verfahren für eine einstufige Verhandlungsvergabe vorbereitet. Das bisher beauftragte Hochbauarchitekturbüro hat die Zusammenarbeit mangels freier Kapazitäten beendet. 2. Entsprechend Punkt 1 konnte noch kein Verfahren abgeschlossen werden. 3. Die Beauftragung eines Landschaftsarchitekturbüros aus o.g. Verfahren ist für Mitte April 2026 vorgesehen. Die Beauftragung eines Landschaftsbauunternehmens soll spätestens im November 2026 erfolgen. Der Baubeginn wird weiterhin für Ende 2026 anvisiert, um die Bauarbeiten noch Ende 2027 abschließen zu können und die Förderkriterien zu erfüllen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2026, V 1368

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